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Tarifvertrag 2010: Was Sie wissen müssen
Der Tarifvertrag 2010 bringt inhaltlich keine grossen Veränderungen. Die Tariflimiten der Geräte-
tarifstufen 1 bis 3 sind um rund einen Drittel gesenkt worden. Hinsichtlich der Arbeit der Akus-
 tikerinnen und Akustiker beginnt aber eine neue Zeitrechnung. Wir wollen Sie mit den




    1
    wichtigsten Informationen darauf vorbereiten. Nehmen Sie die Herausforderung an.


                                          Es gibt keine Preislisten mehr
                                 Bis anhin waren Sie sich gewohnt, BSV-Preislisten zu
                                verwenden. Diese Preislisten wurden für zuzahlungsfreie wie
                                zuzahlungspflichtige Hörgeräte erstellt. Viele Akustiker haben
                                sich an diese veröffentlichten Preise gehalten. Das ist ab
                                2010 nicht mehr so. Die Branche hat sich in den Tarifverhand-
                                lungen dafür eingesetzt, dass es diese Preis- listen nicht
                                mehr gibt. Sie sind sozialversicherungsrechtlich unzulässig,
                                denn der Tarifvertrag regelt nur die „einfache und zweck-
                                 mässige“ Versorgung wie es im Gesetz heisst.




    2
                                         Der Akustiker macht den Preis
                                 Das hat Folgen für Sie und Ihre Arbeit. Im zuzahlungs-
                                freien Bereich sind die Preise weiterhin durch den Tarif-
                                vertrag fix geregelt. Bei allen anderen Hörgeräten sind die
                                Abgabestellen in der Preisgestaltung frei. Sie müssen also
                                Ihre Preise selber berechnen. Manche Unternehmen machen
                                das schon seit Jahren, für andere ist diese Situation neu.
                                Nehmen Sie dies als Chance für Ihr Unternehmen wahr. Die
                                individuelle Kalkulation bringt Ihnen Handlungsspielraum bei
                                den Preisen. Dadurch wird es unterschiedliche Preise im




    3
                                 Hörgerätemarkt geben.



                                       Kalkulation von Endverkaufspreisen
                                 Jeder Betrieb muss sich zu den Preisen Gedanken machen. Es
                                gibt verschiedene Berechnungen. Ausgangspunkt sind die
                                Wareneinstandspreise (Listenpreise), die Sie den Herstellern
                                bezahlen und die Betriebskosten gemäss Erfolgsrechnung. Sie
                                können auf Ihre Einkaufspreise einen fixen Betrag berechnen
                                oder mit einem Prozentsatz arbeiten. Die Preise von 2009 oder
                                die unverbindlichen Preisempfehlungen einfach zu übernehmen
                                ist keine gute Idee – sie bewusst gestalten und transparent
                                offerieren hingegen schon. Seien Sie sich bewusst: Sie sind in
                                  einem Markt tätig, in dem die Preise verglichen werden.
4
              Transparenz über die Preise
     Dazu braucht es Transparenz für die Kunden. Alle Kunden
    haben das Recht, Preise zu vergleichen und sich eine eigene
    Meinung zu bilden. Sie als Anbieter müssen dafür sorgen, dass
    Ihre Kunden rasch und unkompliziert den gewünschten Preis
    erfahren. Das beginnt mit dem Schaufenster: Ausgestellte Pro-
    dukte müssen mit einem Preisschild versehen sein. Im Ladenlo-
    kal und in den Besprechungszimmern empfehlen wir, einen
    Katalog aufzulegen. Dort sind die Dienstleistung, Zusatzleis-
    tungen und alle Geräte mit Preis verzeichnet. Auch Informationen
    zu den Zahlungsmodalitäten oder den Garantieleistungen
    gehören in eine solche Preisliste. Auslagen von Zubehör sind
    vollständig mit dem jeweiligen Preis zu beschriften. Auf telefo-
    nische Anfragen sollen alle Akustiker rasch und unkompliziert
    Auskunft geben. Bei Unklarheiten stehen die Sekretariate von
     HZV und Akustika gerne zur Verfügung und klären Fragen mit




5
      den zuständigen Stellen ab.


