Wem gegenüber haftet ein Sportveranstalter bei Pflichtverletzungen? Eine Haftung des Sportveranstalters kommt gegenüber den Sportlern (Teilnehmern), Helfern, Zuschauern und unbeteiligten Personen in Betracht. Haftungsansprüche können sich aus vertraglichen wie auch aus deliktischen Anspruchsgrundlagen ergeben. Dabei bergen insbesondere Sportstätten und Sportanlagen, aber auch vom Sportveranstalter gestellte Sportgeräte Haftungsrisiken. Mehr Informationen im Blogbeitrag: www.haas-und-partner.com/blog/blog/sportrecht/zur-haftung-eines-sportveranstalters.html Mehr Informationen zur Sportrecht-Beratung von haas und partner: www.haas-und-partner.com/sportrecht