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E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen
   und echte Informationsfreiheit?
        Claas Hanken – ifib GmbH
•! Idealvorstellung und Verwaltungspraxis
      •! Alle Rechte vorbehalten
      •! Informationsfreiheit und
         Informationsweiterverwendung




Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Gemeingut, frei verwendbar




                                   Foto: Bundesarchiv @
                                   Wikimedia Commons
                                   unter cc by-sa/3.0/de/


                               Frei – wie in Freiheit
                               frei nach Richard Stallman

                             Foto:
                             ESA/NASA
E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen? Hanken ifib
Creative Commons

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation,
die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung
für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medien-
inhalte anbietet. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom
Nutzer (Lizenznehmer)
lediglich die Namens-
nennung des Urhebers/
Rechteinhabers (Lizenz-
geber).
Quelle: CreativeCommons.org
http://de.creativecommons.org
Creative Commons by/3.0/de/
                                         Foto: Joi @ flickr
                                         unter cc Attribution 2.0 Generic
Deutsche Behörden und CC

Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und Wikimedia
Deutschland: mittlerweile über 100.000 Fotos, mehrheitlich zum Thema
deutsche Geschichte. Die Bilder stehen unter der Lizenz
Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen
Bedingungen 3.0 Deutschland (CC-BY-SA).

Sonst CC-Veröffentlichung nur im Einzelfall, z.B. Sekretariat
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bundesamt für
Naturschutz): Die Lage der Biologischen Vielfalt: 2. Globaler Ausblick
unter Creative Commons Attribution License 2.5

Amtliche Veröffentlichungen, die von Anfang an gemeinfrei sind
(Vorbehalt: Nennung Behördenname) kein Anwendungsfeld für
CC-Lizenzen (auch nicht CC0). Anders bei Werken im Auftrag der Behörde.
E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen? Hanken ifib
Creative-Commons-Vater
Lawrence Lessig zu ©:

Überregulierung erstickt
Kreativität.
Sie bremst Innovation.
Die außerordentlichen
Möglichkeiten,
die digitale Technologien
für die Entfaltung der
Kreativität der
Massen bieten,
werden verschenkt.
Frei nach „Free Culture“ (2004)   Foto: Joi @ flickr
                                  unter cc Attribution 2.0 Generic
„Alle Rechte vorbehalten“ vs. § 5 UrhG?

      Amtliche Werke genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG
      keinen urheberrechtlichen Schutz. Lediglich ein
      Hinweis auf die Quelle ist gesetzlich vorgesehen.
      Des ungeachtet kann man in den Nutzungs-
      bedingungen zu Verwaltungs-Websites
      regelmäßig lesen „Alle Rechte vorbehalten“.

      Woran liegt das?                     © Ministerium für
                                           Musterklärung 2009. !
                                           Alle Rechte vorbehalten.!

Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Gründe für einschränkende Bedingungen
                                  „Das war schon immer so.“
                                                          Angst um das
   „Es könnten Rechte Dritter
                                                          Außenbild der
   betroffen sein.“
                                                          Behörde

      Datenschutz
                                                         „Das wäre für Unter-
                                                         nehmen schädlich.“
                „Das ist geistiges
                Eigentum der                    Unbestimmte Ängste und
                Behörde.“
                                                Befürchtungen
                                                          Foto: germanium @ flickr
                                                          unter cc Attribution 2.0 Generic
Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Ähnlich: Proprietäre Software vs. OSS

      • Freie und Open Source Lizenzen (etwa GNU, EUPL,
        Bremer Lizenz) finden bei Softwareentwicklungen
        im Auftrag der öffentlichen Verwaltung immer
        noch selten Anwendung
      • Altes verwaltungsspezifisches Modell: Kieler
        Beschlüsse (kostenlose Nutzung durch andere
        Behörden).
                   Beispiele: Ginfis, EPOS, Favorit OfficeFlow, GSB



Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Gründe gegen freie Lizenzmodelle
                     „Das war schon immer so.“
                                            „Zusammen-
      „Da könnte ja jeder                   gefrickelt und
      Änderungen vornehmen!“                fehlerhaft.“

      Datenschutz                        „Das wäre für etablierte
                                         Softwareunternehmen
           „Was wir bezahlen,            schädlich.“
           soll uns auch
           gehören.“                   Unbestimmte Ängste und
                                       Befürchtungen
                                               Foto: germanium @ flickr
                                               unter cc Attribution 2.0 Generic
Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Informationsfreiheit

      • Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes
        und der Länder gewähren einen
        voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf
        Zugang zu amtlichen Informationen: Endgültiger
        Abschied vom Amtsgeheimnis
      • Ähnliche Ansprüche aus Umweltinformations-
        und Verbraucherinformationsgesetzen
      • Teils hohe Ablehnungsquote, Kostenrisiko

Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Amtliche Dokumente als Legal torrents?

