Bankenworkshop zum Thema Bestätitungsvermerke/ Bescheinigungen, deren Mindestinhalte, Abstufungen, Erstellungsaufträge mit Plausibilitätsbeurteilung, umfassender Beurteilung, Bescheinigung und Steuerberaterhaftung.
2. Was besagt ein Bestätigungsvermerk
/ eine Bescheinigung?
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3. Wo sind Bestätigungsvermerke
bzw. Bescheinigungen relevant?
Beispiele:
! Jahresabschlüsse
! Testate Wirtschaftsprüfer
! Bescheinigungen Planungsrechnungen
! Bescheinigungen Sanierungsgutachten
! Vermögensübersicht nach § 18 KWG
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4. Jahresabschluss
Gemeinsamer Inhalt:
! Entwicklung Bilanz
! Entwicklung GuV
! Ggf. Anhang
! Ggf. weitere Abschlussbestandteile (bsp.
Kapitalflussrechnung, Eigenkapital-
spiegel)
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5. Bescheinigung Jahresabschluss
Der Steuerberater hat den von ihm
erstellten Jahresabschluss mit einer
Bescheinigung zu versehen, aus der sich
Art und Umfang seiner Tätigkeit
ergeben.
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6. Auftrag maßgebend
Berater schuldet dem Mandanten die
beauftragte Leistung
! Maßgebend ist der vom Mandanten
erteilte Auftrag!
! Der Steuerberater darf -auch nicht
kostenlos- über die beauftragte Tätigkeit
hinaus Leistungen erbringen
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7. Mindestinhalt Bescheinigung
! Überschrift
! Art des Erstellungsauftrages und evtl.
Abweichungen
! Abschlussstichtag und zugrunde
liegendes Geschäftsjahr
! Verantwortlichkeiten der gesetzlichen
Vertreter und des Steuerberaters
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8. Mindestinhalt Bescheinigung
! Maßgebende Rechtsvorschriften und
vorgelegte Unterlagen
! Hinweis auf die Einhaltung der
Grundsätze der BStBK-Verlautbarung
! Ergebnis der Tätigkeit des
Steuerberaters
! Datum, Ort, Unterschrift
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10. Erstellungsauftrag
! Steuerberater übernimmt Unterlagen
ungeprüft
! Prüfung der Unterlagen ist nicht
Gegenstand des Auftrages
! Bei offenkundig unzutreffenden
Erfassungen hat der Steuerberater den
Mandanten zu einer entsprechenden
Korrektur zu veranlassen
! Ggf. ist Mandat niederzulegen
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11. Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
! Prüfung der Bücher und
Bestandsnachweise auf Plausibilität
! Verantwortlichkeit des Steuerberaters
erstreckt sich auf Verlässlichkeit der
Unterlagen und Auskünfte, als Ergebnis
der Plausibilitätsbeurteilung
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12. Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
! Exemplarische Maßnahmen zur
Plausibilitätsbeurteilung:
Befragung nach den angewandten Verfahren zur
!
Erfassung und Verarbeitung von
Geschäftsvorfällen;
Befragung zu allen wesentlichen
!
Abschlussaussagen;
analytische Prüfungshandlungen zur Beurteilung
!
der Plausibilität der einzelnen
Abschlussaussagen (z. B. Vergleiche mit
Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche);
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13. Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
! Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag
hinreichende Sicherheit über die
Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und
Auskünfte erlangen
! Die Handlungen zur Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege,
Buchführung und Bestands- nachweise sind
so zu planen und durchzuführen, dass ein
hinreichend sicheres Urteil abgegeben
werden kann.
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14. Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
! Paretoprinzip – Grundsatz der Wesentlichkeit
! Umfassende Beurteilung zur
Plausibilitätsbeurteilung:
Wenn Vorräte von wesentlicher Bedeutung
!
sind: Inventurbeobachtung
Bei entsprechender Wesentlichkeit die
!
Einholung von Saldenbestätigungen
Einholung von Bankbestätigungen
!
Einholung von Rechtsanwaltsbestätigungen
!
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15. Bescheinigung
Folgen:
! Die Bescheinigung darf in ihrer Aussage
nicht über die vom Berater übernommene
Verantwortlichkeit hinausgehen.
! Ohne entsprechende Beurteilung darf
Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit nicht
bescheinigt werden.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
16. Bescheinigung - Plausibilisierung
Folgen:
! Bei einem Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses mit
Plausibilitätsbeurteilungen ist in der
Bescheinigung auf die
Plausibilitätsbeurteilung der vorgelegten
Unterlagen hinzuweisen.
