Der ÖGB Salzburg – ein kurzer Überblick über die
Anfänge der Gründung
Zerbombte Häuser, zerstörte Einrichtungen, verschleppte Bibliotheken – viele
Vertrauensleute der Gewerkschaftsbewegung in den Gefängnissen umgekommen,
im Krieg gefallen – Hunger und Elend unter der Zivilbevölkerung – das war das Erbe
des Dritten Reiches auch in Salzburg.
Sofort nach Kriegsende stellten sich in Wien und in den Bundesländern
unerschrockene Kämpfer für den Wiederaufbau der Gewerkschaften in einem neuen
Österreich zur Verfügung. Am 27. April 1945 wurde der Österreichische
Gewerkschaftsbund mitten im Chaos des Zusammenbruchs des Dritten Reiches in
Wien gegründet. In Salzburg legte wenige Monate eine erste Konferenz der
gewerkschaftlichen Obmänner am 16. August die Grundlagen für die
Landesorganisation.
In den Nachkriegsjahren war die Versorgung der Bevölkerung mit den allernötigsten
Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen das oberste Gebot. Volle Märkte und
Läden gab es für viele Salzburger erst viele Jahre nach dem Krieg. Der Kampf
gegen die Teuerung und gegen eine beginnende Inflation sah die Gewerkschafter in
vorderster Front.
Mehrfach musste vom Österreichischen Gewerkschaftsbund das
Demonstrationsmittel Streik zur Sicherung des gerechten Anteils der
Arbeitnehmerschaft am steigenden Volkseinkommen eingesetzt werden. So zogen
beispielsweise am 21. Juni 1954 15.000 Arbeiter, Angestellte und Beamte durch die
Stadt zur Landesregierung und forderten energische Maßnahmen gegen die
ständigen Preissteigerungen.
Neben den Fragen der Lebenshaltung, dem Verhältnis von Preisen und Löhnen, galt
das ständige Bemühen der Gewerkschaften in den Anfangsjahren vor allem der
Sicherung und der Erhaltung der Vollbeschäftigung. Die Gewerkschaftsbewegung
hat sich daher mit Nachdruck z. B. für die Ansiedlung ausländischer Betriebe
eingesetzt.
Bereits 1955 machten sich ÖGB und AK Gedanken über die steigende Zahl von
Pendlern. So waren bereits im Jahr 1955 18.453 ArbeitnehmerInnen an einem
anderen als ihrem Wohnort beschäftigt. Im Rahmen einer Studie wurde Fragen nach
Verkehrsproblemen, des Wohnungsbaus, der Ansiedelung oder Verlagerung von
Betrieben, der Arbeitszeitgestaltung etc. nachgegangen.
Ein besonderes Augenmerk wurde in den Anfangsjahren auf die Jugend gelegt. Viele
Kinder und Jugendliche waren damals unterernährt. Im Rahmen von
Erholungswochen, die die Gewerkschaften organisierten, sollten sie zu Kräften
kommen. Zudem wurden bis 1965 14 Heime im Land Salzburg errichtet, die in erster
Linie der Jugend zur Verfügung standen. In diesen Heimen stand die Kommunikation
unter den Jugendlichen im Vordergrund. Darüber hinaus wurden ihnen
unterschiedliche sinnvolle Freizeitbeschäftigungen wie Modellbau, Tischtennis etc.
angeboten.
Der ÖGB als erfolgreicher Sozialpartner
Ein Meilenstein der Gewerkschaftsbewegung war das Kollektivvertragsgesetz, das
im Februar 1947 verabschiedet wurde. Es bildete die Grundlage dafür, dass die
ArbeitnehmerInnen am zunehmenden Wohlstand teilhaben konnten. Im selben Jahr
wurde mit dem Abschluss des ersten Lohn- und Preisabkommens der Grundstein für
das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft gelegt, das europaweit einzigartig ist. Der
ÖGB brachte sich ab diesem Zeitpunkt aktiv in die Sozialpolitik ein, bei den
Brotpreisen genauso wie bei den Löhnen. Die aufflammenden Proteste im Jahr 1950
konnten friedlich beigelegt werden. Seitdem werden Konflikte in Österreich zumeist
am Verhandlungstisch gelöst.
