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4. Bankenworkshop
          17.11.2011
Was besagt ein Bestätigungsvermerk
                                / eine Bescheinigung?




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         2
Wo sind Bestätigungsvermerke
        bzw. Bescheinigungen relevant?
        Beispiele:
        ! Jahresabschlüsse
        ! Testate Wirtschaftsprüfer
        ! Bescheinigungen Planungsrechnungen
        ! Bescheinigungen Sanierungsgutachten
        ! Vermögensübersicht nach § 18 KWG



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   3
Jahresabschluss
        Gemeinsamer Inhalt:
        !    Entwicklung Bilanz
        !    Entwicklung GuV
        !    Ggf. Anhang
        !    Ggf. weitere Abschlussbestandteile (bsp.
             Kapitalflussrechnung, Eigenkapital-
             spiegel)



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Bescheinigung Jahresabschluss
        Der Steuerberater hat den von ihm
        erstellten Jahresabschluss mit einer
        Bescheinigung zu versehen, aus der sich
        Art und Umfang seiner Tätigkeit
        ergeben.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   5
Auftrag maßgebend
        Berater schuldet dem Mandanten die
        beauftragte Leistung
        ! Maßgebend ist der vom Mandanten
        erteilte Auftrag!
        ! Der Steuerberater darf -auch nicht
        kostenlos- über die beauftragte Tätigkeit
        hinaus Leistungen erbringen




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Mindestinhalt Bescheinigung
        !  Überschrift
        !  Art des Erstellungsauftrages und evtl.
           Abweichungen
        !  Abschlussstichtag und zugrunde
           liegendes Geschäftsjahr
        !  Verantwortlichkeiten der gesetzlichen
           Vertreter und des Steuerberaters




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Mindestinhalt Bescheinigung
        !  Maßgebende Rechtsvorschriften und
           vorgelegte Unterlagen
        !  Hinweis auf die Einhaltung der
           Grundsätze der BStBK-Verlautbarung
        !  Ergebnis der Tätigkeit des
           Steuerberaters
        !  Datum, Ort, Unterschrift




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Abstufungen beim
        Jahresabschluss

                                                                      Umfassende
                                                                      Beurteilung
                                                  Plausibilisierung

                     Einfache
                     Erstellung




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Erstellungsauftrag
        !  Steuerberater übernimmt Unterlagen
           ungeprüft
        !  Prüfung der Unterlagen ist nicht
           Gegenstand des Auftrages
        !  Bei offenkundig unzutreffenden
           Erfassungen hat der Steuerberater den
           Mandanten zu einer entsprechenden
           Korrektur zu veranlassen
        !  Ggf. ist Mandat niederzulegen

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER    10
Erstellungsauftrag mit
         Plausibilitätsbeurteilung
        !  Prüfung der Bücher und
           Bestandsnachweise auf Plausibilität
        !  Verantwortlichkeit des Steuerberaters
           erstreckt sich auf Verlässlichkeit der
           Unterlagen und Auskünfte, als Ergebnis
           der Plausibilitätsbeurteilung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     11
Erstellungsauftrag mit
         Plausibilitätsbeurteilung
        !  Exemplarische Maßnahmen zur
           Plausibilitätsbeurteilung:
             Befragung nach den angewandten Verfahren zur
            ! 


             Erfassung und Verarbeitung von
             Geschäftsvorfällen;
             Befragung zu allen wesentlichen
            ! 


             Abschlussaussagen;
             analytische Prüfungshandlungen zur Beurteilung
            ! 


             der Plausibilität der einzelnen
             Abschlussaussagen (z. B. Vergleiche mit
             Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche);

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER               12
Erstellungsauftrag mit
         umfassender Beurteilung
        !  Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag
           hinreichende Sicherheit über die
           Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und
           Auskünfte erlangen
        !  Die Handlungen zur Beurteilung der
           Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege,
           Buchführung und Bestands- nachweise sind
           so zu planen und durchzuführen, dass ein
           hinreichend sicheres Urteil abgegeben
           werden kann.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        13
Erstellungsauftrag mit
         umfassender Beurteilung
        !  Paretoprinzip – Grundsatz der Wesentlichkeit
        !  Umfassende Beurteilung zur
           Plausibilitätsbeurteilung:
             Wenn Vorräte von wesentlicher Bedeutung
            ! 


             sind: Inventurbeobachtung
             Bei entsprechender Wesentlichkeit die
            ! 


             Einholung von Saldenbestätigungen
             Einholung von Bankbestätigungen
            ! 



             Einholung von Rechtsanwaltsbestätigungen
            ! 




