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Was tue ich wenn - Der Unfall Guide!
Was tue ich, wenn…
… der Motor überhitzt?

4

… der Wagen auf dem Bahnübergang stehen bleibt?

6

… ich Benzin statt Diesel getankt habe?

8

… mich der Sekundenschlaf überfällt?

10

… ich beim Aus- oder Einparken ein Fahrzeug beschädigt habe?

12

… wenn während der Fahrt der Reifen platzt?

14

… ich einen Wildunfall habe?

16

… vor mir der Asphalt durch die Hitze platzt?

18

… auf meiner Autobahn ein Geisterfahrer unterwegs ist?

20

… ich selber der Geisterfahrer bin?

22

… die Bremsen versagen?

24

… meine Batterie leer ist und der Wagen nicht anspringt?

26
Was tue ich, wenn der
Motor überhitzt?
Meistens merkt man es, wenn es zu
spät ist: Weißer Qualm steigt aus der
Motorhaube, die Leistung des Fahrzeugs lässt merklich nach. Ein Blick
auf die Wassertemperaturanzeige
bestätigt, dass das Wasser in ihrem
Kühler am Kochen ist.

Die erste und wichtigste Maßnahme
ist, so schnell wie möglich anzuhalten und den Motor abzustellen.
Dabei sollten Sie jedoch besonnen
reagieren, auf den Verkehr achten
und wenn möglich auf dem Pannenstreifen oder am Straßenrand halten,
damit Sie kein Verkehrshindernis
darstellen.
Anschließend ziehen Sie die Handbremse, schalten den Warnblinker an
und sichern Sie wenn nötig die Stelle
mit einem Warndreieck ab. Nun sollten Sie die Motorhaube öffnen, damit
der Motor schneller abkühlen kann.
Öffnen Sie auf keinen Fall den Kühlerdeckel oder den Ausgleichsbehälter, da hier kochend heißes Wasser
herausschießen kann.
Schütten Sie außerdem niemals
Wasser auf den heißen Motor!
Warten Sie mindestens 15 Minuten
und prüfen dann den Wasserstand

und suchen Sie nach eventuellen
Lecks im Kühlsystem.
Wenn der Motor komplett abgekühlt
ist, können Sie vorsichtig den Kühlerdeckel abschrauben und gegebenenfalls Wasser nachgießen. Wenn
Sie keine spezielle Kühlflüssigkeit
dabei haben können Sie hierzu auch
Leitungs-, oder Trinkwasser nehmen.
Wenn der Motor vollständig abgekühlt ist und kein Leck im Kühlsystem
zu finden war, können Sie die Fahrt
fortsetzen, sollten dabei aber immer
die Temperaturanzeige im Auge
behalten.
Motorschäden (beziehungsweise
Folgeschäden bis zu 1.000 €)
sind unter anderem bei AllSecur
und anderen Anbietern in der
Teilkasko mitversichert, wenn
es beispielsweise die Folge von
Marderbiss ist.
Was tue ich, wenn
der Wagen auf einem
Bahnübergang stehen
bleibt?
Eine durchaus unangenehme Situation: Sie würgen den Motor direkt auf
einem Bahnübergang ab und können
ihn nicht mehr starten. Wie verhalten Sie sich richtig?

Lösen Sie die Handbremse und
nehmen Sie den Gang raus. Wenn
Personen in der Nähe sind, die helfen
können und die Schranken noch
geöffnet sind, versuchen Sie das
Auto von den Schienen zu schieben.
Sobald die Schranken sich schließen
sollten Sie sich jedoch umgehend
in Sicherheit bringen. Nach dem
Herunterlassen der Schranken haben
Sie in der Regel nur wenige Sekunden
Zeit, bis der Zug eintrifft. Dass der
Zug noch rechtzeitig bremsen kann
ist höchst unwahrscheinlich: Ein Zug
mit einem Gewicht von 1.200 Tonnen und einer Geschwindigkeit von
100 km/h hat einen Bremsweg von
einem Kilometer! Und wenn der Zug
das Fahrzeug rammt, sollten Sie sich
bereits in sicherem Abstand befinden
oder Deckung gefunden haben, da
bei dem Aufprall große Teile durch
die Gegend geschleudert werden.

Am besten lassen Sie es nicht soweit
kommen: Fahren Sie nur auf einen
Bahnübergang, wenn Sie sicher sind,
ihn auch ohne Verzögerung komplett überqueren zu können, was bei
einem Stau beispielsweise nicht garantiert ist. Bei unbeschränkten Bahnübergängen achten Sie unbedingt auf
Lichtzeichen und vergewissern Sie
sich, dass kein Zug in der Nähe ist.
Nachdem man sich und seinen
Wagen in Sicherheit gebracht
hat, leistet ein Schutzbrief
wertvolle Dienste, da in diesem
Pannenhilfe, Abschlepphilfe oder
Bergungen enthalten sind.
Was tue ich, wenn ich
Benzin statt Diesel getankt habe?
Diese Bezeichnungen sind ja auch
verwirrend. „Ultimate“, „V Power“
- und schon ist im Tank Benzin statt
Diesel gelandet.

