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L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


L2 Bühne




Vertragsmuster Darstellende Kunst
Hilfestellungen für die Vertragsgestaltung im Bereich
der Darstellenden Kunst


Hermann J. Fischer
Autor zum Thema „Kultur und Recht“

Steven A. Reich
Rechtsanwalt, Spezialgebiet: Urheberrecht; Herausgeber und Mitautor verschie-
dener Rechtsbeiträge


Inhalt                                                                 Seite


1.     Einleitung                                                          2
2.     Vertragsmuster mit Erläuterungen                                    3
2.1    Vertragsparteien                                                    3
2.2    Vertragsgegenstand                                                  4
2.3    Pflichten des Künstlers/der Künstlergruppe                          5
2.4    Pflichten des Veranstalters                                         5
2.5    Schutzrechte                                                        6
2.6    Kosten                                                              9
2.7    Gage und Zahlung                                                   10
2.8    Leistungsstörungen – Haftung – Versicherung                        10
2.9    Kündigung des Vertrages                                            13
2.10   Vertragsstrafe                                                     14
2.11   Sonstige Bestimmungen                                              14




       Checkliste Bühne                                                   17




                                                                                L
                                                                                2.1
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                                            21 Kultur & Recht September 2003
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


       L2 Bühne




       1.     Einleitung
       Will eine Stadt, Gemeinde oder ein Unternehmen für eine Kulturveranstaltung
       eine Schauspielerin bzw. einen Schauspieler, ein Ensemble oder Orchester, einen
       Alleinunterhalter oder Puppenspieler verpflichten, sieht sie oder sieht es sich mit
       dem Problem der konkreten Vertragsgestaltung konfrontiert. Gleiches gilt für die
       Institution, die mit der Zusammenstellung des Programms und der Verpflichtung
       der Künstler beauftragt ist. Gesetzliche Regelungen für den speziellen Vertrag mit
       Darstellenden Künstlerinnen bzw. Künstlern existieren nicht.

       Tarifvertragliche Bestimmungen sind zum einen innerhalb des Bühnenrechts auf
       Schauspieler als Arbeitnehmer zugeschnitten (vgl. die Tarifverträge zum Bühnen-
       recht, die zwischen der IG Medien und dem Deutschen Bühnenverein abgeschlos-
       sen sind und werden) oder befassen sich mit branchenspezifischen Vertragsfor-
       men (so z.B. der Tarifvertrag für Unterhaltungskünstler und Artisten). Sie geben
       zwar Richtung und Orientierung in mancher Hinsicht, sind aber nicht unmittelbar
       übertragbar.

       Das nachstehend konzipierte Vertragsmuster will dieses Defizit ausgleichen. Für
       möglichst viele Anwendungsfälle im Bereich der Darstellenden Kunst soll damit
       eine Hilfestellung gegeben werden, um Risiken zu minimieren und einen ange-
       messenen Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern herbeizuführen.

       Dabei wird von dem Fall ausgegangen, dass selbständige Künstler engagiert
       werden, wobei die Vertragsbezeichnung (z.B. Engagementvertrag etc.), für die
       rechtliche Einordnung nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Darüber hinaus
       dient das Vertragsmuster auch als Beispiel für Vereinbarungen von Künstlern der
       Darstellenden Kunst mit anderen Vertragspartnern.

       Alle wesentlichen rechtlichen Aspekte von Verträgen dieser Art werden berück-
       sichtigt, insbesondere auch die einschlägigen urheberrechtlichen Bestimmungen.
       Nicht außer Acht zu lassen ist allerdings, dass Vertragsmuster immer auch „Bau-
       steine“ sind, also dem konkreten „Bauwerk“ angepasst werden müssen. Nicht
       immer wird man ohne juristischen Beistand auskommen können.




