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Entstehung, Ausweis und Bedeutung latenter Steuern im
Konzernabschluss
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ursachen und Ausweis latenter Steuern
3. Konzepte der Bilanzierung latenter Steuern
4. Latente Steuern bei der Konzernkonsolidierung
5. Schluss
Literaturverzeichnis
2
1. Einleitung
Die Abgrenzung latenter Steuern spielt bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine
erhebliche Rolle. Die Bilanzierung latenter Steuern in dem Konzernabschluss nach den
International Financial Reporting Standards gehört zu aktuellen Themen der
Betriebswirtschaftslehre. Ab 2005 sind die kapitalmarktorientierten Unternehmen in
Europa durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der
Europäischen Union verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IFRS zu
veröffentlichen. Regelmäßig stimmen die Ergebnisse nach nationalem Steuerrecht und
nach IFRS nicht überein, weil in Deutschland keine Maßgeblichkeit von Abschlüssen
nach IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung existiert.
Nach IAS 12, Ertragsteuern, werden latente Steuern auf der Aktivseite als latente
Steuerforderungen oder auf der Passivseite als latente Steuerschulden ausgewiesen.
Nach IFRS wird angestrebt:
- die vollständige Veröffentlichung der Vermögens- und Schuldenlage des
Unternehmens;
- der Ausweis des Steueraufwandes in der erklärbaren Relation zum IFRS-
Ergebnis;
- die Erhöhung der Entscheidungsnützlichkeit des IFRS-Abschlusses.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung der Ursachen und den Ausweis
latenter Steuern sowie die Beschreibung ihrer Bilanzierung bei dem Konzernabschluss.
Das zweite Kapitel der Arbeit stellt die Entstehung und zwei Gruppen der latenten
Steuern – aktive und passive latente Steuer dar. Der Ausweis der latenten Steuern bei
der Berichtserstattung wird in diesem Kapitel gezeigt.
Im nächsten Kapitel werden zwei Konzepte der Bilanzierung latenter Steuern, das
Timing-Konzept und das Temporary-Konzept, beschrieben. Der Vergleich von diesen
Konzepten wird auch dargestellt. Eine Methode der Bilanzierung latenter Steuern, die
vom IASB gefolgt wird, wird hervorgehoben.
Im vierten Kapitel wird der Verfahren der Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS im
Konzernabschluss vorgestellt. Die Ebenen, auf denen latente Steuern entstehen
können, werden beschrieben und tabellarisch gezeigt. Wichtig in Prozess der
Konsolidierung sind Fragen der Erstkonsolidierung, Zwischeneliminierung und
Schuldenkonsolidierung.
3
2. Ursachen und Ausweis latenter Steuern
Latente Steuern entstehen aus Ergebnisdifferenzen zwischen der Bilanzierung im
Einzelabschluss bzw. Konzernabschluss und der steuerrechtlichen
Einkommensermittlung. Bei manchen Posten der Handels- und Steuerbilanz liegen
Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften im Steuer- und Handelsgesetz
vor. Der Begriff „Handelsbilanz“ bedeutet HGB-Abschlüsse und IFRS-Abschlüsse.1
Für
die Bilanzierung nach deutschen Standards wird eine Verknüpfung von Handels- und
Steuerbilanz über die Grundlagen der Maßgeblichkeit sowie der umgekehrten
Maßgeblichkeit vorgesehen. Diese Abhängigkeit ist für die Bilanzierungspraxis nach
IAS nicht kennzeichnend.2
Nach IAS entstehen auch die Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und
Steuerbilanz, die durch unterschiedliche Bilanzierung von Vermögenswerte und
Schulden resultieren. Wenn Vermögen oder Schulden in der Handelsbilanz anders
behandelt werden als in der Steuerbilanz, ergeben sich dann die Differenzen. Folglich
stimmt die Darstellung der Vermögensverhältnisse des Unternehmens in der
Steuerbilanz mit dieser aus der Handelsbilanz nicht überein. Solche Differenzen
zwischen dem effektiven (aus der Steuerrechnung) Steueraufwand und der fiktiven
(aus der Handelsbilanz) Steuerbelastung werden gemäß IAS 12 als latente Steuern
bezeichnet. Sie werden in einem Steuerabgrenzungsposten abgebildet.3
Nach der Abweichung der Vorschriften für Vermögensgegenstände und Schulden in
der Steuer- und Handelsbilanz werden aktive und passive latente Steuern
unterschieden.
Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn:4
- niedrigere Werte für Schulden oder höhere Werte für Vermögensgegenstände
in der Steuerbilanz im Vergleich zu Handelsbilanz entstehen;
- Ansatz der Vermögenswerte in der Steuerbilanz, jedoch kein Ansatz in der
Handelsbilanz oder Ansatz der Schulden in der Handelsbilanz aber kein Ansatz
in der Steuerbilanz bestehen.
1
Vgl. Coenenberg/Haller/Schulze (2009), S.462.
2
Vgl. Klein (2001), S. 1450.
3
Vgl. App (2003), S.209.
4
Vgl. Coenenberg/Haller/Schulze (2009), S.463.
4
Gegensätzlich ergeben sich passive latente Steuern, wenn:5
- niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden
in der Steuerbilanz im Vergleich zu Handelsbilanz entstehen;
- Ansatz der Vermögenswerte in der Handelsbilanz, jedoch kein Ansatz in der
Steuerbilanz bzw. Ansatz der Schulden in der Steuerbilanz aber kein Ansatz in
der Handelsbilanz bestehen.
