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Flüchtlingsproblematik:
CSV für eine langfristige und kohärente Strategie
Die aktuellen Flüchtlingsströme sind eine Herausforderung für Europa und unser Land. Die
Flüchtlingskrise erfordert eine gemeinsame europäische Antwort. Nicht nur die Zukunft der
tausenden und abertausenden von Menschen die aus ihrem Land fliehen hängt davon ab, sondern
auch die Zukunft der Europäischen Union.
Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist aber nicht nur eine gesamteuropäische Aufgabe. Jedes
Land, auch Luxemburg, muss in den nächsten Wochen konkrete Maßnahmen ergreifen, um den
Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Das setzt neben kurz- und mittelfristigen Lösungen, welche die
CSV schon im Juli dieses Jahres in ihrem Sechs-Punkte-Plan vorgestellt hat, vor allem eine klare,
langfristige und kohärente Strategie voraus. Zur Erinnerung: Der Sechs-Punkte-Plan sieht zum
Beispiel eine bessere Koordinierung durch das Einsetzen eines interministeriellen Ausschusses
und eine Überarbeitung der Prozeduren vor.
Klare Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden
Damit Luxemburg seinen Verpflichtungen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise nachkommen
kann, müssen die Aufgaben und Pflichten des Staates und der Gemeinden klar definiert werden.
Dies ist Aufgabe der Regierung.
Die Regierung soll in den Augen der CSV in den nächsten Wochen ein Lastenheft („cahier des
charges“) erstellen, in dem die Zuständigkeitsbereiche und Pflichten der einzelnen Akteure (Staat,
Gemeinden, Assoziationen) festgehalten werden. Das Erstellen eines solchen Kataloges ist für die
CSV Voraussetzung für eine gelungene Flüchtlingspolitik.
Viele Gemeinden sind bereit, Flüchtlinge aufzunehmen. Sie benötigen jedoch einen
Ansprechpartner und klare Regeln. Dasselbe gilt für die Hilfsorganisationen. Sie müssen wissen,
was von ihnen konkret erwartet wird und wie sie sich mit den anderen Akteuren einbringen
können, um die Flüchtlinge adäquat unterbringen und betreuen zu können.
Nationaler Integrationsplan in drei Phasen
Sind die Pflichten der einzelnen Akteuren klar definiert, wird ein nationaler Integrationsplan
benötigt („plan national d’intégration“).
Die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen soll sich in drei Phasen gliedern:
1. Phase: Erstaufnahme oder „First Response“
Die Flüchtlinge werden in dieser ersten Phase in Empfang genommen und in staatlichen
Auffangstrukturen (Weilerbach, Containerdorf usw.) untergebracht. Diese erste Betreuung ist
Aufgabe des Staates.
2. Phase: Während des Asylverfahrens
In dieser Phase werden die Gemeinden eingebunden, unter der Bedingung,
 dass im Vorfeld der Aufgabenbereich und die Verpflichtungen zwischen Staat und Gemeinden
klar aufgeteilt und die Regeln genau definiert sind (dabei muss jede Gemeinde gleich
behandelt werden);
 dass der Staat im Rahmen des Pflichtenkatalogs klare Vorschläge unterbreitet in den
Bereichen:
o Unterhalt und Verwaltung der Auffangstrukturen;
o Betreuung der Flüchtlinge;
o Schulische Betreuung der Kinder.
 dass die Gemeinde, wenn sie Flüchtlinge aufnimmt, wissen muss, wer die Auffangstruktur
baut, wer das entsprechende Grundstück zur Verfügung stellt, wer für den Unterhalt der
Strukturen verantwortlich ist, wer für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig ist und wer für die
schulische Betreuung der Kinder verantwortlich ist;
 dass für jede Gemeinde, die Flüchtlinge aufnimmt, eine Konvention mit dem Staat
unterschrieben wird.
Die CSV erinnert daran, dass die Flüchtlingspolitik eine nationale Kompetenz ist. Der Staat muss
den zahlreichen hilfsbereiten Gemeinden die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich müssen auch die Hilfsorganisationen eingebunden werden. Es gilt auch hier,
die Aufgaben und Missionen dieser Hilfsorganisationen genau aufzuzeigen.
3. Phase: Nach abgeschlossener Prozedur
 Wurde der Asylantrag nicht genehmigt:
Die Flüchtlinge müssen so schnell wie möglich zurück in ihr Heimatland.
Deshalb sind das Erstellen einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer und schnellere
Verfahren und Prozeduren ein Muss.
 Wurde der Asylantrag genehmigt:
Zwecks eventueller Neuaufnahme von Antragstellern müssen die betroffenen Menschen so schnell
wie möglich aus den Auffangstrukturen.
Die CSV ist sich bewusst, dass mit der Genehmigung des Asylantrages weitere
Herausforderungen, wie z.B. die Eingliederung in Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie soziale
Begleitmaßnahmen, für den Staat, die Gemeinden und die ganze Gesellschaft entstehen.
Zuwanderung bietet Chancen für die europäische Union und unser Land: Nur dann allerdings,
wenn die Integration derer, die bei uns bleiben wollen, auch gelingt. Die Integration der ehemaligen
Flüchtlinge muss weiter vorangetrieben werden. Jeder ist hier gefordert. In diesem Rahmen kann
den Hilfsorganisationen und den Bürgerinitiativen eine unterstützende Rolle zukommen.
Forderung nach einer breiten politischen Debatte
Die CSV fordert erneut eine breite politische Debatte über die Flüchtlingsproblematik und erinnert
daran, dass die Flüchtlingsproblematik einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit bedarf.