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           14
Bescheinigung
        Folgen:
        ! Die Bescheinigung darf in ihrer Aussage
        nicht über die vom Berater übernommene
        Verantwortlichkeit hinausgehen.
        ! Ohne entsprechende Beurteilung darf
        Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit nicht
        bescheinigt werden.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      15
Bescheinigung - Plausibilisierung
        Folgen:
        ! Bei einem Auftrag zur Erstellung des
        Jahresabschlusses mit
        Plausibilitätsbeurteilungen ist in der
        Bescheinigung auf die
        Plausibilitätsbeurteilung der vorgelegten
        Unterlagen hinzuweisen.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     16
Bescheinigung - Plausibilisierung
        Folgende Grundsätze sind zu beachten:
        ! Zur Ordnungsmäßigkeit darf keine positive
        Aussage getroffen werden.
        ! Vielmehr ist auf Umstände hinzuweisen,
        die gegen die Ordnungsmäßigkeit
        sprechen
        ! Sofern die Unterlagen wesentliche Mängel
        aufweisen, hat der Steuerberater in der
        Bescheinigung darauf hinzuweisen.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       17
Bescheinigung - Plausibilisierung
        !  Hat der Steuerberater die Bücher geführt
           und / oder bei der Erstellung des
           Inventars mitgewirkt, ist in der
           Bescheinigung darauf hinzuweisen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       18
Bescheinigung - Plausibilisierung
        Wichtig:
        ! Ein Hinweis auf Plausibilitätsbeurteilungen
        ist nur insoweit zulässig, als es sich um
        Sachverhalte handelt, bei deren
        Zustandekommen der Steuerberater nicht
        mitgewirkt hat.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         19
Bescheinigung - Plausibilisierung
        Dies bedeutet:
        ! Soweit der Steuerberater die Bücher führt
        ist eine Plausibilitätsbeurteilung nicht
        zulässig
        ! Plausibilitätsbeurteilungen sind dann
        möglich, wenn der Steuerberater
        auftragsgemäß nur an Teilen der
        Buchführung mitgewirkt hat



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       20
Bescheinigung - Plausibilisierung
        Dies bedeutet:
        ! Da im Rahmen der Führung der Bücher
        auch ein Teil des Inventars erstellt wird,
        kommt eine Beurteilung des gesamten
        Inventars auf dessen Plausibilität nicht in
        Betracht.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       21
Bescheinigung
        !  Ergänzungen der Bescheinigung sind
           erforderlich, wenn wesentliche Risiken
           nicht abschließend beurteilt werden
           können und die betreffenden Risiken im
           Jahresabschluss nach Einschätzung des
           Steuerberaters in zulässiger Weise
           dargestellt worden sind.
        !  Solche Ergänzungen sind in einem
           gesonderten Absatz am Ende der
           Bescheinigung aufzunehmen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     22
Bescheinigung
        !  Bei wesentlichen Einwendungen gegen
           die vom Auftraggeber vertretenen
           Wertansätze und / oder gegen die
           Buchführung, sind diese Einwendungen
           in die Bescheinigung aufzunehmen.
        !  Bei schwerwiegenden Einwendungen
           darf keine Bescheinigung erteilt werden.
        !  An offenkundig unzutreffenden
           Erfassungen oder Bewertungen darf der
           Steuerberater nicht teilnehmen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       23
Verlautbarung
         Bundessteuerberaterkammer
       Die Verlautbarung der
       Steuerberaterkammer nebst
       Musterbescheinigung können Sie hier
       nachlesen.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   24
Bescheinigung

                                                  Mandant




                                Bank                        Steuerberater



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                             25
Bescheinigung
        Interesse Mandant
        ! Möglichst wenig Aufwand
        ! Insbesondere möglichst geringe
               (Steuer-)Beraterkosten




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   26
Bescheinigung
        Interesse Bank
        ! Transparenz
        ! Verlässliche Auswertungen
        ! „Keine bösen Überraschungen“




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   27
Bescheinigung
        (Steuer-) Berater im Spannungsfeld:
        !  Bindung an den vom Mandanten erteilten
           Auftrag
        !  Erwartungshaltung Bank
        !  Haftungsrisiko




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     28
Steuerberaterhaftung
        Der Steuerberater haftet für fehlerhafte
        Beratung, insbesondere für
          !     falschen Rat
          !     Fristversäumnis
          !     unterlassene Belehrung / Aufklärung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       29
Steuerberaterhaftung
        Der Steuerberater haftet nicht nur seinem
        Mandanten, sondern u. u. auch gegenüber
        Dritten, sog. Dritthaftung
        Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
        Dritter
         !  Leistungsnähe
         !  Vertragspartner hat Interesse am
            Schutz des Dritten
         !  Erkennbarkeit


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     30
Steuerberaterhaftung
        Haftungsrisiken begegnen dem Steuerberater
        auch dann, wenn er seine dem Mandanten
        geschuldete Leistung (Gutachten, Bilanz,
        Überschuldungsstatus etc.) einem Dritten
        überlässt (z. B. der Hausbank des
        Mandanten) und wenn er wusste oder damit
        rechnen musste, dass der Dritte daran
        Entscheidungen wie eine Kreditvergabe oder
        eine Kreditverlängerung knüpft (vgl. BGH
        Urteil v. 20.04.2004)