Die Bilanzierung latenter Steuern in der Handelsbilanz verfolgt ein Ziel, die Differenzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz abzustellen und den effektiven Steueraufwand
der fiktiven Steuerbelastung anzupassen. Die Divergenzen aufgrund unterschiedlicher
Bilanzansätze von Vermögenswerten und Schulden in Handels- und Steuerbilanz
sollen ausgeglichen werden. Die Regelung latenter Steuern wird nach IAS 12 „Income
Taxes“ geregelt. Diese Regelung ist an die anglo-amerikanische Bilanzierungspraxis
angelehnt. Sie gelten für die Unternehmen im Einzel- und Konzernabschluss und
betreffen den Ausweis von Ertragsteuern. Latente Steuern haben nur für die
Handelsbilanz Bedeutung. Die Differenzen werden bei der Erstellung der Steuerbilanz
nicht berücksichtigt. Es gibt für die internationale sowie deutsche Rechnungslegung. 6
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist der Steueraufwand oder Steuerertrag aus
gewöhnlicher Geschäftstätigkeit als separate Position ausgewiesen. Um die
Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse zu erhöhen, sollten latente und
tatsächliche Steuern getrennt ausgewiesen werden, obwohl es nur einen Posten dazu
gibt.7
Die ausgewiesenen Ertragssteueraufwand bzw. –ertrag sollen in die folgende
Bestandteile aufgegliedert werden: 8
- der tatsächliche Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag);
- der latente Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag) für temporäre Differenzen, die
in der Periode neu entstanden sind;
- der latente Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag) aufgrund von in der Periode
geänderten Steuersätzen oder neu eingeführten Steuern;
- der latente Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag) aufgrund einer Abwertung bzw.
Wertaufholung eines latenten Steueranspruches;
- periodenfremder Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag).
5
Vgl. Coenenberg/Haller/Schulze (2009), S.463.
6
Vgl. Rabeneck/Reichert (2002), S.1366.
7
Vgl. Baetge et al (2005), S. 545.
8
Vgl. IASB (2004), IAS 12.80.
5
3. Konzepte der Bilanzierung latenter Steuern
Bei der Wahl des Ansatzes für latente Steuern hat der Umfang der einbezogenen
Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz eine wichtige Bedeutung. Für die
Bestimmung des Umfanges der Differenzen wurden zwei Konzepte erarbeitet – das
Timing Konzept und das Temporary Konzept.
1. Das Timing-Konzept
Das Timing-Konzept erfasst Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und
steuerlichen Ergebnis, die sich aufgrund von Bewertungs-, Ansatz- und
Konsolidierungsmaßnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Bei der
normalen Betriebstätigkeit gleichen sich diese zeitlich begrenzten Ergebnisdifferenzen,
in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder aus.9
Zum Beispiel, ein Unternehmen
schafft eine neue Maschine an. Handelsrechtlich wird die Abschreibung 20 Jahre linear
und steuerrechtlich zunächst degressiv und in den weiteren Jahren linear
abgeschrieben. Hier liegt eine zeitlich begrenzte Ergebnisdifferenz vor, weil die
steuerrechtlichen Abschreibungen in den ersten Jahren größer als die
handelsrechtlichen Abschreibungen sind und sich dieser Effekt während der
Nutzungsdauer wieder ausgleicht.10
Die Bilanzierung latenter Steuern zielt gemäß dem Timing-Konzept darauf, die
ausgewiesenen in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen aus Steuern vom
Einkommen und Ertrag erklärbar zum ausgewiesenen Jahresabschluss vor Steuern
darzustellen. Das Konzept basiert auf der Gewinn-und Verlustrechnung. Dabei werden
nur solche Differenzen betrachtet, die zwischen der Gewinn-und Verlustrechnung nach
Handelsrecht und Steuerrecht entstehen. Gemäß dem Timing-Konzept soll die
Erfolgslage des Unternehmens in solcher Form dargestellt werden, als ob die
Steuerpflicht auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses bemessen worden wäre. 11
Es gibt permanente Differenzen, die zur Bilanzierung latenter Steuern nicht führen. Sie
entstehen aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften und
kehren sich nicht wieder um. Für quasi-permanente Differenzen, die sich außerhalb
des Planungshorizontes ausgleichen, besteht ein Abgrenzungsangebot. Quasi-
permanente Differenzen entstehen im Fall der Liquidation des bilanzierenden
Unternehmens oder bei der Veräußerung von Anteilen an Tochtergesellschaften. Die
9
Vgl. Bertl/Frageberger (2002), S. 277.
10
Vgl. Rabeneck/Reichert (2002), S.1366f.
11
Vgl. Baetge et al (2002), S. 545.
6
Unterschiede zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung
werden nur dann ausgeglichen werden, falls die Zweckbestimmung des Bilanzobjektes
geändert wird (z. B. Liquidation).12
Die Abbildung 1 stellt Arten von Ergebnisdifferenzen
nach dem Timing-Konzept dar:
Die Abb.1. Ergebnisdifferenzen nach dem Timing-Konzept
Quelle: Entnommen aus Baetge at al. (2002), S. 548.
2. Das Temporary-Konzept
Das Temporary-Konzept erfasst nur Differenzen, die zwischen dem Buchwert in der
Steuerbilanz und in der Handelsbilanz bestehen, unabhängig davon, wie diese
Differenzen entstanden wurden (erfolgsneutral oder erfolgswirksam). Bei diesem
Konzept ist der Zeitpunkt der Auflösung der Differenz unbedeutend, erst mit der
Veräußerung des Bilanzierungsobjektes kann er gegeben sein. Die quasi-permanente
Differenzen, die nach dem Timing-Konzept nicht ansatzfähig sind, werden von dem
Temporary-Konzept auch erfasst.13
Mit Hilfe der aktiven und passiven latenten Steuern
gibt das Temporary-Konzept einen besseren Einblick in die Vermögens- und
Schuldenlage des Unternehmens. Das Temporary-Konzept zielt auf die Offenlegung
der künftigen Ansprüchen und Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung.14
Ein Beispiel für das Temporary-Konzept ist der Fall einer erfolgsneutralen
Neubewertung einer Maschine. Die bestehende Differenz zwischen dem
handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Buchwert wird im Fall der Realisation
durch den Verkauf oder bei einer späteren handelsrechtlichen Abschreibung
ausgeglichen. Es gibt noch andere Beispiel aus der Rechnungsregelung:
Neubewertung bei der Erstkonsolidierung nach IFRS 3; Anpassungen bei der
12
Vgl. Ebd, S.547.
13
Vgl. Küting/Gattung (2005), S. 243.
14
Vgl. Baetge et al (2002), S. 548.
