SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 27
Downloaden Sie, um offline zu lesen
November 2019 www.bdae.com
Das Auslands-Journal der BDAE Gruppe
A1-Bescheinigung
bei Dienstreisen und Entsendungen
Was sie wirklich bedeutet
EXPATRIATES
„Man muss die
Weltreise nur
kindgerecht gestalten“
Beliebte Städte
sindnichtunbedingt
lebenswert
INTERVIEW
WELTWEIT
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Helsinki ist vielleicht nicht das beliebteste Touristenziel, aber
dafür die derzeit lebenswerteste Stadt der Welt - zumindest
wenn man einem entsprechenden Ranking Glauben schenken
darf (Seite 26). Die mit Abstand beliebteste Touristenmetro-
pole London befindet sich jedenfalls nicht unter den Top Ten
der Städte mit der besten Lebensqualität. Dafür hat es dorthin
aber der BDAE-Sitz Hamburg auf Platz Vier geschafft und zwar
noch vor Stockholm und Paris.
Wenn die Geschäftsreise in eine sehenswerte Stadt geht, dann
verbinden Arbeitnehmer diese gerne auch mal mit einem
privaten Urlaub. Das nennt sich dann „Bleisure Travel“. Mehr
über diesen Trend lesen Sie auf der Seite 20.
Die Travel Manager und Personaler unter Ihnen werden sicher-
lich schon häufig mit dem Thema A1-Bescheinigung in Be-
rührung gekommen sein. Weil sich darum mittlerweile einige
Mythen ranken, haben wir in dieser Ausgabe einen Fachbeitrag
veröffentlicht, der die wichtigsten Fakten dazu erläutert und
klärt, wozu diese Formalität auf Dienstreisen und Entsendun-
gen ins Ausland wirklich dient (Seite 9).
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und denken Sie
immer daran: Der BDAE begleitet Sie mit Sicherheit ins Ausland!
Herzlichst, Ihr Philipp Belau
(Geschäftsführer BDAE Gruppe)
Inhalt
INTERN
3	 BDAE bietet erstmals Anwartschaftsversicherung
für Unentschlossene an
INTERVIEW
4	 „Man muss die Weltreise nur kindgerecht gestalten“
RECHTLICHES
6	 Indien mit neuem Verbraucherschutzgesetz
7	 Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2020
7	 E-Visum für St. Petersburg und Umgebung kostenfrei verfügbar
8	 Neue Verbrauchssteuer in Japan
EXPATRIATES
9	 A1-Bescheinigung bei Dienstreisen und Entsendungen:
Was sie wirklich bedeutet
AIRLINES
13	 Frauenquote über den Wolken:
Flugkapitäne sind meistens männlich
14	 Auf diesen Flugstecken gibt es die meisten Verspätungen
15	 Nachhaltigkeit über den Wolken: Airlines sparen
Plastikartikel ein
15	 Sommerferienbilanz an deutschen Flughäfen:
Pünktlichkeit deutlich verbessert
VERMISCHTES
16	 Mit diesen Tipps gelingt die Kreuzfahrt
17	 Touristen fühlen sich im Ausland nicht immer willkommen
18	 150 Jahre später: Expats und Reisende schreiben immer
noch gerne Postkarten
19	 Reiseziele: Die Städte mit den höchsten Besucherzahlen
20	 Privat und geschäftlich: Geschäftsreisen werden gerne mit
persönlichem Urlaub verbunden
GESUNDHEIT
21	 Fliegen bei Krankheit setzt Ohren unter Druck
22	 Hässliche Souvenirs: Wundinfekt mit Urlaubskeimen
22	 Bei Bettwanzen-Verdacht: Koffer in die Badewanne stellen
23	 Wo Schwangerschaftsabbrüche (nicht) erlaubt sind
23	 Klimawandel führt zu mehr Asthma-Toten
WELTWEIT
24	 Arbeitnehmer in Österreich und Großbritannien
arbeiten länger
25	 Restaurants in Großbritannien
melden reihenweise Konkurs an
26	 Touristenmetropole oder Auswandererparadies:
Beliebte Städte sind nicht unbedingt lebenswert
27	 Das sind die höchsten Hotels weltweit
Impressum
Herausgeber
BDAE Holding GmbH
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Tel. +49-40-306874-0
www.bdae-ev.de
Redaktion
Anne-Katrin Schwanitz (verantwortlich), akschwanitz@bdae.com
Layout Lektorat
Mihai Tufa, Sven Lewerentz	 Andrea Kraus
Copyright: Die Beiträge im BDAE-Newsletter sind urheberrechtlich ge-
schützt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung durch den
Herausgeber reproduziert werden.
Die Beiträge des BDAE-Newsletters spiegeln die Meinung der Redaktion und
nicht unbedingt die des BDAE wider.
Folgen Sie uns
auch auf
Cover-Foto: © wavebreak3, AdobeStock
3 November 2019
INTERN
BDAE bietet erstmals
Anwartschaftsversicherung
für Unentschlossene an
Dabei wird die Auslandsversicherung
auf Wartefunktion gestellt, bis sie in
eine aktive Versicherung umgewandelt
werden soll. In der Wartephase bleibt
ein anfangs geprüfter Gesundheitsstatus
bestehen und wird bei Versicherungsak-
tivierung nicht erneut abgefragt.
Die Anwartschaft eignet sich besonders
für Menschen, die darüber nachdenken,
dauerhaft im Ausland zu leben, die aber
nicht gleich zu Beginn ihres Auslandsauf-
enthaltes eine lebenslange Auslandskran-
kenversicherung abschließen möchten.
Es gibt viele Situationen, in denen eine
Anwartschaft auf den Auslandskranken-
versicherungsschutz Expat Infinity eine
sinnvolle und vorausschauende Ab-
sicherung darstellt. Die folgenden Bei-
spiele zeigen einige mögliche Szenarien:
1.
Die Anwartschaft bietet eine
Absicherung bis zur finalen Ent-
scheidung, wirklich dauerhaft im
Ausland leben zu wollen.
Ein Beispiel: Simona Kessel ist Expatriate
und möchte nach dem Ende ihrer Tätig-
keit für ein Unternehmen ihren Auslands-
aufenthalt aus privaten Gründen verlän-
gern oder sogar für immer in der neuen
Heimat bleiben. Die Anwartschaft ermög-
licht es ihr, sich ohne erneute Gesund-
heitsprüfung und mit dem Gesundheits-
zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses
der Anwartschaft zu versichern.
2.
Ein anfangs geprüfter Gesund-
heitszustand bleibt bis zur Aktivie-
rung der Versicherung erhalten.
Christian Hofer baut als Selbstständiger
sein Business im Ausland auf und hat
für die erste Zeit eine zeitlich begrenzte
Basisversicherung abgeschlossen. Die
Geschäfte laufen gut, so dass er die Ent-
scheidung treffen kann, langfristig im
Ausland zu bleiben.
Die Anwartschaft kann nach Ende der
Laufzeit der Basisversicherung in den
Expat Infinity umgewandelt werden, der
keiner Beschränkung der Versicherungs-
dauer unterliegt. Die Beitragshöhe orien-
tiert sich dabei am Gesundheitszustand
bei Abschluss der Anwartschaft.
3.
Für eine vorübergehende Rück-
kehr nach Deutschland kann die
Auslandsversicherung über die
Anwartschaft pausieren.
Klaus Huber lebt in Thailand und ist be-
reits über den Expat Infinity versichert.
Er möchte jedoch für einige Zeit nach
Deutschland zurückkehren. Sobald er
wieder in sein Auswandererziel Thailand
zurückkehrt, möchte er seine Auslands-
krankenversicherung fortlaufen lassen.
Der Expat Infinity kann über die Anwart-
schaft „pausieren“. So zahlt Klaus Huber
während des Aufenthalts in Deutschland
die niedrigeren Beiträge der Anwart-
schaft und nicht die des Expat Infinity.
Eine erneute Gesundheitsprüfung bei
Wiederaufnahme des Expat Infinity ent-
fällt.
Je nach Alter kostet die Anwartschafts-
versicherung auf den Expat Infinity
zwischen 24 Euro (bis Einstiegsalter 20
Jahre) und 206 Euro (bei einem Alter ab
86 Jahren) pro Monat.
Alle Infos und Unterlagen finden Interessierte hier:
www.bdae.com/privatkunden/anwartschaft
© Konstantin Yuganov, AdobeStock
Als einziger Versicherungsanbieter in Deutschland bietet die BDAE Gruppe die Mög-
lichkeit einer Anwartschaft auf die Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY.
4 November 2019
Wie kam die Idee zur Weltreise?
Jochen: Wie bei vielen, die sich für so
eine Reise entscheiden, gab es auch bei
uns einen Schlüsselmoment. Wir hatten
bereits einige Jahre im Ausland gelebt.
Ich war von Siemens nach Moskau ent-
sandt worden. Vor eineinhalb Jahren
sollte es wieder zurück nach Deutsch-
land gehen. Die Vorstellung gefiel uns
nicht so gut. Daher habe ich mir vor Ort
einen neuen Arbeitgeber gesucht. Dort
lief es allerdings nicht so, wie ich mir das
vorgestellt hatte, und die Suche nach
einem neuen Job gestaltete sich schwie-
rig. Annette kam als Erste auf die Idee,
doch lieber eine Weile zu reisen und Zeit
mit der Familie zu verbringen.
Die Entscheidung fiel dann nach einem
Fest im Kindergarten unseres Sohnes.
Quentin sah mich abends überglücklich
an: „Papa, das war so schön, dass du
heute dabei warst.“ Da wurde auch mir
klar, dass Annettes Idee genau richtig ist.
Wie seid ihr bei der Planung der Rei-
seroute vorgegangen?
Annette: Wir haben unsere Reise zunächst
mal zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Quentin
wird nächstes Jahr eingeschult. Wir wollen
also Ende Mai 2020 zurückkommen.
Wohnen können wir dann zunächst mal bei
meiner Mutter in der Nähe von Erlangen,
bis wir etwas Eigenes haben und Jochen
einen neuen Job gefunden hat. Bei den Rei-
sezielen haben wir schon darauf geachtet,
dass wir es mit Rücksicht auf Charlottes
Alter babygerecht gestalten können.
Jochen: Als einziges Reiseziel hatten
wir Schweden fix auf dem Plan, weil
wir dorthin schon einen zweiwöchigen
Urlaub im erweiterten Familienkreis ge-
bucht hatten. Zuvor wollten wir uns vier
Wochen lang Großbritannien angucken.
Schottland fanden wir schon immer fas-
zinierend. Als weitere Reiseziele hatten
wir uns die Balkanregion ausgesucht:
zunächst einige Wochen Kroatien, weil
wir dort ein Ferienhaus besitzen, und
danach Bosnien, Montenegro, Albanien,
Mazedonien und Serbien. Als letzte Etap-
pe steht dann Mittel- und Südamerika
auf dem Programm. Der Plan ist es, im
Süden Mexikos zu starten und dann in
fünf Monaten bis Patagonien zu reisen.
Eure Großbritannien-Etappe habt ihr
schon hinter euch. Wie war’s?
Annette: Ganz toll. Wir haben einen
Camper gemietet und sind von
Deutschland aus nach Dover gestartet.
Von dort sind wir in kleinen Strecken
bis nach Inverness gefahren. Wir waren
unter anderem in Stonehenge, auf einer
Burg in Wales, haben Glasgow besich-
tigt und waren auf der Isle of Mull. Mit
kleinen Kindern ist ein Camper super,
weil man seinen Wohnraum immer
dabeihat und damit auch einen Rück-
zugsort für Ruhe.
Ihr seid schon vor der Geburt eurer
Kinder viel gereist. Was ist anders,
wenn man mit Kindern reist?
Jochen: Eigentlich gibt es keine Ein-
schränkungen bei der Auswahl der
Reiseziele. Man muss die Reise nur
etwas kindgerechter gestalten. Vor den
Kindern gehörten wir immer zu denen,
die keine Sehenswürdigkeit aus dem
Reiseführer ausgelassen haben. Jetzt
gucken wir uns weniger und andere
Sachen an, aber deswegen ist das
Mit der ganzen Familie auf Weltreise gehen, davon träumen vermutlich viele. Die
wenigsten setzen sie jedoch in die Tat um. Jochen und Annette Koch gehören aber
zu jenen, die das Abenteuer gewagt haben. Zusammen mit ihrem fünfjährigen
Sohn Quentin und der fünf Monate alten Tochter Charlotte reisen sie für ein Jahr
durch die Welt. Wie ihr Start verlaufen ist und welche Eindrücke sie bisher gewon-
nen haben, davon erzählen sie im Interview.
INTERVIEW
„Man muss die Weltreise
nur kindgerecht gestalten“ © Familie Koch
5 November 2019
INTERVIEW
Leben und die Reise nicht weniger gut.
Im Gegenteil.
Beim Besuch des aus der Römerzeit
stammenden Hadrian’s Wall haben wir
zum Beispiel keine großen Besichti-
gungstouren gemacht. Es gab anstatt
dessen ein Kinderprogramm, bei dem
sich Quentin als römischer Legionär ver-
kleiden und an einer kleinen archäologi-
schen Ausgrabung teilnehmen konnte.
Das war auch für uns spannend.
In Glasgow haben wir uns einfach treiben
lassen und nur eine Attraktion zur Besich-
tigung ausgesucht: Das Sharmanka Kinetic
Theatre, eine Art Lichtshow kombiniert mit
einer Präsentation von mechanisch beweg-
ten Skulpturen. Das Ganze wurde begleitet
von russischer Musik. Sehr eindrucksvoll.
Besonders Quentin, der ja fließend russisch
spricht, war fasziniert. Charlotte hat die
meiste Zeit im Tragegurt geschlafen.
„Schottland und Wales
fanden wir bisher am
besten“
Als nächstes stehen die Balkanregion
und Südamerika auf dem Programm.
Wie wollt ihr dort reisen?
Annette: Wir überlegen noch, ob wir
für die Balkanroute ein Auto kaufen
oder mieten. Wir würden gerne so gut
es geht flexibel sein und keine gro-
ßen Pläne machen. Wegen der Kinder
wollen wir mehr Pausen machen.
Schlafen werden wir hauptsächlich in
Privatunterkünften, die wir über AirBnB
oder Booking.com suchen. Vielleicht ist
Zelten auch mal eine Option.
Jochen: In Südamerika wollen wir
hauptsächlich mit dem Zug und dem
Bus reisen. Eventuell werden wir auch
ein bis zwei Flüge nehmen, um weitere
Distanzen zu überbrücken. Vielleicht
probieren wir auch mal Couchsurfing
aus. Ich habe schon von Vielen gehört,
was für tolle Bekanntschaften man da
machen kann. Annette ist noch ein biss-
chen zögerlich, ob das mit den Kindern
so gut klappt. Wir gucken mal.
Was war bisher euer tollstes Erlebnis
auf der Reise?
Jochen: Wir alle fanden bisher Schott-
land und Wales am besten. So wun-
derschöne Strände haben wir selten
gesehen. Zwar waren wir manchmal
bewaffnet mit Regenjacke und Gummi-
stiefeln, aber Baden ging immer und
Strandfeeling kam auf. Die Isle of Mull
war für uns auch eine echte Überra-
schung. Die Landschaft dort ist einmalig
und wir haben so tolle Leute kennenge-
lernt. Alle waren super freundlich und
interessiert an unserer Reise.
Was läuft schwieriger auf der Reise,
als ihr es euch vorgestellt habt?
Annette: Ich habe es mir leichter vor-
gestellt, neben all den Aktionen am Tag
noch Zeit für unsere Reiseberichte und
unseren Blog zu finden. Mit den Kin-
dern kann man eben nicht genau pla-
nen, wann Zeit zum Schreiben ist. Meist
kehrt bei uns so gegen 22 Uhr Ruhe ein.
Ich muss zugeben, dass ich dann oft
auch einfach viel zu müde bin. Da muss
sich noch ein Rhythmus einstellen. An-
sonsten können wir nur jedem empfeh-
len, mit Kindern zu reisen. Man sieht die
Welt nochmal mit anderen Augen. Das
ist so ein Gewinn.
© Familie Koch
Familie Koch in Stonehenge
Wer mehr über die Erlebnisse der
Familie Koch auf Reisen erfahren
möchte, kann sich über ihren Blog
SmallFeetBigWorld auf dem Laufen-
den halten oder ihr auf Instagram
folgen (@smallfeetbigworld_travel).
Auch der eigene YouTube-Kanal
gibt Einblicke in die Reise.
Anette Koch mit Tochter Charlotte
© Familie Koch
Auf langen Fahrten liest Quentin Koch gerne
ein Buch.
© Familie Koch
6 November 2019
D
anach soll in der Hauptstadt-
region Delhi eine neue nationale
Regulierungsbehörde, die so-
genannte „Central Consumer Protection
Authority“ (CCPA), errichtet werden. Sie
soll die Rechte der Verbraucher fördern,
schützen und durchsetzen. Hierzu ist
sie zuständig für Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Verletzung
von Verbraucherrechten, unlauteren
Geschäftspraktiken sowie falscher
oder irreführender Werbung, die dem
Interesse der Öffentlichkeit und der
Verbraucher schaden. Die CCPA wird
umfangreiche Befugnisse haben und
über einen für Ermittlungen zuständi-
gen Untersuchungsausschuss unter
Leitung des Generaldirektors verfügen.
Elektronische
Beschwerdeverfahren möglich
Beschwerden können Verbraucher
künftig auch bei ihrem am Wohnsitz
oder am Sitz ihres Arbeitsplatzes zu-
ständigen Verbrauchergericht („Dis-
trict Consumer Disputes Redressal
Commission“) einlegen. Dies stellt vor
dem Hintergrund des zunehmenden
E-Commerce eine Erleichterung für
die Verbraucher dar. Auch das elek­
tronische Einlegen von Beschwerden
wird durch das neue Gesetz ermög-
licht.
Die Produkthaftung wird in einem
weiteren Artikel geregelt. Diese ist laut
Gesetz die Verantwortlichkeit eines
Herstellers oder Verkäufers eines
Produktes oder einer Dienstleistung,
jeden Schaden eines Verbrauchers zu
ersetzen, der durch solch ein fehler-
haftes Produkt oder durch jede darauf
bezogene fehlerhafte Dienstleistung
entstanden ist. Unter den Begriff des
Produktverkäufers fallen auch On-
line-Marktplätze. Schadensersatzan-
sprüche aus Produkthaftung können
nunmehr vor den „Commissions“ gel-
tend gemacht werden. Außerdem soll
künftig bei Verbraucherstreitigkeiten
die Mediation möglich sein.
Quelle: Außenwirtschaftsagentur Germany Trade
& Invest
Indien mit neuem
Verbraucherschutzgesetz
Indien hat vor Kurzen ein neues Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act,
2019; CPA) verabschiedet, das den Consumer Protection Act von 1986 ersetzen wird.
RECHTLICHES
© ravinepz, AdobeStock
7 November 2019
RECHTLICHES
Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2020
Das Bundeskabinett hat die Verordnung
über die Sozialversicherungsrechengrö-
ßen 2020 beschlossen. Das Bundesmi-
nisterium für Arbeit und Soziales erklärt,
dass die Werte wie jedes Jahr auf
Grundlage klarer gesetzlicher Bestim-
mungen mittels Verordnung festgelegt
werden. Mit der Verordnung werden
die maßgeblichen Rechengrößen der
Sozialversicherung gemäß der Einkom-
mensentwicklung im vergangenen Jahr
(2018) turnusgemäß angepasst.
Die den Sozialversicherungsrechengrö-
ßen 2020 zugrundeliegende Einkom-
mensentwicklung im Jahr 2018 betrug
im Bundesgebiet 3,12 Prozent, in den
alten Bundesländern 3,06 Prozent und
in den neuen Bundesländern 3,38 Pro-
zent. Bei der Ermittlung der jeweiligen
Einkommensentwicklung wird auf die
Veränderung der Bruttolöhne und -ge-
hälter je Arbeitnehmer abgestellt, ohne
Personen in Arbeitsgelegenheiten mit
Entschädigungen für Mehraufwendun-
gen („Ein-Euro-Jobs“).
Die wichtigsten
Beitragsbemessungsgrenzen
im Überblick
Die Bezugsgröße erhöht sich auf 3.185
Euro/Monat (2019: 3.115 Euro/Monat).
Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.010
Euro/Monat (2019: 2.870 Euro/Monat).
Sie hat für viele Werte in der Sozialversi-
cherung Bedeutung, unter anderem für
die Festsetzung der Mindestbeitrags-
bemessungsgrundlagen für freiwillige
Mitglieder in der gesetzlichen Kranken-
versicherung und für die Beitragsbe-
rechnung von versicherungspflichtigen
Selbständigen in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung steigt
auf 6.900 Euro/Monat (2019: 6.700
Euro/Monat) und die Beitragsbemes-
sungsgrenze (Ost) auf 6.450 Euro/Mo-
nat (2019: 6.150 Euro/Monat).
Die bundesweit einheitliche Versiche-
rungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Jahresarbeitsent-
geltgrenze) steigt auf 62.550 Euro (2019:
60.750 Euro). Die ebenfalls bundesweit
einheitliche Beitragsbemessungsgrenze
für das Jahr 2020 in der gesetzlichen
Krankenversicherung beträgt 56.250 Euro
jährlich (2019: 54.450 Euro) bzw. 4.687,50
Euro monatlich (2019: 4.537,50 Euro).
Rechengrößen der Sozialversicherung 2020
(auf Basis des Referentenentwurfs)
West Ost
Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
6.900 Euro 82.800 Euro 6.450 Euro 77.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
8.450 Euro 101.400 Euro 7.900 Euro 94.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
6.900 Euro 82.800 Euro 6.450 Euro 77.400 Euro
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
5.212,50 Euro 62.550 Euro 5.212,50 Euro 62.550 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.687,50 Euro 56.250 Euro 4.687,50 Euro 56.250 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.185 Euro*
38.220 Euro*
3.010 Euro 36.120 Euro
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
40.551Euro
Quelle: bmas.de
*
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.
© peterschreiber.media, AdobeStock
E-Visum für St. Petersburg und Umgebung kostenfrei verfügbar
Wer nach St. Petersburg und in das
Leningrader Gebiet reisen möchte, hat
es als deutscher Staatsbürger inzwischen
einfacher. Seit dem 1. Oktober 2019 kön-
nen Touristen und Geschäftsreisende ein
kostenfreies elektronisches Visum bean-
tragen. Das neue Visum ermöglicht einen
Aufenthalt von bis zu acht Tagen im Zeit-
raum von 30 Tagen und muss lediglich
vier Tage vor Abreise auf der Website des
Außenministeriums beantragt werden.
Erhöhte Besucheranzahl durch
das e-Visum erwartet
Es wird erwartet, dass durch das neue
Visum die Touristenzahlen auf 12
Millionen Besucher pro Jahr ansteigen
werden. 2018 besuchten 8,2 Millionen
Touristen die als Reiseziel sehr beliebte
Stadt an der Newa. Auch auf die Anzahl
der Geschäftsreisenden sollte sich das
neue e-Visum positiv auswirken.
Für Kaliningrad war es bereits ab 1.
Juli dieses Jahres möglich, ein kosten-
loses e-Visum zu beantragen. Nach
Kaliningrad und Sankt Petersburg in
diesem Jahr soll bis 2021 ein kosten-
freies e-Visum für das gesamte Gebiet
der Russischen Föderation eingeführt
werden. Neben Deutschland profitie-
ren weitere 52 Staaten von dem neuen
e-Visum.
© semion, AdobeStock
8 November 2019
Neue Verbrauchssteuer in Japan
46
Prozent der befragten Manager
erwarten auf kurze Sicht keine
Veränderung ihres Umsatzes,
wenn die Verbrauchssteuer um zwei
Punkte auf zehn Prozent steigt. Knapp 38
Prozent rechnen mit einem kleinen Rück-
gang, nur drei Prozent mit einem großen
Rückgang. Auf mittlere Sicht gehen 66
Prozent der Befragten von einem gleich-
bleibenden Umsatz aus, 18 Prozent sagen
einen kleinen Rückgang vorher.
Etwas skeptischer beurteilen die Mana-
ger deutscher Unternehmen die Auswir-
kungen der erhöhten Verbrauchssteuer
auf die japanische Wirtschaft. Mit 57
Prozent sagt mehr als die Hälfte der Be-
fragten eine negative Beeinflussung der
Konjunktur in den nächsten Monaten
vorher, während 15 Prozent von keiner
Auswirkung und fünf Prozent von einer
positiven Veränderung ausgehen.
Bei einem mittleren Zeithorizont prog-
nostizieren jedoch nur noch 20 Prozent
der Befragten eine negative Konjunktur-
folge der Steueranhebung. Der Anteil
der Befragten, die gar keine Verände-
rung erwarten, steigt gegenüber der
kurzfristigen Betrachtung um mehr als
das Dreifache auf 47 Prozent. Knapp
elf Prozent stellen sich auf eine positive
konjunkturelle Veränderung ein.
Erhöhung der Verbrauchssteuer er-
zeugt kaum vorgezogenen Konsum
Ein Grund für die geringen Geschäftssor-
gen der deutschen Wirtschaft in Japan liegt
möglicherweise darin, dass die Verbrau-
cher die Steuererhöhung offenbar relativ
gelassen auf sich zukommen lassen. Laut
der Umfrage beobachteten die befragten
Manager im Vorlauf zum Erhöhungster-
min nur wenig vorgezogenen Konsum. 68
Prozent berichteten unveränderte eigene
Umsätze, 7 Prozent eine Zunahme und 7
Prozent eine Abnahme der Einnahmen.
Immerhin 35 Prozent der Befragten
haben Vorkehrungen für die Steuererhö-
hung getroffen. Dazu gehören Sonder-
verkäufe vor dem Stichtag, vorausschau-
