1. Zusätzliche Bestimmungen: Sie wollen sich schützen?
Neben dem Gesetz vom 15.03.1983 betreffend die Dann denken Sie daran, dass Waffen nur ein falsches
verbotenen Waffen, führt zudem das Strafgesetzbuch Sicherheitsgefühl vermitteln!
an, dass der Begriff „Waffen“ eigentlich alle Geräte, Der Anblick einer Waffe muss den Angreifer nicht
Instrumente, Utensilien und sämtliche schneidende, zwangsläufig stoppen, sondern kann zur Eskalation einer
spitze und stumpfe Gegenstände umfasst, derer man Situation führen.
sich bedient, um jemanden zu töten, zu verletzen oder Jede Waffe kann auch entrissen und gegen einen selbst
zu schlagen, sogar wenn man hiervon keinen Gebrauch eingesetzt werden.
gemacht hat (Art. 135 des StGB). Stattdessen sollten Sie eher folgende Empfehlungen
beherzigen:
Demnach fallen unter den Begriff Waffen auch all die Begleitung bietet oft Schutz vor Übergriffen.
Verbotene Waffen
Geräte derer man sich bedient, um auf eine Person Lassen Sie sich unter keinen Umständen
einzuschlagen oder einzustechen, wie z.B.: provozieren. Lieber als feige gelten, sich entfernen
und damit eine kritische Situation entschärfen.
− Baseballschläger Meiden Sie gefahrenträchtige Orte.
− Elektrokabel Setzen Sie Druckluft- oder Trillerpfeifen ein! Mit
− Ochsenziemer diesen Hilfsmitteln nutzen Sie das
− Küchenmesser Überraschungsmoment und machen andere Leute
− Cutter auf ihre Lage aufmerksam.
− Lifehammer, usw. Einen ähnlichen Effekt erzeugen Sie beim Gebrauch
eines Taschenalarmgerätes.
Fordern Sie umstehende Leute durch direkte Anrede
zur Hilfe auf (z.B. „Sie da mit der blauen Jacke,
Allein schon die Handlung, jemanden mit einem solchen rufen Sie bitte die Polizei!“).
Gerät zu bedrohen, wird vom Gesetzgeber als Straftat Wenn Sie Zeuge eines bewaffneten Angriffes
definiert. werden, dann verständigen Sie umgehend die
Polizei (113) und kümmern Sie sich bis zu deren
Eintreffen um das Opfer.
- Aktiv fir méi Sécherheet -
Sogar die ministerielle Genehmigung, die den
Besitz einer Waffe erlaubt, verleiht dem
Eigentümer nicht das Recht, sie zu
113
Verteidigungs- oder Angriffszwecken in der
Öffentlichkeit auf sich zu tragen!
www.police.lu
Die Informationen des vorliegenden Faltblattes
basieren auf einigen Auszügen aus dem Gesetz
vom 15.03.1983 betreffend die verbotenen Waffen
und sind in vereinfachter Form dargestellt.
2. 1. Schusswaffen 3. Hieb- und Stichwaffen 4. Schlagwaffen
Unter diesen Begriff fallen alle Feuerwaffen, wie z. B.: Der Begriff Schlagwaffen umfasst alle Geräte, die
Unter Hieb- und Stichwaffen fallen z. B.:
− Pistolen eingesetzt werden können, um auf eine Person
− Revolver einzuschlagen.
− die Springmesser, Klappmesser (wie etwa Butterfly)
− Signal- und Schreckschusswaffen Hierunter fallen demnach:
und allgemein alle Messer, deren Klinge länger als
− Jagd- und Sportgewehre − Schlagstöcke
9 cm ist (resp. 7 cm unter verschiedenen Umständen)
− Militärkarabiner, … − Schlagringe
− doppel- und mehrschneidige Messer
sowie die entsprechende Munition. − Schlagfedern
− Stilette
Laut Gesetz sind der Besitz und das Tragen einer solchen − Totschläger
− Dolche
Waffe genehmigungspflichtig. − Nunchaku, ...
− Wurfspieße
− Bajonette
− Schwerte, …
− und auch Wurfmesser und Ninja-Sterne.
2. Luft- und Gasdruckwaffen
Hiermit sind alle Pistolen, Revolver, Gewehre und 5. Sonstige Waffen
sonstige Waffen bezeichnet, deren Triebkraft durch Luft- Hierunter fallen sowohl verbotene Waffen, wie z.B.:
oder Gasdruck entsteht, wie z.B.: − Reizgas
− Paintball- und Gotcha-Waffen − Tränengas
− Softair-Waffen. − Pfefferspray
Auch diese Schusswaffen unterliegen einer ministeriellen − Elektroschocker
Genehmigung. als auch genehmigungspflichtige Waffen, wie z.B.:
Bei den Hieb- und Stichwaffen handelt es sich um absolut − Armbrust
verbotene Waffen, für die das Justizministerium keine − jede Art von Schleudern welche eine gewisse
Genehmigung zum Tragen erteilt. Durchschlagskraft erreichen
Das Tragen einer Stichwaffe ist also immer
verboten und wird mit Gefängnisstrafe und/
oder Geldbusse geahndet.
Der Besitz und das Tragen einer unter Punkt
1. und 2. angeführten Waffe ohne ministerielle
Genehmigung werden mit
Gefängnisstrafe und/oder Geldbusse bestraft.