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idnds Whitepaper: GoBD & Barcode

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idnds Whitepaper: GoBD & Barcode

  1. 1. IDNDS-Whitepaper: Barcode Version 1.0 / 2022
  2. 2. Wichtiger Hinweis Die folgenden Ausführungen geben die persönliche Meinung des Trainers/Referenten zur derzeitigen Rechtslage wieder und enthalten lediglich einen Überblick über einzelne Themenkomplexe. Spezielle Umstände einzelner Fallkonstellationen wurden nicht berücksichtigt; diese können durchaus zu abweichenden Betrachtungsweisen und/oder Ergebnissen führen. Die Ausführungen können daher keine rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen; bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene, weitere Entwicklungen berücksichtigende Empfehlung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ein, bevor Sie Entscheidungen über die in den Ausführungen besprochenen Themen treffen. Die Finanzverwaltung und/oder Gerichte können abweichende Auffassungen zu den hier behandelten Themen haben oder entwickeln. by liftarn http://openclipart.org/detail/1042/french-lawyer-early-20th-century 2
  3. 3. Ausgangsfrage(n) Warum sollte ich einen Barcode auf meine Eingangsrechnungen kleben? Wie geht das bei elektronischen Rechnungen überhaupt? 3
  4. 4. Antwort | Teil 1 Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Anwendung eines Barcodes (früher: Paginierstempel) zahlreiche Vorteile mit sich bringt: ▪ Aufbringen eines Barcodes "von der Rolle" ▪ Belege Stapelweise scannen – Trennen am Barcode auf der ersten Seite ▪ Vollzähligkeitsnachweis (akt. Startwert der Rolle – Endwert = Anz. Belege) ▪ Zuordnung zu Buchungskreisen durch Barcode ▪ Barcode als eindeutiger Indexwert (retrograde und progressive Prüfung) ▪ Erfüllung des Ordnungskriteriums der GoBD (Rz. 64) Es besteht keine Notwendigkeit einen Barcode aufzubringen, das kann auch anders gelöst werden, aber dann ist es nicht so schön einfach. 4
  5. 5. Antwort | Teil 1 Bildergänzung 1 Was ist ein "Paginierstempel"? Ein Paginierstempel oder Nummerierer- stempel (auch Numeroteur) ist ein Stempel zur Erzeugung fortlaufender Seitenzahlen (Paginierung) oder Nummerierungen (Reihenfolge). Eine innere Mechanik erhöht nach jedem Abstempelvorgang die zu stempelnde (Seiten-)Zahl für den nächsten Abstempelvorgang und drückt den Stempel wieder auf das integrierte Stempelkissen zur Farbaufnahme. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Paginierstempel 5
  6. 6. Antwort | Teil 1 Bildergänzung 2 Was habe ich mir unter Barcode "von der Rolle" vorzustellen? Empfehlung. 6
  7. 7. Antwort | Teil 1 Bildergänzung 3 Wie macht man das bei mehreren Mandanten / Buchungskreisen? Bis zu einer begrenzten Anzahl an Mandanten kann man den Prefix für die Barcodes benutzen um die Buchungskreise auseinanderzuhalten. Es kann aber auch ein einheitlicher Nummernkreis verwendet werden. Die "Mandanten- trennung" kann auch über die Software erfolgen (z.B. im Rahmen der Belegerkennung im DocXtractor). 7
  8. 8. Antwort | Teil 2 Auch bei elektronischen Belegen ist ein Ordnungskriterium erforderlich. Das Ordnungskriterium könnte z.B. die GUID eines Dokumentenmanagementsystems sein oder ein zusammengesetzter Wert aus Lieferantennummer & ext. Belegnummer & Datum des Beleges also z.B. 70123 – RG10000157/2018 – 07.08.2018 Danach möchte man i.d.R. nicht suchen müssen – zu viele Eingaben. Was sich bei Papierbelegen als nützlich herausgestellt hat, kann man auch bei elektronischen Belegen abbilden. Die sogenannte "Layertechnik" sorgt dafür, dass das Aufbringen eines Barcodes in elektronischer Form den Originalbeleg unversehrt lässt (es wird einfach eine 2. Version des Dokumentes erzeugt: Beleg mit Barcodebild darauf). 8
