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Leistungsschutzrecht –
             was ist das?




Hamburg, August 2012
Leistungsschutzrecht: Was es ist


 Das Leistungsschutzrecht schützt Verlagserzeugnisse als
 Erweiterung des Urheberrechts:

  Artikel

  Bilder/Videos

  Teaser/Snippets

  Überschriften/URLs

 Für 1 Jahr:           gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung Dritter
                       nur mit Lizenz


Hamburg, August 2012
Leistungsschutzrecht: Was es schützt




  http://www.sueddeutsche.de/digital/schutz-von-verlagsinhalten-im-internet-
  ministerin-legt-entwurf-fuer-leistungsschutzrecht-vor-1.1382833

Hamburg, August 2012
Leistungsschutzrecht: Aktueller Status



 1. Referentenentwurf:
  Mitte Juni
 2. Referentenentwurf:
  Ende Juli
 Kabinettsbeschluss:
  Mitte August
 Parlamentarische Abstimmung:
  Ab 10. September
 Bundesratzustimmung:
  Nicht erforderlich


Hamburg, August 2012
Leistungsschutzrecht: Wem es nützt




      gewerbliche
        Blogger


       Such-
      maschinen                    Verlag             Urheber


        News-
     Aggregatoren



Hamburg, August 2012
Leistungsschutzrecht: Wem es nützt




      gewerbliche
        Blogger


       Such-              €
      maschinen                    Verlag   Buy
                                            Out
                                                      Urheber


        News-
     Aggregatoren
                                                       UrhR



Hamburg, August 2012
Abgrenzung: Zitatrecht


 Das Zitatrecht bleibt von Leistungsschutzrecht doch aber unberührt!

 Zitatrecht, 51 des UrhR:
 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe
 eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in
 ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist
 dies insbesondere, wenn
 1.   einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges
      wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen
      werden,
 2.   Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
      selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
 3.   einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
      selbständigen Werk der Musik angeführt werden.



Hamburg, August 2012
Definition: Suchmaschine*




  Eine Suchmaschine ist ein
   Programm zur Recherche von
   Dokumenten

  erstellen einen Schlüsselwort-Index
   für die Dokumentbasis

  beantworten Suchanfragen über
   Schlüsselwörter mit einer nach
   Relevanz geordneten Trefferliste
   zu beantworten



Hamburg, August 2012
Was Suchmaschinen & Verlage tun



 Die Suchmaschine:

  Webseiten durchsuchen per Webcrawler
      Erfasst Content
      Erstellt Index

  Erfassung laut Datei „robots.txt“
       Ausschluss bestimmter Informationen
       Auffinden noch über Verlinkung Dritter möglich: Ausschluss über Meta-Tags


  Die Verlage:

   Stellen ihren Content freiwillig kostenlos ins Netz
   Betreiben SEO-Maßnahmen
   Nutzen „robots.txt“ nicht



Hamburg, August 2012
Was Suchmaschinen mit dem LSR tun könnten




 1. Auslisten:

    „Die belgische Lösung“ bei „vollem Respekt gegenüber der Rechtssprechung“




  2. Lizenzen erwerben:

      Verwertungsgesellschaft?

      Kosten?




Hamburg, August 2012
Die Kritik zusammengefasst



    Einzelfallgesetz könnte verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19
    Urheberrecht schützt den Urheber der Verlagsangebote ausreichend
    Ein LSR bedeutet keine Verbesserung der Urheber-Situation
    REP-Standard („robots.txt“) schützt Verlage vor unberechtigter Nutzung durch
     Suchmaschinen
    Stärkt die wirtschaftliche Kraft großer Verlagshäuser zu Ungunsten kleinerer Verlage und
     fördert somit eine Oligopolisierung des Medienmarkts
    Der Schutz "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon" (Snippets) auf Basis der
     Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH ermöglicht darüber hinaus langfristig auch eine
     Aushöhlung des Zitatrechts nach 51 UrhG
    Begriff "Suchmaschine" im Gesetzesentwurf nicht weiter definiert

     Rechtsunsicherheit und begünstigt daher zunehmende Abmahnungen auch gegen
      Blogger und andere Webseiten mit Suchfunktion
     Kein Fortschritt für Informationsgesellschaft im digitalen Zeitalter
     Wahlgeschenk an Verlagsindustrie, um Branche zusätzliche Einnahmen zu verschaffen



Hamburg, August 2012
Warum machen die das?




Hamburg, August 2012
Warum machen die das?



