3. GLIEDERUNG
I. Idee & Fortbestehen
II. Entstehung & Gesetzliche Grundlagen
III. Mitbestimmungsorgane
IV. Betriebsratswahlen
V. Mitbestimmungsgegner
VI. Mitarbeiterbeteiligung in Europa
VII. Standortvorteil durch Mitbestimmung
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
4. -I-
IDEE
&
FORTBESTEHEN
Definition, Bestand &
Ziele der Mitbestimmung
5. MITBESTIMMUNGS-
MITBESTIMMUNG =
MANAGEMENT
Funktionsorientierte Betrachtungsweise und Analyse
der Mitbestimmungsprozesse und - probleme im
(Gesetzlich oder vertraglich vereinbarte)
Unternehmen
Beteiligung von der beteiligten Parteien →
Koordination Arbeitnehmern an der
Willensbildung eines effizienter Prozessablauf
reibungsloser und Unternehmens
Persönlichvorbeugen, umgehen, Vertreteroder
Konflikte oder durch gewählte steuern
(Betriebsrat, Personalrat, Vertreter im Aufsichts-
entschärfen
bzw. Verwaltungsrat)
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
6. 2 FORMEN
Mitwirkung
Mitbestimmung
ist das Recht
Maßnahmen verlangen/
informiert und erzwingen
angehört zu werden Stimmrecht (in Gremien)
Vorschläge zu Recht auf Einspruch
machen
(Widerspruch)
zu beraten
Zustimmungsrecht
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7. EBENEN DER
MITBESTIMMUNG
Arbeitsplatz
Betrieb und Verwaltung
Unternehmen
Wirtschaft
Wirtschafts - Demokratie (Gewerkschaften)
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8. ZIELE DER
MITBESTIMMUNG
Beteiligung der Beschäftigten an wirtschaftlichen
Entscheidungen
Erreichung einer Gleichwertigkeit von Realkapital
und Humankapital
Verhinderung einer „Diktatur“ durch den
Unternehmer
Unternehmensentwicklung durch Ideen aller
Beteiligten (Kapitaleigner, Management, Beschäftigte)
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10. ARBEITGEBER:
LEISTUNGSSTEIGERUNG?
Zufriedenheit am Arbeitsplatz
Mitbestimmung
PRODUKTIVITÄTS-
STEIGERUNG Identifikation
Motivationssteigerung
Weniger Fluktuation
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11. ARBEITGEBER:
ÖKONOMISCHE VORTEILE?
Reibungsverluste durch
Effizienzeinbuße/
Konflikte/
Zeitliche Verzögerung/
Unstimmigkeiten/
Auseinandersetzungen
zwischen den
> Verlangsamung der
Umsetzung neuer
Prozesse bei
Beschäftigten und dem
Mitbestimmung
Arbeitnehmer
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12. ARBEITNEHMER:
EINFLUSSNAHME?
Einfluss auf Unternehmenspolitik
In Betriebsräten/Aufsichtsräten/AN-Vertretungen
Interesse an
Beschäftigungs- & Arbeitsplatzsicherheit
guten Arbeitsbedingungen
Erfolg des Unternehmens
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
13. ARBEITNEHMER:
MOTIVATION?
Mitbestimmung:
Engagement im
Unternehmen
Mitverantwortung: Identifikation mit dem
Unternehmen
Interesse an Herstellung eines guten Produktes
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
14.
