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Veröffentlicht am
Vorrang der Kommunikationsfreiheit des Portalbetreibers vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines Arztes
Wie der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil entschieden hat, tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung niedergelassener Ärzte hinter dem Recht auf Kommunikationsfreiheit der Betreiber von Bewertungsportalen im Internet zurück, soweit ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an den dort bereitgestellten Informationen besteht (BGH, Urt. v. 23.09.2014, Az. VI ZR 358/13).
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