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1© Rödl & Partner
Weltweit engagiert
Mai 2017 in München, Hamburg und Köln
Svenja Bartels, Rödl & Partner – Heinz Stainer, Energydis
Italien – Alles unter Kontrolle?
2© Rödl & Partner
Programm
04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien
03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die
Projektfinanzierung
02
Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch
den GSE und deren Folgen für den Investor
01
Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion
Begrüßung der Teilnehmer
05
invest trade consulting studio service
Company Profile
Dienstleistungen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette
Standort
Key Facts
Gründung 2001
38 Mitarbeiter am Standort Brixen
Umsatz rund 90 Millionen Euro
Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh
ISO-9001 qualifiziert
Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Technische, Commercial, Financial DD
Kaufmännische Betriebsführung
Technische Betriebsführung
Ansiedlung und Steuerservice SPV
Machbarkeitsstudien / Optimierung
Investment-Seeking
Co-Investment
invest trade consulting studio service
invest trade consulting studio service
11© Rödl & Partner
Vertretung in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Schiedsverfahren mit
energierechtlichem Hintergrund
Energy Litigation and Arbitration
Beratung zu Rahmenbedingungen und zum Erhalt von Förderungen (Italien und EU), Vertretung in
Verfahren mit der öffentlichen Hand und zum Compliance Gesetz 231.
Investigations and Regulatory Compliance
Beratung zu Finanzierungen (Italien und EU), Strukturierung von PPP und Finanzierungen über EU-
Fördermittel und private Banken.
Energy Finance
Beratung von Privaten und öffentlicher Hand, Contracting, Beratung zu Vergabeverfahren und
Erstellen der Unterlagen
Energy Efficiency
Internationalisierung in Europa und weltweit mit Fokus Afrika, Süd und Mittelamerika, Golfstaaten
International Projects
Rödl & Partner
Team energy & real estate
12© Rödl & Partner
Programm
04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien
03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die
Projektfinanzierung
02
Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch
den GSE und deren Folgen für den Investor
01
Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion
Begrüßung der Teilnehmer
05
13© Rödl & Partner
Das Kontrolldekret – worum geht es?
Decreto
Romani
Art. 42
3.03.2011
Decreto Controlli 31.01.2014
Leitlinien der
Kontrollen für
Anlagen, die
Förderungen
erhalten
Die
Zuständigkeit
des GSE für
die
Prüfungen
Jährliche
Mengen der
Kontrollen
und
Sanktionen
14© Rödl & Partner
Wie viele Kontrollen/Prüfungen finden statt?
Die Prüfungen seitens des GSE werden auf
jährlicher und drei-jährlicher Basis geplant
Die Prüfungen seitens des GSE werden auf
jährlicher und drei-jährlicher Basis geplant
Unterlagenprüfungen ohne
Inspektion
• Jährlich auf mindestens 50% der
neuen Förderungsanfragen
• 3-Jahre, mindestens 15 % der
schon geförderten Anlagen
welche noch nicht geprüft wurden
Prüfung mit Inspektion
• 3-Jahre, mindestens 10% der
Leistung von allen geförderten
Anlagen
• Mindestens 50% dieser
Prüfungen sollen ohne
Vorankündigung stattfinden
15© Rödl & Partner
Welche Anlagen werden kontrolliert?
FTV
IAFR
FER
CAR + CHP + TLR
AEEGSI* + COGE
Alle EE-Anlagenbetreiber die vom GSE Förderungen beziehen:
*AVVALIMENTO
16© Rödl & Partner
Wie viele Anlagen wurden bisher kontrolliert?
17© Rödl & Partner
Wo wurde bisher kontrolliert?
2015
18© Rödl & Partner
Wie läuft eine Prüfung (mit Inspektion) ab?
GSE teilt Beginn
der Überprüfung
mindestens 7 Tage
vor Inspektion mit
Außentermin des
GSE bzw. Eines
technischen
Sachverständigen.
Inkl.
Protokollerstellung
Der GSE kann
weitere Unterlagen
verlangen, Frist zur
Vorlage in der
Regel 30 Tage
Betreiber kann
Stellung nehmen
und Unterlagen
vorlegen. Frist kann
auf Antrag
verlängert werden
(in komplizierten
Fällen)
GSE schließt
Prüfung maximal
innerhalb von 90
Tagen ab Beginn ab
(180 Tage in
komplizierten
Fällen)
Company Profile
20© Rödl & Partner
Welche Verstöße gibt es?
Das Dekret hat 3 Niveaus der Verletzungen vorgesehen:Das Dekret hat 3 Niveaus der Verletzungen vorgesehen:
Schwere
Verletzungen
Nicht
relevante
Verletzungen
Minderschwere
Verletzungen
21© Rödl & Partner
Übersicht schwere Verstöße laut Kontrolldekret
Verstöße rechtlicher Art Gemischte Verstöße Technische Verstöße
Falschangaben in Anträgen oder Einreichung
gefälschter Unterlagen
Nichteinhaltung von Auflagen
nach Kontrolle;
Stromzähler manipuliert;
Verletzung von Fristen zur Antragstellung oder
Inbetriebnahme;
Anlage erfüllt
Voraussetzungen zum Erhalt
der Förderung nicht;
Anlage verändert, ohne dass es
vom GSE genehmigt wurde, mit
dem Ziel der Steigerung der
geförderten Leistung der Anlage;
Bei Anlage bereit zu haltende Unterlagen nicht
vorhanden (wurden in vorheriger Kontrolle
festgestellt)
Biomasse: 2% mehr fossile
Brennstoffe als vom GSE
genehmigt;
Nutzung von nicht genehmigten
Brennstoffen (auch, wenn
erneuerbare, gilt für Biomasse);
Verweigerung des Zutritts oder sonstige
Behinderung der Kontrolle;
Gestohlene oder gefälschte
Komponenten der Anlage.
Nicht genehmigte Restrukturierung der Anlage
oder Leistungssteigerung der Anlage;
Unwirksamkeit der Baugenehmigung für Bau und
Betrieb der Anlage
Erklärung zum Ende der Bauarbeiten nicht bei
GSE eingereicht, obwohl gesetzlich vorgesehen;
22© Rödl & Partner
Ist der Katalog des Dekrets abschließend?
Nein, ist er nicht. Es gibt weitere
Regelungen zu beachten
Andere
Verletzungen,
Umgehungen,
Nichterfüllung
23© Rödl & Partner
Wie werden Verstöße eingeordnet
SCHWER Verletzungen angegeben im Dekret
(Anhang 1), es handelt sich aber über
eine nicht erschöpfende Auflistung
MINDERSCHWER Verletzungen sind schwer, aber
bezüglich Anlagen mit Leistung < 20 kW
und Abweichung Tarif beträgt nicht
mehr als 10%
NICHT RELEVANT Alle andere Verletzungen
Wie wird die Verletzung eingestuft?Wie wird die Verletzung eingestuft?
24© Rödl & Partner
Die Folgen der Verletzungen
SCHWER MINDERSCHWER NICHT RELEVANT
Zurückweisung des
Antrags auf Förderung
Absenkung der
Förderung oder Sanktion
GSE kann dem Betreiber
Auflagen machen
Aberkennung der
Förderung und
Rückforderung der
bereits gezahlten
Fördermittel
Rückforderung der
bereits gezahlten
Fördermittel (falls
Absenkung des Tarifs
erfolgt)
GSE kann Förderung
neu festlegen
Je nach Verletzungsniveau, gibt es verschiedene Folgen:
Dienstleistungen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette
Dienstleistungen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette
Dienstleistungen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette
28© Rödl & Partner
Eingesparte Fördermittel 2016 : EURO 183.300.000
Ergebnisse der Kontrollen GSE 2016
29© Rödl & Partner
Eingesparte Fördermittel Restlaufzeit:
EURO 1.136.700.000
Ergebnisse der Kontrollen GSE 2016
30© Rödl & Partner
Was sind die häufigsten Verletzungen?
PV-Anlagen
• Modulnummern stimmen nicht
überein/andere Module als im
Förderantrag angegebene
• Fertigstellung der Anlage nicht
innerhalb der gesetzlichen
Frist
Falschangaben in
Anträgen oder
Einreichung
gefälschter
Unterlagen
• Keine Verfügbarkeit des
Installationsgrundstücks
Anlage erfüllt
Voraussetzungen
zum Erhalt der
Förderung nicht
Schwere Verletzungen Minderschwere Verletzungen
Örtlichkeiten entsprechen nicht
dem, was im Förderantrag
angegeben wurde
Bei Gemeinde und Netzbetreiber
wurde Beendigung der Arbeiten
nicht angezeigt
Module wurden auf Dach nicht
korrekt installiert
31© Rödl & Partner
Was sind die häufigsten Verletzungen?
Andere EE
Falschangaben in
Anträgen oder
Einreichung
gefälschter Unterlagen
Verweigerung des
Zutritts oder sonstige
Behinderung der
Kontrolle
Schwere Verletzungen Minderschwere Verletzungen
Falsche Bestimmung der
Nettostrommenge wegen nicht
korrekter Festlegung des
Verbrauchs der Anlage, der
Netzverluste und der
Umwandlungsverluste
Abweichungen zwischen Auslegung
der Anlage und Genehmigung oder
Förderantrag (nur für einen
bestimmten Zeitraum)
32© Rödl & Partner
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
Nach dem Abschluß der Prüfung bei
negativem Ausgang
Während der Prüfung
Vor der Prüfung
33© Rödl & Partner
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
Während der Prüfung
• Promptes Liefern von
Unterlagen und
Informationen an den
GSE
• Schriftliche
Stellungnahmen
Nach der Prüfung bei
negativem Ausgang
• Verwaltungsgericht
(Frist 60 Tage)
• Presidente della
Repubblica (Frist 120
Tage)
• Antrag auf
Wiederaufnahme und
Vergleich mit GSE
34© Rödl & Partner
Prüfung mit Besichtigung: kritische Aspekte
Es ist wichtig zu
wissen, welche
Unterlagen sich
immer bei der
Anlage befinden
müssen
Unterlagen: es
muss sicher gestellt
werden, dass die
Unterlagen
jederzeit einer
Prüfung
standhalten kann
Technisch: es muss
sicher gestellt
werden, dass die
Anlage jederzeit
einer Überprüfung
standhalten kann
Die Prüfungen mit Inspektion werden im Voraus
angekündigt (mindestens 7 Tage vorher), ein Teil muss
aber auch unangekündigt erfolgen
35© Rödl & Partner
Prüfung mit Besichtigung: kritische Aspekte
Das Dekret enthält zwar eine Liste von Unterlagen, die kontrolliert werden sollen, und der
GSE muss bei Ankündigung der Kontrolle auch angeben, welche Unterlagen vorgelegt
werden müssen. Laut Dekret sind auch nicht mehr Unterlagen bei der Anlage zu verwahren,
als im Dekret stehen.
ABER das Dekret legt auch fest, dass bei der Überprüfung auch die Vorlage anderer
Unterlagen und Informationen verlangt werden kann, die für die Kontrolle benötigt werden.
Auch dann, wenn die Kontrolle mit
«Vorwarnung» erfolgt, ist die Liste
des Dekrets nicht abschließend
und es können weitere Unterlagen
verlangt werden.
Weitere Unterlagen müssen leicht
verfügbar sein, damit sie im Falle
einer Prüfung vorgelegt werden
können.
36© Rödl & Partner
Prüfung mit Besichtigung: weitere kritische Aspekte
Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen: das Dekret schließt z.B. ausdrücklich
aus, dass Unterlagen zu Immissionen geprüft werden (Biomasse).
Der GSE kann nicht nur bei der Prüfung Fragen stellen und Unterlagen
verlangen, er kann sich auch an andere Behörden wenden und von diesen
Unterlagen und Informationen einholen.
Es sollte vermiedet werden, mit den Prüfern nicht gut
zusammen zu arbeiten und den Verdacht zu erregen, dass
etwas nicht stimmt; gleichzeitig muss aber abgewogen
werden, welche Konsequenzen die Herausgabe bestimmter
Informationen hat.