L
2.1
S. 2




       21 Kultur & Recht September 2003
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


L2 Bühne




2.     Vertragsmuster mit Erläuterungen
2.1    Vertragsparteien

Vertrag „Darstellende Kunst“

Zwischen
der Stadt/der Gemeinde, der Institution des öffentlichen Rechts, dem Veranstalter
(o.Ä.), vertreten durch

_________________________________________________________________
Anschrift

Veranstalter

Und

der Künstlerin/dem Künstler, der Gruppe, dem Ensemble (o.Ä.), vertreten durch

_________________________________________________________________
Anschrift

Künstler/Künstlergruppe (in der Besetzung)

Erläuterungen:

Aus der Vertragsformulierung muss deutlich hervorgehen, wer der jeweilige
Vertragspartner ist und um welche Rechtspersönlichkeit es sich handelt, ob also
zum Beispiel auf der Veranstalterseite die Kommune selbst, eine GmbH, ein
Kulturförderverein und dergleichen verpflichtet werden soll.

Auch müssen die Vertretungsverhältnisse klargestellt sein. Wird der Vertrag von
einem Vertreter der Stadt, einem Bevollmächtigten oder einer Agentur abge-
schlossen, ist dies im Vertragstext festzuhalten. Sind auf der Künstlerseite mehre-
re Personen beteiligt, sind diese namentlich aufzuführen, es sei denn, die Gruppe
ist über ihre „Firmierung“ hinreichend identifizierbar. Für den Veranstalter
kommt es darauf an, dass er eine Gruppe verpflichtet, von der er auch hinsichtlich
der personellen Zusammensetzung eine feste Vorstellung hat, sie also nicht belie-
big auswechselbar ist. Für derartige Fälle, etwa der Verhinderung einer Schau-        L
spielerin an der Mitwirkung des Auftritts, sollten im Vertrag entsprechende Re-       2.1
gularien vorgesehen sein. Rechtlich dürfte es sich in den meisten Fällen dieser       S. 3
Art bei dem Ensemble um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handeln,
so dass die Möglichkeit besteht, dass der Vertrag von dem geschäftsführenden
Gesellschafter abgeschlossen wird.



                                               21 Kultur & Recht September 2003
L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten


       L2 Bühne




       Weiterhin empfiehlt es sich, im Vertrag selbst oder in einer als Anlage beigefüg-
       ten Checkliste die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragschließenden mit An-
       schrift, Telefon und Telefax aufzuführen.

       2.2     Vertragsgegenstand

                                        § 1 Vertragsgegenstand

       Der Veranstalter verpflichtet den Künstler/die Künstlergruppe zur Vorfüh-
       rung/Aufführung des Programms/des Stücks ................ am ............ in der Zeit
       von ........... bis .............. in .......... (Ort sowie Theater/Halle/Saal). Die Veranstal-
       tung beginnt um ..........Uhr und endet um ............. Uhr./Die Veranstaltungen
       beginnen an den Tagen .......... jeweils um ........ Uhr und enden um ........... Uhr.

       Erläuterungen:

       Um das Programm oder das aufzuführende Werk hinreichend konkret zu erfassen,
       empfiehlt es sich, auf Referenzmaterial zurückzugreifen. Dies kann zum Beispiel
       darin bestehen, auf eine in einer bestimmten Stadt gesehene Aufführung Bezug
       zu nehmen oder auf eine schriftliche Programmbeschreibung als Anlage zum
       Vertrag zurückzugreifen. Auf diesem Wege kann das Risiko gemindert werden,
       sich über inhaltliche Aspekte oder künstlerische Qualitätsfragen auseinander zu
       setzen. Der Muster-Vertragstext geht von den Alternativen aus, dass an einem
       bestimmten Tag eine Vorführung oder Aufführung stattfindet bzw. das Programm
       über mehrere Tage hinweg zur Durchführung gelangt. Hierbei können sich
       selbstverständlich auch Mischformen ergeben. Wichtig ist, dass feste Termine
       vereinbart werden. Nur sie geben die beiderseits notwendige Sicherheit, schaffen
       die notwendige Verbindlichkeit und beugen Streitfällen vor.

       Es dient der Klarheit, den jeweiligen Aufführungsort möglichst genau zu be-
       zeichnen. Damit kann späteren Auslegungsschwierigkeiten aus dem Wege gegan-
       gen werden. Diese Vorgehensweise sichert das Prinzip, dass Vertragsänderungen
       nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind, und nicht einer Partei das
       Mittel des einseitigen Direktionsrechtes zur Verfügung steht. Auch möchte der
       Künstler vorher wissen, in welchem Rahmen die Aufführung stattfindet. Bei
       Freiluftveranstaltungen sollten Ausweichsorte für den Fall von Schlechtwetter
       vereinbart werden.


