Die Markenämter u.a. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) aber auch das Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (HABM) prüfen neue Markenanmeldungen nicht auf eine Kollision zu bereits bestehenden Marken. Dies ist nur ein populäres Missverständnis rund um Marke, Markeneintragung und Markenrecht.
Für Inhaber einer Wortmarke, Bildmarke oder Logo bedeutet dies, dass die Kontrolle auf kollidierende Marken (Markenkollision) selbst geleistet werden muss. Die täglichen Auseinandersetzungen zwischen Markeninhabern und die Widersprüche beim DPMA zeigen deutlich wie sinnvoll eine Markenüberwachung sein kann.
Aktuelle Auseinandersetzungen wie das Nivea Blau, Sparkassen Rot oder das Gelb der Branchenbücher zeigen, wie Unternehmen die bestehenden Markenrechte überwachungen und verteidigen. Dabei ist eine Überwachung der eigenen Markenrechte keine aufwendige Angelegenheit.
Viele Irrtümer und fachlische Misverständnisse verstärken die Meinung, dass eine Markenüberwachung teuer und die eigenen Markenrechte jeden Anmelder vor einer gleichen Markenanmeldung abschrecken.
Weitere Informationen zum Thema Markenüberwachung finden sie gebündelt unter:
http://www.infobroker.de/markenueberwachung-monitoring/
2. INFOBROKER.DE
Irrtum 1
Das Amt überwacht neue Marken
Die Patent- und Markenämter prüfen immer nur die Eintragungsfähigkeit einer Marke
nach dem Markengesetz. Selbst bei einer Markenanmeldung einer überaus bekannten
Marke (beispielsweise – Getränk- oder Sportschuh-Marke), die jeder Konsument
kennt, würde keine Mitteilung an den Anmelder gehen, ob er seiner Sache ganz sicher
sei?
3. INFOBROKER.DE
Irrtum 2
Die Eigenüberwachung reicht aus
Ganz sicher? Manuell müsste immer zu einem festen Zeitpunkt und das am besten an
jedem Tag eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Für eine deutsche Marke
würde dies bedeuten: Täglich die Meldungen des DPMA, des Harmonisierungsamtes
und der IR Marken auf Ähnlichkeiten zu untersuchen. Die freien Systeme des HABM
(Harmonisierungsamtes) und die IR-Markendatenbank lassen keine
Ähnlichkeitsrecherchen zu.
4. INFOBROKER.DE
Irrtum 3
Nur ein Anwalt kann überwachen
Das ist nicht richtig. Anwälte bieten die Leistung der Markenüberwachung innerhalb
der anwaltlichen Beratung rund um die Marke an. Sie können sich aber auch ohne
Anwalt an einen Recherchedienstleister wenden und eine Markenüberwachung in
Auftrag geben.
5. INFOBROKER.DE
Irrtum 4
Es wird immer vorab recherchiert
Sind Sie sicher das wirkliche alle Anmelder vorab recherchieren? Viele
Markenanmelder führen sicherlich vor der Anmeldung eine Markenrecherche durch.
Hier stellt sich jedoch die Frage, ob die Recherche auf Ähnlichkeit durchgeführt und
auch Ihre Marke dabei aufgefunden wurde. Zum guten Schluss mag der potenzielle
Gegner seine eigene Markenkreation noch lange nicht ähnlich zu Ihrer Marke sehen.
6. INFOBROKER.DE
Irrtum 5
Eine Markenüberwachung ist teuer
Stimmt nicht! Die Kosten für die Verteidigung der eigenen Markenrechte gegen eine
bereits eingetragene Marke sind weitaus höher als die Jahresgebühren für eine
Markenüberwachung.
7. INFOBROKER.DE
Markenüberwachung
Das sollten Sie einfach wissen
Eine Marke wird nach erfolgreicher Eintragung nicht vom Markenamt überwacht. Auch
Ihr betreuender Anwalt übernimmt dies nicht ohne Auftrag automatisch. Vertrauen Sie
ebenso wenig darauf, dass Neuanmelder eine Recherche vornehmen lassen. Ebenso
legt jeder Anmelder den Begriff „Ähnlichkeit“ auf seine Weise aus. Bei erfolgreicher
Überwachung bekämpfen Sie gegnerische Marken direkt im Widerspruchsverfahren.
Das ist deutlich günstiger als eine später notwendige Löschungsklage. Bauen Sie
einen ersten Schutz Ihrer Markenrechte wirksam durch eine Überwachung auf.
8. INFOBROKER.DE
MarkenüberwachungMarkenüberwachungMarkenüberwachungMarkenüberwachung ---- unser Serviceunser Serviceunser Serviceunser Service
• Überwachung von Marken weltweit (mehr als 165 Länder verfügbar)
• Wortmarken-Überwachung
• Reine Bildmarken-Überwachung (Logo usw.)
• Wort/Bildmarken Überwachung
• Identitäts- und Ähnlichkeitsüberwachung
• Weit gefasster Ähnlichkeitsalgorhytmus
• Unverzüglicher Ergebnisversand per E-Mail
• Komplette Reports mit allen Angaben zur gegnerischen Marke
• Schnelle und einfache Schaltung direkt Online
• Festpreis für 12 Monate (unabhängig von der Treffermenge)
• Keine automatische Verlängerung nach 12 Monaten (Rücksprache)
9. INFOBROKER.DE
Fragen?
Gerne helfen wir weiter
Die Schaltung einer Markenüberwachung nach erfolgreicher Anmeldung und
Eintragung einer eigenen Marke sollte Ihr persönlicher Standard werden. Wir beraten
Sie gerne, welche Länder oder Überwachungsansätze für Sie in Frage kommen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Am besten per E-Mail mit den Angaben zu
Ihrer Marke, dann erstellen wir umgehend ein passendes Angebot.
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