Vermieter interessiert bei der Wohnungsbewerbung natürlich, ob ein möglicher Mieter auch in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis steht. Anders gesagt: Ob er oder sie auch in Zukunft ein regelmäßiges Einkommen bezieht und die Miete bezahlen kann. Um dies zu belegen, hilft ein Arbeitgeber-Empfehlungsschreiben! Das Arbeitgeber-Empfehlungsschreiben ist formlos. Es werden auch keine literarischen Abhandlungen verlangt. Und schon gar nicht seitenweise Floskeln wie bei einem Empfehlungsschreiben für eine Job-Bewerbung. Eine kurze, positive Bestätigung des Arbeitgebers reicht für einen guten Eindruck in Deiner Wohnungsbewerbung vollauf aus.