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26.04.2016
Achtung Schwarzarbeit!
Wie man Externe rechtssicher
beauftragt.
Sind auch Sie betroffen?
Wie Sie sich schützen und
welche Vorteile das für Sie hat.
Achtung Schwarzarbeit!
17.01.2017 2
 Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?
 Schwarzarbeit bei der Beauftragung von Externen
 Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
 Risiken aus der Schwarzarbeit
 Entdeckungsrisiken
 Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 3
Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?
Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?
17.01.2017 4
Sie gehören einer der Branchen im
Prüfungsfokus an?
Beschäftigen Sie eine Vielzahl von
freien Mitarbeitern oder
Subunternehmern ("Drittpersonal")
Ist der Bilanzposten
Fremdleistungen grösser als der für
Personalkosten?
Beschäftigen Sie eine Vielzahl von
…
Praktikanten
Schüler, Studenten
Minijobber
Ausländer (Nicht-EU/EWR)
Baugewerbe
Gebäudereinigung
Spedition, Logistik, Transport
Fleischwirtschaft
Forstwirtschaft
Schausteller
Messebau
Zahlen und Fakten zur Schwarzarbeit
17.01.2017 5
In 1/3 der Fälle erfährt das
Management nicht von
Schwarzarbeit im eigenen
Unternehmen
Betroffen sind nicht nur einfache Tätigkeiten
Jedes sechste Unternehmen schützt
sich nicht vor Scheinselbstständigkeit
hohes Risiko besteht zB auch
bei Ingenieuren, Architekten,
Ärzten
Bei über 1,2 Mio. / > 30 %
der extern Beauftragten
besteht ein hohes Risiko
der Scheinselbstständigkeit/
verdeckten
Arbeitnehmerüberlassung
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
Projekt- und Beauftragungsformen von Externen
17.01.2017 6
Projekt-
auftrag
37%
Dienst-
vertrag
24%
Werkvertrag
15%
Agentur-
vertrag
8%
Franchising
6%
Geschäfts-
besorgung
7%
Sonstiges
3%
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
„Projektbeauftragung“
besagt nichts über die
rechtliche Qualität
Beauftragungsdauer von Externen
17.01.2017 7
< 1 Monat
35%
1 - 6 Monate
27%
6 - 12
Monate
18%
12 - 36
Monate
4%
> 3 Jahre
16%
Je länger die Dauer der
Beauftragung der
Externen umso höher ist
das Risiko von
Scheinselbstständigkeit
und verdeckter
Arbeitnehmerüberlassung
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
Tätigkeit in den Räumen des Dienstherrn
17.01.2017 8
beim
Dienstherrn
24%
ausserhalb
76%
Das Arbeiten in den
Räumen des Dienstherrn
kann die Einbindung in
die betriebliche
Organisation indizieren
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
Zahlen und Fakten zur Schwarzarbeit:
Anzahl der Auftraggeber von Externen
17.01.2017 9
10%
29%
19%
18%
24%
1 Auftraggeber
2 - 4 Auftraggeber
5 - 9 Auftraggeber
10 - 49 Auftraggeber
> 50 Auftraggeber
Bei nur 1
Auftraggeber
besteht leicht der
Verdacht von
Schein-
selbständigkeit
Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
17.01.2017 10
Schwarzarbeit bei der Beauftragung von
Externen
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit
Beschäftigung ohne
Anmeldung zu
Sozialversicherung /
Lohnsteuer
Scheinselbständigkeit
illegale Beschäftigung
illegale
Beschäftigung von
Ausländern
illegale
Arbeitnehmer-
überlassung
17.01.2017 11
(Vermeintliche) Vorteile von Subunternehmern
17.01.2017 12
Flexibler Einsatz je nach Auftragslage
keine Sozialversicherungslast
keine Lohnsteuer
Arbeitsschutz gilt nicht
aber keine gesicherte
Verfügbarkeit
 wird regelmässig
überwälzt
 ggf. Künstlersozial-
versicherung
aber mittelbar durch
vertragliche
Schutzpflichten
ggf. verbleibende
Umsatzsteuerlast
Mögliche Nachteile von Subunternehmern
17.01.2017 13
Versicherungsschutz?
kein Weisungsrecht
keine Exklusivität
Know How?