L
2.1
S. 4




       21 Kultur & Recht September 2003

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Fischer, Reich: Vertragsmuster Darstellende Kunst

  • 1. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L2 Bühne Vertragsmuster Darstellende Kunst Hilfestellungen für die Vertragsgestaltung im Bereich der Darstellenden Kunst Hermann J. Fischer Autor zum Thema „Kultur und Recht“ Steven A. Reich Rechtsanwalt, Spezialgebiet: Urheberrecht; Herausgeber und Mitautor verschie- dener Rechtsbeiträge Inhalt Seite 1. Einleitung 2 2. Vertragsmuster mit Erläuterungen 3 2.1 Vertragsparteien 3 2.2 Vertragsgegenstand 4 2.3 Pflichten des Künstlers/der Künstlergruppe 5 2.4 Pflichten des Veranstalters 5 2.5 Schutzrechte 6 2.6 Kosten 9 2.7 Gage und Zahlung 10 2.8 Leistungsstörungen – Haftung – Versicherung 10 2.9 Kündigung des Vertrages 13 2.10 Vertragsstrafe 14 2.11 Sonstige Bestimmungen 14 Checkliste Bühne 17 L 2.1 S. 1 21 Kultur & Recht September 2003
  • 2. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L2 Bühne 1. Einleitung Will eine Stadt, Gemeinde oder ein Unternehmen für eine Kulturveranstaltung eine Schauspielerin bzw. einen Schauspieler, ein Ensemble oder Orchester, einen Alleinunterhalter oder Puppenspieler verpflichten, sieht sie oder sieht es sich mit dem Problem der konkreten Vertragsgestaltung konfrontiert. Gleiches gilt für die Institution, die mit der Zusammenstellung des Programms und der Verpflichtung der Künstler beauftragt ist. Gesetzliche Regelungen für den speziellen Vertrag mit Darstellenden Künstlerinnen bzw. Künstlern existieren nicht. Tarifvertragliche Bestimmungen sind zum einen innerhalb des Bühnenrechts auf Schauspieler als Arbeitnehmer zugeschnitten (vgl. die Tarifverträge zum Bühnen- recht, die zwischen der IG Medien und dem Deutschen Bühnenverein abgeschlos- sen sind und werden) oder befassen sich mit branchenspezifischen Vertragsfor- men (so z.B. der Tarifvertrag für Unterhaltungskünstler und Artisten). Sie geben zwar Richtung und Orientierung in mancher Hinsicht, sind aber nicht unmittelbar übertragbar. Das nachstehend konzipierte Vertragsmuster will dieses Defizit ausgleichen. Für möglichst viele Anwendungsfälle im Bereich der Darstellenden Kunst soll damit eine Hilfestellung gegeben werden, um Risiken zu minimieren und einen ange- messenen Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern herbeizuführen. Dabei wird von dem Fall ausgegangen, dass selbständige Künstler engagiert werden, wobei die Vertragsbezeichnung (z.B. Engagementvertrag etc.), für die rechtliche Einordnung nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Darüber hinaus dient das Vertragsmuster auch als Beispiel für Vereinbarungen von Künstlern der Darstellenden Kunst mit anderen Vertragspartnern. Alle wesentlichen rechtlichen Aspekte von Verträgen dieser Art werden berück- sichtigt, insbesondere auch die einschlägigen urheberrechtlichen Bestimmungen. Nicht außer Acht zu lassen ist allerdings, dass Vertragsmuster immer auch „Bau- steine“ sind, also dem konkreten „Bauwerk“ angepasst werden müssen. Nicht immer wird man ohne juristischen Beistand auskommen können. L 2.1 S. 2 21 Kultur & Recht September 2003
