Warum muss Urheberrecht so schwer sein?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Jeder Fall ist anders Interessenabwägung erforderlich
2 / 80
Worum geht es eigentlich im Urheberrecht?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
4 / 80
Welche kulturelle Bedeutung hat das
Urheberrecht?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
„Nobody
fucks with
the mouse―
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
5 / 80
Dan O’Neill, Air Pirates Funnies Issue 1 (1971)
Welche „Hintergedanken“ können auch
hinter Urheberrechtsschutz stehen?
Grundlagen
Urheberrecht
Authentizität
Verantwortung
Sanktionierung von
Faulheit
Bewahrung von
Individualität
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
6 / 80
Warum hat die Europäische Union
Bedeutung im Urheberrecht?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Binnenmarkt
• Handelshemmnis
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Wirtschaftliche
Bedeutung:
7 / 80
• 6 % des BSP (>1,800
Milliarden €)
• 4 % der Arbeitnehmer (~6
Millionen Menschen!)
Wieso ist das Urheberrecht von heute so
kompliziert?
Grundlagen
Urheberrecht
Großbritannien
Druckerschutz (Verlage)
1709:
Frankreich/USA Urheberrechte (konkurrierende Konzepte:
1790:
Persönlichkeitsrecht/Utilitarismus)
Lizenzen
Open Access
Deutschland
1870:
Creative Commons
Fazit
8 / 80
Deutschland
1901/1907:
LUrhG /KUrhG: Weitreichendes Verbot
(„Geistiges Eigentum―) aber: hohe Anforderung
an Werke
Deutschland
1965:
GNU FDL
Literatururheberrecht des norddeutschen
Bundes
UrhG – Privatkopie gegen Pauschalabgaben
EU (seit 1993):
Schrittweise Angleichung; niedrige
Anforderung, Abwägung in Schranken
Was hat es mit der „Schöpfungshöhe“ auf
sich?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Früher:
Open Access
Hohe
Anforderungen, nur
herausragende
Werke geschützt
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Heute:
10 / 80
Auch „kleine
Münze― (nicht völlig
trivial)
Jedenfalls bei nicht
Gebrauchswerken
(Verpackung o.ä.)
Hohe Eigenart:
Ähnliche Darstellung
verboten
Höhere
Schöpfungshöhe
weitergehender
Schutz
Geringe Eigenart:
Ähnliche Darstellung
möglich
Spielt es eine Rolle, ob der Rechtsinhaber im
Ausland sitzt oder wo meine Website ist?
Grundlagen
Urheberrecht
Jeder Staat bestimmt sein eigenes Recht
Lizenzen
Urheberrechtsgesetz
Copyright Act
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
11 / 80
Rechtsangleichung
(Völkerrechtliche
Verträge)
Internationales
Privatrecht
Wie weit reichen die Befugnisse des
Urhebers bzw. Rechtinhabers?
Grundlagen
Urheberrecht
Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
„Öffentliche― Wiedergabe, insb. Zugänglichmachung
12 / 80
Was ist denn die „Öffentlichkeit“ (§ 15 III
UrhG)?
Grundlagen
Urheberrecht
Mehrzahl von Personen (min. 2),
es sei denn
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
durch persönliche Nähebeziehungen zueinander
Creative Commons
Fazit
oder zu einem Dritten verbunden
13 / 80
Was sind „Bearbeitungen“?
Grundlagen
Urheberrecht
„Inspiriert von―
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
§ 23 UrhG:
Änderungsrecht –
Zustimmung zu
Verwertung
Fazit
15 / 80
Verfilmung,
Übersetzung,
Illustration, etc.
§ 24 UrhG: Freie
Bearbeitung –
Verwertung
zustimmungsfrei
Was gilt für Beiträge ohne Namensnennung
(anonym/pseudonym)?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
Name für Schutz
irrelevant
Veränderte Frist (70
Jahre ab
Veröffentlichung statt 70
Jahre ab Tod)
GNU FDL
Creative Commons
Anmaßung der
Urheberschaft verboten
Fazit
16 / 80
Gelten bei Online-Veröffentlichung
besondere Regeln?
