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PR-Gateway: Tipps und Tricks

Bildquellen in Online-Pressemitteilungen korrekt angeben

Ein ansprechendes Bild weckt das Interesse der Leser und animiert sie zum Lesen einer Online-
Pressemitteilung. Bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial aus dem Internet ist jedoch
einiges   zu   beachten.    Unterschieden     wird im    Allgemeinen     zwischen         sogenanntem
‚lizenzfreiem’ und ‚Lizenz gebundenem’ Bildmaterial. Die Lizenz regelt die Verwendung eines
Bildes. Jedoch ist auch die Veröffentlichung von lizenzfreien Bildern an klar definierte Rechte
und Pflichten geknüpft.

Urheberrecht von Bildern und Fotos im Internet

Fremde Bilder dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn eine entsprechende
Genehmigung       des   Urhebers,   beziehungsweise      eine   entsprechende           Lizenz    vorliegt.
Bilddatenbanken, wie zum Beispiel pixelio.de, istock.de oder fotolia.com, stellen eine breite
Palette verschiedenster Bilddateien zum Download zur Verfügung. Dabei besteht auch für
lizenzfreie Bilder eine Kennzeichnungspflicht und es kann gegebenenfalls eine Gebühr
festgelegt sein. Lizenzfrei bedeutet nicht, dass ein Bild frei von Rechten Dritter ist. Grund hierfür
ist das Urheberrecht, das die eigenen, schöpferischen Leistungen vor der unrechtmäßigen
Verwendung durch Dritte schützt. Das gilt nicht nur für Bilder von Bild-Agenturen, sondern für
alle Bilder, die im Internet veröffentlicht sind. Urheber von Bildern können Privatpersonen, Bild-
Agenturen oder Fotografen sein.

Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung reichen von einer kostenintensiven Abmahnung bis
hin zu einer Nachforderung von Lizenzgebühren für die Dauer der Bildnutzung, diese können
teilweise erheblich sein. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein solcher Rechtsverstoß
wissentlich oder unwissentlich erfolgte. Um einem Rechtsverstoß zu vermeiden, sollten fremde
Bilder stets gekennzeichnet und lizenziert sein.




 ADENION GmbH 2011                                                                                    -1-
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Tipps & Tricks                                                      presseinfo@pr-gateway.de
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Kennzeichnung von Bildmaterial in Online-Pressemitteilungen

Sind fremde Bilder in eine Online-Pressemitteilung integriert, sollte auch ein gut sichtbarer
Bildquellen-Hinweis eingefügt sein. Dabei ist zu beachten, dass auf einigen Presseportalen
keine Möglichkeit besteht, Bildunterschriften zu veröffentlichen. Ratsam ist es daher, die
Bildquelle immer auch noch einmal unter den Meldungstext der Pressemitteilung zu setzen.

Mit dem Hinweis ‚Bildquelle’, ist auf Anhieb sichtbar, dass es sich um ein Bildkennzeichnung
handelt und wer der Urheber ist.

Tipps für Bildquellen-Angaben in Online-Pressemitteilungen

   1. Neben der Angabe der Bildquelle in der Bildunterschrift sollte stets ein weiterer Hinweis
       im Meldungstext der Pressemitteilung folgen.

   2. Besonders eindeutig ist der Urheberhinweis durch eine Einleitung mit ‚Bild:’ oder
       ‚Bildquelle:’.

   3. Zu einer vollständigen Bildquellen-Angabe gehören der Urheber, gegebenenfalls die
       Bild-Agentur oder eine Website, von der das betreffende Bild stammt. Der Urheber
       wird dabei zu erst genannt und nachfolgend die Bezugsquelle.

   4. Das Lesen eventuell vorhandener Lizenzbestimmungen ist Pflicht. Gerade Bild-
       Agenturen liefern ausführliche Bestimmungen. Hier ist auch nachzulesen, in welchem
       Kontext ein Bild überhaupt verwendet werden darf. Die gilt auch für lizenzfreie Bilder.

   5. Für Aufnahmen von Personen gelten besondere Rechte. Neben dem Urheberrecht gilt
       hier auch das Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Abbild.
       Das bedeutet, dass die betreffende Person selber bestimmt wer, zu welchem Zweck
       ein Foto verwenden darf. Bei Personenfotos sollte daher stets eine Freigabe der
       abgebildeten Person beziehungsweise bei Bild-Agenturen eine Fotomodell-Freigabe
       (Model Release) vorliegen.




 ADENION GmbH 2011                                                                             -2-
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   6. Bei der Verwendung von Bildmaterial mit erkennbaren Markenlogos oder fremden
       Produkten muss ebenfalls eine explizite Freigabe durch das entsprechende
       Unternehmen existieren.

Um etwaigen Urheberrechtsverletzungen und den daraus resultierenden rechtlichen
Konsequenzen zu vermeiden, sollte der Bildquellen-Hinweis folgendermaßen aufgebaut sein:

Beispiel: „Bild: Max Mustermann/pixelio.de“, „Bildquelle: Max Urheber/Musterwebsite.de“
oder „ Max Fotograf/Getty Images“



Weitere Informationen zu diesem Thema stehen unter folgenden Links zur Verfügung:

Bildrechte: Was Internetnutzer mit Fotos nicht machen dürfen (Welt Online)

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7080648/Was-Internetnutzer-mit-Fotos-nicht-
machen-duerfen.html

Bildnutzung im Internet (abmahnung-internet.de)

http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-bilder-und-fotos.htm

Onlinerecht: Vorsicht bei lizenzfreien Bildern (magnus.de)

http://www.internet-magazin.de/ratgeber/onlinerecht-vorsicht-bei-lizenzfreien-bilder-
181646.html




