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Die Rolle der Muslima in der Gesellschaft
Amiir der islaamischen Weltgemeinschaft
Schaykh ul-Islaam
‫جودة‬ ‫العزيز‬ ‫عبد‬ ‫محمود‬
Im Namen ALLAHs, des Allbarmherzigen, des Allerbarmers
Alles Lob und Preis gebührt ALLAH (swt.), dem Herrn der Welten und SEIN Segen und Heil seien auf
dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muhammad, dem Sohne Abdullahs und auf den
gereinigten Leuten seines Hauses (Ahl al-Bayt) und auf jenen, die ihnen (a.) im Guten bis zum
Jüngsten Tag (al-Jaum al-Qiyaamah) folgen.
Die muslimische Frau wurde mit Gewissheit von ALLAH (swt.) geehrt, so wie der muslimische Mann
von ALLAH (awj.) geehrt worden ist.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa:
„Und WIR haben ja die Kinder Adams geehrt; WIR haben sie auf dem Festland und auf dem Meer
getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und WIR haben sie vor vielen von denen, die WIR
erschaffen haben, eindeutig bevorzugt.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 70)
In dieser Ehrung gibt es hinsichtlich der beiden Geschlechter keine Unterscheidung, es sei denn durch
die Gottesfurcht (Taqwa).
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Hudschurat:
„O ihr Menschen, WIR haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen,
und WIR haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der
geehrteste von euch bei ALLAH ist der gottesfürchtigste von euch. Gewiss, ALLAH ist Allwissend und
Allkundig.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Hudschurat [49], Ayah 13)
Die Worte ALLAHs (swt.) im edlen Qur‘aan sind unabhängig vom jeweiligen Geschlecht offenbart
worden, d.h. sie gelten sowohl für Männer, als auch für Frauen. Ausgenommen davon sind nur jene
Stellen im Qur‘aan in denen ALLAH (swt.) bestimmte Eigenschaften oder Fähigkeiten auf eines der
beiden Geschlechter beschränkt hat. Die Angelegenheit, die wir hier klären möchten, ist die Rolle der
Muslima im islamischen Alltag. Aus diesem Grund werden wir einige Ayaat betrachten, die sich auf die
Frauen beziehen:
1. Das Hinausgehen der Frau aus ihrem Haus:
In der islamischen Gesetzgebung (Schariah) und der Rechtleitung des Propheten Muhammad (s.) (d.h.
in der Sunnah) ist klar ersichtlich, dass ALLAH (swt.) die Mütter der Gläubigen verpflichtet hat in ihren
Häusern zu bleiben. ER (swt.) verbat ihnen die Unterhaltung mit fremden Männern, außer wenn es für
ein Bedürfnis notwendig war und nur unter der Voraussetzung, dass sie sich hinter einem Schleier
befanden und sich gegenüber fremden Männern im Gespräch nicht gefügig (ergeben) verhielten.