ende Anpassungen der Lagerhaltung
sowie aktive Kommunikation mit Kunden
und Geschäftspartner über die Implikati-
onen der Steuererhöhung. Jedoch haben
45 Prozent der Befragten keine speziel-
len Vorkehrungen getroffen.
RECHTLICHES
© WR.LILI, AdobeStock
Japan hat zum 1. Oktober 2019 die Verbrauchssteuer erhöht. Den Managern deutscher
Unternehmen in Japan bereitet die Erhöhung der Verbrauchssteuer relativ wenige
Geschäftssorgen. Überwiegend stellen sie sich auf keine oder nur eine kleine
vorübergehende Konsumdämpfung ein. Dies ergab eine Blitzumfrage der AHK
Japan unter ihren Mitgliedsunternehmen.
Die Shibuya Kreuzung in Tokio ist bei Konsumenten besonders beliebt
9 November 2019
Kaum ein Thema sorgt bei Personalern derzeit für so viel Kopfzerbrechen wie die
A1-Bescheinigung – zumindest wenn es um Dienstreisen und Entsendungen ins
Ausland geht. Dabei ist es nicht einmal besonders neu und bei weitem nicht der
wichtigste Teil im Prozess des Mitarbeitereinsatzes im Ausland. Welche Missver-
ständnisse und gar Mythen es in Sachen A1-Nachweis gibt, erläutert dieser Beitrag.
E
in deutscher Küchenbauer soll
innerhalb von zehn Tagen bei
einem Hotelkunden in Luxemburg
maßgeschneiderte Küchen einbauen
und dafür einige Monteure ins Hotel
schicken. Parallel dazu will der Ge-
schäftsführer des Unternehmens zu
einem fünftägigen Meeting mit einem
potenziellen Kunden nach Luxemburg
reisen. So weit, so normal – Geschäfts-
alltag wie ihn hunderte international
agierende Unternehmen und etliche
Personaler hierzulande erleben. Doch
seit geraumer Zeit scheint das Thema
A1-Bescheinigung in diesem Kontext
eine nie dagewesene Rolle zu spielen.
Anders ist es nicht zu erklären, warum
sich bei uns diesbezüglich Anfragen
mit Beratungsbedarf häufen. Auch
der Personaler des Küchenherstellers
– nennen wir ihn für unser Praxisbei-
spiel Christian Karl – wollte sich ver-
gewissern, ob es ausreiche, für beide
Konstellationen die A1-Bescheinigung
zu beantragen. So wie ihm geht es den
ratsuchenden Personalern häufig vor
allem darum, bestätigt zu bekommen,
dass sie alles richtig machen, indem
sie diese Information anfordern. Was
sie oft unterschätzen: Die Beantragung
dieses Nachweises macht vielleicht
gerade einmal zwei Prozent dessen
aus, was für eine „ordnungsgemäße“
Entsendung beziehungsweise Auslands-
dienstreise erforderlich ist. Keine Frage,
eine A1-Bescheinigung ist grundsätzlich
Pflicht, aber sie wird in ihrer Bedeutung
überschätzt. Vielmehr ist sie nur ein
kleiner Bestandteil in einem großen Ka-
talog von Verwaltungsanforderungen,
die das Personalmanagement erfüllen
muss und die je nach Aufenthaltsland
unterschiedlich umfangreich sind.
Tätigkeit und Dauer entscheiden
über Verwaltungsaufwand
Diese Erfahrung machte auch Herr Karl
als er die Monteure und den Geschäfts-
führer nach Luxemburg schicken wollte.
Was ihm nicht bewusst war: Auch wenn
das Einsatzland dasselbe war und in bei-
den Fällen lediglich ein kurzer Zeitraum
vorgesehen war, so unterscheiden sich
die Verwaltungsanforderungen, denen
er nachkommen musste, gewaltig.
EXPATRIATES
A1-Bescheinigung bei Dienstreisen und Entsendungen:
Was sie wirklich bedeutet
A1-Bescheinigung
© mrmohock, AdobeStock
10 November 2019
Ausschlaggebend dafür war nämlich –
vollkommen unabhängig von der A1-Be-
scheinigung – die geplante Tätigkeit vor
Ort (siehe auch Infokasten).
Zur Erinnerung zunächst ein paar
grundlegende Fakten: Um innerhalb der
Europäischen Union die Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen sowohl
im Heimat- als auch im Beschäftigungs-
land zu vermeiden und die Möglichkeit
zu haben, im Heimatsystem zu bleiben,
gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
Die Voraussetzungen für das Ausstellen
der A1-Bescheinigung werden von der
jeweiligen Stelle geprüft; in den meisten
Fällen ist das die Krankenkasse des
Arbeitnehmers. Die A1-Bescheinigung
ist gewissermaßen die Bestätigung der
Erfüllung aller Voraussetzungen. Prak-
tisch gesehen gilt, dass ein Mitarbeiter
in einem anderen EU-Mitgliedstaat für
seinen deutschen Arbeitgeber tätig
sein darf und weiter in der Kranken-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung
des Heimatlandes verbleibt. Dies ist
allerdings für maximal 24 Monate mög-
lich. Und diese Vorschrift gilt nicht nur
für langfristige Entsendungen, sondern
auch für (kurze) Geschäftsreisen. Die
A1-Bescheinigung dient allerdings ledig-
lich dazu, den Verbleib in der heimat-
lichen Sozialversicherung zu bestätigen.
Will man aber Zugriff auf Gesundheits-
leistungen eines EU-Gastlandes haben,
dann benötigt man je nach Dauer des
Auslandseinsatzes wiederum die euro-
päische Krankenversicherungskarte
oder die S1-Bescheinigung.
A1 ist kein Passierschein
Eine A1-Bescheinigung ist zudem keine
Arbeits- oder Einreiseerlaubnis. Sie
hat auch nicht den Charakter eines
Passierscheines, der bei Grenzübertritt
vorgezeigt werden muss. Dennoch sollte
sie immer mitgeführt werden, und zwar
sowohl bei meldepflichtigen als auch
bei nicht-meldepflichtigen Dienstreisen.
Denn: eine Entsendung liegt nicht nur
in jenen Fällen vor, in denen Mitarbeiter
zur Durchführung eines Projektes im
Ausland eingesetzt werden. Auch die
Teilnahme an Konferenzen oder Semina-
ren, also bei jedem beruflich bedingten
Grenzübertritt, erfordert die Mitführung
einer A1-Bescheinigung. Und in der Tat:
In vielen europäischen Ländern wird das
Fehlen dieses Dokumentes mit Sanktio-
nen und Bußgeldern bestraft, die bis zu
10.000 Euro hoch sein können.
Ein Arbeitnehmer,
der nicht nachweisen
kann, dass er im Hei-
matland weiterhin
sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigt
ist, muss theoretisch in
das System des Gast-
landes übertreten und
dafür auch die Beiträ-
ge zahlen.
Kritisch wird es auch dann, wenn ein Ar-
beitnehmer sozialversicherungspflichtige
Leistungen – etwa infolge eines Arbeitsun-
falles – des Gastlandes in Anspruch neh-
men muss, aber für diese der Nachweis
der zugehörigen Sozialversicherung in
Form der A1-Bescheinigung nicht vorliegt.
Dann kann es im schlechtesten Fall für
den Arbeitnehmer so kommen, dass bei-
spielsweise die Berufsgenossenschaft des
Gastlandes aufgrund des fehlenden Nach-
weises über seine Sozialversicherung, viel-
mehr über den beruflichen Charakter des
Auslandsaufenthaltes die Krankheits- und
Unfallkosten zunächst ablehnt.
EXPATRIATES
Bei den ausländischen
Behörden vorzulegende
Unterlagen
•	 Entsendemitteilung
•	 Arbeitsvertrag
•	 Lohnnachweis
•	 Krankenversicherungsnachweis
•	 Gesundheitszeugnis
•	 A1-Bescheinigung
•	 Arbeitszeitnachweise der im
Ausland ausgeübten Arbeiten
•	 Zeugnisse und Diplome
•	 Ärtztliche Arbeitstauglichkeits-
bescheinigung
Diese Positionen
und Tätigkeiten
erfordern keine
Entsendemitteilung
•	 Arbeitseinsätze von
Geschäftsführern und
Selbständigen,
•	 Anlieferung von Ware
im Werkverkehr,
•	 Transitverkehr,
•	 Einsätze im Bereich
der Schifffahrt,
•	 Transportgewerbe
(Auflagen zur Zeit ausgesetzt)
© rcfotostock, AdobeStock
11 November 2019
EXPATRIATES
Kein Unterschied zwischen
Dienstreise und Entsendung
Seit dem Wirksamwerden der Ver-
ordnung (EG) 883/2004 im Jahr 2010
sind Arbeitgeber beziehungsweise
Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet,
jede grenzüberschreitende Tätigkeit
innerhalb der EU/EWR und der Schweiz
beim zuständigen Versicherungsträger
anzuzeigen. Wichtig: Da es im Sozial-
versicherungsrecht keine Unterschei-
dung zwischen einer Entsendung und
einer Dienstreise gibt, bedeutet dies,
dass für jede noch so kurze grenzüber-
schreitende Tätigkeit ab dem ersten
Tag eine A1-Bescheinigung notwen-
dig ist. Eine zeitliche Bagatellgrenze
für Dienstreisen oder Entsendungen
sehen die gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen derzeit nicht vor. Auch bei nur
stundenweisem Aufenthalt im EU-Aus-
land handelt es sich derzeit noch um
eine Entsendung.
Zwar gibt es anders-
lautende Gerüchte
und in der Tat gab es
im März dieses Jahres
seitens der Europäi-
schen Kommission den
Vorschlag, dass künftig
für kurze Dienstreisen
ins EU-Ausland kein
A1-Entsendeformular
beantragt werden sol-
le. Allerdings lehnte
der EU-Rat diesen Vor-
stoß im Juni 2019 ab.
Es wurde sogar kolportiert, dass es zu
einer Abschaffung der A1-Bescheini-
gung kommen könnte, aber das wider-
spricht dem Wesen jeglicher Entsen-
dung und würde auch keine signifikante
administrative Erleichterung mit sich
bringen.
Zurück zum Küchenbauer: Der zustän-
dige Personaler Christian Karl musste
beide Fälle getrennt voneinander be-
trachten, mit einem unterschiedlichen
Verwaltungsaufwand beim weiteren
Vorgehen. Beiden Konstellationen
gemein ist, dass die Beantragung der
A1-Bescheinigung unumgänglich war.
Immerhin gestaltete sich die Dienstrei-
se des Geschäftsführers etwas leichter,
denn für ihn muss keine verpflichtende
Meldung vorgenommen werden. Denn
bei Geschäfts- und Auslandsreisen, bei
denen keine Vertragsbindung zu einem
in Luxemburg ansässigen Kunden be-
steht, muss in Luxemburg keine Entsen-
demitteilung abgegeben werden. Alles
was Herr Karl in diesem Fall tun musste,
war es, für den Auslandseinsatzes des
Geschäftsführers die A1-Bescheinigung
zu beantragen.
Bei Monteuren ist Entsendemit-
teilung erforderlich
Für die Dienstreise der Küchenmon-
teure war jedoch noch weit mehr zu
erledigen. Damit die Küchenmon-
teure der Einbautätigkeiten im Hotel
vornehmen konnten, musste Herr
Karl dies bei der Generaldirektion
für Mittelstand (Direction générale des
classes moyennes) des Wirtschafts-
ministeriums (Ministère de l‘Economie)
anzeigen. Dieses stellte im Anschluss
eine Bescheinigung über diese Vorab-
anzeige aus. Bei der Einregistrierungs-,
Domänen- und Mehrwertsteuerverwal-
tung (Administration de l‘enregistrement,
des domaines et de la TVA) musste Herr
Karl zudem eine luxemburgische Mehr-
wertsteuernummer beantragen (siehe
Screenshots der elektronischen Plattform
„e-Détachement“). Streng genommen
hätte Herr Karl sich außerdem im
Vorfeld vergewissern müssen, dass
die Monteure auch wirklich befugt
sind, sich in Luxemburg aufzuhalten
und dort zu arbeiten. Ist einer unter
ihnen kein EU-Bürger, dann muss noch
eine Erlaubnis und ein Aufenthaltstitel
für Drittstaatsangehörige beantragt
werden. Zu den Formalitäten gehört
weiterhin, dass das Datum des Beginns
und die voraussichtliche Dauer der
Entsendung – so wie im Dienstleis-
tungsvertrag angegeben – übermittelt
wird, ebenso wie die Arbeitsstätte in
Luxemburg (also das Hotel) und die
voraussichtliche Dauer der Arbei-
ten. Überdies musste Herr Karl die
Namen, Vornamen, Geburtsdaten,
Staatsangehörigkeiten und Berufe der
Arbeitnehmer übermitteln und deren
Eigenschaft, in der sie beim Küchen-
hersteller angestellt sind. Neben der
Entsendebescheinigung müssen die
Monteure bei Antritt ihrer Dienstreise
entweder das Original oder eine be-
glaubigte Kopie des Formulars A1 mit
sich führen.
12 November 2019
Auch eine Kopie des Arbeitsvertrags
und im Falle von Teilzeitarbeit oder
eines befristeten Arbeitsvertrags eine
von der zuständigen Kontrollbehörde
des Landes, in dem das entsendende
Unternehmen seinen Sitz hat oder
üblicherweise seine Arbeit verrichtet,
ausgestellte Übereinstimmungsbe-
scheinigung muss bei Projektantritt
vorliegen. Des Weiteren müssen die
Küchenbauer eine Kopie der ärztlichen
Einstellungsbescheinigung der für die
jeweilige Branche zuständigen arbeits-
medizinischen Dienste des Herkunfts-
staates oder ausnahmsweise eines
entsprechenden zugelassenen Dienstes
aus Luxemburg vorlegen.
EU verpflichtet Arbeitgeber
zur Einhaltung aller
Verwaltungsschritte
Sollte die Dienstreise länger dauern,
muss Herr Karl die Daten der Monteu-
re ständig auf dem neuesten Stand
halten, indem er die Lohnzettel sowie
die entsprechenden Zahlungsbelege
für die gesamte Dauer der Entsendung,
die Arbeitsnachweise mit Angabe des
Beginns, des Endes und der Dauer der
täglichen Arbeitszeit übermittelt. Sämt-
liche genannten Unterlagen müssen
ins Französische übersetzt werden.
Während der Entsendung muss der
Arbeitgeber auf die Einhaltung der für
die entsandten Arbeitnehmern gel-
tenden luxemburgischen gesetzlichen
Bestimmungen in Sachen Arbeitsrecht
und Einkommensteuer achten.
Das klingt nach einem enormen Ver-
waltungsaufwand und es kommt oft
vor, dass die beim BDAE Rat suchenden
Unternehmen nicht glauben können,
dass sie all diese Verwaltungsanforde-
rungen wirklich erfüllen müssen. Doch
Artikel 9 Satz 4 2014/67 der EU-Ver-
ordnung verlangt genau das:
„Die Mitgliedstaaten
stellen sicher, dass
Verfahren und Forma-
litäten in Bezug auf
die Entsendung von
Arbeitnehmern gemäß
diesem Artikel von den
Unternehmen in nut-
zerfreundlicher Weise
erfüllt werden können,
und zwar soweit mög-
lich durch Fernkommu-
nikationsmittel und auf
elektronischem Wege.“
Bei Verstößen gegen die administra-
tiven Auflagen des Großherzogtums
Luxemburg drohen Arbeitgebern Buß-
gelder in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro
pro Mitarbeiter, im Wiederholungsfall
2.000 bis 10.000 Euro pro Mitarbeiter.
Maximal kann es zu Bußgeldern in
Höhe von bis zu 50.000 Euro kommen.
Hierbei sollten Unternehmen insbeson-
dere auch die neuen Auflagen im Rah-
men der Solidarhaftung beim Einsatz
von Subunternehmern im Baugewerbe
beachten. Des Weiteren kann die ITM
im Falle besonders schwerer Verstöße
auch über die Stilllegung der Arbeiten
verfügen. Nach Luxemburg entsand-
ten Arbeitnehmer dürfen bei Regel-
verstößen auch ihre ausländischen
Arbeitgeber vor einem Luxemburger
Gericht verklagen. Dieses Recht bleibt
auch noch im Nachgang des Einsatzes
bestehen.
Bei all diesen Verwaltungsanforderun-
gen handelt es sich um die sogenann-
ten Meldepflichten, die für ähnlich viel
Kopfzerbrechen bei Personalern führen
wie das Thema A1-Bescheinigung. Und
diese wiederum haben vor allem die
Funktion einer Kontrollmaßnahme zur
Einhaltung der EU-Verordnung und der
Entsenderichtlinie. Diese wiederum hat
als oberstes Ziel die Vereinheitlichung
des Mitarbeitereinsatzes in der EU und
die Gewährleistung eines Mindestma-
ßes an Schutz von entsandten Arbeit-
nehmern im Gastland.
Verwaltungsanforderungen bei Entsendungen
Vor Entsendung
• Beantragung der erforderlichen
Unterlagen (z.B. A1)
• Meldung des Arbeitnehmers
• Vertreterbenennung
• ggf. Vorabmeldung bei
speziellen Behörden
Während Entsendung
• Bereithaltung
der Unterlagen
• Vorlagepflicht
beim Auftraggeber
• Dokumentation
der Arbeitszeiten
• ggf. Änderungsmeldung
Nach Entsendung
• Archivierung
der Unterlagen
• Vorlagepflicht bei jeweiliger
Aufsichtsbehörde
Die BDAE Consult berät Unter-
nehmen bei Bedarf gerne zu den
rechtlichen Rahmenbedingun-
gen rund um die A1-Bescheini-
gung. Mehr Informationen unter
entsendeberatung.bdae.com.
13 November 2019
T
rotzdem gilt der Job des Flugka-
pitäns immer noch als Männer-
domäne. Auch mit Ausblick auf
zukünftige Engpässe hat die Reiseplatt-
form fromAtoB untersucht, wie es um
den Frauenanteil in den Cockpits der
größten Fluggesellschaften steht. Hier-
für hat das Unternehmen die Frauen-
quoten der 30 Airlines untersucht, die
hierzulande die meisten Flüge anbieten.
Flybe und Luxair beschäftigen
prozentual die meisten Pilotinnen
Mit jeweils zehn Prozent führen Flybe
und Luxair gemeinsam das Ranking
an. Der Pilotinnen-Anteil der beiden
Unternehmen aus Großbritannien und
Luxemburg ist doppelt so hoch wie der
weltweite Durchschnittswert (5,07 Pro-
zent). Letzterer wurde von der ISWAP
(International Society of Women Airline
Pilots) ermittelt. Das drittbeste Ergebnis
weist Air France mit acht Prozent auf.
Der vierte Platz geht an United Airline:
Mit 7,5 Prozent beschäftigten Frauen
in den Cockpits ist die Airline 50 Pro-
zent besser als der Durchschnitt. Den
fünften Platz teilen sich zwei deutsche
Vertreter: Condor und Lufthansa. Sie
bestätigten immerhin noch einen Wert
von sechs Prozent.
Frauenquote in den Pilotenkanzeln
von Aeroflot am niedrigsten
Unter den knapp 4.200 PilotInnen der
russischen Fluggesellschaft Aeroflot be-
finden sich lediglich 58 Frauen. Mit einer
Frauenquote von 1,4 Prozent erzielt die
russische Fluggesellschaft somit das
schlechteste Ergebnis der Untersuchung.
Dicht gefolgt wird das Unternehmen von
Emirates. Dort sind nur 2,3 Prozent des
Cockpit-Personals weiblich. Die dritt-
und viertschlechtesten Werte findet man
mit 2,8 beziehungsweise 3,8 Prozent bei
den skandinavischen Airlines Finnair und
SAS Scandinavian Airlines.
Komplettiert werden die Flop Fünf
von KLM Royal Dutch Airlines. In der
niederländischen Fluggesellschaft liegt
die Frauenquote mit 4,8 Prozent knapp
unter dem Durchschnitt.
Frauenquote
über den Wolken:
Flugkapitäne sind
meistens männlich
AIRLINES
Die Luftfahrtbranche in Deutschland wächst immer weiter, gleichzeitig kommt es zu
einem Anstieg von Flugverspätungen und -ausfällen. Mitschuld an diesen Problemen
trägt der Pilotenmangel, welcher bereits dafür sorgte, dass vereinzelte Maschinen
am Boden bleiben mussten.
© Monika Wisniewska, AdobeStock
Quelle: fromAtoB
Pilotinnen-Anteil bei 19 der größten Airlines der Welt
Luxair
2 10%
Air France
3 8%
United Airlines
4 7,49%
Lufthansa German Airlines
5 6%
Condor Flugdienst
6 6%
TUIfly
7 5,3%
SunExpress
8 5,1%
Eurowings
9 5%
Easyjet
10 5%
Austrian Airlines
11 5%
Swiss International Air Lines
12 5%
Pegasus Airlines
13 5%
Norwegian
14 5%
KLM Royal Dutch Airlines
15 4,83%
SAS Scandinavian Airlines
16 3,77%
Finnair
17 2,81%
Emirates
18 2,3%
Flybe
1 10%
Aeroflot Russian Airlines
19 1,4%
14 November 2019
AIRLINES
Geduld gefragt
von München nach Neu Delhi
Die meisten Flugverspätungen und
-ausfälle gibt es auf der Strecke von
München nach Neu Delhi. Rund 81 Pro-
zent aller Flüge in die indische Haupt-
stadt starteten in diesem Jahr nicht
nach Plan. Aber auch auf dem Rück-
flug nach München mussten Reisende
häufig viel Geduld mitbringen: 77,5
Prozent aller Flüge von Neu Delhi in die
bayerische Landeshauptstadt starte-
ten zu spät oder fielen aus. Das ist der
zweitschlechteste Wert der Analyse.
Komplettiert wird die „Worst Five“ des
Rankings durch drei Strecken ab Frank-
furt am Main: 66,4 Prozent aller Flüge
vom Fraport nach Bangkok sowie 64,9
Prozent aller Flüge nach Bahrain und
63,3 Prozent aller Flüge nach Taoyuan in
Taiwan waren 2019 bislang unpünktlich.
Insgesamt tauchen die Flughäfen Frank-
furt und München in dem Ranking der
50 problematischsten Flugstrecken 31-
mal auf: 21 der Flugrouten haben ihren
Start oder ihr Ziel in der hessischen
Bankenmetropole, zehn in München.
Hamburg und Berlin-Tegel sind in dem
Ranking jeweils fünfmal vertreten, Köln/
Bonn, Düsseldorf und Stuttgart jeweils
zweimal und Berlin-Schönefeld, Leipzig/
Halle und Hannover je einmal.
Türkei und Italien-Urlauber
müssen besonders oft warten
Die erste innereuropäische Flugstre-
cke befindet sich auf Platz sechs des
AirHelp-Rankings: 62,8 Prozent aller
Flüge von Hamburg ins schwedische
Göteborg starteten 2019 unplanmäßig.
Dahinter landen die Flugstrecken von
Berlin-Tegel nach Kiew (61,6 Prozent)
und von Köln/Bonn nach Istanbul (61,3
Prozent). Insgesamt sind Türkeiflüge im
Ranking neunmal vertreten und somit
am häufigsten. Auch Flugstrecken aus
und nach Italien (siebenmal) sowie
Indien (sechsmal) zählen zu den proble-
matischsten Routen.
Laut AirHelp müssen Flugreisende in
Deutschland manchmal besonders viel
Geduld mitbringen, denn auf einigen
Routen starteten in diesem Jahr nicht
einmal die Hälfte aller geplanten Flüge
pünktlich. Vor allem Türkei-, Italien-, und
Indien-Reisende waren diesbezüglich be-
sonders häufig betroffen. Das liegt in der
Regel aber nur selten an den jeweiligen
Flughäfen, denn laut Eurocontrol sind
die Airlines für fast die Hälfte aller Flug-
verspätungen selbst verantwortlich.
Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können
zu Entschädigungszahlungen in Höhe von
bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen.
Die Höhe der Entschädigungszahlung be-
rechnet sich aus der Länge der Flugstre-
cke. Der rechtmäßige Entschädigungsan-
spruch ist abhängig von der tatsächlichen
Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie
dem Grund für den ausgefallenen oder
verspäteten Flug. Betroffene Passagiere
können ihren Entschädigungsanspruch
rückwirkend durchsetzen, bis zu drei
Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwet-
ter oder medizinische Notfälle können be-
wirken, dass die ausführende Airline von
der Kompensationspflicht befreit wird.
© visivasnc, AdobeStock
Flugverspätungen und -ausfälle an 13 deutschen Flughäfen
(01.01.2018-31.08.2018; Zahlen gerundet)
Rang
Flughafen
(Code)
Anzahl
Flüge
Anzahl
verspäteter
Flüge*
Anzahl
ausgefallener
Flüge
Anteil
unplanmäßiger
Flüge**
(in %)
Höhe des Entschä-
digungsanspruches
(in Euro)***
1. Frankfurt a.M. (FRA) 150.610 49.910 3.230 35,28 225.459.000
2. Köln/Bonn (CGN) 25.950 7.620 710 32,10 47.922.000
3. München (MUC) 121.520 33.340 2.670 29,63 138.201.000
4. Hamburg (HAM) 40.620 10.060 940 27,08 51.611.000
5. Leipzig/Halle (LEJ) 5.480 1.230 210 26,28 6.664.000
6. Düsseldorf (DUS) 58.100 13.630 1.440 25,94 88.815.000
7. Bremen (BRE) 6.600 1.480 190 25,30 4.871.000
8. Hannover (HAJ) 14.350 3.040 360 23,69 18.972.000
9. Dresden (DRS) 5.800 1.150 210 23,45 4.613.000
10. Stuttgart (STR) 31.070 6.430 800 23,27 40.169.000
11. Nürnberg (NUE) 11.290 2.240 370 23,12 12.564.000
12. Berlin-Tegel (TXL) 54.490 11.110 1.290 22,76 85.153.225
13. Berlin-Schönefeld(SXF) 23.600 4.840 200 21,36 11.886.000
Quelle: airhelp.com
*
Verspätung von mindestens 15 Minuten
**
Summe verspäteter und ausgefallener Flüge
***
geschätzte Summe auf Basis der durchschnittlichen Flugzeugauslastung
In Deutschland starten täglich rund 630 Flüge verspätet oder fallen aus. Das Flug-
gasthelfer-Portal AirHelp ist der Frage auf den Grund gegangen, auf welchen Flug-
strecken von oder nach Deutschland es die meisten Verspätungen gibt. Demnach
sind Flugrouten in die Türkei besonders häufig von Problemen betroffen.
Auf diesen Flugstecken gibt es