Auch geringe Mengen können
moderne Motoren bereits schädigen. Sie sollten also den Wagen auf
keinen Fall anlassen. Falls Sie bereits
gefahren sind, halten Sie bei nächster
Gelegenheit an und rufen Sie den
Pannendienst. Der Tank muss dann
leergepumpt werden. Wenn Sie ein
älteres Dieselfahrzeug fahren, das
als Wirbel- oder Vorkammer-Diesel (nicht Direkteinspritzer!) in der
Bedienungsanleitung ausgewiesen
ist, können Sie, insofern sie nur
wenige Liter Benzin getankt haben,
mit dieser Mischung tatsächlich noch
fahren. Der umgekehrte Fall, also,
dass Sie Diesel statt Benzin tanken,
ist sehr unwahrscheinlich, da die
Diesel-Zapfpistole (ausgenommen
wenige Fahrzeugmodelle) nicht in
einen Benzintank eingeführt werden
kann.

Hier lohnt sich ein Blick in die
Versicherungsbedingungen des
eigenen Schutzbriefes, in dem
unter Umständen Falschbetankungen enthalten sein können.
Auch das in diesen Fällen häufig
nötige Abschleppen ist in einem
Kfz-Schutzbrief generell enthalten.
Was tue ich, wenn
mich der Sekundenschlaf überfällt?
Das kann gefährlich werden: Sie sind
nachts auf der Autobahn unterwegs
und schrecken plötzlich hoch, weil
Sie gerade noch aufgewacht sind, als
Sie bereits auf dem Seitenstreifen
fuhren.

Sie haben Glück, dass bis jetzt noch
nichts passiert ist. Halten Sie bei der
nächsten Gelegenheit, zum Beispiel
am nächsten Parkplatz, an. Falls ein
Beifahrer dabei ist, bitten Sie ihn
das Steuer zu übernehmen. Wenn
Sie alleine sind, können Sie einen
sogenannten „Kurzschlaf“ einlegen.
Dieser dauert rund 10 bis 20 Minuten,
danach nimmt die Leistungsfähigkeit
wieder zu, ersetzt aber nicht den
normalen Schlaf. Achten Sie bei der
Weiterfahrt auf Anzeichen wieder
einsetzender Müdigkeit: Augenbrennen, Lidschwere, häufiges Gähnen,
Frösteln, Konzentrationsschwierigkeiten, Nervosität, Gereiztheit oder innere Unruhe. In diesem Fall machen
Sie eine erneute Pause, noch bevor
der Sekundenschlaf wieder zuschlägt,
oder beenden Sie die Fahrt.

In der Kfz-Haftpflicht sind Schäden an Dritten abgedeckt. Für
das eigene Auto wird eine Vollkasko benötigt.
Was tue ich, wenn ich
beim Aus- oder Einparken ein Fahrzeug
beschädigt habe?
Ausgerechnet jetzt, wo Sie es eilig
hatten, ist es passiert. Beim Zurücksetzen haben Sie beim Ausparken
das Fahrzeug hinter Ihnen gerammt,
Stoßstange und ein Scheinwerfer
sind beschädigt.
Auf gar keinen Fall dürfen Sie die Unfallstelle verlassen, schon 100 Meter
Entfernung erfüllen den Straftatbestand der Fahrerflucht. Einen Zettel
mit Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen ist nicht ausreichend! Falls
Sie kein Mobiltelefon dabei haben,
müssen Sie einen angemessenen
Zeitraum (mindestens 30 Minuten)
am Unfallort warten – danach können Sie sich entfernen, um die Polizei
zu verständigen. Natürlich können
Sie auch früher die Polizei anrufen,
die dann den Halter ausfindig macht
und den Schaden aufnimmt.

Offiziell hat der Versicherungsnehmer die „Aufklärungspflicht“,
was bedeutet, dass er so lange
am Unfallort bleiben muss, bis
alle Fragen zum Unfall beantwortet wurden. Weitere hilfreiche
Informationen zum Verhalten bei
einem Autounfall finden Sie hier.
Und wenn Sie oft im Ausland
unterwegs sind, hilft Ihnen ganz
sicher auch unsere Checkliste
„Sicher im Ausland“.
Was tue ich, wenn
wenn während der
Fahrt der Reifen
platzt?
Erst kommt der Knall, gefolgt von
einem Rumpeln und Ihr Fahrzeug
will nach rechts oder links ausbrechen. Ganz klar, einer Ihrer Reifen ist
soeben geplatzt!

