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Saisonrückblick
Social Media Recht
2014/2015
Henning Krieg, LL.M.
Rechtsanwalt, Berlin
www.kriegs-recht.de
Twitter: @kriegs_recht
Thorsten Feldmann, LL.M.
JBB Rechtsanwälte, Berlin
www.feldblog.de
Twitter: @feldblog
Saisonrückblick Social Media Recht Agenda
I. Urheberrecht / Fotorecht
II. Schleichwerbung
III. Instagram
IV. WhatsApp
V. Newsletter
VI. Impressum
VII. Datenschutz
I. Urheberrecht / Fotorecht
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Vier große Aufreger im Fotorecht 2014/2015
- Die Causa Böhmermann vs. Langer
- Vorschaubilder
- Der Treppenwitz Treppenhausfoto
- Lex Edathy
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Die Causa
Böhmermann vs. Langer
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
1. Liegt bei einer privaten Nutzung eigentlich eine
Urheberrechtsverletzung im klassischen Sinne vor? Und
in meinem Fall?
2. Wenn ja: Wie hoch sind Schadensersatz und Streitwert?
So hoch wie bei einer Tageszeitung? Wie bei einem
kommerziellen Blog? Der kleinen Website eines Vereins? In
einem Whatsapp-Gruppenchat?
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
3. Wieso setzt die Anwaltskanzlei bei einer Privatperson
einen Streitwert von 7.000 Euro an, wo es doch eine
gesetzliche Streitwertbegrenzung von 1.000 Euro für
derartige Fälle gibt?
4. Wieso ist das betreffende Foto, wenn dem Fotografen
wirklich am Schutz seines Urheberrechts gelegen ist, per
Google-Bildersuche frei zugänglich und dort nicht deutlich
als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet?
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
5. Begehe ich eigentlich bereits dann eine
Urheberrechtsverletzung, wenn ich hier einen Link auf das Foto
poste?
6. Wann, oh wann, gibt es endlich Politiker, Richter, Anwälte
und Staatsanwälte, die dem medialen Wandel und den
Anforderungen der Informationsgesellschaft auch
juristisch Rechnung tragen?
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
7. Wieviel Prozent des Strafhonorars erhalten eigentlich die
Erben des zugepissten Jogginghosenhitlergrüßers
(† 2006)?
8. Kann man sowas nicht vernünftig klären?
Quelle: www.facebook.com/jboehmermann/posts/919905594708631
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Vorschaubilder
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Sachverhalt:
(1) Facebook-Userin teilt einen Bild-Artikel auf Facebook.
(2) Dabei wird automatisch ein Vorschaubild aus dem Artikel
übernommen.
(3) Der Fotograf des Bildes mahnt die Userin ab, weil er nicht
als Fotograf genannt wurde.
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Problem???
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Sachverhalt, Teil 2:
(4) Die Story geht steil in den Medien.
(5) Nicht wenige Medien überdramatisieren die
Angelegenheit.
(6) Nicht wenige Medien berichten falsch („Urteil“,
„Zahlung“).
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Problem???
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Stefan Niggemeier fasst das Ganze wie folgt zusammen:
„Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-
Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR“
Siehe http://bit.ly/1Hv5BCq
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Der Treppenwitz
Treppenhausfoto
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Sachverhalt:
(1) Hochschuldozent will Studierenden zeigen, dass man
über soziale Netzwerke wegen viralen Effekten effektiv
Werbung betreiben kann.
(2) Hochschuldozent knipst Foto zweier von ihm gefakter
(durchaus lustiger) Aushänge in Hausflur.
(3) Das Bild landet online und gehen da in der Tat viral.
(4) Hochschuldozent mahnt Blog(s) wegen unberechtigter
Nutzung seines geknipsten Fotos ab.
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Weitere Hintergründe zur Story unter http://bit.ly/1waniGu.
OT:
Noch bessere Zettelaushangfotoschnappschüsse unter
www.notesofberlin.com.
Immer noch nicht genug Urheberrecht?
Mehr zum Urheberrecht
in Social Media unter
www.wdr.de/themen/digital/socialmediarecht
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Lex Edathy
Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Bezeichnung als „Lex Edathy“ irreführend, weil gesetzgeberischer
Rundumschlag. Edathy war lediglich Anlass.
Neufassung des§201a StGB: „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“
Bestraft mit bis zu zwei Jahren Knast wird u.a., wer „unbefugt von einer
anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der
abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person
zugänglich macht.“
Das gilt nicht, für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender
berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissen-
schaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen
Zwecken dienen.