15. - II -
ENTSTEHUNG
&
GESETZ
Herkunft, Historie &
gesetzliche Grundlage der
Mitbestimmung
16. BEGRÜNDUNG
Erhalt der Menschenwürde und Selbstbestimmung
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Demokratie
Kontrolle wirtschaftlicher Macht
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17. ENTSTEHUNG
Aus der Idee, Beschäftigte nicht als Untertanen
sondern als gleichberechtigte Bürger zu behandeln
Um Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern
und Beschäftigten durch eine „versöhnende
Arbeiterpolitik“ zu vermeiden
Weimarer Republik: Mitbestimmungsrecht in der
Verfassung festgeschrieben
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
18. HISTORIE
Vorgesetztenwahl & Paritätsprinzip
1891
in Gewerbekammern
Arbeiterausschüsse im Bergbau
1905
bei Unternehmen > 100 Beschäftigten
Anhörungsrecht für Arbeiter- und AN-
1916
Ausschüsse
Betriebsrätegesetz (BRG)
1920
Gründung eines BR bei > 20 Beschäftigten
BRG wird aufgehoben durch Arbeitsordnungsgesetz
1934
Auflösung der Gewerkschaften
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
19. HISTORIE
Alliierten erlauben Betriebsräte wieder
1946
(Kontrollratsgesetz Nr 22)
Montan-Mitbestimmungsgesetz
1951
(MontMitbestG)
1952 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
1976
für KapGes > 2 000 Beschäftigte
Drittbeteiligungsgesetz
2004 1/3 des Aufsichtsrats einer KapGes > 500 Beschäftigten muss aus
Arbeitnehmern bestehen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
20. DIE WICHTIGSTEN
GESETZE
Betriebsverfassungsgesetz
Montan-Mitbestimmungsgesetz
Mitbestimmungsgesetz
Drittbeteiligungsgesetz
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
21. ...IN BETRIEB UND
UNTERNEHMEN
Betrieb
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsrat (soziale, personelle und wirtschaftliche
Angelegenheiten)
Unternehmen
Mitbestimmungsgesetze: Montan-MitbestG, MitbestG &
DrittelbG
AN-Vertreter im Aufsichtsorgan bei strategischen
Entscheidungen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
23. 1951:
MONTANMITBESTIMMUNGSGESETZ
Montanbetriebe (Bergbau, Eisen, Stahl) > 1 000 Mitarbeiter
Echte Parität zwischen AN-Vertreter & Kapitaleigner
„Neutrales Mitglied“ kann bei Stimmenpatt
Ausschlag geben
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
24. 1976:
MITBESTIMMUNGSGESETZ
KapGes > 2 000 Beschäftigte
Formale Parität der AN-Vertreter im Aufsichtsrat
Aufsichtsrat mit 12, 16 oder 20 Mitgliedern:
2 bis 3 Sitze für Gewerkschaften
Sitze für Arbeiter, Angestellte und leitende
Angestellte nach ihrem Anteil im Unternehmen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
25. 2004:
DRITTBETEILIGUNGSGESETZ
KapGes ≧ 500 Beschäftigten
gibt AN in KapGes Mitbestimmungsrecht im
Aufsichtsrat dieser Gesellschaften
Aufsichtsrat muss zu 1/3 aus AN bestehen
Ersetzt das Betriebsverfassungsgesetz von 1952
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
27. BETRIEBSRAT
Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem
Arbeitgeber
Einrichtung bei mindestens 5 ständig
wahlberechtigten Beschäftigten (von denen mind. 3 wählbar sind)
Anzahl wahlberechtigter Beschäftigte bestimmt die
Zahl der BR-Mitglieder (5-20 AN → 1; 101-200 → 7; 1501-2000 → 17)
Arbeit unter dem „Gebot der vertrauensvollen
Zusammenarbeit“
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
28. HÄUFIGKEIT VON
BETRIEBSRÄTEN
45 % (West)/ 37 % (Ost) der
Beschäftigten werden
durch einen Betriebsrat
vertreten
In 10 % (West) / 9 % (Ost)
der Betriebe gibt es
einen Betriebsrat
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
29. BETRIEBSRAT
Warum existiert ein Betriebsrat?
Teil der industriellen Demokratie
schützt Beschäftigte vor unternehmerischer Willkür
sichert Betriebsfrieden
stärkt Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
30. THEMEN IM
BETRIEBSRAT
Einfluss auf
Arbeitsplatzsicherung
Arbeitsplatzsicherheit
Arbeitszeiten
Qualifizierung
Kündigung
„faire Eingruppierung“ → Löhne
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
32. AUFGABEN DES
BETRIEBSRATES
Kontrolle bestehender Gesetze/Verordnungen
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge...