Grundlagen
Urheberrecht
Nein, Werke können auch nur elektronisch vorliegen
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Worddatei, Email, Internetseite, Blogbeitrag,
Blogkommentar, Tweet
Creative Commons
Fazit
Aber: Indizierung durch Suchmaschinen u.ä. grds.
erlaubt („schlichte Einwilligung―)
17 / 80
Was gilt bei mehreren Autoren?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
„Miturheber―
• Gemeinsame Erstellung verabredet (Co-Autoren
eines einheitlichen Texts)
„Verbundene Werke―
Creative Commons
• Separate Teile miteinander verbunden
(Film+Musik+Text)
Fazit
18 / 80
Problem: Wikis – zufällige Verbindung nicht separat
verwertbarer Teile
Kann ich eigene / fremde Beiträge in eigene
Materialien einbinden?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Umfang
Open Access
GNU FDL
Zitatrecht
(§ 51 UrhG)
Zweck
Creative Commons
Fazit
Abwägung
19 / 80
Darf ich auf Beiträge verlinken, die anderswo
abrufbar sind?
Grundlagen
Urheberrecht
Ja, auch in gebührenpflichtige Angebote
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Link urheberrechtlich irrelevant
Creative Commons
Fazit
Keine Umgehung von Schutzmechanismen
20 / 80
Darf ich Beiträge auf eine Internetseite
kopieren, die anderswo abrufbar sind?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Vervielfältigung
Open Access
GNU FDL
Urheberrechtlich
mehrfach relevant
Öffentliche
Zugänglichmachung
Creative Commons
Fazit
Verbreitung
21 / 80
Auch bei eigenen Werken
nur mit Zustimmung von Verlag und Co-Autoren
Was gilt für Wikipedia-Bearbeitungen?
Grundlagen
Urheberrecht
Open Access
Urheberrechtlich
geschützt
Bearbeitungen des
Ursprungstextes (bei
Schöpfungshöhe)
Zitierfähig
Lizenzen
Lizenziert unter CC3.0
BY-SA
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
22 / 80
Was gilt für Kommentare in Blogs?
Was gilt für Tweets in Twitter?
Grundlagen
Urheberrecht
Eigene geistige Schöpfung
Lizenzen
Open Access
• Indiz: Nicht nur (aber auch) Länge
GNU FDL
Creative Commons
Keine Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte
Fazit
• Lizenzierung kann vorgesehen werden (wer
schreibt, stimmt zu)
23 / 80
Darf ich Tweets und Kommentare in meine
Materialien einbinden?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Ja
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
…als Zitat
24 / 80
…im Rahmen der Lizenz
(z.B. CC BY)
Mit welchen Folgen muss ich bei
Urheberrechtsverletzungen rechnen?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
25 / 80
Mit welchen Folgen muss ich bei
Urheberrechtsverletzungen rechnen?
Grundlagen
Urheberrecht
Unterlassung für die Zukunft + Abmahnkosten
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Creative Commons
Fazit
Strafbarkeit: Bis zu 3 Jahre bei bewussten Verstößen
26 / 80
Was wollen wir eigentlich?
Grundlagen
Urheberrecht
Frei für alle!
Lizenzen
Nur von mir,
keine Kopien!
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Nur für kleinen
Kreis!
Fazit
27 / 80
Keiner soll an
meiner Arbeit
verdienen!
Was sagt das Gesetz dazu? § 31 UrhG –
Einräumung von Nutzungsrechten
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
28 / 80
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht
einräumen, das Werk auf einzelne oder alle
Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das
Nutzungsrecht
kann
als
einfaches
oder
ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich
oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
[…]
Und was gilt, wenn man nichts sagt?