die meisten Verspätungen
15 November 2019
Sommerferienbilanz an deutschen Flug-
häfen: Pünktlichkeit deutlich verbessert
D
ie deutschen Flughäfen sind in
den hoch frequentierten Som-
mermonaten mit besonderem
Nachdruck Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Pünktlichkeit angegangen. Der
Flughafenverband ADV hat die ergriffe-
nen Maßnahmen verfolgt und ausge-
wertet. Das Resultat ist positiv.
Verbesserte Pünktlichkeit
der Abflüge aus Deutschland
Die Pünktlichkeit der Abflüge an deut-
schen Flughäfen betrug im Juli 2019 70,1
Prozent. Das sind 12,1 Prozent mehr als
in dem Vorjahresmonat Juli 2018. Zudem
konnten Flugstreichungen erheblich redu-
ziert werden. Im Juli 2019 mussten noch
2.343 Flüge kurzfristig gestrichen werden.
Das ergibt eine Quote von 1,2 Prozent und
eine Verbesserung um 1,5 Prozent gegen-
über dem Vorjahresmonat Juli 2018.
Laut ADV wurden in den zeitrele-
vanten Prozessen die verfügbaren
Ressourcen an den Flughäfen erhöht
und durch eine flexible Steuerung
optimiert eingesetzt. Die verbesser-
te Leistungserbringung am Boden
hat zusammen mit den Maßnahmen
von Airlines und Flugsicherung dazu
beitragen, dass die Flugpläne sich
stabilisiert haben.
Weitere Verbesserung notwendig
Trotz der erfreulichen Entwicklung
kann allerdings noch keine Entwarnung
gegeben werden. Der Verband fordert
weiterhin die Unterstützung der Politik
für die deutschen Flughäfen. Sie benö-
tigen eine bedarfsgerechte Erweiterung
der Flughafenkapazitäten und eine Si-
cherung der bestehenden Betriebs- und
Tagesrandzeiten.
© synthex, AdobeStock
Die TUI-Fluggesellschaften haben seit 2018 mehr als
26 Millionen Einweg-Kunststoffartikel eingespart und
kommen dadurch ihrer Verpflichtung nach, den Bord-
betrieb möglichst nachhaltig zu gestalten.
3,7
Millionen Einweg-Plastikteile
hat das Unternehmen durch
eine Reduzierung der an
Bord ausgegebenen Plastik-Bestecksets
eingespart. Außerdem wurde die Länge
der Kopfhörerkabel gekürzt und die Plas-
tikverpackung der ausgegebenen Decken
durch eine Papiermanschette ersetzt. Zu-
dem geben die Airlines beim Bordverkauf
auch keine Plastiktüten mehr aus.
Kinder werden einbezogen
DieTUI-AirlineshabendieaufLangstrecken-
flügenanKinderausgegebenenActivityKits,
dieKinderimAltervondreibiszehnJahrenbe-
schäftigenundunterhaltensollen,neugestaltet.
StattineinerPlastikverpackungwerdendiese
jetztineinerumweltfreundlicherenPapierver-
packungangeboten,umPlastikabfällezuredu-
zieren.SieermutigendieKinderauch,darüber
nachzudenken,wiesiezurReduzierungvon
PlastikabfällenimUrlaubbeitragenkönnen.
Neues Amenity Kit
spart Einweg-Artikel
Darüber hinaus hat die Airline auch ein
neues Amenity Kit entwickelt, das in
einer wiederverwendbaren Verpackung
aus recycelten PET-Kunststoffflaschen
ausgegeben wird. Dabei wird nicht nur
recyceltes Plastik für die Kits verwendet,
sondern zugleich werden eine Million
zusätzlicher Einweg-Plastikartikel aus den
Kits eingespart. Wo aus Hygienegründen
weiterhin Verpackungen nötig sind, wird
dafür FSC-zertifiziertes Papier verwendet.
Sämtliche Fortschritte wurden im
Kontext des Engagements aller Airlines
der TUI Group für eine Einsparung von
40 Millionen Einweg-Plastikartikeln bis
2020 erzielt. Dies trägt zum Gesamtziel
bei, bis 2020 insgesamt 250 Millionen
Einweg-Plastikartikel einzusparen. Zu den
Maßnahmen gehören auch die Vermei-
dung von 112 Millionen Einweg-Plastik-
artikeln aus Hotels, die Einführung der
„Plastikreduzierungs-Richtlinien“ für Ho-
tels sowie das von TUI Cruises gestartete
Plastikreduktionsprogramm „Wasteless“.
Bordangebot wird nachhaltiger
Laut der TUI Aviation hält diese im Einkauf
ständig Ausschau nach nachhaltigen
Produkten für unser Bordangebot. In
Deutschland, und ab November auch in
Großbritannien, werden an Bord „Brace-
nets“ angeboten. Dies sind aus Fischer-
netzen gefertigte Armbänder, welche sich
losgerissen haben oder absichtlich im
Meer versenkt wurden. Diese „Geister-
netze“ können jahrzehntelang durch die
Meere treiben und sind für viele Tiere eine
tödliche Falle. Diese Netze werden gebor-
gen, gereinigt und anschließend werden
daraus Armbänder gefertigt. Ein Teil der
Erlöse geht an die Meeresschutz-Organisa-
tion Healthy Seas Organisation.
© diy13, AdobeStock
Nachhaltigkeit über den Wolken:
Airlines sparen Plastikartikel ein
16 November 2019
VERMISCHTES
Mit diesen Tipps gelingt die Kreuzfahrt
D
ementsprechend haben sie auch
die Regularien an Bord angepasst
– von der Kleiderordnung bis zur
Tischordnung geht es heute meist leger
und lockerer zu. Doch wer zum ersten
Mal über die Gangway schreitet und
frische Seeluft schnuppert, wird nicht
selten von der Sorge begleitet nicht
an alles gedacht zu haben. Der Kreuz-
fahrt-Anbieter Meravando liefert Tipps,
damit Kreuzfahrtneulinge sich nicht
völlig unvorbereitet in das Abenteuer
stürzen müssen.
Die Bordkarte: Das wichtigste
Dokument
Die Bordkarte ist das wichtigste Doku-
ment, dass Passagiere hüten sollten wie
ihren Augapfel. Während der Pass aus
bürokratischen Gründen bei einigen
Reedereien und Routen am Anfang der
Reise eingesammelt und erst gegen
Ende wieder ausgegeben wird, dient
die Bordkarte als Ausweisdokument,
Zahlungsmittel und Zimmerschlüssel in
einem. Unpraktisch also für denjenigen,
der nach dem ersten Landausflug ohne
Ausweis, Geld und Schlüsselkarte vor
der Crew steht und diese überzeugen
muss, wirklich Passagier auf diesem
Schiff zu sein.
Landausflüge unter Eigenregie
Wer bei einem Kreuzfahrtschiff an
Bord geht, möchte natürlich nicht nur
die Annehmlichkeiten auf dem Schiff
genießen, sondern auch fremde Städte
und Länder erkunden. Doch bei der Pla-
nung der Landausflüge sollten Kreuz-
fahrt-Neulinge sich bewusst sein, dass
nicht immer die einfachste Lösung die
optimalste ist. Viele Reedereien bieten
bei Landausflügen ein Rundum-Sorg-
los-Paket an, vom Transport bis zum
Stadtrundgang und dem Besuch der
bekanntesten Sehenswürdigkeiten wird
an alles gedacht. Bei diesen Ausflügen
bleibt die Individualität meist auf der
Strecke und die Angebote sind ver-
gleichsweise teuer. Wer seinen Landtag
lieber selbst plant, kann allein oder in
kleinen Gruppen mit einem lokalen
Guide einen sehr viel entspannteren
und noch dazu günstigeren Tag zu erle-
ben. Doch auch hier gilt: Gute Vorberei-
tung ist alles! Kreuzfahrt-Profis planen
im Voraus, was sie auf keinen Fall
verpassen möchten und wie viel Zeit
für Sightseeing, Shopping und Trans-
port eingeplant werden muss, damit sie
auf jeden Fall pünktlich wieder an Bord
ihres Schiffes ankommen. Dieses wartet
im Zweifel nämlich nicht auf verspätete
Alleinreisende.
Come as you are? – Der Gardero-
ben Guide
Die Kleiderordnung ist auf den meisten
Schiffen längst nicht mehr so streng wie
früher – mit legerer Freizeitkleidung sind
Passagiere in den meisten Fällen gut be-
raten. Sollte es doch mal etwas förmli-
cher zugehen, sind Kleid und Anzug eine
gute Wahl, um sich unter das dinierende
Volk zu mischen. High Heels sind an
Deck eher ungeeignet. Bei stärkerem
Seegang und Nässe bieten hohe Hacken
wenig Halt und auch die steile Gangway
kann schnell zur Stolperfalle werden.
Wessen Garderobe außerdem zum gro-
ßen Teil aus sommerlich leichter weißer
oder heller Kleidung besteht, sollte sich
nicht am Heck aufhalten. Denn dort
können durch die Schornsteine Rußpar-
tikel ausgestoßen werden, die unschöne
schwarze Flecken hinterlassen.
No Smoking, please!
Wer raucht und auch im Urlaub nicht
auf seine geliebten Glimmstängel
verzichten möchte, wird schnell
feststellen, dass die Vorschriften auf
Kreuzfahrtschiffen hier genauso ein-
deutig wie streng sind. Das Rauchen
ist ausschließlich in eigens dafür vor-
Eine Kreuzfahrt vereint den Traum vieler Reisender, die Meere zu befahren, neue
Städte, Länder und Kulturen zu entdecken und dabei nicht auf Luxus zu verzich-
ten. Kein Wunder also, dass diese Reiseform immer beliebter wird und längst nicht
mehr nur für Großverdiener attraktiv ist.
© stokpic, Pixabay.com
17 November 2019
VERMISCHTES
gesehenen und markierten Bereichen
gestattet. Daran sollte sich auch jeder
unbedingt halten, wenn die heimliche
Kabinen-Zigarette nicht zu Feueralarm
und Massenpanik führen soll. Und
auch elektrische Geräte sind unter
Deck mit Vorsicht zu benutzen. Nicht
wenige, wie Lockenstab und Bügel-
eisen, werden von einigen Reedereien
sogar ganz verboten.
Kabinenwahl
bei einer Kreuzfahrt
Die Wahl der richtigen Kabine kann
sich auf einem Kreuzfahrtschiff knifflig
gestalten, die Auswahl ist groß und
die Optionen zahlreich. Abzuwägen
gilt, wie viel Zeit letztendlich in der
Kabine verbracht wird und ob sich der
Aufschlag für ein Fenster lohnt. Wer
sich frische Luft um die Nase wehen
lassen möchte, sollte sich ohnehin für
eine Kabine mit Balkon entscheiden.
Fenster in Außenkabinen lassen sich
in der Regel nämlich nicht öffnen.
Wer zum ersten Mal eine Schiffsreise
unternimmt und nicht weiß, ob er zu
Seekrankheit neigt, bucht am besten
erst einmal eine sogenannte Schnup-
perfahrt von wenigen Tagen, vorzugs-
weise im Mittelmeer. Hier ist die See
nämlich besonders ruhig. Wer sich
aber direkt für eine längere Kreuzfahrt
entscheidet, dem sei eine Kabine im
mittleren Teil des Schiffes ans Herz ge-
legt, da hier die Wellen am wenigsten
zu spüren sind. Für guten Schlaf ist zu
beachten, dass kein Fahrstuhl oder ein
anderer hochfrequentierter Ort in der
Nähe ist.
Oh Captain, mein Captain!
Die meisten Reedereien bieten wäh-
rend der Kreuzfahrt eine sogenannte
Kapitänsstunde an. Hier können die
Passagiere den Kapitän, den Kreuzfahrt-
direktor und die Techniker mit all den
Fragen löchern, die ihnen schon immer
auf der Seele brennen. Das „Wer-wie-
was“ der Schiffsfahrt dauert etwa eine
Stunde und lässt auch die wasserscheu-
ste Landratte zum Seebären werden.
Handgepäck mon amour
Packen für die Kreuzfahrt funktioniert
fast wie bei jeder anderen großen Reise
auch. Denn alte Kreuzfahrt-Hasen haben
immer einen Satz Kleidung, abgestimmt
auf das Klima des Abfahrtsortes, in ihrem
Handgepäck. Denn so ziemlich jedem
ist auf einer Flugreise wohl schon mal
ein Gepäckstück verloren gegangen und
ohne Ersatzkleidung kann es da schnell
ziemlich warm oder eben kalt werden.
Beim Flug zum Kreuzfahrtschiff und dem
zusätzlichen Transport-Aufwand erhöht
sich natürlich auch das Risiko eines
solchen Gepäckverlustes. Zudem sind auf
einigen Schiffen auch die Kabinen erst
gegen Nachmittag beziehbar und ein gut
gepacktes Handgepäckstück wird so zur
wahren Wunderwaffe.
Touristen fühlen sich im Ausland nicht immer willkommen
Klischees über Touristen im Ausland tragen
dazu bei, das Bild von ausländischen Besu-
chern zu prägen. Dabei tragen die Deut-
schen Sandalen mit Tennissocken, die Briten
sind trinkfreudig und laut und die Chinesen
treten an allen Touristen-Hotspots in großen
Reisegruppen auf. Wie ist aber die eigene
Wahrnehmung der Urlauber im Ausland?
Fühlen sie sich willkommen oder unbeliebt?
Briten fühlen sich
am unbeliebtesten
Eine aktuelle Umfrage von YouGov zeigt:
61 Prozent der Briten glauben, dass
ihre Landsleute im Ausland keine gern
gesehenen Urlaubsgäste sind. Auch die
Franzosen glauben nicht an ihre positive
Wirkung im Ausland: 47 Prozent glauben
an ein eher negatives Bild.
47 Prozent der Befragten aus Deutsch-
land glauben, dass Touristen aus ihrem
Land im Ausland nicht gemocht werden.
Damit landen sie auf der Liste auf Platz 2.
Inder, Schweden und Spanier
fühlen sich gemocht
Wenn es um ihre Landsleute im Ausland
geht, haben besonders Inder ein positives
Bild. Nur zehn Prozent denken, dass sie
nicht gut in anderen Ländern ankommen.
Selbstbewusst sehen es auch die Schwe-
den: Nur 25 Prozent denken, dass Schwe-
den ein negatives Image im Ausland haben.
Verhasste Touristen?
Befragte, die glauben, dass Touristen aus ihrem Land in Ausland nicht gemocht werden
UK
1 61%
Deutschland
2 47%
Frankreich
3 47%
Italien
4 44%
Australien
5 42%
China
6 35%
USA
7 32%
Spanien
8 29%
Schweden
9 25%
Indien
10 10%
Quelle: YouGov
Basis: 29.004 Befragte (ab 18 Jahren) in 26 Ländern; 2019
© Bits and Splits, AdobeStock
18 November 2019
VERMISCHTES
150 Jahre später:
Expats und Reisende schreiben
immer noch gerne Postkarten
V
om umstrittenen zum populärsten
Kommunikationsmittel, dann durch
digitale Konkurrenz geschwächt,
aber längst nicht totzukriegen. Die
Postkarten-App Postando nimmt den Ge-
burtstag zum Anlass, die Geschichte der
Kurznachricht Revue passieren zu lassen.
Von der Correspondenz
zur Postkarte
Auf der Suche nach einer raschen, offe-
nen Kommunikationsmöglichkeit wurde
die Postkarte in Europa am 01.10.1869
in Österreich-Ungarn unter dem Namen
„Correspondenz-Karte“ eingeführt. Mit
zunehmender Mobilität gab es immer
mehr Anlässe für kurze Mitteilungen, die
einen aufwendigen Brief nicht lohnten.
Die Correspondenz-Karte bat hierfür
eine preiswerte und schnelle Lösung. In
Deutschland hatte die Karte allerdings
keinen leichten Start. Persönlicher Schrift-
verkehr, den jeder mitlesen konnte, der
vielleicht gar anzügliche Nachrichten ent-
hielt, galt als unsittlich. Aber nur ein Jahr
später wurde sie auch in Deutschland
und der Schweiz eingeführt. Den offiziel-
len Namen Postkarte vergab die Post in
Deutschland erst am 1. März 1872.
Um 1900 erfuhr die Postkarte einen
regelrechten Boom – siebenmal täglich
zugestellt, im Durchschnitt innerhalb
von zwei Stunden beim Empfänger.
Vereine sowie Fachzeitschriften stießen
hervor und sogar Postkartenfach-
geschäfte, in denen Kunden nicht nur
Karten mit Motiven vor Ort, sondern
aus aller Welt finden konnten. So waren
Postkarten bis in die 1920er Jahre ein
beliebtes Sammelobjekt und zogen eine
ganze Zubehörindustrie nach sich.
Aussehen und Format
der Postkarte über die Jahre
Zu Beginn prangte auf der einen Seite
der Postkarte die persönliche Nachricht,
während die andere für die Adresse re-
serviert war. Dann kam die große Verän-
derung: Auf der für den Text bestimm-
ten Seite druckte man Zeichnungen und
Grafiken, später dann sogar Fotografien.
Der Text musste eng daneben gedrän-
gelt werden oder schlängelte sich rund
um das Bild. Denn die zweite Seite war
weiterhin ausschließlich für die Adres-
se vorgesehen. Erst 1904 wurde der
Teilungsstrich eingeführt: Fortan teilten
sich Adresse und Text die Rückseite,
vorne war Platz für das gedruckte Bild.
Nicht eher als am 1. Oktober 1927 wur-
de das heute bekannte Standardformat
für Postkarten eingeführt. Aber auch
heute gibt es neben diesem noch weite-
re Formate, wie Herz- oder Panorama-
formen sowie Postkarten mit gezackten
Rändern und vieles mehr.
Motive und Anlässe
im Zeichen der Zeit
Zunächst wurde die Postkarte haupt-
sächlich für geschäftliche Zwecke
versendet. Mit neuen Druckverfahren
und später dem Farbdruck war die
Massenherstellung möglich. Ihren
ersten Masseneinsatz hatte das neue
Kommunikationsmittel im deutsch-fran-
zösischen Krieg 1870-1871 als Feld-
postkarte. In dieser Zeit wurden rund
10 Millionen von ihnen von der Front in
die Heimat gesendet – unter anderem
dank der Gratis-Zustellung für deutsche
Truppen. Abgesehen davon konnten die
Karten anfangs lediglich innerhalb des
eigenen Landes verschickt werden. Mit
der Gründung eines Weltpostvereins
im Jahr 1875 war der Versand innerhalb
Europas schließlich auch länderüber-
greifend möglich, ab 1878 weltweit.
Viele Motive zeigten Landschaften, Stadt-
ansichten oder Schauspielerporträts.
Um 1900 war die Erlebnisfotografie ein
großes Thema und die Postkarte bekam
eine Reportage-Funktion. Sie zeigte
Bilder von Ereignissen, wie Unfällen
oder Aufmärschen, denn sie erreichte
den Adressaten meist schneller als eine
Zeitung. Im 20. Jahrhundert erfreute sich
die Postkarte immer größerer Beliebt-
heit für das Versenden von Urlaubsgrü-
ßen, Liebesnachrichten, Glückwünschen
zu Weihnachten oder zum Geburtstag
sowie Beileidsbekundungen.
Emotionen statt Masse
In den 50er-Jahren bis in die 80er-Jahre
stellte die Post jährlich relativ gleichblei-
bend rund 900 Millionen Postkarten zu. Mit
Beginn des neuen Jahrtausends und neuen
Technologien musste die Kurznachricht
des 19. und 20. Jahrhunderts allerdings
zurückstecken und wurde zumeist durch
elektronische Rivalen wie zunächst SMS
und E-Cards, dann WhatsApp & Co. ersetzt.
Aber ganz verschwunden ist sie nie und
auch 2018 wurden nach, aus und inner-
halb von Deutschland noch insgesamt
155 Millionen Postkarten versendet. Laut
Postando teilen Absender mit Postkar-
ten Erlebnisse und Erinnerungen auf
enorm emotionale Art und Weise, ohne
dass sie in der Flut an digitalen Nach-
richten untergehen. Und das bekommt
wieder einen höheren Stellenwert in
unserer Gesellschaft. Sie werden heute
ebenso emotional empfunden wie ein
Geschenk, das man gerne noch lange
aufbewahrt, an Kühlschrank oder Pinn-
wand heftet und in Erinnerung behält.
Die Postkarte hat im Oktober dieses Jahres ihren 150. Geburtstag gefeiert und ist
trotz moderner Kommunikationsmittel aus dem Urlaubsbild nicht wegzudenken.
Sie unterlag in der Zeit des 19. und 20. Jahrhunderts einem starken Wandel.
© Martin Schütz, AdobeStock
19 November 2019
VERMISCHTES
Reiseziele: Die Städte mit
den höchsten Besucherzahlen
B
angkok behält auch in diesem
Jahr den globalen Spitzenplatz
als Destination mit den meis-
ten Übernachtungen weltweit (22,78
Millionen). Auf den Plätzen zwei und
drei der Reiseziele folgen Paris (19,10
Millionen) und London (19,09 Millio-
nen). Mit Antalya (12,41 Millionen, Platz
10) befindet sich in diesem Jahr eine
neue Destination unter den globalen
Top 10-Städten. Zum Vergleich: Berlin
landet mit 5,4 Millionen internationa-
len Besuchern auf Platz 34, München
mit 3,8 Millionen auf Platz 55 und
Frankfurt mit 2,4 Millionen auf Platz 81.
Das ergibt der Global Destination Cities
Index von Mastercard.
Steigende Zahl internationaler
Übernachtungsgäste
Alle globalen Top 10-Städte verzeichne-
ten im Jahr 2018 mehr internationale
Übernachtungsgäste als im Vorjahr, mit
Ausnahme von London. Das spiegelt
den weltweit starken Anstieg in den
Besucherzahlen wider. Seit 2009 wuchs
die Zahl der internationalen Übernach-
tungsgäste insgesamt um erstaunliche
76 Prozent. Der größte Anstieg ist bei
Städten im asiatisch-pazifischen Raum
zu verzeichnen: In den letzten zehn
Jahren gibt es dort ein jährliches durch-
schnittliches Wachstum von 9,4 Prozent
an internationalen Reisenden.
Auch im europäischen Ranking ver-
zeichnet die Mehrheit der Top 10-Reise-
ziele einen Zuwachs an internationalen
Besuchern. Die Metropolen London
und Paris sind hier weiter unangefoch-
ten an der Spitze, sowohl bei der Anzahl
der Besucher als auch bei dem Ranking
mit den höchsten Besucher-Ausgaben
(London mit 15,01 Milliarden Euro und
Paris mit 12,81 Milliarden Euro). In Ber-
lin gaben die internationalen Besucher
3,29 Milliarden Euro aus.
Hamburgs auf Platz 100 der Rei-
seziele weltweit
Wie im letzten Jahr konnte sich Ham-
burg (Platz 5; 8,1 Prozent Wachstum)
erneut in den Top 10 der am schnells-
ten wachsenden Städte-Destinationen
Europas platzieren und stieg sogar um
einen Platz nach oben. Dicht auf den
Fersen folgt Düsseldorf (Platz 6; 7,9 Pro-
zent Wachstum), die zweite deutsche
Stadt in diesem Ranking. Weltweit liegt
Hamburg mit 1,6 Millionen internatio-
nalen Besuchern auf Platz 100 und Düs-
seldorf mit 1,3 Millionen auf Platz 120.
Weitere Ergebnisse aus dem Glo-
bal Destination Cities Index 2019
1.
Kontinuierliches Wachstum: Die Zahl
an internationalen Besuchern und die
Besucher-Ausgaben steigen Jahr für Jahr.
Seit 2009 nahmen die Besucherzahlen im
Jahresdurchschnitt um 6,5 Prozent gegen-
über dem Vorjahr zu, die Besucher-Aus-
gaben um durchschnittlich 7,4 Prozent.
2.
Die anhaltende Dominanz der Groß-
städte: Insgesamt blieben die Plätze der
Top 10-Städte sehr stabil. Während es
bei den Besucherzahlen kleinerer Städte
mitunter erhebliche Bewegungen gab,
sind die Top 10 weitgehend konstant ge-
blieben. London, Paris und Bangkok ge-
hörten seit 2010 zu den Top 3, Bangkok
war innerhalb der letzten sieben Jahre
sogar sechsmal die Nummer eins.
3.
Die Städte im asiatisch-pazifischen Raum
verzeichnen mit 9,4 Prozent den größten
Anstieg an internationalen Reisenden.
Im Vergleich dazu wuchs die Anzahl der
Reisenden in Europa nur um 5,5 Prozent.
Dieser Trend wird durch das Wachstum
bei der Zahl der chinesischen Reisenden
noch verstärkt. Seit 2009 hat sich China
um sechs Plätze nach oben geschoben
und ist damit Nummer zwei im Ranking
der Länder mit den meisten internatio-
nalen Reisenden, hinter den USA.
Rang Stadt
Anzahl
Übernachtungsgäste
Aufenthaltslänge
Kosten pro Tag
(USD)
1.
Bangkok,
Kambodja
22,78 Millionen 4,8 Nächte 184$
2.
Paris,
Frankreich
19,10 Millionen 2,5 Nächte 296$
3.
London,
Vereinigtes Königreich
19,09 Millionen 5,8 Nächte 148$
4.
Dubai,
VAE
15,93 Millionen 3,5 Nächte 553$
5.
Singapur,
Singapur
14,67 Millionen 4,2 Nächte 272$
6.
Kuala Lumpur,
Malaysia
13,79 Millionen 5,7 Nächte 142$
7.
New York,
USA
13,60 Millionen 7,9 Nächte 152$
8.
Istanbul,
Türkei
13,40 Millionen 5,8 Nächte 106$
9.
Tokyo,
Japan
12,93 Millionen 5,4 Nächte 196$
10.
Antalya,
Türkei
12,41 Millionen 14,0 Nächte 44$
Die weltweit meist besuchten Städte 2018
© virojt, AdobeStock
Bangkok ist die am meisten besuchte Stadt im
Jahr 2018
20 November 2019
VERMISCHTES
Privat und geschäftlich:
Geschäftsreisen werden gerne mit
persönlichem Urlaub verbunden
D
enn wer für die Geschäftsreise
ohnehin schon die Anfahrt auf
sich genommen hat, nutzt den
Aufenthalt auch gerne für sich selber.
Das ist das Ergebnis der aktuellen Stu-
die „Chefsache Business Travel 2019“
vom Deutschen Reiseverband.
Fast drei Viertel der Geschäftsleu-
te hängt private Urlaubszeit ran
Laut der Studie haben 72 Prozent der
Geschäftsreisenden bereits das Nützliche
mit dem Angenehmen verbunden und
die Reise für private Aufenthalte verlän-
gert. Wer öfter als dreimal pro Monat
beruflich unterwegs ist, unternimmt
dabei besonders häufig auch gerne
etwas privat. 80 Prozent der Vielreisen-
den haben ihre Geschäftsreise bereits
für private Aufenthalte verlängert.