Diese Maßnahme diente nicht nur dem Schutz der Frau vor verbotenen Annäherungen, sondern auch
zu ihrer Bewahrung vor falschen Anschuldigen, Ghiibah(üble Nachrede) und vor der Verbreitung von
Fitnah (unordnug). Dies, obwohl die Mütter der Gläubigen im Hause des Propheten, voller Wissen,
Gottesfurcht und Rechtschaffenheit erzogen worden sind und viele Leute die Ansicht haben, dass sie
im Hinblick dieser Tatsache eher dazu geeignet wären, die Menschen zum Islaam aufzurufen.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab:
„O die ihr glaubt, tretet nicht in die Häuser des Propheten ein – außer es wird euch erlaubt – zu(r
Teilnahme an) einem Essen, ohne auf die rechte Zeit zu warten. Sondern wenn ihr (herein)gerufen
werdet, dann tretet ein, und wenn ihr gegessen habt, dann geht auseinander, und (tut dies,) ohne
euch mit geselliger Unterhaltung aufzuhalten. Solches fügt dem Propheten Leid zu, aber er schämt
sich vor euch. ALLAH aber schämt sich nicht vor der Wahrheit. Und wenn ihr sie um einen Gegenstand
bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es steht
euch nicht zu, dem Gesandten ALLAHs Leid zuzufügen, und auch nicht, jemals seine Gattinnen nach
ihm zu heiraten. Gewiss, das wäre bei ALLAH etwas Ungeheuerliches.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-
Ahzaab [33], Ayah 53)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab:
„Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren
Unwissenheit (Dschahiliyyah). Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht ALLAH
und Seinem Gesandten. ALLAH will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des
Hauses, und euch völlig rein machen.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab [33], Ayah 33)
Und als die Mutter der Gläubigen Aischa diesem ausdrücklichen Befehl ALLAHs zuwiderhandelte,
indem sie ihr Haus verließ, um in die Kamel-Schlacht zu ziehen, verursachte sie das unsägliche Leid,
das wir bis zum Tag der Erscheinung des Imam Mahdi (a.) ertragen müssen. Die Frauen des
Propheten (s.) hätten sich an das, was ALLAH (swt.) ihnen befohlen hat, noch viel eher halten sollen,
als dies die anderen muslimischen Frauen getan haben. Dies bedeutet, dass Dinge, wie z.B.
Kriegssituationen oder die Verwaltung von Angelegenheiten der Ummah, keine Angelegenheit der
Frauen darstellen und somit auch ihr Verlassen des Hauses nicht erfordern.
2. Das Verhalten der Muslima fremden Männern gegenüber:
Es ist ein islamischer Grundsatz, dass man eine Frau vor jedem (verbotenem) Kontakt mit einem
fremden Mann bewahrt. Man beschützt die Frau vor jedem Kontakt, der zu einem Haraam, wie
Unzucht (Zina) oder dergleichen, führt oder führen könnte.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa:
„Und nähert euch nicht der Unzucht (Zina). Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der
Weg.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 32)
ALLAH (swt.) sagt in der Surah al-An‘am:
„Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist.“ (Quelle:
Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 151)
Zu diesem von ALLAH erwähnten Kontakt, gehören der Blickkontakt, der Kontakt durch das Hören, der
Kontakt durch das Sprechen und der Kontakt durch jegliche Art von Berührung. All diese Arten von
Kontakten hat ALLAH (swt.) entweder vollkommen verboten oder lediglich unter Einhaltung
bestimmter Regelungen erlaubt.
Nun erfolgt die nähere Erläuterung der einzelnen Formen des Kontakts:
1. Der Blickkontakt:
ALLAH (swt.) hat den absichtlichen Blickkontakt zwischen einem Mann und einer Frau vollkommen
verboten, es sei denn die Frau befindet sich in einer Zwangssituation (Daruurah), hat die Absicht
gefasst zu heiraten oder gehört zu den Qawaa‘id (siehe Surah an-Nuur, Ayah 60). Wenn eine Frau zu
den Qawaa‘id gehört, ist es gestattet, dass man sowohl ihre Haare, als auch ihre Arme sieht.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah an-Nuur:
„Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer
für sie. Gewiss, ALLAH ist kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie
sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was
(sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und
ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten,
ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen
ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten,
die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht
aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt
wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig ALLAH zu, ihr
Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Quelle: Qur’aan, Surah an-Nuur [24], Ayaat 30-
31)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah an-Nuur:
„Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten
hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu
stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und ALLAH ist Allhörend und Allwissend.“
(Quelle: Qur’aan, Surah an-Nuur [24], Ayah 60)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab:
O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas
von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht
belästigt werden. Und ALLAH ist Allvergebend und Barmherzig. (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab
[33], Ayah 59)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab:
„Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren
Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht ALLAH und Seinem
Gesandten. ALLAH will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und
euch völlig rein machen.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab [33], Ayah 33)
Diesbezüglich existieren folgende, sinngemäß übersetzte Überlieferungen:
Abu Abdillah (a.) rezitierte: „…dass sie ihre Gewänder ablegen“ (Surah an-Nuur [24], Ayah 60)“.
