Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...
Zwischen Totalüberwachung und Täuschungsfreiheit - Was ist 2021 bei digitalen Heimprüfungen erlaubt?
1. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Zwischen Totalüberwachung und Täuschungsfreiheit
Was ist 2021 bei digitalen Heimprüfungen erlaubt?
Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz),
LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)
2. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Kernfragen
1 Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
2 Welche Spezialregelungen haben die Länder erlassen?
Sonderregeln
3 Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
4 Welche "Sicherheitsnetze" kann man aufspannen?
Lösungen
3. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
1
Was sind elektronische
Fernprüfungen - und warum sind
diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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4. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Was ist eine „elektronische“ Prüfung?
Jegliche Prüfung unter Einsatz von Computern
oder anderen elektronischen Geräten
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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5. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Was ist eine „Fernprüfung“?
In Privaträumen der Studierenden
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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6. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Warum sind Präsenzprüfungen in der Corona-Pandemie ein
PR-Desaster?
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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7. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
aufsichtslos
Hausarbeit
mündlich
Prüfer
Kandidat
Aufsicht
Proctoring
automatisiert
(„KI“)
manuell
Hochschuleigenes
Personal
Externe
Dienstleister*innen
Welche Formen von Online-Fernprüfungen gibt es?
Geräteüberwachung / -beschränkung
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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8. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Learning-
Management-Systeme
(i.w.S.)
Spezialprüfungs-
software
(Klaus, etc.)
Überwachungs-
software
(Proctorio, Examity, etc.)
Videokonferenz-
software
(Zoom, Teams, BBB, etc.)
„Sperrsoftware“
(Safe Exam Browser,
etc.)
Welche Softwaretools kommen zum Einsatz?
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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9. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 5 GG
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der
Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wer bestimmt, wie geprüft wird?
Gesetzgeber
Hochschule
Prüfer*in
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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10. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Ob eine schriftliche Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums im
Grundsatz als Online-Prüfung oder als Präsenzprüfung angeboten wird,
obliegt - im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben - auch in
Zeiten der Corona-Pandemie dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum
der Prüfer.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.09.2020 (Az. 2 ME 349/20)
Gilt das auch in Pandemiezeiten?
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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11. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Es besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form eines
Hausarbeitsexamens bei Vorliegen einer Phobie gegen
Klausuranfertigung unter Aufsicht.
VG Bremen 1. Kammer (20.07.2015), Az. 1 K 257/14
Kein Anspruch auf Prüfung nach Wunsch!
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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12. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Erfolgreiche Klagen: minimal
Klagen gegen Prüfungen: sehr selten
Prüfungsanfechtungen: selten
Wie gehen die Gerichte mit Prüfungen um?
Freiheit von Forschung und
Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG)
Begrenzte Ressourcen
für Prüfungen
Inhaltlicher
Beurteilungsspielraum
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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13. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Technisches
Perfektionsbedürfnis
(„lückenlos“)
Dokumentations-
möglichkeit
Ausfallrisiko
Gibt es ein gesteigertes (Anfechtungs-)Risiko bei
elektronischen Prüfungen?
≠ rechtliche Erwartung
= geringere Bedeutung von
Zeugen
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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14. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
§ 46 VwVfG – Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht
allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über
das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist,
wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht
beeinflusst hat.
Sind Datenschutzverstöße vielleicht sogar
ganz irrelevant?
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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15. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Welche besonderen Herausforderungen stellen sich bei
Fernprüfungen?
Datenschutz
Ausstattung
Information
Täuschung
Dokumentation
Was sind elektronische Fernprüfungen - und warum sind diese ggf. problematisch?
Ausgangspunkt
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16. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
2 Welche Spezialregelungen haben
die Länder erlassen?
