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Pressemitteilung
     Nr.: 52/2011 – 05. Dezember 2011


     Gründungsvertrag zur Einrichtung des gemeinsamen
     Jobcenters im Landkreis Karlsruhe ist unterschrieben

    Im Januar 2012 wird es auch im Landkreis Karlsruhe ein Jobcenter geben.
    Ab diesem Zeitpunkt werden Landkreis und Arbeitsagentur die Betreuung
    der SGBII–Kunden gemeinsam durchführen.
    Bisher wurden die Aufgaben getrennt wahrgenommen. Dabei kümmerte
    sich die Agentur für Arbeit um die Vermittlung und bewilligte das
    Arbeitslosengeld II, während der Landkreis die Anträge auf Kosten der
    Unterkunft und Heizung (KdU) bearbeitete.


                                               Der Vorsitzende der Geschäftsführung
                                               der Agentur für Arbeit Karlsruhe, Ingo
                                               Zenkner,   und    der    Landrat    des
                                               Landkreises Karlsruhe, Dr. Christoph
                                               Schnaudigel,    haben     heute     den
                                               Gründungsvertrag für das Jobcenter im
                                               Landkreis Karlsruhe unterschrieben.

                                     Wie soll die Gewährung der Leistungen
                                     des Sozialgesetzbuches II bestmöglich
    organisiert werden, und wie kann eine umfassende Unterstützung bei der
    Integration in Arbeit erfolgen? Dies waren Kernfragen, auf die vor der
    Vertragsunterzeichnung Antworten von Agentur für Arbeit und Landkreis
    Karlsruhe zu finden waren.

    „Der Weg dahin war arbeitsintensiv und im Ergebnis sehr konstruktiv. In enger
    Abstimmung mit dem Landkreis Karlsruhe haben wir in recht kurzer Zeit
    gemeinsame Lösungen u. a. für Personal- und Teamstrukturen, Standortfragen,
    IT-Ausstattung und die telefonische Erreichbarkeit gefunden und damit die
    wichtigsten Rahmenbedingungen für unser gemeinsames Jobcenter. Heute
    sagen zu können ‚nun ist alles unter Dach und Fach‘, ist ein schöner Abschluss
    vieler arbeitsreicher Tage im Vorfeld“, sagt Ingo Zenkner. „Das neue Jobcenter


      Agentur für Arbeit Karlsruhe,    Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel                    Tel: 0 721 8 23-16 92
      Pressestelle                     eMail: karlsruhe.PresseMarketing@arbeitsagentur.de   Fax: 0 721 8 23-20 02
      Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe                                                        www.arbeitsagentur.de
2
-2-
 wird denjenigen im Landkreis Karlsruhe, die Unterstützung durch die Leistungen
 des Sozialgesetzbuches II benötigen, kundenorientiert aber auch erfolgsorientiert
 helfen.
„Uns war wichtig, bei der Betreuung unserer Kunden aus einer Hand auf
namentlich bekannte Ansprechpartner und direkte Erreichbarkeit zu setzen“,
ergänzt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Dies umfasst auch die Telefonie, so
dass zukünftig das Zwischenschalten eines Call-Centers entbehrlich wird.
Gemeinsam sollen die vorrangigen Ziele, wie die Beendigung bzw. Verringerung
der Hilfebedürftigkeit der Menschen im Landkreis, die Steigerung der Integration in
Erwerbstätigkeit und die Reduzierung des Langzeitbezuges erreicht werden.
Besondere Beachtung werden hierbei die Belange der Alleinerziehenden, der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gerade beim Übergang von der Schule
zum Beruf, sowie die Menschen mit Migrationshintergrund erfahren. Das
Jobcenter Landkreis Karlsruhe bündelt die Erfahrungen und Kenntnisse beider
Träger, sowohl in der sozialen Daseinsfürsorge als auch in der Integration in
Arbeit, um sich der speziellen Problemlagen dieser Personengruppen zukünftig
gemeinsam anzunehmen. Durch die Verknüpfung der Angebote und Maßnahmen
mit bestehenden Strukturen im Landkreis sowie das Einbinden aller Akteure des
örtlichen Arbeitsmarktes wollen wir eine möglichst tragfähige Basis schaffen, um
Konzepte zu entwickeln, die Lebenssituation der betroffenen Menschen zu
verbessern sowie den sich ändernden Bedingungen am Arbeits- und
Bewerbermarkt gewachsen zu sein.