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      31
Steuerberaterhaftung
          Auskunftsvertrag
          ! Grundsätzlichgilt bei der Dritthaftung,
          dass derjenige, der mit Sachkunde
          schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt,
          dem Empfänger nach
          Vertragsgrundsätzen schon dann haftet,
          wenn die Auskunft erkennbar für ihn von
          erheblicher Bedeutung war, und er sie zur
          Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder
          Maßnahmen gemacht hat, BGH WM IV
          1965, 287.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       32
Steuerberaterhaftung
        !    Eine eigenständige Haftung des
             Steuerberaters besteht dann, wenn er als
             Auskunftsgeber ein eigenes
             wirtschaftliches Interesse am
             Zustandekommen des Geschäfts hat
             oder er auf Verlangen des
             Auskunftsempfängers (z. B. der Bank) an
             den Vertragsverhandlungen teilnimmt,
             Späth, DStR 1996, 400 (401).



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         33
Auflösung Spannungsverhältnis
        !  Entbindung von der Verschwiegenheit
        !  Klare Kommunikation in Bezug auf die
           wechselseitigen Erwartungen und
           Probleme
        !  Wechselseitiges Verständnis für die
           jeweilige Position
        !  Die Beauftragung sollte daher im Vorfeld
           auch mit Dritten abgestimmt werden



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       34
Übertragung dieser Grundsätze
        Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung
        ! Sofern nichts anderes vermerkt wird,
        handelt es sich um einfache
        Erstellungsaufträge
        ! Plausibilisierungsaufträge oder die eigene
        Erhebung der Daten sind gesondert
        hervorzuheben




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        35
Übertragung dieser Grundsätze
        Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung
        ! Auch hier gilt: Maßgebend ist der vom
        Mandanten erteilte Auftrag
        ! Der Auftrag muss detailliert dargestellt
        werden
        ! Im Auftrag sind die Verantwortlichkeiten
        genau abzugrenzen
        ! Die zur Verfügung stehenden
        Informationen sind aufzuführen.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      36
Übertragung dieser Grundsätze
        Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung
        !  Die Bescheinigung muss deshalb immer
           in Verbindung mit dem erteilten Auftrag
           gesehen werden




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      37
Übertragung dieser Grundsätze
        Bsp.: Unternehmenssanierung
        ! Es gelten die Grundsätze wie bereits bei
        der Unternehmensplanungsrechnung
        dargestellt.
        ! Nach IDW S 6 besteht die Möglichkeit der
        Begutachtung als Berater oder als
        objektiver Gutachter. Hierauf ist im Auftrag
        hinzuweisen.



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        38
Schlussfazit
        !  Es bestehen signifikante Unterschiede
           über die Belastbarkeit erteilter
           Bestätigungsvermerke /
           Bescheinigungen
        !  Maßgebend ist der erteilte Auftrag
        !  Die Beteiligten sollten sich vor der
           Auftragserteilung über den genauen
           Inhalt, ggf. auch unter Beteiligung Dritter,
           verständigen


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           39
Weiterführende Literatur




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   40
Die Bank in der Wahrnehmung des
                  Kunden: So verbessern Sie Ihr Image




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         41
Ausgangsbasis
        Lochmaier – Die Bank sind wir
        ! Wann haben Sie als Kunde das letzte Mal bei
        Ihrem Geldinstitut von einer qualifizierten
        Beratung profitiert?
        ! Tragen die Banken noch dazu bei, unser
        Erspartes zu sichern, werthaltig zu investieren
        und wenigstens ein bisschen zu vermehren?
        ! Können Unternehmen aus der Wirtschaft und
        Industrie mithilfe der Finanzindustrie damit
        rechnen, produktive Ideen in die Tat
        umzusetzen?

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           42
Ausgangsbasis
        Image der Banken aktuell schlecht
        ! Allensbach Umfrage
        ! Bücher
        ! Zeitschriftenartikel
        ! Internetforen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   43
Ausgangsbasis:
        Allensbach Umfrage
                                                  Überlegen Sie einmal,
                                                  wie es um den Ruf
                                                  bestellt war, als man
                                                  nicht von „Bankern“
                                                  sprach, sondern vom
                                                  „Bankier“




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                           44
Ausgangsbasis: Bücher




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   45
Ausgangsbasis: Bücher 2




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   46
Ausgangsbasis: Bücher 3




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   47
Aussagen Maria Eder
        Allgemein
        ! Banken verkaufen nur, was ihnen Rendite
        bringt – ohne Rücksicht auf den Anleger
        ! Freundlichkeit ist Deckmantel und Kulisse
        bei Vermögensanlagen
        ! Banken verkaufen einer 85-jährigen Frau
        Zertifikate und strukturierte Papiere
        ! Banken verkaufen Rentnern
        Fondsbeteiligungen mit einer Laufzeit von 15
        Jahren
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        48
Aussagen Maria Eder/Lohmeier
        Vermögensanlagen
        ! Der reale Bedarf wird nicht ermittelt.
        Verkauft wird, was vorgegeben wird.
        ! Viele Banken verkaufen nur sich selbst zu
        guten Konditionen.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       49
Ausgangsbasis: Zeitschriften




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   50
Internet
        Foren/Portale
        ! http://www.zinsen.com/
        ! Spiegel: Geprellte Lehman-Anleger: A für alt,
        D für doof - Banker nannten sie "AD-Kunden",
        alt und doof: Anleger, die sich von ihren
        Beratern Lehman-Papiere andrehen ließen -
        und mit der Pleite ihr Erspartes verloren.