Trotz aller Schwierigkeiten während der Wiederaufbaujahre und zahlreicher
Zugeständnisse an Regierung und Arbeitgeberseite überschritt die Mitgliederzahl des
ÖGB bereits 1947 die Millionengrenze und liegt auch heute noch darüber. Mit dem
guten Willen, den Johann Böhm damals ankündigte, viel Einsatz und Kraft hat der
ÖGB gemeinsam mit den Gewerkschaften in den 70 Jahren vieles geschafft.
Manches wurde auf diplomatischem Wege erreicht, anderes musste mit Aktionen,
Protesten oder Streiks hart erkämpft werden. Einen herben Rückschlag erfuhren der
ÖGB und die Sozialpartnerschaft unter der schwarzblauen Regierung in den Jahren
2001 bis 2003. FPÖ und ÖVP setzten alles daran, den Einfluss des ÖGB
zurückzudrängen.
Noch heute laborieren wir an den Folgen der damaligen Privatisierungs- und
Einsparungspläne. Das sorgte beim ÖGB und der Bevölkerung für großen Unmut,
die geplante Pensionsreform erhitzte die Gemüter zusätzlich. Obwohl der ÖGB
immer wieder auf Ungerechtigkeiten in den Gesetzesvorlagen hinwies, wurde mit den
Sozialpartnern nicht einmal verhandelt. Der Geduldsfaden der
Gewerkschaftsbewegung riss damit endgültig. Landesweite Demonstrationen wurden
organisiert, an denen sich eine halbe Million Menschen beteiligten. Trotz der
spärlichen Erfolge – die Regierung beschloss die umstrittene Pensionsreform – war
das Streikjahr 2003 für den ÖGB von großer Bedeutung. An der Kampfkraft des ÖGB
gab es keine Zweifel mehr.
In der ÖGB-Geschichte gab es auch andere schwere Rückschläge: Die Bawag-Krise
war sicherlich eine schmerzhafte Zäsur. Aber auch sie konnte mit vereinten Kräften
erfolgreich bewältigt werden. Auch globale Ereignisse wie die Finanzkrise gingen und
gehen natürlich nicht spurlos am ÖGB vorüber.
Auch in Zukunft wird sich der ÖGB vehement für ein Schließen der Kluft zwischen
Arm und Reich einsetzen. Soziale Gerechtigkeit muss es in Österreich, aber auch
europaweit und weltweit geben, dafür brauchen wir verhandlungsfähige, aber auch
konfliktfähige Gewerkschaften. Der ÖGB war, ist und bleibt ein starker und
zuverlässiger Partner an der Seite der österreichischen ArbeitnehmerInnen.
ÖGB 2015: Wieder mehr als 65.000 Mitglieder
Grund zur Freude hat der ÖGB Salzburg aufgrund seiner aktuellen Mitgliederstatistik.
Mit Ende des Jahres 2014 verzeichnete der ÖGB exakt 65.095 Mitglieder. Dies
entspricht einem Zuwachs von 170 Personen (0,3 Prozent). Besonders erfreulich ist
der Anstieg bei der Jugend. Die Zahl der Mitglieder unter 20 Jahren stieg im
vergangenen Jahr von 2656 auf 2746. Dies entspricht einer Steigerung um 3,4
Prozent!
„Die Jugend ist die Zukunft. Das gilt auch für unsere Bewegung“, sagt dazu ÖGB-
Landesvorsitzender AK-Präsident Siegfried Pichler. „Umso mehr freut es mich, dass
unser eingeschlagener Weg in der Jugendarbeit Früchte trägt. Nur eine starke
gewerkschaftliche Interessenvertretung ist der Garant dafür, dass die Rechte in der
Arbeitswelt gesichert und auch weiter ausgebaut werden. Es freut mich, dass das
offensichtlich immer mehr Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen auch so sehen
und der Gewerkschaftsbewegung beitreten.“
Neben der interessenspolitischen Arbeit in den Betrieben setzt der ÖGB auch auf
Zusatzangebote für Jugendliche, bei denen das Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird.
So wurde 2014 das Projekt „ÖGJ Sport“ aus der Taufe gehoben. Im Rahmen des
Projekts organisierte die Gewerkschaftsjugend verschiedene Sportangebote zu
günstigen Preisen.