 Wegen der Organisationsänderung müssen weder neue Anträge gestellt werden,
 noch werden die Zahlungen unterbrochen. Bescheide und Vereinbarungen
 bleiben gültig. Anträge, die für Arbeitslosengeld II oder Kosten der Unterkunft
 noch beim Landkreis oder der Agentur für Arbeit gestellt wurden, werden vom
 Jobcenter übernommen.

 Einen neuen Weg müssen die Kunden des Jobcenters nicht auf sich nehmen.
 Das Jobcenters Landkreis Karlsruhe bleibt in der Fläche verortet und findet sich
 in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Karlsruhe (Brauerstr. 10),
 Ettlingen (Schlossgartenstr. 24) und Waghäusel (Phillippsburger Str. 1). In
 Bretten ist die Geschäftsstelle des Jobcenters in der Hermann-Beuttenmüller-
 Straße 1 untergebracht. An diesen Orten arbeiten Mitarbeiter/innen von Agentur
 für Arbeit und Landratsamt mit Start des Jobcenters ab 01.01.2012 von Anfang
 an gemeinsam in Räumlichkeiten des Jobcenters zusammen.

 In Bruchsal wird es mittelfristig eine gemeinsame Unterbringung geben. Bis dahin
 finden die Kunden in der bisherigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit
 (Stegwiesenstr. 12) sowie im Landratsamt in der Orbinstraße 24 Ansprechpartner
 und Unterstützung. Trotz dieser Übergangsphase in Bruchsal ist sichergestellt,
 dass die Hilfe, wie an den übrigen Standorten auch, aus einer Hand erfolgt und
 keine zusätzlichen Wege erforderlich werden.

 Mit der Vertragsunterzeichnung wurde auch die neue Geschäftsführung des
 „Jobcenter Landkreis Karlsruhe“ vorgestellt. Rolf Martin, derzeit Bereichsleiter
 SGB II der Agentur für Arbeit Karlsruhe, wird diese wichtige Aufgabe
 übernehmen.

