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Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

Research and Teaching Assistant um Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
10. Nov 2013
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Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte…

  1. Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Educational Ressources und Creative Commons – Was man wissen sollte… Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Dr. Michael Beurskens LL.M. (Gew. RS Düsseldorf), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) 1 / 80 Grafiken © Microsoft und Lizenzgeber unter Microsoft Clipart Lizenz
  2. Warum muss Urheberrecht so schwer sein? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Jeder Fall ist anders  Interessenabwägung erforderlich 2 / 80
  3. Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 3 / 80 Internet als Copy & Paste Gesellschaft?
  4. Worum geht es eigentlich im Urheberrecht? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 4 / 80
  5. Welche kulturelle Bedeutung hat das Urheberrecht? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access „Nobody fucks with the mouse― GNU FDL Creative Commons Fazit 5 / 80 Dan O’Neill, Air Pirates Funnies Issue 1 (1971)
  6. Welche „Hintergedanken“ können auch hinter Urheberrechtsschutz stehen? Grundlagen Urheberrecht Authentizität Verantwortung Sanktionierung von Faulheit Bewahrung von Individualität Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 6 / 80
  7. Warum hat die Europäische Union Bedeutung im Urheberrecht? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Binnenmarkt • Handelshemmnis Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Wirtschaftliche Bedeutung: 7 / 80 • 6 % des BSP (>1,800 Milliarden €) • 4 % der Arbeitnehmer (~6 Millionen Menschen!)
  8. Wieso ist das Urheberrecht von heute so kompliziert? Grundlagen Urheberrecht Großbritannien Druckerschutz (Verlage) 1709: Frankreich/USA Urheberrechte (konkurrierende Konzepte: 1790: Persönlichkeitsrecht/Utilitarismus) Lizenzen Open Access Deutschland 1870: Creative Commons Fazit 8 / 80 Deutschland 1901/1907: LUrhG /KUrhG: Weitreichendes Verbot („Geistiges Eigentum―) aber: hohe Anforderung an Werke Deutschland 1965: GNU FDL Literatururheberrecht des norddeutschen Bundes UrhG – Privatkopie gegen Pauschalabgaben EU (seit 1993): Schrittweise Angleichung; niedrige Anforderung, Abwägung in Schranken
  9. Was ist überhaupt geschützt? (Erhobene Daten? Charts? Powerpoint?) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Nur: Schöpferische Tätigkeit, § 2 UrhG Open Access GNU FDL Nicht: Tatsachen / reine Daten (Zahlen) Creative Commons Fazit Aber: Datensammlungen („Datenbanken―, § 87a UrhG), „Lichtbilder―, „Laufbilder― 9 / 80
  10. Was hat es mit der „Schöpfungshöhe“ auf sich? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Früher: Open Access Hohe Anforderungen, nur herausragende Werke geschützt GNU FDL Creative Commons Fazit Heute: 10 / 80 Auch „kleine Münze― (nicht völlig trivial) Jedenfalls bei nicht Gebrauchswerken (Verpackung o.ä.) Hohe Eigenart: Ähnliche Darstellung verboten Höhere Schöpfungshöhe  weitergehender Schutz Geringe Eigenart: Ähnliche Darstellung möglich
  11. Spielt es eine Rolle, ob der Rechtsinhaber im Ausland sitzt oder wo meine Website ist? Grundlagen Urheberrecht Jeder Staat bestimmt sein eigenes Recht Lizenzen Urheberrechtsgesetz Copyright Act Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 11 / 80 Rechtsangleichung (Völkerrechtliche Verträge) Internationales Privatrecht
  12. Wie weit reichen die Befugnisse des Urhebers bzw. Rechtinhabers? Grundlagen Urheberrecht Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit „Öffentliche― Wiedergabe, insb. Zugänglichmachung 12 / 80
  13. Was ist denn die „Öffentlichkeit“ (§ 15 III UrhG)? Grundlagen Urheberrecht Mehrzahl von Personen (min. 2), es sei denn Lizenzen Open Access GNU FDL durch persönliche Nähebeziehungen zueinander Creative Commons Fazit oder zu einem Dritten verbunden 13 / 80
  14. Was bedeutet „Zugänglichmachung“? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Abrufbar von Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Orten nach Wahl 14 / 80 Zeiten nach Wahl