      Darf mal einmal gegen Gebühr befreite amtliche
      Dokumente unverändert und ohne kommerzielle
      Interessen weiter verbreiten? Häufig: Nein.
      • US-FoI-Beispiel: Download for Democracy
        (Bereitstellung in P2P-Netzwerken)
      • Ausbaufähiges Experiment des CCC und
        FoeBuD e.V.: Befreite Dokumente



Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Informationsweiterverwendungsgesetze

      Das IWG gilt für die Weiterverwendung aller bei
      öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen
      (etwa Informationen zu Wirtschaft, Bildung und zum
      Sozialbereich, Geo- und Wetterinformationen). Die
      Freigabe der Informationen ergibt sich aus anderen
      Normen, z.B. aus einem IFG.
      Öffentliche Stellen können Gebühren oder Entgelte
      für die Weiterverwendung verlangen. (Fragwürdig:
      Gehören viele der Informationen nicht schon dem
      Steuerzahler?)

Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
„Remix“ von öffentlichen Datenquellen?

      •! Datenquellen zusammenführen
      •! Inhalte neu mischen und filtern
      •! Informationen mit RSS-Feeds managen
      •! Beispiel: Google News stellt aktuelle
         Nachrichten automatisch zusammen
      •! Beispiel: Yahoo! Pipes macht es möglich,
         Inhalte zu kombinieren und
         modifizieren („Mashups“)

Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen? Hanken ifib
Beispiel: swim & fun Nordwest
Offene Programmierschnittstellen

      •! Eine offene API (Application Programming
         Interface) ermöglicht, dass Drittanwendungen
         Funktionalitäten und Inhalte der Software
         nutzen.
      •! Beispiele für APIs der Verwaltung in
         Deutschland:
             !! eCard-API-Framework,
             !! ELSTER COALA Java-APIs



Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Raw Data Now!

      WWW-Begründer Berners-Lee (2009) TED Talks:
       http://www.ted.com/talks/view/id/484
       Wunschvorstellung: Frei
       verfügbare Informationen
       der öffentlichen Verwaltung
       als Rohdaten in maschinell
       verwertbarer Form

                                       Foto: captsolo @ flickr
                                       unter cc Share Alike 2.0 Generic
Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen? Hanken ifib
Rohdaten aus Ämtern und Behörden

      • Beispiel USA: Data.gov bietet strukturierte
        Rohdaten, Geodaten und Tools
      • Wozu kann das gut sein?
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        Kriminalitätsrate?
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                                          Foto: captsolo @ flickr
                                          unter cc Share Alike 2.0 Generic
Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen? Hanken ifib
Anregungen zur Förderung der Freiheit

      Behörden sollten:
      •! gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten
      •! bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter
         freien Lizenzen einfordern
      •! bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten
         Dritter ausräumen
      •! Rohdaten frei bereitstellen
      •! strukturierte Datenformate nutzen
      •! freie APIs zu Verfügung stellen


Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
Kontakt:

Claas Hanken – hanken@ifib.de                          Am Fallturm 1, 28359 Bremen
                                                       Telefon: ++49(0)421 218-2674
                                                       Telefax: ++49(0)421 218-4894
www.egovernment-akademie.de                            Internet: www.ifib.de
                                                       E-Mail: info@ifib.de
www.ifib.de
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http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Als Urheber ist „Claas Hanken“ zu nennen.
Das ifib-Logo und das Logo der E-Government-Akademie
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  • 1. E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen und echte Informationsfreiheit? Claas Hanken – ifib GmbH
  • 2. •! Idealvorstellung und Verwaltungspraxis •! Alle Rechte vorbehalten •! Informationsfreiheit und Informationsweiterverwendung Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 3. Gemeingut, frei verwendbar Foto: Bundesarchiv @ Wikimedia Commons unter cc by-sa/3.0/de/ Frei – wie in Freiheit frei nach Richard Stallman Foto: ESA/NASA
  • 5. Creative Commons Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medien- inhalte anbietet. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namens- nennung des Urhebers/ Rechteinhabers (Lizenz- geber). Quelle: CreativeCommons.org http://de.creativecommons.org Creative Commons by/3.0/de/ Foto: Joi @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic
  • 6. Deutsche Behörden und CC Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland: mittlerweile über 100.000 Fotos, mehrheitlich zum Thema deutsche Geschichte. Die Bilder stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC-BY-SA). Sonst CC-Veröffentlichung nur im Einzelfall, z.B. Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bundesamt für Naturschutz): Die Lage der Biologischen Vielfalt: 2. Globaler Ausblick unter Creative Commons Attribution License 2.5 Amtliche Veröffentlichungen, die von Anfang an gemeinfrei sind (Vorbehalt: Nennung Behördenname) kein Anwendungsfeld für CC-Lizenzen (auch nicht CC0). Anders bei Werken im Auftrag der Behörde.
  • 8. Creative-Commons-Vater Lawrence Lessig zu ©: Überregulierung erstickt Kreativität. Sie bremst Innovation. Die außerordentlichen Möglichkeiten, die digitale Technologien für die Entfaltung der Kreativität der Massen bieten, werden verschenkt. Frei nach „Free Culture“ (2004) Foto: Joi @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic
  • 9. „Alle Rechte vorbehalten“ vs. § 5 UrhG? Amtliche Werke genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Lediglich ein Hinweis auf die Quelle ist gesetzlich vorgesehen. Des ungeachtet kann man in den Nutzungs- bedingungen zu Verwaltungs-Websites regelmäßig lesen „Alle Rechte vorbehalten“. Woran liegt das? © Ministerium für Musterklärung 2009. ! Alle Rechte vorbehalten.! Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 10. Gründe für einschränkende Bedingungen „Das war schon immer so.“ Angst um das „Es könnten Rechte Dritter Außenbild der betroffen sein.“ Behörde Datenschutz „Das wäre für Unter- nehmen schädlich.“ „Das ist geistiges Eigentum der Unbestimmte Ängste und Behörde.“ Befürchtungen Foto: germanium @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 11. Ähnlich: Proprietäre Software vs. OSS • Freie und Open Source Lizenzen (etwa GNU, EUPL, Bremer Lizenz) finden bei Softwareentwicklungen im Auftrag der öffentlichen Verwaltung immer noch selten Anwendung • Altes verwaltungsspezifisches Modell: Kieler Beschlüsse (kostenlose Nutzung durch andere Behörden). Beispiele: Ginfis, EPOS, Favorit OfficeFlow, GSB Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 12. Gründe gegen freie Lizenzmodelle „Das war schon immer so.“ „Zusammen- „Da könnte ja jeder gefrickelt und Änderungen vornehmen!“ fehlerhaft.“ Datenschutz „Das wäre für etablierte Softwareunternehmen „Was wir bezahlen, schädlich.“ soll uns auch gehören.“ Unbestimmte Ängste und Befürchtungen Foto: germanium @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 13. Informationsfreiheit • Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder gewähren einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen: Endgültiger Abschied vom Amtsgeheimnis • Ähnliche Ansprüche aus Umweltinformations- und Verbraucherinformationsgesetzen • Teils hohe Ablehnungsquote, Kostenrisiko Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 14. Amtliche Dokumente als Legal torrents? Darf mal einmal gegen Gebühr befreite amtliche Dokumente unverändert und ohne kommerzielle Interessen weiter verbreiten? Häufig: Nein. • US-FoI-Beispiel: Download for Democracy (Bereitstellung in P2P-Netzwerken) • Ausbaufähiges Experiment des CCC und FoeBuD e.V.: Befreite Dokumente Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 15. Informationsweiterverwendungsgesetze Das IWG gilt für die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen (etwa Informationen zu Wirtschaft, Bildung und zum Sozialbereich, Geo- und Wetterinformationen). Die Freigabe der Informationen ergibt sich aus anderen Normen, z.B. aus einem IFG. Öffentliche Stellen können Gebühren oder Entgelte für die Weiterverwendung verlangen. (Fragwürdig: Gehören viele der Informationen nicht schon dem Steuerzahler?) Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 16. „Remix“ von öffentlichen Datenquellen? •! Datenquellen zusammenführen •! Inhalte neu mischen und filtern •! Informationen mit RSS-Feeds managen •! Beispiel: Google News stellt aktuelle Nachrichten automatisch zusammen •! Beispiel: Yahoo! Pipes macht es möglich, Inhalte zu kombinieren und modifizieren („Mashups“) Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 18. Beispiel: swim & fun Nordwest
  • 19. Offene Programmierschnittstellen •! Eine offene API (Application Programming Interface) ermöglicht, dass Drittanwendungen Funktionalitäten und Inhalte der Software nutzen. •! Beispiele für APIs der Verwaltung in Deutschland: !! eCard-API-Framework, !! ELSTER COALA Java-APIs Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 20. Raw Data Now! WWW-Begründer Berners-Lee (2009) TED Talks: http://www.ted.com/talks/view/id/484 Wunschvorstellung: Frei verfügbare Informationen der öffentlichen Verwaltung als Rohdaten in maschinell verwertbarer Form Foto: captsolo @ flickr unter cc Share Alike 2.0 Generic Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 22. Rohdaten aus Ämtern und Behörden • Beispiel USA: Data.gov bietet strukturierte Rohdaten, Geodaten und Tools • Wozu kann das gut sein? Überwachungskameras / Kriminalitätsrate? Fördergelder / lokale Wirtschaftsentwicklung? [Platz für Ihre Idee.] Foto: captsolo @ flickr unter cc Share Alike 2.0 Generic Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 24. Anregungen zur Förderung der Freiheit Behörden sollten: •! gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten •! bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter freien Lizenzen einfordern •! bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten Dritter ausräumen •! Rohdaten frei bereitstellen •! strukturierte Datenformate nutzen •! freie APIs zu Verfügung stellen Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)
  • 25. Kontakt: Claas Hanken – hanken@ifib.de Am Fallturm 1, 28359 Bremen Telefon: ++49(0)421 218-2674 Telefax: ++49(0)421 218-4894 www.egovernment-akademie.de Internet: www.ifib.de E-Mail: info@ifib.de www.ifib.de Diese Präsentation steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ Als Urheber ist „Claas Hanken“ zu nennen. Das ifib-Logo und das Logo der E-Government-Akademie sind eingetragene Wort-Bild-Marken der ifib GmbH.