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Beko Basketball Bundesliga
Richtlinie für die Ziehung der Pokallose
im Wettbewerb zum Beko BBL-Pokal
Saison 2013 / 2014
| 2
§ 1§ 1§ 1§ 1 AllgemeinAllgemeinAllgemeinAllgemein
1. Gemäß Punkt 3.4 der Ausschreibung zum Wettbewerb BBL-Pokal werden die Paarungen für
die Qualifikationsrunde und die Endrunde zum TOP-FOUR-Turnier durch das Los bestimmt.
2. Die Auslosungen sind öffentlich. Austragungsort und -zeit werden von der BBL GmbH recht-
zeitig terminiert und bekannt gegeben. Müssen Austragungsort und/oder -termin verlegt
werden, sind alle Bundesligisten, die sich zu dieser Phase in dem Wettbewerb befinden, un-
verzüglich schriftlich zu unterrichten.
§ 2§ 2§ 2§ 2 BBBBeteiligte Pereteiligte Pereteiligte Pereteiligte Personensonensonensonen
1. An der Ziehung nehmen ein Moderator, der nicht Mitarbeiter der BBL GmbH ist, ein Vertre-
ter der BBL GmbH und eine neutrale Person teil. Letztere nimmt die Ziehung der Lose vor.
2. Auf Antrag eines an der Auslosung beteiligten Vereins kann von der BBL GmbH ein Notar
bestellt werden. Dieser überwacht vor Ort die Auslosung. Die angemessenen Kosten hierfür
(Honorar-, Fahrt- und ggfls. Übernachtungskosten) werden dem Verein auferlegt, der die
Hinzuziehung des Notars beantragt hat. Der Antrag muss spätestens drei Werktage vor
dem Auslosungstag (24.00 Uhr) bei der BBL GmbH schriftlich eingereicht sein.
§ 3§ 3§ 3§ 3 Durchführung der AuslosungDurchführung der AuslosungDurchführung der AuslosungDurchführung der Auslosung
1. Der ausrichtende Verein und die BBL GmbH verständigen sich im Vorfeld auf die Uhrzeit
und Ort. Für die Auslosung werden je nach auszulosender Runde die entsprechende Anzahl
an sichtundurchlässigen Loskugeln mit den dazugehörigen Losen und ein Lostopf eingesetzt.
Loskugeln sind von ihrer Beschaffenheit her gleich; die Lose selbst sind gleichschwer.
2. Die Lose werden vor der Auslosung durch einen Mitarbeiter der BBL GmbH eingerollt. Je ein
Los wird sodann in eine Loskugel platziert. Diese wird verschlossen. Dieser Vorgang wird
fortgesetzt bis alle Loskugeln mit einem Los bestückt sind. Danach verbleiben die Loskugeln
bis zur Ziehung in der persönlichen Obhut des Mitarbeiters der BBL GmbH. Sollte ein Notar
vor Ort sein, übernimmt dieser anstelle des Mitarbeiters der BBL GmbH diese Aufgaben.
3. Zur Durchführung der Ziehung selbst werden die Loskugeln in den sichtdurchlässigen Lostopf
platziert. Bei der Durchführung der Ziehung werden die Loskugeln im Lostopf vor der Zie-
hung durch die neutrale Person vermengt, ohne dass hierfür eine Kugel in die Hand ge-
nommen wird. Die neutrale Person entnimmt eine Kugel und überreicht diese auf direktem
Wege dem Mitarbeiter der BBL GmbH. Dieser öffnet die Kugel, nimmt das Los heraus und
gibt mündlich den Losentscheid bekannt, in dem er den auf dem Los platzierten Namen ver-
kündet. Hierbei hat die erstgezogene Mannschaft pro Paarung (zwei Loskugeln) das Heim-
recht.
4. Der Vorgang wiederholt sich so lange, bis keine Kugel mehr vorhanden ist.
5. Die Auslosung ist beendet, sobald das letzte Los gezogen und bekannt gemacht wurde.
6. Sollte gegen einen der Punkte aus § 3 Abs. 3 verstoßen werden, so ist die Auslosung abzu-
brechen und unmittelbar danach am selben Ort von Anfang an zu wiederholen.