II. Schleichwerbung
Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Hintergründe
(1) Beim „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ und „zu
Zwecken des Wettbewerbs“ ist gesamtes Marken- und
Wettbewerbsrecht zu beachten.
(2) Trennungsgebot: Kommerzielle Werbung muss
erkennbar und abgegrenzt sein.
(3) § 4 Nr. 3 UWG: Verbot der Verschleierung des
Werbecharakters.
(4) BGH: „Sponsored by“ bei Artikel keine ausreichende
Kennzeichnung, bspw. „Anzeige“ nötig.
Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Die Gefahr für Medienschaffende (bspw. Blogger):
Nicht nur der Auftraggeber haftet.
Anders gesagt:
Man ist selber angreifbar.
Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Alles umstritten, nur vereinzelte, aber keinesfalls gefestigte
Rechtsprechung zu Content Marketing und Native Advertising in
Sozialen Medien
Sehr wesentlich: Was ist ein redaktioneller Inhalt und wie
unterscheidet sie sich von Werbung als geschäftlicher Handlung?
Gesamtabwägung, einzelne Merkmale:
-Bezahlung durch Unternehmen: Nachweis durch Unique-ID im
Link
-Kritische Distanz
-Lobende Erwähnung von Wettbewerbern
-Entscheidung, ob und wie veröffentlicht wird, liegt bei mir
-Kennzeichnung der Förderung
III. Instagram
Saisonrückblick Social Media Recht III. Instagram
Prinzipien sind auch hier zu übertragen:
(1) Impressumspflicht auch auf Instagram. Keine relevante
Gefahr bei privaten Accounts – aber bei geschäftlicher
Nutzung.
(2) Vorteil Instagram u.a.: Plattformregeln weniger restriktiv
als bei Facebook. Beispiel Gewinnspiele. Aber auch hier
gesetzliche Regelungen einhalten. Informativ:
http://bit.ly/1J2ywOQ.
(3) Fremde Fotos AUF Instagram benutzen: RECHTE
KLÄREN! Stockfoto-Lizenzen gefährlich.
(4) Fremde Fotos VON Instagram benutzen: Embedden OK,
Kopieren ohne Zustimmung nicht.
IV. WhatsApp
Saisonrückblick Social Media Recht IV. WhatsApp
Sharing is Caring:
(1) WhatsApp wird zunehmend für Marketing entdeckt –
riesige Nutzerbasis, und wegen der „persönlichen
Empfehlungen“ an andere Nutzer sehr reizvoll.
(2) WhatsApp „Sharing-Button“ auf Webseiten. Datenschutz,
anyone?
(3) Nativer Sharing-Button von WhatsApp ist praktisch nur
Hyperlink. Daher unproblematisch.
(4) Aber Vorsicht bei Nutzung von Button-Generatoren Dritter
– ggf. werden dort weitere Daten erhoben.
Saisonrückblick Social Media Recht IV. WhatsApp
Sharing is Caring (2):
(1) Könnte das Sharen über WhatsApp Spam darstellen? BGH
hat entschieden, dass Anbieter für „Tell-a-friend“
Funktionalitäten haften!
(2) Für werbliche Nachrichten per „elektronischer Post“ ist
die Einwilligung des Empfängers erforderlich, § 7 Abs. 2
Nr. 3 UWG.
(3) Technische Umsetzung kann entscheidend sein:
Haftung des „Button-Anbieters“ zumindest dann
unwahrscheinlich, wenn nur ein Link bereitgestellt wird und
Versand durch den Absender über WhatsApp erfolgt.
Situation eher vergleichbar mit Mailfunktion auf Webseite, die
eigenen Mailclient des Senders öffnet.
V. Newsletter
Saisonrückblick Social Media Recht V. Newsletter
Renaissance des Newsletter-Marketings:
- „Mein Newsletter ist nicht Vintage – verdammt, der ist
retro!“ (frei nach Kraftklub)
Beispiel: Grimme-Online-Award für Tagesspiegel-
Newsletter
- Aufreger im Februar wegen Urteil des Amtsgerichts
Pankow/Weißensee: „Double-Opt-In“ vor dem Aus?“
Die Antwort: NEIN!
Saisonrückblick Social Media Recht V. Newsletter
Einige rechtliche Anforderungen:
(1) Datensparsamkeit: Nur erforderliche Daten verpflichtend
abrufen – und das ist NUR die E-Mail-Adresse.
(2) § 7 Abs. 3 UWG streng. Daher: eindeutiger
Bestellprozess (Opt-In). Mit klarer, transparenter
Einwilligungserklärung sind ggf. weitere
Datenverarbeitungsprozesse erlaubt.