37© Rödl & Partner
Wie können Sie sich schützen?
Am Besten bereits vor der Kontrolle
Vorbeugung
Vorbereitung auf eine GSE-Kontrolle
1.
• Identifikation von Unregelmäßigkeiten
2.
• Analyse und Bewertung
3.
• Steuerung und Bewältigung
4.
• Überwachung
1.
• Identifikation
Vorabcheck:
Überprüfung der gesamten Dokumentation und
Simulation einer GSE-Prüfung
Lokalaugenschein zwecks Überprüfung und Vergleich des
Ist-Zustandes mit der eingereichten Dokumentation
Checklisten
2.
• Analyse und Bewertung
Nach erfolgter Überprüfung und Simulation:
Bericht über allfällige vorgefundene Unregelmäßigkeiten
und Schwachstellen
Analyse und Bewertung der Unregelmäßigkeiten und
Schwachstellen
Dokumentensammlung und Übersicht
Nach erfolgter Analyse und Bewertung:
Behebung von aufgezeigten Unregelmäßigkeiten und
Schwachstellen und Beibringung von fehlenden
Dokumenten und Ergänzungen
Wer, was bis wann
Vorbereitung für die GSE Kontrolle (Kommunikation mit
GSE, Übermittlung von Unterlagen, Erklärungen an den
GSE usw.)
• Steuerung und Bewältigung
3.
4.
• Überwachung
Überwachung der erforderlichen Maßnahmen zur
Beseitigung von Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen:
Überwachung und Überprüfung der definierten Aufgaben
und Termine
Prozessbeschreibung bei Änderungen an der Anlage
(Dokumentation, Kommunikation GSE usw.)
Überprüfung und allfällige Neuausrichtung der operativen
Prozesse (Zuständigkeiten, Aufgaben, usw.)
Dabei unterstützen wir Sie mit folgenden
Leistungen:
Vorabcheck und Simulation einer GSE-Prüfung:
Technische Projektdokumentation durch die Energy.Consulting
Rechtliche Projektdokumentation durch Rödl&Partner Italia
mit dem Ziel:
Sie bestmöglich auf eine GSE-Kontrolle vorzubereiten;
Ihr Investment vor unangenehmen Folgen zu schützen;
1.
• Identifikation:
Dabei unterstützen wir Sie mit folgenden
Leistungen:
Bericht über die erfolgte Überprüfung und allfällige
vorhandene Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen:
Bericht in Italienisch und Deutsch (Ergebnis der Überprüfung)
Übergabe der Dokumentensammlung (Dokumentenmappe und
Digital)
Gespräch zwecks Erläuterung und Beantwortung allfälliger
Rückfragen und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise
2.
• Analyse und Bewertung:
Dabei unterstützen wir Sie mit folgenden
Leistungen:
Im Zuge einer bereits angekündigten Prüfung:
Unterstützung bei der Aufbereitung von Dokumenten
und Unterlagen
Begleiten Sie im Zuge des Lokalaugenscheins
Beratung im Hinblick auf die Kommunikation mit GSE
Tipps und Tricks
Beauftragung und Durchführung:
Angebot in Kooperation zwischen Rödl&Partner und
Energy.Consulting
Wahlweise als Paket oder beschränkt auf die rein
technische oder ausschließlich juristische Überprüfung
Für alle EE-Anlagen in Italien die eine GSE-Förderung
erhalten
Durchführung der Dienstleistung innerhalb von 8 Wochen
nach Beauftragung (Erhalt / Zugang Projektunterlagen)
Zusammenfassung:
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten durch den GSE für
öffentliche Förderungen im EE-Bereich
Ziel der Kontrollen ist es, Unregelmäßigkeiten festzustellen
und in der Konsequenz Förderungen zu streichen bzw. zu
reduzieren
Die Kontrollen werden auch in Zukunft stattfinden, wobei
gemäß GSE jede geförderte Anlage mindestens einmal
innerhalb des Förderzeitraums kontrolliert wird
Schützen Sie sich vor allfälligen
Förderungskürzungen oder Ausfällen in dem Sie sich
bestmöglich auf ein Kontrolle vorbereiten.
48© Rödl & Partner
Zeit für Ihre Fragen
49© Rödl & Partner
Programm
04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien
03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die
Projektfinanzierung
02
Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch
den GSE und deren Folgen für den Investor
01
Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion
Begrüßung der Teilnehmer
05
50© Rödl & Partner
Vermarktung von EE-Strom in Italien 2016-17
Verkauf des Stroms an Endkunden
Verkauf an die Stromversoger (utilities)
Verkauf an die Großhändler
Elektrizitätsbörse
Verkauf an GSE (Ritiro dedicato)
Privatnetze (ehemals SEU)
Vermarktung von EE-Strom
Zunehmende Einschnitte bei Renditen - Förderung und RID
• PV: „Spalma incentivi“ – andere Arten EE bisher freiwillige Tarifreduktion
• Nebeneffekt PV: Auszahlung von nur noch 90% der Förderung und
Ausgleich im folgenden Kalenderjahr
• RID: Einführung von Gebühren an GSE
• RID: (für fast alle Anlagengrößen) Abschaffung Mindestpreise
• RID: Anlagenbetreiber werden an Netzausgleichskosten beteiligt
51© Rödl & Partner
Erzeuger
•Anlagenbetreiber
•Importeure mit Verbindungsleitungen ins Ausland über deren Netze ein Austausch mit
angrenzenden Ländern erfolgt
Übertragun
g
•Terna: Rechtssubjekt, dessen Aufgabe der Netzausgleich ist
•Grosshändler:Nehmen am (MSD), speculando sull’errore di previsione degli altri
operatori
Verteilung
•e-Distribuzione und die ehemaligen kommunalen Monopolisten: Subjekte, die
durch die Entbündelung entstanden sind
Verkauf
•Verkäufer: entstanden aus Entbündelung, betreuen Kunden auf dem Beschränkten
Markt
•Grosshändler: Kaufen und Verkaufen Strom in großen Mengen
•Weiterverkäufer: Kaufen von Großhändlern und Verkaufen an Endkunden
•Konsortien: wie Wiederverkäufer
Kauf und
Verbrauch
•Endkunden: Verbraucher, die von Verkäufern kaufen
•Konsortien: Handeln für die Endverbraucher
•Gruppeneinkäufer: Sammeln Aufträge und handeln für Endkunden
Die wichtigsten Teilnehmer des Strommarktes
52© Rödl & Partner
Großverbraucher – potentielle Abnehmer von Strom
Konsortien, Industrieverbände, Großhändler
Die ersten Konsortien entstanden auf Betreiben der Industrieverbände, da bis
2004 am freien Markt nur die Unternehmen teilnehmen konnten, die einen
Verbrauch von >20GWh/Jahr hatten oder sich in Konsortien organisierten, die
die Schwelle von 20 GWh erreichten (jedes einzelne Unternehmen mindestens
1GWh/Jahr).
Heute bestehen viele Konsortien weiter, obwohl sie eigentlich nicht mehr
notwendig sind, da sie eine gute Marktposition haben und sich daher
umwandeln in:
• Großhändler: Kaufen den Strom von Lieferanten oder an der Strombörse und wickeln das gesamte
Stromgeschäft der Kunden ab indem sie handeln und damit die Kosten optimieren (z.B. Assoutility,
Energia Vicenza, Cura).
• Weiterverkäufer oder Einkaufsgruppen: übernehmen für den Kunden die komplette Abwicklung mit
dem Lieferanten und kümmern sich auch um die Abrechnung (z.B. Napoli 2000, Confindustria
Verona, CER)
• Verbände: schließen Rahmenverträge ab um für die Mitglieder die besten Preise zu erzielen (z.B.
API, Confartigianato)
53© Rödl & Partner
Übersicht vertragliche Beziehungen:
Kauf/Verkauf zu verschiedenen Zeitpunkten und Mengen
LIEFERANT / GROSSHÄNDLER
VERTEILER
ENDKUNDE
TRANSPORTVERTRAG
UND VERTRAG ZUR
ABWICKLUNG DES
ANSCHLUSSES und
zum NETZAUSGLEICH
LIEFERVERTRAG
und MANDATE
RECHNUN
G pro per
POD
RECHNUN
G pro POD
HERSTELLER/
GROSSHÄNDLER
LIEFERVERTRAG
LIEFERANT / GROSSHÄNDLER
RECHNUNG
Ankaufsmeng
e
54© Rödl & Partner
Der Endkunde hat einen einzigen Vertrag und erhält eine einzige Rechnung
LIEFERANT / GROSSHÄNDLER
TERNA VERTEILER
ENDKUNDE
VERTRAG
NETZAUSGLEICH
TRANSPORTVERTRAG
UND
ANSCHLUSSVERTRAG
LIEFERVERTRAG UND
MANDATE
Der Lieferant kauft Strom azyklisch
und unabhängig von einem
Liefervertrag. Der Kauf hängt nicht
zwingend damit zusammen, dass ein
Endkunde beliefert werden muss.
Der Endkunde unterzeichnet mit dem
Lieferanten einen Liefervertrag und
3 Mandante zur Abwicklung der
folgenden Verpflichtungen / Kosten:
• Netzasugleich (Terna),
• Transport
• Durchführung des Anschlusses
(Lokaler Verteiler)
Der Lieferant schliesst mit Terna und
den lokalen Verteilern «offene»
Verträge ab, in denen jeden Monat die
neuen PODs hinzugefügt werden.
RECHNUNG
PRO POD
1 RECHNUNG RECHNUNG
PRO POD
55© Rödl & Partner
LIEFERANT / GROSSHÄNDLER
TERNA VERTEILER
ENDKUNDE
VERTRAG
NETZAUSGLEICH
TRANSPORTVERTR
AG UND
ABWICKLUNG
NETZANSCHLUSS
LIEFERVERTR
AG UND
MANDATE
Der Endkunde unterzeichnet mit dem
Wiederverkäufer eine Kaufanfrage und die
Mandate.
Der Wiederverkäufer unterzeichnet mit
dem Lieferanten einen Rahmenvertrag
und übertragt an ihn die Mandate der
Kunden
Der Lieferant trägt den POD des
Wiederverkäufers in die Verträge zum
Netzausgleich / Transport / Netzanschluss
ein.
Für das Stromsystem existiert der
Wiederverkäufer nicht: für die Verteiler und
Terna sind die Endkunden dem Lieferanten
zuzuordnen und Mitteilungen zum POD
werden ausschließlich mit dem Lieferanten
ausgetauscht.
Für die Endkunden existiert der Lieferant
nicht, sie haben alle vertraglichen
Beziehungen mit dem Wiederverkäufer.
RECHNUNG
PRO POD;
AUF DEN
NAMEN DES
WIEDERVERK
ÄUFERS
WIEDERVERKÄUFER / GROSSHÄNDLER
RECHNUNG
PRO POD
RAHMENVERTRAG
UND MANDATE
Wiederverkäufer sind spezialisierte Unternehmen, die für Terna oder Verteiler
unsichtbar bleiben, aber einen Vertrag mit dem Endkunden haben
56© Rödl & Partner
Welche Rolle spielen die EE in der Energievermarktung?