                     Offerten ausstellen
     Um die Kunden rasch und transparent über Leistungen und
    Preise zu informieren, empfehlen wir die Einführung eines
    eigentlichen Offertwesens. Besprechen Sie in Ihrem Betrieb,
    wie sie Offerten ausstellen. Wie informieren Sie am Telefon?
    Wie erstellen Sie schriftliche Offerten? Wie stellen Sie Ihre
    Dienstleistungen darauf dar und wie informieren Sie über die
    offerierten Geräte, die Zahlungsmodalitäten und die Garantie-
    leistungen? Wie erstellen Sie Offerten am Kundendesk?
    Welche Kompetenzen hat der Akustiker? Wir empfehlen bei
     allen Offerten: Machen Sie statt eines prozentualen Rabattes




6
        einen tieferen Nettopreis des Hörgerätes.


          Dienstleistung ist unser Mehrwert
     Die Stärke unserer Branche liegt in der Beratung und der
    individuellen Dienstleistung. Sorgen Sie für hohe
    Qualitätsstandards in Ihrer Beratungstätigkeit. Sehen Sie in
    jedem Kunden eine einzigartige Person mit einem einzigartigen
    Hörproblem. Stellen Sie diese Stärken in allen Ihren
    Marketingmassnahmen dar. Ganz wichtig: offerieren Sie allen
    Kunden immer auch ein zuzahlungsfreies Gerät – das verlangt
    der Tarifvertrag und schafft Vertrauen in Sie und Ihr
     Unternehmen. Ihr Kunde hat die Wahl.
7
                                     Mehrkostenformular korrekt ausfüllen
                                 Achten Sie auf die korrekte Verwendung des Mehrkosten-
                                formulars. Das Formular ist Teil des Tarifvertrages. Sie dürfen
                                das Formular gestalten wie Sie wollen. Es müssen aber alle
                                Informationen gemäss Musterformular enthalten sein. Wenn
                                Sie wie empfohlen statt eines Rabattes einen tieferen
                                Nettopreis machen, ist dieser hier zu vermerken. Bei
                                Unklarheiten, geben Ihnen die Sekretariate von Akustika und
                                HZV gerne das Musterformular ab und stehen für Erläute-
                                rungen zur Verfügung.




   8
                                      Der Tarifvertrag ist die Grundlage
                                 Mit dem neuen Tarifvertrag müssen sich einige Firmen neu
                                orientieren und im Markt positionieren. Einige müssen zum
                                ersten Mal Preise berechnen, Abläufe einüben und Standards
                                festlegen. Das benötigt Schulung und Information. Der
                                Tarifvertrag ist dabei unsere Leitlinie. Wenn es Unklarheiten
                                hinsichtlich des Tarifvertrages gibt, besprechen wir diese mit
                                unseren Tarifpartnern. Die Sekretariate der Verbände beraten
                                und unterstützen Sie gerne.




   9
                                      Wir überprüfen unsere Leistungen
                                 Ungenauigkeiten und Fehler kommen vor. Zum Problem
                                werden sie erst, wenn man sie nicht erkennt. Die Unter-
                                nehmen der Branche überprüfen auf verschiedene Art und
                                Weise regelmässig ihre Leistungen, gehen Fehlerquellen
                                offensiv an und versuchen sich so ständig zu verbessern –
                                zum Wohle ihrer Kunden. Dazu werden auch Testeinkäufe
                                durch Betroffene gehören.




Weitere Informationen erteilen
jederzeit die Sekretariate des      Akustika                Hörzentralen-Verband
Hörzentralen-Verbandes der          Postfach 25             Postfach 5853
Schweiz (HZV) und des               6314 Unterägeri         3001 Bern
Schweizerischen Fachverbandes       041 750 90 00           031 310 20 31
für Hörgeräte-Akustik (Akustika):   info@akustika.ch        info@hoerzentralenverband.ch
Unser Bekenntnis zum Markt

                  Transparente Leistungen: Wir legen unseren Kundinnen
                  und Kunden beim ersten Besuch dar, was sie von uns
                  erwarten können: erstklassige Anpassung durch eine
                  bestens ausgebildete und geprüfte Fachperson, erfahrene
                  Beratung bei der Auswahl des Geräts und lebenslanger
                  Service für das Hörsystem.

