Bei USECON wird Barrierefreiheit als zentraler Bestandteil der Mensch-Computer-Interaktion gesehen, mit dem Ziel, eine positive User Experience und eine gute Usability für alle Benutzer und Zielgruppen zu schaffen. Gemeinsam mit Herrn Bayram Cigci vom Blinden- und Sehbehindertenverband, stellen wir wesentliche Grundlagen für barrierefreie Anwendungen und Interaktionen im Web vor.
USECON RoX 2015: UX Camp - gezielte Entwicklung von Design-Leitbildern
Usecon Experience Webinar "Grundlagen der Barrierefreiheit im Web"
1. Barrierefreiheit im Web
Gunnar Busch I USECON I gunnar.busch@usecon.com
Bayram Cigci I Blinden- und Sehbehindertenverband I cigci@assistenz.at
http://www.braille.at/
2. Unser Fokus
User Research &
Insights
Experience Design &
Prototyping
Strategy &
Change
Innovation &
Future
3. Was ist
Barrierefreiheit? Quelle: Wikipedia - Christos Vittoratos -
https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreiheit#/media/
File:Rolltreppe-unterf%C3%BChrung-wiesbaden-hbf-barriere.jpg
4. Was sind Barrieren?
Von Menschen gestaltete Erschwernisse, Einschränkungen
und Hindernisse, die Menschen mit Behinderungen
gegenüber anderen Personen in besonderer Weise
benachteiligen können.
4
Quelle: http://www.behindertenanwalt.gv.at/fileadmin/user_upload/dokumente/barrierefreiheit_recht_und_gesetz_in_der_praxis.pptx
5. Was sind Barrieren?
5
Barrieren können in verschiedenen Dimensionen auftreten:
• Physische Barrieren,
• Kommunikative Barrieren,
• Intellektuelle Barrieren,
• Soziale Barrieren,
• Ökonomische Barrieren,
• Institutionelle Barrieren
Quelle: http://www.entwicklung.at/uploads/media/Handbuch_MmB_barr.pdf
Nach: Artikel 9 Abs.1 UN-Behindertenrechtskonvention
6. Wie wird Barrierefreiheit definiert?
6
Als barrierefrei definiert das Gesetz…
• …bauliche und sonstige Anlagen,
• Verkehrsmittel,
• technische Gebrauchsgegenstände,
• Systeme der Informationsverarbeitung,
• andere gestaltete Lebensbereiche…
…wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein
üblichen Weise (ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe) zugänglich und nutzbar sind.
Quelle: §6 Abs.3 BGStG
7. Wen betrifft Barrierefreiheit?
7
Das österreichische Recht kennt keinen einheitlichen
Behinderten-Begriff. Für Gleichstellungsfragen gilt die
Definition des § 3 BGStG:
„Behinderung [ …] ist die Auswirkung einer nicht nur
vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen
Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der
Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft zu erschweren. […]“
9. Wen betrifft Barrierefreiheit?
9
Weltweit sind ca. 15% der Weltbevölkerung von
Behinderungen betroffen!
In Österreich sind dies ca. 1,7 Millionen Menschen, also
20 % der österreichischen Bevölkerung.
• ca. 1 Millionen mit Mobilitätseinschränkungen
• ca. 300 Tausend mit starker Sehbeeinträchtigung
• ca. 200 Tausend mit starker Hörbeeinträchtigung
• ca. 200 Tausend mit psychischen/neurologischen Beeinträchtigungen
• ca. 85 Tausend mit Lernschwierigkeiten
Quelle: http://www.behindertenanwalt.gv.at/fileadmin/user_upload/dokumente/barrierefreiheit_recht_und_gesetz_in_der_praxis.pptx
10. Barrierefreiheit
im Web
02
“The power of the Web is in its
universality. Access by everyone
regardless of disability is an
essential aspect.”
Tim Berners-Lee, Erfinder des WWW
11. Was ist Barrierefreiheit im Web?
11
Alle Informationen und Funktionen von Webseiten (auch in
externen Dokumenten) sind für alle Benutzer, unabhängig
von möglichen Einschränkungen oder technischen
Gegebenheiten, gleichermaßen zugänglich, wahrnehmbar,
bedienbar und verständlich.
12. Welche Hilfsmittel gibt es?
12
Es existiert eine Vielzahl an verschiedenen Hilfsmittel, um
Menschen mit Beeinträchtigungen zu helfen, einen Computer
zu bedienen.
Die wichtigsten sind:
• Screen Reader
• Braille Zeile
• Bildschirmlupe
• Spracherkennungssoftware
14. Welche Barrieren im Web existieren?
14
Durch die Heterogenität möglicher Beeinträchtigungen, sowie
der Hilfsmittel, besteht eine hohe Vielfalt an Barrieren, die im
Web auftreten können.
Probleme, die häufig auftreten, sind:
• Fehlende Alternativtexte für Bilder, Grafiken, etc.
• Fehlerhafte semantische Struktur der Webseite
• Keine logische Fokus-Reihenfolge
• Schlechter Farbkontrast
• Interaktionselemente sind mit der Tastatur nicht
bedienbar
15. Wie können barrierefreie Webangebote gestaltet
werden?
15
Grundlage zur Überprüfung und Korrektur:
WCAG 2.0 – Web Content Accessibility Guidelines 2.0
• Internationaler Standard der W3C (WWW Consortium).
• Definiert, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden
können.
• Besteht aus 12 Richtlinien, die in 4 Prinzipien unterteilt sind.
• Die Richtlinien besitzen wiederrum testbare Erfolgskriterien.
• Die WCAG kann auf unterschiedliche Technologien
angewendet werden.
17. 19
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Melden Sie sich jetzt zu unserem nächsten Experience
Webinar an: Nur noch ein Spiel – Gamification im Business Kontext (12.05.2016)
Folgende Fragen werden beantwortet:
• Warum binden Videospiele ihre Anwender bzw. Kunden so stark?
• Was können wir aus der Gaming-Interaktion lernen?
• Wie können die Learnings in anderen Branchen eingesetzt werden?
http://www.usecon.com/url/experience-webinar04