§ 31 Abs. 5 UrhG
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
29 / 80
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts
die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln
bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von
beiden
Partnern
zugrunde
gelegten
Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es
sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage,
ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich
um
ein
einfaches
oder
ausschließliches
Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht
und
Verbotsrecht
reichen
und
welchen
Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Und gibt es das alles umsonst?
§ 32 Angemessene Vergütung
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
30 / 80
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von
Nutzungsrechten
und
die
Erlaubnis
zur
Werknutzung Anspruch auf die vertraglich
vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der
Vergütung
nicht
bestimmt,
gilt
die
angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit
die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist,
kann der Urheber von seinem Vertragspartner die
Einwilligung in die Änderung des Vertrages
verlangen, durch die dem Urheber die
angemessene Vergütung gewährt wird.
Gibt es also zwingend immer Geld?
§ 32 Angemessene Vergütung
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
31 / 80
(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des
Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht,
kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in
Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch
Anwendung, wenn sie durch anderweitige
Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber
kann aber unentgeltlich
ein einfaches
Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
§ 2 (1) Verlagsgesetz: „Der Verfasser hat sich
während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder
Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu
enthalten, die einem Dritten während der Dauer des
Urheberrechts untersagt ist.―
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
32 / 80
§ 9 Verlagsgesetz: „In dem Umfang, in welchem der
Verfasser […] verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung
und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu
gestatten, hat er […] dem Verleger das
ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und
Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.―
Kann ich also frei entscheiden, wer meine
Arbeit wie nutzt?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
33 / 80
Verträge mit
einzelnen
Personen frei
gestaltbar
Problem:
Vielzahl von
Personen
Welche besonderen Anforderungen gelten
für Massenverträge (AGB)?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
Hinweis und
Kenntnisnahmemöglichkeit
Überraschende
Klauseln
unwirksam
GNU FDL
Creative Commons
Verbot
„unangemessener
Benachteiligung―
Fazit
34 / 80
Welche Bedeutung haben Lizenzen?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Grundsatz: Nur der Urheber darf (u.a.)
vervielfältigen und öffentlich zugänglich
machen
Open Access
GNU FDL
Ausnahme 1: Einwilligung (durch
Einräumung einer Lizenz)
Creative Commons
Fazit
Aber: Nur soweit alle (!)
Voraussetzungen exakt eingehalten
werden.
35 / 80
Wie stelle ich richtige Lizenzangaben sicher,
z.B. in Casim? (casim.hhu.de)
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
36 / 80
Kann man die Vergabe bestimmter Lizenzen
von Autoren erzwingen?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
37 / 80
Entscheidung
des Urhebers
Das sind auch
Schüler /
Studenten / etc.
Freiwillig (insb.:
Vergütung) –
nicht erzwungen
(alternativlose
Prüfungsleistung)
Rückrufrecht (§
42 UrhG)
Was bedeuten kommerzielle Lizenzen für den
Nutzer?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
38 / 80
2.236,03 Euro!
Muss ich wirklich über 2.000 € zahlen, um
Auszüge aus Werken zu nutzen?
Grundlagen
Urheberrecht
Zitat
Unterricht
Lizenzen
Open Access
Die gute Nachricht:
GNU FDL
Gesetzliche Schranken haben Vorrang!
Creative Commons
Fazit
Privatkopie
39 / 80
Kein „fair use―, sondern nur bestimmte Schranken!
Was muss ich zu Schranken wissen?
Grundlagen
Urheberrecht
Größe der Gruppe
egal
Lizenzen
• Öffentlichkeit hängt nicht von
Zahl, sondern von persönlicher
Verbindung ab
Open Access
GNU FDL
Entgelt egal
• Auch kostenlose Nutzung
erfasst
Creative Commons
Fazit
Staatliche Grenzen
egal
40 / 80
• Maßgeblich ist, wo verletzende
Handlung erfolgt (Download
oder Upload oder Abrufbarkeit
in Deutschland)
Welche Risiken gibt es, wenn ich mich auf
die Schranken für öff. Zugänglichmachung (§
52a UrhG) berufen?