        DATEV Newsgroup
        ! www.datev.de

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           51
DATEV




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   52
Ausgangsbasis Banken
        Die Ausgangsbasis auf Bankenseite
        sieht anders aus:
        !    Gut ausgebildete Mitarbeiter
        !    Motivierte Mitarbeiter
        !    Permanente Fortbildung
        !    Engagement




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   53
Ausgangsbasis Banken
        Diese Ausgangsbasis kommt beim
        Kunden nicht an, denn nach dessen
        Sicht gilt:
        ! Banker sind gierig
        ! Denken nur an die eigene Provision
        ! Ziehen Kunden über den Tisch
        ! Verkaufen Dinge, die sie selbst nicht
        verstehen


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   54
Marketing


                                                  „Ich bin ein
                                                  guter
                                                  Liebhaber“




      Bildquelle: Bady (markus) – pixelio.de




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  55
Marketing
        Was ist Marketing?
        ! Kommunikation, mit der Absicht, Waren
        oder Dienstleistungen abzusetzen
        ! Tendenziell eher einseitig: Von der Bank
        zum Kunden

        Wer ist fürs Marketing zuständig?
        ! Vorstand/Geschäftsleitung /
        Marketingabteilung
        ! Stabsstelle
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      56
Markenbildung


                                                  „Meiner ist ein
                                                  guter Liebhaber“




      Bildquelle: Judith Schmied – pixelio.de




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  57
Markenbildung – „Branding“
        Was ist Markenbildung?
        ! Eigene Leistung spürbar (in positiver
        Hinsicht) vom Wettbewerb absetzen
        ! Kommunikation vom Kunden zum
        (potentiellen) Kunden




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   58
Markenbildung – „Branding“
        Wer ist für die Markenbildung
        zuständig?
        ! Jeder Mitarbeiter dessen Leistung
        bestimmungsgemäß mit Kunden in
        Kontakt kommt
        ! Kann von der Stabsstelle überhaupt nicht
        geleistet werden – nur Unterstützung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      59
Markenbildung – „Branding“
        Was ist zu beachten:
        ! Hängt (positiv) bei Banken oft vom
        „Erfolg“ ab
        ! Hängt (negativ) oft von „gescheiterten“
        Projekten ab – Marktfolge kommt eine sehr
        bedeutende Stellung zu
        Macht des Internets und der sozialen
        Medien nimmt permanent zu
        ! social media ist kein Schnupfen – es geht
        nicht mehr weg
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       60
Was ist zu tun - Stabsstelle
        Das eigene Profil im Hinblick auf das
        Image schärfen
        ! Produkte
        ! Produktansprache
        ! Auch: social media Strategie
            Ziel definieren
            ! 


            Markt beobachten
            ! 


            Evtl. Ziel anpassen
            ! 


            Maßnahmen definieren und umsetzen
            ! 




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   61
Was ist zu tun
        Auf eigene Kompetenz hinweisen
        ! Persönliche Kompetenz
        ! Ausbildung
        ! Erfahrung
        ! Fortbildung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   62
Was ist zu tun
        Kompetenz des eigenen Hauses
        !  Informationsangebot der eigenen
           Homepage / des eigenen Verlags
        !  Sonderkompetenzen?




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   63
Was ist zu tun
        Sachlich gut beraten
        !  Kundeninteresse steht
           im Vordergrund
        !  In Erfahrung bringen,
           was der Kunde will
        !  Im Zweifel und je nach
           Alter langfristige vor
           kurzfristige
           Entscheidung stellen



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   64
Was ist zu tun
        Unaufgefordert auf bessere
        Möglichkeiten hinweisen
        ! Konditionen
        ! Risiko
        ! Sicherheiten
        ! Ggf. andere Bank, z. B.
             Südwestbank bei Land- und
            ! 


             Forstwirtschaft
             DZ Bank bei Warenlagerfinanzierung
            ! 




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   65
Problemfelder
        Kredite
        !  Sicherheiten
            Sprechen Sie die Kunden an, ob, wann
            ! 


            und wie Sicherheiten freigegeben
            werden?
            Gegenfrage: Welche Sicherheiten
            ! 


            bieten Sie bei Anlagen des Kunden?




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER    66
Problemfelder
        Vermögensanlagen
        ! Ausgabeaufgelder
            Teilen Sie Ihren Kunden mit, wann sich
            ! 


            das Investment lohnt?
            Beziehen Sie die Aufgelder in diese
            ! 


            Betrachtung mit ein?
            Teilen Sie mit, dass Sie kein Risiko
            ! 


            tragen, in jedem Fall aber am Investment
            des Kunden verdienen? Sprechen Sie
            über die interne Kalkulation?