7
Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IAS 8; Umrechnung von
Abschlüssen in Fremdwährung nach der modifizierten Stichtagsmethode bei der
Konsolidierung nach IAS 21; Neubewertung von Sachanlagen nach IAS 16;
Indexierung nach IAS 29 u.a.15
Die Abbildung 2 zeigt, dass mit dem Temporary-Konzept eine umfassendere
Bilanzierung latenter Steuern erreicht wird als mit dem Timing-Konzept.
Die Abb.2. Vergleich der Bilanzierung latenter Steuern nach dem Temporary-Konzept und dem
Timing-Konzept
Quelle: Entnommen aus Baetge at al. (2002), S. 550.
Bei dem Vergleich von oben genannten Konzepten gibt es zwei wesentliche Aspekte:
1. Die entstandenen Differenzen werden in verschiedene Arten eingeteilt, die eine
voraussichtliche Dauer ihres Bestehens implizieren.
2. Es gibt zwei Typen der Differenzen, erfolgswirksame und erfolgsneutrale.
Der IASB folgt bei der Bilanzierung latenter Steuern der Liability-Methode. Die aktiven
latenten Steuern haben den Charakter einer latenten Forderung gegenüber der
Finanzverwaltung und die passiven latenten Steuern haben den Charakter eines
latenten Schuldpostens an die Finanzverwaltung. Für die Bewertung der latenten
Steuern wird der künftige Steuersatz verwendet, weil die Höhe der künftigen
Steuerforderungen bzw. –verbindlichkeiten die in Zukunft geltenden Steuersätze
relevant sind.16
15
Vgl. Wagenhofer (2005), S. 325.
16
Vgl. Lienau (2006), S. 239.
8
4. Latente Steuern bei der Konzernkonsolidierung
In einem Konzernabschluss werden die Erfolgs-, Finanz- und Vermögenslage so
gezeigt, als ob die einbezogenen Unternehmen ein einziges Unternehmen
zusammenstellen. Die Bilanzierungsmethoden unterscheiden sich wesentlich bei der
Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines einzelnen Unternehmen und einer Gruppe
rechtlich selbstständiger Unternehmen. Im Konzernabschluss sollen die abzubildenden
Sachverhalte neu beurteilt werden.17
Die Wertansätze der Vermögenswerte und
Schulden für den Konzernabschluss nach IFRS und für die Steuerbilanzen der
konsolidierten Gesellschaften sind unterschiedlich. Zuerst werden die vom Steuerrecht
abweichenden Wertansätze der Einzelabschlüsse der Unternehmen in die IFRS-
Bilanzen I übernommen. Danach werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
der Einzelabschlüsse beim Erstellen der IFRS-Bilanz II an die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Konzerns angepasst. Falls die Einzelabschlüsse in fremder
Währung einbezogen werden, so sind die Werte in die Konzernberichtswährung
umzurechnen. Durch Konsolidieren wird aus der umgerechneten IFRS-Bilanz II der
IFRS-Konzernabschluss erstellt. In diesem Verfahren entstehen Differenzen zwischen
den Wertansätzen nach IFRS und nach Steuerrecht.18
Beim Konzernabschluss können latente Steuern auf zwei Ebenen entstehen. Sie
werden „inside basis differences“ und „outside basis differences“ genannt. Inside basis
differences entstehen zwischen Wertansätzen einzelner Aktiv- oder Passivposten nach
IRFS und nach Steuerrecht. Inside basis differences I bestehen, wenn die IFRS-
Bilanzwerte des Einzelabschusses von den Werten der Steuerbilanz abweichen. Inside
basis differences II bestehen, wenn die IFRS-Buchwerte des Konzernabschlusses über
den Unterschied zwischen den Buchwerten im IFRS-Einzelabschluss und in der
Steuerbilanz abweichen. Als Beispiel treten die Unterschiede aufgrund der Anpassung
der IFRS-I-Bilanz an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf.
Diese Differenzen können aufgrund jeder Konsolidierungsmaßnahme erscheinen.19
Wenn das anteilige Eigenkapital eines Unternehmens des Konzerns im IFRS-
Konzernabschluss als Saldo der Vermögenswerte und Schulden dieses Unternehmens
von dem steuerlichen Buchwert der Beteiligung des Konzerns an dem beteiligten
Unternehmen abweicht, bestehen outside basis differences. Zusätzlich ergeben sich
diese Differenzen aus der unterschiedlichen systematischen Behandlung des Abgangs
17
Vgl. Baetge et al (2004), S. 8f.
18
Vgl. Ebd., S. 514f.
19
Vgl. Hoffmann (2000), S. 1809f.
9
einer Kapitalgesellschaft im IFRS-Abschluss und im Steuerrecht. Das Steuerrecht
berücksichtigt Konzernbilanz nicht und bilanziert nur die Beteiligung an dem
Unternehmen des Konzerns als ein einzelnes Wirtschaftsgut, dabei werden in der
Konzernbilanz einzelne Aktiva und Passiva aus diesem Unternehmen bilanziert. Eine
Differenz zwischen dem Nettovermögen eines Unternehmens der Gruppe im IFRS-
Konzernabschluss und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert wird mit der inside-
Perspektive nicht betrachtet. Die genannte Differenz kann eine abzugsfähige
temporäre oder eine zu versteuernde Differenz sein.20
Outside basis differences sind regelmäßig mit folgenden Verläufen verbunden:
• die Anwendung der Equity-Methode;
• die Währungsdifferenzen zu konsolidierender Abschlüsse in einer
Fremdwährung;
• eine Differenz zwischen dem Nettovermögen einer vollkonsolidierten
Tochtergesellschaft und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert.
Die folgende Tabelle stellt die Ebenen der temporären Differenzen in einem
Konzernabschluss nach IFRS für die Kapitalgesellschaften dar.
Die Tab. 1. Temporäre Differenzen im Konzernabschluss nach IFRS
Quelle: Entnommen aus Lienau (2006), S. 132.
20
Vgl. Hoffmann (2000), S. 1810.