Daraufhin sagte er (a.): „Mit diesem Satz ist gemeint, dass eine Frau im hohen Alter das lange
Gewand und den Schleier ablegen kann.“
Hamza ath-Thumali fragte Abu Dschafar (a.): „Wie ist es, wenn bei einer Frau eine Stelle an ihrem
Körper, die man nicht betrachten darf, durch eine Wunde oder einen Bruch verletzt ist? Dürfen
Männer, wenn sie geeigneter für die ärztliche Behandlung sind, sich diese Stelle ansehen? Er (a.)
sagte: „Wenn eine Frau in einer Zwangssituation (Daruurah) ist, dann kann ein Mann, wenn sie damit
einverstanden ist, sie ärztlich behandeln.“
2. Der Kontakt durch das Sprechen und Hören:
Diese Art des Kontaktes hat ALLAH (swt.) komplett verboten, außer bei einem notwendigen Bedarf,
einer Zwangssituation (Daruurah) oder der Absicht zu Heiraten und selbst dies nur unter Beachtung
von bestimmten Regeln.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa:
Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg.
(Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 32)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-An’am:
„Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist. (Quelle:
Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 151)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab:
O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr
gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen
Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte. (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab
[33], Ayah 32)
Diesbezüglich existieren folgende, sinngemäß übersetzte Überlieferungen:
Es wird von Imam Dschafar (a.) und seinem Vater (a.) überliefert, dass der Gesandte ALLAHs (s.)
sagte: „Vier Angelegenheiten töten das Herz: 1. Das häufige Sündigen, 2. Die häufige Unterhaltung
mit Frauen, 3. Das Diskutieren mit dem Narren, in dem man etwas zu ihm sagt, aber die Unterhaltung
nicht zum Segenreichen (Khayr) führt, 4. Das Sitzen mit den Toten.“ Daraufhin wurde er (s.) gefragt:
„Und mit wem sind die Toten gemeint?“ Er (s.) sagte: „Jeder, der reich ist.“
Es wurde von Abu Basiir überliefert: „Ich lehrte einer Frau das Lesen und habe mit ihr gescherzt.
Danach ging ich zu Abu Abdillah (a.) und er fragte mich: „Was hast du zu der Frau gesagt?“ So sagte
ich: „Ich habe mit meiner Hand so gemacht (woraufhin er sein Gesicht mit seiner Hand verdeckte).“
Sodann sagte er (a.): „Geh nicht nochmal zu ihr!“
Und ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-An‘am:
„Wo ER euch doch ausführlich dargelegt hat, was ER euch verboten hat, außer dem, wozu ihr
gezwungen werdet? Viele führen wahrlich (andere) durch ihre Neigungen ohne Wissen in die Irre.
Aber dein Herr weiß sehr wohl über die Übertreter Bescheid. (Quelle: Qur’aan, Surah al-An’am [6],
Ayah 119)
3. Körperlicher Kontakt:
ALLAH (swt.) hat den körperlichen Kontakt zwischen Männern und Frauen zur Gänze verboten, außer
bei einem notwendigen Bedürfnis oder in einer Zwangssituation (Daruurah), unter Beachtung
gewisser Regelungen. Dieser Kontakt zwischen beiden Geschlechtern beginnt mit Dingen, wie dem
Alleinsein beider Geschlechter in einem Raum, der Vermischung der Geschlechter in der Gesellschaft,
dem Händeschütteln zwischen einem Mann und einer Frau und endet mit der Unzucht (Zina).
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa:
„Und nähert euch nicht der Unzuch!“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 32)
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-An‘am:
„Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist!“ (Quelle:
Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 151)
Diesbezüglich existieren folgende, sinngemäß übersetzte Überlieferungen:
Es wird von Abu Abdillah (a.) überliefert, dass der Befehlshaber der Gläubigen Imam Ali (a.) sagte: „O
ihr Leute des Irak, mich erreichte die Nachricht, dass sich eure Frauen draußen aufhalten. Schämt ihr
euch nicht!?