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        67
Fondsvermittlung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   68
Problemfelder
        Sonstiges
        !  Sprache
            Sprechen Sie in der Sprache des Kunden?
            ! 



            Vergewissern Sie sich, ob er wirklich
            ! 


            verstanden hat? Lehnen Sie sonst ab?
        !  Dienstleistungen
             Zeigen Sie produktungebundenes
            ! 


             Informationsmaterial?
             Zeigen Sie Ihre Homepage bzw. die Ihres
            ! 


             Verbands?

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        69
Abschlussfrage
        Nennen sie mind. drei Gründe, weshalb
        ! Sie die richtige Bank für den (Ziel-)
        Kunden sind
        ! Das von Ihnen angebotene Produkt /die
        angebotene Dienstleistung auch im
        Vergleich mit anderen Produkten/
        Dienstleistungen das richtige ist
        ! Kommunizieren Sie dies immer wieder (in
        der Sprache des Kunden)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     70
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
                     Besuchen Sie uns im Internet:
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Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

         KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
         und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
         benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
         Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

         KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
         Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
         MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

         Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de




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Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinigung?"

  • 1. 4. Bankenworkshop 17.11.2011
  • 2. Was besagt ein Bestätigungsvermerk / eine Bescheinigung? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
  • 3. Wo sind Bestätigungsvermerke bzw. Bescheinigungen relevant? Beispiele: ! Jahresabschlüsse ! Testate Wirtschaftsprüfer ! Bescheinigungen Planungsrechnungen ! Bescheinigungen Sanierungsgutachten ! Vermögensübersicht nach § 18 KWG KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
  • 4. Jahresabschluss Gemeinsamer Inhalt: !  Entwicklung Bilanz !  Entwicklung GuV !  Ggf. Anhang !  Ggf. weitere Abschlussbestandteile (bsp. Kapitalflussrechnung, Eigenkapital- spiegel) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
  • 5. Bescheinigung Jahresabschluss Der Steuerberater hat den von ihm erstellten Jahresabschluss mit einer Bescheinigung zu versehen, aus der sich Art und Umfang seiner Tätigkeit ergeben. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
  • 6. Auftrag maßgebend Berater schuldet dem Mandanten die beauftragte Leistung ! Maßgebend ist der vom Mandanten erteilte Auftrag! ! Der Steuerberater darf -auch nicht kostenlos- über die beauftragte Tätigkeit hinaus Leistungen erbringen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
  • 7. Mindestinhalt Bescheinigung !  Überschrift !  Art des Erstellungsauftrages und evtl. Abweichungen !  Abschlussstichtag und zugrunde liegendes Geschäftsjahr !  Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Steuerberaters KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
  • 8. Mindestinhalt Bescheinigung !  Maßgebende Rechtsvorschriften und vorgelegte Unterlagen !  Hinweis auf die Einhaltung der Grundsätze der BStBK-Verlautbarung !  Ergebnis der Tätigkeit des Steuerberaters !  Datum, Ort, Unterschrift KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
  • 9. Abstufungen beim Jahresabschluss Umfassende Beurteilung Plausibilisierung Einfache Erstellung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
  • 10. Erstellungsauftrag !  Steuerberater übernimmt Unterlagen ungeprüft !  Prüfung der Unterlagen ist nicht Gegenstand des Auftrages !  Bei offenkundig unzutreffenden Erfassungen hat der Steuerberater den Mandanten zu einer entsprechenden Korrektur zu veranlassen !  Ggf. ist Mandat niederzulegen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
  • 11. Erstellungsauftrag mit Plausibilitätsbeurteilung !  Prüfung der Bücher und Bestandsnachweise auf Plausibilität !  Verantwortlichkeit des Steuerberaters erstreckt sich auf Verlässlichkeit der Unterlagen und Auskünfte, als Ergebnis der Plausibilitätsbeurteilung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
  • 12. Erstellungsauftrag mit Plausibilitätsbeurteilung !  Exemplarische Maßnahmen zur Plausibilitätsbeurteilung: Befragung nach den angewandten Verfahren zur !  Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen; Befragung zu allen wesentlichen !  Abschlussaussagen; analytische Prüfungshandlungen zur Beurteilung !  der Plausibilität der einzelnen Abschlussaussagen (z. B. Vergleiche mit Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche); KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
  • 13. Erstellungsauftrag mit umfassender Beurteilung !  Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag hinreichende Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und Auskünfte erlangen !  Die Handlungen zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Buchführung und Bestands- nachweise sind so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil abgegeben werden kann. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
