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Der ANDERE Dialog. Gleichstellung: Wer
                       behindert wen?
          12. Dezember 2011 in Wien
   Journalistin und Unternehmerin
   Studium der Politikwissenschaft an der Uni
    Hamburg
   Redakteurin bei dpa
   Broadcast Journalist bei BBC
   Gründung von “The German Link” 2008
   Disability equality trainer für europäische
    Airlines
   In Deutschland geboren und aufgewachsen
   Seit 2006 in Großbritannien
• Diskriminierung von
Menschen mit Behinderung ist
in allen Lebensbereichen
verboten
• Seit 1995 gibt es ein
Antidiskriminierungsgesetz
für Menschen mit Behinderung
(DDA)
• Seit 2010 Equalities Act
ersetzt DDA
• Vereint Gleichstellungsgesetze in
einem Gesetz
• Es darf nicht diskriminiert werden
aufgrund von Alter, Behinderung,
Transsexualität, Heirat oder ziviler
Partnerschaft, Schwangerschaft,
Herkunft, Religion, Geschlecht und
sexuelle Orientierung.
• Es gelten ähnliche Rechte für alle
Gruppen mit einigen besonderen
Regelungen für Menschen mit
Behinderungen
“Eine Person hat eine
Behinderung wenn sie eine
physische oder psychische
Beeinträchtigung hat und
diese Beeinträchtigung
wesentliche und lang
anhaltende negative
Auswirkungen darauf hat, wie
die Person normale
Alltagsaktivitäten bewältigt.”
• Direkte Diskriminierung
• Indirekte Diskriminierung
• Durch die Behinderung
initiierte Diskriminierung
• Weigerung verhältnismäßige
Anpassungen vorzunehmen
• Belästigung
• Schikane (z. B. Mobbing)
• Empfundene / mittelbare
Diskriminierung
Alle!
• Serviceeinrichtungen und
öffentliche Einrichtungen
• Besitzer von Geschäften
• Arbeitgeber
• Bildungsträger
• Verbände
• Transportunternehmen
• Verwaltung
Schadenersatz
und Anspruch auf
Beseitigung!
HSBC Bankfiliale Westfield
Shopping Centre
Parkhaus Westfield Shopping
Centre London
Drogeriekette Boots
Park Gate Inn Pub Kent
• Diskriminierung ist
gesellschaftlich nicht akzeptiert
• Soziales Modell von Behinderung
ist Basis
•Behinderte Menschen sind Kunden
nicht Bittsteller (Kaufkraft: £80
Milliarden / Jahr)
• Starke Behindertenbewegung,
professionelle Organisationen mit
klarer politischer Ausrichtung
• Barrierefreiheit wird normal
• Kaum nicht-arbeitsrechtliche
Klagen
• Medien berichten gerne über
Diskriminierung (schlechte PR
droht)
• Führen Bewerbungsstatistiken
zu Bewerbereigenschaften
• In manchen Branchen direkte
Ansprache potenzieller Kunden
mit Behinderung (Hotellerie,
Versicherungen)
• Prozesskostenhilfe nur für
Arbeitslose, Anwälte sehr teuer
• Längst nicht alle Unternehmen
verhalten sich rechtskonform
• Was ist „angemessen“?
• Viele Menschen kennen ihre
Recht nicht
• Gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen wird
in vielen Bereichen verbessert
• Bessere Jobchancen für
behinderte Menschen
• Erschließung neuer
Kundengruppen
• Schulische Integration
• Stärkt die Emanzipation von
behinderten Menschen
   Christiane Link
   christiane@ortegalink.com
   www.ortegalink.com – Ortegalink Ltd
   www.behindertenparkplatz.de - Blog
   Twitter: @Christiane
   Skype: Ortegalink

   Diese Präsentation ist verfügbar unter
    www.slideshare.net/Handifem

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Aus den Erfahrungen Großbritanniens lernen? - eine Bestandsaufnahme

  • 1. Der ANDERE Dialog. Gleichstellung: Wer behindert wen? 12. Dezember 2011 in Wien
  • 2. Journalistin und Unternehmerin  Studium der Politikwissenschaft an der Uni Hamburg  Redakteurin bei dpa  Broadcast Journalist bei BBC  Gründung von “The German Link” 2008  Disability equality trainer für europäische Airlines  In Deutschland geboren und aufgewachsen  Seit 2006 in Großbritannien
  • 3. • Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist in allen Lebensbereichen verboten • Seit 1995 gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz für Menschen mit Behinderung (DDA) • Seit 2010 Equalities Act ersetzt DDA
  • 4. • Vereint Gleichstellungsgesetze in einem Gesetz • Es darf nicht diskriminiert werden aufgrund von Alter, Behinderung, Transsexualität, Heirat oder ziviler Partnerschaft, Schwangerschaft, Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung. • Es gelten ähnliche Rechte für alle Gruppen mit einigen besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen
  • 5. “Eine Person hat eine Behinderung wenn sie eine physische oder psychische Beeinträchtigung hat und diese Beeinträchtigung wesentliche und lang anhaltende negative Auswirkungen darauf hat, wie die Person normale Alltagsaktivitäten bewältigt.”
  • 6. • Direkte Diskriminierung • Indirekte Diskriminierung • Durch die Behinderung initiierte Diskriminierung • Weigerung verhältnismäßige Anpassungen vorzunehmen • Belästigung • Schikane (z. B. Mobbing) • Empfundene / mittelbare Diskriminierung
  • 7. Alle! • Serviceeinrichtungen und öffentliche Einrichtungen • Besitzer von Geschäften • Arbeitgeber • Bildungsträger • Verbände • Transportunternehmen • Verwaltung
  • 12. Park Gate Inn Pub Kent
  • 13. • Diskriminierung ist gesellschaftlich nicht akzeptiert • Soziales Modell von Behinderung ist Basis •Behinderte Menschen sind Kunden nicht Bittsteller (Kaufkraft: £80 Milliarden / Jahr) • Starke Behindertenbewegung, professionelle Organisationen mit klarer politischer Ausrichtung
  • 14. • Barrierefreiheit wird normal • Kaum nicht-arbeitsrechtliche Klagen • Medien berichten gerne über Diskriminierung (schlechte PR droht) • Führen Bewerbungsstatistiken zu Bewerbereigenschaften • In manchen Branchen direkte Ansprache potenzieller Kunden mit Behinderung (Hotellerie, Versicherungen)
  • 15. • Prozesskostenhilfe nur für Arbeitslose, Anwälte sehr teuer • Längst nicht alle Unternehmen verhalten sich rechtskonform • Was ist „angemessen“? • Viele Menschen kennen ihre Recht nicht
  • 16. • Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird in vielen Bereichen verbessert • Bessere Jobchancen für behinderte Menschen • Erschließung neuer Kundengruppen • Schulische Integration • Stärkt die Emanzipation von behinderten Menschen
  • 17. Christiane Link  christiane@ortegalink.com  www.ortegalink.com – Ortegalink Ltd  www.behindertenparkplatz.de - Blog  Twitter: @Christiane  Skype: Ortegalink  Diese Präsentation ist verfügbar unter www.slideshare.net/Handifem