Das Jahr 2014 war aus Sicht der Gewerkschaft geprägt von der „Lohnsteuer runter!“-
Kampagne und dem Ringen um „mehr Netto vom Brutto“. Das schwierige
wirtschaftliche Umfeld machte sich durch steigende Zahlen in der Rechtsberatung
und großem Bedarf an gewerkschaftlicher Unterstützung in den Betrieben
bemerkbar. 2014 brachte Rekordarbeitslosigkeit und Kündigungen in großen
Betrieben, die Sozialplanverhandlungen notwendig machten. „In unseren Beratungen
fällt auf, dass ArbeitnehmerInnen unter der angespannten wirtschaftlichen Situation
leiden. Beispielsweise kommen immer häufiger Gewerkschaftsmitglieder zu uns, um
ihre Lohnunterlagen überprüfen zu lassen, weil sie vermuten, dass nicht korrekt
abgerechnet worden ist“, erklärt ÖGB-Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler.
Um Druck von den ArbeitnehmerInnen zu nehmen, ist laut Hirschbichler das baldige
Anspringen des Konjunkturmotors unerlässlich. „Die kürzlich präsentierte
Lohnsteuerreform wird zu einer Stärkung der Kaufkraft führen, da das zusätzliche
Geld im Börsel der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in den Konsum gehen
wird“, ist Hirschbichler überzeugt. „Die vom ÖGB ins Rollen gebrachte Steuerreform
wird somit einen wesentlichen Teil dazu beitragen die angespannte Situation auf
dem Arbeitsmarkt wieder in den Griff zu bekommen.“
Der aktuell entflammten Diskussion um so genannte Reformen bei den Pensionen
erteilt Hirschbichler eine Absage. „Aktuell sind insbesondere ältere
ArbeitnehmerInnen von Arbeitslosigkeit betroffen. Dadurch gehen immer mehr
Menschen aus der Arbeitslosigkeit in die Pension. Aufgrund niedrigerer
Beitragszahlungen erhalten sie in weiterer Folge auch niedrigere Pensionen“, weiß
Hirschbichler. In der Pensionsdiskussion fordert sie daher die Wirtschaft auf, die
Blockade zum Bonus-Malus-System aufzugeben. Dieses System sieht
Bonuszahlungen für Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren
Beschäftigten vor. Zur Finanzierung würden Zahlungen von Unternehmen mit
besonders wenigen älteren Beschäftigten herangezogen werden.
Die Mitgliederentwicklung von 2004 bis 2014
BetriebsrätInnen als Rückgrat der Betriebe
Hervorzuheben ist der tägliche Einsatz der rund 4700 Salzburger Betriebsrätinnen
und Betriebsräte. „Das Engagement der BetriebsrätInnen ist enorm hoch. In
wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten, steigen auch die Herausforderungen an
sie. Je mehr die ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten, umso öfter müssen
BetriebsrätInnen ihr Bestes geben, um ihren KollegInnen mit Rat und Tat zur Seite zu
stehen“, erklärt dazu ÖGB-Landesvorsitzender AK-Präsident Siegfried Pichler. „Sie
lösen Probleme bereits wenn sie entstehen und ersparen Beschäftigten mühevolle
und teils langwierige Prozesse am Arbeitsgericht. Als Bindeglied zwischen
Geschäftsleitung und Beschäftigten sind sie das eigentliche Rückgrat der
österreichischen Betriebe und Garant für betriebliche Mitbestimmung der
Beschäftigten.“
In Betrieben mit Betriebsrat sind die Beschäftigten zufriedener
Die enorme Bedeutung von BetriebsrätInnen hat der Arbeitsklimaindex der AK
Salzburg belegt. In organisierten Betrieben liegt der Anteil der sehr zufriedenen
ArbeitnehmerInnen um bis zu 12 Prozent höher als in nicht organisierten Betrieben.
Beschäftigte in Unternehmen mit Betriebsrat bewerten ihr betriebliches Arbeitsumfeld
und die Arbeitsbedingungen deutlich häufiger mit „sehr gut“ oder „sehr zufrieden“.
Sie sind zufriedener mit der Arbeitszeitregelung, den Sozialleistungen, den
Beziehungen zu den KollegInnen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den
Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten im Betrieb – und auch ihrem Einkommen.