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  • 1. Flüchtlingsproblematik: CSV für eine langfristige und kohärente Strategie Die aktuellen Flüchtlingsströme sind eine Herausforderung für Europa und unser Land. Die Flüchtlingskrise erfordert eine gemeinsame europäische Antwort. Nicht nur die Zukunft der tausenden und abertausenden von Menschen die aus ihrem Land fliehen hängt davon ab, sondern auch die Zukunft der Europäischen Union. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist aber nicht nur eine gesamteuropäische Aufgabe. Jedes Land, auch Luxemburg, muss in den nächsten Wochen konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Das setzt neben kurz- und mittelfristigen Lösungen, welche die CSV schon im Juli dieses Jahres in ihrem Sechs-Punkte-Plan vorgestellt hat, vor allem eine klare, langfristige und kohärente Strategie voraus. Zur Erinnerung: Der Sechs-Punkte-Plan sieht zum Beispiel eine bessere Koordinierung durch das Einsetzen eines interministeriellen Ausschusses und eine Überarbeitung der Prozeduren vor. Klare Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden Damit Luxemburg seinen Verpflichtungen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise nachkommen kann, müssen die Aufgaben und Pflichten des Staates und der Gemeinden klar definiert werden. Dies ist Aufgabe der Regierung. Die Regierung soll in den Augen der CSV in den nächsten Wochen ein Lastenheft („cahier des charges“) erstellen, in dem die Zuständigkeitsbereiche und Pflichten der einzelnen Akteure (Staat, Gemeinden, Assoziationen) festgehalten werden. Das Erstellen eines solchen Kataloges ist für die CSV Voraussetzung für eine gelungene Flüchtlingspolitik. Viele Gemeinden sind bereit, Flüchtlinge aufzunehmen. Sie benötigen jedoch einen Ansprechpartner und klare Regeln. Dasselbe gilt für die Hilfsorganisationen. Sie müssen wissen, was von ihnen konkret erwartet wird und wie sie sich mit den anderen Akteuren einbringen können, um die Flüchtlinge adäquat unterbringen und betreuen zu können. Nationaler Integrationsplan in drei Phasen Sind die Pflichten der einzelnen Akteuren klar definiert, wird ein nationaler Integrationsplan benötigt („plan national d’intégration“). Die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen soll sich in drei Phasen gliedern: 1. Phase: Erstaufnahme oder „First Response“ Die Flüchtlinge werden in dieser ersten Phase in Empfang genommen und in staatlichen Auffangstrukturen (Weilerbach, Containerdorf usw.) untergebracht. Diese erste Betreuung ist Aufgabe des Staates. 2. Phase: Während des Asylverfahrens In dieser Phase werden die Gemeinden eingebunden, unter der Bedingung,  dass im Vorfeld der Aufgabenbereich und die Verpflichtungen zwischen Staat und Gemeinden klar aufgeteilt und die Regeln genau definiert sind (dabei muss jede Gemeinde gleich behandelt werden);
  • 2.  dass der Staat im Rahmen des Pflichtenkatalogs klare Vorschläge unterbreitet in den Bereichen: o Unterhalt und Verwaltung der Auffangstrukturen; o Betreuung der Flüchtlinge; o Schulische Betreuung der Kinder.  dass die Gemeinde, wenn sie Flüchtlinge aufnimmt, wissen muss, wer die Auffangstruktur baut, wer das entsprechende Grundstück zur Verfügung stellt, wer für den Unterhalt der Strukturen verantwortlich ist, wer für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig ist und wer für die schulische Betreuung der Kinder verantwortlich ist;  dass für jede Gemeinde, die Flüchtlinge aufnimmt, eine Konvention mit dem Staat unterschrieben wird. Die CSV erinnert daran, dass die Flüchtlingspolitik eine nationale Kompetenz ist. Der Staat muss den zahlreichen hilfsbereiten Gemeinden die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Selbstverständlich müssen auch die Hilfsorganisationen eingebunden werden. Es gilt auch hier, die Aufgaben und Missionen dieser Hilfsorganisationen genau aufzuzeigen. 3. Phase: Nach abgeschlossener Prozedur  Wurde der Asylantrag nicht genehmigt: Die Flüchtlinge müssen so schnell wie möglich zurück in ihr Heimatland. Deshalb sind das Erstellen einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer und schnellere Verfahren und Prozeduren ein Muss.  Wurde der Asylantrag genehmigt: Zwecks eventueller Neuaufnahme von Antragstellern müssen die betroffenen Menschen so schnell wie möglich aus den Auffangstrukturen. Die CSV ist sich bewusst, dass mit der Genehmigung des Asylantrages weitere Herausforderungen, wie z.B. die Eingliederung in Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie soziale Begleitmaßnahmen, für den Staat, die Gemeinden und die ganze Gesellschaft entstehen. Zuwanderung bietet Chancen für die europäische Union und unser Land: Nur dann allerdings, wenn die Integration derer, die bei uns bleiben wollen, auch gelingt. Die Integration der ehemaligen Flüchtlinge muss weiter vorangetrieben werden. Jeder ist hier gefordert. In diesem Rahmen kann den Hilfsorganisationen und den Bürgerinitiativen eine unterstützende Rolle zukommen. Forderung nach einer breiten politischen Debatte Die CSV fordert erneut eine breite politische Debatte über die Flüchtlingsproblematik und erinnert daran, dass die Flüchtlingsproblematik einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit bedarf.