Halten Sie das Lenkrad mit beiden
Händen – Ihr Wagen wird vermutlich
in eine Richtung ausscheren, hier
müssen Sie gegensteuern. Verringern
Sie die Geschwindigkeit, bremsen Sie
aber dabei nicht abrupt ab. Wenn Sie
das Fahrzeug unter Kontrolle haben,
schalten Sie den Warnblinker ein und
steuern an den Seitenstreifen oder an
den Straßenrand. Verlassen Sie das
Fahrzeug unter Beachtung des Verkehrs und sichern Sie das Fahrzeug
mit dem Warndreieck.

Wird eine andere Person in
Folge des geplatzten Reifens
geschädigt, ist dies ein Fall für die
eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Welche Leistungen bis zu
welcher Schadenshöhe versichert
sind, können Sie zum Beispiel
hier erfahren. Hat das eigene
Fahrzeug einen Schaden abbekommen, nützt unter Umständen
eine Vollkaskoversicherung – wobei hier ein Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen
auf jeden Fall zu empfehlen ist.
Zur Vermeidung eines Reifenschadens ist deren Lagerung von
großer Bedeutung. Tipps dazu
finden Sie in unserem Ratgeber
für die richtige Reifenlagerung.
Was tue ich, wenn
ich einen Wildunfall
habe?
So schnell konnten Sie gar nicht
reagieren: Plötzlich war dieses Reh
vor ihrem Auto und Sie konnten nicht
mehr bremsen.

Halten Sie an und sichern Sie die
Unfallstelle mit Warndreieck und
Warnblinker. Falls das Tier tot ist,
sollten Sie versuchen es an den Randstreifen zu schaffen. Dabei sollten
Sie aufgrund der Tollwut-Gefahr aber
das Tier nicht mit bloßen Händen
anfassen. Falls das Tier noch lebt,
dürfen Sie das Tier nicht berühren, da
die Gefahr von Bisswunden besteht.
Wenn das Tier aufstehen und flüchten konnte, merken Sie sich den Weg,
den es eingeschlagen hat, um dem
Jäger die Nachsuche zu erleichtern.
Anschließend informieren Sie umgehend die Polizei.

Ein Wildunfall liegt nur vor, wenn
das Auto bei der Fahrt (!) mit
einem Tier zusammen stößt.
Rennt hingegen ein Wildschwein
gegen ein geparktes Auto besteht kein Versicherungsschutz.
Versichert über die Teilkasko ist
nur der Zusammenstoß mit dem
Tier. Weicht man aus und fährt
hingegen gegen einen Baum,
übernimmt den Schaden die Vollkasko Auch wichtig: Viele Versicherungen haften bei Wildschäden, nicht aber bei ausgerissenen
Pferden oder Kühen. Sie sollten
also unbedingt in den Versicherungsbedingungen nachsehen,
ob „alle Tiere“ dabei sind. Mehr
über die Besonderheiten und
Unterschiede von Vollkasko und
Teilkasko erfahren Sie auf unseren Seiten.
Was tue ich, wenn vor
mir der Asphalt durch
die Hitze platzt?
Ein heißer Sommertag auf der Autobahn – plötzlich registrieren Sie, dass
kurz vor Ihnen den Asphalt aufgeplatzt und eine hohe Bodenwelle
entstanden ist.

Sich vor platzendem Asphalt, sogenannten Blow-ups, die an heißen
Tagen mit mehr als 28 Grad auf
Autobahnen entstehen können, zu
schützen, ist sehr schwierig, da sie
sehr plötzlich auftreten. Wenn Sie
eine dieser aufgeplatzten Bodenwelle
vor sich noch rechtzeitig sehen, versuchen Sie die zügig aber kontrolliert
die Geschwindigkeit zu verringern
und halten beide Hände am Lenkrad.
Wenn noch möglich, schalten Sie
den Warnblinker ein, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Generell
sollten Sie an heißen Tagen vorsichtig
fahren und einen ausreichenden
Abstand zum Vordermann halten.
Informieren Sie sich zudem über den
Verkehrsfunk über besonders gefährdete Strecken.

In der Regel zahlt die Vollkaskoversicherung bei Ereignissen, die
durch plötzliche und gewaltsame
äußere Einwirkungen eingetreten sind. Schadenersatz vom Bertreiber der Straßen zu erhalten,
kann eine mühselige und zeitaufwändige Prozedur werden.
Was tue ich, wenn auf
meiner Autobahn ein
Geisterfahrer unterwegs ist?
Man hört im Radio immer wieder
von Geisterfahrern, doch damit, dass
man selber einem begegnen könnte rechnet man nicht. Doch soeben
wurden Sie in den Verkehrsmeldungen davor gewarnt, dass ausgerechnet auf ihrer Strecke Ihnen ein
Fahrzeug entgegenkommt.
Verringern Sie umgehend die Geschwindigkeit und schalten Sie den
Warnblinker ein. Halten Sie sich
unbedingt auf der rechten Fahrspur
und überholen Sie nicht. Sie sollten
ebenfalls einen möglichst großen
Abstand zum Vordermann einhalten,
damit Sie einen genügend langen
Bremsweg haben. Achten Sie auch
auf den Seitenstreifen, denn hierhin
sollten Sie ausweichen, wenn Ihnen
der Geisterfahrer entgegenkommt.
Fahren Sie auf den nächsten Parkplatz
und warten Sie bis gemeldet wird,
dass der Geisterfahrer die Autobahn
verlassen hat.