Einbeziehung in Haftpflicht ist zu prüfen
 bei Externen besteht kein fachliches
Weisungsrecht
 auch wenn diese direkt nach aussen wirken,
bspw Ärzte, Architekten, IT-Spezialisten
Bleibt das Know How im Unternehmen?
Externe arbeiten auch für Wettbewerber
Wer ist scheinselbständig?
Aber: Es wird eine abhängige Beschäftigung gelebt:
 nämlich:
• Weisungsabhängigkeit
• Eingliederung
 fehlt:
• Unternehmerinitiative
• Unternehmerrisiko
17.01.2017 14
Es sind die Rechtsfolgen der Selbständigkeit gewollt:
 Flexibler Einsatz nach Auftragslage
 kein Arbeitnehmerschutz
 keine Sozialversicherung / Lohnsteuer
Beurteilung der (Schein-)Selbständigkeit
17.01.2017 15
Eingliederung
 Gestellung von Arbeitsmitteln
 Dienstherr übernimmt Abrechnung
 Dienstherr besorgt Aufträge
Unternehmerrisiko
 eigene Arbeitsmittel
Weisungsabhängigkeit
 nach Ort und Zeit
 fachlich
Unternehmerinitiative
 eigene Akquise
 eigener Marktauftritt, Werbung
Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 16
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Engagement
als selbständig
Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 17
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Engagement
als selbständig
gibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 18
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Engagement
als selbständig
gibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
tatsächlich also
abhängig
beschäftigt
Lohn-
steuer
Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung
17.01.2017 19
Agentur Messeaussteller
„bucht“ Hostessen
Arbeitnehmer-
überlassung
Arbeits-
verhältnis kraft
Gesetzes
Sozial-
abgaben
Engagement
als selbständig
gibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
tatsächlich also
abhängig
beschäftigt
Beispiel zu (unentdeckter) Scheinselbständigkeit
17.01.2017 20
Besteller Anlagenbauer
beauftragt die Herstellung
einer Anlage
leitender Ingenieur
Team von Ingenieuren
Projekt-
überwachunggibt Weisungen,
stellt Arbeitsmittel
17.01.2017 21
Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
bewusste Schwarzarbeit versehentliche Verstösse
17.01.2017 22
bewusstes Beschäftigen von
illegalen Ausländern
unrichtige Anmeldungen
Schwarzlohnabrede
ungenügende Kontrollen
ungenügende Nachweise
fehlende Erlaubnisse
Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
17.01.2017 23
keine Nachweise, zB
 Status als Student,
Praktikant
 fehlende Arbeitserlaubnis
 A1-Bescheinigung
 Befreiungen von der
Versicherungspflicht
keine Kontrolle, zB
 Einhalten der
Geringsfügigkeitsgrenzen
 Ausüben eines weiteren
Minijobs
Fehlen Nachweise zum
Sozialversicherungsstatus,
so geht das zu Lasten des
Arbeitgebers
Es ist zu kontrollieren,
dass in Anspruch
genommene
Sonderbestimmungen
eingehalten werden
Beschäftigung von Ausländern
17.01.2017 24
EU /
EWR-
Bürger
Ausländer
mit
Aufenthalts-
erlaubnis
Ausländer
ohne
Aufenthalts
erlaubnis
Asyl
mit
Arbeits-
erlaub-
nis
ohne
Arbeits-
erlaub-
nis
Visums-
frei
Visum-
pflichtig
Asylant Asylbewerber
wohnt in
Aufnahme-
einrichtung
aus
sicherem
Herkunfts-
staat
bedarf der
Zustimmung
der Arbeits-
agentur
17.01.2017 25
Risiken der Schwarzarbeit
Risiken der Schwarzarbeit
Unternehmen
Das Unternehmen ist in
seiner Existenz bedroht
Geschäftsführer
Die persönliche Existenz
steht auf dem Spiel
17.01.2017 26
Nachzahlung
von
Sozialabgaben
Nachzahlung
von Steuern
Illiqidität
Durchgriffshaftung
Ausschluss von
öffentlichen
Aufträgen
Strafbarkeit
Quasi-Berufsverbot
durch
Gewerbeuntersagung
Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
17.01.2017 27
Beschäftigung war
unselbständig, also
Arbeitnehmer
 Arbeit im Büro des
Auftraggebers
 Vergütung monatlich
EUR 3.000
Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
17.01.2017 28
Beschäftigung war
unselbständig, also
Arbeitnehmer
Abrechnung mit
monatlich
EUR 2.520 zzgl.
