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Veröffentlicht am
Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bedeutet Wettbewerb das Streben mehrerer Wirtschaftssubjekte nach einem Ziel. Der höhere Zielerreichungsgrad des einen bedingt dabei den niedrigeren Grad des anderen: Wettbewerb bedeutet damit Konkurrenz. Das Wettbewerbsrecht ist das Rechtsgebiet, in dem für dieses konkurrierende Verhalten die Grundlagen gelegt und Grenzen gesetzt werden. Seine größte praktische Bedeutung dürfte das Wettbewerbsrecht im Bereich der Werbung haben. Es ist jedoch nicht nur auf Werbung anwendbar. Dürfte die Wissenschaft heute noch auf die
Nutzung wettbewerbsrechtlicher Instrumentarien verzichten (können), wird sich dies vor allem
dann ändern (können), wenn der wissenschaftliche Wettbewerb zu einem wirtschaftlichen Wettbewerb führt.
Der nachfolgende Beitrag soll einen naturgemäß kurzen Überblick über den Anwendungsbereich
und den Inhalt des Wettbewerbsrechts geben.
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