Sind die Einnahmen aus bezahlten Umfragen bei der Lohnsteuern anzugeben? Diese Frage müssen sich alle stellen, die nebenbei mit bezahlten Onlineumfragen Geld verdienen oder Gutscheine und Prämien kassieren.
2. Der Tipp1
Ja !!!
Einnahmen aus bezahlten Umfragen
sind bei der Steuererklärung anzugeben.
Bei Einnahmen aus bezahlten Meinungsumfragen handelt sich um einen Geldwerten Vorteil.
Diese sind prinzipiell bei der Steuer anzugeben.
4. Der Tipp3
Nicht besteuert wird die Belohnung,
wenn das Jahreseinkommen unter
8.472 € liegt (2015).
Für das Jahr 2014 liegt der Grundfreibetrag bei 8.354 €.
Für das Jahr 2016 wird der Grundfreibetrag bei 8.652 € sein.
5. Hinweis
Diese hier getroffenen Aussagen dienen nur als
Orientierung! In keinem Fall kann diese Aussage
verallgemeinert und auf jede Einzelperson angewandt
werden. Sie sollten die Information von einer geschulten
Person aus dem Bereich Steuern einholen, um konkret
Ihre individuelle Situation beurteilen zu lassen.
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