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17. Bescheinigung - Plausibilisierung
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
! Zur Ordnungsmäßigkeit darf keine positive
Aussage getroffen werden.
! Vielmehr ist auf Umstände hinzuweisen,
die gegen die Ordnungsmäßigkeit
sprechen
! Sofern die Unterlagen wesentliche Mängel
aufweisen, hat der Steuerberater in der
Bescheinigung darauf hinzuweisen.
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18. Bescheinigung - Plausibilisierung
! Hat der Steuerberater die Bücher geführt
und / oder bei der Erstellung des
Inventars mitgewirkt, ist in der
Bescheinigung darauf hinzuweisen
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19. Bescheinigung - Plausibilisierung
Wichtig:
! Ein Hinweis auf Plausibilitätsbeurteilungen
ist nur insoweit zulässig, als es sich um
Sachverhalte handelt, bei deren
Zustandekommen der Steuerberater nicht
mitgewirkt hat.
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20. Bescheinigung - Plausibilisierung
Dies bedeutet:
! Soweit der Steuerberater die Bücher führt
ist eine Plausibilitätsbeurteilung nicht
zulässig
! Plausibilitätsbeurteilungen sind dann
möglich, wenn der Steuerberater
auftragsgemäß nur an Teilen der
Buchführung mitgewirkt hat
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
21. Bescheinigung - Plausibilisierung
Dies bedeutet:
! Da im Rahmen der Führung der Bücher
auch ein Teil des Inventars erstellt wird,
kommt eine Beurteilung des gesamten
Inventars auf dessen Plausibilität nicht in
Betracht.
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22. Bescheinigung
! Ergänzungen der Bescheinigung sind
erforderlich, wenn wesentliche Risiken
nicht abschließend beurteilt werden
können und die betreffenden Risiken im
Jahresabschluss nach Einschätzung des
Steuerberaters in zulässiger Weise
dargestellt worden sind.
! Solche Ergänzungen sind in einem
gesonderten Absatz am Ende der
Bescheinigung aufzunehmen
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23. Bescheinigung
! Bei wesentlichen Einwendungen gegen
die vom Auftraggeber vertretenen
Wertansätze und / oder gegen die
Buchführung, sind diese Einwendungen
in die Bescheinigung aufzunehmen.
! Bei schwerwiegenden Einwendungen
darf keine Bescheinigung erteilt werden.
! An offenkundig unzutreffenden
Erfassungen oder Bewertungen darf der
Steuerberater nicht teilnehmen
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24. Verlautbarung
Bundessteuerberaterkammer
Die Verlautbarung der
Steuerberaterkammer nebst
Musterbescheinigung können Sie hier
nachlesen.
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28. Bescheinigung
(Steuer-) Berater im Spannungsfeld:
! Bindung an den vom Mandanten erteilten
Auftrag
! Erwartungshaltung Bank
! Haftungsrisiko
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29. Steuerberaterhaftung
Der Steuerberater haftet für fehlerhafte
Beratung, insbesondere für
! falschen Rat
! Fristversäumnis
! unterlassene Belehrung / Aufklärung
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30. Steuerberaterhaftung
Der Steuerberater haftet nicht nur seinem
Mandanten, sondern u. u. auch gegenüber
Dritten, sog. Dritthaftung
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter
! Leistungsnähe
! Vertragspartner hat Interesse am
Schutz des Dritten
! Erkennbarkeit
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31. Steuerberaterhaftung
Haftungsrisiken begegnen dem Steuerberater
auch dann, wenn er seine dem Mandanten
geschuldete Leistung (Gutachten, Bilanz,
Überschuldungsstatus etc.) einem Dritten
überlässt (z. B. der Hausbank des
Mandanten) und wenn er wusste oder damit
rechnen musste, dass der Dritte daran
Entscheidungen wie eine Kreditvergabe oder
eine Kreditverlängerung knüpft (vgl. BGH
Urteil v. 20.04.2004)
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32. Steuerberaterhaftung
Auskunftsvertrag
! Grundsätzlichgilt bei der Dritthaftung,
dass derjenige, der mit Sachkunde
schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt,
dem Empfänger nach
Vertragsgrundsätzen schon dann haftet,
wenn die Auskunft erkennbar für ihn von
erheblicher Bedeutung war, und er sie zur
Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder
Maßnahmen gemacht hat, BGH WM IV
1965, 287.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
33. Steuerberaterhaftung
! Eine eigenständige Haftung des
Steuerberaters besteht dann, wenn er als
Auskunftsgeber ein eigenes
wirtschaftliches Interesse am
Zustandekommen des Geschäfts hat
oder er auf Verlangen des
Auskunftsempfängers (z. B. der Bank) an
den Vertragsverhandlungen teilnimmt,
Späth, DStR 1996, 400 (401).