Jeder Versicherer hat hier individuelle Regelungen, die es zu
beachten gilt. Im besonderen Fall
kann eventuell auch Hilfe über
die Verkehrsopferhilfe (VOH) –
eine Einrichtung der deutschen
Autohaftpflichtversicherer
erlangt werden.
Was tue ich, wenn ich
selber der Geisterfahrer bin?
Sie haben keine Ahnung, wie das
passieren konnte, aber sie stellen
nach dem Auffahren auf die Autobahn fest, dass hier Gegenverkehr
herrscht und der Mittelstreifen auf
der falschen Seite ist. Kurz: Sie sind
der Geisterfahrer!
Stellen Sie den Warnblinker an und
schalten Sie das Licht ein, damit die
Autofahrer Sie schon von weitem
sehen können. Fahren Sie dann
umgehend an den Fahrbahnrand und
stellen das Auto so dicht wie möglich
an der Leitplanke ab. Verlassen Sie
das Auto und stellen Sie sich auf die
andere Seite der Leitplanke. Dann
rufen Sie die Polizei an und warten
auf deren Eintreffen.

Jeder Versicherer hat hier individuelle Regelungen, die es zu
beachten gilt. Im besonderen Fall
kann eventuell auch Hilfe über
die Verkehrsopferhilfe (VOH) –
eine Einrichtung der deutschen
Autohaftpflichtversicherer
erlangt werden.
Was tue ich, wenn die
Bremsen versagen?
Es ist der Alptraum des Autofahrers:
Sie drücken das Bremspedal und
nichts passiert, die Geschwindigkeit
des Autos lässt sich nicht drosseln!

Bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie,
soweit es der Verkehr und die
Situation zulässt, die Motorbremse,
indem Sie nach und nach runter
schalten. Schalten Sie sobald wie
möglich auch den Warnblinker ein.
Ziehen Sie gleichzeitig vorsichtig
die Handbremse, lassen diese aber
auf keinen Fall einrasten. Die Handbremse wirkt nur auf die Hinterräder,
bei Glätte, nasser Fahrbahn oder zu
hoher Geschwindigkeit können Sie
ins Schleudern geraten. Steuern Sie,
wenn möglich, den Straßenrand an.
Im Notfall sollten Sie, gerade wenn
die Straße bergab geht, das Fahrzeug
an die Leitplanke steuern.

Hier lautet das Stichwort „Gefährdungshaftung“!
Oft sind Unfälle nicht auf das
Verschulden einer Person zurückzuführen. Verletzte und
Geschädigte haben aber dennoch
meistens einen Anspruch auf
Entschädigung. Wurde der Unfall
durch höhere Gewalt oder ein
unabwendbares Ereignis verursacht, ist der Fahrzeughalter von
der Gefährdungshaftung befreit.
Dies gilt auch, wenn ein Fahrer
bei korrektem Verhalten im Straßenverkehr einen Unfall nicht
vorausahnen und durch seine
Reaktionen vermeiden konnte.
Das Versagen der Bremsen gilt
jedoch NICHT als unabwendbares
Ereignis. Lesen Sie hier mehr zu
„Gefährdungshaftung“.
Was tue ich, wenn
meine Batterie leer ist
und der Wagen nicht
anspringt?
Es ist laut ADAC die mit Abstand häufigste Pannenursache: Sie wollen Ihr
Auto starten und statt einem satten
Motorbrummen vernehmen Sie nur
ein langsam absterbendes Gurgeln …

Mit einem Starthilfe- oder Überbrückungskabel können Sie mit Hilfe
eines anderen Autos ebenfalls Ihr
Fahrzeug starten. Schalten Sie zunächst alle elektrischen Verbraucher
wie Licht oder Radio aus und öffnen
Sie die Motorhauben beider Autos.
Nun soll das starthilfegebende Auto
den Motor starten. Verbinden Sie
zunächst die Pluspole (+,rotes Kabel)
der beiden Batterien, dann den
Minuspol (-, schwarzes Kabel) der
Spenderbatterie mit einem massiven
Metallteil an Ihrem Fahrzeug (nicht
mit dem Minuspol der eigenen Batterie!). Starten Sie Ihren Motor und
lassen Sie ihn laufen, während Sie die
Kabel in umgekehrter Reihenfolgen
wieder entfernen (erst schwarz, dann
rot). Im Anschluss sollte der Motor
mindestens eine Stunde laufen, damit sich die Batterie wieder aufladen
kann.