19 % MwSt
= EUR 3.000
Finanzamt
Abzug der MwSt
von EUR 480 je
Monat als
Vorsteuer
Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
17.01.2017 29
Prüfung 4/16
Beschäftigung war
unselbständig, also
Arbeitnehmer
Nachzahlung DRV
FinanzamtNachzahlung
Wieviel kostet ein Scheinselbständiger?
vereinbartes
Entgelt
EUR 3.000 bei ordentlicher
Durchführung
bei Schwarzarbeit
Nettolohn 1.914 2.520
Nettolohn für SV 1.914 3.000
Lohnsteuer, SolZ Steuerklasse I VI
Bemessungsgrundlage 1.914 2.854
zu zahlen monatlich 480 1.607
SV ArbN-Anteil 20,23 % 607 940
SV-ArbG-Anteil 20,23 % + Umlagen 740 1.197
Gesamt LSt + SV monatlich 1.826 3.744
Gesamtbelastung monatlich 3.740 6.971
Lohnsteuer /Jahr 5.756 19.279
SV / Jahr 16.160 25.646
17.01.2017 30
Illiquidität durch immense Nachzahlungen
17.01.2017 31
Prüfung 4/16
LSt / Jahr 19.279
2 ¾ Jahre 53.017
zzgl. Zinsen 5.300
SV / Jahr 25.646
2 ¾ Jahre 70.527
zzgl. Zinsen 14.100
unberechtigter Vorsteuerabzug
19% auf 3.000/Monat
für 2 ¾ Jahre 15.840
zzgl. Zinsen 1.500
Steuernachzahlung
gesamt 75.657
nachzuzahlende
SV-Beiträge 84.627
Nachzahlung total 160.284
Strafbarkeit bei Scheinselbständigkeit
17.01.2017 32
Prüfung 4/16
LSt / Jahr 19.279
2 ¾ Jahre 53.017
SV / Jahr 25.646
2 ¾ Jahre 70.527
unberechtigter Vorsteuerabzug
19% aus 3.000 / Monat
für 2 ¾ Jahre 15.840
Steuerschaden 68.857 vorenthaltene SV-Beiträge 70.527
Steuerhinterziehung in
grossem Ausmass
Vorenthalten von SV-Beiträgen
in grossem Ausmass
Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
zu erwarten: Freiheitsstrafe von 1 – 2 Jahren, ggf. auf Bewährung
Sanktionen bei Schwarzarbeit
17.01.2017 33
Steuerhinterziehung
Vorenthalten von
Sozialversicherungs-
beiträgen
illegale Arbeitnehmer-
überlassung
illegale
Ausländerbeschäftigung
Geld-
strafe
bis zu
EUR
25 000
Freiheits
strafe
bis 5
Jahre
Freiheits
strafe
bis 10
Jahre
Geld-
strafe
Freiheits
strafe
bis 5
Jahre
Freiheits
strafe
bis 10
Jahre
bis zu
EUR
500.000
Geld-
strafe
Freiheits
strafe
bis 1
Jahr
Freiheits
strafe
bis 3
Jahre
Ausländer
ohne
Arbeits-
erlaubnis
17.01.2017 34
Entdeckungsrisiko
Entdeckungsrisiko
17.01.2017 35
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Betriebsprüfung der DRV, Finanzämter
Arbeitsstatusprozesse
Anzeige / Denunzianten
Anlassprüfung
Routinekontrolle
häufige
Erkenntnisquelle
bei Klage des
Beschäftigten
17.01.2017 36
Wie man Schwarzarbeit vermeidet
Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 37
RECHTSBEZIEHUNGEN
PERSONAL-
VERWALTUNG
