Nach Angaben der Landeswahlleiterin in Niedersachsen hat die AfD angebliche Briefe von ihr verbreitet, die aber gefälscht waren. Das sind die Schreiben.
Nr. 1/2024 - Mittelstandsfinanzierung + Nachhaltigkeit
Die gefälschten Schreiben der Wahlleiterin
1. Jens Kestner: Zeitungsenten leben nicht lange ‚“AfD Niedersachen hat
bereits Ende Februar Landesliste bei Landeswahlleiterin eingereicht“
Die Schlagzeile der heutigen Ausgabe des ‚Rundblicks‘ war durchaus reißerisch:
„Streit um Liste eskaliert: verspielt die AfD Ihre Teilnahme an der
Bundestagswahl?“
In dem Artikel wurde dann die Behauptung aufgestellt, dass die AfD Niedersachsen
sich bei der niedersächsischen Landeswahlleiterin Ulrike Sachs nicht um eine
Anerkennung ihrer Landeswahlliste bemüht hätte. Eine Aussage der
Landeswahlleiterin: „Die AfD hat sich bei mir noch nicht gemeldet“, wurde als Beleg
angeführt.
Des Weiteren wurden zum wiederholten Male Klagen einiger Parteimitglieder
angeführt, die die Landesliste gerichtlich anfechten wollen. Hätte der Rundblick die
üblichen Mindestanforderungen der Recherche erfüllt und in einem Telefonat z.B.
mit dem niedersächsischen AfD-Pressesprecher den Sachverhalt erörtert, wäre es
zu dieser Zeitungsente nicht gekommen.
Der Generalsekretär der AfD Niedersachsen, Jens Kestner, stellt deshalb klar:
„Bei der Aussage der Landeswahlleiterin muss es sich um ein Missverständnis
handeln. Wie man den beiden beigefügten Schreiben entnehmen kann, hat der
Landesvorstand der AfD Niedersachsen bereits Ende Februar 2017 seine Landesliste
zur Bundestagswahl bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Der Eingang wurde ihm
mit Schreiben v. 01.03.2017 bestätigt. Am 16.03.2017 erfolgte die Mitteilung der
Landeswahlleiterin, dass die Landesliste der AfD Niedersachsen nach Beseitigung
geringfügiger Mängel den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nach § 25
BWahlG die Landesliste an den Landeswahlausschuss verwiesen wurde“.
Die dem Rundblick zugetragene Information, dass 4 AfD-Mitglieder vor dem
Landesschiedsgericht gegen die Landesliste Klage erhoben haben, trifft zu.
Der Landesvorstand der AfD Niedersachsen sieht dieser Klage jedoch äußerst
gelassen entgegen, da die Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl am
04./05.2017 sowie am 11./12.02.2017 mit äußerster Sorgfalt vorbereitet und
durchgeführt wurde. Um etwaige Missverständnisse mit der Landeswahlleiterin
auszuräumen, hat der Landesvorstand diese heute um ein zeitnahes persönliches
Gespräch gebeten.
Pressekontakt: Jens Kestner