  • 14. Erstellungsauftrag mit umfassender Beurteilung !  Paretoprinzip – Grundsatz der Wesentlichkeit !  Umfassende Beurteilung zur Plausibilitätsbeurteilung: Wenn Vorräte von wesentlicher Bedeutung !  sind: Inventurbeobachtung Bei entsprechender Wesentlichkeit die !  Einholung von Saldenbestätigungen Einholung von Bankbestätigungen !  Einholung von Rechtsanwaltsbestätigungen !  KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
  • 15. Bescheinigung Folgen: ! Die Bescheinigung darf in ihrer Aussage nicht über die vom Berater übernommene Verantwortlichkeit hinausgehen. ! Ohne entsprechende Beurteilung darf Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit nicht bescheinigt werden. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
  • 16. Bescheinigung - Plausibilisierung Folgen: ! Bei einem Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen ist in der Bescheinigung auf die Plausibilitätsbeurteilung der vorgelegten Unterlagen hinzuweisen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
  • 17. Bescheinigung - Plausibilisierung Folgende Grundsätze sind zu beachten: ! Zur Ordnungsmäßigkeit darf keine positive Aussage getroffen werden. ! Vielmehr ist auf Umstände hinzuweisen, die gegen die Ordnungsmäßigkeit sprechen ! Sofern die Unterlagen wesentliche Mängel aufweisen, hat der Steuerberater in der Bescheinigung darauf hinzuweisen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
  • 18. Bescheinigung - Plausibilisierung !  Hat der Steuerberater die Bücher geführt und / oder bei der Erstellung des Inventars mitgewirkt, ist in der Bescheinigung darauf hinzuweisen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
  • 19. Bescheinigung - Plausibilisierung Wichtig: ! Ein Hinweis auf Plausibilitätsbeurteilungen ist nur insoweit zulässig, als es sich um Sachverhalte handelt, bei deren Zustandekommen der Steuerberater nicht mitgewirkt hat. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
  • 20. Bescheinigung - Plausibilisierung Dies bedeutet: ! Soweit der Steuerberater die Bücher führt ist eine Plausibilitätsbeurteilung nicht zulässig ! Plausibilitätsbeurteilungen sind dann möglich, wenn der Steuerberater auftragsgemäß nur an Teilen der Buchführung mitgewirkt hat KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
  • 21. Bescheinigung - Plausibilisierung Dies bedeutet: ! Da im Rahmen der Führung der Bücher auch ein Teil des Inventars erstellt wird, kommt eine Beurteilung des gesamten Inventars auf dessen Plausibilität nicht in Betracht. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
  • 22. Bescheinigung !  Ergänzungen der Bescheinigung sind erforderlich, wenn wesentliche Risiken nicht abschließend beurteilt werden können und die betreffenden Risiken im Jahresabschluss nach Einschätzung des Steuerberaters in zulässiger Weise dargestellt worden sind. !  Solche Ergänzungen sind in einem gesonderten Absatz am Ende der Bescheinigung aufzunehmen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
  • 23. Bescheinigung !  Bei wesentlichen Einwendungen gegen die vom Auftraggeber vertretenen Wertansätze und / oder gegen die Buchführung, sind diese Einwendungen in die Bescheinigung aufzunehmen. !  Bei schwerwiegenden Einwendungen darf keine Bescheinigung erteilt werden. !  An offenkundig unzutreffenden Erfassungen oder Bewertungen darf der Steuerberater nicht teilnehmen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
  • 24. Verlautbarung Bundessteuerberaterkammer Die Verlautbarung der Steuerberaterkammer nebst Musterbescheinigung können Sie hier nachlesen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
  • 25. Bescheinigung Mandant Bank Steuerberater KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
  • 26. Bescheinigung Interesse Mandant ! Möglichst wenig Aufwand ! Insbesondere möglichst geringe (Steuer-)Beraterkosten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
  • 27. Bescheinigung Interesse Bank ! Transparenz ! Verlässliche Auswertungen ! „Keine bösen Überraschungen“ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
  • 28. Bescheinigung (Steuer-) Berater im Spannungsfeld: !  Bindung an den vom Mandanten erteilten Auftrag !  Erwartungshaltung Bank !  Haftungsrisiko KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
  • 29. Steuerberaterhaftung Der Steuerberater haftet für fehlerhafte Beratung, insbesondere für !  falschen Rat !  Fristversäumnis !  unterlassene Belehrung / Aufklärung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
  • 30. Steuerberaterhaftung Der Steuerberater haftet nicht nur seinem Mandanten, sondern u. u. auch gegenüber Dritten, sog. Dritthaftung Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter !  Leistungsnähe !  Vertragspartner hat Interesse am Schutz des Dritten !  Erkennbarkeit KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
  • 31. Steuerberaterhaftung Haftungsrisiken begegnen dem Steuerberater auch dann, wenn er seine dem Mandanten geschuldete Leistung (Gutachten, Bilanz, Überschuldungsstatus etc.) einem Dritten überlässt (z. B. der Hausbank des Mandanten) und wenn er wusste oder damit rechnen musste, dass der Dritte daran Entscheidungen wie eine Kreditvergabe oder eine Kreditverlängerung knüpft (vgl. BGH Urteil v. 20.04.2004) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