                  Transparente Preise: In unseren Verkaufsstellen sind die
                  Preise an den ausgestellten Hörgeräten gut sichtbar
                  gekennzeichnet. Die Preisliste der Geräte ist im Laden
                  jederzeit leicht einsehbar und aktuell. Wir unterstützen die
                  Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), ein
                  Benchmarking von Preisen einzuführen.

                  Freier Wettbewerb: Die Anbieter von Leistungen der
                  Hörgerätebranche – seien es Hersteller von Hörsystemen oder
                  Akustiker – stehen in freiem Wettbewerb miteinander um
                  bestmögliche Qualität zum besten Preis. Wir lehnen Monopole,
                  Kartelle, Preisbindungen und -absprachen ab und setzen uns
                  aktiv für die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden ein.

                  Vergleich von Qualität, Gerät und Preisen: Unsere
                  Patienten sind mündige Kunden. Wir helfen ihnen, das
                  richtige Hörsystem für ihre Hörprobleme zu finden. Unsere
                  Kunden sollen Leistungen, Service, Geräte und Preise
                  vergleichen können. Wir stellen bei konkreten Anfragen
                  rasch und kompetent Kostenvoranschläge aus.

                 Anbieter wechseln: Wir setzen uns für die Wahlfreiheit der
                 Kundinnen und Kunden ein und erleichtern den Wechsel des
                 Leistungserbringers nach Möglichkeit. Wir setzen uns
                 weiterhin für einen Tarifvertrag ein, der den Wechsel
                 erleichtert.


                 Ombudsstelle Hörprobleme: Wir bekennen uns zur Arbeit
                 der Ombudsstelle für Hörprobleme und unterstützen diese
                 weiterhin fachlich und finanziell. Deren Arbeit ist wichtig, um
                 bei Fragen, Unklarheiten und Missverständnissen kompetent
                 und kostenlos zu beraten – und wenn nötig zu vermitteln.


Diese Information wurde von der Medienstelle «hörenschweiz»
(www.hoerenschweiz.ch) im Auftrag des Hörzentralen-Verbandes der Schweiz
(HZV), des Fachverbandes für Hörgeräteakustik (Akustika) und der Hearing
systems manufacturers GmbH (HSM) erstellt. Sie will alle Mitarbeitenden der
Branche auf den Tarifvertrag 2010 vorbereiten. Die Weiterverbreitung ist
ausdrücklich erwünscht.