In der Gesamtbetrachtung profitieren Betriebe enorm durch das Vorhandensein
eines Betriebsrates. „Zufriedene ArbeitnehmerInnen sind produktiver“, weiß ÖGB-
Landesgeschäftsführerin Heidi Hirschbichler. „Wir wissen aber auch, dass
ArbeitnehmerInnen in Unternehmen mit Betriebsrat deutlich weniger oft mit dem
Gedanken spielen, den Arbeitsplatz zu wechseln. Damit bleiben Wissen und
Erfahrung im Unternehmen.“
Betriebsrat verhilft zu mehr Geld im Börsel
Neben den positiven Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit macht sich das
Vorhandensein eines Betriebsrats auch im Geldbörsel bemerkbar. Die
Nettoeinkommen sind in organisierten Betrieben deutlich höher als in Betrieben ohne
Betriebsrat. ArbeitnehmerInnen, die in einer Firma mit Betriebsrat arbeiten, verdienen
im Schnitt um rund 300 Euro netto im Monat mehr, als Beschäftigte, für die sich im
Betrieb niemand einsetzt.
Trotz der positiven Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Produktivität in einem
Betrieb werden ArbeitnehmerInnen bei der Gründung eines Betriebsrates noch
immer Steine in den Weg gelegt. „Wir hören immer wieder, dass MitarbeiterInnen
durch die Blume zu verstehen gegeben wird, dass ein Betriebsrat im Betrieb nicht
erwünscht sei. Immer wieder wird mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht. Diese
Haltung ist völlig unverständlich, da ja sowohl Betrieb als auch Beschäftigte von
einem Betriebsrat profitieren. Wie erfolgreich Unternehmen mit Betriebsrat bzw.
Personalvertretung sind, zeigt, dass 92 der 100 größten Betriebe im Bundesland
Salzburg einen Betriebsrat haben“, erklärt Hirschbichler.
Besonderes Augenmerk wird auf die (Aus-)Bildung der BetriebsrätInnen gelegt.
Neben zahlreichen Seminaren wir die Gewerkschaftsschule flächendeckend
angeboten. Zwei Jahre lange erhalten interessierte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen
im Rahmen der Gewerkschaftsschule das notwendige Rüstzeug für die
gewerkschaftspolitische und praktische Betriebsarbeit und zur Stärkung ihrer
Handlungskompetenz. Die Gewerkschaftsschule wird in allen Salzburger Bezirken
angeboten. 2015 starten Lehrgänge in Hallein, Salzburg und Tamsweg.
Der ÖGB in Zahlen
125.000.000.000 Euro bewegen die Gewerkschaften im Rahmen der jährlichen
Kollektivvertragsverhandlungen, das sind fast 50 Prozent der gesamten
Wirtschaftsleistung (BIP).
1.198.071 Millionen Mitglieder hat der ÖGB. Um sie gut vertreten zu können, sind sie
– je nach Job – in einer der sieben Gewerkschaften des ÖGB organisiert.
859 gültige Kollektivverträge gibt es in Österreich. Diese verhandeln die
Gewerkschaften mit den Arbeitgebern; sie sichern etwa die jährlichen Gehalts- und
Lohnerhöhungen.
250 Bildungsangebote veranstaltet der VÖGB jährlich für PersonalvertreterInnen und
Mitglieder. Zusätzlich bietet der ÖGB Beratungen zu verschiedenen Themen an.
54 Regionalorganisationen, acht Landesorganisationen, eine Zentrale: Der ÖGB ist
auch regional gegliedert, um seine Mitglieder vor Ort zu betreuen.