  • 32. Steuerberaterhaftung Auskunftsvertrag ! Grundsätzlichgilt bei der Dritthaftung, dass derjenige, der mit Sachkunde schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt, dem Empfänger nach Vertragsgrundsätzen schon dann haftet, wenn die Auskunft erkennbar für ihn von erheblicher Bedeutung war, und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder Maßnahmen gemacht hat, BGH WM IV 1965, 287. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
  • 33. Steuerberaterhaftung !  Eine eigenständige Haftung des Steuerberaters besteht dann, wenn er als Auskunftsgeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des Geschäfts hat oder er auf Verlangen des Auskunftsempfängers (z. B. der Bank) an den Vertragsverhandlungen teilnimmt, Späth, DStR 1996, 400 (401). KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
  • 34. Auflösung Spannungsverhältnis !  Entbindung von der Verschwiegenheit !  Klare Kommunikation in Bezug auf die wechselseitigen Erwartungen und Probleme !  Wechselseitiges Verständnis für die jeweilige Position !  Die Beauftragung sollte daher im Vorfeld auch mit Dritten abgestimmt werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
  • 35. Übertragung dieser Grundsätze Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung ! Sofern nichts anderes vermerkt wird, handelt es sich um einfache Erstellungsaufträge ! Plausibilisierungsaufträge oder die eigene Erhebung der Daten sind gesondert hervorzuheben KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
  • 36. Übertragung dieser Grundsätze Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung ! Auch hier gilt: Maßgebend ist der vom Mandanten erteilte Auftrag ! Der Auftrag muss detailliert dargestellt werden ! Im Auftrag sind die Verantwortlichkeiten genau abzugrenzen ! Die zur Verfügung stehenden Informationen sind aufzuführen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
  • 37. Übertragung dieser Grundsätze Bsp.: Unternehmensplanungsrechnung !  Die Bescheinigung muss deshalb immer in Verbindung mit dem erteilten Auftrag gesehen werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
  • 38. Übertragung dieser Grundsätze Bsp.: Unternehmenssanierung ! Es gelten die Grundsätze wie bereits bei der Unternehmensplanungsrechnung dargestellt. ! Nach IDW S 6 besteht die Möglichkeit der Begutachtung als Berater oder als objektiver Gutachter. Hierauf ist im Auftrag hinzuweisen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
  • 39. Schlussfazit !  Es bestehen signifikante Unterschiede über die Belastbarkeit erteilter Bestätigungsvermerke / Bescheinigungen !  Maßgebend ist der erteilte Auftrag !  Die Beteiligten sollten sich vor der Auftragserteilung über den genauen Inhalt, ggf. auch unter Beteiligung Dritter, verständigen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
  • 40. Weiterführende Literatur KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
  • 41. Die Bank in der Wahrnehmung des Kunden: So verbessern Sie Ihr Image KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
  • 42. Ausgangsbasis Lochmaier – Die Bank sind wir ! Wann haben Sie als Kunde das letzte Mal bei Ihrem Geldinstitut von einer qualifizierten Beratung profitiert? ! Tragen die Banken noch dazu bei, unser Erspartes zu sichern, werthaltig zu investieren und wenigstens ein bisschen zu vermehren? ! Können Unternehmen aus der Wirtschaft und Industrie mithilfe der Finanzindustrie damit rechnen, produktive Ideen in die Tat umzusetzen? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
  • 43. Ausgangsbasis Image der Banken aktuell schlecht ! Allensbach Umfrage ! Bücher ! Zeitschriftenartikel ! Internetforen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
  • 44. Ausgangsbasis: Allensbach Umfrage Überlegen Sie einmal, wie es um den Ruf bestellt war, als man nicht von „Bankern“ sprach, sondern vom „Bankier“ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
  • 45. Ausgangsbasis: Bücher KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
  • 46. Ausgangsbasis: Bücher 2 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
  • 47. Ausgangsbasis: Bücher 3 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
  • 48. Aussagen Maria Eder Allgemein ! Banken verkaufen nur, was ihnen Rendite bringt – ohne Rücksicht auf den Anleger ! Freundlichkeit ist Deckmantel und Kulisse bei Vermögensanlagen ! Banken verkaufen einer 85-jährigen Frau Zertifikate und strukturierte Papiere ! Banken verkaufen Rentnern Fondsbeteiligungen mit einer Laufzeit von 15 Jahren KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
  • 49. Aussagen Maria Eder/Lohmeier Vermögensanlagen ! Der reale Bedarf wird nicht ermittelt. Verkauft wird, was vorgegeben wird. ! Viele Banken verkaufen nur sich selbst zu guten Konditionen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
  • 50. Ausgangsbasis: Zeitschriften KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
  • 51. Internet Foren/Portale ! http://www.zinsen.com/ ! Spiegel: Geprellte Lehman-Anleger: A für alt, D für doof - Banker nannten sie "AD-Kunden", alt und doof: Anleger, die sich von ihren Beratern Lehman-Papiere andrehen ließen - und mit der Pleite ihr Erspartes verloren. DATEV Newsgroup ! www.datev.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
