OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Hamburg & Zürich informiert zu den Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und wie man Haftungsrisiken und Strafbarkeit vermeidet.
2. Achtung Schwarzarbeit!
17.01.2017 2
Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit bei der Beauftragung von Externen
Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
Risiken aus der Schwarzarbeit
Entdeckungsrisiken
Wie man Schwarzarbeit vermeidet
4. Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?
17.01.2017 4
Sie gehören einer der Branchen im
Prüfungsfokus an?
Beschäftigen Sie eine Vielzahl von
freien Mitarbeitern oder
Subunternehmern ("Drittpersonal")
Ist der Bilanzposten
Fremdleistungen grösser als der für
Personalkosten?
Beschäftigen Sie eine Vielzahl von
…
Praktikanten
Schüler, Studenten
Minijobber
Ausländer (Nicht-EU/EWR)
Baugewerbe
Gebäudereinigung
Spedition, Logistik, Transport
Fleischwirtschaft
Forstwirtschaft
Schausteller
Messebau
5. Zahlen und Fakten zur Schwarzarbeit
17.01.2017 5
In 1/3 der Fälle erfährt das
Management nicht von
Schwarzarbeit im eigenen
Unternehmen
Betroffen sind nicht nur einfache Tätigkeiten
Jedes sechste Unternehmen schützt
sich nicht vor Scheinselbstständigkeit
hohes Risiko besteht zB auch
bei Ingenieuren, Architekten,
Ärzten
Bei über 1,2 Mio. / > 30 %
der extern Beauftragten
besteht ein hohes Risiko
der Scheinselbstständigkeit/
verdeckten
Arbeitnehmerüberlassung
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
6. Projekt- und Beauftragungsformen von Externen
17.01.2017 6
Projekt-
auftrag
37%
Dienst-
vertrag
24%
Werkvertrag
15%
Agentur-
vertrag
8%
Franchising
6%
Geschäfts-
besorgung
7%
Sonstiges
3%
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
„Projektbeauftragung“
besagt nichts über die
rechtliche Qualität
7. Beauftragungsdauer von Externen
17.01.2017 7
< 1 Monat
35%
1 - 6 Monate
27%
6 - 12
Monate
18%
12 - 36
Monate
4%
> 3 Jahre
16%
Je länger die Dauer der
Beauftragung der
Externen umso höher ist
das Risiko von
Scheinselbstständigkeit
und verdeckter
Arbeitnehmerüberlassung
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
8. Tätigkeit in den Räumen des Dienstherrn
17.01.2017 8
beim
Dienstherrn
24%
ausserhalb
76%
Das Arbeiten in den
Räumen des Dienstherrn
kann die Einbindung in
die betriebliche
Organisation indizieren
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
9. Zahlen und Fakten zur Schwarzarbeit:
Anzahl der Auftraggeber von Externen
17.01.2017 9
10%
29%
19%
18%
24%
1 Auftraggeber
2 - 4 Auftraggeber
5 - 9 Auftraggeber
10 - 49 Auftraggeber
> 50 Auftraggeber
Bei nur 1
Auftraggeber
besteht leicht der
Verdacht von
Schein-
selbständigkeit
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
11. Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit
Beschäftigung ohne
Anmeldung zu
Sozialversicherung /
Lohnsteuer
Scheinselbständigkeit
illegale Beschäftigung
illegale
Beschäftigung von
Ausländern
illegale
Arbeitnehmer-
überlassung
17.01.2017 11
12. (Vermeintliche) Vorteile von Subunternehmern
17.01.2017 12
Flexibler Einsatz je nach Auftragslage
keine Sozialversicherungslast
keine Lohnsteuer
Arbeitsschutz gilt nicht
aber keine gesicherte
Verfügbarkeit
wird regelmässig
überwälzt
ggf. Künstlersozial-
versicherung
aber mittelbar durch
vertragliche
Schutzpflichten
ggf. verbleibende
Umsatzsteuerlast
13. Mögliche Nachteile von Subunternehmern
17.01.2017 13
Versicherungsschutz?
kein Weisungsrecht
keine Exklusivität
Know How?
Einbeziehung in Haftpflicht ist zu prüfen
bei Externen besteht kein fachliches
Weisungsrecht
auch wenn diese direkt nach aussen wirken,
bspw Ärzte, Architekten, IT-Spezialisten
Bleibt das Know How im Unternehmen?