In einer anderen Überlieferung heißt es:
Ich fragte Abu Abdillah (a.), wie der Rechtsspruch über das Händeschütteln zwischen einem Mann
und einer Frau ist. Er (a.) antwortete: „Es ist dem Mann nicht gestattet einer Frau die Hand zu
schütteln, es sei denn die Ehe mit ihr ist ihm verboten, da es sich um seine Schwester, Tochter,
Tante, Tochter seiner Schwester oder dergleichen handelt. Einer Frau, die er heiraten darf, soll er
nicht die Hand schütteln, es denn mit einem Tuch. In solch einem Fall soll er keine Handbewegungen
bei ihrer Hand tätigen [die sexuell oder emotional etwas bedeuten könnten].“
In einer weiteren Überlieferung heißt es:
Abu Abdillah (a.) überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte: „Die Frauen sind unfähig sich
auf islamische Art und Weise zu unterhalten und sie sind euch als Ganzes eine Scham (Aurah). So
verdeckt eure Scham (Auraat) in euren Häusern und ihre Unfähigkeit sich islamisch zu unterhalten, in
dem ihr ihnen das Schweigen gebietet.“
In einer anderen Überlieferung heißt es:
Es wird überliefert, dass Abu Abdillah (a.) sagte: „Wahrlich, die Frau wurde aus dem Mann erschaffen
und ihr Interesse gilt ihrem (Ehe)mann. So gebietet euren Frauen, dass sie sich zu Hause aufhalten.
Und der Mann wurde aus der Erde erschaffen und seine Bestrebung (Neigung) liegt lediglich in der
Erde.“
4. Die Ausübung von Verwaltungstätigkeiten
Wer in den edlen Quraan blickt, sieht, dass ALLAH (swt.) der Frau keine Verwaltungsstellung in
irgendeinem Bereich gegeben hat. Auch gab ER (swt.) ihr keine Verantwortung über eine Gruppe von
Menschen, ob diese nun groß oder klein ist. ALLAH (swt.) hat aus keiner einzigen Frau einen
Propheten, Wasii (Vormund), Qadi (Richter) oder Waali (Statthalter) gemacht.
Unabhängig davon, wie viel Wissen sich eine Frau auch aneignen möge, es berechtigt sie dadurch
trotzdem nicht solch eine Position zu bekleiden.
Es wird folgendes überliefert:
Abu Abdillah (a.) überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte: „Die Frauen sind unfähig sich
auf islamische Art und Weise zu unterhalten und sie sind euch als Ganzes eine Scham (Aurah). So
verdeckt eure Scham (Auraat) in euren Häusern und ihre Unfähigkeit sich islamisch zu unterhalten, in
dem ihr ihnen das Schweigen gebietet.“
So hat ALLAH (swt.) der Frau selbst die Verwaltung des Hauses nicht überlassen. Vielmehr überließ er
diese ihrem Ehemann, selbst wenn sie dafür qualifizierter wäre.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß:
Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit ALLAH die einen von ihnen
vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die
rechtschaffenen Frauen (ALLAH) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil ALLAH (es)
hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett
und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. ALLAH ist Erhaben
und Groß. (Quelle: Qur’aan, Surah an-Nisa [4], Ayah 34)
Die Pflichten der Frauen hinsichtlich der Errichtung und Aufrechterhaltung des Diin, dürfen nicht im
Widerspruch zu den genannten Ayaat stehen. Das bedeutet, dass eine Frau ihre Pflichten möglichst
innerhalb ihres Hauses erledigen soll. Sie darf außerhalb des Hauses ihren Pflichten nur nachgehen,
wenn dies unter der Einhaltung der Regelungen, die verhindern sollen, dass die islamischen Urteile
verletzt werden, geschieht. Deswegen hat ALLAH (swt.) der Frau lediglich befohlen, sich selbst und
ihre Kinder zu erziehen und ihrem Mann sein Recht zu geben.
