Wenn Sie vorhaben den Arbeitgeber zu wechseln, kann ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen sehr hilfreich sein. Da da kaum ein Chef gern einen guten Mitarbeiter gehen lässt, kommt es immer wieder vor, dass sich Arbeitgeber weigern ein solches Arbeitszeugnis auszustellen.
Wenn der arbeitgeber ein arbeitszeugnis verweigert
1. Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verweigert
Wenn Sie vorhaben den Arbeitgeber zu wechseln, kann ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen sehr
hilfreich sein. Da da kaum ein Chef gern einen guten Mitarbeiter gehen lässt, kommt es immer wieder
vor, dass sich Arbeitgeber weigern ein solches Arbeitszeugnis auszustellen. Ebenso, wenn Sie
gekündigt haben oder gekündigt wurden und es Differenzen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und
Ihrem Arbeitgeber gab.
Ein Arbeitszeugnis steht Ihnen zu
Zuerst einmal ist klar, dass ein Arbeitszeugnis eine wichtige Urkunde ist. Dieses Zeugnis zeigt, wo
Ihre Stärken liegen, welche Aufgaben Ihnen anvertraut wurden und wie Sie diese gemeistert haben.
Daher sollten Sie unbedingt ein solches Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Genau da
beginnt Ihre Pflicht, denn Sie müssen Ihrem Chef mitteilen, dass Sie ein Arbeitszeugnis benötigen.
Dies darf Ihnen keinesfalls verweigert werden. Sollte dies doch der Fall sein, versuchen Sie es am
Besten zuerst im Guten und weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf seine rechtlichen Pflichten hin. Hi lft dies
auch nicht, so bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dort können Sie dann Klage auf
Erteilung eines Zeugnisses erheben.
Ihr Antrag beim Arbeitsgericht
Bleibt Ihnen also der Schritt zum Arbeitsgericht nicht erspart, sollten Sie dort einen Antrag darauf
stellen, dass Ihnen der Arbeitgeber ein wohlwollendes und auf Führung und Leistung bezogenes
Zeugnis ausstellt. Das Warum müssen Sie nicht näher erläutern. Allerdings benötigt das Arbeitsgericht
Informationen darüber, von wann bis wann Sie bei dem Unternehmen beschäftigt waren und welche
Arbeiten Sie dort ausgeführt haben. Dies ist vor allem bei einem Endzeugnis, also nach einer
Kündigung, notwendig. Klagen Sie dagegen auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses,
beispielsweise wenn Sie dieses für eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen benötigen, dann
sollten Sie dies auch so in Ihrem Antrag erwähnen.
Dem Arbeitgeber droht ein Zwangsgeld
Da es in Deutschland einen unbedingten gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines
Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, wird das Gericht bei einer Weigerung
des Arbeitgebers ein Zwangsgeld gegen diesen erheben. Dieses kann, vor allem im
Wiederholungsfall, empfindlich hoch sein.
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