Sonderregeln
Ausgangspunkt
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17. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
§ 6 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW – Online-Prüfungen
(1) 1Die Hochschulen sind befugt, Hochschulprüfungen in elektronischer Form
oder in elektronischer Kommunikation (Online-Prüfungen) abzunehmen. 2Der
Grundsatz der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung gilt unter den
Bedingungen der Epidemie und damit in Ansehung der Berufsgrundrechte der
Studierenden und in Ansehung des Umstands, dass die Studierenden von der
Epidemie sämtlich gleichermaßen betroffenen sind. 3Die Hochschulen tragen
insofern dafür Sorge, dass dieser auf die Bedingungen der Epidemie bezogene
Grundsatz eingehalten wird.
(2) Die Hochschule kann Online-Prüfungen auch außerhalb ihres Sitzes oder ihres
Standortes durchführen oder durchführen lassen und sich dabei der Hilfe
Dritter, auch im Wege der Amtshilfe, bedienen.
Beispiel: Wie regelt Nordrhein-Westfalen die
coronabedingten Onlineprüfungen? (1)
Welche Spezialregelungen haben die Länder erlassen?
Sonderregeln
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18. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
§ 6 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW – Online-Prüfungen
(3) 1Hinsichtlich der Art und Weise der Prüfungsabnahme nach Absatz 1 und der
Durchführung nach Absatz 2 kann das Rektorat Regelungen erlassen. 2Für
diese Regelungen gilt Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. 3Regelungen des
Rektorats betreffend die Zwischenprüfung und die juristische universitäre
Schwerpunktbereichsprüfung … bedürfen der Zustimmung des für die Justiz
zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium.
4Regelungen des Rektorats betreffend die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung ersetzenden Prüfungen …, im Rahmen von Modellstudiengängen im
Bereich Medizin bedürfen der Zustimmung des für Gesundheit zuständigen
Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium.
Beispiel: Wie regelt Nordrhein-Westfalen die
coronabedingten Onlineprüfungen? (2)
Welche Spezialregelungen haben die Länder erlassen?
Sonderregeln
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19. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
§ 32a BW-LHG – Online-Prüfungen
(1) 1Prüfungen, die unter Einsatz elektronischer Informations- und
Kommunikationssysteme erbracht werden (Online-Prüfungen), regeln die
Hochschulen durch die Prüfungsordnung nach § 32. 2In Textform erbrachte,
mündliche oder praktische Online-Prüfungen, die jeweils unter Videoaufsicht
durchgeführt werden, sind nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6 sowie des § 32b
zulässig. 3Prüfungen nach Satz 2 sind, soweit sie nicht in Räumen der
Hochschule oder in Testzentren durchgeführt werden, freiwillig. 4Die
Freiwilligkeit der Teilnahme kann insbesondere dadurch sichergestellt werden,
dass eine termingleiche Vor-Ort-Prüfung als Alternative angeboten wird,
soweit eine solche rechtlich zulässig ist.
Beispiel: Wie regelt Baden-Württemberg die
coronabedingten Onlineprüfungen?
Welche Spezialregelungen haben die Länder erlassen?
Sonderregeln
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20. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 61 BayHschG – Prüfungen, Prüfungsordnungen
(10)1Zur Erprobung neuer oder effizienterer Prüfungsmodelle kann das
Staatsministerium durch Rechtsverordnung vorsehen, dass Prüfungen, die
ihrer Natur nach dafür geeignet sind, in elektronischer Form und ohne die
Verpflichtung durchgeführt werden können, persönlich in einem
vorgegebenen Prüfungsraum anwesend sein zu müssen. 2In der
Rechtsverordnung sind insbesondere Bestimmungen zu treffen
1. zur Sicherung des Datenschutzes,
2. zur Sicherung persönlicher Leistungserbringung durch den zu Prüfenden
während der gesamten Prüfungsdauer,
3. zur eindeutigen Authentifizierung des zu Prüfenden,
4. zur Verhinderung von Täuschungshandlungen,
5. zum Umgang mit technischen Problemen.
Beispiel: Wie regelt Bayern die
coronabedingten Onlineprüfungen? (1)
Welche Spezialregelungen haben die Länder erlassen?