57© Rödl & Partner
„stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Betreiber der Übertragungsnetze beim
Abrufen von Elektrizitätserzeugungsanlagen auf der Grundlage transparenter und
nichtdiskriminierender Kriterien Erzeugungsanlagen Vorrang gewähren, in denen
erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden, soweit der sichere Betrieb des
nationalen Elektrizitätssystems dies zulässt. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass
angemessene netz- und marktbezogene betriebliche Maßnahmen ergriffen werden,
um Beschränkungen der Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren
Energiequellen möglichst gering zu halten. Werden umfassende Maßnahmen zur
Beschränkung der Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen ergriffen, um die
Sicherheit des nationalen Elektrizitätssystems und die Energieversorgungssicherheit
zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen
Netzbetreiber diese Maßnahmen der zuständigen Regelungsbehörde melden und
angeben, welche Abhilfemaßnahmen sie zu treffen beabsichtigen, um
unangemessene Beschränkungen zu vermeiden.“
EE hatten Priorität in der Einspeisung
RL 2009/28/CE – Art. 16
Standort
59© Rödl & Partner
Priorität der Einspeisung der EE
D.lgs 79/99, Delibera AEEG 111/06
Es gelten bei gleich hohen Angeboten die folgenden Prioritätskriterien:
(Bestandsanlagen, in Zukunft Anlagen < 500 kW)
1. Einheiten “must run”
2. Nicht planbare EE
3. Planbare EE
4. KWK
5. CIP 6/92
6. Brennstoffe
7. OTC
8. Andere Einheiten
60© Rödl & Partner
Eine Alternative: Privatnetze
61© Rödl & Partner
Stromvermarktung über Privatnetze
Gesetzesdekret Nr. 115/2008, Del. AEEG 12.12.2013 N. 578
SEU: Sistemi Efficienti di Utenza (Privatnetz)
• eine oder mehrere Anlagen bis max. 20 MW Nennleistung
• Stromerzeugung aus EE oder KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)
• Betreiber ein Rechtssubjekt
• Privatnetz mit Anschluss an eine Einrichtung eines oder mehrere Endabnehmers Anlagen
und Endabnehmer auf einem einzigen Grundstück, welches im Eigentum des
Endabnehmers steht, oder diesem zur Verfügung steht
• mit Sblocca Italia auf selbst erzeugtem Strom werden 5% des variablen Teils der
Systemkosten gezahlt
• Qualifikation durch GSE (necessaria per l‘ottenimento della qualifica „SEU“)
Bis 31.12.2016…
62© Rödl & Partner
Stromvermarktung über Privatnetze
• Das Decreto Mille Proroghe (D. L. n. 244/2016) hat die Qualifizierung als «SEU»
abgeschafft
• Es wurde auch die Beteiligung an den Systemkosten abgeschafft (es muss also nicht
einmal mehr 5% gezahlt werden)
• Was sind die Ziele?
• Privatnetze zahlen Systemkosten nur für aus dem Netz entnommenen Strom (wie
jeder Stromverbraucher), der selbst produzierte und selbst verbrauchte Strom bleibt
unbelastet
• Es sollen die Kunden aufgespürt werden, die keinen eigenen Anschlusspunkt haben
und einen Anschlusspunkt mit einem Dritten teilen.
Ab 01.01.2017…
RISIKO: Sanktionen, wenn das Privatnetz nicht registriert wird
Problem: Viele Unklarheiten in Bezug auf genaue Funktionsweise
Stromvermarktung der EE in Italien
Der Sektor für erneuerbare Energien wurde in den letzten Jahren
mit Kürzungen und Änderungen konfrontiert, die sich maßgeblich
auf die Rendite bestehender Investitionen auswirken:
Kürzung der Förderung im Conto Energia (sog. „Spalma Incentivi“)
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur mehr zu 90 % (auf Basis
Produktionsdaten des Vorjahres) die restlichen 10 % werden im
darauffolgenden Kalenderjahr ausbezahlt
Weiterverrechnung der Kosten aus Differenzen vom Fahrplan und
Produktion („Imbalance Costs“) durch den GSE an die Produzenten
Erhöhung der Verwaltungskosten für die Förderungsauszahlung und
den Stromverkauf (sog. RID) durch den GSE
Neue Fördertarife die die eigenständige Stromvermarktung erfordern
Alternative: Energy.Dis
Schützen Sie Ihre Investitionen und optimieren Sie die Rendite
Ihrer Anlage:
Vermarkten Sie Ihre Energie direkt über die Energy.Dis und
reduzieren Sie dadurch Kosten und Verwaltungsaufwand
Reduzieren Sie die Netznutzungsentgelte, die sich durch den
Betrieb Ihrer Anlage ergeben
Vermeiden Sie Förderungskürzungen und Probleme mit dem
GSE aufgrund fehlender und/oder mangelhafter
Dokumentation und Compliance (Decreto Controlli)
Stromverkauf an die Energy.Dis
Stromverkauf über den Bilanzkreis der Energy.Dis
Börsenpreis MGP (Day Ahead Price)
Planungssicherheit in Bezug auf die Erlöse aus dem reinen Stromverkauf.
Abweichungen des Fahrplans zur realen Produktion (Imbalance Costs)
werden übernommen
Keine Verwaltungs- und Bearbeitungsspesen für die Bilanzkreisführung
Reduktion des Verwaltungsaufwands bei Anlagen größer 1 MW
(Verpflichtung des Produzenten zukünftige Einspeisewerte den GSE zu
übermitteln)
Individuelle Zahlungsziele
Keine technischen Adaptierungen bei der Anlage notwendig
Komplette Abwicklung vom Switching bis zur Abrechnung
Geschäftsmodell der Energy.Dis
Quelle: Eigene Darstellung
Key Facts
Gründung 2001
38 Mitarbeiter am Standort Brixen
Umsatz rund 90 Millionen Euro
Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh
ISO-9001 qualifiziert
Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
Key Facts
Gründung 2001
38 Mitarbeiter am Standort Brixen
Umsatz rund 90 Millionen Euro
Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh
ISO-9001 qualifiziert
Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
Key Facts
Gründung 2001
38 Mitarbeiter am Standort Brixen
Umsatz rund 90 Millionen Euro
Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh
ISO-9001 qualifiziert
Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
Anlagen Stromhandel
Für alle Produktionsanlagen für die der GSE als
Bilanzkreisverantwortlicher fungiert. Gesonderte
Vereinbarung mit GSE sog. „Ritiro dedicato“ RID:
Alle EE Anlagen (NB: PMG, TO)
Für Anlagen die eine Förderung auf Basis DM vom 6. Juli
2012 und vom 23. Juni 2016 („ I nuovo= Tb + Pr – Pz “)
erhalten
Für Anlagen geeignet, die in das Mittelspannungsnetz
einspeisen
Für Anlagen geeignet, die eine Nennleistung > 700 KW
aufweisen
Fallbeispiel Windpark
Deutscher Investor als Eigentümer der Projektrechte für die
Errichtung eines Windparks
Die Errichtung des Windparks erfolgte durch einen deutschen EPC
mit Tochterunternehmen in Italien
Der Windpark befindet sich im Süden Italiens mit einer
Nennleistung von 28 MW. Jahresproduktion ca. 60 GWh
Förderungsvergabe erfolgt mittels Ausschreibung. Auszahlung des
anerkannten Vergütungssatzes EUR / MWh abzüglich Börsenpreis
der jeweiligen Zone (Pz)
Finanzierung des Windparks durch eine deutsche Bank. Prüfung
der gesamten Vertragsunterlagen bezüglich Errichtung und
Betrieb durch die finanzierende Bank
Fallbeispiel Windpark
Prüfung der gesamten Vertragsunterlaben in Bezug auf die
Stromvermarktung durch eine international, tätige
Rechtsanwaltskanzlei sowie ein international, tätiges
Ingenieurunternehmen
Abschluss Stromliefervertrag Juni 2015 und Verkauf Strom ab Juli
2015:
Im Anschluss Vereinbarung zwischen der Energy.Dis und dem GSE
in Bezug auf MPE (Ersatzentschädigung bei Einspeiseverbot)
Zugriff auf den Stromzähler zwecks Erhalt von Real-Time Daten
Inbetriebnahme des Windparks Juni 2015 nach Abschluss der
Qualifizierung der Anlage durch die TERNA S.p.A (ÜNB):
Im Zuge des Qualifizierungsprozesses muss TERNA vor
Inbetriebnahme der Anlage der Stromabnehmer bekannt gegeben
werden.
Fallbeispiel Solarpark
Deutscher Investor ist Eigentümer einer SPV mit 3 Photovoltaik-
Anlagen
Der Solarpark befindet sich im Norden Italiens mit ca. 1,251
kWh/kWp
Inbetriebnahme der Anlagen Dezember 2013, Förderung 4. Conto
Energia + Erlöse aus dem reine Stromverkauf über die GSE S.p.A
(Convenzione RID)
Nennleistung in Summe von 12,6 MW, Jahresproduktion ca.
16.000 MWh
Verkauf Strom bis am 31.10.2015 an den GSE. Ab 01.11.2015
Verkauf Strom an die Energy.Trade GmbH
Die Vorteile auf einen Blick
Zusatzerlöse durch Kosteneinsparung
Keine Adaptierung der Anlage notwendig
Keine Verwaltungskosten für die Führung
des BK
Die Vorteile auf einen Blick
Keine Kosten für den Transport und die
Einspeisung der Energie
Individuelle Zahlungsziele
Transparente und nachvollziehbare
Abrechnung (Monatliches Reporting)
Sicherheiten für Banken
Schutzklauseln im Stromliefervertrag:
Vertragsänderungen nur mit Zustimmung
Eintrittsrechte
Forderungsabtretung
Schuldbefreiende Zahlungen auf Konto der finanzierenden
Bank
Bankgarantien
Cross-Default Klauseln
Vergleich GSE und Energy.Dis
Grundlage: Privatrechtlicher
Vertrag
Privatautonomie
Fahrplanerstellung und
Fahrplanänderungen
übernimmt die Energy.Dis
Keine Vertragsgebühren und
Kosten für die
Fahrplanerstellung,
Abweichungen sowie Teilnahme
am Intraday-Market
Individuelle Zahlungsziele
Grundlage: Gesetz 293/04, D.Lgs 387/03
sowie AEEG Delibera 280/07
Kein Bestandsschutz, keine
Privatautonomie
Bei Anlagen größer 1 MW Nominalleistung,
verpflichtende Mitteilung des Fahrplans.
Bei unterlassener Mitteilung geht der GSE
von einer Einspeisung von 0 KWh aus
Weiterverrechnung Kosten in Bezug auf den
Vertragsabschluss (RID), Fahrplanerstellung,
Änderungen des Fahrplans sowie für die
Teilnahme des GSE am Intraday-Market
Zahlungsbedingungen im DTF geregelt.
Zahlungsziel beträgt n + 60 Tage wobei n
sich auf den Produktionsmonat bezieht
Vergleich GSE und Energy.Trade
Forderungsabtretung ausgeschlossen
Möglichkeit Zahlungen an den
Produzenten einzubehalten, die der
Produzent dem GSE aus einem anderen
Titel schuldet
Kommunikation über das
Internetportal, Einschreiben oder über
die „Grüne Nummer“
Gerichtsstand: Rom
Forderungsabtretung möglich.
Zahlungssplitting in Bezug auf
Förderung und Stromverkauf
reduziert das Risiko allfälliger
Zahlungseinbehalte durch den
GSE.
Kommunikation über einen
direkten Ansprechpartner bei
der Energy.Dis
Gerichtsstand: Bozen
Wechsel und Kündigung GSE
1.
• Stromlierfervertag und AGBs
• Mandat Bilanzkreiseröffnung
2.
• Kündigung RID
• Historische Produktionsdaten
3.