Externe arbeiten auch für Wettbewerber
14. Wer ist scheinselbständig?
Aber: Es wird eine abhängige Beschäftigung gelebt:
nämlich:
• Weisungsabhängigkeit
• Eingliederung
fehlt:
• Unternehmerinitiative
• Unternehmerrisiko
17.01.2017 14
Es sind die Rechtsfolgen der Selbständigkeit gewollt:
Flexibler Einsatz nach Auftragslage
kein Arbeitnehmerschutz
keine Sozialversicherung / Lohnsteuer
15. Beurteilung der (Schein-)Selbständigkeit
17.01.2017 15
Eingliederung
Gestellung von Arbeitsmitteln
Dienstherr übernimmt Abrechnung
Dienstherr besorgt Aufträge
Unternehmerrisiko
eigene Arbeitsmittel
Weisungsabhängigkeit
nach Ort und Zeit
fachlich
Unternehmerinitiative
eigene Akquise
eigener Marktauftritt, Werbung
16. Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 16
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Engagement
als selbständig
17. Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 17
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Engagement
als selbständig
gibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
18. Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 18
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Engagement
als selbständig
gibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
tatsächlich also
abhängig
beschäftigt
19. Lohn-
steuer
Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 19
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Arbeitnehmer-
überlassung
Arbeits-
verhältnis kraft
Gesetzes
Sozial-
abgaben
Engagement
als selbständig
gibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
tatsächlich also
abhängig
beschäftigt
20. Beispiel zu (unentdeckter) Scheinselbständigkeit
17.01.2017 20
Besteller Anlagenbauer
beauftragt die Herstellung
einer Anlage
leitender Ingenieur
Team von Ingenieuren
Projekt-
überwachunggibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
23. Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
17.01.2017 23
keine Nachweise, zB
Status als Student,
Praktikant
fehlende Arbeitserlaubnis
A1-Bescheinigung
Befreiungen von der
Versicherungspflicht
keine Kontrolle, zB
Einhalten der
Geringsfügigkeitsgrenzen
Ausüben eines weiteren
Minijobs
Fehlen Nachweise zum
Sozialversicherungsstatus,
so geht das zu Lasten des
Arbeitgebers
Es ist zu kontrollieren,
dass in Anspruch
genommene
Sonderbestimmungen
eingehalten werden
24. Beschäftigung von Ausländern
17.01.2017 24
EU /
EWR-
Bürger
Ausländer
mit
Aufenthalts-
erlaubnis
Ausländer
ohne
Aufenthalts
erlaubnis
Asyl
mit
Arbeits-
erlaub-
nis
ohne
Arbeits-
erlaub-
nis
Visums-
frei
Visum-
pflichtig
Asylant Asylbewerber
wohnt in
Aufnahme-
einrichtung
aus
sicherem
Herkunfts-
staat
bedarf der
Zustimmung
der Arbeits-
agentur
26. Risiken der Schwarzarbeit
Unternehmen
Das Unternehmen ist in
seiner Existenz bedroht
Geschäftsführer
Die persönliche Existenz
steht auf dem Spiel
17.01.2017 26
Nachzahlung
von
Sozialabgaben
Nachzahlung
von Steuern
Illiqidität
Durchgriffshaftung
Ausschluss von
öffentlichen
Aufträgen
Strafbarkeit
Quasi-Berufsverbot
durch
Gewerbeuntersagung
27. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
17.01.2017 27
Beschäftigung war
unselbständig, also
Arbeitnehmer
Arbeit im Büro des
Auftraggebers
Vergütung monatlich
EUR 3.000
28. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
17.01.2017 28
Beschäftigung war
unselbständig, also
Arbeitnehmer
Abrechnung mit
monatlich
EUR 2.520 zzgl.
19 % MwSt
= EUR 3.000
Finanzamt
Abzug der MwSt
von EUR 480 je
Monat als
Vorsteuer
29. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
17.01.2017 29
Prüfung 4/16
Beschäftigung war
unselbständig, also
Arbeitnehmer
Nachzahlung DRV
FinanzamtNachzahlung
30. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
vereinbartes
Entgelt
EUR 3.000 bei ordentlicher
Durchführung
bei Schwarzarbeit
Nettolohn 1.914 2.520
Nettolohn für SV 1.914 3.000
Lohnsteuer, SolZ Steuerklasse I VI
Bemessungsgrundlage 1.914 2.854
zu zahlen monatlich 480 1.607
SV ArbN-Anteil 20,23 % 607 940