(3) Absender und Betreffzeile nie irreführend.
(4) Immer ein Impressum im Newsletter. Opt-Out anbieten.
(5) Hilfreich: Leitfaden des eco Verbands zum E-Mail-
Marketing unter http://bit.ly/1dJFMWn.
VI. Impressum
Saisonrückblick Social Media Recht VI. Impressum
Auch Social Media Profile können impressumspflichtig sein. Klare
Erkennbarkeit des Wegs zum Impressum ist wichtig (Zwei-Klick-
Regel), Mindestangaben machen.
Bemerkenswert: Anwalt mahnte andere Anwälte (!) wegen
Profilseiten auf XING u.a. ab.
OLG München sieht Impressumspflicht auf Xing (
http://bit.ly/1GWVbwb), ebenso das LG Berlin (Entscheidung vom
26.09.2014, Az. 15 O 240/14).
Anders zu Xing-Profilen hingegen mündliche Ausführungen des
OLG Stuttgart (http://bit.ly/1F6XGuz).
Saisonrückblick Social Media Recht VI. Impressum
Verbleibende Probleme:
(1) Wirklich jedes (!) Social Media Profil?
(2) Welche Adresse ist überhaupt anzugeben?
(3) Impressumspflicht vs. Anonymität § 13 Abs. 6 TMG:
Grenzen zwischen „Nutzung“ und „Anbieten“
verschwimmen; führt faktisch zu Klarnamenzwang.
(4) Impressumspflicht vs. Auskunftssperre im Melderegister.
Mehr zum Impressum
in Social Media unter
www.wdr.de/themen/digital/socialmediarecht
VII. Datenschutz
Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Ein paar Einzelthemen:
-Verbandsklagebefugnis: Verbraucherschutzverbände dürfen
Datenschutzverletzungen verfolgen
-EuGH-Google: Auswirkungen unklar (Löschungspflicht trotz
Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte?)
-BAG: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos auf Website bei
schriftlicher Einwilligung erlaubt
-OVG Schleswig: Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich
zulässig
Danke für die Aufmerksamkeit!
Henning Krieg, LL.M.
henningkrieg@kriegs-recht.de
www.kriegs-recht.de
Twitter: @kriegs_recht
Instagram: kriegs_recht
Thorsten Feldmann, LL.M.
feldmann@jbb.de
www.jbb.de
Twitter: @feldblog
JBB Rechtsanwälte
Christinenstraße 18-10
10119 Berlin

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re:publica 2015: Saisonrückblick Social Media Recht

  • 1. Saisonrückblick Social Media Recht 2014/2015 Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Berlin www.kriegs-recht.de Twitter: @kriegs_recht Thorsten Feldmann, LL.M. JBB Rechtsanwälte, Berlin www.feldblog.de Twitter: @feldblog
  • 2. Saisonrückblick Social Media Recht Agenda I. Urheberrecht / Fotorecht II. Schleichwerbung III. Instagram IV. WhatsApp V. Newsletter VI. Impressum VII. Datenschutz
  • 3. I. Urheberrecht / Fotorecht
  • 4. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Vier große Aufreger im Fotorecht 2014/2015 - Die Causa Böhmermann vs. Langer - Vorschaubilder - Der Treppenwitz Treppenhausfoto - Lex Edathy
  • 5. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Die Causa Böhmermann vs. Langer
  • 6. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
  • 7. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Böhmermann fragt sich: 1. Liegt bei einer privaten Nutzung eigentlich eine Urheberrechtsverletzung im klassischen Sinne vor? Und in meinem Fall? 2. Wenn ja: Wie hoch sind Schadensersatz und Streitwert? So hoch wie bei einer Tageszeitung? Wie bei einem kommerziellen Blog? Der kleinen Website eines Vereins? In einem Whatsapp-Gruppenchat?
  • 8. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Böhmermann fragt sich: 3. Wieso setzt die Anwaltskanzlei bei einer Privatperson einen Streitwert von 7.000 Euro an, wo es doch eine gesetzliche Streitwertbegrenzung von 1.000 Euro für derartige Fälle gibt? 4. Wieso ist das betreffende Foto, wenn dem Fotografen wirklich am Schutz seines Urheberrechts gelegen ist, per Google-Bildersuche frei zugänglich und dort nicht deutlich als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet?
  • 9. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Böhmermann fragt sich: 5. Begehe ich eigentlich bereits dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn ich hier einen Link auf das Foto poste? 6. Wann, oh wann, gibt es endlich Politiker, Richter, Anwälte und Staatsanwälte, die dem medialen Wandel und den Anforderungen der Informationsgesellschaft auch juristisch Rechnung tragen?