  15. Was sind „Bearbeitungen“? Grundlagen Urheberrecht „Inspiriert von― Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons § 23 UrhG: Änderungsrecht – Zustimmung zu Verwertung Fazit 15 / 80 Verfilmung, Übersetzung, Illustration, etc. § 24 UrhG: Freie Bearbeitung – Verwertung zustimmungsfrei
  16. Was gilt für Beiträge ohne Namensnennung (anonym/pseudonym)? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access Name für Schutz irrelevant Veränderte Frist (70 Jahre ab Veröffentlichung statt 70 Jahre ab Tod) GNU FDL Creative Commons Anmaßung der Urheberschaft verboten Fazit 16 / 80
  17. Gelten bei Online-Veröffentlichung besondere Regeln? Grundlagen Urheberrecht Nein, Werke können auch nur elektronisch vorliegen Lizenzen Open Access GNU FDL Worddatei, Email, Internetseite, Blogbeitrag, Blogkommentar, Tweet Creative Commons Fazit Aber: Indizierung durch Suchmaschinen u.ä. grds. erlaubt („schlichte Einwilligung―) 17 / 80
  18. Was gilt bei mehreren Autoren? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL „Miturheber― • Gemeinsame Erstellung verabredet (Co-Autoren eines einheitlichen Texts) „Verbundene Werke― Creative Commons • Separate Teile miteinander verbunden (Film+Musik+Text) Fazit 18 / 80 Problem: Wikis – zufällige Verbindung nicht separat verwertbarer Teile
  19. Kann ich eigene / fremde Beiträge in eigene Materialien einbinden? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Umfang Open Access GNU FDL Zitatrecht (§ 51 UrhG) Zweck Creative Commons Fazit Abwägung 19 / 80
  20. Darf ich auf Beiträge verlinken, die anderswo abrufbar sind? Grundlagen Urheberrecht Ja, auch in gebührenpflichtige Angebote Lizenzen Open Access GNU FDL Link urheberrechtlich irrelevant Creative Commons Fazit Keine Umgehung von Schutzmechanismen 20 / 80
  21. Darf ich Beiträge auf eine Internetseite kopieren, die anderswo abrufbar sind? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Vervielfältigung Open Access GNU FDL Urheberrechtlich mehrfach relevant Öffentliche Zugänglichmachung Creative Commons Fazit Verbreitung 21 / 80 Auch bei eigenen Werken nur mit Zustimmung von Verlag und Co-Autoren
  22. Was gilt für Wikipedia-Bearbeitungen? Grundlagen Urheberrecht Open Access Urheberrechtlich geschützt Bearbeitungen des Ursprungstextes (bei Schöpfungshöhe) Zitierfähig Lizenzen Lizenziert unter CC3.0 BY-SA GNU FDL Creative Commons Fazit 22 / 80
  23. Was gilt für Kommentare in Blogs? Was gilt für Tweets in Twitter? Grundlagen Urheberrecht Eigene geistige Schöpfung Lizenzen Open Access • Indiz: Nicht nur (aber auch) Länge GNU FDL Creative Commons Keine Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte Fazit • Lizenzierung kann vorgesehen werden (wer schreibt, stimmt zu) 23 / 80
  24. Darf ich Tweets und Kommentare in meine Materialien einbinden? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Ja Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit …als Zitat 24 / 80 …im Rahmen der Lizenz (z.B. CC BY)
  25. Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 25 / 80
  26. Mit welchen Folgen muss ich bei Urheberrechtsverletzungen rechnen? Grundlagen Urheberrecht Unterlassung für die Zukunft + Abmahnkosten Lizenzen Open Access GNU FDL Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Creative Commons Fazit Strafbarkeit: Bis zu 3 Jahre bei bewussten Verstößen 26 / 80
  27. Was wollen wir eigentlich? Grundlagen Urheberrecht Frei für alle! Lizenzen Nur von mir, keine Kopien! Open Access GNU FDL Creative Commons Nur für kleinen Kreis! Fazit 27 / 80 Keiner soll an meiner Arbeit verdienen!
  28. Was sagt das Gesetz dazu? § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 28 / 80 (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. […]
  29. Und was gilt, wenn man nichts sagt? § 31 Abs. 5 UrhG Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 29 / 80 (5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
  30. Und gibt es das alles umsonst? § 32 Angemessene Vergütung Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 30 / 80 (1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.