                                                 Ausgaben für Online-Werbung weltweit:

                                                 2000:                         10,4 Mrd. $
                                                 2005:                         23,0 Mrd. $
                                                 2011:                         75,8 Mrd. $




   Ausgaben für Zeitschriftenwerbung weltweit:

   2000:                           43,1 Mrd. $
   2005:                           43,7 Mrd. $
   2011:                           43,0 Mrd. $

Hamburg, August 2012
Mögliche Szenarien


                                       Szenario 1: Mit LSR

                    CONTRA                                           PRO

  Google listet Verlage aus, s. Belgien &          Verlage, die LSR als USP nicht in Anspruch
   stoppt Google News                                nehmen  Wettbewerbsverschärfung
                                                     zugunsten kleinerer Verlage
  Anzahl Verlage & Angebote, die das betrifft:
   298 TZ, 13 WZ, 6.000 Zeitschriften               neue Robin-Hood-Verlage, die LSR in
                                                     Anspruch nehmen und Einnahmen an
  Alternative Contentanbieter rücken bei            Journalisten weitergeben
   Google auf  Verlust qualitative
   Meinungsvielfalt                                 Nicht-Suchmaschinen verbessern Suche,
                                                     zB Facebook & Twitter  Spießrutenlauf,
  Blogger werden zu Verlagen, um LSR in             Klagewelle vergleichbar mit Apple vs.
   Anspruch zu nehmen  Abmahnwelle                  Samsung

  Verlage könnten versuchen, Google zu
   zwingen

Hamburg, August 2012
Mögliche Szenarien


                                     Szenario 1: Ohne LSR


                   CONTRA                                           PRO




  Verlage führen paid content ein                Meinungsvielfalt bleibt erhalten

  Verlage verwenden REP                          Fokus auf Reform Urheberrecht, um
                                                   Urheber zu stärken
  Kampf um Aufmerksamkeit alternativer
   Angebote geht weiter                           Zwang zu neuen Geschäftsmodellen als
                                                   Innovationstreiber




Hamburg, August 2012
Was geschieht nun genau?




 Erste Beratung

    Debatte über die Grundzüge des Entwurfs

    Überweisung an den zuständigen Fachausschuss

    Detailberatungen durch die jeweiligen Experten der Fraktionen und gegebenenfalls
     Anhörung von Sachverständigen

    Beschlussempfehlung und Bericht




Hamburg, August 2012
Was geschieht nun genau?




 Zweite Beratung

    Beschlussempfehlung und Bericht als Grundlage

    Bericht der Abgeordneten über ihre Beratungen

    Aussprache und Abstimmungen über Änderungsvorschläge und über den Gesetzentwurf




Hamburg, August 2012
Was geschieht nun genau?



 Dritte Beratung

    nochmalige Aussprache

    gegebenenfalls kommt es nochmals zu Änderungen, allerdings nur bei den Abschnitten, die
     in der zweiten Beratung bearbeitet wurden

    Schlussabstimmung: einfache Mehrheit, d.h. Mehrheit der abgegebenen Stimmen

    Die ausschließliche Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass allein der Bund
     berechtigt ist, einige Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln (Artikel 71 und 73 GG)

    Zu den Rechtsbereichen der ausschließlichen Gesetzgebung zählt unter anderem das
     Urheberrecht (Art. 73 GG)




Hamburg, August 2012
Der (politische) Protest



    Grüne BaWü: Beschluss gegen 1.
     Entwurf

    Info-Portale:
       IGEL
       d-64

    Diverse Kritik in Blogs wie
     netzpolitik.org, irights

    Kritik vom BDI

    BMJ/Jimmy Schulz




Hamburg, August 2012
Der politische Protest




 Und die PIRATEN?


    Programmantrag Neumünster

    LQFB-Initiative LV HH

    Programmantrag LV HH

    PMs




Hamburg, August 2012
Piratenpartei Hamburg gegen das LSR




    Online-Petition

    Information an PR- und Journalisten-Verbände, was LSR bedeutet

    Aufforderung an Abgeordnete gegen LSR zu stimmen

    Mobilisierung Netzgemeinde




Hamburg, August 2012
Das LSR




                 Und jetzt ist endlich Zeit für Eure Fragen!




Hamburg, August 2012
Quellen

   http://sixtus.cc/zweiter-referentenentwurf-zum-leistungsschutz
   http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

   http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschine
   http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard
   http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=156449

   http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-nimmt-belgische-Zeitungen-wieder-in-seinen-Suchindex-1281611.html
   http://bar.wikipedia.org/wiki/Google
   http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197691/umfrage/umsatz-der-axel-springer-ag-quartalszahlen/
   http://de.statista.com/statistik/daten/studie/162987/umfrage/ebitda-von-axel-springer-seit-2007/
   brand eins, Ausgabe 07/2012
   http://www.bdzv.de/ueber-den-bdzv/aufgaben-und-ziele/der-bdzv-im-ueberblick/
   http://www.vdz.de/ueber-den-vdz-mitgliedschaft/
   http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29
   http://junggruendigital.de/?p=228
   http://leistungsschutzrecht.info/
   http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/
   http://twtpoll.com/mpnzps
   http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_161
   http://www.piratenpartei.de/2012/06/14/piraten-fordern-leistungsschutzrecht-stoppen/
   http://www.piratenpartei.de/2012/07/29/neuer-gesetzesentwurf-fuhrt-leistungsschutzrecht-ad-absurdum/