 ADENION GmbH 2011                                                                           -3-

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Bildquellen in online pressemitteilungen korrekt angeben

  • 1. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 Fax 0 21 81 – 75 69 199 Tipps & Tricks presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse PR-Gateway: Tipps und Tricks Bildquellen in Online-Pressemitteilungen korrekt angeben Ein ansprechendes Bild weckt das Interesse der Leser und animiert sie zum Lesen einer Online- Pressemitteilung. Bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial aus dem Internet ist jedoch einiges zu beachten. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen sogenanntem ‚lizenzfreiem’ und ‚Lizenz gebundenem’ Bildmaterial. Die Lizenz regelt die Verwendung eines Bildes. Jedoch ist auch die Veröffentlichung von lizenzfreien Bildern an klar definierte Rechte und Pflichten geknüpft. Urheberrecht von Bildern und Fotos im Internet Fremde Bilder dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung des Urhebers, beziehungsweise eine entsprechende Lizenz vorliegt. Bilddatenbanken, wie zum Beispiel pixelio.de, istock.de oder fotolia.com, stellen eine breite Palette verschiedenster Bilddateien zum Download zur Verfügung. Dabei besteht auch für lizenzfreie Bilder eine Kennzeichnungspflicht und es kann gegebenenfalls eine Gebühr festgelegt sein. Lizenzfrei bedeutet nicht, dass ein Bild frei von Rechten Dritter ist. Grund hierfür ist das Urheberrecht, das die eigenen, schöpferischen Leistungen vor der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte schützt. Das gilt nicht nur für Bilder von Bild-Agenturen, sondern für alle Bilder, die im Internet veröffentlicht sind. Urheber von Bildern können Privatpersonen, Bild- Agenturen oder Fotografen sein. Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung reichen von einer kostenintensiven Abmahnung bis hin zu einer Nachforderung von Lizenzgebühren für die Dauer der Bildnutzung, diese können teilweise erheblich sein. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein solcher Rechtsverstoß wissentlich oder unwissentlich erfolgte. Um einem Rechtsverstoß zu vermeiden, sollten fremde Bilder stets gekennzeichnet und lizenziert sein.  ADENION GmbH 2011 -1-
  • 2. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 Fax 0 21 81 – 75 69 199 Tipps & Tricks presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse Kennzeichnung von Bildmaterial in Online-Pressemitteilungen Sind fremde Bilder in eine Online-Pressemitteilung integriert, sollte auch ein gut sichtbarer Bildquellen-Hinweis eingefügt sein. Dabei ist zu beachten, dass auf einigen Presseportalen keine Möglichkeit besteht, Bildunterschriften zu veröffentlichen. Ratsam ist es daher, die Bildquelle immer auch noch einmal unter den Meldungstext der Pressemitteilung zu setzen. Mit dem Hinweis ‚Bildquelle’, ist auf Anhieb sichtbar, dass es sich um ein Bildkennzeichnung handelt und wer der Urheber ist. Tipps für Bildquellen-Angaben in Online-Pressemitteilungen 1. Neben der Angabe der Bildquelle in der Bildunterschrift sollte stets ein weiterer Hinweis im Meldungstext der Pressemitteilung folgen. 2. Besonders eindeutig ist der Urheberhinweis durch eine Einleitung mit ‚Bild:’ oder ‚Bildquelle:’. 3. Zu einer vollständigen Bildquellen-Angabe gehören der Urheber, gegebenenfalls die Bild-Agentur oder eine Website, von der das betreffende Bild stammt. Der Urheber wird dabei zu erst genannt und nachfolgend die Bezugsquelle. 4. Das Lesen eventuell vorhandener Lizenzbestimmungen ist Pflicht. Gerade Bild- Agenturen liefern ausführliche Bestimmungen. Hier ist auch nachzulesen, in welchem Kontext ein Bild überhaupt verwendet werden darf. Die gilt auch für lizenzfreie Bilder. 5. Für Aufnahmen von Personen gelten besondere Rechte. Neben dem Urheberrecht gilt hier auch das Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Abbild. Das bedeutet, dass die betreffende Person selber bestimmt wer, zu welchem Zweck ein Foto verwenden darf. Bei Personenfotos sollte daher stets eine Freigabe der abgebildeten Person beziehungsweise bei Bild-Agenturen eine Fotomodell-Freigabe (Model Release) vorliegen.  ADENION GmbH 2011 -2-
  • 3. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 Fax 0 21 81 – 75 69 199 Tipps & Tricks presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse 6. Bei der Verwendung von Bildmaterial mit erkennbaren Markenlogos oder fremden Produkten muss ebenfalls eine explizite Freigabe durch das entsprechende Unternehmen existieren. Um etwaigen Urheberrechtsverletzungen und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, sollte der Bildquellen-Hinweis folgendermaßen aufgebaut sein: Beispiel: „Bild: Max Mustermann/pixelio.de“, „Bildquelle: Max Urheber/Musterwebsite.de“ oder „ Max Fotograf/Getty Images“ Weitere Informationen zu diesem Thema stehen unter folgenden Links zur Verfügung: Bildrechte: Was Internetnutzer mit Fotos nicht machen dürfen (Welt Online) http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article7080648/Was-Internetnutzer-mit-Fotos-nicht- machen-duerfen.html Bildnutzung im Internet (abmahnung-internet.de) http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-bilder-und-fotos.htm Onlinerecht: Vorsicht bei lizenzfreien Bildern (magnus.de) http://www.internet-magazin.de/ratgeber/onlinerecht-vorsicht-bei-lizenzfreien-bilder- 181646.html  ADENION GmbH 2011 -3-