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Nl Tarif2010 091216

  • 1. Tarifvertrag 2010: Was Sie wissen müssen Der Tarifvertrag 2010 bringt inhaltlich keine grossen Veränderungen. Die Tariflimiten der Geräte- tarifstufen 1 bis 3 sind um rund einen Drittel gesenkt worden. Hinsichtlich der Arbeit der Akus- tikerinnen und Akustiker beginnt aber eine neue Zeitrechnung. Wir wollen Sie mit den 1 wichtigsten Informationen darauf vorbereiten. Nehmen Sie die Herausforderung an. Es gibt keine Preislisten mehr Bis anhin waren Sie sich gewohnt, BSV-Preislisten zu verwenden. Diese Preislisten wurden für zuzahlungsfreie wie zuzahlungspflichtige Hörgeräte erstellt. Viele Akustiker haben sich an diese veröffentlichten Preise gehalten. Das ist ab 2010 nicht mehr so. Die Branche hat sich in den Tarifverhand- lungen dafür eingesetzt, dass es diese Preis- listen nicht mehr gibt. Sie sind sozialversicherungsrechtlich unzulässig, denn der Tarifvertrag regelt nur die „einfache und zweck- mässige“ Versorgung wie es im Gesetz heisst. 2 Der Akustiker macht den Preis Das hat Folgen für Sie und Ihre Arbeit. Im zuzahlungs- freien Bereich sind die Preise weiterhin durch den Tarif- vertrag fix geregelt. Bei allen anderen Hörgeräten sind die Abgabestellen in der Preisgestaltung frei. Sie müssen also Ihre Preise selber berechnen. Manche Unternehmen machen das schon seit Jahren, für andere ist diese Situation neu. Nehmen Sie dies als Chance für Ihr Unternehmen wahr. Die individuelle Kalkulation bringt Ihnen Handlungsspielraum bei den Preisen. Dadurch wird es unterschiedliche Preise im 3 Hörgerätemarkt geben. Kalkulation von Endverkaufspreisen Jeder Betrieb muss sich zu den Preisen Gedanken machen. Es gibt verschiedene Berechnungen. Ausgangspunkt sind die Wareneinstandspreise (Listenpreise), die Sie den Herstellern bezahlen und die Betriebskosten gemäss Erfolgsrechnung. Sie können auf Ihre Einkaufspreise einen fixen Betrag berechnen oder mit einem Prozentsatz arbeiten. Die Preise von 2009 oder die unverbindlichen Preisempfehlungen einfach zu übernehmen ist keine gute Idee – sie bewusst gestalten und transparent offerieren hingegen schon. Seien Sie sich bewusst: Sie sind in einem Markt tätig, in dem die Preise verglichen werden.
  • 2. 4 Transparenz über die Preise Dazu braucht es Transparenz für die Kunden. Alle Kunden haben das Recht, Preise zu vergleichen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Sie als Anbieter müssen dafür sorgen, dass Ihre Kunden rasch und unkompliziert den gewünschten Preis erfahren. Das beginnt mit dem Schaufenster: Ausgestellte Pro- dukte müssen mit einem Preisschild versehen sein. Im Ladenlo- kal und in den Besprechungszimmern empfehlen wir, einen Katalog aufzulegen. Dort sind die Dienstleistung, Zusatzleis- tungen und alle Geräte mit Preis verzeichnet. Auch Informationen zu den Zahlungsmodalitäten oder den Garantieleistungen gehören in eine solche Preisliste. Auslagen von Zubehör sind vollständig mit dem jeweiligen Preis zu beschriften. Auf telefo- nische Anfragen sollen alle Akustiker rasch und unkompliziert Auskunft geben. Bei Unklarheiten stehen die Sekretariate von HZV und Akustika gerne zur Verfügung und klären Fragen mit 5 den zuständigen Stellen ab. Offerten ausstellen Um die Kunden rasch und transparent über Leistungen und Preise zu informieren, empfehlen wir die Einführung eines eigentlichen Offertwesens. Besprechen Sie in Ihrem Betrieb, wie sie Offerten ausstellen. Wie informieren Sie am Telefon? Wie erstellen Sie schriftliche Offerten? Wie stellen Sie Ihre Dienstleistungen darauf dar und wie informieren Sie über die offerierten Geräte, die Zahlungsmodalitäten und die Garantie- leistungen? Wie erstellen Sie Offerten am Kundendesk? Welche Kompetenzen hat der Akustiker? Wir empfehlen bei allen Offerten: Machen Sie statt eines prozentualen Rabattes 6 einen tieferen Nettopreis des Hörgerätes. Dienstleistung ist unser Mehrwert Die Stärke unserer Branche liegt in der Beratung und der individuellen Dienstleistung. Sorgen Sie für hohe Qualitätsstandards in Ihrer Beratungstätigkeit. Sehen Sie in jedem Kunden eine einzigartige Person mit einem einzigartigen Hörproblem. Stellen Sie diese Stärken in allen Ihren Marketingmassnahmen dar. Ganz wichtig: offerieren Sie allen Kunden immer auch ein zuzahlungsfreies Gerät – das verlangt der Tarifvertrag und schafft Vertrauen in Sie und Ihr Unternehmen. Ihr Kunde hat die Wahl.