SV-ArbG-Anteil 20,23 % + Umlagen 740 1.197
Gesamt LSt + SV monatlich 1.826 3.744
Gesamtbelastung monatlich 3.740 6.971
Lohnsteuer /Jahr 5.756 19.279
SV / Jahr 16.160 25.646
17.01.2017 30
31. Illiquidität durch immense Nachzahlungen
17.01.2017 31
Prüfung 4/16
LSt / Jahr 19.279
2 ¾ Jahre 53.017
zzgl. Zinsen 5.300
SV / Jahr 25.646
2 ¾ Jahre 70.527
zzgl. Zinsen 14.100
unberechtigter Vorsteuerabzug
19% auf 3.000/Monat
für 2 ¾ Jahre 15.840
zzgl. Zinsen 1.500
Steuernachzahlung
gesamt 75.657
nachzuzahlende
SV-Beiträge 84.627
Nachzahlung total 160.284
32. Strafbarkeit bei Scheinselbständigkeit
17.01.2017 32
Prüfung 4/16
LSt / Jahr 19.279
2 ¾ Jahre 53.017
SV / Jahr 25.646
2 ¾ Jahre 70.527
unberechtigter Vorsteuerabzug
19% aus 3.000 / Monat
für 2 ¾ Jahre 15.840
Steuerschaden 68.857 vorenthaltene SV-Beiträge 70.527
Steuerhinterziehung in
grossem Ausmass
Vorenthalten von SV-Beiträgen
in grossem Ausmass
Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
zu erwarten: Freiheitsstrafe von 1 – 2 Jahren, ggf. auf Bewährung
33. Sanktionen bei Schwarzarbeit
17.01.2017 33
Steuerhinterziehung
Vorenthalten von
Sozialversicherungs-
beiträgen
illegale Arbeitnehmer-
überlassung
illegale
Ausländerbeschäftigung
Geld-
strafe
bis zu
EUR
25 000
Freiheits
strafe
bis 5
Jahre
Freiheits
strafe
bis 10
Jahre
Geld-
strafe
Freiheits
strafe
bis 5
Jahre
Freiheits
strafe
bis 10
Jahre
bis zu
EUR
500.000
Geld-
strafe
Freiheits
strafe
bis 1
Jahr
Freiheits
strafe
bis 3
Jahre
Ausländer
ohne
Arbeits-
erlaubnis
37. Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 37
RECHTSBEZIEHUNGEN
PERSONAL-
VERWALTUNG
AUFTRAGS-
ABWICKLUNG
REGELKONFORMER
PERSONAL-
EINSATZ
REGELKONFORMER
DIENSTLEISTEREINSATZ
definierte
Auftragsprozesse
Auftragsbedingungen
Rechungskontrolle
Dokumentation
Stichproben
vollständige
Personalunterlagen
Nachweise zu
Privilegierungen (zB
Studentenstatus)
Kontrolle der
Arbeitszeiten
38. Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 38
Systematische Kontrolle Kontrolle im Einzelfall
Auftragnehmer-Management
Vordefinierte Prozesse der Beauftragung
Feste Verträge und Regularien
keine Überwachung der Tätigkeit, sondern
der Arbeitsergebnisse
laufende Stichproben
Dokumentation
Statusprüfung
Anfrageverfahren bei der DRV
Entscheidungsverfahren bei der
Einzugsstelle
Lohnsteuer-Anrufungsauskunft
verbindliche Entscheidung
39. Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 39
ANALYSE
Rechtliche Bewertung
ausgewählte Verträge
Prozesse und
Strukturen
OPTIMIERUNG FOLLOW UPS
Auftragsabwicklung
Dienstleisterbasis
Beschäftigungsstruktur
Meldewesen
Archivierung
Ermittlung
Handlungsbedarf
Auftragserteilung
Informationsbeschaffung
Dokumentation
Meldewesen und
Archivierung
Kontrollmechanismen
Begleitung möglicher
Statusfeststellungsverfahren
Betriebsprüfungen
Effizienzverbesserungs-
massnahmen
Weiterentwicklung
Personalverwaltung
Konzeption Musterverträge
Anpassung ausgewählter
Verträge
Behandlung von
juristischen Einzelfragen
Gestaltung Vollzeitverträge
Der Weg zu einem rechtssicheren Auftragsmanagement
40. Fazit
17.01.2017 40
Man kann selbständige Externe beauftragen
Auftrag und Auftragnehmer
müssen vordefinierte Kriterien erfüllen
der Auftrag und seine Kontrolle sind zu dokumentieren
Rechtssicherheit
41. Ankündigung: Der Kommentar für Praktiker
Obenhaus / Brügge / Herden / Schönhöft
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
Kommentar
die schnelle Übersicht für Praktiker,
eine Querschnittskommentierung zum
einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial-
und Strafrecht -
erscheint im Mai 2016 im
Verlag C.H. Beck
17.01.2017 41
42. KANZLEI HAMBURG
in Bürogemeinschaft mit
KANZLEI ZÜRICH
in Bürogemeinschaft mit
Neuer Wall 2-6
D-20354 Hamburg
Zürichbergstrasse 7
CH-8032 Zürich
+49.40.344.844 +41.76.624.54.34
info@steueranwalt-hamburg.de
www.steueranwalt-hamburg.de
Steuerrecht SchwarzarbeitSteuerstrafrecht
Internationales
Steuerrecht
Mehrwertsteuer
& Zoll
17.01.2017 42