AUFTRAGS-
ABWICKLUNG
REGELKONFORMER
PERSONAL-
EINSATZ
REGELKONFORMER
DIENSTLEISTEREINSATZ
 definierte
Auftragsprozesse
 Auftragsbedingungen
 Rechungskontrolle
 Dokumentation
 Stichproben
 vollständige
Personalunterlagen
 Nachweise zu
Privilegierungen (zB
Studentenstatus)
 Kontrolle der
Arbeitszeiten
Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 38
Systematische Kontrolle Kontrolle im Einzelfall
Auftragnehmer-Management
 Vordefinierte Prozesse der Beauftragung
 Feste Verträge und Regularien
 keine Überwachung der Tätigkeit, sondern
der Arbeitsergebnisse
 laufende Stichproben
Dokumentation
Statusprüfung
 Anfrageverfahren bei der DRV
 Entscheidungsverfahren bei der
Einzugsstelle
 Lohnsteuer-Anrufungsauskunft
verbindliche Entscheidung
Wie man Schwarzarbeit vermeidet
17.01.2017 39
ANALYSE
 Rechtliche Bewertung
 ausgewählte Verträge
 Prozesse und
Strukturen
OPTIMIERUNG FOLLOW UPS
 Auftragsabwicklung
 Dienstleisterbasis
 Beschäftigungsstruktur
 Meldewesen
 Archivierung
 Ermittlung
Handlungsbedarf
 Auftragserteilung
 Informationsbeschaffung
 Dokumentation
 Meldewesen und
Archivierung
 Kontrollmechanismen
Begleitung möglicher
 Statusfeststellungsverfahren
 Betriebsprüfungen
 Effizienzverbesserungs-
massnahmen
 Weiterentwicklung
Personalverwaltung
 Konzeption Musterverträge
 Anpassung ausgewählter
Verträge
 Behandlung von
juristischen Einzelfragen
 Gestaltung Vollzeitverträge
Der Weg zu einem rechtssicheren Auftragsmanagement
Fazit
17.01.2017 40
Man kann selbständige Externe beauftragen
Auftrag und Auftragnehmer
müssen vordefinierte Kriterien erfüllen
der Auftrag und seine Kontrolle sind zu dokumentieren
Rechtssicherheit
Ankündigung: Der Kommentar für Praktiker
Obenhaus / Brügge / Herden / Schönhöft
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
Kommentar
die schnelle Übersicht für Praktiker,
eine Querschnittskommentierung zum
einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial-
und Strafrecht -
erscheint im Mai 2016 im
Verlag C.H. Beck
17.01.2017 41
KANZLEI HAMBURG
in Bürogemeinschaft mit
KANZLEI ZÜRICH
in Bürogemeinschaft mit
Neuer Wall 2-6
D-20354 Hamburg
Zürichbergstrasse 7
CH-8032 Zürich
+49.40.344.844 +41.76.624.54.34
info@steueranwalt-hamburg.de
www.steueranwalt-hamburg.de
Steuerrecht SchwarzarbeitSteuerstrafrecht
Internationales
Steuerrecht
Mehrwertsteuer
& Zoll
17.01.2017 42

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Schwarzarbeit vermeiden - wie man Externe rechtssicher beauftragt.