Hamburg, August 2012

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  • 1. Leistungsschutzrecht – was ist das? Hamburg, August 2012
  • 2. Leistungsschutzrecht: Was es ist Das Leistungsschutzrecht schützt Verlagserzeugnisse als Erweiterung des Urheberrechts:  Artikel  Bilder/Videos  Teaser/Snippets  Überschriften/URLs Für 1 Jahr: gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung Dritter nur mit Lizenz Hamburg, August 2012
  • 3. Leistungsschutzrecht: Was es schützt http://www.sueddeutsche.de/digital/schutz-von-verlagsinhalten-im-internet- ministerin-legt-entwurf-fuer-leistungsschutzrecht-vor-1.1382833 Hamburg, August 2012
  • 4. Leistungsschutzrecht: Aktueller Status 1. Referentenentwurf:  Mitte Juni 2. Referentenentwurf:  Ende Juli Kabinettsbeschluss:  Mitte August Parlamentarische Abstimmung:  Ab 10. September Bundesratzustimmung:  Nicht erforderlich Hamburg, August 2012
  • 5. Leistungsschutzrecht: Wem es nützt gewerbliche Blogger Such- maschinen Verlag Urheber News- Aggregatoren Hamburg, August 2012
  • 6. Leistungsschutzrecht: Wem es nützt gewerbliche Blogger Such- € maschinen Verlag Buy Out Urheber News- Aggregatoren UrhR Hamburg, August 2012
  • 7. Abgrenzung: Zitatrecht Das Zitatrecht bleibt von Leistungsschutzrecht doch aber unberührt! Zitatrecht, 51 des UrhR: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Hamburg, August 2012
  • 8. Definition: Suchmaschine*  Eine Suchmaschine ist ein Programm zur Recherche von Dokumenten  erstellen einen Schlüsselwort-Index für die Dokumentbasis  beantworten Suchanfragen über Schlüsselwörter mit einer nach Relevanz geordneten Trefferliste zu beantworten Hamburg, August 2012
  • 9. Was Suchmaschinen & Verlage tun Die Suchmaschine:  Webseiten durchsuchen per Webcrawler  Erfasst Content  Erstellt Index  Erfassung laut Datei „robots.txt“  Ausschluss bestimmter Informationen  Auffinden noch über Verlinkung Dritter möglich: Ausschluss über Meta-Tags Die Verlage:  Stellen ihren Content freiwillig kostenlos ins Netz  Betreiben SEO-Maßnahmen  Nutzen „robots.txt“ nicht Hamburg, August 2012
  • 10. Was Suchmaschinen mit dem LSR tun könnten 1. Auslisten:  „Die belgische Lösung“ bei „vollem Respekt gegenüber der Rechtssprechung“ 2. Lizenzen erwerben:  Verwertungsgesellschaft?  Kosten? Hamburg, August 2012
  • 11. Die Kritik zusammengefasst  Einzelfallgesetz könnte verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19  Urheberrecht schützt den Urheber der Verlagsangebote ausreichend  Ein LSR bedeutet keine Verbesserung der Urheber-Situation  REP-Standard („robots.txt“) schützt Verlage vor unberechtigter Nutzung durch Suchmaschinen  Stärkt die wirtschaftliche Kraft großer Verlagshäuser zu Ungunsten kleinerer Verlage und fördert somit eine Oligopolisierung des Medienmarkts  Der Schutz "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon" (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH ermöglicht darüber hinaus langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts nach 51 UrhG  Begriff "Suchmaschine" im Gesetzesentwurf nicht weiter definiert  Rechtsunsicherheit und begünstigt daher zunehmende Abmahnungen auch gegen Blogger und andere Webseiten mit Suchfunktion  Kein Fortschritt für Informationsgesellschaft im digitalen Zeitalter  Wahlgeschenk an Verlagsindustrie, um Branche zusätzliche Einnahmen zu verschaffen Hamburg, August 2012
  • 12. Warum machen die das? Hamburg, August 2012
  • 13. Warum machen die das? Ausgaben für Online-Werbung weltweit: 2000: 10,4 Mrd. $ 2005: 23,0 Mrd. $ 2011: 75,8 Mrd. $ Ausgaben für Zeitschriftenwerbung weltweit: 2000: 43,1 Mrd. $ 2005: 43,7 Mrd. $ 2011: 43,0 Mrd. $ Hamburg, August 2012
