Michael Weller: Open Data Lizenzierungsfragen - Funktioniert eine Lizenzierung mit Creative Commons?
2. Die Creative Commons als Initiative;
Projektleitung Öffentlichkeitsarbeit: Markus Beckedahl
Projektleitung Recht: John H. Weitzmann
Institutionelle Verwurzelung:
newthinking GmbH, Berlin (Öffentlichkeitsarbeit)
Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH, Merzig (Recht)
Die Creative Commons Public Licenses
Lizenzbaukasten mit 6 Grundlizenzen.
In der Version 3.0 DE von IFRI und EEAR im Sommer 2007 in
Saarbrücken aus der Unportet-Lizenz ans deutsche Recht angepasst.
Bislang in der Rechtsprechung nicht beanstandet – Lizenz erweist sich
derzeit als gerichtsfest.
4. Kritik am CC-Modell
Keine gemeinsame Grundfreiheit, ausgenommen Kostenfreiheit;
Sozialistisches oder kommunistisches Modell zur Enteignung der
Urheber und Verstaatlichung geistigen Eigentums;
Non-Commercial-Klausel zu unbestimmt;
Terminologie der Lizenzen stimmt nicht mit Richtlinien-
/Gesetzeswortlaut überein.
Keine oder unzureichende Möglichkeit der Lizenzierung von
Datenbanken und Datenbankwerken: „Soweit Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder
Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener
Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz
resultierenden Rechte.“
5. Konsequenz
Die Lizenzierung der Daten selbst ist nicht möglich.
Die Erscheinungsform der Daten, soweit diese „lediglich“
systematisch angeordnet sind, ist mit CreativeCommons-
Lizenzen – derzeit – nicht lizenzierbar, sondern nur
freizugeben („Verzicht auf die Ausübung der
Schutzrechte“).
Die Präsentationsform der Daten in einer mit wenigstens
minimaler schöpferischer Eigenheit versehenen
Wahrnehmbarmachung ist – soweit Ergebnis eines
menschlichen Schaffensprozesses – ist mit
CreativeCommons-Lizenzen lizenzierbar.