  9. 9. Antwort | Teil 2 Bildergänzung 1 Elektronisch aufgebrachter Barcode ER00000092 auf einer Eingangsrechnung. Der Prefix "ER" dient zur Differenzierung der Nummernkreise; hier: 'elektronische Eingangsbelege'. Die Weiterverwendung erfolgt in der Buchhaltungssoftware als 'interne Belegnummer'; analog der Barcodes, die auf Papierbelegen aufgebracht werden. (Beleganzeige und Kontierungszeile in docufied smartINVOICE) 9
  10. 10. Hinweis 10 Für welchen Weg der Vergabe eines Ordnungskriteriums Sie sich auch entscheiden - in jedem Fall ist im Rahmen einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben, wie mit den Belegen verfahren wird. Auszug GoBD Rz. 34 Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation (siehe unter 10.1), die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte für die Dauer der Aufbewahrungsfrist nachweist und den in der Praxis eingesetzten Versionen des DV-Systems entspricht. [ Quelle: GoBD - 3.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit (§ 145 Absatz 1 AO, § 238 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 HGB) ]
  11. 11. Anhang 11
  12. 12. GoBD (Auszug) Belegwesen (Belegfunktion) Rz. 64 Zur Erfüllung der Belegfunktionen sind deshalb Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Papierbeleg erforderlich. Bei einem elektronischen Beleg kann dies auch durch die Verbindung mit einem Datensatz mit Angaben zur Kontierung oder durch eine elektronische Verknüpfung (z. B. eindeutiger Index, Barcode) erfolgen. Ein Steuerpflichtiger hat andernfalls durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Geschäftsvorfälle auch ohne Angaben auf den Belegen in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar sind. 12
  13. 13. Barcode als "interne Belegnummer" Retrograde und progressive Buchprüfung: Die Beleganzeige (Barcode ist sichtbar) und die Indexinformation (Barcode-ID wird angezeigt) in einem ELO-DMS verweist auf die interne Belegnummer einer Buchungszeile der Buchhaltungssoftware. 13
  14. 14. Aus dem Workshop "Verfahrensdokumentation" Schwerpunkt: ReWe|2 ▪ Beispiel für „Vollständigkeit“ Sicherlich haben Sie das schon einmal gesehen und sich gefragt wozu das gut sein soll. Die Waage hat ein Etikett produziert, aber an der Kasse ist das Etikett nie angekommen. Vollständigkeitsnachweis 14
  15. 15. Impressum 15 powered by: id-netsolutions Digital Solutions GmbH Segeberger Str. 9-13a 23863 Kayhude (bei Hamburg) Kayhude Weitere Standorte: Dortmund, Hagen Stützpunkte: Münster, Köln, Warin Geschäftsführung: Nils Offer Handelsregister: HRB 23423 KI Ust.-ID: DE 276 567 770
  16. 16. Copyright ▪ Das vorliegende Dokument enthält urheberrechtlich geschützte Informationen. ▪ Kein Teil dieses Dokuments darf ohne schriftliche Genehmigung der id-netsolutions Digital Solutions GmbH kopiert, vervielfältigt oder in eine für Maschinen, insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, verwendbare Sprache übertragen werden. ▪ Produktnamen sind nicht immer besonders gekennzeichnet. ▪ Bei der Zusammenstellung von Texten und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Der Herausgeber behält sich inhaltliche Änderungen dieses Dokumentes ohne Ankündigung vor. ▪ Damit inbegriffen sind auch Änderungen in der Funktionalität der Software. ▪ Der Herausgeber kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Copyright© 2022 by id-netsolutions Digital Solutions GmbH ◼ All rights reserved ◼ 16

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