ALLAH (swt.) sagt sinngemäß:
O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff
Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich ALLAH nicht
widersetzen in dem, was ER ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird. (Quelle: Qur’aan,
Surah at-Tahrim [66], Ayah 6)
Und dies ist eine Pflicht, die eine Frau nur richtig ausführen kann, wenn sie zu Hause bleibt und ihr
Haus nur für ein Bedürfnis verlässt.

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  • 1. Die Rolle der Muslima in der Gesellschaft Amiir der islaamischen Weltgemeinschaft Schaykh ul-Islaam ‫جودة‬ ‫العزيز‬ ‫عبد‬ ‫محمود‬ Im Namen ALLAHs, des Allbarmherzigen, des Allerbarmers Alles Lob und Preis gebührt ALLAH (swt.), dem Herrn der Welten und SEIN Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muhammad, dem Sohne Abdullahs und auf den gereinigten Leuten seines Hauses (Ahl al-Bayt) und auf jenen, die ihnen (a.) im Guten bis zum Jüngsten Tag (al-Jaum al-Qiyaamah) folgen. Die muslimische Frau wurde mit Gewissheit von ALLAH (swt.) geehrt, so wie der muslimische Mann von ALLAH (awj.) geehrt worden ist. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa: „Und WIR haben ja die Kinder Adams geehrt; WIR haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und WIR haben sie vor vielen von denen, die WIR erschaffen haben, eindeutig bevorzugt.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 70) In dieser Ehrung gibt es hinsichtlich der beiden Geschlechter keine Unterscheidung, es sei denn durch die Gottesfurcht (Taqwa). ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Hudschurat: „O ihr Menschen, WIR haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und WIR haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiss, der geehrteste von euch bei ALLAH ist der gottesfürchtigste von euch. Gewiss, ALLAH ist Allwissend und Allkundig.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Hudschurat [49], Ayah 13) Die Worte ALLAHs (swt.) im edlen Qur‘aan sind unabhängig vom jeweiligen Geschlecht offenbart worden, d.h. sie gelten sowohl für Männer, als auch für Frauen. Ausgenommen davon sind nur jene Stellen im Qur‘aan in denen ALLAH (swt.) bestimmte Eigenschaften oder Fähigkeiten auf eines der beiden Geschlechter beschränkt hat. Die Angelegenheit, die wir hier klären möchten, ist die Rolle der
  • 2. Muslima im islamischen Alltag. Aus diesem Grund werden wir einige Ayaat betrachten, die sich auf die Frauen beziehen: 1. Das Hinausgehen der Frau aus ihrem Haus: In der islamischen Gesetzgebung (Schariah) und der Rechtleitung des Propheten Muhammad (s.) (d.h. in der Sunnah) ist klar ersichtlich, dass ALLAH (swt.) die Mütter der Gläubigen verpflichtet hat in ihren Häusern zu bleiben. ER (swt.) verbat ihnen die Unterhaltung mit fremden Männern, außer wenn es für ein Bedürfnis notwendig war und nur unter der Voraussetzung, dass sie sich hinter einem Schleier befanden und sich gegenüber fremden Männern im Gespräch nicht gefügig (ergeben) verhielten. Diese Maßnahme diente nicht nur dem Schutz der Frau vor verbotenen Annäherungen, sondern auch zu ihrer Bewahrung vor falschen Anschuldigen, Ghiibah(üble Nachrede) und vor der Verbreitung von Fitnah (unordnug). Dies, obwohl die Mütter der Gläubigen im Hause des Propheten, voller Wissen, Gottesfurcht und Rechtschaffenheit erzogen worden sind und viele Leute die Ansicht haben, dass sie im Hinblick dieser Tatsache eher dazu geeignet wären, die Menschen zum Islaam aufzurufen. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab: „O die ihr glaubt, tretet nicht in die Häuser des Propheten ein – außer es wird euch erlaubt – zu(r Teilnahme an) einem Essen, ohne auf die rechte Zeit zu warten. Sondern wenn ihr (herein)gerufen werdet, dann tretet ein, und wenn ihr gegessen habt, dann geht auseinander, und (tut dies,) ohne euch mit geselliger Unterhaltung aufzuhalten. Solches fügt dem Propheten Leid zu, aber er schämt sich vor euch. ALLAH aber schämt sich nicht vor der Wahrheit. Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es steht euch nicht zu, dem Gesandten ALLAHs Leid zuzufügen, und auch nicht, jemals seine Gattinnen nach ihm zu heiraten. Gewiss, das wäre bei ALLAH etwas Ungeheuerliches.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al- Ahzaab [33], Ayah 53) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab: „Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit (Dschahiliyyah). Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht ALLAH und Seinem Gesandten. ALLAH will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab [33], Ayah 33) Und als die Mutter der Gläubigen Aischa diesem ausdrücklichen Befehl ALLAHs zuwiderhandelte, indem sie ihr Haus verließ, um in die Kamel-Schlacht zu ziehen, verursachte sie das unsägliche Leid, das wir bis zum Tag der Erscheinung des Imam Mahdi (a.) ertragen müssen. Die Frauen des Propheten (s.) hätten sich an das, was ALLAH (swt.) ihnen befohlen hat, noch viel eher halten sollen, als dies die anderen muslimischen Frauen getan haben. Dies bedeutet, dass Dinge, wie z.B. Kriegssituationen oder die Verwaltung von Angelegenheiten der Ummah, keine Angelegenheit der Frauen darstellen und somit auch ihr Verlassen des Hauses nicht erfordern. 2. Das Verhalten der Muslima fremden Männern gegenüber: Es ist ein islamischer Grundsatz, dass man eine Frau vor jedem (verbotenem) Kontakt mit einem fremden Mann bewahrt. Man beschützt die Frau vor jedem Kontakt, der zu einem Haraam, wie Unzucht (Zina) oder dergleichen, führt oder führen könnte. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa: „Und nähert euch nicht der Unzucht (Zina). Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 32) ALLAH (swt.) sagt in der Surah al-An‘am: „Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 151) Zu diesem von ALLAH erwähnten Kontakt, gehören der Blickkontakt, der Kontakt durch das Hören, der Kontakt durch das Sprechen und der Kontakt durch jegliche Art von Berührung. All diese Arten von
  • 3. Kontakten hat ALLAH (swt.) entweder vollkommen verboten oder lediglich unter Einhaltung bestimmter Regelungen erlaubt. Nun erfolgt die nähere Erläuterung der einzelnen Formen des Kontakts: 1. Der Blickkontakt: ALLAH (swt.) hat den absichtlichen Blickkontakt zwischen einem Mann und einer Frau vollkommen verboten, es sei denn die Frau befindet sich in einer Zwangssituation (Daruurah), hat die Absicht gefasst zu heiraten oder gehört zu den Qawaa‘id (siehe Surah an-Nuur, Ayah 60). Wenn eine Frau zu den Qawaa‘id gehört, ist es gestattet, dass man sowohl ihre Haare, als auch ihre Arme sieht. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah an-Nuur: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, ALLAH ist kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig ALLAH zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Quelle: Qur’aan, Surah an-Nuur [24], Ayaat 30- 31) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah an-Nuur: „Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und ALLAH ist Allhörend und Allwissend.“ (Quelle: Qur’aan, Surah an-Nuur [24], Ayah 60) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab: O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und ALLAH ist Allvergebend und Barmherzig. (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab [33], Ayah 59) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab: „Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht ALLAH und Seinem Gesandten. ALLAH will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab [33], Ayah 33) Diesbezüglich existieren folgende, sinngemäß übersetzte Überlieferungen: Abu Abdillah (a.) rezitierte: „…dass sie ihre Gewänder ablegen“ (Surah an-Nuur [24], Ayah 60)“. Daraufhin sagte er (a.): „Mit diesem Satz ist gemeint, dass eine Frau im hohen Alter das lange Gewand und den Schleier ablegen kann.“ Hamza ath-Thumali fragte Abu Dschafar (a.): „Wie ist es, wenn bei einer Frau eine Stelle an ihrem Körper, die man nicht betrachten darf, durch eine Wunde oder einen Bruch verletzt ist? Dürfen Männer, wenn sie geeigneter für die ärztliche Behandlung sind, sich diese Stelle ansehen? Er (a.)