  • 1. 26.04.2016 Achtung Schwarzarbeit! Wie man Externe rechtssicher beauftragt. Sind auch Sie betroffen? Wie Sie sich schützen und welche Vorteile das für Sie hat.
  • 2. Achtung Schwarzarbeit! 17.01.2017 2  Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?  Schwarzarbeit bei der Beauftragung von Externen  Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten  Risiken aus der Schwarzarbeit  Entdeckungsrisiken  Wie man Schwarzarbeit vermeidet
  • 3. 17.01.2017 3 Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit?
  • 4. Betrifft Sie das Thema Schwarzarbeit? 17.01.2017 4 Sie gehören einer der Branchen im Prüfungsfokus an? Beschäftigen Sie eine Vielzahl von freien Mitarbeitern oder Subunternehmern ("Drittpersonal") Ist der Bilanzposten Fremdleistungen grösser als der für Personalkosten? Beschäftigen Sie eine Vielzahl von … Praktikanten Schüler, Studenten Minijobber Ausländer (Nicht-EU/EWR) Baugewerbe Gebäudereinigung Spedition, Logistik, Transport Fleischwirtschaft Forstwirtschaft Schausteller Messebau
  • 5. Zahlen und Fakten zur Schwarzarbeit 17.01.2017 5 In 1/3 der Fälle erfährt das Management nicht von Schwarzarbeit im eigenen Unternehmen Betroffen sind nicht nur einfache Tätigkeiten Jedes sechste Unternehmen schützt sich nicht vor Scheinselbstständigkeit hohes Risiko besteht zB auch bei Ingenieuren, Architekten, Ärzten Bei über 1,2 Mio. / > 30 % der extern Beauftragten besteht ein hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit/ verdeckten Arbeitnehmerüberlassung Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
  • 6. Projekt- und Beauftragungsformen von Externen 17.01.2017 6 Projekt- auftrag 37% Dienst- vertrag 24% Werkvertrag 15% Agentur- vertrag 8% Franchising 6% Geschäfts- besorgung 7% Sonstiges 3% Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015 „Projektbeauftragung“ besagt nichts über die rechtliche Qualität
  • 7. Beauftragungsdauer von Externen 17.01.2017 7 < 1 Monat 35% 1 - 6 Monate 27% 6 - 12 Monate 18% 12 - 36 Monate 4% > 3 Jahre 16% Je länger die Dauer der Beauftragung der Externen umso höher ist das Risiko von Scheinselbstständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
  • 8. Tätigkeit in den Räumen des Dienstherrn 17.01.2017 8 beim Dienstherrn 24% ausserhalb 76% Das Arbeiten in den Räumen des Dienstherrn kann die Einbindung in die betriebliche Organisation indizieren Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
  • 9. Zahlen und Fakten zur Schwarzarbeit: Anzahl der Auftraggeber von Externen 17.01.2017 9 10% 29% 19% 18% 24% 1 Auftraggeber 2 - 4 Auftraggeber 5 - 9 Auftraggeber 10 - 49 Auftraggeber > 50 Auftraggeber Bei nur 1 Auftraggeber besteht leicht der Verdacht von Schein- selbständigkeit Quelle: EY, Studie zur Scheinselbständigkeit, 2015
  • 10. 17.01.2017 10 Schwarzarbeit bei der Beauftragung von Externen
  • 11. Was ist Schwarzarbeit? Schwarzarbeit Beschäftigung ohne Anmeldung zu Sozialversicherung / Lohnsteuer Scheinselbständigkeit illegale Beschäftigung illegale Beschäftigung von Ausländern illegale Arbeitnehmer- überlassung 17.01.2017 11