10
Bei der Erstkonsolidierung im Rahmen von IFRS nach der Erwerbsmethode werden
zuerst stille Reserven und Lasten aufgelöst. Falls der Beteiligungswert das anteilige
Nettovermögen übersteigt, wird der übersteigende Betrag als Geschäftswert
ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung resultieren temporäre Differenzen aus der
Höherbewertung der Vermögensgegenstände oder Schulden im Vergleich zu den
Buchwerten in der Steuerbilanz. 21
Die stillen Lasten oder Reserven lösen sich:
- beim Umlaufvermögen durch Verbräuche,
- beim abnutzbaren Anlagevermögen durch Abschreibungen,
- beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen durch Anlageabgänge,
- bei den Schulden durch Eintritt der Vermögensbelastung
in der Konzernbilanz auf und führen zu künftigen Steuermehr- oder –
minderbelastungen. Dabei entstehen aktive latente Steuern bei der Aufdeckung stiller
Lasten und passive latente Steuern bei der Aufdeckung stiller Reserven. Die passiven
latenten Steuern erhöhen allerdings den Geschäftswert. Falls für steuerliche Ziele kein
Geschäftswert entsteht oder ein vorhandener Geschäftswert steuerlich nicht
abgeschrieben werden darf, entsteht eine temporäre Differenz aus der Einstellung
eines Geschäftswertes in die Konzernbilanz.22
Bei der Schuldenkonsolidierung werden nach IAS 27 alle Forderungen und
Verbindlichkeiten zwischen den Unternehmen des Konzerns voll eliminiert. Wenn sich
die Verbindlichkeiten eines Schuldners und die Forderungen eines Gläubigers im
Konzern betraglich übereinstimmen, ergeben sich aus der Eliminierung weder im Laufe
der Konsolidierung noch später Erfolgswirkungen. Somit erscheinen keine temporäre
Differenzen und folglich auch keine latente Steuern.23
Regelrecht entstehen temporäre Differenzen bei der Zwischeneliminierung. Die
Zwischeneliminierung impliziert, dass die zwischen den Konzernunternehmen
gelieferten Vermögenswerte zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des
Konzerns angesetzt werden. Dabei werden Veräußerungsgewinne oder –verluste von
konzerninternen Transaktionen aus den Einzelabschlüssen in den Konzernabschluss
übernommen. In diesem Fall entstehen temporäre Differenzen zwischen dem Wert in
der IFRS-Konzernbilanz nach der Zwischenergebniseliminierung und dem Steuerwert
in der Steuerbilanz des Konzernunternehmens. Eine abzugsfähige temporäre Differenz
entsteht bei der Zwischengewinneliminierung, für die aktive latente Steuern bilanziert
21
Vgl. Schildbach (2008), S. 352f.
22
Vgl. Ebd., S. 353.
23
Vgl. Ebd., S. 356.
11
werden. Bei der Zwischenverlusteliminierung entsteht eine zu versteuernde temporäre
Differenz, für die passive latente Steuern bilanziert werden. 24
5. Schluss
In den letzten Jahren hat die Bedeutung latenter Steuern wesentlich zugenommen. Die
Vorschriften latenter Steuern im Handelsgesetzbuch waren im Wandel aufgrund der
Reform des Bilanzrechtes (BilMoG). Mit dieser Reform soll eine Annäherung an die
IFRS-Rechnungslegung erfolgen. Das Ziel der Arbeit war es, die Bedeutung, den
Ausweis und die Ursachen latenter Steuern nach IFRS zu untersuchen. Die
Bilanzierungsvorschriften des deutschen Gesetzgebers für steuerliche Ziele weichen
zunehmend von den Bilanzierungsvorschriften des internationalen Standards ab. Die
latenten Steuern werden auf der Aktivseite der Bilanz als latente Ansprüche und auf
der Passivseite als latente Schulden gegenüber der Finanzverwaltung ausgewiesen,
die steuerrechtlich bei der Realisation der IFRS-Buchwerte entstehen würden.
Mit der Bilanzierung latenter Steuern nach IAS 12 wird das bilanzorientierte
Temporary-Konzept verfolgt. Mit diesem Konzept werden die Differenzen erfasst, die
sich zwischen dem Buchwert in der Steuerbilanz und in der IFRS-Bilanz ergeben. Es
ist in diesem Fall nicht relevant, ob die Differenzen erfolgswirksam oder erfolgsneutral
entstanden sind. Bei der Bilanzierung latenter Steuern verfolgt der IASB die Liability-
Methode.
Die Ebenen, auf denen latente Steuern in einem Konzernabschluss entstehen, sind in
inside basis differences und outside differences aufgeteilt. Outside basis differences
entstehen bei der Währungsumrechnung bei der Konsolidierung. Die Differenz besteht
zwischen dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert und dem Nettovermögen einer
Tochtergesellschaft. Im Prozess der Erstkonsolidierung ergeben sich temporäre
Differenzen aus der Höherbewertung von Schulden oder Vermögensgegenstände im
Vergleich zu den Buchwerten in der Steuerbilanz. Bei der Schuldenkonsolidierung
werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften
eliminiert, folglich entstehen keine latenten Steuern.
24
Vgl. Lienau (2006), S. 244f.
12
Literaturverzeichnis
Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzrecht, Loseblatt, Bonn/Berlin 2002.
Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf 2004.
Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 8. Aufl., Düsseldorf 2005.
Coenenberg, A. G./Haller, A./ Schultze, W.: Jahresabschluss und
Jahresabschlussanalyse, 21. Aufl., Stuttgart 2009.
Lienau A.: Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss nach IFRS Düsseldorf
2006.
Schildbach T.: Der Konzernabschluss nach HGB, IFRS und US-GAAP, 7. Auflage
München 2008.
Wagenhofer, A.: Internationale Rechnungslegungsstandards – IAS/IFRS.
Grundkonzepte, Bilanzierung, Bewertung, Angaben, Umstellung und Analyse, 5. Aufl.,
Frankfurt am Main 2005.
App, J.: Latente Steuern nach IAS, US – GAAP und HGB, Kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung 2003, S. 209-214.
Bertl, R./Fraberger, Fr.: Latente Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss, in:
RWZ 2002, S. 277-279.
Hoffmann, W.-D.: Von der phasengleichen Dividendenvereinnahmung zu den
Grundsätzen ordnungsmäßiger steuerlicher Bilanzierung, in: DStR 2000, S. 1809-
1816.
Klein, O.: Die Bilanzierung latenter Steuern nach HGB, IAS und US-GAAP im
Vergleich, Deutsches Steuerrecht 2001, S. 1450-1456.