  • 3. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L2 Bühne 2. Vertragsmuster mit Erläuterungen 2.1 Vertragsparteien Vertrag „Darstellende Kunst“ Zwischen der Stadt/der Gemeinde, der Institution des öffentlichen Rechts, dem Veranstalter (o.Ä.), vertreten durch _________________________________________________________________ Anschrift Veranstalter Und der Künstlerin/dem Künstler, der Gruppe, dem Ensemble (o.Ä.), vertreten durch _________________________________________________________________ Anschrift Künstler/Künstlergruppe (in der Besetzung) Erläuterungen: Aus der Vertragsformulierung muss deutlich hervorgehen, wer der jeweilige Vertragspartner ist und um welche Rechtspersönlichkeit es sich handelt, ob also zum Beispiel auf der Veranstalterseite die Kommune selbst, eine GmbH, ein Kulturförderverein und dergleichen verpflichtet werden soll. Auch müssen die Vertretungsverhältnisse klargestellt sein. Wird der Vertrag von einem Vertreter der Stadt, einem Bevollmächtigten oder einer Agentur abge- schlossen, ist dies im Vertragstext festzuhalten. Sind auf der Künstlerseite mehre- re Personen beteiligt, sind diese namentlich aufzuführen, es sei denn, die Gruppe ist über ihre „Firmierung“ hinreichend identifizierbar. Für den Veranstalter kommt es darauf an, dass er eine Gruppe verpflichtet, von der er auch hinsichtlich der personellen Zusammensetzung eine feste Vorstellung hat, sie also nicht belie- big auswechselbar ist. Für derartige Fälle, etwa der Verhinderung einer Schau- L spielerin an der Mitwirkung des Auftritts, sollten im Vertrag entsprechende Re- 2.1 gularien vorgesehen sein. Rechtlich dürfte es sich in den meisten Fällen dieser S. 3 Art bei dem Ensemble um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handeln, so dass die Möglichkeit besteht, dass der Vertrag von dem geschäftsführenden Gesellschafter abgeschlossen wird. 21 Kultur & Recht September 2003
  • 4. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L2 Bühne Weiterhin empfiehlt es sich, im Vertrag selbst oder in einer als Anlage beigefüg- ten Checkliste die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragschließenden mit An- schrift, Telefon und Telefax aufzuführen. 2.2 Vertragsgegenstand § 1 Vertragsgegenstand Der Veranstalter verpflichtet den Künstler/die Künstlergruppe zur Vorfüh- rung/Aufführung des Programms/des Stücks ................ am ............ in der Zeit von ........... bis .............. in .......... (Ort sowie Theater/Halle/Saal). Die Veranstal- tung beginnt um ..........Uhr und endet um ............. Uhr./Die Veranstaltungen beginnen an den Tagen .......... jeweils um ........ Uhr und enden um ........... Uhr. Erläuterungen: Um das Programm oder das aufzuführende Werk hinreichend konkret zu erfassen, empfiehlt es sich, auf Referenzmaterial zurückzugreifen. Dies kann zum Beispiel darin bestehen, auf eine in einer bestimmten Stadt gesehene Aufführung Bezug zu nehmen oder auf eine schriftliche Programmbeschreibung als Anlage zum Vertrag zurückzugreifen. Auf diesem Wege kann das Risiko gemindert werden, sich über inhaltliche Aspekte oder künstlerische Qualitätsfragen auseinander zu setzen. Der Muster-Vertragstext geht von den Alternativen aus, dass an einem bestimmten Tag eine Vorführung oder Aufführung stattfindet bzw. das Programm über mehrere Tage hinweg zur Durchführung gelangt. Hierbei können sich selbstverständlich auch Mischformen ergeben. Wichtig ist, dass feste Termine vereinbart werden. Nur sie geben die beiderseits notwendige Sicherheit, schaffen die notwendige Verbindlichkeit und beugen Streitfällen vor. Es dient der Klarheit, den jeweiligen Aufführungsort möglichst genau zu be- zeichnen. Damit kann späteren Auslegungsschwierigkeiten aus dem Wege gegan- gen werden. Diese Vorgehensweise sichert das Prinzip, dass Vertragsänderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind, und nicht einer Partei das Mittel des einseitigen Direktionsrechtes zur Verfügung steht. Auch möchte der Künstler vorher wissen, in welchem Rahmen die Aufführung stattfindet. Bei Freiluftveranstaltungen sollten Ausweichsorte für den Fall von Schlechtwetter vereinbart werden. L 2.1 S. 4 21 Kultur & Recht September 2003