  • 52. DATEV KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
  • 53. Ausgangsbasis Banken Die Ausgangsbasis auf Bankenseite sieht anders aus: !  Gut ausgebildete Mitarbeiter !  Motivierte Mitarbeiter !  Permanente Fortbildung !  Engagement KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
  • 54. Ausgangsbasis Banken Diese Ausgangsbasis kommt beim Kunden nicht an, denn nach dessen Sicht gilt: ! Banker sind gierig ! Denken nur an die eigene Provision ! Ziehen Kunden über den Tisch ! Verkaufen Dinge, die sie selbst nicht verstehen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
  • 55. Marketing „Ich bin ein guter Liebhaber“ Bildquelle: Bady (markus) – pixelio.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
  • 56. Marketing Was ist Marketing? ! Kommunikation, mit der Absicht, Waren oder Dienstleistungen abzusetzen ! Tendenziell eher einseitig: Von der Bank zum Kunden Wer ist fürs Marketing zuständig? ! Vorstand/Geschäftsleitung / Marketingabteilung ! Stabsstelle KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
  • 57. Markenbildung „Meiner ist ein guter Liebhaber“ Bildquelle: Judith Schmied – pixelio.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
  • 58. Markenbildung – „Branding“ Was ist Markenbildung? ! Eigene Leistung spürbar (in positiver Hinsicht) vom Wettbewerb absetzen ! Kommunikation vom Kunden zum (potentiellen) Kunden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
  • 59. Markenbildung – „Branding“ Wer ist für die Markenbildung zuständig? ! Jeder Mitarbeiter dessen Leistung bestimmungsgemäß mit Kunden in Kontakt kommt ! Kann von der Stabsstelle überhaupt nicht geleistet werden – nur Unterstützung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
  • 60. Markenbildung – „Branding“ Was ist zu beachten: ! Hängt (positiv) bei Banken oft vom „Erfolg“ ab ! Hängt (negativ) oft von „gescheiterten“ Projekten ab – Marktfolge kommt eine sehr bedeutende Stellung zu Macht des Internets und der sozialen Medien nimmt permanent zu ! social media ist kein Schnupfen – es geht nicht mehr weg KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60
  • 61. Was ist zu tun - Stabsstelle Das eigene Profil im Hinblick auf das Image schärfen ! Produkte ! Produktansprache ! Auch: social media Strategie Ziel definieren !  Markt beobachten !  Evtl. Ziel anpassen !  Maßnahmen definieren und umsetzen !  KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
  • 62. Was ist zu tun Auf eigene Kompetenz hinweisen ! Persönliche Kompetenz ! Ausbildung ! Erfahrung ! Fortbildung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
  • 63. Was ist zu tun Kompetenz des eigenen Hauses !  Informationsangebot der eigenen Homepage / des eigenen Verlags !  Sonderkompetenzen? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 63
  • 64. Was ist zu tun Sachlich gut beraten !  Kundeninteresse steht im Vordergrund !  In Erfahrung bringen, was der Kunde will !  Im Zweifel und je nach Alter langfristige vor kurzfristige Entscheidung stellen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64
  • 65. Was ist zu tun Unaufgefordert auf bessere Möglichkeiten hinweisen ! Konditionen ! Risiko ! Sicherheiten ! Ggf. andere Bank, z. B. Südwestbank bei Land- und !  Forstwirtschaft DZ Bank bei Warenlagerfinanzierung !  KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 65
  • 66. Problemfelder Kredite !  Sicherheiten Sprechen Sie die Kunden an, ob, wann !  und wie Sicherheiten freigegeben werden? Gegenfrage: Welche Sicherheiten !  bieten Sie bei Anlagen des Kunden? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66
  • 67. Problemfelder Vermögensanlagen ! Ausgabeaufgelder Teilen Sie Ihren Kunden mit, wann sich !  das Investment lohnt? Beziehen Sie die Aufgelder in diese !  Betrachtung mit ein? Teilen Sie mit, dass Sie kein Risiko !  tragen, in jedem Fall aber am Investment des Kunden verdienen? Sprechen Sie über die interne Kalkulation? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 67
  • 68. Fondsvermittlung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 68
  • 69. Problemfelder Sonstiges !  Sprache Sprechen Sie in der Sprache des Kunden? !  Vergewissern Sie sich, ob er wirklich !  verstanden hat? Lehnen Sie sonst ab? !  Dienstleistungen Zeigen Sie produktungebundenes !  Informationsmaterial? Zeigen Sie Ihre Homepage bzw. die Ihres !  Verbands? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 69
  • 70. Abschlussfrage Nennen sie mind. drei Gründe, weshalb ! Sie die richtige Bank für den (Ziel-) Kunden sind ! Das von Ihnen angebotene Produkt /die angebotene Dienstleistung auch im Vergleich mit anderen Produkten/ Dienstleistungen das richtige ist ! Kommunizieren Sie dies immer wieder (in der Sprache des Kunden) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 70
  • 71. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 72. Titel KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 72
  • 73. Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie !Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. ! Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog ! Vernetzen Sie sich mit uns unter… Cornelius Matthias Nickert Kühne ! Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net ! Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 73
  • 74. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 74