Annahme von Anträgen der Beschäftigten
Beantragung von Maßnahmen bei der
Unternehmensführung
Förderung schutzbedürftiger Beschäftigter
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
33. WAHLEN & WÄHLBARKEIT
Wahlberechtigt = AN im Unternehmen ≧ 18 Jahre
Wählbar = AN im Unternehmen ≧ 18 Jahre und ≧ 6
Monate Betriebszugehörigkeit
Wahlen alle 4 Jahre: geheim und unmittelbar
Zeitraum: 1. März bis 31. Mai
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
34. BETRIEBSVERSAMMLUNG
Einmal im Quartal durch BR einberufen
Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und BR
Berichterstattung des Arbeitgeber über
wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
Personal- und Sozialwesen (Gleichstellung, Integration)
Umweltschutz
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
38. AUFSICHTSRAT
Kontrollinstanz und Einflussorgan der Arbeitnehmer
einer Kapitalgesellschaft
KapGes > 500 Beschäftigte
(= AG, Genossenschaft, GmbH, KGaA)
Bestehend aus AN-Vertretern und Anteilseignern
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
39. AUFGABEN DES
AUFSICHTSRATES
Aufgaben
Bestellung & Abberufung des Vorstandes
Feststellung des Jahresabschlusses
Überprüfung der Bücher
Überwachung und Beratung der Geschäftsführung
Einberufung einer Hauptversammlung
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
41. WAHLEN &
ZUSAMMENSETZUNG
Wahlen:
Anteilseigner werden von der Hauptversammlung
AN-Vertreter von den Beschäftigten gewählt
Wahlprozedere:
≦ 8.000 Beschäftigte: Unmittelbare Wahl
bei ≧ 8.000 Beschäftigte: Wahl durch Delegierte
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
42. ZUSAMMENSETZUNG
DES AUFSICHTSRATES
- 5 AN - Vertreter (davon 2 für Gewerkschaften)
Montan- - 5 Anteilseigner-Vertreter
Industrie - 1 neutrales Mitglied (vom Aufsichtsrat bestimmt
- 1 Arbeitsdirektor
AG, GmbH, KGaA
500 < - 2/3 Anteilseigner
Beschäftigte - 1/3 AN - Vertreter
< 2000
AG, GmbH, KGaA
- Parität zwischen AN und Anteilseignern
Beschäftigte - 2 bis 3 Gewerkschaftsvertreter unter den AN-
> 2000 Vertretern
- Pattsituation: AR-Vorsitzender hat Doppelstimme
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
43. GEWERKSCHAFTEN
Interessenverband von Arbeitnehmern
Im Allgemeinen für: höhere Löhne, bessere
Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung und
Arbeitszeitverkürzungen
Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden:
schließen Tarifverträge ab und führen Lohnkämpfe
Gewerkschaftsvertreter in Aufsichtsräten an
Kontrolle der Unternehmensleitung beteiligt
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
44. DGB
Der Bund der Gewerkschaften
Politische Stimme der Mitgliedsgewerkschaften
Weltgrößter Gewerkschaftsbund (6,4 Millionen AN)
Prinzip der Einheitsgewerkschaft
Pluralistisch und unabhängig
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
45. „Von unten nach oben“
aufgebaut
Delegierte wählen Vorstände, in
welche Vertreter der
Gewerkschaften entsandt
werden
Handeln Tarifverträge (zu
Einkommen, Arbeitszeiten,
Urlaub...) aus
Organisieren Streik und zahlen
Streikunterstützung
Helfen bei Gründung von
Betriebsräten
Vertreten AN bei Streitigkeiten
mit Arbeitgeber
46. GRUNDIDEEN DES DGB
Arbeit und Einkommen müssen gerecht verteilt
werden
Menschen müssen unabhängig von Herkunft,
Hautfarbe und Geschlecht die gleichen Chancen
bekommen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
48. WORTE DER
KANDIDATEN
„Ein starker Betriebsrat und eine starke
Gewerkschaft sind gerade in Zeiten der schweren
Wirtschaftskrise wichtig...um die Interessen der
Belegschaft zu vertreten und die
Auseinandersetzungen zu meistern“
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
49. WORTE DER
KANDIDATEN
„...weil ich nicht will, dass unsere Belegschaft als
Fußabtreter benutzt wird und Opfer der „Geiz-ist-
geil“-Mentalität wird...Bei Fixkosten kann nicht
gespart werden, also muss wie üblich das Personal
die Zeche tragen“
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
50. WORTE DER
KANDIDATEN
„...denn wo es keinen Betriebsrat gibt, gilt auch das
BetrVG nicht, das den Belegschaften umfangreiche
Einflussmöglichkeiten bietet
...eigene Vorschläge mit dem Management beraten
...einen Interessenausgleich oder Sozialplan
vereinbaren“
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
51. -V-
MITBESTIMMUNGS
-
GEGNER
Nicht mehr zeitgemäß?
Verlangsamt Unternehmensprozesse?
52. Unternehmensmitbestimmung ist in moderner
Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß
Relikt aus vergangenen Zeiten
Wirtschaft hat genug Eigenstabilität entwickelt,
Mitbestimmung nicht mehr erforderlich
In modernen Wirtschaft gilt es Unternehmensstrategie
gemeinsam mit Beschäftigten zu verfolgen
Mindert Konflikte
Federt Veränderungen ab und macht sie durchführbar
Vermittelt Sicherheit
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
53. Flexibilität des Personaleinsatzes wird durch
Mitbestimmung eingeschränkt
verhindert Umsetzungen von Innovationen/Änderungen
Schwerfälligkeit bei Unternehmensentscheidungen, die
u.U. sogar zu Existenzgefährdung führen könnte
Flexibilität loyaler, fachkundiger AN gesichert
Stabiler Personalstamm → Investitionen in firmenspezifisches
Know-How
Niedrige Personalfluktuation bietet ausgeprägte
Arbeitszeitflexibilität (Neue Arbeitszeitmodelle einsetzbar)
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
55. Bremst notwendige Anpassungsprozesse im
Unternehmen
Notwendigkeit zu einem Konsens zu finden
Eingeschränkter Handlungsspielraum
→ Innovations-Hemmnis!