  • 3. 7 Mehrkostenformular korrekt ausfüllen Achten Sie auf die korrekte Verwendung des Mehrkosten- formulars. Das Formular ist Teil des Tarifvertrages. Sie dürfen das Formular gestalten wie Sie wollen. Es müssen aber alle Informationen gemäss Musterformular enthalten sein. Wenn Sie wie empfohlen statt eines Rabattes einen tieferen Nettopreis machen, ist dieser hier zu vermerken. Bei Unklarheiten, geben Ihnen die Sekretariate von Akustika und HZV gerne das Musterformular ab und stehen für Erläute- rungen zur Verfügung. 8 Der Tarifvertrag ist die Grundlage Mit dem neuen Tarifvertrag müssen sich einige Firmen neu orientieren und im Markt positionieren. Einige müssen zum ersten Mal Preise berechnen, Abläufe einüben und Standards festlegen. Das benötigt Schulung und Information. Der Tarifvertrag ist dabei unsere Leitlinie. Wenn es Unklarheiten hinsichtlich des Tarifvertrages gibt, besprechen wir diese mit unseren Tarifpartnern. Die Sekretariate der Verbände beraten und unterstützen Sie gerne. 9 Wir überprüfen unsere Leistungen Ungenauigkeiten und Fehler kommen vor. Zum Problem werden sie erst, wenn man sie nicht erkennt. Die Unter- nehmen der Branche überprüfen auf verschiedene Art und Weise regelmässig ihre Leistungen, gehen Fehlerquellen offensiv an und versuchen sich so ständig zu verbessern – zum Wohle ihrer Kunden. Dazu werden auch Testeinkäufe durch Betroffene gehören. Weitere Informationen erteilen jederzeit die Sekretariate des Akustika Hörzentralen-Verband Hörzentralen-Verbandes der Postfach 25 Postfach 5853 Schweiz (HZV) und des 6314 Unterägeri 3001 Bern Schweizerischen Fachverbandes 041 750 90 00 031 310 20 31 für Hörgeräte-Akustik (Akustika): info@akustika.ch info@hoerzentralenverband.ch
  • 4. Unser Bekenntnis zum Markt Transparente Leistungen: Wir legen unseren Kundinnen und Kunden beim ersten Besuch dar, was sie von uns erwarten können: erstklassige Anpassung durch eine bestens ausgebildete und geprüfte Fachperson, erfahrene Beratung bei der Auswahl des Geräts und lebenslanger Service für das Hörsystem. Transparente Preise: In unseren Verkaufsstellen sind die Preise an den ausgestellten Hörgeräten gut sichtbar gekennzeichnet. Die Preisliste der Geräte ist im Laden jederzeit leicht einsehbar und aktuell. Wir unterstützen die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), ein Benchmarking von Preisen einzuführen. Freier Wettbewerb: Die Anbieter von Leistungen der Hörgerätebranche – seien es Hersteller von Hörsystemen oder Akustiker – stehen in freiem Wettbewerb miteinander um bestmögliche Qualität zum besten Preis. Wir lehnen Monopole, Kartelle, Preisbindungen und -absprachen ab und setzen uns aktiv für die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden ein. Vergleich von Qualität, Gerät und Preisen: Unsere Patienten sind mündige Kunden. Wir helfen ihnen, das richtige Hörsystem für ihre Hörprobleme zu finden. Unsere Kunden sollen Leistungen, Service, Geräte und Preise vergleichen können. Wir stellen bei konkreten Anfragen rasch und kompetent Kostenvoranschläge aus. Anbieter wechseln: Wir setzen uns für die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden ein und erleichtern den Wechsel des Leistungserbringers nach Möglichkeit. Wir setzen uns weiterhin für einen Tarifvertrag ein, der den Wechsel erleichtert. Ombudsstelle Hörprobleme: Wir bekennen uns zur Arbeit der Ombudsstelle für Hörprobleme und unterstützen diese weiterhin fachlich und finanziell. Deren Arbeit ist wichtig, um bei Fragen, Unklarheiten und Missverständnissen kompetent und kostenlos zu beraten – und wenn nötig zu vermitteln. Diese Information wurde von der Medienstelle «hörenschweiz» (www.hoerenschweiz.ch) im Auftrag des Hörzentralen-Verbandes der Schweiz (HZV), des Fachverbandes für Hörgeräteakustik (Akustika) und der Hearing systems manufacturers GmbH (HSM) erstellt. Sie will alle Mitarbeitenden der Branche auf den Tarifvertrag 2010 vorbereiten. Die Weiterverbreitung ist ausdrücklich erwünscht.