http://www.facebook.com/note.php?note_id=262572680479387 Anzumerken bleibt, dass an einem hei- mischen Telearbeitsplatz eine Verantwor- tung des Arbeitgebers für die private Kaf- feemaschine nicht gegeben ist, auch wenn er für den häuslichen Arbeitsschutz und die Sicherheit der zu Hause genutzten unmit- telbaren Arbeitsmittel zuständig bleibt.