• Belieferung
• Abrechnung / Reporting
Im Detail: Stromliefervertrag
Notwendige Unterlagen:
Aktuellen Handelsregisterauszug SPV
Passkopie des gesetzlichen Vertreters
TERNA – Auszug (sog. Attestazione GAUDì) mit den
Details zur Anlage
Mandat für die Energy Dis GmbH zur Eröffnung eines
Bilanzkreises
Im Detail: Attestazione GUADì
Im Detail: Kündigung RID
Im Detail: Kündigung RID
Im Detail: Kündigung RID
Im Detail: Kündigung RID
Im Detail:
Historische Produktionsdaten
Im Detail:
Historische Produktionsdaten
Im Detail:
Historische Produktionsdaten
Benestare Natura EconomicaNumero PraticaCodice impiantoData Versione MisuraFlag storno Energia immessa (KWh)
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 00:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 01:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 02:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 03:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 04:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 05:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 06:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 07:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 08:00 1 N 9,375
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 09:00 1 N 52,875
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 10:00 1 N 49,875
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 11:00 1 N 232,125
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 12:00 1 N 131,625
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 13:00 1 N 53,25
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 14:00 1 N 42
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 15:00 1 N 9
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 16:00 1 N 0,75
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 17:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 18:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 19:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 20:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 21:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 22:00 1 N 0
20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 23:00 1 N 0
Im Detail: Belieferung
Jede Produktionsanlage über CENSIMP und
Einspeisezähler (POD-Nummer) eindeutig
identifizierbar
Eingespeiste Energiemenge in das lokale
Verteilernetz wird stündlich vom
Einspeisezähler gemessen und erfasst
Eigenschaften, technische Voraussetzungen
sowie laufende Anpassungen des Stromzählers
gesetzlich bzw. verwaltungsrechtlich geregelt
Im Detail: Belieferung
Jeder lokale Verteiler in dessen Netz Strom
eingespeist wird, meldet die Einspeisemengen
an den ÜNB (TERNA S.p.A)
In den meisten Fällen fungiert die ENEL
DISTRIBUZIONE S.p.a als Verteiler. Auf dem
Online-Portal können Detailinformation zu den
jeweiligen Einspeisemengen eingesehen
werden
Die an den ÜNB übermittelten
Einspeisemengen bilden die Basis für die
monatliche Abrechnung
Im Detail: Abrechnung
Im Detail: Abrechnung
Im Detail: Abrechnung
Im Detail: Abrechnung
Im Detail: Reporting
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Technische, Commercial, Financial DD
Kaufmännische Betriebsführung
Technische Betriebsführung
Ansiedlung und Steuerservice SPV
Machbarkeitsstudien / Optimierung
Investment-Seeking
Co-Investment
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Technische, Commercial, Financial DD
Kaufmännische Betriebsführung
Technische Betriebsführung
Ansiedlung und Steuerservice SPV
Machbarkeitsstudien / Optimierung
Investment-Seeking
Co-Investment
98© Rödl & Partner
Eine vertragliche Möglichkeit: EFET
99© Rödl & Partner
Überblick EFET Standardvertrag
§ 1 Vertragsgegenstand
§2 Definitionen und Auslegung
§ 3 Abschluss und Bestätigung von Einzelverträgen
§4 Vertragliche Hauptleistungsverpflichtungen zur Lieferung und Abnahme von Strom
§ 5 Vertragliche Hauptleistungsverpflichtungen bei Optionen
§ 6 Lieferung, Messung, Übertragung und Risikoübergang
§ 13 Rechnungsstellung und Zahlung
100© Rödl & Partner
Thema Enforceability EFET-Standardvertrag in Italien
«Enforceability" (Gültigkeit und
Durchsetzbarkeit), im Lichte des italienischen
Rechts
• Master Agreement generell;
• Rechtswahlklausel (oft deutsches oder
englisches Recht)
• Zustandekommen der Einzelverträge des
Master Agreement (Substanz und Nachweis)
• Haftungsbeschränkungen
• Klauseln close-out netting
101© Rödl & Partner
Close-out netting Klauseln
• Automatische Vertragsauflösung bei
Eintreten bestimmter Ereignisse, wie
beispielsweise Insolvenz
Close out netting Klauseln
• Können Rechte des
Insolvenzverwalters und der anderen
Gläubiger verletzen und sind deshalb
nicht immer voll wirksam
Probleme?
• Sicherheiten, deren Wert den
Einzelverträgen entspricht
Lösung
102© Rödl & Partner
Sicherheiten
• OTC Clearing bei Börsenhandel (Liquiditäts- statt Insolvenzrisiko)
• Bürgschaft (Bank oder Mutterhaus)
• Patronatserklärung
• Kaution, Bargeldersetzende Sicherheiten, Vorauszahlungen
• Pfandrecht, Sicherungsabtretung, Abtretung oder Inkassomandat
als Ergänzung zur Kontoverpfändung
• Factoring von Forderungen
• Eintrittsrechte finanzierende Bank/Zustimmungspflichten bei
Änderungen etc.
• Kreditversicherungen
• Zwang zur Rückkehr zum RID
• Möglichkeit des RID derzeit gesetzlich vorgesehen
• Kündigung RID 60 Tage zu Jahresende; bei Einhaltung
Rückkehr jederzeit möglich, anderenfalls zum Kalenderjahr
• Close out netting – Klauseln richtig formulieren
9© Rödl & Partner
Weltweit engagiert
Rödl & Partner Energierecht
9© Rödl & Partner
Weltweit engagiert
Rödl & Partner Energierecht
105© Rödl & Partner
Photovoltaik Zweitmarkt: CHANCEN
Tarifabsenkungen, Änderungen bei den Abschreibungen, Erhöhung der
IMU, Wegfall Mindestpreise, usw. haben die erwarteten Renditen stark
beeinträchtigt
Anpassungen sind mittlerweile vielfach erfolgt
Preise von Bestandsanlagen sind gesunken und Eigentümer zu Abschlägen
bereit
Für viele Investoren ist die Haltefrist von 5 Jahren abgelaufen
Anlagen sind vielfach zu Paketen zusammen gebracht worden
Weitere Einschnitte in den Tarifen sind relativ unwahrscheinlich.
Interessant sind Anlagen im Eigenverbrauch – Kauf und Verpachtung an
Verkäufer durch Pachtmodell
„Schnäppchen“ können auch bei „distressed“ Anlagen gemacht werden:
Anlagen mit einigen technischen Problemen, die die Leistung beeinträchtigen,
oder Anlagen von Firmen, die finanzielle Probleme haben
106© Rödl & Partner
Welche Art von Kauf?
Share
Deal
Asset
Deal
107© Rödl & Partner
Ablauf
Vorprüfung
LOI
Vorvertrag
Red Flag
Due
Diligence
Full Due
Diligence
Kaufvertrag
108© Rödl & Partner
Due Diligence
Einnahmen der Anlage – Förderung und Stromverkauf
Financial Due Diligence – wurde korrekt abgerechnet?
Projektrechte (Grundstück, Genehmigungen, Netzanschluss)
Wurden alle Projektrechte korrekt eingeholt und sind diese heute noch
vorhanden?
GSE – Tarif
Was sind die Risiken des anwendbaren Tarifs?
Im Falle von Tarifabsenkungen: für welche Option hat man sich
entschieden? Wurde diese korrekt umgesetzt?
GSE – Kontrolldekret
Wurde die Anlage bereits überprüft?
Hält die Anlage einer Prüfung stand?
„As built“
Wurde die Bürokratie nach Inbetriebnahme erledigt (Kataster, Dogane,
…)?
EPC-Vertrag
Welche verbleibenden Rechte gibt es?
109© Rödl & Partner
Due Diligence
O&M, Bewachung, Sonstiges
Sind die Verträge zufriedenstellend und können sie gekündigt werden?
Versicherungen
Ist das Versicherungspaket zufriedenstellend?
Technische Prüfung - allgemein
Anlage gebaut wie geplant? Baumängel etc.
Technische Prüfung – Kontrolldekret
Hält die Anlage technisch einer Überprüfung stand?
Technische Due Diligence - Austausch von Komponenten und Meldepflichten
GSE
Projektgesellschaft
Steuerliche Prüfung Projektgesellschaft
Steuerliche Prüfung Projekt
Beispiel Tremonti Ambientale (nur Conto Energia 2)
Bankfinanzierung
Belastungen der Projektgesellschaft und der Anlage
Anhängige und abgeschlossene Streitverfahren
10© Rödl & Partner
Rödl & Partner
Team energy & real estate
Beratung an den Standorten Mailand, Padua, Bozen, Rom durch spezialisierte Rechtsanwälte,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Projektentwicklung Anlagen und Netzinfrastruktur, Erstellung der zugehörigen Verträge, Due
Diligence, Netzzugangs – und Verteilungsfragen Strom und Gas.
Power Generation and Transmission
An- und Verkauf von Projektrechten, Anlagen und Infrastruktur
Projektfinanzierung, Leasing und alternative Finanzierungsmethoden, Erstellung von
Finanzierungsverträgen, Unterstützung von Fonds, Banken und Investoren.
Infrastructure and Project Finance
Trading von Strom und Gas über die Strombörse und OTC, Vertragserstellung für physischen und
virtuellen Stromhandel
Trading and Capital Markets
Mergers and Acquisitions
Szenario 2020 – 2030 Terna
Zukünftiges Wachstum EE getrieben von kompetitiven Ausschreibungsverfahren und
langfristigen Verträgen
Weiterer Abbau von Thermoelektrischen Kraftwerken insbesondere aufgrund von Energie-
Effizienzmaßnahmen
Weiteres Wachstum EE Weiterer Abbau Thermo
Quelle: Terna S.p.A.
Stromproduktion 2000 - 2016
45 %
Anteil EE
2016
Quelle: Terna S.p.A.
Stromproduktion EE 2016
Quelle: GSE
Installierte Kapazität PV 2016
In Summe 369 MW
Großteil der neuen Anlagen als Eigenverbrauchsanlagen (SSP, SEU usw.)
Quelle: Assorinnovabile
Gesamtkapazität EE in Italien
Quelle: GSE
Gesamtkapazität PV in Italien
Quelle: IEA PVPS
Globale Gesamtkapazität PV 2016
Neuinstallierte Kapazität Kumuliert Ende 2016
Quelle: IEA PVPS
Strompreise Europa 2015 /16
Quelle: Althesys
Strompreise Italien 2016/17
„Frankreich
Effekt“
Quelle: GME
11© Rödl & Partner
Vertretung in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Schiedsverfahren mit
energierechtlichem Hintergrund
Energy Litigation and Arbitration
Beratung zu Rahmenbedingungen und zum Erhalt von Förderungen (Italien und EU), Vertretung in
Verfahren mit der öffentlichen Hand und zum Compliance Gesetz 231.
Investigations and Regulatory Compliance
Beratung zu Finanzierungen (Italien und EU), Strukturierung von PPP und Finanzierungen über EU-
Fördermittel und private Banken.
Energy Finance
Beratung von Privaten und öffentlicher Hand, Contracting, Beratung zu Vergabeverfahren und
Erstellen der Unterlagen
Energy Efficiency
Internationalisierung in Europa und weltweit mit Fokus Afrika, Süd und Mittelamerika, Golfstaaten
International Projects
Rödl & Partner
Team energy & real estate
Übersicht Förderungen FER (Auszug)
Quelle: GSE
Übersicht Förderungen PV
Quelle: GSE
Einstrahlungswerte Italien
Quelle: PVGIS © Europäische Union, 2001-2012
Einstrahlungswerte Italien
Quelle: PVGIS © Europäische Union, 2001-2012
Aktuelles Potenzial für EE in Italien
Revamping von bestehenden PV-Anlagen
+ Neue Regelungen im Bezug auf Anpassungen und Austausch von Komponenten bei
einer bestehenden PV Anlage (DTR GSE vom 17.02.2017)
+ Erhöhung der Performance Ratio: Korrektur Layout Anlage, Austausch von
Komponenten mit schlechter Qualität, Neupositionierung der Module aufgrund von
Beschattung
+ Keine Einschränkung in Bezug auf die Stromproduktion nach Eingriff (NB: wenn diese
zu keiner Erhöhung der Kapazität führen)
- Erfordert enge Abstimmung mit O&M, erhöhter Verwaltungsaufwand gegenüber GSE
- Kontrolle nach durchgeführten Änderungen sehr wahrscheinlich
Aktuelles Potenzial für EE in Italien
Ausbau der dezentralen Stromversorgung und Eigenverbrauchsmodelle:
+ „Winter-Package“ EU: Eigenverbrauchsmodelle = Energieeffizienz
+ Ausweitung der Eigenverbrauchsmodelle auf mehrere Abnehmer (Größere
Wohneinheiten, Einkaufszentren oder Gewerbegebiete (Sistemi di Distribuzioni Chiusi
SDC)
+ Höhere Abschreibungssätze für Investitionen (Superamortamento)
+ Steuerbegünstigungen für Verbraucher
- Neue Tarifreform für Nicht-Haushalte geplant (Euro/KW, Euro/POD, Euro/KWh) die die
Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchsmodelle reduziert
- Noch Unklare und nicht immer kohärente Regelungen in Bezug auf SDC
Zukünftiges Potenzial für EE in Italien
Speichersysteme
In Kombination mit Eigenverbrauchsmodellen und Produktion (Prosumer)
Smart-Grid
Teilnahme EE am Regelenergiemarkt
Aggregation von EE-Anlagen, Verbrauch, Speicherung ( v. Kraftwerke)
Pilotprojekt in Ausarbeitung und Überprüfung (Terna, AEEGSI)
Market-Parity
LCOE, aktuell zwischen 50 – 65 Euro/MWh für Freiland PV-Anlagen, erste
Investments realisiert (Octopus Investments 64 MW, 5 Anlagen / Viterbo)
Ab 2020 Ausschreibungsverfahren für größere PV Anlagen
12© Rödl & Partner
Programm
04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien
03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die
Projektfinanzierung
02
Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch
den GSE und deren Folgen für den Investor
01
Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion
Begrüßung der Teilnehmer
05
129© Rödl & Partner
Zeit für Ihre Fragen

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2017.05 kontrolldekret u.a. italien alles unter kontrolle

  • 1. 1© Rödl & Partner Weltweit engagiert Mai 2017 in München, Hamburg und Köln Svenja Bartels, Rödl & Partner – Heinz Stainer, Energydis Italien – Alles unter Kontrolle?