Bringt selbst Ideen ein und gibt Veränderungen an AN weiter
Betriebsrat bringt Vorschläge ein und trägt Veränderungen mit
Gibt den AN Sicherheit bei der Anpassung an neue Umstände
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
56. Zu hohe Kosten - geringere Rentabilität
Kosten der Arbeit der Mitbestimmungsgremien
→ mindert Rentabilität
Nutzen übersteigt die Kosten
Fördert soziale Integration → Motivation steigt
Stabiler Stamm von AN → Transaktionskosten sinken
Bereitschaft in Personal Know-How zu investieren steigt
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
57. Zur Motivation und Beteiligung überflüssig
weniger effektiv als Führungs-, Entgelt- und
Personalentwicklungssysteme
Beschäftigte über Konsultationsrat einbeziehen
Verbindliches Mitbestimmungssystem garantiert
Beteiligung
Demokratie-Funktion, da Vertreter gewählt werden
Entscheidung über Themen und nicht Beratung
Steigert Identifikation mit Unternehmen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
58. Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Hindert Anteilseigner daran, das Management zu ihrem
ausführenden Organ zu machen/Kontrolle zu unterwerfen
→ Unternehmen schöpft seine Effizienzreserven nicht aus
→ Kritik an Verhältnis zwischen Kapitaleignern und
Management
Corporate Governance Theorie
Wie kann ich als Kleinaktionär (Principal) meinen Willen
gegenüber dem Management (Agenten) umsetzen?
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
59. Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Mitbestimmung führt dazu, dass Kapitaleigner
darauf verzichten, dem Unternehmensvorstand
notfalls die Leviten zu lesen
„die eigenen Leute nicht vor ihren Untergebenen
bloßstellen“
→ Solidarisierungsthese
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
60. Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Unterstellt eine allgemeine opportunistische
Verbiegung der Manager, da Entscheidungen bzgl.
ihrer Ernennung und Beförderung auch von AN-
Vertretern mitgetragen werden
diese Manager würden aus diesem Grunde auf harte,
aber im Interesse des Unternehmens nötige
Maßnahmen verzichten
→ Korruptionsthese
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
61. Macht gute Unternehmensführung unmöglich
Absprachen zwischen Vorstand und AN-Vertretern
vor den Sitzungen, um die Kapitaleigner vor
vollendete Tatsachen stellen zu können
→ Koalitionsthese
Wissen der Beschäftigten nicht unterschätzen
Arbeitnehmer verfügen über Wissen, das dem Unternehmen
nützt
Vertrauliche Zusammenarbeit zwischen AG und AN (Fairness
als Bedingung von Effizienz)
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
62. Über tatsächlichen Zustand des
Unternehmens im Dunkeln
lassen
Management
Ausschüttung
Reinvestition der Gewinne
Anteilseigner
Transparente Belegschaft
Rechnungslegung
Kontrolle des
Managements
In wechselnden Koalitionen und Kompromissen
können alle Interessen zur Geltung kommen
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
66. FRANKREICH
90 % der Beschäftigten tarifvertraglich erfasst
8 % Gewerkschaftlicher Organisationsgrad
Streikrecht ohne Friedenspflicht
Betriebsrat hat eigenen Haushalt
gesetzliche Mindestlöhne
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
67. SCHWEDEN
90 % der Beschäftigten tarifvertraglich erfasst
78 % Gewerkschaftlicher Organisationsgrad
AN-Vertreter mit Stimmrecht im Verwaltungsrat
Gewerkschaftlicher Ombudsmann in Kleinbetrieben
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
74. BUCHQUELLEN
Bulletin der Europäischen Gemeinschaften:
Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Struktur
der Gesellschaften, Beilage 8/75, Europäische
Gemeinschaften Kommission, Luxembourg
Franke, Dietmar: Vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat; 2. überarbeitete Auflage, Datakontext-
Fachverlag, Frechen 2006
Teltschik, Norbert: Mehr Gewinn durch
Mitarbeiterbeteiligung; Peter Lang Verlag, Frankfurt am
Main 1999
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010
75. ZEITSCHRIFTEN,
ANDERE PUBLIKATIONEN
Spiegel, 42/1974: Alarm vom grünen Tisch
Focus, 16.09.2008: Betriebsräte lähmen den Teamgeist
Handelsblatt, 12.11.2005: Deutsche Unternehmen
knocken Mitbestimmung aus
Manager-Magazin, 10.11.2004: Das Konzept für die
Erneuerung
Heinz Seidel: Warum für, warum gegen
wirtschaftliche Mitbestimmung?
Bettina Groß Mitarbeiterbestimmung 17. Mai 2010