Ein Schutzbrief für Ihr Fahrzeug
leistet hier wertvolle Dienste. Mit
einem Kfz-Schutzbrief bleiben Sie
bei Fahrten mit dem versicherten
PKW immer mobil. Ob bei Panne
oder Unfall, einem verlorenen
Autoschlüssel oder dem Rücktransport eines Schwerverletzten
aus dem Urlaubsort. In unserem
Ratgeber finden Sie ein paar
Tipps, wie Sie Ihr Auto winterfest
machen – damit es erst gar nicht
soweit kommt …
AllSecur Deutschland AG
Allianz Gruppe
Theodor-Stern-Kai 1,
60596 Frankfurt am Main
Telefonnummer: 069 / 99999 111
Faxnummer:
069 / 96249 22244
service@allsecur.de

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Was tue ich wenn - Der Unfall Guide!

  • 2. Was tue ich, wenn… … der Motor überhitzt? 4 … der Wagen auf dem Bahnübergang stehen bleibt? 6 … ich Benzin statt Diesel getankt habe? 8 … mich der Sekundenschlaf überfällt? 10 … ich beim Aus- oder Einparken ein Fahrzeug beschädigt habe? 12 … wenn während der Fahrt der Reifen platzt? 14 … ich einen Wildunfall habe? 16 … vor mir der Asphalt durch die Hitze platzt? 18 … auf meiner Autobahn ein Geisterfahrer unterwegs ist? 20 … ich selber der Geisterfahrer bin? 22 … die Bremsen versagen? 24 … meine Batterie leer ist und der Wagen nicht anspringt? 26
  • 3. Was tue ich, wenn der Motor überhitzt? Meistens merkt man es, wenn es zu spät ist: Weißer Qualm steigt aus der Motorhaube, die Leistung des Fahrzeugs lässt merklich nach. Ein Blick auf die Wassertemperaturanzeige bestätigt, dass das Wasser in ihrem Kühler am Kochen ist. Die erste und wichtigste Maßnahme ist, so schnell wie möglich anzuhalten und den Motor abzustellen. Dabei sollten Sie jedoch besonnen reagieren, auf den Verkehr achten und wenn möglich auf dem Pannenstreifen oder am Straßenrand halten, damit Sie kein Verkehrshindernis darstellen. Anschließend ziehen Sie die Handbremse, schalten den Warnblinker an und sichern Sie wenn nötig die Stelle mit einem Warndreieck ab. Nun sollten Sie die Motorhaube öffnen, damit der Motor schneller abkühlen kann. Öffnen Sie auf keinen Fall den Kühlerdeckel oder den Ausgleichsbehälter, da hier kochend heißes Wasser herausschießen kann. Schütten Sie außerdem niemals Wasser auf den heißen Motor! Warten Sie mindestens 15 Minuten und prüfen dann den Wasserstand und suchen Sie nach eventuellen Lecks im Kühlsystem. Wenn der Motor komplett abgekühlt ist, können Sie vorsichtig den Kühlerdeckel abschrauben und gegebenenfalls Wasser nachgießen. Wenn Sie keine spezielle Kühlflüssigkeit dabei haben können Sie hierzu auch Leitungs-, oder Trinkwasser nehmen. Wenn der Motor vollständig abgekühlt ist und kein Leck im Kühlsystem zu finden war, können Sie die Fahrt fortsetzen, sollten dabei aber immer die Temperaturanzeige im Auge behalten. Motorschäden (beziehungsweise Folgeschäden bis zu 1.000 €) sind unter anderem bei AllSecur und anderen Anbietern in der Teilkasko mitversichert, wenn es beispielsweise die Folge von Marderbiss ist.
  • 4. Was tue ich, wenn der Wagen auf einem Bahnübergang stehen bleibt? Eine durchaus unangenehme Situation: Sie würgen den Motor direkt auf einem Bahnübergang ab und können ihn nicht mehr starten. Wie verhalten Sie sich richtig? Lösen Sie die Handbremse und nehmen Sie den Gang raus. Wenn Personen in der Nähe sind, die helfen können und die Schranken noch geöffnet sind, versuchen Sie das Auto von den Schienen zu schieben. Sobald die Schranken sich schließen sollten Sie sich jedoch umgehend in Sicherheit bringen. Nach dem Herunterlassen der Schranken haben Sie in der Regel nur wenige Sekunden Zeit, bis der Zug eintrifft. Dass der Zug noch rechtzeitig bremsen kann ist höchst unwahrscheinlich: Ein Zug mit einem Gewicht von 1.200 Tonnen und einer Geschwindigkeit von 100 km/h hat einen Bremsweg von einem Kilometer! Und wenn der Zug das Fahrzeug rammt, sollten Sie sich bereits in sicherem Abstand befinden oder Deckung gefunden haben, da bei dem Aufprall große Teile durch die Gegend geschleudert werden. Am besten lassen Sie es nicht soweit kommen: Fahren Sie nur auf einen Bahnübergang, wenn Sie sicher sind, ihn auch ohne Verzögerung komplett überqueren zu können, was bei einem Stau beispielsweise nicht garantiert ist. Bei unbeschränkten Bahnübergängen achten Sie unbedingt auf Lichtzeichen und vergewissern Sie sich, dass kein Zug in der Nähe ist. Nachdem man sich und seinen Wagen in Sicherheit gebracht hat, leistet ein Schutzbrief wertvolle Dienste, da in diesem Pannenhilfe, Abschlepphilfe oder Bergungen enthalten sind.