  • 2. 2© Rödl & Partner Programm 04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien 03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die Projektfinanzierung 02 Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch den GSE und deren Folgen für den Investor 01 Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion Begrüßung der Teilnehmer 05
  • 3. invest trade consulting studio service
  • 7. Key Facts Gründung 2001 38 Mitarbeiter am Standort Brixen Umsatz rund 90 Millionen Euro Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh ISO-9001 qualifiziert Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
  • 8. Unsere Dienstleistungen auf einen Blick Technische, Commercial, Financial DD Kaufmännische Betriebsführung Technische Betriebsführung Ansiedlung und Steuerservice SPV Machbarkeitsstudien / Optimierung Investment-Seeking Co-Investment
  • 9. invest trade consulting studio service
  • 10. invest trade consulting studio service
  • 11. 11© Rödl & Partner Vertretung in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Schiedsverfahren mit energierechtlichem Hintergrund Energy Litigation and Arbitration Beratung zu Rahmenbedingungen und zum Erhalt von Förderungen (Italien und EU), Vertretung in Verfahren mit der öffentlichen Hand und zum Compliance Gesetz 231. Investigations and Regulatory Compliance Beratung zu Finanzierungen (Italien und EU), Strukturierung von PPP und Finanzierungen über EU- Fördermittel und private Banken. Energy Finance Beratung von Privaten und öffentlicher Hand, Contracting, Beratung zu Vergabeverfahren und Erstellen der Unterlagen Energy Efficiency Internationalisierung in Europa und weltweit mit Fokus Afrika, Süd und Mittelamerika, Golfstaaten International Projects Rödl & Partner Team energy & real estate
  • 12. 12© Rödl & Partner Programm 04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien 03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die Projektfinanzierung 02 Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch den GSE und deren Folgen für den Investor 01 Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion Begrüßung der Teilnehmer 05
  • 13. 13© Rödl & Partner Das Kontrolldekret – worum geht es? Decreto Romani Art. 42 3.03.2011 Decreto Controlli 31.01.2014 Leitlinien der Kontrollen für Anlagen, die Förderungen erhalten Die Zuständigkeit des GSE für die Prüfungen Jährliche Mengen der Kontrollen und Sanktionen
  • 14. 14© Rödl & Partner Wie viele Kontrollen/Prüfungen finden statt? Die Prüfungen seitens des GSE werden auf jährlicher und drei-jährlicher Basis geplant Die Prüfungen seitens des GSE werden auf jährlicher und drei-jährlicher Basis geplant Unterlagenprüfungen ohne Inspektion • Jährlich auf mindestens 50% der neuen Förderungsanfragen • 3-Jahre, mindestens 15 % der schon geförderten Anlagen welche noch nicht geprüft wurden Prüfung mit Inspektion • 3-Jahre, mindestens 10% der Leistung von allen geförderten Anlagen • Mindestens 50% dieser Prüfungen sollen ohne Vorankündigung stattfinden
  • 15. 15© Rödl & Partner Welche Anlagen werden kontrolliert? FTV IAFR FER CAR + CHP + TLR AEEGSI* + COGE Alle EE-Anlagenbetreiber die vom GSE Förderungen beziehen: *AVVALIMENTO
  • 16. 16© Rödl & Partner Wie viele Anlagen wurden bisher kontrolliert?
  • 17. 17© Rödl & Partner Wo wurde bisher kontrolliert? 2015
  • 18. 18© Rödl & Partner Wie läuft eine Prüfung (mit Inspektion) ab? GSE teilt Beginn der Überprüfung mindestens 7 Tage vor Inspektion mit Außentermin des GSE bzw. Eines technischen Sachverständigen. Inkl. Protokollerstellung Der GSE kann weitere Unterlagen verlangen, Frist zur Vorlage in der Regel 30 Tage Betreiber kann Stellung nehmen und Unterlagen vorlegen. Frist kann auf Antrag verlängert werden (in komplizierten Fällen) GSE schließt Prüfung maximal innerhalb von 90 Tagen ab Beginn ab (180 Tage in komplizierten Fällen)
  • 20. 20© Rödl & Partner Welche Verstöße gibt es? Das Dekret hat 3 Niveaus der Verletzungen vorgesehen:Das Dekret hat 3 Niveaus der Verletzungen vorgesehen: Schwere Verletzungen Nicht relevante Verletzungen Minderschwere Verletzungen
  • 21. 21© Rödl & Partner Übersicht schwere Verstöße laut Kontrolldekret Verstöße rechtlicher Art Gemischte Verstöße Technische Verstöße Falschangaben in Anträgen oder Einreichung gefälschter Unterlagen Nichteinhaltung von Auflagen nach Kontrolle; Stromzähler manipuliert; Verletzung von Fristen zur Antragstellung oder Inbetriebnahme; Anlage erfüllt Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung nicht; Anlage verändert, ohne dass es vom GSE genehmigt wurde, mit dem Ziel der Steigerung der geförderten Leistung der Anlage; Bei Anlage bereit zu haltende Unterlagen nicht vorhanden (wurden in vorheriger Kontrolle festgestellt) Biomasse: 2% mehr fossile Brennstoffe als vom GSE genehmigt; Nutzung von nicht genehmigten Brennstoffen (auch, wenn erneuerbare, gilt für Biomasse); Verweigerung des Zutritts oder sonstige Behinderung der Kontrolle; Gestohlene oder gefälschte Komponenten der Anlage. Nicht genehmigte Restrukturierung der Anlage oder Leistungssteigerung der Anlage; Unwirksamkeit der Baugenehmigung für Bau und Betrieb der Anlage Erklärung zum Ende der Bauarbeiten nicht bei GSE eingereicht, obwohl gesetzlich vorgesehen;
  • 22. 22© Rödl & Partner Ist der Katalog des Dekrets abschließend? Nein, ist er nicht. Es gibt weitere Regelungen zu beachten Andere Verletzungen, Umgehungen, Nichterfüllung
  • 23. 23© Rödl & Partner Wie werden Verstöße eingeordnet SCHWER Verletzungen angegeben im Dekret (Anhang 1), es handelt sich aber über eine nicht erschöpfende Auflistung MINDERSCHWER Verletzungen sind schwer, aber bezüglich Anlagen mit Leistung < 20 kW und Abweichung Tarif beträgt nicht mehr als 10% NICHT RELEVANT Alle andere Verletzungen Wie wird die Verletzung eingestuft?Wie wird die Verletzung eingestuft?
  • 24. 24© Rödl & Partner Die Folgen der Verletzungen SCHWER MINDERSCHWER NICHT RELEVANT Zurückweisung des Antrags auf Förderung Absenkung der Förderung oder Sanktion GSE kann dem Betreiber Auflagen machen Aberkennung der Förderung und Rückforderung der bereits gezahlten Fördermittel Rückforderung der bereits gezahlten Fördermittel (falls Absenkung des Tarifs erfolgt) GSE kann Förderung neu festlegen Je nach Verletzungsniveau, gibt es verschiedene Folgen:
  • 28. 28© Rödl & Partner Eingesparte Fördermittel 2016 : EURO 183.300.000 Ergebnisse der Kontrollen GSE 2016
  • 29. 29© Rödl & Partner Eingesparte Fördermittel Restlaufzeit: EURO 1.136.700.000 Ergebnisse der Kontrollen GSE 2016
  • 30. 30© Rödl & Partner Was sind die häufigsten Verletzungen? PV-Anlagen • Modulnummern stimmen nicht überein/andere Module als im Förderantrag angegebene • Fertigstellung der Anlage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Falschangaben in Anträgen oder Einreichung gefälschter Unterlagen • Keine Verfügbarkeit des Installationsgrundstücks Anlage erfüllt Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung nicht Schwere Verletzungen Minderschwere Verletzungen Örtlichkeiten entsprechen nicht dem, was im Förderantrag angegeben wurde Bei Gemeinde und Netzbetreiber wurde Beendigung der Arbeiten nicht angezeigt Module wurden auf Dach nicht korrekt installiert
  • 31. 31© Rödl & Partner Was sind die häufigsten Verletzungen? Andere EE Falschangaben in Anträgen oder Einreichung gefälschter Unterlagen Verweigerung des Zutritts oder sonstige Behinderung der Kontrolle Schwere Verletzungen Minderschwere Verletzungen Falsche Bestimmung der Nettostrommenge wegen nicht korrekter Festlegung des Verbrauchs der Anlage, der Netzverluste und der Umwandlungsverluste Abweichungen zwischen Auslegung der Anlage und Genehmigung oder Förderantrag (nur für einen bestimmten Zeitraum)
  • 32. 32© Rödl & Partner Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es? Nach dem Abschluß der Prüfung bei negativem Ausgang Während der Prüfung Vor der Prüfung
  • 33. 33© Rödl & Partner Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es? Während der Prüfung • Promptes Liefern von Unterlagen und Informationen an den GSE • Schriftliche Stellungnahmen Nach der Prüfung bei negativem Ausgang • Verwaltungsgericht (Frist 60 Tage) • Presidente della Repubblica (Frist 120 Tage) • Antrag auf Wiederaufnahme und Vergleich mit GSE
  • 34. 34© Rödl & Partner Prüfung mit Besichtigung: kritische Aspekte Es ist wichtig zu wissen, welche Unterlagen sich immer bei der Anlage befinden müssen Unterlagen: es muss sicher gestellt werden, dass die Unterlagen jederzeit einer Prüfung standhalten kann Technisch: es muss sicher gestellt werden, dass die Anlage jederzeit einer Überprüfung standhalten kann Die Prüfungen mit Inspektion werden im Voraus angekündigt (mindestens 7 Tage vorher), ein Teil muss aber auch unangekündigt erfolgen
  • 35. 35© Rödl & Partner Prüfung mit Besichtigung: kritische Aspekte Das Dekret enthält zwar eine Liste von Unterlagen, die kontrolliert werden sollen, und der GSE muss bei Ankündigung der Kontrolle auch angeben, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Laut Dekret sind auch nicht mehr Unterlagen bei der Anlage zu verwahren, als im Dekret stehen. ABER das Dekret legt auch fest, dass bei der Überprüfung auch die Vorlage anderer Unterlagen und Informationen verlangt werden kann, die für die Kontrolle benötigt werden. Auch dann, wenn die Kontrolle mit «Vorwarnung» erfolgt, ist die Liste des Dekrets nicht abschließend und es können weitere Unterlagen verlangt werden. Weitere Unterlagen müssen leicht verfügbar sein, damit sie im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können.