  • 10. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Böhmermann fragt sich: 7. Wieviel Prozent des Strafhonorars erhalten eigentlich die Erben des zugepissten Jogginghosenhitlergrüßers († 2006)? 8. Kann man sowas nicht vernünftig klären? Quelle: www.facebook.com/jboehmermann/posts/919905594708631
  • 11. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
  • 12. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Vorschaubilder
  • 13. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Sachverhalt: (1) Facebook-Userin teilt einen Bild-Artikel auf Facebook. (2) Dabei wird automatisch ein Vorschaubild aus dem Artikel übernommen. (3) Der Fotograf des Bildes mahnt die Userin ab, weil er nicht als Fotograf genannt wurde.
  • 14. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Problem???
  • 15. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Sachverhalt, Teil 2: (4) Die Story geht steil in den Medien. (5) Nicht wenige Medien überdramatisieren die Angelegenheit. (6) Nicht wenige Medien berichten falsch („Urteil“, „Zahlung“).
  • 16. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Problem???
  • 17. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Stefan Niggemeier fasst das Ganze wie folgt zusammen: „Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share- Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR“ Siehe http://bit.ly/1Hv5BCq
  • 18. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Der Treppenwitz Treppenhausfoto
  • 19. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Sachverhalt: (1) Hochschuldozent will Studierenden zeigen, dass man über soziale Netzwerke wegen viralen Effekten effektiv Werbung betreiben kann. (2) Hochschuldozent knipst Foto zweier von ihm gefakter (durchaus lustiger) Aushänge in Hausflur. (3) Das Bild landet online und gehen da in der Tat viral. (4) Hochschuldozent mahnt Blog(s) wegen unberechtigter Nutzung seines geknipsten Fotos ab.
  • 20. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Weitere Hintergründe zur Story unter http://bit.ly/1waniGu. OT: Noch bessere Zettelaushangfotoschnappschüsse unter www.notesofberlin.com.
  • 21. Immer noch nicht genug Urheberrecht?
  • 22. Mehr zum Urheberrecht in Social Media unter www.wdr.de/themen/digital/socialmediarecht
  • 23. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Lex Edathy
  • 24. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht Bezeichnung als „Lex Edathy“ irreführend, weil gesetzgeberischer Rundumschlag. Edathy war lediglich Anlass. Neufassung des§201a StGB: „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ Bestraft mit bis zu zwei Jahren Knast wird u.a., wer „unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.“ Das gilt nicht, für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissen- schaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
  • 26. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung Hintergründe (1) Beim „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ und „zu Zwecken des Wettbewerbs“ ist gesamtes Marken- und Wettbewerbsrecht zu beachten. (2) Trennungsgebot: Kommerzielle Werbung muss erkennbar und abgegrenzt sein. (3) § 4 Nr. 3 UWG: Verbot der Verschleierung des Werbecharakters. (4) BGH: „Sponsored by“ bei Artikel keine ausreichende Kennzeichnung, bspw. „Anzeige“ nötig.
  • 27. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung Die Gefahr für Medienschaffende (bspw. Blogger): Nicht nur der Auftraggeber haftet. Anders gesagt: Man ist selber angreifbar.
  • 28. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung Alles umstritten, nur vereinzelte, aber keinesfalls gefestigte Rechtsprechung zu Content Marketing und Native Advertising in Sozialen Medien Sehr wesentlich: Was ist ein redaktioneller Inhalt und wie unterscheidet sie sich von Werbung als geschäftlicher Handlung? Gesamtabwägung, einzelne Merkmale: -Bezahlung durch Unternehmen: Nachweis durch Unique-ID im Link -Kritische Distanz -Lobende Erwähnung von Wettbewerbern -Entscheidung, ob und wie veröffentlicht wird, liegt bei mir -Kennzeichnung der Förderung
  • 30. Saisonrückblick Social Media Recht III. Instagram Prinzipien sind auch hier zu übertragen: (1) Impressumspflicht auch auf Instagram. Keine relevante Gefahr bei privaten Accounts – aber bei geschäftlicher Nutzung. (2) Vorteil Instagram u.a.: Plattformregeln weniger restriktiv als bei Facebook. Beispiel Gewinnspiele. Aber auch hier gesetzliche Regelungen einhalten. Informativ: http://bit.ly/1J2ywOQ. (3) Fremde Fotos AUF Instagram benutzen: RECHTE KLÄREN! Stockfoto-Lizenzen gefährlich. (4) Fremde Fotos VON Instagram benutzen: Embedden OK, Kopieren ohne Zustimmung nicht.
