Zum 1. April dieses Jahres strukturiert die KfW ihre Gründerfinanzierung neu. Die wichtigsten Neuerungen: In der StartGeld-Variante des neuen KfW-Gründerkredits verdoppelt sich der Kredithöchstbetrag auf 100.000 Euro. Zusätzlich erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Im neuen KfW-Gründerkredit gibt es die Variante "Universell" mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro pro Vorhaben (ohne Haftungsfreistellung).