Grundlagen
Urheberrecht
Schulen:
Lizenzen
• Gesamtvertrag
Pauschalvergütung
Open Access
Universität:
• Gesamtvertrag gescheitert
(BGH I ZR 84/11), aber Tendenz:
Individualvergütung (Maske unter
https://tom.vgwort.de/
intranetanhochschulen)
Generell:
• OLG Stuttgart 4 U 171/11: Nur am
Bildschirm, kein Download
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
41 / 80
Warum braucht man Open Educational
Ressources?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
42 / 80
Aber geht das überhaupt (1)?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
43 / 80
Aber geht das überhaupt (2)?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
44 / 80
Welche Gründe sprechen für Open
Educational Ressources?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Vermeidung von
Doppelaufwand
Entwicklungskosten teilen
(Multimedia!)
Mehraugensystem
(Qualitätssicherung)
Generalangriff auf Verlage
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
45 / 80
Welche Herausforderungen stellen sich bei
Open Educational Ressources?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Indizierung (konkurrierende
Repositories)
Qualitätskontrolle („Crowd―,
zentrale Autorität)
(Mit-)Verantwortung: Wer
sorgt für Qualität?
Rechtliche Zuordnung: Wer
darf was?
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
46 / 80
Was sind „Open Source“ und „Open
Access“?
Grundlagen
Urheberrecht
Nicht: „Frei für alle―
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Aber: „Große Freiheit―
47 / 80
Welche Lizenzen für Open Access
Publikationen gibt es? Gibt es Fallstricke?
Grundlagen
• GNU Free Documentation License
Urheberrecht
• Creative-Commons-Lizenzen
Lizenzen
Open Access
• Public Domain / CC0 1.0
Für Wissenschaft
GNU FDL
Creative Commons
• Digital-Peer-Publishing-Lizenz
• M-DPPL
Fazit
• F-DPPL
48 / 80
• Licence to publish / Deposit Lizenz
Welche Lizenz(en) nutzt Wikipedia?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
49 / 80
GNU Free Documentation License (1)
Grundlagen
• Free Software Foundation
Urheberrecht
• Letzte Version: 1.3 (November 2008)
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
50 / 80
• Traditionelle Wikipedia-Lizenz
GNU Free Documentation License (2)
Grundlagen
• Nur englisch
Urheberrecht
• DRM-Verbot
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
• Jeder Abdruck muss komplette Lizenz enthalten
• Änderungsverbot für „invariant sections―
(Widmungen u.ä.) möglich
Creative Commons
• Kein „nicht-kommerzieller― Vorbehalt möglich
Fazit
• „Upgrade― auf Creative Commons Share Alike für
Wikis ohne Zustimmung des Autors
51 / 80
Was sind Creative Commons Lizenzen?
Grundlagen
Urheberrecht
1.0
2.0
3.0
Lizenzen
DE
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
52 / 80
unported
Wer oder was ist „Creative Commons“?
Grundlagen
• US-Non-Profit Organiziation
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
• „Legal Code― vs. „Human Readable― vs. „Digital―
(http://wiki.creativecommons.org/CC_REL
Erfassung durch Suchmaschine)
• Original in Englisch, Nationale Portierungen
(derzeit über 50)
Creative Commons
• Möglich für alle Inhalte (ungünstig für Software)
Fazit
53 / 80
Wie verhält sich Creative Commons zu
anderen Lizenzen?
Grundlagen
Urheberrecht
Nicht ausschließlich
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Parallel-Lizenzierung unter anderen
Bedingungen
CC-BY-NC + kommerziell auf
Anfrage
Fazit
Problem: Grds. nicht rückholbar
(Ausnahme: Gewandelte Überzeugung)
54 / 80
§ 42 UrhG
Wie wird ein Werk unter Creative Commons
gestellt?