Sonderregeln
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21. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Prüfungsformen
§ 3 Prüfungsmodalitäten
§ 4 Datenverarbeitung
§ 5 Authentifizierung
§ 6 Videoaufsicht bei Fernklausuren
§ 7 Mündliche und praktische
Fernprüfungen
§ 8 Wahlrecht
§ 9 Technische Störungen
§ 10 Übungsklausuren
§ 11 Hochschulen
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Beispiel: Wie regelt Bayern die
coronabedingten Onlineprüfungen? (2)
Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen
in Bayern (Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung – BayFEV)
Welche Spezialregelungen haben die Länder erlassen?
Sonderregeln
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22. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
3
Welche verfassungs- und
europarechtlichen Vorgaben gibt
es? Allgemeiner Rahmen
Sonderregeln
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23. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 5 DS-GVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die
betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden
(„Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“); …
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der
Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der
personenbezogenen Daten gewährleistet, … („Integrität und
Vertraulichkeit“);
Welche (europäischen) datenschutzrechtlichen
Vorgaben sind zu beachten?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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24. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 6 DS-GVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte
Zwecke gegeben;
Wann ist eine Datenverarbeitung „rechtmäßig“?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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25. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 7 DS-GVO –Bedingungen für die Einwilligung
(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der
Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
Was setzt eine Einwilligung voraus? (1)
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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26. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Erwägungsgrund 43 DS-GVO – Zwanglose Einwilligung
1Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in
besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem
Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn
es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb
in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist,
dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige
Rechtsgrundlage liefern.
Was setzt eine Einwilligung voraus? (2)
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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27. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Erwägungsgrund 42 DS-GVO –Beweislast und Erfordernisse einer
Einwilligung
5Es sollte nur dann davon ausgegangen werden, dass sie ihre Einwilligung
freiwillig gegeben hat, wenn sie eine echte oder freie Wahl hat und somit
in der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne
Nachteile zu erleiden.
Was setzt eine Einwilligung voraus? (3)
z.B. Verlängerung der Studienzeit
z.B. Infektionsrisiko bei Präsenzalternative
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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28. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 6 DS-GVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich,
die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
Wann ist eine Datenverarbeitung „rechtmäßig“?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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29. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 2 BayHSchG – Aufgaben
(1) 1Die Hochschulen dienen der Pflege und Entwicklung der
Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und
Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen
Rechtsstaat. …
Art. 61 BayHSchG –Prüfungen, Prüfungsordnungen
(1) 1Das Studium wird in der Regel durch eine Hochschulprüfung, eine
staatliche oder eine kirchliche Prüfung abgeschlossen.
Erfüllen Hochschulen eine Aufgabe im
öffentlichen Interesse?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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30. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 6 DS-GVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(3) 1Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1
Buchstaben c und e wird festgelegt durch…
2. das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt.
2Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt
oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die
Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse
liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem
Verantwortlichen übertragen wurde. … 4Das Unionsrecht oder das Recht
der Mitgliedstaaten müssen ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel
verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten
legitimen Zweck stehen.
Welche Anforderungen bestehen bei einem
solchen „öffentlichen Interesse“?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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31. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 28 DS-GVO – Auftragsverarbeiter
(1) Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so
arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend
Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die
Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung
erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person
gewährleistet.
Was gilt bei Einschaltung von
(externen) Dienstleistern?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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32. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 44 DS-GVO – Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
1Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits
verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder
eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur
zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in
diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die
sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden ….