  • 14. Mögliche Szenarien Szenario 1: Mit LSR CONTRA PRO  Google listet Verlage aus, s. Belgien &  Verlage, die LSR als USP nicht in Anspruch stoppt Google News nehmen  Wettbewerbsverschärfung zugunsten kleinerer Verlage  Anzahl Verlage & Angebote, die das betrifft: 298 TZ, 13 WZ, 6.000 Zeitschriften  neue Robin-Hood-Verlage, die LSR in Anspruch nehmen und Einnahmen an  Alternative Contentanbieter rücken bei Journalisten weitergeben Google auf  Verlust qualitative Meinungsvielfalt  Nicht-Suchmaschinen verbessern Suche, zB Facebook & Twitter  Spießrutenlauf,  Blogger werden zu Verlagen, um LSR in Klagewelle vergleichbar mit Apple vs. Anspruch zu nehmen  Abmahnwelle Samsung  Verlage könnten versuchen, Google zu zwingen Hamburg, August 2012
  • 15. Mögliche Szenarien Szenario 1: Ohne LSR CONTRA PRO  Verlage führen paid content ein  Meinungsvielfalt bleibt erhalten  Verlage verwenden REP  Fokus auf Reform Urheberrecht, um Urheber zu stärken  Kampf um Aufmerksamkeit alternativer Angebote geht weiter  Zwang zu neuen Geschäftsmodellen als Innovationstreiber Hamburg, August 2012
  • 16. Was geschieht nun genau? Erste Beratung  Debatte über die Grundzüge des Entwurfs  Überweisung an den zuständigen Fachausschuss  Detailberatungen durch die jeweiligen Experten der Fraktionen und gegebenenfalls Anhörung von Sachverständigen  Beschlussempfehlung und Bericht Hamburg, August 2012
  • 17. Was geschieht nun genau? Zweite Beratung  Beschlussempfehlung und Bericht als Grundlage  Bericht der Abgeordneten über ihre Beratungen  Aussprache und Abstimmungen über Änderungsvorschläge und über den Gesetzentwurf Hamburg, August 2012
  • 18. Was geschieht nun genau? Dritte Beratung  nochmalige Aussprache  gegebenenfalls kommt es nochmals zu Änderungen, allerdings nur bei den Abschnitten, die in der zweiten Beratung bearbeitet wurden  Schlussabstimmung: einfache Mehrheit, d.h. Mehrheit der abgegebenen Stimmen  Die ausschließliche Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass allein der Bund berechtigt ist, einige Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln (Artikel 71 und 73 GG)  Zu den Rechtsbereichen der ausschließlichen Gesetzgebung zählt unter anderem das Urheberrecht (Art. 73 GG) Hamburg, August 2012
  • 19. Der (politische) Protest  Grüne BaWü: Beschluss gegen 1. Entwurf  Info-Portale:  IGEL  d-64  Diverse Kritik in Blogs wie netzpolitik.org, irights  Kritik vom BDI  BMJ/Jimmy Schulz Hamburg, August 2012
  • 20. Der politische Protest Und die PIRATEN?  Programmantrag Neumünster  LQFB-Initiative LV HH  Programmantrag LV HH  PMs Hamburg, August 2012
  • 21. Piratenpartei Hamburg gegen das LSR  Online-Petition  Information an PR- und Journalisten-Verbände, was LSR bedeutet  Aufforderung an Abgeordnete gegen LSR zu stimmen  Mobilisierung Netzgemeinde Hamburg, August 2012
  • 22. Das LSR Und jetzt ist endlich Zeit für Eure Fragen! Hamburg, August 2012
  • 23. Quellen http://sixtus.cc/zweiter-referentenentwurf-zum-leistungsschutz http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschine http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=156449 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-nimmt-belgische-Zeitungen-wieder-in-seinen-Suchindex-1281611.html http://bar.wikipedia.org/wiki/Google http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197691/umfrage/umsatz-der-axel-springer-ag-quartalszahlen/ http://de.statista.com/statistik/daten/studie/162987/umfrage/ebitda-von-axel-springer-seit-2007/ brand eins, Ausgabe 07/2012 http://www.bdzv.de/ueber-den-bdzv/aufgaben-und-ziele/der-bdzv-im-ueberblick/ http://www.vdz.de/ueber-den-vdz-mitgliedschaft/ http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29 http://junggruendigital.de/?p=228 http://leistungsschutzrecht.info/ http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/ http://twtpoll.com/mpnzps http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_161 http://www.piratenpartei.de/2012/06/14/piraten-fordern-leistungsschutzrecht-stoppen/ http://www.piratenpartei.de/2012/07/29/neuer-gesetzesentwurf-fuhrt-leistungsschutzrecht-ad-absurdum/ Hamburg, August 2012