  • 4. sagte: „Wenn eine Frau in einer Zwangssituation (Daruurah) ist, dann kann ein Mann, wenn sie damit einverstanden ist, sie ärztlich behandeln.“ 2. Der Kontakt durch das Sprechen und Hören: Diese Art des Kontaktes hat ALLAH (swt.) komplett verboten, außer bei einem notwendigen Bedarf, einer Zwangssituation (Daruurah) oder der Absicht zu Heiraten und selbst dies nur unter Beachtung von bestimmten Regeln. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa: Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg. (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 32) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-An’am: „Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist. (Quelle: Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 151) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Ahzaab: O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte. (Quelle: Qur’aan, Surah al-Ahzaab [33], Ayah 32) Diesbezüglich existieren folgende, sinngemäß übersetzte Überlieferungen: Es wird von Imam Dschafar (a.) und seinem Vater (a.) überliefert, dass der Gesandte ALLAHs (s.) sagte: „Vier Angelegenheiten töten das Herz: 1. Das häufige Sündigen, 2. Die häufige Unterhaltung mit Frauen, 3. Das Diskutieren mit dem Narren, in dem man etwas zu ihm sagt, aber die Unterhaltung nicht zum Segenreichen (Khayr) führt, 4. Das Sitzen mit den Toten.“ Daraufhin wurde er (s.) gefragt: „Und mit wem sind die Toten gemeint?“ Er (s.) sagte: „Jeder, der reich ist.“ Es wurde von Abu Basiir überliefert: „Ich lehrte einer Frau das Lesen und habe mit ihr gescherzt. Danach ging ich zu Abu Abdillah (a.) und er fragte mich: „Was hast du zu der Frau gesagt?“ So sagte ich: „Ich habe mit meiner Hand so gemacht (woraufhin er sein Gesicht mit seiner Hand verdeckte).“ Sodann sagte er (a.): „Geh nicht nochmal zu ihr!“ Und ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-An‘am: „Wo ER euch doch ausführlich dargelegt hat, was ER euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet? Viele führen wahrlich (andere) durch ihre Neigungen ohne Wissen in die Irre. Aber dein Herr weiß sehr wohl über die Übertreter Bescheid. (Quelle: Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 119) 3. Körperlicher Kontakt: ALLAH (swt.) hat den körperlichen Kontakt zwischen Männern und Frauen zur Gänze verboten, außer bei einem notwendigen Bedürfnis oder in einer Zwangssituation (Daruurah), unter Beachtung gewisser Regelungen. Dieser Kontakt zwischen beiden Geschlechtern beginnt mit Dingen, wie dem Alleinsein beider Geschlechter in einem Raum, der Vermischung der Geschlechter in der Gesellschaft, dem Händeschütteln zwischen einem Mann und einer Frau und endet mit der Unzucht (Zina). ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-Israa: „Und nähert euch nicht der Unzuch!“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-Israa [17], Ayah 32) ALLAH (swt.) sagt sinngemäß in der Surah al-An‘am: „Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist!“ (Quelle: Qur’aan, Surah al-An’am [6], Ayah 151)