Auch Chefs kombinieren auf
Reisen häufig Geschäftliches mit
Privatem
Acht von zehn Geschäftsführern kombinie-
ren Dienstreisen mit (Kurz-)Urlaub. Ange-
stellte Fach- und Führungskräfte hingegen
nutzen die Möglichkeit weniger. Von ihnen
nehmen etwa zwei Drittel die Möglichkeit
zur Verlängerung wahr. Jeder Dritte der
befragten Geschäftsreisenden hat bereits
vorsorglich die Rückreise um ein paar Stun-
den nach hinten verschoben, um sich zum
Beispiel noch mit Bekannten zu treffen.
Mit der Familie
auf Geschäftsreise
21 Prozent nehmen ihren Partner oder
die ganze Familie mit auf Dienstreise.
Rund die Hälfte der Befragten haben
eine oder mehrere Übernachtungen
mit der Familie angehängt. Auf Reisen
würden besonders die An- und Abreise
stressen, so die Studie. Wer beruflich
viel unterwegs sei, würde versuchen
diese Phasen zu verringern und öfter
die Gelegenheit nutzen, sich nach ge-
taner Arbeit vor Ort zu erholen.
Privater Urlaub nach dem Ge-
schäftstermin wird selbst bezahlt
Für zusätzliche Hotelübernachtungen
selbst zu bezahlen, nehmen 55 Prozent
gern in Kauf. Auch die Mehrkosten für
Familie oder Freunde zahlt jeder Zweite
selbstverständlich privat. Jedoch ist nur
jeder dritte Geschäftsreisende bereit,
einen höheren Preis für einen späteren
Flug zu bezahlen.
Geschäftliche Reisen werden gerne mit privaten Aktivitäten verbunden. So lässt
sich der Messebesuch oder der Kundentermin mit dem Treffen von Freunden
oder einer Stadtbesichtigung vereinbaren.
© Monkey Business, AdobeStock
21 November 2019
Fliegen bei Krankheit
setzt Ohren unter Druck
E
s drückt beim Abheben und es
drückt bei der Landung. Wer fliegt,
kennt das dumpfe Gefühl auf dem
Trommelfell. Prof. Dr. Joachim Hornung,
leitender Oberarzt der Hals-Nasen-Oh-
ren-Klinik – Kopf- und Halschirurgie er-
klärt, dass während des Starts und beim
Steigflug der Kabinendruck im Flugzeug
abnimmt. Im Verhältnis dazu herrscht
im Mittelohr dann zu viel Druck. Beim
Landeanflug ist es genau umgekehrt.
Hauptakteur bei diesem Hin und Her
ist das Trommelfell. Aufgrund des
wechselnden Drucks wölbt es sich nach
innen oder außen. „Meist ist uns schon
durch Schlucken oder Gähnen gehol-
fen. Dann nämlich strömt Luft über das
Gaumensegel und die Ohrtrompete
ins Mittelohr und das Trommelfell wird
entlastet“, beschreibt der HNO-Arzt den
natürlichen Prozess. Klappt der Aus-
gleich nicht auf Anhieb, hilft noch das
sogenannte Valsalva-Manöver: Nase
zuhalten und bei geschlossenem Mund
versuchen, durch die Nase auszuatmen.
SOS-Trick Nasenspray
Wer nun erkältet ist, muss vor dem
Fliegen aufmerksam sein. Laut Hor-
nung sollte eigentlich nicht fliegen,
wem der Druckausgleich nicht ge-
lingt. Im schlimmsten Fall kann es zu
geplatzten Äderchen im Ohr kommen,
zu bleibenden Hörschäden und bei
Vorbelastungen sogar zum Reißen des
Trommelfells. Ein kleiner Notfalltrick ist
das Nasenspray: Es lässt die Schleim-
häute der Nase abschwellen und kann
den Druckausgleich für kurze Zeit
wieder ermöglichen. Es sollte vor dem
Fliegen geprüft werden, ob das klappt.
Hilft auch das nicht, rät der Arzt vom
Fliegen ab. Wenn doch, dann rät er, das
Spray jeweils eine Stunde vor Start und
Landung zu verwenden. Wer sich nicht
sicher ist und vor dem Abflug noch
etwas Zeit hat, bespricht sich am besten
mit seinem HNO-Arzt.
Im Flugzeug mit den Kleinen
Kinder sind übrigens nicht anfälliger
für den Ohrendruck im Flugzeug als
Erwachsene. Aufgrund ihrer sich noch
entwickelnden Anatomie fällt ihnen al-
lerdings der Druckausgleich manchmal
schwerer. Mit Trinken oder Bonbonlut-
schen kann der natürliche Öffnungsme-
chanismus der Ohrtrompete aber gut
angeregt werden. Kinder, die häufiger
Probleme mit ihren Ohren haben, soll-
ten vor einer Reise von einem HNO-Arzt
durchgecheckt werden.
Besondere Vorsicht
beim Tauchen
Soll es im Urlaub nicht nur in die Lüfte,
sondern auch in die Tiefe gehen, gilt be-
sondere Vorsicht. Prof. Hornung mahnt,
wer vor dem Tauchgang keinen Druck-
ausgleich machen kann, der darf nicht
tauchen – auch nicht mit Nasenspray. Er
warnt weiter, dass es sonst unter Um-
ständen sogar tödlich ausgehen könnte.
Und wer zuvor noch nie getaucht ist,
muss sich im Vorfeld von seinem HNO-
Arzt untersuchen lassen, um mögliche
Beeinträchtigungen abzuklären.
Im Flugzeug haben die Ohren durch den wechselnden Kabinendruck einiges zu tun.
Fliegen mit Erkältung kann problematisch sein. Das Universitätsklinikum Erlangen er-
klärt, welche Tricks es gibt, wenn der körpereigene Druckausgleich nicht mehr klappt,
wann man lieber am Boden bleiben sollte, ob Kinderohren besonders empfindlich
sind und welche Regeln für Taucher gelten.
© kritchanut, AdobeStock
GESUNDHEIT
© Erica Smit, AdobeStock
22 November 2019
GESUNDHEIT
Bei Bettwanzen-Verdacht:
Koffer in die Badewanne stellen
Bettwanzen gelangen oft als un-
erwünschtes Urlaubsmitbringsel ins
Schlafzimmer. Bei Verdacht auf die
Schädlinge sollten die Koffer nach
Rückkehr in die Badewanne gestellt und
vorsichtig geöffnet werden. Dies rät die
Deutsche Gesellschaft für Entomologie
und Acarologie im Gesundheitsmaga-
zin "Apotheken Umschau". So können
Wanzen nicht entkommen. Die Wäsche
verpackt man dann in luftdichte Plastik-
tüten bis sie in die Waschmaschine
wandert.
Oft werden Wanzen erst entdeckt, wenn
sie sich vermehrt haben. Dann sollte
man einen Schädlingsbekämpfungs-
experten zurate ziehen. Die Gesellschaft
für Entomologie und Acarologie rät dazu,
da dieser Kotspuren oder Häutungsreste
eindeutig zuordnen kann. Kammerjäger
hängen Bilder ab, untersuchen Betten
und Polstermöbel und besprühen Ver-
stecke mit Insektiziden. Sie arbeiten
auch mit Temperaturverfahren und ste-
cken befallene Gegenstände in Wärme-
zelte oder schockgefrieren sie.
© agrarmotive, AdobeStock
Bagatellverletzungen auf Fernreisen
sollte man ernst nehmen: Durch Schürf-
wunden oder Insektenstiche eindrin-
gende Keime können besonders bei
tropischem Klima rasant verlaufende
Infektionen auslösen. Zu den unange-
nehmen, teils gefährlichen Urlaubser-
fahrungen zählt die Bekanntschaft mit
Krankheitserregern wie Staphylokok-
kus, Streptokokkus, Wasserkeimen und
Co.. Nicht, dass man mit Bakterien nicht
auch zu Hause in Kontakt käme. Laut
der Klinik für Dermatologie am Klinikum
Nürnberg handelt es sich in anderen
Regionen der Erde meist um Subtypen
oder -spezies dieser Keime, die im
Kontakt mit Europäern eine andere Re-
aktion des Immunsystems hervorrufen.
Dazu kommt, dass in manchen, vor al-
lem asiatischen Ländern durch den Ein-
satz von Antibiotika in Landwirtschaft
und Viehzucht dramatische Resistenz-
entwicklungen bis hin zu superresisten-
ten Keimen zu beobachten sind.
Kleinste Verletzungen
reichen schon
Lagern Keime prinzipiell auch auf gesun-
der Urlauber Haut, ohne dass dadurch
Krankheitssymptome entstehen würden,
so reichen kleinste Verletzungen, dem
Übel seinen Weg zu bahnen. Eitrige
Hautentzündungen (Pyodermien), Wund-
rosen, Furunkel, Abszesse – Fernreisen-
de mit solchen „Souvenirs“ kommen
besonders zwischen Mai und Oktober
mehrmals pro Monat in die Klinik.
Wird die schützende Hautbarriere
durchbrochen, beispielsweise durch In-
sektenstiche oder Schürfverletzungen,
verlaufen bakterielle Hautinfektionen
mit Erregern, mit denen unser Immun-
system keine Erfahrungen hat, zudem
im subtropischen Klima viel schneller.
Und gute medizinische Versorgung ist
nicht unbedingt erreichbar.
Daher sollte man Bagatellverletzungen
auf Reisen nie unterschätzen. Was zu
Hause kein Pflaster wert wäre, bedarf
im Urlaub einiger Sorgfalt und einer
vernünftigen Reiseapotheke: Desinfek-
tionsmittel, eine antibiotische Salbe,
Verbandsmaterial und Pflaster gehö-
ren in jedem Fall hinein. Wer zudem
Hygienestandards einhält, auch kleine
Blessuren ernst nimmt, desinfiziert,
abpflastert und regelmäßig kontrolliert,
kann hässlichen und schmerzenden
Mitbringseln vorbeugen.
Hässliche Souvenirs:
Wundinfekt mit Urlaubskeimen
© MichaelJBerlin, AdobeStock
23 November 2019
Klimawandel führt zu mehr Asthma-Toten
Wo Schwangerschaftsabbrüche (nicht) erlaubt sind
D
er fortschreitende Klimawandel und
durch Asthma bedingte Todesfälle
hängen miteinander zusammen.
Das haben Wissenschaftler des zum Na-
tionalen Forschungsrat CNR gehörenden
Istituto di Scienze Marine ermittelt. Mithilfe
einer Datensammlung aus den USA wurde
festgestellt, dass eine direkte Korrelation
zwischen Hitzeperioden und der gefürch-
teten Lungenkrankheit besteht.
5.000 Todesfälle pro Jahr
„Unser Team hat bereits vor drei Jahren
im Rahmen des Forschungsprojektes
NextData die Hypothese aufgestellt,
dass es einen signifikanten Zusammen-
hang zwischen Dürreperioden und
Asthma-Toten gibt“, erklärt Projektleiter
Sergio Bonomo. Diese Vermutung ist
jetzt mithilfe von seit 1950 in den Ver-
einigten Staaten gesammelten statisti-
schen Daten erhärtet worden.
In den USA gehört die gefürchtete Lun-
genkrankheit mit 20 Mio. Patienten und
über 5.000 Todesfällen im Jahr zu den
am meisten verbreiteten Pathologien.
Trockenperioden sind dort vor allem
durch die sogenannte „Atlantic Multide-
cadal Oscillation“ und die „Pacific Decadal
Oscillation“ bestimmt. Die durch Asthma
bedingten Sterberaten im Zeitraum 1950
bis 2015 wurden deshalb mit diesen bei-
den Klimaindikatoren abgeglichen.
„Wir haben festgestellt, dass die in
verschiedenen Altersgruppen beobach-
tete Sterblichkeit die gleiche zeitliche
Periodizität aufweist“, meint der italie-
nische Wissenschaftler abschließend.
Die multidisziplinäre Untersuchung ist
in Zusammenarbeit mit dem Istituto per
la Ricerca e l‘ Innovazione Biomedica und
dem ebenfalls zum CNR gehörenden Is-
tituto di Scienze dell‘Atmosfera e del Clima
durchgeführt worden. Details wurden im
„Scientific Report“ publiziert. Nächstes
Ziel ist die Erweiterung der Studie um
epidemiologische Daten und andere
Pathologien aus dem Mittelmeerraum.
Quelle: pressetext.com
Am 28. September findet weltweit der Safe
Abortion Day (Tag des sicheren Schwanger-
schaftsabbruchs) statt. Grundsätzlich stehen
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
unter Strafe, allerdings ist ein Abbruch in
den ersten zwölf Wochen unter bestimm-
ten Voraussetzungen möglich. Europaweit
gibt es kein Land mehr, in denen Schwan-
gerschaftsabbrüche unmöglich sind. Im
vergangenen Jahr hatte Irland als letztes
europäisches Land mit vollständigem Abtrei-
bungsverbot den Schwangerschaftsabbruch
legalisiert. Wie es im Rest der Welt aussieht,
zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Anga-
ben des Center for Reproductive Rights.
© New Africa, AdobeStock
GESUNDHEIT
24 November 2019
„Die Reduktion von Arbeitsstunden ist so-
wohl ethisch richtig als auch von den meis-
ten Angestellten erwünscht. Viele müssen
länger arbeiten, als sie wollen. Aber eine
landesweite Obergrenze ist weder realis-
tisch noch wünschenswert, da jede Grenze
auf die Bedürfnisse verschiedener Sektoren
eingehen muss“, erklärt der Forscher.
Briten arbeiten eine Stunde mehr
Skidelsky hat in seiner Studie im Auftrag
der britischen Labour Party untersucht,
wie lange Angestellte in jedem EU-Land
pro Woche arbeiten. Der Forscher ana-
lysierte auch anhand von Beispielen wie
Frankreich, wo die Arbeitswoche im Jahr
1998 auf 35 Stunden reduziert wurde,
wie Länder die Überarbeitung der Ange-
stellten bekämpfen können.
Es zeigte sich, dass der EU-Durchschnitt
bei 41,2 Wochenstunden liegt. Am
längsten arbeiten mit 44,2 Stunden die
Griechen. Doch auf dem zweiten Platz
liegen Großbritannien und Österreich,
wo Angestellte durchschnittlich 42,5
Stunden arbeiten. In Frankreich arbei-
ten Angestellte trotz der Obergrenze
40,4 Stunden pro Woche. Die kürzeste
Arbeitswoche haben mit 38,5 Stunden
die Dänen.
„Obergrenze weitgehend
wirkungslos“
Laut der Studie sollten Staaten nicht
wie in Frankreich eine Obergrenze
für Arbeitswochen festlegen. „Nach
kurzfristigen Auswirkungen auf die
Arbeitswoche wurde die französische
Gesetzgebung durch eine Ansamm-
lung an Ausnahmen und Rechts-
lücken weitgehend wirkungslos“,
meint Skidelsky. Der Staat müsse die
Arbeitszeiten für jeden Sektor einzeln
reduzieren.
Nur Regelungen für jeden einzelnen
Sektor könnten auf deren individuelle
Anforderungen eingehen. Beispiels-
weise sei der Schlüssel für geringere
Arbeitszeiten im verarbeitenden
Gewerbe eine erhöhte Produktivität. Im
Dienstleistungssektor, der laut Skidel-
sky in der britischen Wirtschaft sehr
dominant ist, lasse sich Produktivität
jedoch schwieriger erhöhen, weswe-
gen eine gleiche Obergrenze für beide
keinen Sinn ergebe.
Quelle: pressetext.com
WELTWEIT
Arbeitnehmer in Österreich
und Großbritannien arbeiten länger
Österreicher und Briten arbeiten pro Woche mehr als Angestellte in den anderen
EU-Ländern, Griechenland ausgenommen. Um Arbeitszeiten auf den EU-Durch-
schnitt zu bringen, ist eine Obergrenze für alle – wie in Frankreich – die falsche
Lösung. Stattdessen müssten Staaten jeden Sektor einzeln behandeln. Das ergab
eine Studie von Robert Skidelsky, Professor an der University of Warwick.
© Korn V., AdobeStock
25 November 2019
WELTWEIT
Restaurants in Großbritannien melden reihenweise Konkurs an
Viele britische Restaurants haben finanzielle Probleme, seit Juni 2018 mussten mehr
als 1.400 Betriebe Insolvenz anmelden. Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
UHY Hacker Young wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2019 um 25 Prozent
mehr Gastwirtschaften insolvent als im gesamten Jahr 2018.
G
rund dafür sei, dass viele Briten
aufgrund von Geldsorgen an-
gesichts des bevorstehenden
Brexits keine Restaurants mehr besu-
chen. „Sowohl gute als auch schlechte
Restaurants kämpfen mit Überkapazi-
täten, niedrigen Konsumausgaben
und steigenden Kosten. Eine loyale
Anhängerschaft zu haben, ist zwar
gut, aber wenn diese aufhört, essen zu
gehen, ist das ein großes Problem. Die
Zahl der Restaurants, deren Umsatz bei
voller Kapazität liegt, ist sehr klein, sie
sind die Ausnahme“, meint Peter Kubik,
Young-Partner bei UHY Hacker.
Jamie Olivers Imperium
betroffen
Nach der Finanzkrise 2008 wuchs der
Markt für Restaurants mit schnellem
Service und niedrigen Preisen laut UHY
Hacker Young massiv. Das führte jedoch
zu einer Übersättigung an mittelständi-
schen Betrieben. Durch die finanziellen
Ängste der Konsumenten aufgrund des
Brexits und dem gefallenen Wert des
britischen Pfunds, sind nicht nur viele
kleine Restaurants, sondern auch große
Ketten zusammengebrochen.
Zu den betroffenen Betrieben gehören
unter anderem Ableger des Gastge-
werbe-Imperiums von Starkoch Jamie
Oliver. „Die Krise im Restaurantsektor
wurde bislang nur als ein Problem für
größere Ketten präsentiert, die Kunden
nicht mehr begeistern können. Damit
übersieht man aber hunderte von klei-
nen, unabhängigen Restaurantbetrie-
ben, die insolvent werden“, gibt Kubik
zu bedenken.
Restaurants
im Überlebenskampf
Insgesamt machten Großbritanniens
100 größte Restaurants im Jahr 2018
Verluste von 82 Millionen Pfund (etwa
92 Millionen Euro). Dagegen erzielten
sie im Jahr 2017 noch einen Profit von
102 Millionen Pfund (ungefähr 115
Millionen Euro). Kubik zufolge müssen
Gastwirtschaften in den kommenden
Monaten ihren Geldfluss besonders
aggressiv verwalten, vor allem, da
Banken in diesem Sektor mit Krediten
momentan nicht sehr großzügig seien.
Nur Restaurants mit treuen Kunden,
einer starken Marke und einem breit
gestreuten Angebot würden die Krise
überleben.
Nach dem Brexit-Referendum 2016
waren viele britische Gastbetriebe noch
zuversichtlich, dass trotz der drohenden
Isolation wirtschaftlich gute Zeiten be-
vorstehen würden. So hat die Pub-Kette
Wetherspoon sämtliche Getränke aus
anderen EU-Ländern aus ihrem Sorti-
ment verbannt.
Quelle: pressetext.com
© borishots, AdobeStock
26 November 2019
WELTWEIT
Touristenmetropole oder Auswandererparadies:
Beliebte Städte sind nicht unbedingt lebenswert
Zu den Top zehn der lebenswertesten
Städte weltweit gehören gleich drei
deutsche Städte. In einem Ranking hat das
Unternehmen Kisi Metropolen weltweit
nach der besten Work-Life-Balance bewer-
tet. Zu den Faktoren zählten harte Daten
wie die Arbeitslosenquote, die Anzahl der
wöchentlichen Arbeitsstunden, die verfüg-
baren Urlaubstage und der Zugang zum
Gesundheitswesen. Aber auch weiche
Faktoren wie die Gleichberechtigung
von Männern und Frauen, die Toleranz
gegenüber Lesben und Schwulen, der
Glücks-Index, die Luftverschmutzung und
die Freizeitangebote in einer Stadt.
In Helsinki lebt es sich gut
Das Ergebnis: Auf Platz eins landet die
finnische Hauptstadt Helsinki, mit einem
Top-Score von 100 Punkten. Die deutsche
Großstadt München erreicht den zweiten
Platz und erzielte einen Indexwert von
98,3 Punkten. Mit Hamburg (Rang 4) und
Berlin (Rang 6) schafften es sogar zwei
weitere deutsche Metropolen unter die
Top 10 der lebenswertesten Städte welt-
weit. Auf dem letzten Platz der insgesamt
40 bewerteten Städte landete Malaysias
Hauptstadt Kuala Lumpur: Sie erreichte
nur einen von 100 möglichen Punkten.
Das sind Europas
Touristenmetropolen
Die meisten Auswanderer informieren
sich vor ihrer Ausreise über die neue
Heimat. Ein Urlaub, je weniger touristisch
umso besser, ist eine Möglichkeit dazu. Ein
Blick auf die Touristenzahlen europäischer
Städte zeigt, dass die beliebtesten Städte
nicht unbedingt die lebenswertesten sind.
Auf Platz eins der meistbesuchten
Städte steht mit Abstand London. Dort
übernachteten im vergangenen Jahr
rund 71 Millionen Touristen in gewerb-
lichen Hotelbetrieben, so das Ergebnis
einer Studie des Verbands European
Cities Marketing. Die zweitbeliebteste
europäische Stadt ist Paris, gefolgt von
Berlin, wie die Grafik zeigt. Österreichs
Hauptstadt Wien befindet sich eben-
falls unter den Top Ten. Sie ist mit 17,4
Millionen Touristenübernachtungen in
2018 und einem Plus von sechs Pro-
zent gegenüber dem Vorjahr zudem
eine der Metropolen mit dem stärks-
ten Wachstum bei der Touristenzahl.
Top-Wachstumsstadt ist allerdings
Istanbul – dort übernachteten 2018
rund 20 Prozent mehr Touristen als im
Vorjahr.
Quelle: Statista.com
Das sind die 10 lebenswertesten Städte der Welt
Ranking zur Work-Life-Balance 2019 (Indexwert 0=schlecht bis 100=sehr gut)*
München
2 98,3
Oslo
3 95,3
Hamburg
4 93,6
Stockholm
5 89,1
Berlin
6 88,8
Zürich
7 84,1
Barcelona
8 82,2
Paris
9 77,8
Vancouver
10 72,6
Helsinki
1 100,0
Das sind Europas Touristenmetropolen
Anzahl der Touristenübernachtungen in gewerblichen Betrieben 2018 (in Mio.)
Paris
2 52,6
Berlin
3 32,9
Rom
4 28,6
Istanbul
5 21,0
Madrid
6 19,8
Barcelona
7 19,3
Prag
8 18,3
Wien
9 17,4
München
10 17,1
Amsterdam
11 16,9
Stockholm
12 14,6
Hamburg
13 14,5
Mailand
14 12,4
London
1 71,2
Lissabon
15 10,8
Istanbul 20,3%
München 9,3%
Paris 9,2%
Amsterdam 6,9%
Wien 6,0%
Top-Wachstumsrate 2017-2018
Quelle: European Cities Marketing
Quelle: Kisi
*
Bewertung von Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung, Gleichberechtigung,
Toleranz, Glücksscore und allgemeinen Lebensbedingungen
© ArTo., AdobeStock
Karlsbrücke in Prag mit Touristen
27 November 2019
WELTWEIT
Das sind die höchsten Hotels weltweit
Einzigartig und unverkennbar: Hotels, die mit Zimmern und Restaurants in luftigen
Höhen punkten, grenzen sich von der Konkurrenz ab und sind etwas Besonderes. Der
Reiseveranstalter INTOSOL stellt einige Highlights der höchsten Hotels der Welt vor.
The Ritz-Carlton, Hongkong
Das The Ritz-Carlton, Hongkong, welches
sich über die 108. bis 116. Etage im 490
Meter hohen International Commerce
Center Tower erstreckt, lockt durch einen
ganz besonderen Ausblick auf den Victoria
Harbour. Das Luxushotel im höchsten Ge-
bäude Hongkongs bietet außerdem auch
die höchste Bar und das höchste Spa der
Welt an: Die von der japanischen Innen-
architekturfirma Wonderwall designte
Ozone Bar ist ein einzigartiger Ort für den
einen oder anderen Drink in guter Gesell-
schaft. Auf der 116. Etage erwartet die Gäs-
te des Hotels eine spektakuläre Aussicht
während sie im Pool ihre Bahnen ziehen.
The Gevora Hotel, Dubai
Im Februar 2018 wurde das Gevora Hotel in
Dubai vom Guiness Buch der Rekorde als
höchstes Hotel der Welt ausgezeichnet. Der
Wolkenkratzer in Downtown Dubai misst
stolze 356 Meter. Auf über 75 Etagen be-
finden sich 528 Zimmer und Suiten, die alle
mindestens 43 Quadratmeter Wohnfläche
für ihre Gäste bieten. In einem solchen
Hotel darf natürlich auch eine Rooftop-Bar
nicht fehlen: Auf 290 Metern bietet die
Highest View Lounge einen Rundumblick
auf Dubai und einige der markantesten Ge-
bäude der pulsierenden Metropole.
JW Marriott Marquis Dubai
Bis zur Eröffnung des Gevora Hotels
konnte sich das JW Marriott Marquis
mit dem Rekord als höchstes Hotel der
Welt schmücken, bis es ihn um einen
Meter verlor. Das 355 Meter hohe
Hotel umfasst zwei Wohntürme mit
insgesamt 1.608 Zimmern und Suiten.
Ein besonderes Highlight ist das Pri-
me68 Steak House, welches mit einem
Ausblick in der 68. Etage des Hotels
begeistert.
Marina Bay Sands, Singapur
Das ikonische Marina Bay Sands in Sin-
gapur ist bereits seit Jahren ein Wahr-
zeichen der Stadt und aus der Skyline
nicht mehr wegzudenken. Das einzig-
artige Hotel besteht aus drei 191 Meter
hohen Wohntürmen mit je 55 Stockwer-
ken. Das unumstrittene Highlight ist der
340 Meter lange Dachgarten, der die
Türme miteinander verbindet. Neben
einem Infinity Pool mit atemberauben-
der Aussicht auf Singapur finden sich
dort mehrere Restaurants und natürlich
eine Bar, von der man bei einem Drink
den Sonnenuntergang beobachten
kann. Derzeit wird ein weiterer Tower
geplant, der 1.000 zusätzliche Zimmer
beherbergen soll.
Armani Hotel, Burj Khalifa, Dubai
Zwar umfasst das Armani Hotel in Dubai
keinen kompletten Wolkenkratzer, je-
doch ist es im derzeit höchsten Gebäu-
de der Welt, dem Burj Khalifa beheima-
tet. Das komplette Interieur wurde von
Giorgio Armani gestaltet.
© theyok, AdobeStock
© Rastislav Sedlak SK, AdobeStock
Das Marina Bay Sands in Singapur ist mit 191 Metern eines der höchsten Hotels der Welt
Burj Khalifa in Duba