  • 36. 36© Rödl & Partner Prüfung mit Besichtigung: weitere kritische Aspekte Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen: das Dekret schließt z.B. ausdrücklich aus, dass Unterlagen zu Immissionen geprüft werden (Biomasse). Der GSE kann nicht nur bei der Prüfung Fragen stellen und Unterlagen verlangen, er kann sich auch an andere Behörden wenden und von diesen Unterlagen und Informationen einholen. Es sollte vermiedet werden, mit den Prüfern nicht gut zusammen zu arbeiten und den Verdacht zu erregen, dass etwas nicht stimmt; gleichzeitig muss aber abgewogen werden, welche Konsequenzen die Herausgabe bestimmter Informationen hat.
  • 37. 37© Rödl & Partner Wie können Sie sich schützen? Am Besten bereits vor der Kontrolle Vorbeugung
  • 38. Vorbereitung auf eine GSE-Kontrolle 1. • Identifikation von Unregelmäßigkeiten 2. • Analyse und Bewertung 3. • Steuerung und Bewältigung 4. • Überwachung
  • 39. 1. • Identifikation Vorabcheck: Überprüfung der gesamten Dokumentation und Simulation einer GSE-Prüfung Lokalaugenschein zwecks Überprüfung und Vergleich des Ist-Zustandes mit der eingereichten Dokumentation Checklisten
  • 40. 2. • Analyse und Bewertung Nach erfolgter Überprüfung und Simulation: Bericht über allfällige vorgefundene Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen Analyse und Bewertung der Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen Dokumentensammlung und Übersicht
  • 41. Nach erfolgter Analyse und Bewertung: Behebung von aufgezeigten Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen und Beibringung von fehlenden Dokumenten und Ergänzungen Wer, was bis wann Vorbereitung für die GSE Kontrolle (Kommunikation mit GSE, Übermittlung von Unterlagen, Erklärungen an den GSE usw.) • Steuerung und Bewältigung 3.
  • 42. 4. • Überwachung Überwachung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen: Überwachung und Überprüfung der definierten Aufgaben und Termine Prozessbeschreibung bei Änderungen an der Anlage (Dokumentation, Kommunikation GSE usw.) Überprüfung und allfällige Neuausrichtung der operativen Prozesse (Zuständigkeiten, Aufgaben, usw.)
  • 43. Dabei unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen: Vorabcheck und Simulation einer GSE-Prüfung: Technische Projektdokumentation durch die Energy.Consulting Rechtliche Projektdokumentation durch Rödl&Partner Italia mit dem Ziel: Sie bestmöglich auf eine GSE-Kontrolle vorzubereiten; Ihr Investment vor unangenehmen Folgen zu schützen; 1. • Identifikation:
  • 44. Dabei unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen: Bericht über die erfolgte Überprüfung und allfällige vorhandene Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen: Bericht in Italienisch und Deutsch (Ergebnis der Überprüfung) Übergabe der Dokumentensammlung (Dokumentenmappe und Digital) Gespräch zwecks Erläuterung und Beantwortung allfälliger Rückfragen und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise 2. • Analyse und Bewertung:
  • 45. Dabei unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen: Im Zuge einer bereits angekündigten Prüfung: Unterstützung bei der Aufbereitung von Dokumenten und Unterlagen Begleiten Sie im Zuge des Lokalaugenscheins Beratung im Hinblick auf die Kommunikation mit GSE Tipps und Tricks
  • 46. Beauftragung und Durchführung: Angebot in Kooperation zwischen Rödl&Partner und Energy.Consulting Wahlweise als Paket oder beschränkt auf die rein technische oder ausschließlich juristische Überprüfung Für alle EE-Anlagen in Italien die eine GSE-Förderung erhalten Durchführung der Dienstleistung innerhalb von 8 Wochen nach Beauftragung (Erhalt / Zugang Projektunterlagen)
  • 47. Zusammenfassung: Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten durch den GSE für öffentliche Förderungen im EE-Bereich Ziel der Kontrollen ist es, Unregelmäßigkeiten festzustellen und in der Konsequenz Förderungen zu streichen bzw. zu reduzieren Die Kontrollen werden auch in Zukunft stattfinden, wobei gemäß GSE jede geförderte Anlage mindestens einmal innerhalb des Förderzeitraums kontrolliert wird Schützen Sie sich vor allfälligen Förderungskürzungen oder Ausfällen in dem Sie sich bestmöglich auf ein Kontrolle vorbereiten.
  • 48. 48© Rödl & Partner Zeit für Ihre Fragen
  • 49. 49© Rödl & Partner Programm 04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien 03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die Projektfinanzierung 02 Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch den GSE und deren Folgen für den Investor 01 Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion Begrüßung der Teilnehmer 05
  • 50. 50© Rödl & Partner Vermarktung von EE-Strom in Italien 2016-17 Verkauf des Stroms an Endkunden Verkauf an die Stromversoger (utilities) Verkauf an die Großhändler Elektrizitätsbörse Verkauf an GSE (Ritiro dedicato) Privatnetze (ehemals SEU) Vermarktung von EE-Strom Zunehmende Einschnitte bei Renditen - Förderung und RID • PV: „Spalma incentivi“ – andere Arten EE bisher freiwillige Tarifreduktion • Nebeneffekt PV: Auszahlung von nur noch 90% der Förderung und Ausgleich im folgenden Kalenderjahr • RID: Einführung von Gebühren an GSE • RID: (für fast alle Anlagengrößen) Abschaffung Mindestpreise • RID: Anlagenbetreiber werden an Netzausgleichskosten beteiligt
  • 51. 51© Rödl & Partner Erzeuger •Anlagenbetreiber •Importeure mit Verbindungsleitungen ins Ausland über deren Netze ein Austausch mit angrenzenden Ländern erfolgt Übertragun g •Terna: Rechtssubjekt, dessen Aufgabe der Netzausgleich ist •Grosshändler:Nehmen am (MSD), speculando sull’errore di previsione degli altri operatori Verteilung •e-Distribuzione und die ehemaligen kommunalen Monopolisten: Subjekte, die durch die Entbündelung entstanden sind Verkauf •Verkäufer: entstanden aus Entbündelung, betreuen Kunden auf dem Beschränkten Markt •Grosshändler: Kaufen und Verkaufen Strom in großen Mengen •Weiterverkäufer: Kaufen von Großhändlern und Verkaufen an Endkunden •Konsortien: wie Wiederverkäufer Kauf und Verbrauch •Endkunden: Verbraucher, die von Verkäufern kaufen •Konsortien: Handeln für die Endverbraucher •Gruppeneinkäufer: Sammeln Aufträge und handeln für Endkunden Die wichtigsten Teilnehmer des Strommarktes
  • 52. 52© Rödl & Partner Großverbraucher – potentielle Abnehmer von Strom Konsortien, Industrieverbände, Großhändler Die ersten Konsortien entstanden auf Betreiben der Industrieverbände, da bis 2004 am freien Markt nur die Unternehmen teilnehmen konnten, die einen Verbrauch von >20GWh/Jahr hatten oder sich in Konsortien organisierten, die die Schwelle von 20 GWh erreichten (jedes einzelne Unternehmen mindestens 1GWh/Jahr). Heute bestehen viele Konsortien weiter, obwohl sie eigentlich nicht mehr notwendig sind, da sie eine gute Marktposition haben und sich daher umwandeln in: • Großhändler: Kaufen den Strom von Lieferanten oder an der Strombörse und wickeln das gesamte Stromgeschäft der Kunden ab indem sie handeln und damit die Kosten optimieren (z.B. Assoutility, Energia Vicenza, Cura). • Weiterverkäufer oder Einkaufsgruppen: übernehmen für den Kunden die komplette Abwicklung mit dem Lieferanten und kümmern sich auch um die Abrechnung (z.B. Napoli 2000, Confindustria Verona, CER) • Verbände: schließen Rahmenverträge ab um für die Mitglieder die besten Preise zu erzielen (z.B. API, Confartigianato)
  • 53. 53© Rödl & Partner Übersicht vertragliche Beziehungen: Kauf/Verkauf zu verschiedenen Zeitpunkten und Mengen LIEFERANT / GROSSHÄNDLER VERTEILER ENDKUNDE TRANSPORTVERTRAG UND VERTRAG ZUR ABWICKLUNG DES ANSCHLUSSES und zum NETZAUSGLEICH LIEFERVERTRAG und MANDATE RECHNUN G pro per POD RECHNUN G pro POD HERSTELLER/ GROSSHÄNDLER LIEFERVERTRAG LIEFERANT / GROSSHÄNDLER RECHNUNG Ankaufsmeng e
  • 54. 54© Rödl & Partner Der Endkunde hat einen einzigen Vertrag und erhält eine einzige Rechnung LIEFERANT / GROSSHÄNDLER TERNA VERTEILER ENDKUNDE VERTRAG NETZAUSGLEICH TRANSPORTVERTRAG UND ANSCHLUSSVERTRAG LIEFERVERTRAG UND MANDATE Der Lieferant kauft Strom azyklisch und unabhängig von einem Liefervertrag. Der Kauf hängt nicht zwingend damit zusammen, dass ein Endkunde beliefert werden muss. Der Endkunde unterzeichnet mit dem Lieferanten einen Liefervertrag und 3 Mandante zur Abwicklung der folgenden Verpflichtungen / Kosten: • Netzasugleich (Terna), • Transport • Durchführung des Anschlusses (Lokaler Verteiler) Der Lieferant schliesst mit Terna und den lokalen Verteilern «offene» Verträge ab, in denen jeden Monat die neuen PODs hinzugefügt werden. RECHNUNG PRO POD 1 RECHNUNG RECHNUNG PRO POD
  • 55. 55© Rödl & Partner LIEFERANT / GROSSHÄNDLER TERNA VERTEILER ENDKUNDE VERTRAG NETZAUSGLEICH TRANSPORTVERTR AG UND ABWICKLUNG NETZANSCHLUSS LIEFERVERTR AG UND MANDATE Der Endkunde unterzeichnet mit dem Wiederverkäufer eine Kaufanfrage und die Mandate. Der Wiederverkäufer unterzeichnet mit dem Lieferanten einen Rahmenvertrag und übertragt an ihn die Mandate der Kunden Der Lieferant trägt den POD des Wiederverkäufers in die Verträge zum Netzausgleich / Transport / Netzanschluss ein. Für das Stromsystem existiert der Wiederverkäufer nicht: für die Verteiler und Terna sind die Endkunden dem Lieferanten zuzuordnen und Mitteilungen zum POD werden ausschließlich mit dem Lieferanten ausgetauscht. Für die Endkunden existiert der Lieferant nicht, sie haben alle vertraglichen Beziehungen mit dem Wiederverkäufer. RECHNUNG PRO POD; AUF DEN NAMEN DES WIEDERVERK ÄUFERS WIEDERVERKÄUFER / GROSSHÄNDLER RECHNUNG PRO POD RAHMENVERTRAG UND MANDATE Wiederverkäufer sind spezialisierte Unternehmen, die für Terna oder Verteiler unsichtbar bleiben, aber einen Vertrag mit dem Endkunden haben
  • 56. 56© Rödl & Partner Welche Rolle spielen die EE in der Energievermarktung?