  • 5. Diesbezüglich existieren folgende, sinngemäß übersetzte Überlieferungen: Es wird von Abu Abdillah (a.) überliefert, dass der Befehlshaber der Gläubigen Imam Ali (a.) sagte: „O ihr Leute des Irak, mich erreichte die Nachricht, dass sich eure Frauen draußen aufhalten. Schämt ihr euch nicht!? In einer anderen Überlieferung heißt es: Ich fragte Abu Abdillah (a.), wie der Rechtsspruch über das Händeschütteln zwischen einem Mann und einer Frau ist. Er (a.) antwortete: „Es ist dem Mann nicht gestattet einer Frau die Hand zu schütteln, es sei denn die Ehe mit ihr ist ihm verboten, da es sich um seine Schwester, Tochter, Tante, Tochter seiner Schwester oder dergleichen handelt. Einer Frau, die er heiraten darf, soll er nicht die Hand schütteln, es denn mit einem Tuch. In solch einem Fall soll er keine Handbewegungen bei ihrer Hand tätigen [die sexuell oder emotional etwas bedeuten könnten].“ In einer weiteren Überlieferung heißt es: Abu Abdillah (a.) überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte: „Die Frauen sind unfähig sich auf islamische Art und Weise zu unterhalten und sie sind euch als Ganzes eine Scham (Aurah). So verdeckt eure Scham (Auraat) in euren Häusern und ihre Unfähigkeit sich islamisch zu unterhalten, in dem ihr ihnen das Schweigen gebietet.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: Es wird überliefert, dass Abu Abdillah (a.) sagte: „Wahrlich, die Frau wurde aus dem Mann erschaffen und ihr Interesse gilt ihrem (Ehe)mann. So gebietet euren Frauen, dass sie sich zu Hause aufhalten. Und der Mann wurde aus der Erde erschaffen und seine Bestrebung (Neigung) liegt lediglich in der Erde.“ 4. Die Ausübung von Verwaltungstätigkeiten Wer in den edlen Quraan blickt, sieht, dass ALLAH (swt.) der Frau keine Verwaltungsstellung in irgendeinem Bereich gegeben hat. Auch gab ER (swt.) ihr keine Verantwortung über eine Gruppe von Menschen, ob diese nun groß oder klein ist. ALLAH (swt.) hat aus keiner einzigen Frau einen Propheten, Wasii (Vormund), Qadi (Richter) oder Waali (Statthalter) gemacht. Unabhängig davon, wie viel Wissen sich eine Frau auch aneignen möge, es berechtigt sie dadurch trotzdem nicht solch eine Position zu bekleiden. Es wird folgendes überliefert: Abu Abdillah (a.) überliefert, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte: „Die Frauen sind unfähig sich auf islamische Art und Weise zu unterhalten und sie sind euch als Ganzes eine Scham (Aurah). So verdeckt eure Scham (Auraat) in euren Häusern und ihre Unfähigkeit sich islamisch zu unterhalten, in dem ihr ihnen das Schweigen gebietet.“ So hat ALLAH (swt.) der Frau selbst die Verwaltung des Hauses nicht überlassen. Vielmehr überließ er diese ihrem Ehemann, selbst wenn sie dafür qualifizierter wäre. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß: Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit ALLAH die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (ALLAH) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil ALLAH (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. ALLAH ist Erhaben und Groß. (Quelle: Qur’aan, Surah an-Nisa [4], Ayah 34) Die Pflichten der Frauen hinsichtlich der Errichtung und Aufrechterhaltung des Diin, dürfen nicht im Widerspruch zu den genannten Ayaat stehen. Das bedeutet, dass eine Frau ihre Pflichten möglichst innerhalb ihres Hauses erledigen soll. Sie darf außerhalb des Hauses ihren Pflichten nur nachgehen,
  • 6. wenn dies unter der Einhaltung der Regelungen, die verhindern sollen, dass die islamischen Urteile verletzt werden, geschieht. Deswegen hat ALLAH (swt.) der Frau lediglich befohlen, sich selbst und ihre Kinder zu erziehen und ihrem Mann sein Recht zu geben. ALLAH (swt.) sagt sinngemäß: O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich ALLAH nicht widersetzen in dem, was ER ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird. (Quelle: Qur’aan, Surah at-Tahrim [66], Ayah 6) Und dies ist eine Pflicht, die eine Frau nur richtig ausführen kann, wenn sie zu Hause bleibt und ihr Haus nur für ein Bedürfnis verlässt.