Weitere ähnliche Inhalte

Was ist angesagt?

Calypso konjunkturumfrage 2014
Calypso konjunkturumfrage 2014Calypso konjunkturumfrage 2014
Calypso konjunkturumfrage 2014DR-WALTER GmbH
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021 Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021 BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021BDAE GRUPPE
 
Calypso konjunkturumfrage 2015
Calypso konjunkturumfrage 2015Calypso konjunkturumfrage 2015
Calypso konjunkturumfrage 2015DR-WALTER GmbH
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020BDAE GRUPPE
 

Was ist angesagt? (9)

Calypso konjunkturumfrage 2014
Calypso konjunkturumfrage 2014Calypso konjunkturumfrage 2014
Calypso konjunkturumfrage 2014
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2019
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021 Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2019
 
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2021
 
Calypso konjunkturumfrage 2015
Calypso konjunkturumfrage 2015Calypso konjunkturumfrage 2015
Calypso konjunkturumfrage 2015
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2020
 

Ähnlich wie Leben und Arbeiten im Ausland - November 2019

Leben und Arbeiten im Ausland - Februar
Leben und Arbeiten im Ausland - FebruarLeben und Arbeiten im Ausland - Februar
Leben und Arbeiten im Ausland - FebruarBDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022BDAE GRUPPE
 

Ähnlich wie Leben und Arbeiten im Ausland - November 2019 (17)

Leben und Arbeiten im Ausland - Februar
Leben und Arbeiten im Ausland - FebruarLeben und Arbeiten im Ausland - Februar
Leben und Arbeiten im Ausland - Februar
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Oktober 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019
Leben und Arbeiten im Ausland - September 2019
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Januar 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - März 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - August 2022
 

Mehr von BDAE GRUPPE

Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020BDAE GRUPPE
 
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020BDAE GRUPPE
 

Mehr von BDAE GRUPPE (7)

Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022
Leben und Arbeiten im Ausland - Mai 2022
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juli 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - Juni 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021
Leben und Arbeiten im Ausland - April 2021
 
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - Dezember 2020
 
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020
Leben und Arbeiten im Ausland - November 2020
 