  • 57. 57© Rödl & Partner „stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Betreiber der Übertragungsnetze beim Abrufen von Elektrizitätserzeugungsanlagen auf der Grundlage transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien Erzeugungsanlagen Vorrang gewähren, in denen erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden, soweit der sichere Betrieb des nationalen Elektrizitätssystems dies zulässt. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass angemessene netz- und marktbezogene betriebliche Maßnahmen ergriffen werden, um Beschränkungen der Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen möglichst gering zu halten. Werden umfassende Maßnahmen zur Beschränkung der Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen ergriffen, um die Sicherheit des nationalen Elektrizitätssystems und die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Netzbetreiber diese Maßnahmen der zuständigen Regelungsbehörde melden und angeben, welche Abhilfemaßnahmen sie zu treffen beabsichtigen, um unangemessene Beschränkungen zu vermeiden.“ EE hatten Priorität in der Einspeisung RL 2009/28/CE – Art. 16
  • 59. 59© Rödl & Partner Priorität der Einspeisung der EE D.lgs 79/99, Delibera AEEG 111/06 Es gelten bei gleich hohen Angeboten die folgenden Prioritätskriterien: (Bestandsanlagen, in Zukunft Anlagen < 500 kW) 1. Einheiten “must run” 2. Nicht planbare EE 3. Planbare EE 4. KWK 5. CIP 6/92 6. Brennstoffe 7. OTC 8. Andere Einheiten
  • 60. 60© Rödl & Partner Eine Alternative: Privatnetze
  • 61. 61© Rödl & Partner Stromvermarktung über Privatnetze Gesetzesdekret Nr. 115/2008, Del. AEEG 12.12.2013 N. 578 SEU: Sistemi Efficienti di Utenza (Privatnetz) • eine oder mehrere Anlagen bis max. 20 MW Nennleistung • Stromerzeugung aus EE oder KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) • Betreiber ein Rechtssubjekt • Privatnetz mit Anschluss an eine Einrichtung eines oder mehrere Endabnehmers Anlagen und Endabnehmer auf einem einzigen Grundstück, welches im Eigentum des Endabnehmers steht, oder diesem zur Verfügung steht • mit Sblocca Italia auf selbst erzeugtem Strom werden 5% des variablen Teils der Systemkosten gezahlt • Qualifikation durch GSE (necessaria per l‘ottenimento della qualifica „SEU“) Bis 31.12.2016…
  • 62. 62© Rödl & Partner Stromvermarktung über Privatnetze • Das Decreto Mille Proroghe (D. L. n. 244/2016) hat die Qualifizierung als «SEU» abgeschafft • Es wurde auch die Beteiligung an den Systemkosten abgeschafft (es muss also nicht einmal mehr 5% gezahlt werden) • Was sind die Ziele? • Privatnetze zahlen Systemkosten nur für aus dem Netz entnommenen Strom (wie jeder Stromverbraucher), der selbst produzierte und selbst verbrauchte Strom bleibt unbelastet • Es sollen die Kunden aufgespürt werden, die keinen eigenen Anschlusspunkt haben und einen Anschlusspunkt mit einem Dritten teilen. Ab 01.01.2017… RISIKO: Sanktionen, wenn das Privatnetz nicht registriert wird Problem: Viele Unklarheiten in Bezug auf genaue Funktionsweise
  • 63. Stromvermarktung der EE in Italien Der Sektor für erneuerbare Energien wurde in den letzten Jahren mit Kürzungen und Änderungen konfrontiert, die sich maßgeblich auf die Rendite bestehender Investitionen auswirken: Kürzung der Förderung im Conto Energia (sog. „Spalma Incentivi“) Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur mehr zu 90 % (auf Basis Produktionsdaten des Vorjahres) die restlichen 10 % werden im darauffolgenden Kalenderjahr ausbezahlt Weiterverrechnung der Kosten aus Differenzen vom Fahrplan und Produktion („Imbalance Costs“) durch den GSE an die Produzenten Erhöhung der Verwaltungskosten für die Förderungsauszahlung und den Stromverkauf (sog. RID) durch den GSE Neue Fördertarife die die eigenständige Stromvermarktung erfordern
  • 64. Alternative: Energy.Dis Schützen Sie Ihre Investitionen und optimieren Sie die Rendite Ihrer Anlage: Vermarkten Sie Ihre Energie direkt über die Energy.Dis und reduzieren Sie dadurch Kosten und Verwaltungsaufwand Reduzieren Sie die Netznutzungsentgelte, die sich durch den Betrieb Ihrer Anlage ergeben Vermeiden Sie Förderungskürzungen und Probleme mit dem GSE aufgrund fehlender und/oder mangelhafter Dokumentation und Compliance (Decreto Controlli)
  • 65. Stromverkauf an die Energy.Dis Stromverkauf über den Bilanzkreis der Energy.Dis Börsenpreis MGP (Day Ahead Price) Planungssicherheit in Bezug auf die Erlöse aus dem reinen Stromverkauf. Abweichungen des Fahrplans zur realen Produktion (Imbalance Costs) werden übernommen Keine Verwaltungs- und Bearbeitungsspesen für die Bilanzkreisführung Reduktion des Verwaltungsaufwands bei Anlagen größer 1 MW (Verpflichtung des Produzenten zukünftige Einspeisewerte den GSE zu übermitteln) Individuelle Zahlungsziele Keine technischen Adaptierungen bei der Anlage notwendig Komplette Abwicklung vom Switching bis zur Abrechnung
  • 67. Key Facts Gründung 2001 38 Mitarbeiter am Standort Brixen Umsatz rund 90 Millionen Euro Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh ISO-9001 qualifiziert Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
  • 68. Key Facts Gründung 2001 38 Mitarbeiter am Standort Brixen Umsatz rund 90 Millionen Euro Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh ISO-9001 qualifiziert Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
  • 69. Key Facts Gründung 2001 38 Mitarbeiter am Standort Brixen Umsatz rund 90 Millionen Euro Gehandelte Strommenge 2016 rund 1.300.000 MWh ISO-9001 qualifiziert Externes Rating von Cerved (Investment Grade)
  • 70. Anlagen Stromhandel Für alle Produktionsanlagen für die der GSE als Bilanzkreisverantwortlicher fungiert. Gesonderte Vereinbarung mit GSE sog. „Ritiro dedicato“ RID: Alle EE Anlagen (NB: PMG, TO) Für Anlagen die eine Förderung auf Basis DM vom 6. Juli 2012 und vom 23. Juni 2016 („ I nuovo= Tb + Pr – Pz “) erhalten Für Anlagen geeignet, die in das Mittelspannungsnetz einspeisen Für Anlagen geeignet, die eine Nennleistung > 700 KW aufweisen
  • 71. Fallbeispiel Windpark Deutscher Investor als Eigentümer der Projektrechte für die Errichtung eines Windparks Die Errichtung des Windparks erfolgte durch einen deutschen EPC mit Tochterunternehmen in Italien Der Windpark befindet sich im Süden Italiens mit einer Nennleistung von 28 MW. Jahresproduktion ca. 60 GWh Förderungsvergabe erfolgt mittels Ausschreibung. Auszahlung des anerkannten Vergütungssatzes EUR / MWh abzüglich Börsenpreis der jeweiligen Zone (Pz) Finanzierung des Windparks durch eine deutsche Bank. Prüfung der gesamten Vertragsunterlagen bezüglich Errichtung und Betrieb durch die finanzierende Bank
  • 72. Fallbeispiel Windpark Prüfung der gesamten Vertragsunterlaben in Bezug auf die Stromvermarktung durch eine international, tätige Rechtsanwaltskanzlei sowie ein international, tätiges Ingenieurunternehmen Abschluss Stromliefervertrag Juni 2015 und Verkauf Strom ab Juli 2015: Im Anschluss Vereinbarung zwischen der Energy.Dis und dem GSE in Bezug auf MPE (Ersatzentschädigung bei Einspeiseverbot) Zugriff auf den Stromzähler zwecks Erhalt von Real-Time Daten Inbetriebnahme des Windparks Juni 2015 nach Abschluss der Qualifizierung der Anlage durch die TERNA S.p.A (ÜNB): Im Zuge des Qualifizierungsprozesses muss TERNA vor Inbetriebnahme der Anlage der Stromabnehmer bekannt gegeben werden.
  • 73. Fallbeispiel Solarpark Deutscher Investor ist Eigentümer einer SPV mit 3 Photovoltaik- Anlagen Der Solarpark befindet sich im Norden Italiens mit ca. 1,251 kWh/kWp Inbetriebnahme der Anlagen Dezember 2013, Förderung 4. Conto Energia + Erlöse aus dem reine Stromverkauf über die GSE S.p.A (Convenzione RID) Nennleistung in Summe von 12,6 MW, Jahresproduktion ca. 16.000 MWh Verkauf Strom bis am 31.10.2015 an den GSE. Ab 01.11.2015 Verkauf Strom an die Energy.Trade GmbH
  • 74. Die Vorteile auf einen Blick Zusatzerlöse durch Kosteneinsparung Keine Adaptierung der Anlage notwendig Keine Verwaltungskosten für die Führung des BK
  • 75. Die Vorteile auf einen Blick Keine Kosten für den Transport und die Einspeisung der Energie Individuelle Zahlungsziele Transparente und nachvollziehbare Abrechnung (Monatliches Reporting)
  • 76. Sicherheiten für Banken Schutzklauseln im Stromliefervertrag: Vertragsänderungen nur mit Zustimmung Eintrittsrechte Forderungsabtretung Schuldbefreiende Zahlungen auf Konto der finanzierenden Bank Bankgarantien Cross-Default Klauseln
  • 77. Vergleich GSE und Energy.Dis Grundlage: Privatrechtlicher Vertrag Privatautonomie Fahrplanerstellung und Fahrplanänderungen übernimmt die Energy.Dis Keine Vertragsgebühren und Kosten für die Fahrplanerstellung, Abweichungen sowie Teilnahme am Intraday-Market Individuelle Zahlungsziele Grundlage: Gesetz 293/04, D.Lgs 387/03 sowie AEEG Delibera 280/07 Kein Bestandsschutz, keine Privatautonomie Bei Anlagen größer 1 MW Nominalleistung, verpflichtende Mitteilung des Fahrplans. Bei unterlassener Mitteilung geht der GSE von einer Einspeisung von 0 KWh aus Weiterverrechnung Kosten in Bezug auf den Vertragsabschluss (RID), Fahrplanerstellung, Änderungen des Fahrplans sowie für die Teilnahme des GSE am Intraday-Market Zahlungsbedingungen im DTF geregelt. Zahlungsziel beträgt n + 60 Tage wobei n sich auf den Produktionsmonat bezieht
  • 78. Vergleich GSE und Energy.Trade Forderungsabtretung ausgeschlossen Möglichkeit Zahlungen an den Produzenten einzubehalten, die der Produzent dem GSE aus einem anderen Titel schuldet Kommunikation über das Internetportal, Einschreiben oder über die „Grüne Nummer“ Gerichtsstand: Rom Forderungsabtretung möglich. Zahlungssplitting in Bezug auf Förderung und Stromverkauf reduziert das Risiko allfälliger Zahlungseinbehalte durch den GSE. Kommunikation über einen direkten Ansprechpartner bei der Energy.Dis Gerichtsstand: Bozen
  • 79. Wechsel und Kündigung GSE 1. • Stromlierfervertag und AGBs • Mandat Bilanzkreiseröffnung 2. • Kündigung RID • Historische Produktionsdaten 3. • Belieferung • Abrechnung / Reporting
  • 80. Im Detail: Stromliefervertrag Notwendige Unterlagen: Aktuellen Handelsregisterauszug SPV Passkopie des gesetzlichen Vertreters TERNA – Auszug (sog. Attestazione GAUDì) mit den Details zur Anlage Mandat für die Energy Dis GmbH zur Eröffnung eines Bilanzkreises
  • 88. Im Detail: Historische Produktionsdaten Benestare Natura EconomicaNumero PraticaCodice impiantoData Versione MisuraFlag storno Energia immessa (KWh) 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 00:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 01:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 02:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 03:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 04:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 05:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 06:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 07:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 08:00 1 N 9,375 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 09:00 1 N 52,875 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 10:00 1 N 49,875 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 11:00 1 N 232,125 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 12:00 1 N 131,625 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 13:00 1 N 53,25 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 14:00 1 N 42 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 15:00 1 N 9 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 16:00 1 N 0,75 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 17:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 18:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 19:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 20:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 21:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 22:00 1 N 0 20150008191525PCESSIONE RID033942381533 01.01.2015 23:00 1 N 0