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Beko BBL-Richtlinie zur Ziehung Pokallose im Wettbewerb zum Beko BBL-Pokal 2013/2014

  • 1. | 1 Beko Basketball Bundesliga Richtlinie für die Ziehung der Pokallose im Wettbewerb zum Beko BBL-Pokal Saison 2013 / 2014
  • 2. | 2 § 1§ 1§ 1§ 1 AllgemeinAllgemeinAllgemeinAllgemein 1. Gemäß Punkt 3.4 der Ausschreibung zum Wettbewerb BBL-Pokal werden die Paarungen für die Qualifikationsrunde und die Endrunde zum TOP-FOUR-Turnier durch das Los bestimmt. 2. Die Auslosungen sind öffentlich. Austragungsort und -zeit werden von der BBL GmbH recht- zeitig terminiert und bekannt gegeben. Müssen Austragungsort und/oder -termin verlegt werden, sind alle Bundesligisten, die sich zu dieser Phase in dem Wettbewerb befinden, un- verzüglich schriftlich zu unterrichten. § 2§ 2§ 2§ 2 BBBBeteiligte Pereteiligte Pereteiligte Pereteiligte Personensonensonensonen 1. An der Ziehung nehmen ein Moderator, der nicht Mitarbeiter der BBL GmbH ist, ein Vertre- ter der BBL GmbH und eine neutrale Person teil. Letztere nimmt die Ziehung der Lose vor. 2. Auf Antrag eines an der Auslosung beteiligten Vereins kann von der BBL GmbH ein Notar bestellt werden. Dieser überwacht vor Ort die Auslosung. Die angemessenen Kosten hierfür (Honorar-, Fahrt- und ggfls. Übernachtungskosten) werden dem Verein auferlegt, der die Hinzuziehung des Notars beantragt hat. Der Antrag muss spätestens drei Werktage vor dem Auslosungstag (24.00 Uhr) bei der BBL GmbH schriftlich eingereicht sein. § 3§ 3§ 3§ 3 Durchführung der AuslosungDurchführung der AuslosungDurchführung der AuslosungDurchführung der Auslosung 1. Der ausrichtende Verein und die BBL GmbH verständigen sich im Vorfeld auf die Uhrzeit und Ort. Für die Auslosung werden je nach auszulosender Runde die entsprechende Anzahl an sichtundurchlässigen Loskugeln mit den dazugehörigen Losen und ein Lostopf eingesetzt. Loskugeln sind von ihrer Beschaffenheit her gleich; die Lose selbst sind gleichschwer. 2. Die Lose werden vor der Auslosung durch einen Mitarbeiter der BBL GmbH eingerollt. Je ein Los wird sodann in eine Loskugel platziert. Diese wird verschlossen. Dieser Vorgang wird fortgesetzt bis alle Loskugeln mit einem Los bestückt sind. Danach verbleiben die Loskugeln bis zur Ziehung in der persönlichen Obhut des Mitarbeiters der BBL GmbH. Sollte ein Notar vor Ort sein, übernimmt dieser anstelle des Mitarbeiters der BBL GmbH diese Aufgaben. 3. Zur Durchführung der Ziehung selbst werden die Loskugeln in den sichtdurchlässigen Lostopf platziert. Bei der Durchführung der Ziehung werden die Loskugeln im Lostopf vor der Zie- hung durch die neutrale Person vermengt, ohne dass hierfür eine Kugel in die Hand ge- nommen wird. Die neutrale Person entnimmt eine Kugel und überreicht diese auf direktem Wege dem Mitarbeiter der BBL GmbH. Dieser öffnet die Kugel, nimmt das Los heraus und gibt mündlich den Losentscheid bekannt, in dem er den auf dem Los platzierten Namen ver- kündet. Hierbei hat die erstgezogene Mannschaft pro Paarung (zwei Loskugeln) das Heim- recht. 4. Der Vorgang wiederholt sich so lange, bis keine Kugel mehr vorhanden ist. 5. Die Auslosung ist beendet, sobald das letzte Los gezogen und bekannt gemacht wurde. 6. Sollte gegen einen der Punkte aus § 3 Abs. 3 verstoßen werden, so ist die Auslosung abzu- brechen und unmittelbar danach am selben Ort von Anfang an zu wiederholen.