  31. Gibt es also zwingend immer Geld? § 32 Angemessene Vergütung Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 31 / 80 (3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
  32. Wie funktioniert das in der Praxis? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access § 2 (1) Verlagsgesetz: „Der Verfasser hat sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu enthalten, die einem Dritten während der Dauer des Urheberrechts untersagt ist.― GNU FDL Creative Commons Fazit 32 / 80 § 9 Verlagsgesetz: „In dem Umfang, in welchem der Verfasser […] verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu gestatten, hat er […] dem Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.―
  33. Kann ich also frei entscheiden, wer meine Arbeit wie nutzt? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 33 / 80 Verträge mit einzelnen Personen frei gestaltbar Problem: Vielzahl von Personen
  34. Welche besonderen Anforderungen gelten für Massenverträge (AGB)? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access Hinweis und Kenntnisnahmemöglichkeit Überraschende Klauseln unwirksam GNU FDL Creative Commons Verbot „unangemessener Benachteiligung― Fazit 34 / 80
  35. Welche Bedeutung haben Lizenzen? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Grundsatz: Nur der Urheber darf (u.a.) vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen Open Access GNU FDL Ausnahme 1: Einwilligung (durch Einräumung einer Lizenz) Creative Commons Fazit Aber: Nur soweit alle (!) Voraussetzungen exakt eingehalten werden. 35 / 80
  36. Wie stelle ich richtige Lizenzangaben sicher, z.B. in Casim? (casim.hhu.de) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 36 / 80
  37. Kann man die Vergabe bestimmter Lizenzen von Autoren erzwingen? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 37 / 80 Entscheidung des Urhebers Das sind auch Schüler / Studenten / etc. Freiwillig (insb.: Vergütung) – nicht erzwungen (alternativlose Prüfungsleistung) Rückrufrecht (§ 42 UrhG)
  38. Was bedeuten kommerzielle Lizenzen für den Nutzer? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 38 / 80 2.236,03 Euro!
  39. Muss ich wirklich über 2.000 € zahlen, um Auszüge aus Werken zu nutzen? Grundlagen Urheberrecht Zitat Unterricht Lizenzen Open Access Die gute Nachricht: GNU FDL Gesetzliche Schranken haben Vorrang! Creative Commons Fazit Privatkopie 39 / 80 Kein „fair use―, sondern nur bestimmte Schranken!
  40. Was muss ich zu Schranken wissen? Grundlagen Urheberrecht Größe der Gruppe egal Lizenzen • Öffentlichkeit hängt nicht von Zahl, sondern von persönlicher Verbindung ab Open Access GNU FDL Entgelt egal • Auch kostenlose Nutzung erfasst Creative Commons Fazit Staatliche Grenzen egal 40 / 80 • Maßgeblich ist, wo verletzende Handlung erfolgt (Download oder Upload oder Abrufbarkeit in Deutschland)
  41. Welche Risiken gibt es, wenn ich mich auf die Schranken für öff. Zugänglichmachung (§ 52a UrhG) berufen? Grundlagen Urheberrecht Schulen: Lizenzen • Gesamtvertrag  Pauschalvergütung Open Access Universität: • Gesamtvertrag gescheitert (BGH I ZR 84/11), aber Tendenz: Individualvergütung (Maske unter https://tom.vgwort.de/ intranetanhochschulen) Generell: • OLG Stuttgart 4 U 171/11: Nur am Bildschirm, kein Download GNU FDL Creative Commons Fazit 41 / 80
  42. Warum braucht man Open Educational Ressources? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 42 / 80
  43. Aber geht das überhaupt (1)? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 43 / 80
  44. Aber geht das überhaupt (2)? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 44 / 80
  45. Welche Gründe sprechen für Open Educational Ressources? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Vermeidung von Doppelaufwand Entwicklungskosten teilen (Multimedia!) Mehraugensystem (Qualitätssicherung) Generalangriff auf Verlage Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 45 / 80
  46. Welche Herausforderungen stellen sich bei Open Educational Ressources? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Indizierung (konkurrierende Repositories) Qualitätskontrolle („Crowd―, zentrale Autorität) (Mit-)Verantwortung: Wer sorgt für Qualität? Rechtliche Zuordnung: Wer darf was? Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 46 / 80
  47. Was sind „Open Source“ und „Open Access“? Grundlagen Urheberrecht Nicht: „Frei für alle― Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Aber: „Große Freiheit― 47 / 80
  48. Welche Lizenzen für Open Access Publikationen gibt es? Gibt es Fallstricke? Grundlagen • GNU Free Documentation License Urheberrecht • Creative-Commons-Lizenzen Lizenzen Open Access • Public Domain / CC0 1.0 Für Wissenschaft GNU FDL Creative Commons • Digital-Peer-Publishing-Lizenz • M-DPPL Fazit • F-DPPL 48 / 80 • Licence to publish / Deposit Lizenz
  49. Welche Lizenz(en) nutzt Wikipedia? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 49 / 80
  50. GNU Free Documentation License (1) Grundlagen • Free Software Foundation Urheberrecht • Letzte Version: 1.3 (November 2008) Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 50 / 80 • Traditionelle Wikipedia-Lizenz