  • 5. Was tue ich, wenn ich Benzin statt Diesel getankt habe? Diese Bezeichnungen sind ja auch verwirrend. „Ultimate“, „V Power“ - und schon ist im Tank Benzin statt Diesel gelandet. Auch geringe Mengen können moderne Motoren bereits schädigen. Sie sollten also den Wagen auf keinen Fall anlassen. Falls Sie bereits gefahren sind, halten Sie bei nächster Gelegenheit an und rufen Sie den Pannendienst. Der Tank muss dann leergepumpt werden. Wenn Sie ein älteres Dieselfahrzeug fahren, das als Wirbel- oder Vorkammer-Diesel (nicht Direkteinspritzer!) in der Bedienungsanleitung ausgewiesen ist, können Sie, insofern sie nur wenige Liter Benzin getankt haben, mit dieser Mischung tatsächlich noch fahren. Der umgekehrte Fall, also, dass Sie Diesel statt Benzin tanken, ist sehr unwahrscheinlich, da die Diesel-Zapfpistole (ausgenommen wenige Fahrzeugmodelle) nicht in einen Benzintank eingeführt werden kann. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen des eigenen Schutzbriefes, in dem unter Umständen Falschbetankungen enthalten sein können. Auch das in diesen Fällen häufig nötige Abschleppen ist in einem Kfz-Schutzbrief generell enthalten.
  • 6. Was tue ich, wenn mich der Sekundenschlaf überfällt? Das kann gefährlich werden: Sie sind nachts auf der Autobahn unterwegs und schrecken plötzlich hoch, weil Sie gerade noch aufgewacht sind, als Sie bereits auf dem Seitenstreifen fuhren. Sie haben Glück, dass bis jetzt noch nichts passiert ist. Halten Sie bei der nächsten Gelegenheit, zum Beispiel am nächsten Parkplatz, an. Falls ein Beifahrer dabei ist, bitten Sie ihn das Steuer zu übernehmen. Wenn Sie alleine sind, können Sie einen sogenannten „Kurzschlaf“ einlegen. Dieser dauert rund 10 bis 20 Minuten, danach nimmt die Leistungsfähigkeit wieder zu, ersetzt aber nicht den normalen Schlaf. Achten Sie bei der Weiterfahrt auf Anzeichen wieder einsetzender Müdigkeit: Augenbrennen, Lidschwere, häufiges Gähnen, Frösteln, Konzentrationsschwierigkeiten, Nervosität, Gereiztheit oder innere Unruhe. In diesem Fall machen Sie eine erneute Pause, noch bevor der Sekundenschlaf wieder zuschlägt, oder beenden Sie die Fahrt. In der Kfz-Haftpflicht sind Schäden an Dritten abgedeckt. Für das eigene Auto wird eine Vollkasko benötigt.
  • 7. Was tue ich, wenn ich beim Aus- oder Einparken ein Fahrzeug beschädigt habe? Ausgerechnet jetzt, wo Sie es eilig hatten, ist es passiert. Beim Zurücksetzen haben Sie beim Ausparken das Fahrzeug hinter Ihnen gerammt, Stoßstange und ein Scheinwerfer sind beschädigt. Auf gar keinen Fall dürfen Sie die Unfallstelle verlassen, schon 100 Meter Entfernung erfüllen den Straftatbestand der Fahrerflucht. Einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen ist nicht ausreichend! Falls Sie kein Mobiltelefon dabei haben, müssen Sie einen angemessenen Zeitraum (mindestens 30 Minuten) am Unfallort warten – danach können Sie sich entfernen, um die Polizei zu verständigen. Natürlich können Sie auch früher die Polizei anrufen, die dann den Halter ausfindig macht und den Schaden aufnimmt. Offiziell hat der Versicherungsnehmer die „Aufklärungspflicht“, was bedeutet, dass er so lange am Unfallort bleiben muss, bis alle Fragen zum Unfall beantwortet wurden. Weitere hilfreiche Informationen zum Verhalten bei einem Autounfall finden Sie hier. Und wenn Sie oft im Ausland unterwegs sind, hilft Ihnen ganz sicher auch unsere Checkliste „Sicher im Ausland“.