  • 32. Saisonrückblick Social Media Recht IV. WhatsApp Sharing is Caring: (1) WhatsApp wird zunehmend für Marketing entdeckt – riesige Nutzerbasis, und wegen der „persönlichen Empfehlungen“ an andere Nutzer sehr reizvoll. (2) WhatsApp „Sharing-Button“ auf Webseiten. Datenschutz, anyone? (3) Nativer Sharing-Button von WhatsApp ist praktisch nur Hyperlink. Daher unproblematisch. (4) Aber Vorsicht bei Nutzung von Button-Generatoren Dritter – ggf. werden dort weitere Daten erhoben.
  • 33. Saisonrückblick Social Media Recht IV. WhatsApp Sharing is Caring (2): (1) Könnte das Sharen über WhatsApp Spam darstellen? BGH hat entschieden, dass Anbieter für „Tell-a-friend“ Funktionalitäten haften! (2) Für werbliche Nachrichten per „elektronischer Post“ ist die Einwilligung des Empfängers erforderlich, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. (3) Technische Umsetzung kann entscheidend sein: Haftung des „Button-Anbieters“ zumindest dann unwahrscheinlich, wenn nur ein Link bereitgestellt wird und Versand durch den Absender über WhatsApp erfolgt. Situation eher vergleichbar mit Mailfunktion auf Webseite, die eigenen Mailclient des Senders öffnet.
  • 35. Saisonrückblick Social Media Recht V. Newsletter Renaissance des Newsletter-Marketings: - „Mein Newsletter ist nicht Vintage – verdammt, der ist retro!“ (frei nach Kraftklub) Beispiel: Grimme-Online-Award für Tagesspiegel- Newsletter - Aufreger im Februar wegen Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee: „Double-Opt-In“ vor dem Aus?“ Die Antwort: NEIN!
  • 36. Saisonrückblick Social Media Recht V. Newsletter Einige rechtliche Anforderungen: (1) Datensparsamkeit: Nur erforderliche Daten verpflichtend abrufen – und das ist NUR die E-Mail-Adresse. (2) § 7 Abs. 3 UWG streng. Daher: eindeutiger Bestellprozess (Opt-In). Mit klarer, transparenter Einwilligungserklärung sind ggf. weitere Datenverarbeitungsprozesse erlaubt. (3) Absender und Betreffzeile nie irreführend. (4) Immer ein Impressum im Newsletter. Opt-Out anbieten. (5) Hilfreich: Leitfaden des eco Verbands zum E-Mail- Marketing unter http://bit.ly/1dJFMWn.
  • 38. Saisonrückblick Social Media Recht VI. Impressum Auch Social Media Profile können impressumspflichtig sein. Klare Erkennbarkeit des Wegs zum Impressum ist wichtig (Zwei-Klick- Regel), Mindestangaben machen. Bemerkenswert: Anwalt mahnte andere Anwälte (!) wegen Profilseiten auf XING u.a. ab. OLG München sieht Impressumspflicht auf Xing ( http://bit.ly/1GWVbwb), ebenso das LG Berlin (Entscheidung vom 26.09.2014, Az. 15 O 240/14). Anders zu Xing-Profilen hingegen mündliche Ausführungen des OLG Stuttgart (http://bit.ly/1F6XGuz).
  • 39. Saisonrückblick Social Media Recht VI. Impressum Verbleibende Probleme: (1) Wirklich jedes (!) Social Media Profil? (2) Welche Adresse ist überhaupt anzugeben? (3) Impressumspflicht vs. Anonymität § 13 Abs. 6 TMG: Grenzen zwischen „Nutzung“ und „Anbieten“ verschwimmen; führt faktisch zu Klarnamenzwang. (4) Impressumspflicht vs. Auskunftssperre im Melderegister.
  • 40. Mehr zum Impressum in Social Media unter www.wdr.de/themen/digital/socialmediarecht
  • 42. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung Ein paar Einzelthemen: -Verbandsklagebefugnis: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverletzungen verfolgen -EuGH-Google: Auswirkungen unklar (Löschungspflicht trotz Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte?) -BAG: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos auf Website bei schriftlicher Einwilligung erlaubt -OVG Schleswig: Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich zulässig
  • 43. Danke für die Aufmerksamkeit! Henning Krieg, LL.M. henningkrieg@kriegs-recht.de www.kriegs-recht.de Twitter: @kriegs_recht Instagram: kriegs_recht Thorsten Feldmann, LL.M. feldmann@jbb.de www.jbb.de Twitter: @feldblog JBB Rechtsanwälte Christinenstraße 18-10 10119 Berlin