Küting, K./Gattung, A.: Abgrenzung latenter Steuern auf Timing und Temporary
Differences. Grundlagen der Abgrenzung bilanzierungsoder bewertungsbedingter
Differenzen nach HGB sowie DRS 10 und IAS 12, in: StuB 2005, S. 241-248.
Rabeneck, J./Reichert, G.: Latente Steuer im Einzelabschluss, Deutsches Steuerrecht
2002, S. 1366-1372 (Teil I).
IASB (Hrsg.), IASB Update May 2004, London 2004 (IASB Update May 2004).

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Entstehung, ausweis und bedeutung latenter steuern im konzernabschluss

  • 1. Entstehung, Ausweis und Bedeutung latenter Steuern im Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Ursachen und Ausweis latenter Steuern 3. Konzepte der Bilanzierung latenter Steuern 4. Latente Steuern bei der Konzernkonsolidierung 5. Schluss Literaturverzeichnis
  • 2. 2 1. Einleitung Die Abgrenzung latenter Steuern spielt bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine erhebliche Rolle. Die Bilanzierung latenter Steuern in dem Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards gehört zu aktuellen Themen der Betriebswirtschaftslehre. Ab 2005 sind die kapitalmarktorientierten Unternehmen in Europa durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IFRS zu veröffentlichen. Regelmäßig stimmen die Ergebnisse nach nationalem Steuerrecht und nach IFRS nicht überein, weil in Deutschland keine Maßgeblichkeit von Abschlüssen nach IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung existiert. Nach IAS 12, Ertragsteuern, werden latente Steuern auf der Aktivseite als latente Steuerforderungen oder auf der Passivseite als latente Steuerschulden ausgewiesen. Nach IFRS wird angestrebt: - die vollständige Veröffentlichung der Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens; - der Ausweis des Steueraufwandes in der erklärbaren Relation zum IFRS- Ergebnis; - die Erhöhung der Entscheidungsnützlichkeit des IFRS-Abschlusses. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung der Ursachen und den Ausweis latenter Steuern sowie die Beschreibung ihrer Bilanzierung bei dem Konzernabschluss. Das zweite Kapitel der Arbeit stellt die Entstehung und zwei Gruppen der latenten Steuern – aktive und passive latente Steuer dar. Der Ausweis der latenten Steuern bei der Berichtserstattung wird in diesem Kapitel gezeigt. Im nächsten Kapitel werden zwei Konzepte der Bilanzierung latenter Steuern, das Timing-Konzept und das Temporary-Konzept, beschrieben. Der Vergleich von diesen Konzepten wird auch dargestellt. Eine Methode der Bilanzierung latenter Steuern, die vom IASB gefolgt wird, wird hervorgehoben. Im vierten Kapitel wird der Verfahren der Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS im Konzernabschluss vorgestellt. Die Ebenen, auf denen latente Steuern entstehen können, werden beschrieben und tabellarisch gezeigt. Wichtig in Prozess der Konsolidierung sind Fragen der Erstkonsolidierung, Zwischeneliminierung und Schuldenkonsolidierung.
  • 3. 3 2. Ursachen und Ausweis latenter Steuern Latente Steuern entstehen aus Ergebnisdifferenzen zwischen der Bilanzierung im Einzelabschluss bzw. Konzernabschluss und der steuerrechtlichen Einkommensermittlung. Bei manchen Posten der Handels- und Steuerbilanz liegen Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften im Steuer- und Handelsgesetz vor. Der Begriff „Handelsbilanz“ bedeutet HGB-Abschlüsse und IFRS-Abschlüsse.1 Für die Bilanzierung nach deutschen Standards wird eine Verknüpfung von Handels- und Steuerbilanz über die Grundlagen der Maßgeblichkeit sowie der umgekehrten Maßgeblichkeit vorgesehen. Diese Abhängigkeit ist für die Bilanzierungspraxis nach IAS nicht kennzeichnend.2 Nach IAS entstehen auch die Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz, die durch unterschiedliche Bilanzierung von Vermögenswerte und Schulden resultieren. Wenn Vermögen oder Schulden in der Handelsbilanz anders behandelt werden als in der Steuerbilanz, ergeben sich dann die Differenzen. Folglich stimmt die Darstellung der Vermögensverhältnisse des Unternehmens in der Steuerbilanz mit dieser aus der Handelsbilanz nicht überein. Solche Differenzen zwischen dem effektiven (aus der Steuerrechnung) Steueraufwand und der fiktiven (aus der Handelsbilanz) Steuerbelastung werden gemäß IAS 12 als latente Steuern bezeichnet. Sie werden in einem Steuerabgrenzungsposten abgebildet.3 Nach der Abweichung der Vorschriften für Vermögensgegenstände und Schulden in der Steuer- und Handelsbilanz werden aktive und passive latente Steuern unterschieden. Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn:4 - niedrigere Werte für Schulden oder höhere Werte für Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz im Vergleich zu Handelsbilanz entstehen; - Ansatz der Vermögenswerte in der Steuerbilanz, jedoch kein Ansatz in der Handelsbilanz oder Ansatz der Schulden in der Handelsbilanz aber kein Ansatz in der Steuerbilanz bestehen. 1 Vgl. Coenenberg/Haller/Schulze (2009), S.462. 2 Vgl. Klein (2001), S. 1450. 3 Vgl. App (2003), S.209. 4 Vgl. Coenenberg/Haller/Schulze (2009), S.463.