  • 8. Was tue ich, wenn wenn während der Fahrt der Reifen platzt? Erst kommt der Knall, gefolgt von einem Rumpeln und Ihr Fahrzeug will nach rechts oder links ausbrechen. Ganz klar, einer Ihrer Reifen ist soeben geplatzt! Halten Sie das Lenkrad mit beiden Händen – Ihr Wagen wird vermutlich in eine Richtung ausscheren, hier müssen Sie gegensteuern. Verringern Sie die Geschwindigkeit, bremsen Sie aber dabei nicht abrupt ab. Wenn Sie das Fahrzeug unter Kontrolle haben, schalten Sie den Warnblinker ein und steuern an den Seitenstreifen oder an den Straßenrand. Verlassen Sie das Fahrzeug unter Beachtung des Verkehrs und sichern Sie das Fahrzeug mit dem Warndreieck. Wird eine andere Person in Folge des geplatzten Reifens geschädigt, ist dies ein Fall für die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Welche Leistungen bis zu welcher Schadenshöhe versichert sind, können Sie zum Beispiel hier erfahren. Hat das eigene Fahrzeug einen Schaden abbekommen, nützt unter Umständen eine Vollkaskoversicherung – wobei hier ein Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen auf jeden Fall zu empfehlen ist. Zur Vermeidung eines Reifenschadens ist deren Lagerung von großer Bedeutung. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber für die richtige Reifenlagerung.
  • 9. Was tue ich, wenn ich einen Wildunfall habe? So schnell konnten Sie gar nicht reagieren: Plötzlich war dieses Reh vor ihrem Auto und Sie konnten nicht mehr bremsen. Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinker. Falls das Tier tot ist, sollten Sie versuchen es an den Randstreifen zu schaffen. Dabei sollten Sie aufgrund der Tollwut-Gefahr aber das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen. Falls das Tier noch lebt, dürfen Sie das Tier nicht berühren, da die Gefahr von Bisswunden besteht. Wenn das Tier aufstehen und flüchten konnte, merken Sie sich den Weg, den es eingeschlagen hat, um dem Jäger die Nachsuche zu erleichtern. Anschließend informieren Sie umgehend die Polizei. Ein Wildunfall liegt nur vor, wenn das Auto bei der Fahrt (!) mit einem Tier zusammen stößt. Rennt hingegen ein Wildschwein gegen ein geparktes Auto besteht kein Versicherungsschutz. Versichert über die Teilkasko ist nur der Zusammenstoß mit dem Tier. Weicht man aus und fährt hingegen gegen einen Baum, übernimmt den Schaden die Vollkasko Auch wichtig: Viele Versicherungen haften bei Wildschäden, nicht aber bei ausgerissenen Pferden oder Kühen. Sie sollten also unbedingt in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob „alle Tiere“ dabei sind. Mehr über die Besonderheiten und Unterschiede von Vollkasko und Teilkasko erfahren Sie auf unseren Seiten.
  • 10. Was tue ich, wenn vor mir der Asphalt durch die Hitze platzt? Ein heißer Sommertag auf der Autobahn – plötzlich registrieren Sie, dass kurz vor Ihnen den Asphalt aufgeplatzt und eine hohe Bodenwelle entstanden ist. Sich vor platzendem Asphalt, sogenannten Blow-ups, die an heißen Tagen mit mehr als 28 Grad auf Autobahnen entstehen können, zu schützen, ist sehr schwierig, da sie sehr plötzlich auftreten. Wenn Sie eine dieser aufgeplatzten Bodenwelle vor sich noch rechtzeitig sehen, versuchen Sie die zügig aber kontrolliert die Geschwindigkeit zu verringern und halten beide Hände am Lenkrad. Wenn noch möglich, schalten Sie den Warnblinker ein, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Generell sollten Sie an heißen Tagen vorsichtig fahren und einen ausreichenden Abstand zum Vordermann halten. Informieren Sie sich zudem über den Verkehrsfunk über besonders gefährdete Strecken. In der Regel zahlt die Vollkaskoversicherung bei Ereignissen, die durch plötzliche und gewaltsame äußere Einwirkungen eingetreten sind. Schadenersatz vom Bertreiber der Straßen zu erhalten, kann eine mühselige und zeitaufwändige Prozedur werden.
  • 11. Was tue ich, wenn auf meiner Autobahn ein Geisterfahrer unterwegs ist? Man hört im Radio immer wieder von Geisterfahrern, doch damit, dass man selber einem begegnen könnte rechnet man nicht. Doch soeben wurden Sie in den Verkehrsmeldungen davor gewarnt, dass ausgerechnet auf ihrer Strecke Ihnen ein Fahrzeug entgegenkommt. Verringern Sie umgehend die Geschwindigkeit und schalten Sie den Warnblinker ein. Halten Sie sich unbedingt auf der rechten Fahrspur und überholen Sie nicht. Sie sollten ebenfalls einen möglichst großen Abstand zum Vordermann einhalten, damit Sie einen genügend langen Bremsweg haben. Achten Sie auch auf den Seitenstreifen, denn hierhin sollten Sie ausweichen, wenn Ihnen der Geisterfahrer entgegenkommt. Fahren Sie auf den nächsten Parkplatz und warten Sie bis gemeldet wird, dass der Geisterfahrer die Autobahn verlassen hat. Jeder Versicherer hat hier individuelle Regelungen, die es zu beachten gilt. Im besonderen Fall kann eventuell auch Hilfe über die Verkehrsopferhilfe (VOH) – eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer erlangt werden.
