1. WUSSTEN SIE,
… dass der Kollektivvertrag (KV)
nicht vom Himmel fällt?
für Außendienst
… dass im KV Ihr monatliches Mindestentgelt erhöht wurde?
Sie profitieren davon, die Erhöhungen kommen auch bei allen Sonderzahlungen, Urlauben
und Dienstverhinderungen zum Tragen. Das bringt Ihnen bares Geld!
... dass im Vorjahr eine Erhöhung Ihres Fixums im KV erreicht wurde?
… warum Sie Anspruch auf Ausgleich des Provisionsentgangs haben?
Weil dies der KV regelt, Sie erhalten für Ihren Urlaub, für die Feiertage und
den Krankenstand eine Verdienstentgangsentschädigung.
Das trägt zu Ihrem persönlichen Wohlstand bei!
… warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten?
Weil dies nur im KV verankert ist, eine willkommene Sozialleistung, deren Erhöhung auch in
den KV-Verhandlungen durchgesetzt werden konnte.
… dass Ihre Angehörigen, für den Fall Ihres Verunglückens,
KV-Ansprüche auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben?
… dass für ältere Beschäftigte bzw. vor dem Pensionsantritt bessere Kündigungsfristen
und zusätzliche Abfertigungsansprüche bestehen?
… dass Sie im Außendienst leider nur Provisionsvermittler sind und dass ein Unternehmen
jederzeit Einfluss auf Ihren Provisionsverdienst nehmen kann?
Hier ist eine starke Interessensvertretung von Betriebsrat und GPA-djp besonders hilfreich.
… warum die GPA-djp eine eigene Interessengemeinschaft für AD-MitarbeiterInnen gegründet hat?
Damit sich diese verstärkt den Bedürfnissen der AD-MitarbeiterInnen widmen kann.
Die Interessengemeinschaft bietet Vernetzung, Infos und Initiativen für Verbesserungen.
… warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen?
Weil diese nur im Kollektivvertrag geregelt sind.
Nur die Gewerkschaft ist für deren Erhaltung zuständig.
… warum wir aufzeigen woher alle diese Ansprüche kommen?
Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss!
Weil die Vorteile aus dem KV gesichert und ausgebaut gehören!
2. Kollektivvertrag Außendienst
Wo bekommen Außendienstbeschäftigte bare Geldleistungen durch ihre Gewerkschaft?
Verdienstentgangsentschädigung
Sie profitieren von Ansprüchen aus dem Kollektivvertrag und erhalten für ihren Urlaub, für die Feiertage
und den Krankenstand eine Verdienstentgangsentschädigung!
Beispiel: (Berechnung 1/300 der Abschlussprovision, Durchschnitt der letzten 12 Monate)
Jahreseinkommen Tagessatz Tage Mehr Geld/Jahr
€ 24.000,- € 24,- bei 30 Werktagen € + 1.008,-
Urlaub und
€ 38.000,- € 42,- 12 Feiertagen/Jahr € + 1.764,-
bei 36 Werktagen
€ 58.000,- € 57,- Urlaub und € + 2.736,-
12 Feiertagen/Jahr
Sie erhalten allein aus diesem Regelungsbereich, ohne Krankenstände,
je nach Jahreseinkommen bis € 2.736,- mehr Geld!
Erhöhungen beim Mindesteinkommen
Dieses kommt bei allen Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld), Urlauben und den Dienstverhinde-
rungen nachhaltig zum Tragen.
Durch die KV-Verhandlungen konnten in den letzten 18 Jahren je nach Dienstjahr Ihr Mindesteinkommen
zwischen 74% und 189% erhöht werden.
Die Anhebung des Mindesteinkommens bringt Ihnen nachhaltig bares Geld!
Der Preisindex ist in diesem Zeitraum um rund 33% gestiegen.
Sonderzahlungen
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nur in Kollektivverträgen geregelt und nicht etwa im Gesetz.
Nur die Gewerkschaft ist für deren Erhaltung zuständig!
Weitere Ansprüche nur aus dem KV:
• Die Absetzbarkeit von Werbungskosten ist auch für Urlaub und Krankenstand möglich.
• Die Einrechnung von Vordienstzeiten in den Mindestgehaltstafeln bringt bares Geld.
• Regelungen für längere Kündigungsfristen, sollte mal alles schief gehen.
• Kinderzulage
Die Gewerkschaft bringt Ihnen bares Geld! Durchschnittlich einige tausend Euro mehr pro Jahr,
allein aus den Bereichen Mindesteinkommen, Werbungskosten und Provisionsverdienstentgang.
Dem gegenüber steht eine Mitgliedschaft. Eine Investition, die sich lohnt!