Nagoya Protocole and implementation in EU
biopiracy of genetic resources
Convention on biological Diversity
genetic resources
ABS
access and benefit sharing
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Nagoya Protokoll
entstand unter der Konvention für Biopolgische Vielfalt
zur Umsetzung des 3. Ziels der KBV
einer gerechten Teilhabe an der Nutzung genetischer Ressourcen oder/und traditionellem Wissen
Es wurde 2010 abgeschlossen
Es trat 2014 in Kraft im völkerrechtlichen Rahmen
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ABS
Access d.h. Zugang zu GR und traditionellem Wissen (tW)
muss geregelt werden und
Benefit d.h. die Vorteile (finanzielle? ) aus der Nutzung müssen
Sharing geteilt werden
Zuständig ist in Deutschland ist das BfN Bundesamt für Naturschutz
Es informiert deutsche Nutzer*innen über die Regelungen zum Zugang und gerechtem Vorteilsausgleich und
hilft beim Informationsaustausch zwischen Staaten über deren nationale Regelungen
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ABS Consultation Forum
2014 beschloss die EU die Richtlinie 511/2014 in der die Einhaltung des NP
geregelt werden soll.
Limagrain
EUROSEEDS
ROCHE
Plantum
BASF
Scienceeurope
Biodivsourcing
Cosmetics Europe
Bundesverband Arzneimittelhersteller
Europ. Federation of Pharmaceutical Industries and Associations
Arche Noah und DNR
GIZ
Ca 50 aus allen EU Staaten
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Konflikte
Zeitpunkt der Nutzung
EU meint:
Nagoya gilt nur für physische Entnahme GR oder traditionellen Wissen für nach Inkrafttreten
des NP in EU und Herkunftsländern.
Entwicklungsländer sehen das anders. NP gilt für jede Nutzung (auch aus Sammlungen)
Def: traditionelles Wissen nach EU:
traditionelles Wissen einer indigenen oder lokalen Gemeinschaft, welches relevant ist für die
Nutzung genetischer Ressourcen und welches als solches in den gegenseitig vereinbarten
Bedingungen (mutually agreed terms, MAT) zur Nutzung genetischer Ressourcen beschrieben
ist“.
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Sorgfaltspflicht Leitfaden (guidelines)
Der Kern der Nutzerverpflichtung der EU-ABS-Verordnung besteht darin, mit der
gebotenen Sorgfalt vorzugehen, „um festzustellen, dass der Zugang zu den genetischen
Ressourcen [...], die [...] sie nutzen, im Einklang mit den [in den Bereitstellerländern]
geltenden Gesetzen oder sonstigen rechtlichen Anforderungen zum Zugang und zur
Aufteilung der Vorteile erfolgt ist, und dass die Vorteile ausgewogen und gerecht zu
einvernehmlich festgelegten Bedingungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen
oder sonstigen rechtlichen Anforderungen aufgeteilt werden
Aus:
BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION
Leitfaden zu dem Anwendungsbereich und den Kernverpflichtungen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den
Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile
in der Union
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DECLARE
ist eine EU weite Internetplattform über die Nutzer die Sorgfaltserklärung
nach Art. 7 Absatz 1 der Verordnung EU 511 / 2014 den zuständigen Behörden
melden können.
Diejenigen, die Forschungsmittel für die Nutzung von genetischen Ressourcen,
die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, und/oder von
traditionellem Wissen, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht,
erhalten, sind verpflichtet, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz (BfN)
eine Sorgfaltserklärung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
511/2014 abzugeben.
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Themen
Fallen Derivate unter ABS ?
Fällt Taxonomie unter ABS ?
Ab wann müssen PIC und Mat bei großen sceenings vorliegen?
Material aus Sammlungen vor Nagoya /vor CBD?
Zufälliger Zugang z.B. Verunreinigungen
Material aus menschlichem Biom?
Digitalisierung ???????
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Der Teufel steckt im Detail oder wer hätte das gedacht?
• Komplexität der Fälle
• Interessenskonflikte
• Interessenvertretung nur der Anwesenden
• Traditionelles Wissen praktisch kein Thema
• Verschiedene Abkommen
• Technische Entwicklungen
• LANGSAMKEIT
• Verzögerungstaktik
Langer Atem ist gefragt