  • 4. 4 Gegensätzlich ergeben sich passive latente Steuern, wenn:5 - niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Steuerbilanz im Vergleich zu Handelsbilanz entstehen; - Ansatz der Vermögenswerte in der Handelsbilanz, jedoch kein Ansatz in der Steuerbilanz bzw. Ansatz der Schulden in der Steuerbilanz aber kein Ansatz in der Handelsbilanz bestehen. Die Bilanzierung latenter Steuern in der Handelsbilanz verfolgt ein Ziel, die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz abzustellen und den effektiven Steueraufwand der fiktiven Steuerbelastung anzupassen. Die Divergenzen aufgrund unterschiedlicher Bilanzansätze von Vermögenswerten und Schulden in Handels- und Steuerbilanz sollen ausgeglichen werden. Die Regelung latenter Steuern wird nach IAS 12 „Income Taxes“ geregelt. Diese Regelung ist an die anglo-amerikanische Bilanzierungspraxis angelehnt. Sie gelten für die Unternehmen im Einzel- und Konzernabschluss und betreffen den Ausweis von Ertragsteuern. Latente Steuern haben nur für die Handelsbilanz Bedeutung. Die Differenzen werden bei der Erstellung der Steuerbilanz nicht berücksichtigt. Es gibt für die internationale sowie deutsche Rechnungslegung. 6 In der Gewinn- und Verlustrechnung ist der Steueraufwand oder Steuerertrag aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit als separate Position ausgewiesen. Um die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse zu erhöhen, sollten latente und tatsächliche Steuern getrennt ausgewiesen werden, obwohl es nur einen Posten dazu gibt.7 Die ausgewiesenen Ertragssteueraufwand bzw. –ertrag sollen in die folgende Bestandteile aufgegliedert werden: 8 - der tatsächliche Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag); - der latente Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag) für temporäre Differenzen, die in der Periode neu entstanden sind; - der latente Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag) aufgrund von in der Periode geänderten Steuersätzen oder neu eingeführten Steuern; - der latente Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag) aufgrund einer Abwertung bzw. Wertaufholung eines latenten Steueranspruches; - periodenfremder Ertragssteueraufwand (bzw. –ertrag). 5 Vgl. Coenenberg/Haller/Schulze (2009), S.463. 6 Vgl. Rabeneck/Reichert (2002), S.1366. 7 Vgl. Baetge et al (2005), S. 545. 8 Vgl. IASB (2004), IAS 12.80.
  • 5. 5 3. Konzepte der Bilanzierung latenter Steuern Bei der Wahl des Ansatzes für latente Steuern hat der Umfang der einbezogenen Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz eine wichtige Bedeutung. Für die Bestimmung des Umfanges der Differenzen wurden zwei Konzepte erarbeitet – das Timing Konzept und das Temporary Konzept. 1. Das Timing-Konzept Das Timing-Konzept erfasst Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Ergebnis, die sich aufgrund von Bewertungs-, Ansatz- und Konsolidierungsmaßnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Bei der normalen Betriebstätigkeit gleichen sich diese zeitlich begrenzten Ergebnisdifferenzen, in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder aus.9 Zum Beispiel, ein Unternehmen schafft eine neue Maschine an. Handelsrechtlich wird die Abschreibung 20 Jahre linear und steuerrechtlich zunächst degressiv und in den weiteren Jahren linear abgeschrieben. Hier liegt eine zeitlich begrenzte Ergebnisdifferenz vor, weil die steuerrechtlichen Abschreibungen in den ersten Jahren größer als die handelsrechtlichen Abschreibungen sind und sich dieser Effekt während der Nutzungsdauer wieder ausgleicht.10 Die Bilanzierung latenter Steuern zielt gemäß dem Timing-Konzept darauf, die ausgewiesenen in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag erklärbar zum ausgewiesenen Jahresabschluss vor Steuern darzustellen. Das Konzept basiert auf der Gewinn-und Verlustrechnung. Dabei werden nur solche Differenzen betrachtet, die zwischen der Gewinn-und Verlustrechnung nach Handelsrecht und Steuerrecht entstehen. Gemäß dem Timing-Konzept soll die Erfolgslage des Unternehmens in solcher Form dargestellt werden, als ob die Steuerpflicht auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses bemessen worden wäre. 11 Es gibt permanente Differenzen, die zur Bilanzierung latenter Steuern nicht führen. Sie entstehen aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften und kehren sich nicht wieder um. Für quasi-permanente Differenzen, die sich außerhalb des Planungshorizontes ausgleichen, besteht ein Abgrenzungsangebot. Quasi- permanente Differenzen entstehen im Fall der Liquidation des bilanzierenden Unternehmens oder bei der Veräußerung von Anteilen an Tochtergesellschaften. Die 9 Vgl. Bertl/Frageberger (2002), S. 277. 10 Vgl. Rabeneck/Reichert (2002), S.1366f. 11 Vgl. Baetge et al (2002), S. 545.
  • 6. 6 Unterschiede zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung werden nur dann ausgeglichen werden, falls die Zweckbestimmung des Bilanzobjektes geändert wird (z. B. Liquidation).12 Die Abbildung 1 stellt Arten von Ergebnisdifferenzen nach dem Timing-Konzept dar: Die Abb.1. Ergebnisdifferenzen nach dem Timing-Konzept Quelle: Entnommen aus Baetge at al. (2002), S. 548. 2. Das Temporary-Konzept Das Temporary-Konzept erfasst nur Differenzen, die zwischen dem Buchwert in der Steuerbilanz und in der Handelsbilanz bestehen, unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden wurden (erfolgsneutral oder erfolgswirksam). Bei diesem Konzept ist der Zeitpunkt der Auflösung der Differenz unbedeutend, erst mit der Veräußerung des Bilanzierungsobjektes kann er gegeben sein. Die quasi-permanente Differenzen, die nach dem Timing-Konzept nicht ansatzfähig sind, werden von dem Temporary-Konzept auch erfasst.13 Mit Hilfe der aktiven und passiven latenten Steuern gibt das Temporary-Konzept einen besseren Einblick in die Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens. Das Temporary-Konzept zielt auf die Offenlegung der künftigen Ansprüchen und Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung.14 Ein Beispiel für das Temporary-Konzept ist der Fall einer erfolgsneutralen Neubewertung einer Maschine. Die bestehende Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Buchwert wird im Fall der Realisation durch den Verkauf oder bei einer späteren handelsrechtlichen Abschreibung ausgeglichen. Es gibt noch andere Beispiel aus der Rechnungsregelung: Neubewertung bei der Erstkonsolidierung nach IFRS 3; Anpassungen bei der 12 Vgl. Ebd, S.547. 13 Vgl. Küting/Gattung (2005), S. 243. 14 Vgl. Baetge et al (2002), S. 548.