  • 12. (Vermeintliche) Vorteile von Subunternehmern 17.01.2017 12 Flexibler Einsatz je nach Auftragslage keine Sozialversicherungslast keine Lohnsteuer Arbeitsschutz gilt nicht aber keine gesicherte Verfügbarkeit  wird regelmässig überwälzt  ggf. Künstlersozial- versicherung aber mittelbar durch vertragliche Schutzpflichten ggf. verbleibende Umsatzsteuerlast
  • 13. Mögliche Nachteile von Subunternehmern 17.01.2017 13 Versicherungsschutz? kein Weisungsrecht keine Exklusivität Know How? Einbeziehung in Haftpflicht ist zu prüfen  bei Externen besteht kein fachliches Weisungsrecht  auch wenn diese direkt nach aussen wirken, bspw Ärzte, Architekten, IT-Spezialisten Bleibt das Know How im Unternehmen? Externe arbeiten auch für Wettbewerber
  • 14. Wer ist scheinselbständig? Aber: Es wird eine abhängige Beschäftigung gelebt:  nämlich: • Weisungsabhängigkeit • Eingliederung  fehlt: • Unternehmerinitiative • Unternehmerrisiko 17.01.2017 14 Es sind die Rechtsfolgen der Selbständigkeit gewollt:  Flexibler Einsatz nach Auftragslage  kein Arbeitnehmerschutz  keine Sozialversicherung / Lohnsteuer
  • 15. Beurteilung der (Schein-)Selbständigkeit 17.01.2017 15 Eingliederung  Gestellung von Arbeitsmitteln  Dienstherr übernimmt Abrechnung  Dienstherr besorgt Aufträge Unternehmerrisiko  eigene Arbeitsmittel Weisungsabhängigkeit  nach Ort und Zeit  fachlich Unternehmerinitiative  eigene Akquise  eigener Marktauftritt, Werbung
  • 16. Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung 17.01.2017 16 Agentur Messeaussteller „bucht“ Hostessen Engagement als selbständig
  • 17. Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung 17.01.2017 17 Agentur Messeaussteller „bucht“ Hostessen Engagement als selbständig gibt Weisungen, stellt Arbeitsmittel
  • 18. Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung 17.01.2017 18 Agentur Messeaussteller „bucht“ Hostessen Engagement als selbständig gibt Weisungen, stellt Arbeitsmittel tatsächlich also abhängig beschäftigt
  • 19. Lohn- steuer Beispiel zu (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung 17.01.2017 19 Agentur Messeaussteller „bucht“ Hostessen Arbeitnehmer- überlassung Arbeits- verhältnis kraft Gesetzes Sozial- abgaben Engagement als selbständig gibt Weisungen, stellt Arbeitsmittel tatsächlich also abhängig beschäftigt
  • 20. Beispiel zu (unentdeckter) Scheinselbständigkeit 17.01.2017 20 Besteller Anlagenbauer beauftragt die Herstellung einer Anlage leitender Ingenieur Team von Ingenieuren Projekt- überwachunggibt Weisungen, stellt Arbeitsmittel
  • 21. 17.01.2017 21 Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten
  • 22. Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten bewusste Schwarzarbeit versehentliche Verstösse 17.01.2017 22 bewusstes Beschäftigen von illegalen Ausländern unrichtige Anmeldungen Schwarzlohnabrede ungenügende Kontrollen ungenügende Nachweise fehlende Erlaubnisse