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
34. Auflösung Spannungsverhältnis
! Entbindung von der Verschwiegenheit
! Klare Kommunikation in Bezug auf die
wechselseitigen Erwartungen und
Probleme
! Wechselseitiges Verständnis für die
jeweilige Position
! Die Beauftragung sollte daher im Vorfeld
auch mit Dritten abgestimmt werden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
35. Übertragung dieser Grundsätze
Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung
! Sofern nichts anderes vermerkt wird,
handelt es sich um einfache
Erstellungsaufträge
! Plausibilisierungsaufträge oder die eigene
Erhebung der Daten sind gesondert
hervorzuheben
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
36. Übertragung dieser Grundsätze
Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung
! Auch hier gilt: Maßgebend ist der vom
Mandanten erteilte Auftrag
! Der Auftrag muss detailliert dargestellt
werden
! Im Auftrag sind die Verantwortlichkeiten
genau abzugrenzen
! Die zur Verfügung stehenden
Informationen sind aufzuführen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
37. Übertragung dieser Grundsätze
Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung
! Die Bescheinigung muss deshalb immer
in Verbindung mit dem erteilten Auftrag
gesehen werden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
38. Übertragung dieser Grundsätze
Bsp.: Unternehmenssanierung
! Es gelten die Grundsätze wie bereits bei
der Unternehmensplanungsrechnung
dargestellt.
! Nach IDW S 6 besteht die Möglichkeit der
Begutachtung als Berater oder als
objektiver Gutachter. Hierauf ist im Auftrag
hinzuweisen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
39. Schlussfazit
! Es bestehen signifikante Unterschiede
über die Belastbarkeit erteilter
Bestätigungsvermerke /
Bescheinigungen
! Maßgebend ist der erteilte Auftrag
! Die Beteiligten sollten sich vor der
Auftragserteilung über den genauen
Inhalt, ggf. auch unter Beteiligung Dritter,
verständigen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
41. Die Bank in der Wahrnehmung des
Kunden: So verbessern Sie Ihr Image
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
42. Ausgangsbasis
Lochmaier – Die Bank sind wir
! Wann haben Sie als Kunde das letzte Mal bei
Ihrem Geldinstitut von einer qualifizierten
Beratung profitiert?
! Tragen die Banken noch dazu bei, unser
Erspartes zu sichern, werthaltig zu investieren
und wenigstens ein bisschen zu vermehren?
! Können Unternehmen aus der Wirtschaft und
Industrie mithilfe der Finanzindustrie damit
rechnen, produktive Ideen in die Tat
umzusetzen?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
44. Ausgangsbasis:
Allensbach Umfrage
Überlegen Sie einmal,
wie es um den Ruf
bestellt war, als man
nicht von „Bankern“
sprach, sondern vom
„Bankier“
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
48. Aussagen Maria Eder
Allgemein
! Banken verkaufen nur, was ihnen Rendite
bringt – ohne Rücksicht auf den Anleger
! Freundlichkeit ist Deckmantel und Kulisse
bei Vermögensanlagen
! Banken verkaufen einer 85-jährigen Frau
Zertifikate und strukturierte Papiere
! Banken verkaufen Rentnern
Fondsbeteiligungen mit einer Laufzeit von 15
Jahren
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
49. Aussagen Maria Eder/Lohmeier
Vermögensanlagen
! Der reale Bedarf wird nicht ermittelt.
Verkauft wird, was vorgegeben wird.
! Viele Banken verkaufen nur sich selbst zu
guten Konditionen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
51. Internet
Foren/Portale
! http://www.zinsen.com/
! Spiegel: Geprellte Lehman-Anleger: A für alt,
D für doof - Banker nannten sie "AD-Kunden",
alt und doof: Anleger, die sich von ihren
Beratern Lehman-Papiere andrehen ließen -
und mit der Pleite ihr Erspartes verloren.
DATEV Newsgroup
! www.datev.de
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
53. Ausgangsbasis Banken
Die Ausgangsbasis auf Bankenseite
sieht anders aus:
! Gut ausgebildete Mitarbeiter
! Motivierte Mitarbeiter
! Permanente Fortbildung
! Engagement
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
54. Ausgangsbasis Banken
Diese Ausgangsbasis kommt beim
Kunden nicht an, denn nach dessen
Sicht gilt:
! Banker sind gierig
! Denken nur an die eigene Provision
! Ziehen Kunden über den Tisch
! Verkaufen Dinge, die sie selbst nicht
verstehen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
55. Marketing
„Ich bin ein
guter
Liebhaber“
Bildquelle: Bady (markus) – pixelio.de
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56. Marketing
Was ist Marketing?