Leben und Arbeiten im Ausland - November 2019

  • 1. November 2019 www.bdae.com Das Auslands-Journal der BDAE Gruppe A1-Bescheinigung bei Dienstreisen und Entsendungen Was sie wirklich bedeutet EXPATRIATES „Man muss die Weltreise nur kindgerecht gestalten“ Beliebte Städte sindnichtunbedingt lebenswert INTERVIEW WELTWEIT
  • 2. Liebe Leserin, lieber Leser, Helsinki ist vielleicht nicht das beliebteste Touristenziel, aber dafür die derzeit lebenswerteste Stadt der Welt - zumindest wenn man einem entsprechenden Ranking Glauben schenken darf (Seite 26). Die mit Abstand beliebteste Touristenmetro- pole London befindet sich jedenfalls nicht unter den Top Ten der Städte mit der besten Lebensqualität. Dafür hat es dorthin aber der BDAE-Sitz Hamburg auf Platz Vier geschafft und zwar noch vor Stockholm und Paris. Wenn die Geschäftsreise in eine sehenswerte Stadt geht, dann verbinden Arbeitnehmer diese gerne auch mal mit einem privaten Urlaub. Das nennt sich dann „Bleisure Travel“. Mehr über diesen Trend lesen Sie auf der Seite 20. Die Travel Manager und Personaler unter Ihnen werden sicher- lich schon häufig mit dem Thema A1-Bescheinigung in Be- rührung gekommen sein. Weil sich darum mittlerweile einige Mythen ranken, haben wir in dieser Ausgabe einen Fachbeitrag veröffentlicht, der die wichtigsten Fakten dazu erläutert und klärt, wozu diese Formalität auf Dienstreisen und Entsendun- gen ins Ausland wirklich dient (Seite 9). Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und denken Sie immer daran: Der BDAE begleitet Sie mit Sicherheit ins Ausland! Herzlichst, Ihr Philipp Belau (Geschäftsführer BDAE Gruppe) Inhalt INTERN 3 BDAE bietet erstmals Anwartschaftsversicherung für Unentschlossene an INTERVIEW 4 „Man muss die Weltreise nur kindgerecht gestalten“ RECHTLICHES 6 Indien mit neuem Verbraucherschutzgesetz 7 Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2020 7 E-Visum für St. Petersburg und Umgebung kostenfrei verfügbar 8 Neue Verbrauchssteuer in Japan EXPATRIATES 9 A1-Bescheinigung bei Dienstreisen und Entsendungen: Was sie wirklich bedeutet AIRLINES 13 Frauenquote über den Wolken: Flugkapitäne sind meistens männlich 14 Auf diesen Flugstecken gibt es die meisten Verspätungen 15 Nachhaltigkeit über den Wolken: Airlines sparen Plastikartikel ein 15 Sommerferienbilanz an deutschen Flughäfen: Pünktlichkeit deutlich verbessert VERMISCHTES 16 Mit diesen Tipps gelingt die Kreuzfahrt 17 Touristen fühlen sich im Ausland nicht immer willkommen 18 150 Jahre später: Expats und Reisende schreiben immer noch gerne Postkarten 19 Reiseziele: Die Städte mit den höchsten Besucherzahlen 20 Privat und geschäftlich: Geschäftsreisen werden gerne mit persönlichem Urlaub verbunden GESUNDHEIT 21 Fliegen bei Krankheit setzt Ohren unter Druck 22 Hässliche Souvenirs: Wundinfekt mit Urlaubskeimen 22 Bei Bettwanzen-Verdacht: Koffer in die Badewanne stellen 23 Wo Schwangerschaftsabbrüche (nicht) erlaubt sind 23 Klimawandel führt zu mehr Asthma-Toten WELTWEIT 24 Arbeitnehmer in Österreich und Großbritannien arbeiten länger 25 Restaurants in Großbritannien melden reihenweise Konkurs an 26 Touristenmetropole oder Auswandererparadies: Beliebte Städte sind nicht unbedingt lebenswert 27 Das sind die höchsten Hotels weltweit Impressum Herausgeber BDAE Holding GmbH Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg Tel. +49-40-306874-0 www.bdae-ev.de Redaktion Anne-Katrin Schwanitz (verantwortlich), akschwanitz@bdae.com Layout Lektorat Mihai Tufa, Sven Lewerentz Andrea Kraus Copyright: Die Beiträge im BDAE-Newsletter sind urheberrechtlich ge- schützt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung durch den Herausgeber reproduziert werden. Die Beiträge des BDAE-Newsletters spiegeln die Meinung der Redaktion und nicht unbedingt die des BDAE wider. Folgen Sie uns auch auf Cover-Foto: © wavebreak3, AdobeStock
  • 3. 3 November 2019 INTERN BDAE bietet erstmals Anwartschaftsversicherung für Unentschlossene an Dabei wird die Auslandsversicherung auf Wartefunktion gestellt, bis sie in eine aktive Versicherung umgewandelt werden soll. In der Wartephase bleibt ein anfangs geprüfter Gesundheitsstatus bestehen und wird bei Versicherungsak- tivierung nicht erneut abgefragt. Die Anwartschaft eignet sich besonders für Menschen, die darüber nachdenken, dauerhaft im Ausland zu leben, die aber nicht gleich zu Beginn ihres Auslandsauf- enthaltes eine lebenslange Auslandskran- kenversicherung abschließen möchten. Es gibt viele Situationen, in denen eine Anwartschaft auf den Auslandskranken- versicherungsschutz Expat Infinity eine sinnvolle und vorausschauende Ab- sicherung darstellt. Die folgenden Bei- spiele zeigen einige mögliche Szenarien: 1. Die Anwartschaft bietet eine Absicherung bis zur finalen Ent- scheidung, wirklich dauerhaft im Ausland leben zu wollen. Ein Beispiel: Simona Kessel ist Expatriate und möchte nach dem Ende ihrer Tätig- keit für ein Unternehmen ihren Auslands- aufenthalt aus privaten Gründen verlän- gern oder sogar für immer in der neuen Heimat bleiben. Die Anwartschaft ermög- licht es ihr, sich ohne erneute Gesund- heitsprüfung und mit dem Gesundheits- zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft zu versichern. 2. Ein anfangs geprüfter Gesund- heitszustand bleibt bis zur Aktivie- rung der Versicherung erhalten. Christian Hofer baut als Selbstständiger sein Business im Ausland auf und hat für die erste Zeit eine zeitlich begrenzte Basisversicherung abgeschlossen. Die Geschäfte laufen gut, so dass er die Ent- scheidung treffen kann, langfristig im Ausland zu bleiben. Die Anwartschaft kann nach Ende der Laufzeit der Basisversicherung in den Expat Infinity umgewandelt werden, der keiner Beschränkung der Versicherungs- dauer unterliegt. Die Beitragshöhe orien- tiert sich dabei am Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft. 3. Für eine vorübergehende Rück- kehr nach Deutschland kann die Auslandsversicherung über die Anwartschaft pausieren. Klaus Huber lebt in Thailand und ist be- reits über den Expat Infinity versichert. Er möchte jedoch für einige Zeit nach Deutschland zurückkehren. Sobald er wieder in sein Auswandererziel Thailand zurückkehrt, möchte er seine Auslands- krankenversicherung fortlaufen lassen. Der Expat Infinity kann über die Anwart- schaft „pausieren“. So zahlt Klaus Huber während des Aufenthalts in Deutschland die niedrigeren Beiträge der Anwart- schaft und nicht die des Expat Infinity. Eine erneute Gesundheitsprüfung bei Wiederaufnahme des Expat Infinity ent- fällt. Je nach Alter kostet die Anwartschafts- versicherung auf den Expat Infinity zwischen 24 Euro (bis Einstiegsalter 20 Jahre) und 206 Euro (bei einem Alter ab 86 Jahren) pro Monat. Alle Infos und Unterlagen finden Interessierte hier: www.bdae.com/privatkunden/anwartschaft © Konstantin Yuganov, AdobeStock Als einziger Versicherungsanbieter in Deutschland bietet die BDAE Gruppe die Mög- lichkeit einer Anwartschaft auf die Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY.
  • 4. 4 November 2019 Wie kam die Idee zur Weltreise? Jochen: Wie bei vielen, die sich für so eine Reise entscheiden, gab es auch bei uns einen Schlüsselmoment. Wir hatten bereits einige Jahre im Ausland gelebt. Ich war von Siemens nach Moskau ent- sandt worden. Vor eineinhalb Jahren sollte es wieder zurück nach Deutsch- land gehen. Die Vorstellung gefiel uns nicht so gut. Daher habe ich mir vor Ort einen neuen Arbeitgeber gesucht. Dort lief es allerdings nicht so, wie ich mir das vorgestellt hatte, und die Suche nach einem neuen Job gestaltete sich schwie- rig. Annette kam als Erste auf die Idee, doch lieber eine Weile zu reisen und Zeit mit der Familie zu verbringen. Die Entscheidung fiel dann nach einem Fest im Kindergarten unseres Sohnes. Quentin sah mich abends überglücklich an: „Papa, das war so schön, dass du heute dabei warst.“ Da wurde auch mir klar, dass Annettes Idee genau richtig ist. Wie seid ihr bei der Planung der Rei- seroute vorgegangen? Annette: Wir haben unsere Reise zunächst mal zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Quentin wird nächstes Jahr eingeschult. Wir wollen also Ende Mai 2020 zurückkommen. Wohnen können wir dann zunächst mal bei meiner Mutter in der Nähe von Erlangen, bis wir etwas Eigenes haben und Jochen einen neuen Job gefunden hat. Bei den Rei- sezielen haben wir schon darauf geachtet, dass wir es mit Rücksicht auf Charlottes Alter babygerecht gestalten können. Jochen: Als einziges Reiseziel hatten wir Schweden fix auf dem Plan, weil wir dorthin schon einen zweiwöchigen Urlaub im erweiterten Familienkreis ge- bucht hatten. Zuvor wollten wir uns vier Wochen lang Großbritannien angucken. Schottland fanden wir schon immer fas- zinierend. Als weitere Reiseziele hatten wir uns die Balkanregion ausgesucht: zunächst einige Wochen Kroatien, weil wir dort ein Ferienhaus besitzen, und danach Bosnien, Montenegro, Albanien, Mazedonien und Serbien. Als letzte Etap- pe steht dann Mittel- und Südamerika auf dem Programm. Der Plan ist es, im Süden Mexikos zu starten und dann in fünf Monaten bis Patagonien zu reisen. Eure Großbritannien-Etappe habt ihr schon hinter euch. Wie war’s? Annette: Ganz toll. Wir haben einen Camper gemietet und sind von Deutschland aus nach Dover gestartet. Von dort sind wir in kleinen Strecken bis nach Inverness gefahren. Wir waren unter anderem in Stonehenge, auf einer Burg in Wales, haben Glasgow besich- tigt und waren auf der Isle of Mull. Mit kleinen Kindern ist ein Camper super, weil man seinen Wohnraum immer dabeihat und damit auch einen Rück- zugsort für Ruhe. Ihr seid schon vor der Geburt eurer Kinder viel gereist. Was ist anders, wenn man mit Kindern reist? Jochen: Eigentlich gibt es keine Ein- schränkungen bei der Auswahl der Reiseziele. Man muss die Reise nur etwas kindgerechter gestalten. Vor den Kindern gehörten wir immer zu denen, die keine Sehenswürdigkeit aus dem Reiseführer ausgelassen haben. Jetzt gucken wir uns weniger und andere Sachen an, aber deswegen ist das Mit der ganzen Familie auf Weltreise gehen, davon träumen vermutlich viele. Die wenigsten setzen sie jedoch in die Tat um. Jochen und Annette Koch gehören aber zu jenen, die das Abenteuer gewagt haben. Zusammen mit ihrem fünfjährigen Sohn Quentin und der fünf Monate alten Tochter Charlotte reisen sie für ein Jahr durch die Welt. Wie ihr Start verlaufen ist und welche Eindrücke sie bisher gewon- nen haben, davon erzählen sie im Interview. INTERVIEW „Man muss die Weltreise nur kindgerecht gestalten“ © Familie Koch
  • 5. 5 November 2019 INTERVIEW Leben und die Reise nicht weniger gut. Im Gegenteil. Beim Besuch des aus der Römerzeit stammenden Hadrian’s Wall haben wir zum Beispiel keine großen Besichti- gungstouren gemacht. Es gab anstatt dessen ein Kinderprogramm, bei dem sich Quentin als römischer Legionär ver- kleiden und an einer kleinen archäologi- schen Ausgrabung teilnehmen konnte. Das war auch für uns spannend. In Glasgow haben wir uns einfach treiben lassen und nur eine Attraktion zur Besich- tigung ausgesucht: Das Sharmanka Kinetic Theatre, eine Art Lichtshow kombiniert mit einer Präsentation von mechanisch beweg- ten Skulpturen. Das Ganze wurde begleitet von russischer Musik. Sehr eindrucksvoll. Besonders Quentin, der ja fließend russisch spricht, war fasziniert. Charlotte hat die meiste Zeit im Tragegurt geschlafen. „Schottland und Wales fanden wir bisher am besten“ Als nächstes stehen die Balkanregion und Südamerika auf dem Programm. Wie wollt ihr dort reisen? Annette: Wir überlegen noch, ob wir für die Balkanroute ein Auto kaufen oder mieten. Wir würden gerne so gut es geht flexibel sein und keine gro- ßen Pläne machen. Wegen der Kinder wollen wir mehr Pausen machen. Schlafen werden wir hauptsächlich in Privatunterkünften, die wir über AirBnB oder Booking.com suchen. Vielleicht ist Zelten auch mal eine Option. Jochen: In Südamerika wollen wir hauptsächlich mit dem Zug und dem Bus reisen. Eventuell werden wir auch ein bis zwei Flüge nehmen, um weitere Distanzen zu überbrücken. Vielleicht probieren wir auch mal Couchsurfing aus. Ich habe schon von Vielen gehört, was für tolle Bekanntschaften man da machen kann. Annette ist noch ein biss- chen zögerlich, ob das mit den Kindern so gut klappt. Wir gucken mal. Was war bisher euer tollstes Erlebnis auf der Reise? Jochen: Wir alle fanden bisher Schott- land und Wales am besten. So wun- derschöne Strände haben wir selten gesehen. Zwar waren wir manchmal bewaffnet mit Regenjacke und Gummi- stiefeln, aber Baden ging immer und Strandfeeling kam auf. Die Isle of Mull war für uns auch eine echte Überra- schung. Die Landschaft dort ist einmalig und wir haben so tolle Leute kennenge- lernt. Alle waren super freundlich und interessiert an unserer Reise. Was läuft schwieriger auf der Reise, als ihr es euch vorgestellt habt? Annette: Ich habe es mir leichter vor- gestellt, neben all den Aktionen am Tag noch Zeit für unsere Reiseberichte und unseren Blog zu finden. Mit den Kin- dern kann man eben nicht genau pla- nen, wann Zeit zum Schreiben ist. Meist kehrt bei uns so gegen 22 Uhr Ruhe ein. Ich muss zugeben, dass ich dann oft auch einfach viel zu müde bin. Da muss sich noch ein Rhythmus einstellen. An- sonsten können wir nur jedem empfeh- len, mit Kindern zu reisen. Man sieht die Welt nochmal mit anderen Augen. Das ist so ein Gewinn. © Familie Koch Familie Koch in Stonehenge Wer mehr über die Erlebnisse der Familie Koch auf Reisen erfahren möchte, kann sich über ihren Blog SmallFeetBigWorld auf dem Laufen- den halten oder ihr auf Instagram folgen (@smallfeetbigworld_travel). Auch der eigene YouTube-Kanal gibt Einblicke in die Reise. Anette Koch mit Tochter Charlotte © Familie Koch Auf langen Fahrten liest Quentin Koch gerne ein Buch. © Familie Koch
  • 6. 6 November 2019 D anach soll in der Hauptstadt- region Delhi eine neue nationale Regulierungsbehörde, die so- genannte „Central Consumer Protection Authority“ (CCPA), errichtet werden. Sie soll die Rechte der Verbraucher fördern, schützen und durchsetzen. Hierzu ist sie zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Verbraucherrechten, unlauteren Geschäftspraktiken sowie falscher oder irreführender Werbung, die dem Interesse der Öffentlichkeit und der Verbraucher schaden. Die CCPA wird umfangreiche Befugnisse haben und über einen für Ermittlungen zuständi- gen Untersuchungsausschuss unter Leitung des Generaldirektors verfügen. Elektronische Beschwerdeverfahren möglich Beschwerden können Verbraucher künftig auch bei ihrem am Wohnsitz oder am Sitz ihres Arbeitsplatzes zu- ständigen Verbrauchergericht („Dis- trict Consumer Disputes Redressal Commission“) einlegen. Dies stellt vor dem Hintergrund des zunehmenden E-Commerce eine Erleichterung für die Verbraucher dar. Auch das elek­ tronische Einlegen von Beschwerden wird durch das neue Gesetz ermög- licht. Die Produkthaftung wird in einem weiteren Artikel geregelt. Diese ist laut Gesetz die Verantwortlichkeit eines Herstellers oder Verkäufers eines Produktes oder einer Dienstleistung, jeden Schaden eines Verbrauchers zu ersetzen, der durch solch ein fehler- haftes Produkt oder durch jede darauf bezogene fehlerhafte Dienstleistung entstanden ist. Unter den Begriff des Produktverkäufers fallen auch On- line-Marktplätze. Schadensersatzan- sprüche aus Produkthaftung können nunmehr vor den „Commissions“ gel- tend gemacht werden. Außerdem soll künftig bei Verbraucherstreitigkeiten die Mediation möglich sein. Quelle: Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest Indien mit neuem Verbraucherschutzgesetz Indien hat vor Kurzen ein neues Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act, 2019; CPA) verabschiedet, das den Consumer Protection Act von 1986 ersetzen wird. RECHTLICHES © ravinepz, AdobeStock
  • 7. 7 November 2019 RECHTLICHES Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2020 Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrö- ßen 2020 beschlossen. Das Bundesmi- nisterium für Arbeit und Soziales erklärt, dass die Werte wie jedes Jahr auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestim- mungen mittels Verordnung festgelegt werden. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkom- mensentwicklung im vergangenen Jahr (2018) turnusgemäß angepasst. Die den Sozialversicherungsrechengrö- ßen 2020 zugrundeliegende Einkom- mensentwicklung im Jahr 2018 betrug im Bundesgebiet 3,12 Prozent, in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Pro- zent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -ge- hälter je Arbeitnehmer abgestellt, ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendun- gen („Ein-Euro-Jobs“). Die wichtigsten Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick Die Bezugsgröße erhöht sich auf 3.185 Euro/Monat (2019: 3.115 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.010 Euro/Monat (2019: 2.870 Euro/Monat). Sie hat für viele Werte in der Sozialversi- cherung Bedeutung, unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitrags- bemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kranken- versicherung und für die Beitragsbe- rechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.900 Euro/Monat (2019: 6.700 Euro/Monat) und die Beitragsbemes- sungsgrenze (Ost) auf 6.450 Euro/Mo- nat (2019: 6.150 Euro/Monat). Die bundesweit einheitliche Versiche- rungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsent- geltgrenze) steigt auf 62.550 Euro (2019: 60.750 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 56.250 Euro jährlich (2019: 54.450 Euro) bzw. 4.687,50 Euro monatlich (2019: 4.537,50 Euro). Rechengrößen der Sozialversicherung 2020 (auf Basis des Referentenentwurfs) West Ost Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung 6.900 Euro 82.800 Euro 6.450 Euro 77.400 Euro Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 8.450 Euro 101.400 Euro 7.900 Euro 94.800 Euro Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung 6.900 Euro 82.800 Euro 6.450 Euro 77.400 Euro Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 5.212,50 Euro 62.550 Euro 5.212,50 Euro 62.550 Euro Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 4.687,50 Euro 56.250 Euro 4.687,50 Euro 56.250 Euro Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.185 Euro* 38.220 Euro* 3.010 Euro 36.120 Euro vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 40.551Euro Quelle: bmas.de * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. © peterschreiber.media, AdobeStock E-Visum für St. Petersburg und Umgebung kostenfrei verfügbar Wer nach St. Petersburg und in das Leningrader Gebiet reisen möchte, hat es als deutscher Staatsbürger inzwischen einfacher. Seit dem 1. Oktober 2019 kön- nen Touristen und Geschäftsreisende ein kostenfreies elektronisches Visum bean- tragen. Das neue Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu acht Tagen im Zeit- raum von 30 Tagen und muss lediglich vier Tage vor Abreise auf der Website des Außenministeriums beantragt werden. Erhöhte Besucheranzahl durch das e-Visum erwartet Es wird erwartet, dass durch das neue Visum die Touristenzahlen auf 12 Millionen Besucher pro Jahr ansteigen werden. 2018 besuchten 8,2 Millionen Touristen die als Reiseziel sehr beliebte Stadt an der Newa. Auch auf die Anzahl der Geschäftsreisenden sollte sich das neue e-Visum positiv auswirken. Für Kaliningrad war es bereits ab 1. Juli dieses Jahres möglich, ein kosten- loses e-Visum zu beantragen. Nach Kaliningrad und Sankt Petersburg in diesem Jahr soll bis 2021 ein kosten- freies e-Visum für das gesamte Gebiet der Russischen Föderation eingeführt werden. Neben Deutschland profitie- ren weitere 52 Staaten von dem neuen e-Visum. © semion, AdobeStock
  • 8. 8 November 2019 Neue Verbrauchssteuer in Japan 46 Prozent der befragten Manager erwarten auf kurze Sicht keine Veränderung ihres Umsatzes, wenn die Verbrauchssteuer um zwei Punkte auf zehn Prozent steigt. Knapp 38 Prozent rechnen mit einem kleinen Rück- gang, nur drei Prozent mit einem großen Rückgang. Auf mittlere Sicht gehen 66 Prozent der Befragten von einem gleich- bleibenden Umsatz aus, 18 Prozent sagen einen kleinen Rückgang vorher. Etwas skeptischer beurteilen die Mana- ger deutscher Unternehmen die Auswir- kungen der erhöhten Verbrauchssteuer auf die japanische Wirtschaft. Mit 57 Prozent sagt mehr als die Hälfte der Be- fragten eine negative Beeinflussung der Konjunktur in den nächsten Monaten vorher, während 15 Prozent von keiner Auswirkung und fünf Prozent von einer positiven Veränderung ausgehen. Bei einem mittleren Zeithorizont prog- nostizieren jedoch nur noch 20 Prozent der Befragten eine negative Konjunktur- folge der Steueranhebung. Der Anteil der Befragten, die gar keine Verände- rung erwarten, steigt gegenüber der kurzfristigen Betrachtung um mehr als das Dreifache auf 47 Prozent. Knapp elf Prozent stellen sich auf eine positive konjunkturelle Veränderung ein. Erhöhung der Verbrauchssteuer er- zeugt kaum vorgezogenen Konsum Ein Grund für die geringen Geschäftssor- gen der deutschen Wirtschaft in Japan liegt möglicherweise darin, dass die Verbrau- cher die Steuererhöhung offenbar relativ gelassen auf sich zukommen lassen. Laut der Umfrage beobachteten die befragten Manager im Vorlauf zum Erhöhungster- min nur wenig vorgezogenen Konsum. 68 Prozent berichteten unveränderte eigene Umsätze, 7 Prozent eine Zunahme und 7 Prozent eine Abnahme der Einnahmen. Immerhin 35 Prozent der Befragten haben Vorkehrungen für die Steuererhö- hung getroffen. Dazu gehören Sonder- verkäufe vor dem Stichtag, vorausschau- ende Anpassungen der Lagerhaltung sowie aktive Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartner über die Implikati- onen der Steuererhöhung. Jedoch haben 45 Prozent der Befragten keine speziel- len Vorkehrungen getroffen. RECHTLICHES © WR.LILI, AdobeStock Japan hat zum 1. Oktober 2019 die Verbrauchssteuer erhöht. Den Managern deutscher Unternehmen in Japan bereitet die Erhöhung der Verbrauchssteuer relativ wenige Geschäftssorgen. Überwiegend stellen sie sich auf keine oder nur eine kleine vorübergehende Konsumdämpfung ein. Dies ergab eine Blitzumfrage der AHK Japan unter ihren Mitgliedsunternehmen. Die Shibuya Kreuzung in Tokio ist bei Konsumenten besonders beliebt
  • 9. 9 November 2019 Kaum ein Thema sorgt bei Personalern derzeit für so viel Kopfzerbrechen wie die A1-Bescheinigung – zumindest wenn es um Dienstreisen und Entsendungen ins Ausland geht. Dabei ist es nicht einmal besonders neu und bei weitem nicht der wichtigste Teil im Prozess des Mitarbeitereinsatzes im Ausland. Welche Missver- ständnisse und gar Mythen es in Sachen A1-Nachweis gibt, erläutert dieser Beitrag. E in deutscher Küchenbauer soll innerhalb von zehn Tagen bei einem Hotelkunden in Luxemburg maßgeschneiderte Küchen einbauen und dafür einige Monteure ins Hotel schicken. Parallel dazu will der Ge- schäftsführer des Unternehmens zu einem fünftägigen Meeting mit einem potenziellen Kunden nach Luxemburg reisen. So weit, so normal – Geschäfts- alltag wie ihn hunderte international agierende Unternehmen und etliche Personaler hierzulande erleben. Doch seit geraumer Zeit scheint das Thema A1-Bescheinigung in diesem Kontext eine nie dagewesene Rolle zu spielen. Anders ist es nicht zu erklären, warum sich bei uns diesbezüglich Anfragen mit Beratungsbedarf häufen. Auch der Personaler des Küchenherstellers – nennen wir ihn für unser Praxisbei- spiel Christian Karl – wollte sich ver- gewissern, ob es ausreiche, für beide Konstellationen die A1-Bescheinigung zu beantragen. So wie ihm geht es den ratsuchenden Personalern häufig vor allem darum, bestätigt zu bekommen, dass sie alles richtig machen, indem sie diese Information anfordern. Was sie oft unterschätzen: Die Beantragung dieses Nachweises macht vielleicht gerade einmal zwei Prozent dessen aus, was für eine „ordnungsgemäße“ Entsendung beziehungsweise Auslands- dienstreise erforderlich ist. Keine Frage, eine A1-Bescheinigung ist grundsätzlich Pflicht, aber sie wird in ihrer Bedeutung überschätzt. Vielmehr ist sie nur ein kleiner Bestandteil in einem großen Ka- talog von Verwaltungsanforderungen, die das Personalmanagement erfüllen muss und die je nach Aufenthaltsland unterschiedlich umfangreich sind. Tätigkeit und Dauer entscheiden über Verwaltungsaufwand Diese Erfahrung machte auch Herr Karl als er die Monteure und den Geschäfts- führer nach Luxemburg schicken wollte. Was ihm nicht bewusst war: Auch wenn das Einsatzland dasselbe war und in bei- den Fällen lediglich ein kurzer Zeitraum vorgesehen war, so unterscheiden sich die Verwaltungsanforderungen, denen er nachkommen musste, gewaltig. EXPATRIATES A1-Bescheinigung bei Dienstreisen und Entsendungen: Was sie wirklich bedeutet A1-Bescheinigung © mrmohock, AdobeStock
  • 10. 10 November 2019 Ausschlaggebend dafür war nämlich – vollkommen unabhängig von der A1-Be- scheinigung – die geplante Tätigkeit vor Ort (siehe auch Infokasten). Zur Erinnerung zunächst ein paar grundlegende Fakten: Um innerhalb der Europäischen Union die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl im Heimat- als auch im Beschäftigungs- land zu vermeiden und die Möglichkeit zu haben, im Heimatsystem zu bleiben, gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Die Voraussetzungen für das Ausstellen der A1-Bescheinigung werden von der jeweiligen Stelle geprüft; in den meisten Fällen ist das die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Die A1-Bescheinigung ist gewissermaßen die Bestätigung der Erfüllung aller Voraussetzungen. Prak- tisch gesehen gilt, dass ein Mitarbeiter in einem anderen EU-Mitgliedstaat für seinen deutschen Arbeitgeber tätig sein darf und weiter in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung des Heimatlandes verbleibt. Dies ist allerdings für maximal 24 Monate mög- lich. Und diese Vorschrift gilt nicht nur für langfristige Entsendungen, sondern auch für (kurze) Geschäftsreisen. Die A1-Bescheinigung dient allerdings ledig- lich dazu, den Verbleib in der heimat- lichen Sozialversicherung zu bestätigen. Will man aber Zugriff auf Gesundheits- leistungen eines EU-Gastlandes haben, dann benötigt man je nach Dauer des Auslandseinsatzes wiederum die euro- päische Krankenversicherungskarte oder die S1-Bescheinigung. A1 ist kein Passierschein Eine A1-Bescheinigung ist zudem keine Arbeits- oder Einreiseerlaubnis. Sie hat auch nicht den Charakter eines Passierscheines, der bei Grenzübertritt vorgezeigt werden muss. Dennoch sollte sie immer mitgeführt werden, und zwar sowohl bei meldepflichtigen als auch bei nicht-meldepflichtigen Dienstreisen. Denn: eine Entsendung liegt nicht nur in jenen Fällen vor, in denen Mitarbeiter zur Durchführung eines Projektes im Ausland eingesetzt werden. Auch die Teilnahme an Konferenzen oder Semina- ren, also bei jedem beruflich bedingten Grenzübertritt, erfordert die Mitführung einer A1-Bescheinigung. Und in der Tat: In vielen europäischen Ländern wird das Fehlen dieses Dokumentes mit Sanktio- nen und Bußgeldern bestraft, die bis zu 10.000 Euro hoch sein können. Ein Arbeitnehmer, der nicht nachweisen kann, dass er im Hei- matland weiterhin sozialversicherungs- pflichtig beschäftigt ist, muss theoretisch in das System des Gast- landes übertreten und dafür auch die Beiträ- ge zahlen. Kritisch wird es auch dann, wenn ein Ar- beitnehmer sozialversicherungspflichtige Leistungen – etwa infolge eines Arbeitsun- falles – des Gastlandes in Anspruch neh- men muss, aber für diese der Nachweis der zugehörigen Sozialversicherung in Form der A1-Bescheinigung nicht vorliegt. Dann kann es im schlechtesten Fall für den Arbeitnehmer so kommen, dass bei- spielsweise die Berufsgenossenschaft des Gastlandes aufgrund des fehlenden Nach- weises über seine Sozialversicherung, viel- mehr über den beruflichen Charakter des Auslandsaufenthaltes die Krankheits- und Unfallkosten zunächst ablehnt. EXPATRIATES Bei den ausländischen Behörden vorzulegende Unterlagen • Entsendemitteilung • Arbeitsvertrag • Lohnnachweis • Krankenversicherungsnachweis • Gesundheitszeugnis • A1-Bescheinigung • Arbeitszeitnachweise der im Ausland ausgeübten Arbeiten • Zeugnisse und Diplome • Ärtztliche Arbeitstauglichkeits- bescheinigung Diese Positionen und Tätigkeiten erfordern keine Entsendemitteilung • Arbeitseinsätze von Geschäftsführern und Selbständigen, • Anlieferung von Ware im Werkverkehr, • Transitverkehr, • Einsätze im Bereich der Schifffahrt, • Transportgewerbe (Auflagen zur Zeit ausgesetzt) © rcfotostock, AdobeStock