  • 23. Schwarzarbeit bei abhängig Beschäftigten 17.01.2017 23 keine Nachweise, zB  Status als Student, Praktikant  fehlende Arbeitserlaubnis  A1-Bescheinigung  Befreiungen von der Versicherungspflicht keine Kontrolle, zB  Einhalten der Geringsfügigkeitsgrenzen  Ausüben eines weiteren Minijobs Fehlen Nachweise zum Sozialversicherungsstatus, so geht das zu Lasten des Arbeitgebers Es ist zu kontrollieren, dass in Anspruch genommene Sonderbestimmungen eingehalten werden
  • 24. Beschäftigung von Ausländern 17.01.2017 24 EU / EWR- Bürger Ausländer mit Aufenthalts- erlaubnis Ausländer ohne Aufenthalts erlaubnis Asyl mit Arbeits- erlaub- nis ohne Arbeits- erlaub- nis Visums- frei Visum- pflichtig Asylant Asylbewerber wohnt in Aufnahme- einrichtung aus sicherem Herkunfts- staat bedarf der Zustimmung der Arbeits- agentur
  • 25. 17.01.2017 25 Risiken der Schwarzarbeit
  • 26. Risiken der Schwarzarbeit Unternehmen Das Unternehmen ist in seiner Existenz bedroht Geschäftsführer Die persönliche Existenz steht auf dem Spiel 17.01.2017 26 Nachzahlung von Sozialabgaben Nachzahlung von Steuern Illiqidität Durchgriffshaftung Ausschluss von öffentlichen Aufträgen Strafbarkeit Quasi-Berufsverbot durch Gewerbeuntersagung
  • 27. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger? 17.01.2017 27 Beschäftigung war unselbständig, also Arbeitnehmer  Arbeit im Büro des Auftraggebers  Vergütung monatlich EUR 3.000
  • 28. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger? 17.01.2017 28 Beschäftigung war unselbständig, also Arbeitnehmer Abrechnung mit monatlich EUR 2.520 zzgl. 19 % MwSt = EUR 3.000 Finanzamt Abzug der MwSt von EUR 480 je Monat als Vorsteuer
  • 29. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger? 17.01.2017 29 Prüfung 4/16 Beschäftigung war unselbständig, also Arbeitnehmer Nachzahlung DRV FinanzamtNachzahlung
  • 30. Wieviel kostet ein Scheinselbständiger? vereinbartes Entgelt EUR 3.000 bei ordentlicher Durchführung bei Schwarzarbeit Nettolohn 1.914 2.520 Nettolohn für SV 1.914 3.000 Lohnsteuer, SolZ Steuerklasse I VI Bemessungsgrundlage 1.914 2.854 zu zahlen monatlich 480 1.607 SV ArbN-Anteil 20,23 % 607 940 SV-ArbG-Anteil 20,23 % + Umlagen 740 1.197 Gesamt LSt + SV monatlich 1.826 3.744 Gesamtbelastung monatlich 3.740 6.971 Lohnsteuer /Jahr 5.756 19.279 SV / Jahr 16.160 25.646 17.01.2017 30
  • 31. Illiquidität durch immense Nachzahlungen 17.01.2017 31 Prüfung 4/16 LSt / Jahr 19.279 2 ¾ Jahre 53.017 zzgl. Zinsen 5.300 SV / Jahr 25.646 2 ¾ Jahre 70.527 zzgl. Zinsen 14.100 unberechtigter Vorsteuerabzug 19% auf 3.000/Monat für 2 ¾ Jahre 15.840 zzgl. Zinsen 1.500 Steuernachzahlung gesamt 75.657 nachzuzahlende SV-Beiträge 84.627 Nachzahlung total 160.284
  • 32. Strafbarkeit bei Scheinselbständigkeit 17.01.2017 32 Prüfung 4/16 LSt / Jahr 19.279 2 ¾ Jahre 53.017 SV / Jahr 25.646 2 ¾ Jahre 70.527 unberechtigter Vorsteuerabzug 19% aus 3.000 / Monat für 2 ¾ Jahre 15.840 Steuerschaden 68.857 vorenthaltene SV-Beiträge 70.527 Steuerhinterziehung in grossem Ausmass Vorenthalten von SV-Beiträgen in grossem Ausmass Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren zu erwarten: Freiheitsstrafe von 1 – 2 Jahren, ggf. auf Bewährung