  51. GNU Free Documentation License (2) Grundlagen • Nur englisch Urheberrecht • DRM-Verbot Lizenzen Open Access GNU FDL • Jeder Abdruck muss komplette Lizenz enthalten • Änderungsverbot für „invariant sections― (Widmungen u.ä.) möglich Creative Commons • Kein „nicht-kommerzieller― Vorbehalt möglich Fazit • „Upgrade― auf Creative Commons Share Alike für Wikis ohne Zustimmung des Autors 51 / 80
  52. Was sind Creative Commons Lizenzen? Grundlagen Urheberrecht 1.0 2.0 3.0 Lizenzen DE Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 52 / 80 unported
  53. Wer oder was ist „Creative Commons“? Grundlagen • US-Non-Profit Organiziation Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL • „Legal Code― vs. „Human Readable― vs. „Digital― (http://wiki.creativecommons.org/CC_REL  Erfassung durch Suchmaschine) • Original in Englisch, Nationale Portierungen (derzeit über 50) Creative Commons • Möglich für alle Inhalte (ungünstig für Software) Fazit 53 / 80
  54. Wie verhält sich Creative Commons zu anderen Lizenzen? Grundlagen Urheberrecht Nicht ausschließlich Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Parallel-Lizenzierung unter anderen Bedingungen CC-BY-NC + kommerziell auf Anfrage Fazit Problem: Grds. nicht rückholbar (Ausnahme: Gewandelte Überzeugung) 54 / 80 § 42 UrhG
  55. Wie wird ein Werk unter Creative Commons gestellt? Grundlagen Urheberrecht Neues Werk: • Vermerk durch Urheber (nicht: Herausgaber!) im Text / am Anfang / am Ende Lizenzen Altes Werk: • Rückkaufen (Pauschale mit Verlag) Altes Werk: • § 38 UrhG (gerade reformiert) Altes Werk: • Rückrufrecht insb. bei vergriffenen Werken (§ 41 UrhG) Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Ganz alte Werke: 55 / 80 • 70 Jahre nach Tod (!) gemeinfrei, keine Lizenzierung möglich!
  56. Wie nutze ich das in kollaborativen Textprojekten (Wikis, Lerneinheiten, etc.)? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 56 / 80
  57. Welche Creative Commons Lizenzen gibt es? Grundlagen Urheberrecht Namensnennung Lizenzen Namensnennung-keine Bearbeitung Open Access GNU FDL Creative Commons Namensnennung-nicht kommerziell Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Fazit Namensnennung-nicht kommerziell-keine Bearbeitung 57 / 80 Namensnennung-nicht kommerziellWeitergabe unter gleichen Bedingungen
  58. Modularer Aufbau der Creative Commons Lizenzen Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 58 / 80
  59. Was bedeutet „Namensnennung“? Grundlagen Urheberrecht Bei jeder Nutzung oder Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für diesen Inhalt gelten. Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 59 / 80 Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
  60. Warum ist die Namensnennung (und Lizenznennung) so wichtig? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit (1) Urheberpersönlichkeitsrecht (2) Nichteinhaltung der Lizenz  Rechtsverletzung 60 / 80
  61. Welche Angaben muss ich also wo machen? (1) Grundlagen • Zwingend: Name des Autors, Lizenz (CC-BY 3.0 unported o.ä.), Link zur Lizenz • Zusätzlich wenn von Autor des Originals angegeben: Titel, Internetadresse („Foto von Michael Beurskens, http://beurskens-online.de“) • Bei eigenen Änderungen: Hinweis, dass das Werk bearbeitet wurde • Wo: Unterhalb des Bildes/Videos, Anfang oder Ende der Seite, auf jeder Seite erreichbarer, deutlich erkennbarer Link auf Übersichtsseite • Auf Papier: auch Anfang oder Ende des Textes (wenn verbundenes Gesamtdokument) Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 61 / 80
  62. Welche Angaben muss ich also wo machen? (2) Grundlagen • Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de (verlinkt) • Beispiel: Christian Müller, Lizenz: Creative Commons by 3.0 de, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ (bei Ausdrucken, weil dort der Link nicht funktioniert) • Beispiel: Christian Müller, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ • Alternative (unpraktisch): Kopie des kompletten CC-Textes (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode) Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 62 / 80
  63. Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (1) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 63 / 80
  64. Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (2) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access Namensnennung: Die Namensnennung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden: GNU FDL Creative Commons Fazit 64 / 80 • Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind); http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
  65. Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (3) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access • Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; oder GNU FDL Creative Commons Fazit 65 / 80 • Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen). http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
  66. Was bedeutet „keine Bearbeitung“? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 66 / 80 Sie dürfen diesen Inhalt nicht bearbeiten, abwandeln oder in anderer Weise verändern.