  • 12. Was tue ich, wenn ich selber der Geisterfahrer bin? Sie haben keine Ahnung, wie das passieren konnte, aber sie stellen nach dem Auffahren auf die Autobahn fest, dass hier Gegenverkehr herrscht und der Mittelstreifen auf der falschen Seite ist. Kurz: Sie sind der Geisterfahrer! Stellen Sie den Warnblinker an und schalten Sie das Licht ein, damit die Autofahrer Sie schon von weitem sehen können. Fahren Sie dann umgehend an den Fahrbahnrand und stellen das Auto so dicht wie möglich an der Leitplanke ab. Verlassen Sie das Auto und stellen Sie sich auf die andere Seite der Leitplanke. Dann rufen Sie die Polizei an und warten auf deren Eintreffen. Jeder Versicherer hat hier individuelle Regelungen, die es zu beachten gilt. Im besonderen Fall kann eventuell auch Hilfe über die Verkehrsopferhilfe (VOH) – eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer erlangt werden.
  • 13. Was tue ich, wenn die Bremsen versagen? Es ist der Alptraum des Autofahrers: Sie drücken das Bremspedal und nichts passiert, die Geschwindigkeit des Autos lässt sich nicht drosseln! Bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie, soweit es der Verkehr und die Situation zulässt, die Motorbremse, indem Sie nach und nach runter schalten. Schalten Sie sobald wie möglich auch den Warnblinker ein. Ziehen Sie gleichzeitig vorsichtig die Handbremse, lassen diese aber auf keinen Fall einrasten. Die Handbremse wirkt nur auf die Hinterräder, bei Glätte, nasser Fahrbahn oder zu hoher Geschwindigkeit können Sie ins Schleudern geraten. Steuern Sie, wenn möglich, den Straßenrand an. Im Notfall sollten Sie, gerade wenn die Straße bergab geht, das Fahrzeug an die Leitplanke steuern. Hier lautet das Stichwort „Gefährdungshaftung“! Oft sind Unfälle nicht auf das Verschulden einer Person zurückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben aber dennoch meistens einen Anspruch auf Entschädigung. Wurde der Unfall durch höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis verursacht, ist der Fahrzeughalter von der Gefährdungshaftung befreit. Dies gilt auch, wenn ein Fahrer bei korrektem Verhalten im Straßenverkehr einen Unfall nicht vorausahnen und durch seine Reaktionen vermeiden konnte. Das Versagen der Bremsen gilt jedoch NICHT als unabwendbares Ereignis. Lesen Sie hier mehr zu „Gefährdungshaftung“.
  • 14. Was tue ich, wenn meine Batterie leer ist und der Wagen nicht anspringt? Es ist laut ADAC die mit Abstand häufigste Pannenursache: Sie wollen Ihr Auto starten und statt einem satten Motorbrummen vernehmen Sie nur ein langsam absterbendes Gurgeln … Mit einem Starthilfe- oder Überbrückungskabel können Sie mit Hilfe eines anderen Autos ebenfalls Ihr Fahrzeug starten. Schalten Sie zunächst alle elektrischen Verbraucher wie Licht oder Radio aus und öffnen Sie die Motorhauben beider Autos. Nun soll das starthilfegebende Auto den Motor starten. Verbinden Sie zunächst die Pluspole (+,rotes Kabel) der beiden Batterien, dann den Minuspol (-, schwarzes Kabel) der Spenderbatterie mit einem massiven Metallteil an Ihrem Fahrzeug (nicht mit dem Minuspol der eigenen Batterie!). Starten Sie Ihren Motor und lassen Sie ihn laufen, während Sie die Kabel in umgekehrter Reihenfolgen wieder entfernen (erst schwarz, dann rot). Im Anschluss sollte der Motor mindestens eine Stunde laufen, damit sich die Batterie wieder aufladen kann. Ein Schutzbrief für Ihr Fahrzeug leistet hier wertvolle Dienste. Mit einem Kfz-Schutzbrief bleiben Sie bei Fahrten mit dem versicherten PKW immer mobil. Ob bei Panne oder Unfall, einem verlorenen Autoschlüssel oder dem Rücktransport eines Schwerverletzten aus dem Urlaubsort. In unserem Ratgeber finden Sie ein paar Tipps, wie Sie Ihr Auto winterfest machen – damit es erst gar nicht soweit kommt …
  • 15. AllSecur Deutschland AG Allianz Gruppe Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main Telefonnummer: 069 / 99999 111 Faxnummer: 069 / 96249 22244 service@allsecur.de