  • 11. 11 November 2019 EXPATRIATES Kein Unterschied zwischen Dienstreise und Entsendung Seit dem Wirksamwerden der Ver- ordnung (EG) 883/2004 im Jahr 2010 sind Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Wichtig: Da es im Sozial- versicherungsrecht keine Unterschei- dung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise gibt, bedeutet dies, dass für jede noch so kurze grenzüber- schreitende Tätigkeit ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung notwen- dig ist. Eine zeitliche Bagatellgrenze für Dienstreisen oder Entsendungen sehen die gesetzlichen Rahmenbedin- gungen derzeit nicht vor. Auch bei nur stundenweisem Aufenthalt im EU-Aus- land handelt es sich derzeit noch um eine Entsendung. Zwar gibt es anders- lautende Gerüchte und in der Tat gab es im März dieses Jahres seitens der Europäi- schen Kommission den Vorschlag, dass künftig für kurze Dienstreisen ins EU-Ausland kein A1-Entsendeformular beantragt werden sol- le. Allerdings lehnte der EU-Rat diesen Vor- stoß im Juni 2019 ab. Es wurde sogar kolportiert, dass es zu einer Abschaffung der A1-Bescheini- gung kommen könnte, aber das wider- spricht dem Wesen jeglicher Entsen- dung und würde auch keine signifikante administrative Erleichterung mit sich bringen. Zurück zum Küchenbauer: Der zustän- dige Personaler Christian Karl musste beide Fälle getrennt voneinander be- trachten, mit einem unterschiedlichen Verwaltungsaufwand beim weiteren Vorgehen. Beiden Konstellationen gemein ist, dass die Beantragung der A1-Bescheinigung unumgänglich war. Immerhin gestaltete sich die Dienstrei- se des Geschäftsführers etwas leichter, denn für ihn muss keine verpflichtende Meldung vorgenommen werden. Denn bei Geschäfts- und Auslandsreisen, bei denen keine Vertragsbindung zu einem in Luxemburg ansässigen Kunden be- steht, muss in Luxemburg keine Entsen- demitteilung abgegeben werden. Alles was Herr Karl in diesem Fall tun musste, war es, für den Auslandseinsatzes des Geschäftsführers die A1-Bescheinigung zu beantragen. Bei Monteuren ist Entsendemit- teilung erforderlich Für die Dienstreise der Küchenmon- teure war jedoch noch weit mehr zu erledigen. Damit die Küchenmon- teure der Einbautätigkeiten im Hotel vornehmen konnten, musste Herr Karl dies bei der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) des Wirtschafts- ministeriums (Ministère de l‘Economie) anzeigen. Dieses stellte im Anschluss eine Bescheinigung über diese Vorab- anzeige aus. Bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwal- tung (Administration de l‘enregistrement, des domaines et de la TVA) musste Herr Karl zudem eine luxemburgische Mehr- wertsteuernummer beantragen (siehe Screenshots der elektronischen Plattform „e-Détachement“). Streng genommen hätte Herr Karl sich außerdem im Vorfeld vergewissern müssen, dass die Monteure auch wirklich befugt sind, sich in Luxemburg aufzuhalten und dort zu arbeiten. Ist einer unter ihnen kein EU-Bürger, dann muss noch eine Erlaubnis und ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige beantragt werden. Zu den Formalitäten gehört weiterhin, dass das Datum des Beginns und die voraussichtliche Dauer der Entsendung – so wie im Dienstleis- tungsvertrag angegeben – übermittelt wird, ebenso wie die Arbeitsstätte in Luxemburg (also das Hotel) und die voraussichtliche Dauer der Arbei- ten. Überdies musste Herr Karl die Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Berufe der Arbeitnehmer übermitteln und deren Eigenschaft, in der sie beim Küchen- hersteller angestellt sind. Neben der Entsendebescheinigung müssen die Monteure bei Antritt ihrer Dienstreise entweder das Original oder eine be- glaubigte Kopie des Formulars A1 mit sich führen.
  • 12. 12 November 2019 Auch eine Kopie des Arbeitsvertrags und im Falle von Teilzeitarbeit oder eines befristeten Arbeitsvertrags eine von der zuständigen Kontrollbehörde des Landes, in dem das entsendende Unternehmen seinen Sitz hat oder üblicherweise seine Arbeit verrichtet, ausgestellte Übereinstimmungsbe- scheinigung muss bei Projektantritt vorliegen. Des Weiteren müssen die Küchenbauer eine Kopie der ärztlichen Einstellungsbescheinigung der für die jeweilige Branche zuständigen arbeits- medizinischen Dienste des Herkunfts- staates oder ausnahmsweise eines entsprechenden zugelassenen Dienstes aus Luxemburg vorlegen. EU verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung aller Verwaltungsschritte Sollte die Dienstreise länger dauern, muss Herr Karl die Daten der Monteu- re ständig auf dem neuesten Stand halten, indem er die Lohnzettel sowie die entsprechenden Zahlungsbelege für die gesamte Dauer der Entsendung, die Arbeitsnachweise mit Angabe des Beginns, des Endes und der Dauer der täglichen Arbeitszeit übermittelt. Sämt- liche genannten Unterlagen müssen ins Französische übersetzt werden. Während der Entsendung muss der Arbeitgeber auf die Einhaltung der für die entsandten Arbeitnehmern gel- tenden luxemburgischen gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Arbeitsrecht und Einkommensteuer achten. Das klingt nach einem enormen Ver- waltungsaufwand und es kommt oft vor, dass die beim BDAE Rat suchenden Unternehmen nicht glauben können, dass sie all diese Verwaltungsanforde- rungen wirklich erfüllen müssen. Doch Artikel 9 Satz 4 2014/67 der EU-Ver- ordnung verlangt genau das: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verfahren und Forma- litäten in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern gemäß diesem Artikel von den Unternehmen in nut- zerfreundlicher Weise erfüllt werden können, und zwar soweit mög- lich durch Fernkommu- nikationsmittel und auf elektronischem Wege.“ Bei Verstößen gegen die administra- tiven Auflagen des Großherzogtums Luxemburg drohen Arbeitgebern Buß- gelder in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Mitarbeiter, im Wiederholungsfall 2.000 bis 10.000 Euro pro Mitarbeiter. Maximal kann es zu Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro kommen. Hierbei sollten Unternehmen insbeson- dere auch die neuen Auflagen im Rah- men der Solidarhaftung beim Einsatz von Subunternehmern im Baugewerbe beachten. Des Weiteren kann die ITM im Falle besonders schwerer Verstöße auch über die Stilllegung der Arbeiten verfügen. Nach Luxemburg entsand- ten Arbeitnehmer dürfen bei Regel- verstößen auch ihre ausländischen Arbeitgeber vor einem Luxemburger Gericht verklagen. Dieses Recht bleibt auch noch im Nachgang des Einsatzes bestehen. Bei all diesen Verwaltungsanforderun- gen handelt es sich um die sogenann- ten Meldepflichten, die für ähnlich viel Kopfzerbrechen bei Personalern führen wie das Thema A1-Bescheinigung. Und diese wiederum haben vor allem die Funktion einer Kontrollmaßnahme zur Einhaltung der EU-Verordnung und der Entsenderichtlinie. Diese wiederum hat als oberstes Ziel die Vereinheitlichung des Mitarbeitereinsatzes in der EU und die Gewährleistung eines Mindestma- ßes an Schutz von entsandten Arbeit- nehmern im Gastland. Verwaltungsanforderungen bei Entsendungen Vor Entsendung • Beantragung der erforderlichen Unterlagen (z.B. A1) • Meldung des Arbeitnehmers • Vertreterbenennung • ggf. Vorabmeldung bei speziellen Behörden Während Entsendung • Bereithaltung der Unterlagen • Vorlagepflicht beim Auftraggeber • Dokumentation der Arbeitszeiten • ggf. Änderungsmeldung Nach Entsendung • Archivierung der Unterlagen • Vorlagepflicht bei jeweiliger Aufsichtsbehörde Die BDAE Consult berät Unter- nehmen bei Bedarf gerne zu den rechtlichen Rahmenbedingun- gen rund um die A1-Bescheini- gung. Mehr Informationen unter entsendeberatung.bdae.com.
  • 13. 13 November 2019 T rotzdem gilt der Job des Flugka- pitäns immer noch als Männer- domäne. Auch mit Ausblick auf zukünftige Engpässe hat die Reiseplatt- form fromAtoB untersucht, wie es um den Frauenanteil in den Cockpits der größten Fluggesellschaften steht. Hier- für hat das Unternehmen die Frauen- quoten der 30 Airlines untersucht, die hierzulande die meisten Flüge anbieten. Flybe und Luxair beschäftigen prozentual die meisten Pilotinnen Mit jeweils zehn Prozent führen Flybe und Luxair gemeinsam das Ranking an. Der Pilotinnen-Anteil der beiden Unternehmen aus Großbritannien und Luxemburg ist doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnittswert (5,07 Pro- zent). Letzterer wurde von der ISWAP (International Society of Women Airline Pilots) ermittelt. Das drittbeste Ergebnis weist Air France mit acht Prozent auf. Der vierte Platz geht an United Airline: Mit 7,5 Prozent beschäftigten Frauen in den Cockpits ist die Airline 50 Pro- zent besser als der Durchschnitt. Den fünften Platz teilen sich zwei deutsche Vertreter: Condor und Lufthansa. Sie bestätigten immerhin noch einen Wert von sechs Prozent. Frauenquote in den Pilotenkanzeln von Aeroflot am niedrigsten Unter den knapp 4.200 PilotInnen der russischen Fluggesellschaft Aeroflot be- finden sich lediglich 58 Frauen. Mit einer Frauenquote von 1,4 Prozent erzielt die russische Fluggesellschaft somit das schlechteste Ergebnis der Untersuchung. Dicht gefolgt wird das Unternehmen von Emirates. Dort sind nur 2,3 Prozent des Cockpit-Personals weiblich. Die dritt- und viertschlechtesten Werte findet man mit 2,8 beziehungsweise 3,8 Prozent bei den skandinavischen Airlines Finnair und SAS Scandinavian Airlines. Komplettiert werden die Flop Fünf von KLM Royal Dutch Airlines. In der niederländischen Fluggesellschaft liegt die Frauenquote mit 4,8 Prozent knapp unter dem Durchschnitt. Frauenquote über den Wolken: Flugkapitäne sind meistens männlich AIRLINES Die Luftfahrtbranche in Deutschland wächst immer weiter, gleichzeitig kommt es zu einem Anstieg von Flugverspätungen und -ausfällen. Mitschuld an diesen Problemen trägt der Pilotenmangel, welcher bereits dafür sorgte, dass vereinzelte Maschinen am Boden bleiben mussten. © Monika Wisniewska, AdobeStock Quelle: fromAtoB Pilotinnen-Anteil bei 19 der größten Airlines der Welt Luxair 2 10% Air France 3 8% United Airlines 4 7,49% Lufthansa German Airlines 5 6% Condor Flugdienst 6 6% TUIfly 7 5,3% SunExpress 8 5,1% Eurowings 9 5% Easyjet 10 5% Austrian Airlines 11 5% Swiss International Air Lines 12 5% Pegasus Airlines 13 5% Norwegian 14 5% KLM Royal Dutch Airlines 15 4,83% SAS Scandinavian Airlines 16 3,77% Finnair 17 2,81% Emirates 18 2,3% Flybe 1 10% Aeroflot Russian Airlines 19 1,4%
  • 14. 14 November 2019 AIRLINES Geduld gefragt von München nach Neu Delhi Die meisten Flugverspätungen und -ausfälle gibt es auf der Strecke von München nach Neu Delhi. Rund 81 Pro- zent aller Flüge in die indische Haupt- stadt starteten in diesem Jahr nicht nach Plan. Aber auch auf dem Rück- flug nach München mussten Reisende häufig viel Geduld mitbringen: 77,5 Prozent aller Flüge von Neu Delhi in die bayerische Landeshauptstadt starte- ten zu spät oder fielen aus. Das ist der zweitschlechteste Wert der Analyse. Komplettiert wird die „Worst Five“ des Rankings durch drei Strecken ab Frank- furt am Main: 66,4 Prozent aller Flüge vom Fraport nach Bangkok sowie 64,9 Prozent aller Flüge nach Bahrain und 63,3 Prozent aller Flüge nach Taoyuan in Taiwan waren 2019 bislang unpünktlich. Insgesamt tauchen die Flughäfen Frank- furt und München in dem Ranking der 50 problematischsten Flugstrecken 31- mal auf: 21 der Flugrouten haben ihren Start oder ihr Ziel in der hessischen Bankenmetropole, zehn in München. Hamburg und Berlin-Tegel sind in dem Ranking jeweils fünfmal vertreten, Köln/ Bonn, Düsseldorf und Stuttgart jeweils zweimal und Berlin-Schönefeld, Leipzig/ Halle und Hannover je einmal. Türkei und Italien-Urlauber müssen besonders oft warten Die erste innereuropäische Flugstre- cke befindet sich auf Platz sechs des AirHelp-Rankings: 62,8 Prozent aller Flüge von Hamburg ins schwedische Göteborg starteten 2019 unplanmäßig. Dahinter landen die Flugstrecken von Berlin-Tegel nach Kiew (61,6 Prozent) und von Köln/Bonn nach Istanbul (61,3 Prozent). Insgesamt sind Türkeiflüge im Ranking neunmal vertreten und somit am häufigsten. Auch Flugstrecken aus und nach Italien (siebenmal) sowie Indien (sechsmal) zählen zu den proble- matischsten Routen. Laut AirHelp müssen Flugreisende in Deutschland manchmal besonders viel Geduld mitbringen, denn auf einigen Routen starteten in diesem Jahr nicht einmal die Hälfte aller geplanten Flüge pünktlich. Vor allem Türkei-, Italien-, und Indien-Reisende waren diesbezüglich be- sonders häufig betroffen. Das liegt in der Regel aber nur selten an den jeweiligen Flughäfen, denn laut Eurocontrol sind die Airlines für fast die Hälfte aller Flug- verspätungen selbst verantwortlich. Diese Rechte haben Passagiere Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung be- rechnet sich aus der Länge der Flugstre- cke. Der rechtmäßige Entschädigungsan- spruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwet- ter oder medizinische Notfälle können be- wirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. © visivasnc, AdobeStock Flugverspätungen und -ausfälle an 13 deutschen Flughäfen (01.01.2018-31.08.2018; Zahlen gerundet) Rang Flughafen (Code) Anzahl Flüge Anzahl verspäteter Flüge* Anzahl ausgefallener Flüge Anteil unplanmäßiger Flüge** (in %) Höhe des Entschä- digungsanspruches (in Euro)*** 1. Frankfurt a.M. (FRA) 150.610 49.910 3.230 35,28 225.459.000 2. Köln/Bonn (CGN) 25.950 7.620 710 32,10 47.922.000 3. München (MUC) 121.520 33.340 2.670 29,63 138.201.000 4. Hamburg (HAM) 40.620 10.060 940 27,08 51.611.000 5. Leipzig/Halle (LEJ) 5.480 1.230 210 26,28 6.664.000 6. Düsseldorf (DUS) 58.100 13.630 1.440 25,94 88.815.000 7. Bremen (BRE) 6.600 1.480 190 25,30 4.871.000 8. Hannover (HAJ) 14.350 3.040 360 23,69 18.972.000 9. Dresden (DRS) 5.800 1.150 210 23,45 4.613.000 10. Stuttgart (STR) 31.070 6.430 800 23,27 40.169.000 11. Nürnberg (NUE) 11.290 2.240 370 23,12 12.564.000 12. Berlin-Tegel (TXL) 54.490 11.110 1.290 22,76 85.153.225 13. Berlin-Schönefeld(SXF) 23.600 4.840 200 21,36 11.886.000 Quelle: airhelp.com * Verspätung von mindestens 15 Minuten ** Summe verspäteter und ausgefallener Flüge *** geschätzte Summe auf Basis der durchschnittlichen Flugzeugauslastung In Deutschland starten täglich rund 630 Flüge verspätet oder fallen aus. Das Flug- gasthelfer-Portal AirHelp ist der Frage auf den Grund gegangen, auf welchen Flug- strecken von oder nach Deutschland es die meisten Verspätungen gibt. Demnach sind Flugrouten in die Türkei besonders häufig von Problemen betroffen. Auf diesen Flugstecken gibt es die meisten Verspätungen
  • 15. 15 November 2019 Sommerferienbilanz an deutschen Flug- häfen: Pünktlichkeit deutlich verbessert D ie deutschen Flughäfen sind in den hoch frequentierten Som- mermonaten mit besonderem Nachdruck Maßnahmen zur Verbesse- rung der Pünktlichkeit angegangen. Der Flughafenverband ADV hat die ergriffe- nen Maßnahmen verfolgt und ausge- wertet. Das Resultat ist positiv. Verbesserte Pünktlichkeit der Abflüge aus Deutschland Die Pünktlichkeit der Abflüge an deut- schen Flughäfen betrug im Juli 2019 70,1 Prozent. Das sind 12,1 Prozent mehr als in dem Vorjahresmonat Juli 2018. Zudem konnten Flugstreichungen erheblich redu- ziert werden. Im Juli 2019 mussten noch 2.343 Flüge kurzfristig gestrichen werden. Das ergibt eine Quote von 1,2 Prozent und eine Verbesserung um 1,5 Prozent gegen- über dem Vorjahresmonat Juli 2018. Laut ADV wurden in den zeitrele- vanten Prozessen die verfügbaren Ressourcen an den Flughäfen erhöht und durch eine flexible Steuerung optimiert eingesetzt. Die verbesser- te Leistungserbringung am Boden hat zusammen mit den Maßnahmen von Airlines und Flugsicherung dazu beitragen, dass die Flugpläne sich stabilisiert haben. Weitere Verbesserung notwendig Trotz der erfreulichen Entwicklung kann allerdings noch keine Entwarnung gegeben werden. Der Verband fordert weiterhin die Unterstützung der Politik für die deutschen Flughäfen. Sie benö- tigen eine bedarfsgerechte Erweiterung der Flughafenkapazitäten und eine Si- cherung der bestehenden Betriebs- und Tagesrandzeiten. © synthex, AdobeStock Die TUI-Fluggesellschaften haben seit 2018 mehr als 26 Millionen Einweg-Kunststoffartikel eingespart und kommen dadurch ihrer Verpflichtung nach, den Bord- betrieb möglichst nachhaltig zu gestalten. 3,7 Millionen Einweg-Plastikteile hat das Unternehmen durch eine Reduzierung der an Bord ausgegebenen Plastik-Bestecksets eingespart. Außerdem wurde die Länge der Kopfhörerkabel gekürzt und die Plas- tikverpackung der ausgegebenen Decken durch eine Papiermanschette ersetzt. Zu- dem geben die Airlines beim Bordverkauf auch keine Plastiktüten mehr aus. Kinder werden einbezogen DieTUI-AirlineshabendieaufLangstrecken- flügenanKinderausgegebenenActivityKits, dieKinderimAltervondreibiszehnJahrenbe- schäftigenundunterhaltensollen,neugestaltet. StattineinerPlastikverpackungwerdendiese jetztineinerumweltfreundlicherenPapierver- packungangeboten,umPlastikabfällezuredu- zieren.SieermutigendieKinderauch,darüber nachzudenken,wiesiezurReduzierungvon PlastikabfällenimUrlaubbeitragenkönnen. Neues Amenity Kit spart Einweg-Artikel Darüber hinaus hat die Airline auch ein neues Amenity Kit entwickelt, das in einer wiederverwendbaren Verpackung aus recycelten PET-Kunststoffflaschen ausgegeben wird. Dabei wird nicht nur recyceltes Plastik für die Kits verwendet, sondern zugleich werden eine Million zusätzlicher Einweg-Plastikartikel aus den Kits eingespart. Wo aus Hygienegründen weiterhin Verpackungen nötig sind, wird dafür FSC-zertifiziertes Papier verwendet. Sämtliche Fortschritte wurden im Kontext des Engagements aller Airlines der TUI Group für eine Einsparung von 40 Millionen Einweg-Plastikartikeln bis 2020 erzielt. Dies trägt zum Gesamtziel bei, bis 2020 insgesamt 250 Millionen Einweg-Plastikartikel einzusparen. Zu den Maßnahmen gehören auch die Vermei- dung von 112 Millionen Einweg-Plastik- artikeln aus Hotels, die Einführung der „Plastikreduzierungs-Richtlinien“ für Ho- tels sowie das von TUI Cruises gestartete Plastikreduktionsprogramm „Wasteless“. Bordangebot wird nachhaltiger Laut der TUI Aviation hält diese im Einkauf ständig Ausschau nach nachhaltigen Produkten für unser Bordangebot. In Deutschland, und ab November auch in Großbritannien, werden an Bord „Brace- nets“ angeboten. Dies sind aus Fischer- netzen gefertigte Armbänder, welche sich losgerissen haben oder absichtlich im Meer versenkt wurden. Diese „Geister- netze“ können jahrzehntelang durch die Meere treiben und sind für viele Tiere eine tödliche Falle. Diese Netze werden gebor- gen, gereinigt und anschließend werden daraus Armbänder gefertigt. Ein Teil der Erlöse geht an die Meeresschutz-Organisa- tion Healthy Seas Organisation. © diy13, AdobeStock Nachhaltigkeit über den Wolken: Airlines sparen Plastikartikel ein
  • 16. 16 November 2019 VERMISCHTES Mit diesen Tipps gelingt die Kreuzfahrt D ementsprechend haben sie auch die Regularien an Bord angepasst – von der Kleiderordnung bis zur Tischordnung geht es heute meist leger und lockerer zu. Doch wer zum ersten Mal über die Gangway schreitet und frische Seeluft schnuppert, wird nicht selten von der Sorge begleitet nicht an alles gedacht zu haben. Der Kreuz- fahrt-Anbieter Meravando liefert Tipps, damit Kreuzfahrtneulinge sich nicht völlig unvorbereitet in das Abenteuer stürzen müssen. Die Bordkarte: Das wichtigste Dokument Die Bordkarte ist das wichtigste Doku- ment, dass Passagiere hüten sollten wie ihren Augapfel. Während der Pass aus bürokratischen Gründen bei einigen Reedereien und Routen am Anfang der Reise eingesammelt und erst gegen Ende wieder ausgegeben wird, dient die Bordkarte als Ausweisdokument, Zahlungsmittel und Zimmerschlüssel in einem. Unpraktisch also für denjenigen, der nach dem ersten Landausflug ohne Ausweis, Geld und Schlüsselkarte vor der Crew steht und diese überzeugen muss, wirklich Passagier auf diesem Schiff zu sein. Landausflüge unter Eigenregie Wer bei einem Kreuzfahrtschiff an Bord geht, möchte natürlich nicht nur die Annehmlichkeiten auf dem Schiff genießen, sondern auch fremde Städte und Länder erkunden. Doch bei der Pla- nung der Landausflüge sollten Kreuz- fahrt-Neulinge sich bewusst sein, dass nicht immer die einfachste Lösung die optimalste ist. Viele Reedereien bieten bei Landausflügen ein Rundum-Sorg- los-Paket an, vom Transport bis zum Stadtrundgang und dem Besuch der bekanntesten Sehenswürdigkeiten wird an alles gedacht. Bei diesen Ausflügen bleibt die Individualität meist auf der Strecke und die Angebote sind ver- gleichsweise teuer. Wer seinen Landtag lieber selbst plant, kann allein oder in kleinen Gruppen mit einem lokalen Guide einen sehr viel entspannteren und noch dazu günstigeren Tag zu erle- ben. Doch auch hier gilt: Gute Vorberei- tung ist alles! Kreuzfahrt-Profis planen im Voraus, was sie auf keinen Fall verpassen möchten und wie viel Zeit für Sightseeing, Shopping und Trans- port eingeplant werden muss, damit sie auf jeden Fall pünktlich wieder an Bord ihres Schiffes ankommen. Dieses wartet im Zweifel nämlich nicht auf verspätete Alleinreisende. Come as you are? – Der Gardero- ben Guide Die Kleiderordnung ist auf den meisten Schiffen längst nicht mehr so streng wie früher – mit legerer Freizeitkleidung sind Passagiere in den meisten Fällen gut be- raten. Sollte es doch mal etwas förmli- cher zugehen, sind Kleid und Anzug eine gute Wahl, um sich unter das dinierende Volk zu mischen. High Heels sind an Deck eher ungeeignet. Bei stärkerem Seegang und Nässe bieten hohe Hacken wenig Halt und auch die steile Gangway kann schnell zur Stolperfalle werden. Wessen Garderobe außerdem zum gro- ßen Teil aus sommerlich leichter weißer oder heller Kleidung besteht, sollte sich nicht am Heck aufhalten. Denn dort können durch die Schornsteine Rußpar- tikel ausgestoßen werden, die unschöne schwarze Flecken hinterlassen. No Smoking, please! Wer raucht und auch im Urlaub nicht auf seine geliebten Glimmstängel verzichten möchte, wird schnell feststellen, dass die Vorschriften auf Kreuzfahrtschiffen hier genauso ein- deutig wie streng sind. Das Rauchen ist ausschließlich in eigens dafür vor- Eine Kreuzfahrt vereint den Traum vieler Reisender, die Meere zu befahren, neue Städte, Länder und Kulturen zu entdecken und dabei nicht auf Luxus zu verzich- ten. Kein Wunder also, dass diese Reiseform immer beliebter wird und längst nicht mehr nur für Großverdiener attraktiv ist. © stokpic, Pixabay.com
  • 17. 17 November 2019 VERMISCHTES gesehenen und markierten Bereichen gestattet. Daran sollte sich auch jeder unbedingt halten, wenn die heimliche Kabinen-Zigarette nicht zu Feueralarm und Massenpanik führen soll. Und auch elektrische Geräte sind unter Deck mit Vorsicht zu benutzen. Nicht wenige, wie Lockenstab und Bügel- eisen, werden von einigen Reedereien sogar ganz verboten. Kabinenwahl bei einer Kreuzfahrt Die Wahl der richtigen Kabine kann sich auf einem Kreuzfahrtschiff knifflig gestalten, die Auswahl ist groß und die Optionen zahlreich. Abzuwägen gilt, wie viel Zeit letztendlich in der Kabine verbracht wird und ob sich der Aufschlag für ein Fenster lohnt. Wer sich frische Luft um die Nase wehen lassen möchte, sollte sich ohnehin für eine Kabine mit Balkon entscheiden. Fenster in Außenkabinen lassen sich in der Regel nämlich nicht öffnen. Wer zum ersten Mal eine Schiffsreise unternimmt und nicht weiß, ob er zu Seekrankheit neigt, bucht am besten erst einmal eine sogenannte Schnup- perfahrt von wenigen Tagen, vorzugs- weise im Mittelmeer. Hier ist die See nämlich besonders ruhig. Wer sich aber direkt für eine längere Kreuzfahrt entscheidet, dem sei eine Kabine im mittleren Teil des Schiffes ans Herz ge- legt, da hier die Wellen am wenigsten zu spüren sind. Für guten Schlaf ist zu beachten, dass kein Fahrstuhl oder ein anderer hochfrequentierter Ort in der Nähe ist. Oh Captain, mein Captain! Die meisten Reedereien bieten wäh- rend der Kreuzfahrt eine sogenannte Kapitänsstunde an. Hier können die Passagiere den Kapitän, den Kreuzfahrt- direktor und die Techniker mit all den Fragen löchern, die ihnen schon immer auf der Seele brennen. Das „Wer-wie- was“ der Schiffsfahrt dauert etwa eine Stunde und lässt auch die wasserscheu- ste Landratte zum Seebären werden. Handgepäck mon amour Packen für die Kreuzfahrt funktioniert fast wie bei jeder anderen großen Reise auch. Denn alte Kreuzfahrt-Hasen haben immer einen Satz Kleidung, abgestimmt auf das Klima des Abfahrtsortes, in ihrem Handgepäck. Denn so ziemlich jedem ist auf einer Flugreise wohl schon mal ein Gepäckstück verloren gegangen und ohne Ersatzkleidung kann es da schnell ziemlich warm oder eben kalt werden. Beim Flug zum Kreuzfahrtschiff und dem zusätzlichen Transport-Aufwand erhöht sich natürlich auch das Risiko eines solchen Gepäckverlustes. Zudem sind auf einigen Schiffen auch die Kabinen erst gegen Nachmittag beziehbar und ein gut gepacktes Handgepäckstück wird so zur wahren Wunderwaffe. Touristen fühlen sich im Ausland nicht immer willkommen Klischees über Touristen im Ausland tragen dazu bei, das Bild von ausländischen Besu- chern zu prägen. Dabei tragen die Deut- schen Sandalen mit Tennissocken, die Briten sind trinkfreudig und laut und die Chinesen treten an allen Touristen-Hotspots in großen Reisegruppen auf. Wie ist aber die eigene Wahrnehmung der Urlauber im Ausland? Fühlen sie sich willkommen oder unbeliebt? Briten fühlen sich am unbeliebtesten Eine aktuelle Umfrage von YouGov zeigt: 61 Prozent der Briten glauben, dass ihre Landsleute im Ausland keine gern gesehenen Urlaubsgäste sind. Auch die Franzosen glauben nicht an ihre positive Wirkung im Ausland: 47 Prozent glauben an ein eher negatives Bild. 47 Prozent der Befragten aus Deutsch- land glauben, dass Touristen aus ihrem Land im Ausland nicht gemocht werden. Damit landen sie auf der Liste auf Platz 2. Inder, Schweden und Spanier fühlen sich gemocht Wenn es um ihre Landsleute im Ausland geht, haben besonders Inder ein positives Bild. Nur zehn Prozent denken, dass sie nicht gut in anderen Ländern ankommen. Selbstbewusst sehen es auch die Schwe- den: Nur 25 Prozent denken, dass Schwe- den ein negatives Image im Ausland haben. Verhasste Touristen? Befragte, die glauben, dass Touristen aus ihrem Land in Ausland nicht gemocht werden UK 1 61% Deutschland 2 47% Frankreich 3 47% Italien 4 44% Australien 5 42% China 6 35% USA 7 32% Spanien 8 29% Schweden 9 25% Indien 10 10% Quelle: YouGov Basis: 29.004 Befragte (ab 18 Jahren) in 26 Ländern; 2019 © Bits and Splits, AdobeStock
  • 18. 18 November 2019 VERMISCHTES 150 Jahre später: Expats und Reisende schreiben immer noch gerne Postkarten V om umstrittenen zum populärsten Kommunikationsmittel, dann durch digitale Konkurrenz geschwächt, aber längst nicht totzukriegen. Die Postkarten-App Postando nimmt den Ge- burtstag zum Anlass, die Geschichte der Kurznachricht Revue passieren zu lassen. Von der Correspondenz zur Postkarte Auf der Suche nach einer raschen, offe- nen Kommunikationsmöglichkeit wurde die Postkarte in Europa am 01.10.1869 in Österreich-Ungarn unter dem Namen „Correspondenz-Karte“ eingeführt. Mit zunehmender Mobilität gab es immer mehr Anlässe für kurze Mitteilungen, die einen aufwendigen Brief nicht lohnten. Die Correspondenz-Karte bat hierfür eine preiswerte und schnelle Lösung. In Deutschland hatte die Karte allerdings keinen leichten Start. Persönlicher Schrift- verkehr, den jeder mitlesen konnte, der vielleicht gar anzügliche Nachrichten ent- hielt, galt als unsittlich. Aber nur ein Jahr später wurde sie auch in Deutschland und der Schweiz eingeführt. Den offiziel- len Namen Postkarte vergab die Post in Deutschland erst am 1. März 1872. Um 1900 erfuhr die Postkarte einen regelrechten Boom – siebenmal täglich zugestellt, im Durchschnitt innerhalb von zwei Stunden beim Empfänger. Vereine sowie Fachzeitschriften stießen hervor und sogar Postkartenfach- geschäfte, in denen Kunden nicht nur Karten mit Motiven vor Ort, sondern aus aller Welt finden konnten. So waren Postkarten bis in die 1920er Jahre ein beliebtes Sammelobjekt und zogen eine ganze Zubehörindustrie nach sich. Aussehen und Format der Postkarte über die Jahre Zu Beginn prangte auf der einen Seite der Postkarte die persönliche Nachricht, während die andere für die Adresse re- serviert war. Dann kam die große Verän- derung: Auf der für den Text bestimm- ten Seite druckte man Zeichnungen und Grafiken, später dann sogar Fotografien. Der Text musste eng daneben gedrän- gelt werden oder schlängelte sich rund um das Bild. Denn die zweite Seite war weiterhin ausschließlich für die Adres- se vorgesehen. Erst 1904 wurde der Teilungsstrich eingeführt: Fortan teilten sich Adresse und Text die Rückseite, vorne war Platz für das gedruckte Bild. Nicht eher als am 1. Oktober 1927 wur- de das heute bekannte Standardformat für Postkarten eingeführt. Aber auch heute gibt es neben diesem noch weite- re Formate, wie Herz- oder Panorama- formen sowie Postkarten mit gezackten Rändern und vieles mehr. Motive und Anlässe im Zeichen der Zeit Zunächst wurde die Postkarte haupt- sächlich für geschäftliche Zwecke versendet. Mit neuen Druckverfahren und später dem Farbdruck war die Massenherstellung möglich. Ihren ersten Masseneinsatz hatte das neue Kommunikationsmittel im deutsch-fran- zösischen Krieg 1870-1871 als Feld- postkarte. In dieser Zeit wurden rund 10 Millionen von ihnen von der Front in die Heimat gesendet – unter anderem dank der Gratis-Zustellung für deutsche Truppen. Abgesehen davon konnten die Karten anfangs lediglich innerhalb des eigenen Landes verschickt werden. Mit der Gründung eines Weltpostvereins im Jahr 1875 war der Versand innerhalb Europas schließlich auch länderüber- greifend möglich, ab 1878 weltweit. Viele Motive zeigten Landschaften, Stadt- ansichten oder Schauspielerporträts. Um 1900 war die Erlebnisfotografie ein großes Thema und die Postkarte bekam eine Reportage-Funktion. Sie zeigte Bilder von Ereignissen, wie Unfällen oder Aufmärschen, denn sie erreichte den Adressaten meist schneller als eine Zeitung. Im 20. Jahrhundert erfreute sich die Postkarte immer größerer Beliebt- heit für das Versenden von Urlaubsgrü- ßen, Liebesnachrichten, Glückwünschen zu Weihnachten oder zum Geburtstag sowie Beileidsbekundungen. Emotionen statt Masse In den 50er-Jahren bis in die 80er-Jahre stellte die Post jährlich relativ gleichblei- bend rund 900 Millionen Postkarten zu. Mit Beginn des neuen Jahrtausends und neuen Technologien musste die Kurznachricht des 19. und 20. Jahrhunderts allerdings zurückstecken und wurde zumeist durch elektronische Rivalen wie zunächst SMS und E-Cards, dann WhatsApp & Co. ersetzt. Aber ganz verschwunden ist sie nie und auch 2018 wurden nach, aus und inner- halb von Deutschland noch insgesamt 155 Millionen Postkarten versendet. Laut Postando teilen Absender mit Postkar- ten Erlebnisse und Erinnerungen auf enorm emotionale Art und Weise, ohne dass sie in der Flut an digitalen Nach- richten untergehen. Und das bekommt wieder einen höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft. Sie werden heute ebenso emotional empfunden wie ein Geschenk, das man gerne noch lange aufbewahrt, an Kühlschrank oder Pinn- wand heftet und in Erinnerung behält. Die Postkarte hat im Oktober dieses Jahres ihren 150. Geburtstag gefeiert und ist trotz moderner Kommunikationsmittel aus dem Urlaubsbild nicht wegzudenken. Sie unterlag in der Zeit des 19. und 20. Jahrhunderts einem starken Wandel. © Martin Schütz, AdobeStock