  67. Wo beginnt die Bearbeitung (und endet die Vervielfältigung)? Grundlagen Urheberrecht Verkleinerung („Thumbnail―): • Vervielfältigung Kompression (JPEG): • Vervielfältigung Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit Farbänderung (Farbe Schwarz/Weiß): Karikatur: 67 / 80 • Bearbeitung • Bearbeitung (aber uU nicht von Lizenz abhängige freie Bearbeitung)
  68. Was bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“? Grundlagen Urheberrecht Virale Lizenz (infiziert andere Werke) Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 68 / 80 Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
  69. Was muss ich bei „keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ beachten? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 69 / 80 Vervielfältigung Bearbeitung
  70. Welche Missverständnisse bei CC-BY-SA sollte man vermeiden? Grundlagen Urheberrecht Man darf bearbeiten (neue Werke erstellen) Man hat Rechte am eigenen Werk, die aber unmittelbar wieder durch CC-BY-SA begrenzt werden. Lizenzen Open Access GNU FDL Man darf Geld für eigene und fremde Leistung verlangen (Wikipedia als Buch!) Creative Commons Man muss die Werke unter CC-BY-SA lizenzieren, aber nicht unbedingt auch im Repository oder überhaupt online bereitstellen. Fazit 70 / 80
  71. Wie sollte die Weiterverwendung aussehen? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Creative Commons Fazit http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung 71 / 80
  72. Was bedeutet „nicht kommerziell“? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 72 / 80 Sie dürfen diesen Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
  73. Was ist „kommerziell“? Grundlagen Urheberrecht Privat (mit-)finanzierte Schule? Einnahmen bei Schulaufführung / Schulfest? Seitenfinanzierung durch Werbebanner? Lizenzen Ersparnis eigener Arbeitsleistung für gleiches Gehalt? Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 73 / 80 Diskussion: http://wiki.creativecommons.org/Defining_Noncommercial
  74. Was bedeutet „CC-0“? Grundlagen Urheberrecht Kein Verzicht, aber weitgehendste Lizenz Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 74 / 80 Die Person, die ein Werk/einen Inhalt mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk/diesen Inhalt in die Gemeinfreiheit - auch genannt Public Domain - entlassen, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist.
  75. Kann man auf CC-Lizenzvermerke immer vertrauen? Grundlagen Urheberrecht Man kann nur Rechte einräumen, die man selbst hat Lizenzen Open Access GNU FDL Wer Rechte einräumt, muss Berechtigter sein Creative Commons Fazit Eingebettete Inhalte Fremdlizenzierte Inhalte (Wer zuerst kommt…) 75 / 80
  76. Müssen alle Inhalte in einem CC-Werk ihrerseits unter einer CC-Lizenz stehen? Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL (Bilder, Töne, Videos etc.) in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die CC-by-sa 3.0 sein… Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. Creative Commons Fazit http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches 76 / 80
  77. Wie verhält sich Creative Commons zur VG Wort? Grundlagen Urheberrecht CC-BY 3 e i. - Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 77 / 80 Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
  78. Fazit: Was sollte ich mir merken? Grundlagen • Technische Schranken schwierig und umgehbar Urheberrecht • Rechtliche Schranken lassen sich frei ausgestalten Lizenzen Open Access • Standardisierte Bedingungen: Creative Commons GNU FDL • „Non-Commercial― ist risikoreich für Nutzer Creative Commons • CC0 für „Frei für alle― auch ohne Namen • Praktische Umsetzung schwierig Fazit 78 / 80
  79. Wo erfahre ich mehr? (1) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 79 / 80 http://zfilearn.hhu.de
  80. Wo erfahre ich mehr? (2) Grundlagen Urheberrecht Lizenzen Open Access GNU FDL Creative Commons Fazit 80 / 80 beurskens@hhu.de
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