[PDF] Pressemitteilung: Die Gefährdungsbeurteilung: Seismograph für den Gesundheitsstatus in Unternehmen und Einflussfaktor für wirtschaftlichen Erfolg
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1. PRESSE-INFORMATION
Die Gefährdungsbeurteilung: Seismograph für den Gesundheitsstatus
in Unternehmen und Einflussfaktor für wirtschaftlichen Erfolg
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Bonn, 2. April 2009 – In Zeiten des Wandels mit stetigen Umstrukturierungen in den
Unternehmen werden an Mitarbeiter erhöhte Anforderungen gestellt. Nicht nur in
punkto vermehrten Leistungsdrucks infolge von Arbeitsverdichtung, sondern auch hin-
sichtlich der inhaltlichen Qualität von Aufgaben mit den bekannten psychomentalen
Auswirkungen durch Unter- oder Überforderung. Schon viele kleine Prozessverände-
rungen, die eine Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurtei-
lung nicht per se erforderlich machen, können in ihrer Gesamtheit große Auswirkungen
auf die Belastung von Beschäftigten haben. In diesem Kontext erhält die Gefähr-
dungsbeurteilung in Betrieben eine neue Dimension im Sinne eines Seismographen,
der versteckte Gesundheitsrisiken, die sich aufgrund gewandelter Arbeitsorganisation
und -struktur neu etablieren, frühzeitig aufspürt.
Insbesondere in Bezug auf die stark ansteigenden Fehlzeiten infolge von psychischen
Belastungen, die sich zumeist nicht offenkundig und niemals frühzeitig manifestieren,
kann die Gefährdungsbeurteilung zu einem wesentlichen Instrument der Früherken-
nung und somit des weiteren wirtschaftlichen Erfolges werden. Denn in der europäi-
schen Union verursachen allein psychisch bedingte Fehlzeiten schon heute einen
volkswirtschaftlichen Schaden von etwa 20 Milliarden EURO jährlich. Den Ausfall der
Bruttowertschöpfung durch Produktionsausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit insge-
samt bezifferte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit allein für
Deutschland für das Jahr 2006 auf ca. 70 Milliarden EURO, die sich aus 410 Mio. Ar-
beitsunfähigkeitstagen errechnet.
Trotz dieser harten wirtschaftlichen Fakten und trotz des seit dreizehn Jahren beste-
henden Arbeitsschutzgesetzes, in der die Gefährdungsbeurteilung rechtskräftig veran-
kert ist, gibt es immer noch viele Betriebe, die eine solche Beurteilung nicht vorweisen
können. Sie begeben sich damit schon rein rechtlich auf dünnes Eis, denn im Ernstfall
– beispielsweise bei größeren oder gar lebensbedrohlichen Unfällen am Arbeitsplatz –
drohen hohe Geldbußen. Auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
könnte das Eis dünn werden, wenn die oben beschriebenen Ausfallkosten in der der-
zeitigen Krise nicht eingebremst werden.
Nach Auffassung der B.A.D-Experten, die allein in Deutschland 240.000 Betriebe
betreuen, scheuen viele Unternehmen die Durchführung einer Gefährdungsbeurtei-
lung, weil sie sie für schwierig, zeitintensiv und restriktiv halten. In Wirklichkeit haben
die Betriebe aber großen Beurteilungs- und Handlungsspielraum, vor allem hinsichtlich
der gesetzlich geforderten Dokumentation, die über bestimmte Software-Tools sogar
2. betreuen, scheuen viele Unternehmen die Durchführung einer Gefährdungsbeurtei-
lung, weil sie sie für schwierig, zeitintensiv und restriktiv halten. In Wirklichkeit haben
die Betriebe aber großen Beurteilungs- und Handlungsspielraum, vor allem hinsichtlich
der gesetzlich geforderten Dokumentation, die über bestimmte Software-Tools sogar
sehr einfach am PC erstellt werden kann.
Für die Durchführung selbst wird in der Regel ein strukturiertes Verfahren gewählt,
welches sich an allgemeinen Empfehlungen – beispielsweise der Berufsgenossen-
schaften – richtet. Als vorteilhaft zeigt sich die Beauftragung von erfahrenen Experten,
die sich mit allen Vorschriften und Beurteilungskriterien, aber auch mit der Fülle ver-
schobener Risikofaktoren auskennen. Sie sorgen für eine nachvollziehbare Doku-
mentation und listen im Anschluss gleich den Handlungsbedarf mit entsprechenden
Maßnahmenvorschlägen auf. Eine solche Vorgehensweise erweist sich als besonders
sicher, zeit- und kosteneffizient.
Unternehmen, die bereits eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, müssen
diese regelmäßig überprüfen. Die B.A.D-Sicherheitsingenieure empfehlen im Normal-
fall einen Intervall von zwei bis drei Jahren. Werden neue Anlagen oder neue Arbeits-
verfahren eingeführt oder ergeben sich wesentliche Änderungen im Arbeitsprozess, ist
die Überprüfung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung umgehend erforderlich.
Wer noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, sollte gerade jetzt in der
Krise schnellstens einen Perspektivenwechsel vornehmen und diese Maßnahme nicht
als lästige Pflicht, sondern als Chance für sein Unternehmen betrachten. Denn neben
den Einsparungen aus einer Reduktion von Fehltagen, die in „gesunden“ Unterneh-
men ausreichend nachgewiesen ist, erhält der Arbeitgeber auch ein ebenso nachweis-
liches Mehr an Produktivität. Gesunde Mitarbeiter in einer arbeitsförderlichen Umge-
bung sind motivierter, engagierter und leistungsorientierter. Engpässe werden besser
bewältigt, die Fluktuation verringert sich, und die Produktion erlebt eine qualitative
Steigerung.
Für den Zeitraum von 1994 bis 2001 hat eine Studie in Kleinbetrieben (BAuA) festge-
stellt, dass 45 Prozent der analysierten Unternehmen, die sich vom Markt verabschie-
deten, keine Investitionen in den Gesundheitsschutz getätigt hatten. Von den Unter- Kontakt:
nehmen, die es taten, teilten indes nur 7 Prozent dieses Schicksal. Ursula Grünes
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