  • 19. 19 November 2019 VERMISCHTES Reiseziele: Die Städte mit den höchsten Besucherzahlen B angkok behält auch in diesem Jahr den globalen Spitzenplatz als Destination mit den meis- ten Übernachtungen weltweit (22,78 Millionen). Auf den Plätzen zwei und drei der Reiseziele folgen Paris (19,10 Millionen) und London (19,09 Millio- nen). Mit Antalya (12,41 Millionen, Platz 10) befindet sich in diesem Jahr eine neue Destination unter den globalen Top 10-Städten. Zum Vergleich: Berlin landet mit 5,4 Millionen internationa- len Besuchern auf Platz 34, München mit 3,8 Millionen auf Platz 55 und Frankfurt mit 2,4 Millionen auf Platz 81. Das ergibt der Global Destination Cities Index von Mastercard. Steigende Zahl internationaler Übernachtungsgäste Alle globalen Top 10-Städte verzeichne- ten im Jahr 2018 mehr internationale Übernachtungsgäste als im Vorjahr, mit Ausnahme von London. Das spiegelt den weltweit starken Anstieg in den Besucherzahlen wider. Seit 2009 wuchs die Zahl der internationalen Übernach- tungsgäste insgesamt um erstaunliche 76 Prozent. Der größte Anstieg ist bei Städten im asiatisch-pazifischen Raum zu verzeichnen: In den letzten zehn Jahren gibt es dort ein jährliches durch- schnittliches Wachstum von 9,4 Prozent an internationalen Reisenden. Auch im europäischen Ranking ver- zeichnet die Mehrheit der Top 10-Reise- ziele einen Zuwachs an internationalen Besuchern. Die Metropolen London und Paris sind hier weiter unangefoch- ten an der Spitze, sowohl bei der Anzahl der Besucher als auch bei dem Ranking mit den höchsten Besucher-Ausgaben (London mit 15,01 Milliarden Euro und Paris mit 12,81 Milliarden Euro). In Ber- lin gaben die internationalen Besucher 3,29 Milliarden Euro aus. Hamburgs auf Platz 100 der Rei- seziele weltweit Wie im letzten Jahr konnte sich Ham- burg (Platz 5; 8,1 Prozent Wachstum) erneut in den Top 10 der am schnells- ten wachsenden Städte-Destinationen Europas platzieren und stieg sogar um einen Platz nach oben. Dicht auf den Fersen folgt Düsseldorf (Platz 6; 7,9 Pro- zent Wachstum), die zweite deutsche Stadt in diesem Ranking. Weltweit liegt Hamburg mit 1,6 Millionen internatio- nalen Besuchern auf Platz 100 und Düs- seldorf mit 1,3 Millionen auf Platz 120. Weitere Ergebnisse aus dem Glo- bal Destination Cities Index 2019 1. Kontinuierliches Wachstum: Die Zahl an internationalen Besuchern und die Besucher-Ausgaben steigen Jahr für Jahr. Seit 2009 nahmen die Besucherzahlen im Jahresdurchschnitt um 6,5 Prozent gegen- über dem Vorjahr zu, die Besucher-Aus- gaben um durchschnittlich 7,4 Prozent. 2. Die anhaltende Dominanz der Groß- städte: Insgesamt blieben die Plätze der Top 10-Städte sehr stabil. Während es bei den Besucherzahlen kleinerer Städte mitunter erhebliche Bewegungen gab, sind die Top 10 weitgehend konstant ge- blieben. London, Paris und Bangkok ge- hörten seit 2010 zu den Top 3, Bangkok war innerhalb der letzten sieben Jahre sogar sechsmal die Nummer eins. 3. Die Städte im asiatisch-pazifischen Raum verzeichnen mit 9,4 Prozent den größten Anstieg an internationalen Reisenden. Im Vergleich dazu wuchs die Anzahl der Reisenden in Europa nur um 5,5 Prozent. Dieser Trend wird durch das Wachstum bei der Zahl der chinesischen Reisenden noch verstärkt. Seit 2009 hat sich China um sechs Plätze nach oben geschoben und ist damit Nummer zwei im Ranking der Länder mit den meisten internatio- nalen Reisenden, hinter den USA. Rang Stadt Anzahl Übernachtungsgäste Aufenthaltslänge Kosten pro Tag (USD) 1. Bangkok, Kambodja 22,78 Millionen 4,8 Nächte 184$ 2. Paris, Frankreich 19,10 Millionen 2,5 Nächte 296$ 3. London, Vereinigtes Königreich 19,09 Millionen 5,8 Nächte 148$ 4. Dubai, VAE 15,93 Millionen 3,5 Nächte 553$ 5. Singapur, Singapur 14,67 Millionen 4,2 Nächte 272$ 6. Kuala Lumpur, Malaysia 13,79 Millionen 5,7 Nächte 142$ 7. New York, USA 13,60 Millionen 7,9 Nächte 152$ 8. Istanbul, Türkei 13,40 Millionen 5,8 Nächte 106$ 9. Tokyo, Japan 12,93 Millionen 5,4 Nächte 196$ 10. Antalya, Türkei 12,41 Millionen 14,0 Nächte 44$ Die weltweit meist besuchten Städte 2018 © virojt, AdobeStock Bangkok ist die am meisten besuchte Stadt im Jahr 2018
  • 20. 20 November 2019 VERMISCHTES Privat und geschäftlich: Geschäftsreisen werden gerne mit persönlichem Urlaub verbunden D enn wer für die Geschäftsreise ohnehin schon die Anfahrt auf sich genommen hat, nutzt den Aufenthalt auch gerne für sich selber. Das ist das Ergebnis der aktuellen Stu- die „Chefsache Business Travel 2019“ vom Deutschen Reiseverband. Fast drei Viertel der Geschäftsleu- te hängt private Urlaubszeit ran Laut der Studie haben 72 Prozent der Geschäftsreisenden bereits das Nützliche mit dem Angenehmen verbunden und die Reise für private Aufenthalte verlän- gert. Wer öfter als dreimal pro Monat beruflich unterwegs ist, unternimmt dabei besonders häufig auch gerne etwas privat. 80 Prozent der Vielreisen- den haben ihre Geschäftsreise bereits für private Aufenthalte verlängert. Auch Chefs kombinieren auf Reisen häufig Geschäftliches mit Privatem Acht von zehn Geschäftsführern kombinie- ren Dienstreisen mit (Kurz-)Urlaub. Ange- stellte Fach- und Führungskräfte hingegen nutzen die Möglichkeit weniger. Von ihnen nehmen etwa zwei Drittel die Möglichkeit zur Verlängerung wahr. Jeder Dritte der befragten Geschäftsreisenden hat bereits vorsorglich die Rückreise um ein paar Stun- den nach hinten verschoben, um sich zum Beispiel noch mit Bekannten zu treffen. Mit der Familie auf Geschäftsreise 21 Prozent nehmen ihren Partner oder die ganze Familie mit auf Dienstreise. Rund die Hälfte der Befragten haben eine oder mehrere Übernachtungen mit der Familie angehängt. Auf Reisen würden besonders die An- und Abreise stressen, so die Studie. Wer beruflich viel unterwegs sei, würde versuchen diese Phasen zu verringern und öfter die Gelegenheit nutzen, sich nach ge- taner Arbeit vor Ort zu erholen. Privater Urlaub nach dem Ge- schäftstermin wird selbst bezahlt Für zusätzliche Hotelübernachtungen selbst zu bezahlen, nehmen 55 Prozent gern in Kauf. Auch die Mehrkosten für Familie oder Freunde zahlt jeder Zweite selbstverständlich privat. Jedoch ist nur jeder dritte Geschäftsreisende bereit, einen höheren Preis für einen späteren Flug zu bezahlen. Geschäftliche Reisen werden gerne mit privaten Aktivitäten verbunden. So lässt sich der Messebesuch oder der Kundentermin mit dem Treffen von Freunden oder einer Stadtbesichtigung vereinbaren. © Monkey Business, AdobeStock
  • 21. 21 November 2019 Fliegen bei Krankheit setzt Ohren unter Druck E s drückt beim Abheben und es drückt bei der Landung. Wer fliegt, kennt das dumpfe Gefühl auf dem Trommelfell. Prof. Dr. Joachim Hornung, leitender Oberarzt der Hals-Nasen-Oh- ren-Klinik – Kopf- und Halschirurgie er- klärt, dass während des Starts und beim Steigflug der Kabinendruck im Flugzeug abnimmt. Im Verhältnis dazu herrscht im Mittelohr dann zu viel Druck. Beim Landeanflug ist es genau umgekehrt. Hauptakteur bei diesem Hin und Her ist das Trommelfell. Aufgrund des wechselnden Drucks wölbt es sich nach innen oder außen. „Meist ist uns schon durch Schlucken oder Gähnen gehol- fen. Dann nämlich strömt Luft über das Gaumensegel und die Ohrtrompete ins Mittelohr und das Trommelfell wird entlastet“, beschreibt der HNO-Arzt den natürlichen Prozess. Klappt der Aus- gleich nicht auf Anhieb, hilft noch das sogenannte Valsalva-Manöver: Nase zuhalten und bei geschlossenem Mund versuchen, durch die Nase auszuatmen. SOS-Trick Nasenspray Wer nun erkältet ist, muss vor dem Fliegen aufmerksam sein. Laut Hor- nung sollte eigentlich nicht fliegen, wem der Druckausgleich nicht ge- lingt. Im schlimmsten Fall kann es zu geplatzten Äderchen im Ohr kommen, zu bleibenden Hörschäden und bei Vorbelastungen sogar zum Reißen des Trommelfells. Ein kleiner Notfalltrick ist das Nasenspray: Es lässt die Schleim- häute der Nase abschwellen und kann den Druckausgleich für kurze Zeit wieder ermöglichen. Es sollte vor dem Fliegen geprüft werden, ob das klappt. Hilft auch das nicht, rät der Arzt vom Fliegen ab. Wenn doch, dann rät er, das Spray jeweils eine Stunde vor Start und Landung zu verwenden. Wer sich nicht sicher ist und vor dem Abflug noch etwas Zeit hat, bespricht sich am besten mit seinem HNO-Arzt. Im Flugzeug mit den Kleinen Kinder sind übrigens nicht anfälliger für den Ohrendruck im Flugzeug als Erwachsene. Aufgrund ihrer sich noch entwickelnden Anatomie fällt ihnen al- lerdings der Druckausgleich manchmal schwerer. Mit Trinken oder Bonbonlut- schen kann der natürliche Öffnungsme- chanismus der Ohrtrompete aber gut angeregt werden. Kinder, die häufiger Probleme mit ihren Ohren haben, soll- ten vor einer Reise von einem HNO-Arzt durchgecheckt werden. Besondere Vorsicht beim Tauchen Soll es im Urlaub nicht nur in die Lüfte, sondern auch in die Tiefe gehen, gilt be- sondere Vorsicht. Prof. Hornung mahnt, wer vor dem Tauchgang keinen Druck- ausgleich machen kann, der darf nicht tauchen – auch nicht mit Nasenspray. Er warnt weiter, dass es sonst unter Um- ständen sogar tödlich ausgehen könnte. Und wer zuvor noch nie getaucht ist, muss sich im Vorfeld von seinem HNO- Arzt untersuchen lassen, um mögliche Beeinträchtigungen abzuklären. Im Flugzeug haben die Ohren durch den wechselnden Kabinendruck einiges zu tun. Fliegen mit Erkältung kann problematisch sein. Das Universitätsklinikum Erlangen er- klärt, welche Tricks es gibt, wenn der körpereigene Druckausgleich nicht mehr klappt, wann man lieber am Boden bleiben sollte, ob Kinderohren besonders empfindlich sind und welche Regeln für Taucher gelten. © kritchanut, AdobeStock GESUNDHEIT © Erica Smit, AdobeStock
  • 22. 22 November 2019 GESUNDHEIT Bei Bettwanzen-Verdacht: Koffer in die Badewanne stellen Bettwanzen gelangen oft als un- erwünschtes Urlaubsmitbringsel ins Schlafzimmer. Bei Verdacht auf die Schädlinge sollten die Koffer nach Rückkehr in die Badewanne gestellt und vorsichtig geöffnet werden. Dies rät die Deutsche Gesellschaft für Entomologie und Acarologie im Gesundheitsmaga- zin "Apotheken Umschau". So können Wanzen nicht entkommen. Die Wäsche verpackt man dann in luftdichte Plastik- tüten bis sie in die Waschmaschine wandert. Oft werden Wanzen erst entdeckt, wenn sie sich vermehrt haben. Dann sollte man einen Schädlingsbekämpfungs- experten zurate ziehen. Die Gesellschaft für Entomologie und Acarologie rät dazu, da dieser Kotspuren oder Häutungsreste eindeutig zuordnen kann. Kammerjäger hängen Bilder ab, untersuchen Betten und Polstermöbel und besprühen Ver- stecke mit Insektiziden. Sie arbeiten auch mit Temperaturverfahren und ste- cken befallene Gegenstände in Wärme- zelte oder schockgefrieren sie. © agrarmotive, AdobeStock Bagatellverletzungen auf Fernreisen sollte man ernst nehmen: Durch Schürf- wunden oder Insektenstiche eindrin- gende Keime können besonders bei tropischem Klima rasant verlaufende Infektionen auslösen. Zu den unange- nehmen, teils gefährlichen Urlaubser- fahrungen zählt die Bekanntschaft mit Krankheitserregern wie Staphylokok- kus, Streptokokkus, Wasserkeimen und Co.. Nicht, dass man mit Bakterien nicht auch zu Hause in Kontakt käme. Laut der Klinik für Dermatologie am Klinikum Nürnberg handelt es sich in anderen Regionen der Erde meist um Subtypen oder -spezies dieser Keime, die im Kontakt mit Europäern eine andere Re- aktion des Immunsystems hervorrufen. Dazu kommt, dass in manchen, vor al- lem asiatischen Ländern durch den Ein- satz von Antibiotika in Landwirtschaft und Viehzucht dramatische Resistenz- entwicklungen bis hin zu superresisten- ten Keimen zu beobachten sind. Kleinste Verletzungen reichen schon Lagern Keime prinzipiell auch auf gesun- der Urlauber Haut, ohne dass dadurch Krankheitssymptome entstehen würden, so reichen kleinste Verletzungen, dem Übel seinen Weg zu bahnen. Eitrige Hautentzündungen (Pyodermien), Wund- rosen, Furunkel, Abszesse – Fernreisen- de mit solchen „Souvenirs“ kommen besonders zwischen Mai und Oktober mehrmals pro Monat in die Klinik. Wird die schützende Hautbarriere durchbrochen, beispielsweise durch In- sektenstiche oder Schürfverletzungen, verlaufen bakterielle Hautinfektionen mit Erregern, mit denen unser Immun- system keine Erfahrungen hat, zudem im subtropischen Klima viel schneller. Und gute medizinische Versorgung ist nicht unbedingt erreichbar. Daher sollte man Bagatellverletzungen auf Reisen nie unterschätzen. Was zu Hause kein Pflaster wert wäre, bedarf im Urlaub einiger Sorgfalt und einer vernünftigen Reiseapotheke: Desinfek- tionsmittel, eine antibiotische Salbe, Verbandsmaterial und Pflaster gehö- ren in jedem Fall hinein. Wer zudem Hygienestandards einhält, auch kleine Blessuren ernst nimmt, desinfiziert, abpflastert und regelmäßig kontrolliert, kann hässlichen und schmerzenden Mitbringseln vorbeugen. Hässliche Souvenirs: Wundinfekt mit Urlaubskeimen © MichaelJBerlin, AdobeStock
  • 23. 23 November 2019 Klimawandel führt zu mehr Asthma-Toten Wo Schwangerschaftsabbrüche (nicht) erlaubt sind D er fortschreitende Klimawandel und durch Asthma bedingte Todesfälle hängen miteinander zusammen. Das haben Wissenschaftler des zum Na- tionalen Forschungsrat CNR gehörenden Istituto di Scienze Marine ermittelt. Mithilfe einer Datensammlung aus den USA wurde festgestellt, dass eine direkte Korrelation zwischen Hitzeperioden und der gefürch- teten Lungenkrankheit besteht. 5.000 Todesfälle pro Jahr „Unser Team hat bereits vor drei Jahren im Rahmen des Forschungsprojektes NextData die Hypothese aufgestellt, dass es einen signifikanten Zusammen- hang zwischen Dürreperioden und Asthma-Toten gibt“, erklärt Projektleiter Sergio Bonomo. Diese Vermutung ist jetzt mithilfe von seit 1950 in den Ver- einigten Staaten gesammelten statisti- schen Daten erhärtet worden. In den USA gehört die gefürchtete Lun- genkrankheit mit 20 Mio. Patienten und über 5.000 Todesfällen im Jahr zu den am meisten verbreiteten Pathologien. Trockenperioden sind dort vor allem durch die sogenannte „Atlantic Multide- cadal Oscillation“ und die „Pacific Decadal Oscillation“ bestimmt. Die durch Asthma bedingten Sterberaten im Zeitraum 1950 bis 2015 wurden deshalb mit diesen bei- den Klimaindikatoren abgeglichen. „Wir haben festgestellt, dass die in verschiedenen Altersgruppen beobach- tete Sterblichkeit die gleiche zeitliche Periodizität aufweist“, meint der italie- nische Wissenschaftler abschließend. Die multidisziplinäre Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit dem Istituto per la Ricerca e l‘ Innovazione Biomedica und dem ebenfalls zum CNR gehörenden Is- tituto di Scienze dell‘Atmosfera e del Clima durchgeführt worden. Details wurden im „Scientific Report“ publiziert. Nächstes Ziel ist die Erweiterung der Studie um epidemiologische Daten und andere Pathologien aus dem Mittelmeerraum. Quelle: pressetext.com Am 28. September findet weltweit der Safe Abortion Day (Tag des sicheren Schwanger- schaftsabbruchs) statt. Grundsätzlich stehen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe, allerdings ist ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen unter bestimm- ten Voraussetzungen möglich. Europaweit gibt es kein Land mehr, in denen Schwan- gerschaftsabbrüche unmöglich sind. Im vergangenen Jahr hatte Irland als letztes europäisches Land mit vollständigem Abtrei- bungsverbot den Schwangerschaftsabbruch legalisiert. Wie es im Rest der Welt aussieht, zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Anga- ben des Center for Reproductive Rights. © New Africa, AdobeStock GESUNDHEIT
  • 24. 24 November 2019 „Die Reduktion von Arbeitsstunden ist so- wohl ethisch richtig als auch von den meis- ten Angestellten erwünscht. Viele müssen länger arbeiten, als sie wollen. Aber eine landesweite Obergrenze ist weder realis- tisch noch wünschenswert, da jede Grenze auf die Bedürfnisse verschiedener Sektoren eingehen muss“, erklärt der Forscher. Briten arbeiten eine Stunde mehr Skidelsky hat in seiner Studie im Auftrag der britischen Labour Party untersucht, wie lange Angestellte in jedem EU-Land pro Woche arbeiten. Der Forscher ana- lysierte auch anhand von Beispielen wie Frankreich, wo die Arbeitswoche im Jahr 1998 auf 35 Stunden reduziert wurde, wie Länder die Überarbeitung der Ange- stellten bekämpfen können. Es zeigte sich, dass der EU-Durchschnitt bei 41,2 Wochenstunden liegt. Am längsten arbeiten mit 44,2 Stunden die Griechen. Doch auf dem zweiten Platz liegen Großbritannien und Österreich, wo Angestellte durchschnittlich 42,5 Stunden arbeiten. In Frankreich arbei- ten Angestellte trotz der Obergrenze 40,4 Stunden pro Woche. Die kürzeste Arbeitswoche haben mit 38,5 Stunden die Dänen. „Obergrenze weitgehend wirkungslos“ Laut der Studie sollten Staaten nicht wie in Frankreich eine Obergrenze für Arbeitswochen festlegen. „Nach kurzfristigen Auswirkungen auf die Arbeitswoche wurde die französische Gesetzgebung durch eine Ansamm- lung an Ausnahmen und Rechts- lücken weitgehend wirkungslos“, meint Skidelsky. Der Staat müsse die Arbeitszeiten für jeden Sektor einzeln reduzieren. Nur Regelungen für jeden einzelnen Sektor könnten auf deren individuelle Anforderungen eingehen. Beispiels- weise sei der Schlüssel für geringere Arbeitszeiten im verarbeitenden Gewerbe eine erhöhte Produktivität. Im Dienstleistungssektor, der laut Skidel- sky in der britischen Wirtschaft sehr dominant ist, lasse sich Produktivität jedoch schwieriger erhöhen, weswe- gen eine gleiche Obergrenze für beide keinen Sinn ergebe. Quelle: pressetext.com WELTWEIT Arbeitnehmer in Österreich und Großbritannien arbeiten länger Österreicher und Briten arbeiten pro Woche mehr als Angestellte in den anderen EU-Ländern, Griechenland ausgenommen. Um Arbeitszeiten auf den EU-Durch- schnitt zu bringen, ist eine Obergrenze für alle – wie in Frankreich – die falsche Lösung. Stattdessen müssten Staaten jeden Sektor einzeln behandeln. Das ergab eine Studie von Robert Skidelsky, Professor an der University of Warwick. © Korn V., AdobeStock
  • 25. 25 November 2019 WELTWEIT Restaurants in Großbritannien melden reihenweise Konkurs an Viele britische Restaurants haben finanzielle Probleme, seit Juni 2018 mussten mehr als 1.400 Betriebe Insolvenz anmelden. Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Hacker Young wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2019 um 25 Prozent mehr Gastwirtschaften insolvent als im gesamten Jahr 2018. G rund dafür sei, dass viele Briten aufgrund von Geldsorgen an- gesichts des bevorstehenden Brexits keine Restaurants mehr besu- chen. „Sowohl gute als auch schlechte Restaurants kämpfen mit Überkapazi- täten, niedrigen Konsumausgaben und steigenden Kosten. Eine loyale Anhängerschaft zu haben, ist zwar gut, aber wenn diese aufhört, essen zu gehen, ist das ein großes Problem. Die Zahl der Restaurants, deren Umsatz bei voller Kapazität liegt, ist sehr klein, sie sind die Ausnahme“, meint Peter Kubik, Young-Partner bei UHY Hacker. Jamie Olivers Imperium betroffen Nach der Finanzkrise 2008 wuchs der Markt für Restaurants mit schnellem Service und niedrigen Preisen laut UHY Hacker Young massiv. Das führte jedoch zu einer Übersättigung an mittelständi- schen Betrieben. Durch die finanziellen Ängste der Konsumenten aufgrund des Brexits und dem gefallenen Wert des britischen Pfunds, sind nicht nur viele kleine Restaurants, sondern auch große Ketten zusammengebrochen. Zu den betroffenen Betrieben gehören unter anderem Ableger des Gastge- werbe-Imperiums von Starkoch Jamie Oliver. „Die Krise im Restaurantsektor wurde bislang nur als ein Problem für größere Ketten präsentiert, die Kunden nicht mehr begeistern können. Damit übersieht man aber hunderte von klei- nen, unabhängigen Restaurantbetrie- ben, die insolvent werden“, gibt Kubik zu bedenken. Restaurants im Überlebenskampf Insgesamt machten Großbritanniens 100 größte Restaurants im Jahr 2018 Verluste von 82 Millionen Pfund (etwa 92 Millionen Euro). Dagegen erzielten sie im Jahr 2017 noch einen Profit von 102 Millionen Pfund (ungefähr 115 Millionen Euro). Kubik zufolge müssen Gastwirtschaften in den kommenden Monaten ihren Geldfluss besonders aggressiv verwalten, vor allem, da Banken in diesem Sektor mit Krediten momentan nicht sehr großzügig seien. Nur Restaurants mit treuen Kunden, einer starken Marke und einem breit gestreuten Angebot würden die Krise überleben. Nach dem Brexit-Referendum 2016 waren viele britische Gastbetriebe noch zuversichtlich, dass trotz der drohenden Isolation wirtschaftlich gute Zeiten be- vorstehen würden. So hat die Pub-Kette Wetherspoon sämtliche Getränke aus anderen EU-Ländern aus ihrem Sorti- ment verbannt. Quelle: pressetext.com © borishots, AdobeStock
  • 26. 26 November 2019 WELTWEIT Touristenmetropole oder Auswandererparadies: Beliebte Städte sind nicht unbedingt lebenswert Zu den Top zehn der lebenswertesten Städte weltweit gehören gleich drei deutsche Städte. In einem Ranking hat das Unternehmen Kisi Metropolen weltweit nach der besten Work-Life-Balance bewer- tet. Zu den Faktoren zählten harte Daten wie die Arbeitslosenquote, die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, die verfüg- baren Urlaubstage und der Zugang zum Gesundheitswesen. Aber auch weiche Faktoren wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die Toleranz gegenüber Lesben und Schwulen, der Glücks-Index, die Luftverschmutzung und die Freizeitangebote in einer Stadt. In Helsinki lebt es sich gut Das Ergebnis: Auf Platz eins landet die finnische Hauptstadt Helsinki, mit einem Top-Score von 100 Punkten. Die deutsche Großstadt München erreicht den zweiten Platz und erzielte einen Indexwert von 98,3 Punkten. Mit Hamburg (Rang 4) und Berlin (Rang 6) schafften es sogar zwei weitere deutsche Metropolen unter die Top 10 der lebenswertesten Städte welt- weit. Auf dem letzten Platz der insgesamt 40 bewerteten Städte landete Malaysias Hauptstadt Kuala Lumpur: Sie erreichte nur einen von 100 möglichen Punkten. Das sind Europas Touristenmetropolen Die meisten Auswanderer informieren sich vor ihrer Ausreise über die neue Heimat. Ein Urlaub, je weniger touristisch umso besser, ist eine Möglichkeit dazu. Ein Blick auf die Touristenzahlen europäischer Städte zeigt, dass die beliebtesten Städte nicht unbedingt die lebenswertesten sind. Auf Platz eins der meistbesuchten Städte steht mit Abstand London. Dort übernachteten im vergangenen Jahr rund 71 Millionen Touristen in gewerb- lichen Hotelbetrieben, so das Ergebnis einer Studie des Verbands European Cities Marketing. Die zweitbeliebteste europäische Stadt ist Paris, gefolgt von Berlin, wie die Grafik zeigt. Österreichs Hauptstadt Wien befindet sich eben- falls unter den Top Ten. Sie ist mit 17,4 Millionen Touristenübernachtungen in 2018 und einem Plus von sechs Pro- zent gegenüber dem Vorjahr zudem eine der Metropolen mit dem stärks- ten Wachstum bei der Touristenzahl. Top-Wachstumsstadt ist allerdings Istanbul – dort übernachteten 2018 rund 20 Prozent mehr Touristen als im Vorjahr. Quelle: Statista.com Das sind die 10 lebenswertesten Städte der Welt Ranking zur Work-Life-Balance 2019 (Indexwert 0=schlecht bis 100=sehr gut)* München 2 98,3 Oslo 3 95,3 Hamburg 4 93,6 Stockholm 5 89,1 Berlin 6 88,8 Zürich 7 84,1 Barcelona 8 82,2 Paris 9 77,8 Vancouver 10 72,6 Helsinki 1 100,0 Das sind Europas Touristenmetropolen Anzahl der Touristenübernachtungen in gewerblichen Betrieben 2018 (in Mio.) Paris 2 52,6 Berlin 3 32,9 Rom 4 28,6 Istanbul 5 21,0 Madrid 6 19,8 Barcelona 7 19,3 Prag 8 18,3 Wien 9 17,4 München 10 17,1 Amsterdam 11 16,9 Stockholm 12 14,6 Hamburg 13 14,5 Mailand 14 12,4 London 1 71,2 Lissabon 15 10,8 Istanbul 20,3% München 9,3% Paris 9,2% Amsterdam 6,9% Wien 6,0% Top-Wachstumsrate 2017-2018 Quelle: European Cities Marketing Quelle: Kisi * Bewertung von Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung, Gleichberechtigung, Toleranz, Glücksscore und allgemeinen Lebensbedingungen © ArTo., AdobeStock Karlsbrücke in Prag mit Touristen
  • 27. 27 November 2019 WELTWEIT Das sind die höchsten Hotels weltweit Einzigartig und unverkennbar: Hotels, die mit Zimmern und Restaurants in luftigen Höhen punkten, grenzen sich von der Konkurrenz ab und sind etwas Besonderes. Der Reiseveranstalter INTOSOL stellt einige Highlights der höchsten Hotels der Welt vor. The Ritz-Carlton, Hongkong Das The Ritz-Carlton, Hongkong, welches sich über die 108. bis 116. Etage im 490 Meter hohen International Commerce Center Tower erstreckt, lockt durch einen ganz besonderen Ausblick auf den Victoria Harbour. Das Luxushotel im höchsten Ge- bäude Hongkongs bietet außerdem auch die höchste Bar und das höchste Spa der Welt an: Die von der japanischen Innen- architekturfirma Wonderwall designte Ozone Bar ist ein einzigartiger Ort für den einen oder anderen Drink in guter Gesell- schaft. Auf der 116. Etage erwartet die Gäs- te des Hotels eine spektakuläre Aussicht während sie im Pool ihre Bahnen ziehen. The Gevora Hotel, Dubai Im Februar 2018 wurde das Gevora Hotel in Dubai vom Guiness Buch der Rekorde als höchstes Hotel der Welt ausgezeichnet. Der Wolkenkratzer in Downtown Dubai misst stolze 356 Meter. Auf über 75 Etagen be- finden sich 528 Zimmer und Suiten, die alle mindestens 43 Quadratmeter Wohnfläche für ihre Gäste bieten. In einem solchen Hotel darf natürlich auch eine Rooftop-Bar nicht fehlen: Auf 290 Metern bietet die Highest View Lounge einen Rundumblick auf Dubai und einige der markantesten Ge- bäude der pulsierenden Metropole. JW Marriott Marquis Dubai Bis zur Eröffnung des Gevora Hotels konnte sich das JW Marriott Marquis mit dem Rekord als höchstes Hotel der Welt schmücken, bis es ihn um einen Meter verlor. Das 355 Meter hohe Hotel umfasst zwei Wohntürme mit insgesamt 1.608 Zimmern und Suiten. Ein besonderes Highlight ist das Pri- me68 Steak House, welches mit einem Ausblick in der 68. Etage des Hotels begeistert. Marina Bay Sands, Singapur Das ikonische Marina Bay Sands in Sin- gapur ist bereits seit Jahren ein Wahr- zeichen der Stadt und aus der Skyline nicht mehr wegzudenken. Das einzig- artige Hotel besteht aus drei 191 Meter hohen Wohntürmen mit je 55 Stockwer- ken. Das unumstrittene Highlight ist der 340 Meter lange Dachgarten, der die Türme miteinander verbindet. Neben einem Infinity Pool mit atemberauben- der Aussicht auf Singapur finden sich dort mehrere Restaurants und natürlich eine Bar, von der man bei einem Drink den Sonnenuntergang beobachten kann. Derzeit wird ein weiterer Tower geplant, der 1.000 zusätzliche Zimmer beherbergen soll. Armani Hotel, Burj Khalifa, Dubai Zwar umfasst das Armani Hotel in Dubai keinen kompletten Wolkenkratzer, je- doch ist es im derzeit höchsten Gebäu- de der Welt, dem Burj Khalifa beheima- tet. Das komplette Interieur wurde von Giorgio Armani gestaltet. © theyok, AdobeStock © Rastislav Sedlak SK, AdobeStock Das Marina Bay Sands in Singapur ist mit 191 Metern eines der höchsten Hotels der Welt Burj Khalifa in Duba