  • 7. 7 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IAS 8; Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung nach der modifizierten Stichtagsmethode bei der Konsolidierung nach IAS 21; Neubewertung von Sachanlagen nach IAS 16; Indexierung nach IAS 29 u.a.15 Die Abbildung 2 zeigt, dass mit dem Temporary-Konzept eine umfassendere Bilanzierung latenter Steuern erreicht wird als mit dem Timing-Konzept. Die Abb.2. Vergleich der Bilanzierung latenter Steuern nach dem Temporary-Konzept und dem Timing-Konzept Quelle: Entnommen aus Baetge at al. (2002), S. 550. Bei dem Vergleich von oben genannten Konzepten gibt es zwei wesentliche Aspekte: 1. Die entstandenen Differenzen werden in verschiedene Arten eingeteilt, die eine voraussichtliche Dauer ihres Bestehens implizieren. 2. Es gibt zwei Typen der Differenzen, erfolgswirksame und erfolgsneutrale. Der IASB folgt bei der Bilanzierung latenter Steuern der Liability-Methode. Die aktiven latenten Steuern haben den Charakter einer latenten Forderung gegenüber der Finanzverwaltung und die passiven latenten Steuern haben den Charakter eines latenten Schuldpostens an die Finanzverwaltung. Für die Bewertung der latenten Steuern wird der künftige Steuersatz verwendet, weil die Höhe der künftigen Steuerforderungen bzw. –verbindlichkeiten die in Zukunft geltenden Steuersätze relevant sind.16 15 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 325. 16 Vgl. Lienau (2006), S. 239.
  • 8. 8 4. Latente Steuern bei der Konzernkonsolidierung In einem Konzernabschluss werden die Erfolgs-, Finanz- und Vermögenslage so gezeigt, als ob die einbezogenen Unternehmen ein einziges Unternehmen zusammenstellen. Die Bilanzierungsmethoden unterscheiden sich wesentlich bei der Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines einzelnen Unternehmen und einer Gruppe rechtlich selbstständiger Unternehmen. Im Konzernabschluss sollen die abzubildenden Sachverhalte neu beurteilt werden.17 Die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden für den Konzernabschluss nach IFRS und für die Steuerbilanzen der konsolidierten Gesellschaften sind unterschiedlich. Zuerst werden die vom Steuerrecht abweichenden Wertansätze der Einzelabschlüsse der Unternehmen in die IFRS- Bilanzen I übernommen. Danach werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Einzelabschlüsse beim Erstellen der IFRS-Bilanz II an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns angepasst. Falls die Einzelabschlüsse in fremder Währung einbezogen werden, so sind die Werte in die Konzernberichtswährung umzurechnen. Durch Konsolidieren wird aus der umgerechneten IFRS-Bilanz II der IFRS-Konzernabschluss erstellt. In diesem Verfahren entstehen Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und nach Steuerrecht.18 Beim Konzernabschluss können latente Steuern auf zwei Ebenen entstehen. Sie werden „inside basis differences“ und „outside basis differences“ genannt. Inside basis differences entstehen zwischen Wertansätzen einzelner Aktiv- oder Passivposten nach IRFS und nach Steuerrecht. Inside basis differences I bestehen, wenn die IFRS- Bilanzwerte des Einzelabschusses von den Werten der Steuerbilanz abweichen. Inside basis differences II bestehen, wenn die IFRS-Buchwerte des Konzernabschlusses über den Unterschied zwischen den Buchwerten im IFRS-Einzelabschluss und in der Steuerbilanz abweichen. Als Beispiel treten die Unterschiede aufgrund der Anpassung der IFRS-I-Bilanz an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf. Diese Differenzen können aufgrund jeder Konsolidierungsmaßnahme erscheinen.19 Wenn das anteilige Eigenkapital eines Unternehmens des Konzerns im IFRS- Konzernabschluss als Saldo der Vermögenswerte und Schulden dieses Unternehmens von dem steuerlichen Buchwert der Beteiligung des Konzerns an dem beteiligten Unternehmen abweicht, bestehen outside basis differences. Zusätzlich ergeben sich diese Differenzen aus der unterschiedlichen systematischen Behandlung des Abgangs 17 Vgl. Baetge et al (2004), S. 8f. 18 Vgl. Ebd., S. 514f. 19 Vgl. Hoffmann (2000), S. 1809f.
  • 9. 9 einer Kapitalgesellschaft im IFRS-Abschluss und im Steuerrecht. Das Steuerrecht berücksichtigt Konzernbilanz nicht und bilanziert nur die Beteiligung an dem Unternehmen des Konzerns als ein einzelnes Wirtschaftsgut, dabei werden in der Konzernbilanz einzelne Aktiva und Passiva aus diesem Unternehmen bilanziert. Eine Differenz zwischen dem Nettovermögen eines Unternehmens der Gruppe im IFRS- Konzernabschluss und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert wird mit der inside- Perspektive nicht betrachtet. Die genannte Differenz kann eine abzugsfähige temporäre oder eine zu versteuernde Differenz sein.20 Outside basis differences sind regelmäßig mit folgenden Verläufen verbunden: • die Anwendung der Equity-Methode; • die Währungsdifferenzen zu konsolidierender Abschlüsse in einer Fremdwährung; • eine Differenz zwischen dem Nettovermögen einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert. Die folgende Tabelle stellt die Ebenen der temporären Differenzen in einem Konzernabschluss nach IFRS für die Kapitalgesellschaften dar. Die Tab. 1. Temporäre Differenzen im Konzernabschluss nach IFRS Quelle: Entnommen aus Lienau (2006), S. 132. 20 Vgl. Hoffmann (2000), S. 1810.