  • 89. Im Detail: Belieferung Jede Produktionsanlage über CENSIMP und Einspeisezähler (POD-Nummer) eindeutig identifizierbar Eingespeiste Energiemenge in das lokale Verteilernetz wird stündlich vom Einspeisezähler gemessen und erfasst Eigenschaften, technische Voraussetzungen sowie laufende Anpassungen des Stromzählers gesetzlich bzw. verwaltungsrechtlich geregelt
  • 90. Im Detail: Belieferung Jeder lokale Verteiler in dessen Netz Strom eingespeist wird, meldet die Einspeisemengen an den ÜNB (TERNA S.p.A) In den meisten Fällen fungiert die ENEL DISTRIBUZIONE S.p.a als Verteiler. Auf dem Online-Portal können Detailinformation zu den jeweiligen Einspeisemengen eingesehen werden Die an den ÜNB übermittelten Einspeisemengen bilden die Basis für die monatliche Abrechnung
  • 96. Unsere Dienstleistungen auf einen Blick Technische, Commercial, Financial DD Kaufmännische Betriebsführung Technische Betriebsführung Ansiedlung und Steuerservice SPV Machbarkeitsstudien / Optimierung Investment-Seeking Co-Investment
  • 97. Unsere Dienstleistungen auf einen Blick Technische, Commercial, Financial DD Kaufmännische Betriebsführung Technische Betriebsführung Ansiedlung und Steuerservice SPV Machbarkeitsstudien / Optimierung Investment-Seeking Co-Investment
  • 98. 98© Rödl & Partner Eine vertragliche Möglichkeit: EFET
  • 99. 99© Rödl & Partner Überblick EFET Standardvertrag § 1 Vertragsgegenstand §2 Definitionen und Auslegung § 3 Abschluss und Bestätigung von Einzelverträgen §4 Vertragliche Hauptleistungsverpflichtungen zur Lieferung und Abnahme von Strom § 5 Vertragliche Hauptleistungsverpflichtungen bei Optionen § 6 Lieferung, Messung, Übertragung und Risikoübergang § 13 Rechnungsstellung und Zahlung
  • 100. 100© Rödl & Partner Thema Enforceability EFET-Standardvertrag in Italien «Enforceability" (Gültigkeit und Durchsetzbarkeit), im Lichte des italienischen Rechts • Master Agreement generell; • Rechtswahlklausel (oft deutsches oder englisches Recht) • Zustandekommen der Einzelverträge des Master Agreement (Substanz und Nachweis) • Haftungsbeschränkungen • Klauseln close-out netting
  • 101. 101© Rödl & Partner Close-out netting Klauseln • Automatische Vertragsauflösung bei Eintreten bestimmter Ereignisse, wie beispielsweise Insolvenz Close out netting Klauseln • Können Rechte des Insolvenzverwalters und der anderen Gläubiger verletzen und sind deshalb nicht immer voll wirksam Probleme? • Sicherheiten, deren Wert den Einzelverträgen entspricht Lösung
  • 102. 102© Rödl & Partner Sicherheiten • OTC Clearing bei Börsenhandel (Liquiditäts- statt Insolvenzrisiko) • Bürgschaft (Bank oder Mutterhaus) • Patronatserklärung • Kaution, Bargeldersetzende Sicherheiten, Vorauszahlungen • Pfandrecht, Sicherungsabtretung, Abtretung oder Inkassomandat als Ergänzung zur Kontoverpfändung • Factoring von Forderungen • Eintrittsrechte finanzierende Bank/Zustimmungspflichten bei Änderungen etc. • Kreditversicherungen • Zwang zur Rückkehr zum RID • Möglichkeit des RID derzeit gesetzlich vorgesehen • Kündigung RID 60 Tage zu Jahresende; bei Einhaltung Rückkehr jederzeit möglich, anderenfalls zum Kalenderjahr • Close out netting – Klauseln richtig formulieren
  • 103. 9© Rödl & Partner Weltweit engagiert Rödl & Partner Energierecht
  • 104. 9© Rödl & Partner Weltweit engagiert Rödl & Partner Energierecht
  • 105. 105© Rödl & Partner Photovoltaik Zweitmarkt: CHANCEN Tarifabsenkungen, Änderungen bei den Abschreibungen, Erhöhung der IMU, Wegfall Mindestpreise, usw. haben die erwarteten Renditen stark beeinträchtigt Anpassungen sind mittlerweile vielfach erfolgt Preise von Bestandsanlagen sind gesunken und Eigentümer zu Abschlägen bereit Für viele Investoren ist die Haltefrist von 5 Jahren abgelaufen Anlagen sind vielfach zu Paketen zusammen gebracht worden Weitere Einschnitte in den Tarifen sind relativ unwahrscheinlich. Interessant sind Anlagen im Eigenverbrauch – Kauf und Verpachtung an Verkäufer durch Pachtmodell „Schnäppchen“ können auch bei „distressed“ Anlagen gemacht werden: Anlagen mit einigen technischen Problemen, die die Leistung beeinträchtigen, oder Anlagen von Firmen, die finanzielle Probleme haben
  • 106. 106© Rödl & Partner Welche Art von Kauf? Share Deal Asset Deal
  • 107. 107© Rödl & Partner Ablauf Vorprüfung LOI Vorvertrag Red Flag Due Diligence Full Due Diligence Kaufvertrag
  • 108. 108© Rödl & Partner Due Diligence Einnahmen der Anlage – Förderung und Stromverkauf Financial Due Diligence – wurde korrekt abgerechnet? Projektrechte (Grundstück, Genehmigungen, Netzanschluss) Wurden alle Projektrechte korrekt eingeholt und sind diese heute noch vorhanden? GSE – Tarif Was sind die Risiken des anwendbaren Tarifs? Im Falle von Tarifabsenkungen: für welche Option hat man sich entschieden? Wurde diese korrekt umgesetzt? GSE – Kontrolldekret Wurde die Anlage bereits überprüft? Hält die Anlage einer Prüfung stand? „As built“ Wurde die Bürokratie nach Inbetriebnahme erledigt (Kataster, Dogane, …)? EPC-Vertrag Welche verbleibenden Rechte gibt es?
  • 109. 109© Rödl & Partner Due Diligence O&M, Bewachung, Sonstiges Sind die Verträge zufriedenstellend und können sie gekündigt werden? Versicherungen Ist das Versicherungspaket zufriedenstellend? Technische Prüfung - allgemein Anlage gebaut wie geplant? Baumängel etc. Technische Prüfung – Kontrolldekret Hält die Anlage technisch einer Überprüfung stand? Technische Due Diligence - Austausch von Komponenten und Meldepflichten GSE Projektgesellschaft Steuerliche Prüfung Projektgesellschaft Steuerliche Prüfung Projekt Beispiel Tremonti Ambientale (nur Conto Energia 2) Bankfinanzierung Belastungen der Projektgesellschaft und der Anlage Anhängige und abgeschlossene Streitverfahren
  • 110. 10© Rödl & Partner Rödl & Partner Team energy & real estate Beratung an den Standorten Mailand, Padua, Bozen, Rom durch spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Projektentwicklung Anlagen und Netzinfrastruktur, Erstellung der zugehörigen Verträge, Due Diligence, Netzzugangs – und Verteilungsfragen Strom und Gas. Power Generation and Transmission An- und Verkauf von Projektrechten, Anlagen und Infrastruktur Projektfinanzierung, Leasing und alternative Finanzierungsmethoden, Erstellung von Finanzierungsverträgen, Unterstützung von Fonds, Banken und Investoren. Infrastructure and Project Finance Trading von Strom und Gas über die Strombörse und OTC, Vertragserstellung für physischen und virtuellen Stromhandel Trading and Capital Markets Mergers and Acquisitions
  • 111. Szenario 2020 – 2030 Terna Zukünftiges Wachstum EE getrieben von kompetitiven Ausschreibungsverfahren und langfristigen Verträgen Weiterer Abbau von Thermoelektrischen Kraftwerken insbesondere aufgrund von Energie- Effizienzmaßnahmen Weiteres Wachstum EE Weiterer Abbau Thermo Quelle: Terna S.p.A.
  • 112. Stromproduktion 2000 - 2016 45 % Anteil EE 2016 Quelle: Terna S.p.A.
  • 114. Installierte Kapazität PV 2016 In Summe 369 MW Großteil der neuen Anlagen als Eigenverbrauchsanlagen (SSP, SEU usw.) Quelle: Assorinnovabile
  • 115. Gesamtkapazität EE in Italien Quelle: GSE
  • 116. Gesamtkapazität PV in Italien Quelle: IEA PVPS
  • 117. Globale Gesamtkapazität PV 2016 Neuinstallierte Kapazität Kumuliert Ende 2016 Quelle: IEA PVPS
  • 118. Strompreise Europa 2015 /16 Quelle: Althesys
  • 120. 11© Rödl & Partner Vertretung in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Schiedsverfahren mit energierechtlichem Hintergrund Energy Litigation and Arbitration Beratung zu Rahmenbedingungen und zum Erhalt von Förderungen (Italien und EU), Vertretung in Verfahren mit der öffentlichen Hand und zum Compliance Gesetz 231. Investigations and Regulatory Compliance Beratung zu Finanzierungen (Italien und EU), Strukturierung von PPP und Finanzierungen über EU- Fördermittel und private Banken. Energy Finance Beratung von Privaten und öffentlicher Hand, Contracting, Beratung zu Vergabeverfahren und Erstellen der Unterlagen Energy Efficiency Internationalisierung in Europa und weltweit mit Fokus Afrika, Süd und Mittelamerika, Golfstaaten International Projects Rödl & Partner Team energy & real estate
  • 121. Übersicht Förderungen FER (Auszug) Quelle: GSE
  • 123. Einstrahlungswerte Italien Quelle: PVGIS © Europäische Union, 2001-2012
  • 124. Einstrahlungswerte Italien Quelle: PVGIS © Europäische Union, 2001-2012
  • 125. Aktuelles Potenzial für EE in Italien Revamping von bestehenden PV-Anlagen + Neue Regelungen im Bezug auf Anpassungen und Austausch von Komponenten bei einer bestehenden PV Anlage (DTR GSE vom 17.02.2017) + Erhöhung der Performance Ratio: Korrektur Layout Anlage, Austausch von Komponenten mit schlechter Qualität, Neupositionierung der Module aufgrund von Beschattung + Keine Einschränkung in Bezug auf die Stromproduktion nach Eingriff (NB: wenn diese zu keiner Erhöhung der Kapazität führen) - Erfordert enge Abstimmung mit O&M, erhöhter Verwaltungsaufwand gegenüber GSE - Kontrolle nach durchgeführten Änderungen sehr wahrscheinlich
  • 126. Aktuelles Potenzial für EE in Italien Ausbau der dezentralen Stromversorgung und Eigenverbrauchsmodelle: + „Winter-Package“ EU: Eigenverbrauchsmodelle = Energieeffizienz + Ausweitung der Eigenverbrauchsmodelle auf mehrere Abnehmer (Größere Wohneinheiten, Einkaufszentren oder Gewerbegebiete (Sistemi di Distribuzioni Chiusi SDC) + Höhere Abschreibungssätze für Investitionen (Superamortamento) + Steuerbegünstigungen für Verbraucher - Neue Tarifreform für Nicht-Haushalte geplant (Euro/KW, Euro/POD, Euro/KWh) die die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchsmodelle reduziert - Noch Unklare und nicht immer kohärente Regelungen in Bezug auf SDC
  • 127. Zukünftiges Potenzial für EE in Italien Speichersysteme In Kombination mit Eigenverbrauchsmodellen und Produktion (Prosumer) Smart-Grid Teilnahme EE am Regelenergiemarkt Aggregation von EE-Anlagen, Verbrauch, Speicherung ( v. Kraftwerke) Pilotprojekt in Ausarbeitung und Überprüfung (Terna, AEEGSI) Market-Parity LCOE, aktuell zwischen 50 – 65 Euro/MWh für Freiland PV-Anlagen, erste Investments realisiert (Octopus Investments 64 MW, 5 Anlagen / Viterbo) Ab 2020 Ausschreibungsverfahren für größere PV Anlagen
  • 128. 12© Rödl & Partner Programm 04 Der Zweitmarkt der Erneuerbaren Energien in Italien 03 Wechsel des Stromabnehmers und Auswirkungen auf die Projektfinanzierung 02 Kontrolle der Förderungsvoraussetzungen von Bestandsanlagen durch den GSE und deren Folgen für den Investor 01 Aktuelles, Beispielsfälle, Diskussion Begrüßung der Teilnehmer 05
  • 129. 129© Rödl & Partner Zeit für Ihre Fragen