Grundlagen
Urheberrecht
Neues Werk:
• Vermerk durch Urheber (nicht:
Herausgaber!) im Text / am
Anfang / am Ende
Lizenzen
Altes Werk:
• Rückkaufen (Pauschale mit
Verlag)
Altes Werk:
• § 38 UrhG (gerade reformiert)
Altes Werk:
• Rückrufrecht insb. bei
vergriffenen Werken (§ 41
UrhG)
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Ganz alte Werke:
55 / 80
• 70 Jahre nach Tod (!)
gemeinfrei, keine Lizenzierung
möglich!
Wie nutze ich das in kollaborativen
Textprojekten (Wikis, Lerneinheiten, etc.)?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
56 / 80
Welche Creative Commons Lizenzen gibt es?
Grundlagen
Urheberrecht
Namensnennung
Lizenzen
Namensnennung-keine Bearbeitung
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Namensnennung-nicht kommerziell
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen
Bedingungen
Fazit
Namensnennung-nicht kommerziell-keine
Bearbeitung
57 / 80
Namensnennung-nicht kommerziellWeitergabe unter gleichen Bedingungen
Modularer Aufbau der Creative Commons
Lizenzen
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
58 / 80
Was bedeutet „Namensnennung“?
Grundlagen
Urheberrecht
Bei jeder Nutzung oder Verbreitung müssen
Sie anderen alle Lizenzbedingungen
mitteilen, die für diesen Inhalt gelten.
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
59 / 80
Namensnennung — Sie müssen den Namen
des Autors/Rechteinhabers in der von ihm
festgelegten Weise nennen.
Warum ist die Namensnennung (und
Lizenznennung) so wichtig?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
(1) Urheberpersönlichkeitsrecht
(2) Nichteinhaltung der Lizenz Rechtsverletzung
60 / 80
Welche Angaben muss ich also wo machen?
(1)
Grundlagen
•
Zwingend: Name des Autors, Lizenz (CC-BY 3.0 unported
o.ä.), Link zur Lizenz
•
Zusätzlich wenn von Autor des Originals angegeben: Titel,
Internetadresse („Foto von Michael Beurskens,
http://beurskens-online.de“)
•
Bei eigenen Änderungen: Hinweis, dass das Werk bearbeitet
wurde
•
Wo: Unterhalb des Bildes/Videos, Anfang oder Ende der Seite,
auf jeder Seite erreichbarer, deutlich erkennbarer Link auf
Übersichtsseite
•
Auf Papier: auch Anfang oder Ende des Textes (wenn
verbundenes Gesamtdokument)
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
61 / 80
Welche Angaben muss ich also wo machen?
(2)
Grundlagen
•
Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0
de (verlinkt)
•
Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0
de, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ (bei
Ausdrucken, weil dort der Link nicht funktioniert)
•
Beispiel:
Christian Müller,
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
•
Alternative (unpraktisch): Kopie des kompletten CC-Textes
(http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode)
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
62 / 80
Moment mal – „Namensnennung“ bei
Wikipedia? (1)
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
63 / 80
Moment mal – „Namensnennung“ bei
Wikipedia? (2)
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
Namensnennung: Die Namensnennung ist ein
wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten
dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie
Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie
zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
64 / 80
• Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern
möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu
dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über
eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche
Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind);
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
Moment mal – „Namensnennung“ bei
Wikipedia? (3)
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
• Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine
andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist,
die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der
Autoren auf eine Weise gewährleistet, die
gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist;
oder
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
65 / 80
• Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie
allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert
werden kann, um sie um sehr kleine oder
irrelevante Beiträge zu bereinigen).
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
Was bedeutet „keine Bearbeitung“?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
66 / 80
Sie dürfen diesen Inhalt nicht bearbeiten,
abwandeln oder in anderer Weise
verändern.
Wo beginnt die Bearbeitung (und endet die
Vervielfältigung)?
Grundlagen
Urheberrecht
Verkleinerung
(„Thumbnail―):
• Vervielfältigung
Kompression
(JPEG):
• Vervielfältigung
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
Farbänderung
(Farbe
Schwarz/Weiß):
Karikatur:
67 / 80
• Bearbeitung
• Bearbeitung (aber uU nicht von
Lizenz abhängige freie
Bearbeitung)
Was bedeutet „Weitergabe unter gleichen
Bedingungen“?