! Kommunikation, mit der Absicht, Waren
oder Dienstleistungen abzusetzen
! Tendenziell eher einseitig: Von der Bank
zum Kunden
Wer ist fürs Marketing zuständig?
! Vorstand/Geschäftsleitung /
Marketingabteilung
! Stabsstelle
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
57. Markenbildung
„Meiner ist ein
guter Liebhaber“
Bildquelle: Judith Schmied – pixelio.de
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
58. Markenbildung – „Branding“
Was ist Markenbildung?
! Eigene Leistung spürbar (in positiver
Hinsicht) vom Wettbewerb absetzen
! Kommunikation vom Kunden zum
(potentiellen) Kunden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
59. Markenbildung – „Branding“
Wer ist für die Markenbildung
zuständig?
! Jeder Mitarbeiter dessen Leistung
bestimmungsgemäß mit Kunden in
Kontakt kommt
! Kann von der Stabsstelle überhaupt nicht
geleistet werden – nur Unterstützung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
60. Markenbildung – „Branding“
Was ist zu beachten:
! Hängt (positiv) bei Banken oft vom
„Erfolg“ ab
! Hängt (negativ) oft von „gescheiterten“
Projekten ab – Marktfolge kommt eine sehr
bedeutende Stellung zu
Macht des Internets und der sozialen
Medien nimmt permanent zu
! social media ist kein Schnupfen – es geht
nicht mehr weg
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60
61. Was ist zu tun - Stabsstelle
Das eigene Profil im Hinblick auf das
Image schärfen
! Produkte
! Produktansprache
! Auch: social media Strategie
Ziel definieren
!
Markt beobachten
!
Evtl. Ziel anpassen
!
Maßnahmen definieren und umsetzen
!
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
62. Was ist zu tun
Auf eigene Kompetenz hinweisen
! Persönliche Kompetenz
! Ausbildung
! Erfahrung
! Fortbildung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
63. Was ist zu tun
Kompetenz des eigenen Hauses
! Informationsangebot der eigenen
Homepage / des eigenen Verlags
! Sonderkompetenzen?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 63
64. Was ist zu tun
Sachlich gut beraten
! Kundeninteresse steht
im Vordergrund
! In Erfahrung bringen,
was der Kunde will
! Im Zweifel und je nach
Alter langfristige vor
kurzfristige
Entscheidung stellen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64
65. Was ist zu tun
Unaufgefordert auf bessere
Möglichkeiten hinweisen
! Konditionen
! Risiko
! Sicherheiten
! Ggf. andere Bank, z. B.
Südwestbank bei Land- und
!
Forstwirtschaft
DZ Bank bei Warenlagerfinanzierung
!
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 65
66. Problemfelder
Kredite
! Sicherheiten
Sprechen Sie die Kunden an, ob, wann
!
und wie Sicherheiten freigegeben
werden?
Gegenfrage: Welche Sicherheiten
!
bieten Sie bei Anlagen des Kunden?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66
67. Problemfelder
Vermögensanlagen
! Ausgabeaufgelder
Teilen Sie Ihren Kunden mit, wann sich
!
das Investment lohnt?
Beziehen Sie die Aufgelder in diese
!
Betrachtung mit ein?
Teilen Sie mit, dass Sie kein Risiko
!
tragen, in jedem Fall aber am Investment
des Kunden verdienen? Sprechen Sie
über die interne Kalkulation?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 67
69. Problemfelder
Sonstiges
! Sprache
Sprechen Sie in der Sprache des Kunden?
!
Vergewissern Sie sich, ob er wirklich
!
verstanden hat? Lehnen Sie sonst ab?
! Dienstleistungen
Zeigen Sie produktungebundenes
!
Informationsmaterial?
Zeigen Sie Ihre Homepage bzw. die Ihres
!
Verbands?
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 69
70. Abschlussfrage
Nennen sie mind. drei Gründe, weshalb
! Sie die richtige Bank für den (Ziel-)
Kunden sind
! Das von Ihnen angebotene Produkt /die
angebotene Dienstleistung auch im
Vergleich mit anderen Produkten/
Dienstleistungen das richtige ist
! Kommunizieren Sie dies immer wieder (in
der Sprache des Kunden)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 70
71. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Besuchen Sie uns im Internet:
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73. Weitere interessante Infos im Internet von der
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74. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:
KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.
KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 74