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  • 1. Pressemitteilung Nr.: 52/2011 – 05. Dezember 2011 Gründungsvertrag zur Einrichtung des gemeinsamen Jobcenters im Landkreis Karlsruhe ist unterschrieben Im Januar 2012 wird es auch im Landkreis Karlsruhe ein Jobcenter geben. Ab diesem Zeitpunkt werden Landkreis und Arbeitsagentur die Betreuung der SGBII–Kunden gemeinsam durchführen. Bisher wurden die Aufgaben getrennt wahrgenommen. Dabei kümmerte sich die Agentur für Arbeit um die Vermittlung und bewilligte das Arbeitslosengeld II, während der Landkreis die Anträge auf Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bearbeitete. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe, Ingo Zenkner, und der Landrat des Landkreises Karlsruhe, Dr. Christoph Schnaudigel, haben heute den Gründungsvertrag für das Jobcenter im Landkreis Karlsruhe unterschrieben. Wie soll die Gewährung der Leistungen des Sozialgesetzbuches II bestmöglich organisiert werden, und wie kann eine umfassende Unterstützung bei der Integration in Arbeit erfolgen? Dies waren Kernfragen, auf die vor der Vertragsunterzeichnung Antworten von Agentur für Arbeit und Landkreis Karlsruhe zu finden waren. „Der Weg dahin war arbeitsintensiv und im Ergebnis sehr konstruktiv. In enger Abstimmung mit dem Landkreis Karlsruhe haben wir in recht kurzer Zeit gemeinsame Lösungen u. a. für Personal- und Teamstrukturen, Standortfragen, IT-Ausstattung und die telefonische Erreichbarkeit gefunden und damit die wichtigsten Rahmenbedingungen für unser gemeinsames Jobcenter. Heute sagen zu können ‚nun ist alles unter Dach und Fach‘, ist ein schöner Abschluss vieler arbeitsreicher Tage im Vorfeld“, sagt Ingo Zenkner. „Das neue Jobcenter Agentur für Arbeit Karlsruhe, Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel Tel: 0 721 8 23-16 92 Pressestelle eMail: karlsruhe.PresseMarketing@arbeitsagentur.de Fax: 0 721 8 23-20 02 Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe www.arbeitsagentur.de 2
  • 2. -2- wird denjenigen im Landkreis Karlsruhe, die Unterstützung durch die Leistungen des Sozialgesetzbuches II benötigen, kundenorientiert aber auch erfolgsorientiert helfen. „Uns war wichtig, bei der Betreuung unserer Kunden aus einer Hand auf namentlich bekannte Ansprechpartner und direkte Erreichbarkeit zu setzen“, ergänzt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Dies umfasst auch die Telefonie, so dass zukünftig das Zwischenschalten eines Call-Centers entbehrlich wird. Gemeinsam sollen die vorrangigen Ziele, wie die Beendigung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Menschen im Landkreis, die Steigerung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Reduzierung des Langzeitbezuges erreicht werden. Besondere Beachtung werden hierbei die Belange der Alleinerziehenden, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gerade beim Übergang von der Schule zum Beruf, sowie die Menschen mit Migrationshintergrund erfahren. Das Jobcenter Landkreis Karlsruhe bündelt die Erfahrungen und Kenntnisse beider Träger, sowohl in der sozialen Daseinsfürsorge als auch in der Integration in Arbeit, um sich der speziellen Problemlagen dieser Personengruppen zukünftig gemeinsam anzunehmen. Durch die Verknüpfung der Angebote und Maßnahmen mit bestehenden Strukturen im Landkreis sowie das Einbinden aller Akteure des örtlichen Arbeitsmarktes wollen wir eine möglichst tragfähige Basis schaffen, um Konzepte zu entwickeln, die Lebenssituation der betroffenen Menschen zu verbessern sowie den sich ändernden Bedingungen am Arbeits- und Bewerbermarkt gewachsen zu sein. Wegen der Organisationsänderung müssen weder neue Anträge gestellt werden, noch werden die Zahlungen unterbrochen. Bescheide und Vereinbarungen bleiben gültig. Anträge, die für Arbeitslosengeld II oder Kosten der Unterkunft noch beim Landkreis oder der Agentur für Arbeit gestellt wurden, werden vom Jobcenter übernommen. Einen neuen Weg müssen die Kunden des Jobcenters nicht auf sich nehmen. Das Jobcenters Landkreis Karlsruhe bleibt in der Fläche verortet und findet sich in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Karlsruhe (Brauerstr. 10), Ettlingen (Schlossgartenstr. 24) und Waghäusel (Phillippsburger Str. 1). In Bretten ist die Geschäftsstelle des Jobcenters in der Hermann-Beuttenmüller- Straße 1 untergebracht. An diesen Orten arbeiten Mitarbeiter/innen von Agentur für Arbeit und Landratsamt mit Start des Jobcenters ab 01.01.2012 von Anfang an gemeinsam in Räumlichkeiten des Jobcenters zusammen. In Bruchsal wird es mittelfristig eine gemeinsame Unterbringung geben. Bis dahin finden die Kunden in der bisherigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit (Stegwiesenstr. 12) sowie im Landratsamt in der Orbinstraße 24 Ansprechpartner und Unterstützung. Trotz dieser Übergangsphase in Bruchsal ist sichergestellt, dass die Hilfe, wie an den übrigen Standorten auch, aus einer Hand erfolgt und keine zusätzlichen Wege erforderlich werden. Mit der Vertragsunterzeichnung wurde auch die neue Geschäftsführung des „Jobcenter Landkreis Karlsruhe“ vorgestellt. Rolf Martin, derzeit Bereichsleiter SGB II der Agentur für Arbeit Karlsruhe, wird diese wichtige Aufgabe übernehmen.