Was gilt bei Datenübermittlungen ins Ausland?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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33. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Digitale Daten
leicht auszuspähen
leicht zu manipulieren
leicht zu vernichten
lange haltbar
Inwieweit ist Datenschutz auch bei Open-Book-Prüfungen
wichtig?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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34. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art. 13 GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit,
insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen
technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund
richterlicher Anordnung eingesetzt werden. …
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer
gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf
Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der
Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze
gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Welche Besonderheiten gelten für die (Video-)
Überwachung der Wohnung?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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35. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist zudem dann anzunehmen, wenn die
Integrität des geschützten informationstechnischen Systems angetastet wird,
indem auf das System so zugegriffen wird, dass dessen Leistungen,
Funktionen und Speicherinhalte durch Dritte genutzt werden können; dann ist
die entscheidende technische Hürde für eine Ausspähung, Überwachung oder
Manipulation des Systems genommen.
BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07)
Und was ist mit dem „IT-Grundrecht“?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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36. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Art 28 GG
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen
des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im
Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.
Was ist die Wesentlichkeitstheorie?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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37. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Sind Onlineprüfungen „alternativlos“?
geeignet
erforderlich
angemessen
Weniger Täuschung
Besser als Sanktionen für entdeckte Täuschung
Wertigkeit der betroffenen Rechtspositionen?
?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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38. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Verfahrensverzeichnis
Informationspflichten ggü.
Studierenden
Chancengleichheit /
Barrierefreiheit
Ausstattung der Studierenden
Welche sonstigen Formalia sind zu beachten?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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39. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Keine Pflicht, Computer / Smartphone / etc.
für das Studium zu beschaffen (Freiheit des Studiums)
Ausnahme: Vorgabe bei Einschreibung
Keine Benachteiligung, wenn Ausstattung nicht / unzureichend vorhanden
Welche technische Ausstattung darf man auf Seiten der
Studierenden voraussetzen?
Bereitstellen von
Leihgeräten
Klassische Präsenzprüfung
als Alternative
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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40. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
• Datensparsamkeit
• (freiwillige) Einwilligung oder Rechtsgrundlage
(Erforderlichkeit für öffentlichen Zweck)
Datenschutzrecht
• Eindeutige Authentifizierung der Nutzer
• Reproduzierbarkeit der Eingaben
• Reproduzierbarkeit der Bewertung
Dokumentation
Schutz vor Manipulationen
Sicherheit
Welchen Anforderungen muss eine ePrüfungssoftware
genügen?
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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41. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Wer prüft? (PrüferIn)
Wer wurde geprüft?
(KandidatIn)
Was wurde geprüft?
(Aufgabe)
Wie wurde geantwortet?
(Bearbeitung)
Was wurde bewertet?
(Kriterien/Anmerkungen)
Wie wurde bewertet?
(Note)
Was ist zu dokumentieren?
Ziel: Überprüfung der Bewertung („so viel wie nötig“)
Welche verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben gibt es?
Allgemeiner Rahmen
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42. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
4 Welche "Sicherheitsnetze" kann
man aufspannen?
Lösungen
Allgemeiner Rahmen
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43. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Gibt es eine perfekte Lösung für elektronische
Fernprüfungen?
Rechtssicherheit Freiheit
Welche "Sicherheitsnetze" kann man aufspannen?
Lösungen
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44. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
Was ist risikoreich und was ist eher unproblematisch?
Welche "Sicherheitsnetze" kann man aufspannen?
Lösungen
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Eigenes Personal Externe Dienstleister
Europäische / nationale
Plattformen
Dienstleister aus USA /
sonstigen Drittstaaten
Echtzeitüberwachung Aufzeichnung
Manuelles
Proctoring
Automatisiertes
Proctoring
45. CC-BY 4.0 – M. Beurskens
Ausgangspunkt
Sonderregeln
Allgemeiner Rahmen
Lösungen
§ 3a Corona-Satzung der Universität Passau – Prüfungsrechtliche
Sonderregelungen
(1) 1Prüfungen, die im Sommersemester 2020 oder Wintersemester
2020/2021 angetreten werden, werden im Falle des Nichtbestehens
nicht gewertet (freier Prüfungsversuch). 2Satz 1 findet auf bestandene
Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten keine Anwendung.
Wie kann man sich absichern?
Welche "Sicherheitsnetze" kann man aufspannen?
Lösungen
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