  • 10. 10 Bei der Erstkonsolidierung im Rahmen von IFRS nach der Erwerbsmethode werden zuerst stille Reserven und Lasten aufgelöst. Falls der Beteiligungswert das anteilige Nettovermögen übersteigt, wird der übersteigende Betrag als Geschäftswert ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung resultieren temporäre Differenzen aus der Höherbewertung der Vermögensgegenstände oder Schulden im Vergleich zu den Buchwerten in der Steuerbilanz. 21 Die stillen Lasten oder Reserven lösen sich: - beim Umlaufvermögen durch Verbräuche, - beim abnutzbaren Anlagevermögen durch Abschreibungen, - beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen durch Anlageabgänge, - bei den Schulden durch Eintritt der Vermögensbelastung in der Konzernbilanz auf und führen zu künftigen Steuermehr- oder – minderbelastungen. Dabei entstehen aktive latente Steuern bei der Aufdeckung stiller Lasten und passive latente Steuern bei der Aufdeckung stiller Reserven. Die passiven latenten Steuern erhöhen allerdings den Geschäftswert. Falls für steuerliche Ziele kein Geschäftswert entsteht oder ein vorhandener Geschäftswert steuerlich nicht abgeschrieben werden darf, entsteht eine temporäre Differenz aus der Einstellung eines Geschäftswertes in die Konzernbilanz.22 Bei der Schuldenkonsolidierung werden nach IAS 27 alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Unternehmen des Konzerns voll eliminiert. Wenn sich die Verbindlichkeiten eines Schuldners und die Forderungen eines Gläubigers im Konzern betraglich übereinstimmen, ergeben sich aus der Eliminierung weder im Laufe der Konsolidierung noch später Erfolgswirkungen. Somit erscheinen keine temporäre Differenzen und folglich auch keine latente Steuern.23 Regelrecht entstehen temporäre Differenzen bei der Zwischeneliminierung. Die Zwischeneliminierung impliziert, dass die zwischen den Konzernunternehmen gelieferten Vermögenswerte zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Konzerns angesetzt werden. Dabei werden Veräußerungsgewinne oder –verluste von konzerninternen Transaktionen aus den Einzelabschlüssen in den Konzernabschluss übernommen. In diesem Fall entstehen temporäre Differenzen zwischen dem Wert in der IFRS-Konzernbilanz nach der Zwischenergebniseliminierung und dem Steuerwert in der Steuerbilanz des Konzernunternehmens. Eine abzugsfähige temporäre Differenz entsteht bei der Zwischengewinneliminierung, für die aktive latente Steuern bilanziert 21 Vgl. Schildbach (2008), S. 352f. 22 Vgl. Ebd., S. 353. 23 Vgl. Ebd., S. 356.
  • 11. 11 werden. Bei der Zwischenverlusteliminierung entsteht eine zu versteuernde temporäre Differenz, für die passive latente Steuern bilanziert werden. 24 5. Schluss In den letzten Jahren hat die Bedeutung latenter Steuern wesentlich zugenommen. Die Vorschriften latenter Steuern im Handelsgesetzbuch waren im Wandel aufgrund der Reform des Bilanzrechtes (BilMoG). Mit dieser Reform soll eine Annäherung an die IFRS-Rechnungslegung erfolgen. Das Ziel der Arbeit war es, die Bedeutung, den Ausweis und die Ursachen latenter Steuern nach IFRS zu untersuchen. Die Bilanzierungsvorschriften des deutschen Gesetzgebers für steuerliche Ziele weichen zunehmend von den Bilanzierungsvorschriften des internationalen Standards ab. Die latenten Steuern werden auf der Aktivseite der Bilanz als latente Ansprüche und auf der Passivseite als latente Schulden gegenüber der Finanzverwaltung ausgewiesen, die steuerrechtlich bei der Realisation der IFRS-Buchwerte entstehen würden. Mit der Bilanzierung latenter Steuern nach IAS 12 wird das bilanzorientierte Temporary-Konzept verfolgt. Mit diesem Konzept werden die Differenzen erfasst, die sich zwischen dem Buchwert in der Steuerbilanz und in der IFRS-Bilanz ergeben. Es ist in diesem Fall nicht relevant, ob die Differenzen erfolgswirksam oder erfolgsneutral entstanden sind. Bei der Bilanzierung latenter Steuern verfolgt der IASB die Liability- Methode. Die Ebenen, auf denen latente Steuern in einem Konzernabschluss entstehen, sind in inside basis differences und outside differences aufgeteilt. Outside basis differences entstehen bei der Währungsumrechnung bei der Konsolidierung. Die Differenz besteht zwischen dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert und dem Nettovermögen einer Tochtergesellschaft. Im Prozess der Erstkonsolidierung ergeben sich temporäre Differenzen aus der Höherbewertung von Schulden oder Vermögensgegenstände im Vergleich zu den Buchwerten in der Steuerbilanz. Bei der Schuldenkonsolidierung werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften eliminiert, folglich entstehen keine latenten Steuern. 24 Vgl. Lienau (2006), S. 244f.
  • 12. 12 Literaturverzeichnis Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzrecht, Loseblatt, Bonn/Berlin 2002. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf 2004. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 8. Aufl., Düsseldorf 2005. Coenenberg, A. G./Haller, A./ Schultze, W.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 21. Aufl., Stuttgart 2009. Lienau A.: Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss nach IFRS Düsseldorf 2006. Schildbach T.: Der Konzernabschluss nach HGB, IFRS und US-GAAP, 7. Auflage München 2008. Wagenhofer, A.: Internationale Rechnungslegungsstandards – IAS/IFRS. Grundkonzepte, Bilanzierung, Bewertung, Angaben, Umstellung und Analyse, 5. Aufl., Frankfurt am Main 2005. App, J.: Latente Steuern nach IAS, US – GAAP und HGB, Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung 2003, S. 209-214. Bertl, R./Fraberger, Fr.: Latente Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss, in: RWZ 2002, S. 277-279. Hoffmann, W.-D.: Von der phasengleichen Dividendenvereinnahmung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger steuerlicher Bilanzierung, in: DStR 2000, S. 1809- 1816. Klein, O.: Die Bilanzierung latenter Steuern nach HGB, IAS und US-GAAP im Vergleich, Deutsches Steuerrecht 2001, S. 1450-1456. Küting, K./Gattung, A.: Abgrenzung latenter Steuern auf Timing und Temporary Differences. Grundlagen der Abgrenzung bilanzierungsoder bewertungsbedingter Differenzen nach HGB sowie DRS 10 und IAS 12, in: StuB 2005, S. 241-248. Rabeneck, J./Reichert, G.: Latente Steuer im Einzelabschluss, Deutsches Steuerrecht 2002, S. 1366-1372 (Teil I). IASB (Hrsg.), IASB Update May 2004, London 2004 (IASB Update May 2004).