70 JAHRE FÜR DIE MENSCHEN
DIE ERFOLGE DES ÖGB SEIT SEINER GRÜNDUNG
1945 RECHTSÜBERLEITUNGSGESETZ ALS GRUNDLAGE
DES ÖSTERR. SOZIALRECHTES; AK-, FEIERTAGSRUHEGESETZ
1946 ARBEITERURLAUBS-, JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ
1947 SOZIALVERSICHERUNGS-, KOLLEKTIVVERTRAGS-, BETRIEBSRÄTE-,
ARBEITSINSPEKTIONSGESETZ
1948 HERABSETZUNG DER ALTERSGRENZE FÜR WEIBL. VERSICHERTE U.
WITWEN IN DER RENTENVERSICHERUNG
1949 ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZ BRINGT WIEDER
DAS VERSICHERUNGSPRINZIP ZURÜCK; KINDERBEIHILFENGESETZ
1950 NOVELLE ZUM KINDERBEIHILFENGESETZ
1951 MINDESTLOHNTARIF-, WOHNUNGSBEIHILFENGESETZ
1952 GRÜNDUNG DES VERBANDES FÜR SOZIALTOURISMUS
MIT EINFÜHRUNG VON VERBILLIGTEN URLAUBSMARKEN
1953 JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ ZUR BEKÄMPFUNG
DER HOHEN JUGENDARBEITSLOSIGKEIT
1954 HEIMARBEITSGESETZ
1955 ALLGEMEINES SOZIALVERSICHERUNGSGESETZ
1956 ARBEITSPLATZSICHERUNGSGESETZ
1957 MUTTERSCHUTZGESETZ
1958 VERHANDLUNGEN ZUR ARBEITSZEITVERKÜRZUNG AUF 45 STUNDEN
1959 GENERALKOLLEKTIVVERTRAG ZUR EINFÜHRUNG
DER 45-STUNDEN-WOCHE TRITT IN KRAFT
1960 SÄUGLINGS-, GEBURTENBEIHILFE- UND KARENZURLAUBSGESETZ
1961 AUSLANDSRENTENÜBERNAHMEGESETZ
1962 HAUSGEHILFEN-HAUSANGESTELLTENGESETZ
1963 SCHAFFUNG DES BEIRATES FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN
DER PARITÄTISCHEN KOMMISSION
1964 VERLÄNGERUNG DES MINDESTURLAUBS DURCH GENERAL-KV
AUF DREI WOCHEN
1965 PENSIONSANPASSUNGSGESETZ;
DIENSTNEHMERHAFTPFLICHTGESETZ
1966 MIT DER 19. ASVG-NOVELLE WIRD DAS RISIKO„KRANKHEIT“
ENTSCHÄRFT
1967 BEAMTEN-, KRANKEN-, URLAUBSVERSICHERUNGSGESETZ;
BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ
1968 KINDERBEIHILFE WIRD DURCH EINHEITLICHE UND
HÖHERE FAMILIENBEIHILFE ERSETZT
1969 BERUFSAUSBILDUNGS-, ARBEITSMARKTFÖRDERUNGSGESETZ
1970 GENERAL-KV ÜBER DIE SCHRITTWEISE EINFÜHRUNG
DER 40-STD.-WOCHE – ÄNDERUNG ARBEITSZEITGESETZ
1971 SCHÜLERBEIHILFENGESETZ
1972 JUGENDVERTRAUENSRÄTE-, ARBEITNEHMERSCHUTZGESETZ
1973 BESCHLUSS DES ARBEITSVERFASSUNGSGESETZES
1974 ENTGELTFORTZAHLUNGSGESETZ – LOHNFORTZAHLUNG
BEI KRANKHEIT UND URLAUB
1975 DIE 40-STD.-WOCHE TRITT IN KRAFT; FAMILIENRECHTSREFORM
1976 BESCHLUSS DES URLAUBSGESETZES, ERHÖHUNG
DES MINDESTURLAUBES, PFLEGEFREISTELLUNG
1977 ENTGELTSICHERUNGSGESETZ
1978 REFORM DER BERUFSAUSBILDUNG
1979 GLEICHSTELLUNG DER ARBEITERINNEN MIT DEN ANGESTELLTEN BEI
ABFERTIGUNG, GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
1980 MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMERVERTRETERiNNEN IM
AUFSICHTSRAT WIRD NEU GEREGELT
1981 VERBESSERUNG NACHTSCHICHT-SCHWERARBEITERGESETZ
1982 GESELLSCHAFTSRECHTSÄNDERUNGSGESETZ
1983 ETAPPENWEISE VERLÄNGERUNG DES MINDESTURLAUBS
VON VIER AUF FÜNF WOCHEN
1984 ARBEITSRUHEGESETZ
1985 ERSTE KOLLEKTIVVERTRÄGE MIT KÜRZERER ARBEITSZEIT
ALS 40 STUNDEN
1986 VERBESSERUNG ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ
1987 ARBEITS- UND SOZIALGERICHTSGESETZ TRITT IN KRAFT
1988 ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNGSGESETZ
1989 NOVELLE ZUM ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZ – KARENZ
FÜR VÄTER
1990 ÖGB FORDERT 10.000 SCHILLING MINDESTLOHN – ERREICHT IN DEN
KOLLEKTIVVERTRÄGEN DER NÄCHSTEN 10 JAHRE
