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Der Rat der Minister für Auswärtiges der Europäischen Union gutbilligt die Berufungsanfrage des
Beschlusses des Europäischen Gerichts bezüglich des landwirtschaftlichen Abkommens mit
Marokko
Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für eine politische gerechte permanente und
beiderseitig akzeptable Lösung
Die Europäische Union bekräftigte am Montag, den 14. Dezember 2015 ihre unterstützende Position
für „eine politische gerechte permanente und beiderseitig akzeptable Lösung“ des Konflikts der
Sahara.
Dem Schlusskommuniqué der 3. Session des EU-Marokko-Assoziationsrates, welcher in Brüssel
abgehalten wurde, zufolge, „unterstützt die Europäische Union, die an deren Bestehen auf die
Schlichtung des Konflikts der Sahara erinnert, voll und ganz die Anstrengungen der Vereinten
Nationen, um die Parteien dabei behilflich zu sein, zu „einer politischen gerechten permanenten und
beiderseitig akzeptablen Lösung zu gelangen“.
Die Europäische Union hegt die Hoffnung, dass die Bemühungen zwecks einer besseren
maghrebinischen Integration in diesem Bereich Fortschritte erzielen.
Die Europäische Union versicherte andererseits, dass sie auf die maghrebinische Integration
insistiert, hervorhebend, dass „sie zur Verfügung der maghrebinischen Partner bleibt, um diesen
Prozess voranzutreiben“.
Andererseits gutbilligte der Rat der Minister für Auswärtiges der Europäischen Union am Montag,
den 14. Dezember 2015 die Berufungsanfrage des Beschlusses des Europäischen Gerichts bezüglich
des landwirtschaftlichen Abkommens zwischen Marokko und der Europäischen Union.
Die 8. Kammer des Gerichts der Europäischen Union erließ am Donnerstag, den 10. Dezember 2015
einen Beschluss, der die Extension des landwirtschaftlichen Abkommens als null und nichtig erklärt,
der 2012 zwischen Marokko und der Europäischen Union unterzeichnet wurde.
Die Institutionen der Europäischen Union hatten in Person der Hohen Vertreterin für auswärtige
Angelegenheiten und der stellvertretenden Präsidentin der Europäischen Kommission, Federica
Mogherini, angekündigt, sofort nach diesem Beschluss, Vorkehrungen zu treffen, um Berufung gegen
diesen Beschluss einzulegen.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com

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  • 1. Der Rat der Minister für Auswärtiges der Europäischen Union gutbilligt die Berufungsanfrage des Beschlusses des Europäischen Gerichts bezüglich des landwirtschaftlichen Abkommens mit Marokko Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für eine politische gerechte permanente und beiderseitig akzeptable Lösung Die Europäische Union bekräftigte am Montag, den 14. Dezember 2015 ihre unterstützende Position für „eine politische gerechte permanente und beiderseitig akzeptable Lösung“ des Konflikts der Sahara. Dem Schlusskommuniqué der 3. Session des EU-Marokko-Assoziationsrates, welcher in Brüssel abgehalten wurde, zufolge, „unterstützt die Europäische Union, die an deren Bestehen auf die Schlichtung des Konflikts der Sahara erinnert, voll und ganz die Anstrengungen der Vereinten Nationen, um die Parteien dabei behilflich zu sein, zu „einer politischen gerechten permanenten und beiderseitig akzeptablen Lösung zu gelangen“. Die Europäische Union hegt die Hoffnung, dass die Bemühungen zwecks einer besseren maghrebinischen Integration in diesem Bereich Fortschritte erzielen. Die Europäische Union versicherte andererseits, dass sie auf die maghrebinische Integration insistiert, hervorhebend, dass „sie zur Verfügung der maghrebinischen Partner bleibt, um diesen Prozess voranzutreiben“. Andererseits gutbilligte der Rat der Minister für Auswärtiges der Europäischen Union am Montag, den 14. Dezember 2015 die Berufungsanfrage des Beschlusses des Europäischen Gerichts bezüglich des landwirtschaftlichen Abkommens zwischen Marokko und der Europäischen Union. Die 8. Kammer des Gerichts der Europäischen Union erließ am Donnerstag, den 10. Dezember 2015 einen Beschluss, der die Extension des landwirtschaftlichen Abkommens als null und nichtig erklärt, der 2012 zwischen Marokko und der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Die Institutionen der Europäischen Union hatten in Person der Hohen Vertreterin für auswärtige Angelegenheiten und der stellvertretenden Präsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, angekündigt, sofort nach diesem Beschluss, Vorkehrungen zu treffen, um Berufung gegen diesen Beschluss einzulegen. Quellen: http://www.corcas.com http://www.sahara-online.net http://www.sahara-culture.com http://www.sahara-villes.com http://www.sahara-developpement.com