1. PRESSE-INFORMATION
(K)ein Narr trinkt Alkohol – und fährt dann Auto
B A D: Bei feucht-fröhlichen Fastnachts- und Karnevalsfeiern
Hände weg vom Steuer / Vorbild für Jugendliche sein
Bonn, 10. Februar 2010 – Ob lautstarkes „Alaaf“ mit einem Kölsch oder ein
dreifach schallendes „Helau“ mit Sekt und Wein – das ausgelassene Feiern
an den Karnevalstagen ist nicht selten gleichbedeutend mit großzügig be-
messenem Alkoholgenuss. Verantwortungsbewusste Cowboys, Piraten,
Clowns und Prinzessinnen, die oft über viele Stunden hinweg närrische
Feste genießen, wissen um die wohltuende Wirkung von „Alkoholpausen“
mit Wasser, Fruchtsaftgetränken oder heißem Tee – und beherzigen
gleichwohl den Rat der B A D-Mediziner: An Karneval Hände weg vom
Steuer! Allzu leicht kann der Überblick über den Alkoholkonsum verloren
gehen und die Fahrtüchtigkeit ist trotz gegenteiligen subjektiven Empfindens
nicht mehr gegeben. Die Experten der B A D GmbH, einer der führenden
Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, erinnern an die Ge-
fahren, die angetrunkene Autofahrer für sich selbst und andere darstellen
und rufen die zur Fastnachtszeit verstärkten Alkoholkontrollen der Polizei in
Erinnerung: Hier offenbaren sich bereits kleinste Verstöße gegen die 0,5-
Promille-Grenze (bei Auffälligkeiten sogar darunter), die teure Konsequen-
zen haben können.
Eine solide Nahrungsgrundlage, zwischendurch immer mal wieder Wasser
trinken und Nüsse, Käsehäppchen oder Salzstangen knabbern – damit kön-
nen Narren, die auf den Alkohol an Karneval partout nicht verzichten möch-
ten, die närrischen Tage nach den Worten der B A D-Mediziner gut über-
stehen. Vor allem dann, wenn sie auf den Wechsel zwischen verschiedenen
alkoholischen Getränken und den Verzehr der wegen ihrer Süße so belieb-
ten (und in ihrer Wirkung unterschätzten) Alko-Pops verzichten.
Als Erwachsener Vorbild sein – das gilt insbesondere auch an Karneval.
Schlagzeilen über völlig betrunkene Kinder und Jugendliche, die nicht selten
2. in lebensbedrohlichem Zustand in Kliniken aufgenommen werden müssen,
erschüttern immer wieder die Gemüter. Hier ist laut B A D auch das Ver-
antwortungsbewusstsein des Verkaufspersonals gefordert, das sich beim
geringsten Zweifel am Alter der potenziellen Käufer von alkoholischen Ge-
tränken den Ausweis zeigen lassen müssen. Junge volljährige Erwachsene,
die Sekt, Wein, Bier oder Schnaps erwerben und ihn an jüngere Freunde
weitergeben, machen sich übrigens strafbar.
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