1991 ZUVERDIENSTGRENZEN FÜR PENSIONISTiNNEN FALLEN
1992 GLEICHBEHANDLUNGSPAKET, LEHRLINGSFREIFAHRT
1993 NACHTSCHICHT-SCHWERARBEITERGESETZ, PFLEGEGELD
1994 REFORM DER SOZIALVERSICHERUNGSORGANISATION
1995 START DER„AKTION FAIRNESS“ DES ÖGB ZUR GLEICHSTELLUNG
VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN
1996 MASSNAHMENKATALOG DER SOZIALPARTNER FÜR
BESCHÄFTIGUNGSOFFENSIVE
1997 SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG
AUF KOLLEKTIVVERTRAGLICHER GRUNDLAGE
1998 FREIWILLIGE SELBSTVERSICHERUNG FÜR GERINGFÜGIG
BESCHÄFTIGTE IN KRAFT
1999 STEUERREFORM BRINGT ENTLASTUNG FÜR ARBEITNEHMERINNEN
2000 ANGLEICHUNG DER ENTGELTFORTZAHLUNGSFRISTEN
DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
2001 SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR MODERNISIERUNG
DES ARBEITNEHMERiNNENSCHUTZES
2002 ABFERTIGUNG NEU
2003 ÖGB ERREICHT DURCH AKTIONEN UND STREIKS
ABMILDERUNG DER HÄRTEN DER GEPLANTEN PENSIONSREFORM
2004 SOZIALPARTNEREINIGUNG ÜBER ENTGELTSCHUTZ FÜR ARBEITSLOSE
2005 SCHWERARBEITERREGELUNG,
ÄNDERUNG DER DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
2007 MEHRARBEITSZUSCHLAG FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE
2007 SOZIALE ABSICHERUNG DER FREIEN DIENSTNEHMERINNEN
2007 AUSBILDUNGSGARANTIE BIS 18 JAHRE
2008 ÖGB/WKÖ VERPFLICHTEN SICH ZUR UMSETZUNG
VON 1.000 EURO MINDESTLOHN
2009 STEUERREFORM UND ARBEITSMARKTPAKETE
2010 BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG
2011 NATIONALER AKTIONSPLAN FÜR GLEICHBEHANDLUNG IN DER
ARBEITSWELT, MIT INTERNEN EINKOMMENSBERICHTEN,
ANGABE DES MINDESTEINKOMMENS IN STELLENINSERATEN
2011 GESETZ GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING
2012 BILDUNGSKARENZ WIRD DAUERRECHT
2013 REFORM KURZARBEIT
2013 AUFLÖSUNGSABGABE
2013 ERWEITERUNG DER BERUFSKRANKHEITENLISTE
2013 SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG FÜR BAUARBEITERINNEN
BEI HITZE
2013 PFLEGEFREISTELLUNG FÜR„PATCH-WORK-FAMILIEN“
2013 VERBESSERUNGEN FÜR LEIHARBEITNEHMERINNEN IM ARBEITS-
KRÄFTEÜBERLASSUNGSGESETZ
2014 VERSCHÄRFUNG DES GESETZES GEGEN LOHN- UND SOZIALDUMPING
STARK
SOZIAL GERECHT
DEIN PARTNER IN DER ARBEITSWELT.
STARK SOZIALSOZIAL
MISSION STATEMENT
WIR STEHEN FÜR SOZIALE GERECHTIGKEIT.
Wir arbeiten mit aller Kraft dafür,
dass ALLE MENSCHEN auf soziale Sicherheit vertrauen können;
dass der vorhandene WOHLSTAND GERECHT VERTEILT wird;
und dass alle Menschen – alt oder jung, Männer oder Frauen, be-
schäftigt oder arbeitslos, krank oder gesund, in Österreich gebo-
ren oder nicht – DIE GLEICHEN CHANCEN HABEN.
Wir wenden uns kompromisslos gegen jede Art von Diskriminie-
rung, Rassismus, Faschismus und Diktatur.
UNSERE MITGLIEDER MACHEN UNS STARK.
Mit ihnen gemeinsam kämpfen wir für eine GERECHTE ARBEITSWELT
mit GUTEN ARBEITSBEDINGUNGEN und FAIREN EINKOMMEN;
für gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte und rechtlich
VERBINDLICHE ARBEITSBEZIEHUNGEN und für starke Mitbestimmung;
und für eine nachhaltig POSITIVE WIRTSCHAFTLICHE UND GESELL-
SCHAFTLICHE ENTWICKLUNG.
Wir sorgen in den Betrieben und Dienststellen, in den Branchen,
in der Sozialpartnerschaft, der Sozialversicherung und gegenü-
ber der Politik dafür, dass die INTERESSEN DER ARBEITNEHMERINNEN
EINE STARKE VERTRETUNG HABEN.