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So fördert der Kanton Luzern das bessere Bauen und Erneuern

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So fördert der Kanton Luzern das bessere Bauen und Erneuern

  1. 1. was muss ich wissen, ich erneuere mein Haus Res Wyler, Energieberatung Luzern, c/o öko-forum
  2. 2. Schritt 0: Motivation Es geht um unsere Wirtschaft – nicht (nur) um die Umwelt Energie ist Wirtschaft wer Energie hat – hat auch Geld ! die günstigste Energie ist die, welche nicht hergestellt werden muss
  3. 3. Zeitspanne der fossilen Energienutzung in der Menschheitsgeschichte
  4. 4. …und was bleibt bei uns? Regionale Wertschöpfung Holz Heizöl Erdgas von total 100.– 100.– 100.– Region 50.– 16.– 14.– Schweiz 45.– 25.– 12.– Ausland 5.– 59.– 74.– Quelle: Holzenergie Schweiz (2012)
  5. 5. Schritt 1, Beratung: Bausteine A bis D Energieberatung Telefon 041 412 32 32 Erstanfrage («A») und telefonische Fach- beratung («B») sind gratis;
  6. 6. Beratung beim Kunden («C») Beurteilung des energetischen Zustandes eines Gebäudes mit einer Energieetikette Allgemeine Hinweise für Verbesserungen -Plus («D») Leitfaden für eine Gebäudesanierung Wirkungs- und Kostenabschätzung für Sanierungsvarianten
  7. 7. Förderbeiträge Erstattung von ca. 30% bis 50% der Kosten für GEAK-Kunden. www.geak.ch
  8. 8. Schritt 2, Die richtigen Schritte der Planung Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig tiefen Energiekosten Sie geniessen einen höheren Wohnkomfort Sie steigern den Wert Ihrer Liegenschaft Sie leisten dank weniger CO2-Ausstoss einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Energieumbau
  9. 9. wo stehen die Vorschriften heute? seit 1.1.2009: Gesetzliche Mindestanforderungen! Plus-Energie- Haus ab 2020 MuKEn 2014
  10. 10. seit 1.1.2009: hinterlüftete Fassade PBV Kanton Luzern (bisher) Norm SIA 380/1 (seit 1.1.2009) 12 cm 20 cm λ=0.035 W/mK bei 20°C Raumtemperatur
  11. 11. seit 1.1.2009: Steildach Holzkonstruktion PBV Kanton Luzern (bisher) Norm SIA 380/1 (seit 1.1.2009) 14 cm 18+4 cm λ=0.035 W/mK bei 20°C Raumtemperatur
  12. 12. Ausblick zukünftige Entwicklungen Revision Energiegesetz Kanton (2014) - GEAK: bei Antrag Fördergeld/Neubau - Verbot Elektroheizungen: Neubau MuKEn 2014 Energiestrategie Bund (~2018) - Vorgaben Effizienz - Sanierungspflicht Elektroheizungen - Neubauten: Null-Energiehäuser - ökologische Steuerreform (~2020)
  13. 13. Schritt 3, Hilfe bei der Finanzierung
  14. 14. Kanton Luzern
  15. 15. Das Gebäudeprogramm
  16. 16. Photovoltaik: KEV und EIV
  17. 17. Stromeffizienzprogramm
  18. 18. Ihr «neues» Haus nach der Sanierung Ausgangslage: Steildach mit vermieteter Wohnung darunter. Gleichzeitige Erneuerung der Wohnung und der inneren Dachschrägenverkleidung unmöglich. Fenster Baujahr 1994 behalten. Ausgeführte Massnahmen: Neuaufbau Steildach mittels Vollsparrendämmung 180 mm + Aufsparrendämmung 80 mm Verputzte Aussenwärmedämmung 160 mm Kellerdeckendämmung 140 mm Auswirkung: 145 50 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Qh Heizwärmebedarf Ist-Zustand / erneuerter Zustand KWh/m2a - 67 %
  19. 19. Checkliste Modernisierung Einbezug erneuerbare Energien (H+WW) wird Pflicht Ausweis der Effizienz (GEAK) wird zum Thema evtl. künftig Pflicht bei Antrag Fördergelder Strom (Verbrauch/Produktion/Mobilität) als grosses Zukunftsthema: Effizienz! Neubau: ab 2020 das „Nullenergie-Haus“ als Vorgabe
  20. 20. Was tun Sie morgen? Klärung Ausgangslage: Energieberatung/GEAK Massnahmen/Verbesserung Hülle/Dämmung Heizungsersatz/Einbezug erneuerbare Energien Optimierung Stromverbrauch/-Produktion
  21. 21. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zur Energiewende ;-) öko-forum, Res Wyler, 041 412 32 32 www.ublu.ch www.uwe.lu.ch > Themen > Energie > Energieberatung Besuchen Sie uns gleich hier an der Messe am grossen Stand der „Sonderschau Energie“! (Halle 2 – ganz hinten)

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