Grundlagen
Urheberrecht
Virale Lizenz
(infiziert andere
Werke)
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
68 / 80
Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt
bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für
eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu
entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von
Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses
Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Was muss ich bei „keine Bearbeitung“ und
„Weitergabe unter gleichen Bedingungen“
beachten?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
69 / 80
Vervielfältigung
Bearbeitung
Welche Missverständnisse bei CC-BY-SA
sollte man vermeiden?
Grundlagen
Urheberrecht
Man darf bearbeiten (neue Werke erstellen)
Man hat Rechte am eigenen Werk, die aber
unmittelbar wieder durch CC-BY-SA begrenzt werden.
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Man darf Geld für eigene und fremde Leistung
verlangen (Wikipedia als Buch!)
Creative Commons
Man muss die Werke unter CC-BY-SA lizenzieren,
aber nicht unbedingt auch im Repository oder
überhaupt online bereitstellen.
Fazit
70 / 80
Wie sollte die Weiterverwendung aussehen?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter
der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation
und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported
(Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der
Autoren verfügbar.
Creative Commons
Fazit
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung
71 / 80
Was bedeutet „nicht kommerziell“?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
72 / 80
Sie dürfen diesen Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Was ist „kommerziell“?
Grundlagen
Urheberrecht
Privat (mit-)finanzierte
Schule?
Einnahmen bei
Schulaufführung /
Schulfest?
Seitenfinanzierung durch
Werbebanner?
Lizenzen
Ersparnis eigener
Arbeitsleistung für gleiches
Gehalt?
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
73 / 80
Diskussion: http://wiki.creativecommons.org/Defining_Noncommercial
Was bedeutet „CC-0“?
Grundlagen
Urheberrecht
Kein Verzicht, aber
weitgehendste
Lizenz
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
74 / 80
Die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser Deed verknüpft
hat, hat dieses Werk/diesen Inhalt in die Gemeinfreiheit - auch
genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle
urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat,
soweit das gesetzlich möglich ist.
Kann man auf CC-Lizenzvermerke immer
vertrauen?
Grundlagen
Urheberrecht
Man kann nur Rechte einräumen,
die man selbst hat
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Wer Rechte einräumt, muss
Berechtigter sein
Creative Commons
Fazit
Eingebettete Inhalte
Fremdlizenzierte Inhalte (Wer zuerst
kommt…)
75 / 80
Müssen alle Inhalte in einem CC-Werk
ihrerseits unter einer CC-Lizenz stehen?
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
(Bilder, Töne, Videos etc.) in der Wikipedia stehen
unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht
die CC-by-sa 3.0 sein…
Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im
Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite
zu finden.
Creative Commons
Fazit
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches
76 / 80
Wie verhält sich Creative Commons zur VG
Wort?
Grundlagen
Urheberrecht
CC-BY 3 e i. - Unverzichtbare gesetzliche
Vergütungsansprüche:
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
77 / 80
Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im
Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
Pauschalabgabensysteme
(zum
Beispiel
für
Leermedien) vorhanden sind, behält sich der
Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die
entsprechende Vergütung einzuziehen für jede
Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
Fazit: Was sollte ich mir merken?
Grundlagen
• Technische Schranken schwierig und umgehbar
Urheberrecht
• Rechtliche Schranken lassen sich frei ausgestalten
Lizenzen
Open Access
• Standardisierte Bedingungen: Creative Commons
GNU FDL
• „Non-Commercial― ist risikoreich für Nutzer
Creative Commons
• CC0 für „Frei für alle― auch ohne Namen
• Praktische Umsetzung schwierig
Fazit
78 / 80
Wo erfahre ich mehr? (1)
Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
Fazit
79 / 80
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Grundlagen
Urheberrecht
Lizenzen
Open Access
GNU FDL
Creative Commons
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