  • 33. Sanktionen bei Schwarzarbeit 17.01.2017 33 Steuerhinterziehung Vorenthalten von Sozialversicherungs- beiträgen illegale Arbeitnehmer- überlassung illegale Ausländerbeschäftigung Geld- strafe bis zu EUR 25 000 Freiheits strafe bis 5 Jahre Freiheits strafe bis 10 Jahre Geld- strafe Freiheits strafe bis 5 Jahre Freiheits strafe bis 10 Jahre bis zu EUR 500.000 Geld- strafe Freiheits strafe bis 1 Jahr Freiheits strafe bis 3 Jahre Ausländer ohne Arbeits- erlaubnis
  • 35. Entdeckungsrisiko 17.01.2017 35 Finanzkontrolle Schwarzarbeit Betriebsprüfung der DRV, Finanzämter Arbeitsstatusprozesse Anzeige / Denunzianten Anlassprüfung Routinekontrolle häufige Erkenntnisquelle bei Klage des Beschäftigten
  • 36. 17.01.2017 36 Wie man Schwarzarbeit vermeidet
  • 37. Wie man Schwarzarbeit vermeidet 17.01.2017 37 RECHTSBEZIEHUNGEN PERSONAL- VERWALTUNG AUFTRAGS- ABWICKLUNG REGELKONFORMER PERSONAL- EINSATZ REGELKONFORMER DIENSTLEISTEREINSATZ  definierte Auftragsprozesse  Auftragsbedingungen  Rechungskontrolle  Dokumentation  Stichproben  vollständige Personalunterlagen  Nachweise zu Privilegierungen (zB Studentenstatus)  Kontrolle der Arbeitszeiten
  • 38. Wie man Schwarzarbeit vermeidet 17.01.2017 38 Systematische Kontrolle Kontrolle im Einzelfall Auftragnehmer-Management  Vordefinierte Prozesse der Beauftragung  Feste Verträge und Regularien  keine Überwachung der Tätigkeit, sondern der Arbeitsergebnisse  laufende Stichproben Dokumentation Statusprüfung  Anfrageverfahren bei der DRV  Entscheidungsverfahren bei der Einzugsstelle  Lohnsteuer-Anrufungsauskunft verbindliche Entscheidung
  • 39. Wie man Schwarzarbeit vermeidet 17.01.2017 39 ANALYSE  Rechtliche Bewertung  ausgewählte Verträge  Prozesse und Strukturen OPTIMIERUNG FOLLOW UPS  Auftragsabwicklung  Dienstleisterbasis  Beschäftigungsstruktur  Meldewesen  Archivierung  Ermittlung Handlungsbedarf  Auftragserteilung  Informationsbeschaffung  Dokumentation  Meldewesen und Archivierung  Kontrollmechanismen Begleitung möglicher  Statusfeststellungsverfahren  Betriebsprüfungen  Effizienzverbesserungs- massnahmen  Weiterentwicklung Personalverwaltung  Konzeption Musterverträge  Anpassung ausgewählter Verträge  Behandlung von juristischen Einzelfragen  Gestaltung Vollzeitverträge Der Weg zu einem rechtssicheren Auftragsmanagement
  • 40. Fazit 17.01.2017 40 Man kann selbständige Externe beauftragen Auftrag und Auftragnehmer müssen vordefinierte Kriterien erfüllen der Auftrag und seine Kontrolle sind zu dokumentieren Rechtssicherheit
  • 41. Ankündigung: Der Kommentar für Praktiker Obenhaus / Brügge / Herden / Schönhöft Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Kommentar die schnelle Übersicht für Praktiker, eine Querschnittskommentierung zum einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Strafrecht - erscheint im Mai 2016 im Verlag C.H. Beck 17.01.2017 41
  • 42. KANZLEI HAMBURG in Bürogemeinschaft mit KANZLEI ZÜRICH in Bürogemeinschaft mit Neuer Wall 2-6 D-20354 Hamburg Zürichbergstrasse 7 CH-8032 Zürich +49.40.344.844 +41.76.624.54.34 info@steueranwalt-hamburg.de www.steueranwalt-hamburg.de Steuerrecht SchwarzarbeitSteuerstrafrecht Internationales Steuerrecht Mehrwertsteuer & Zoll 17.01.2017 42