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DVR 0078018
(19) (10) AT 009 908 U1 2008-05-15
(12) G e bra uc hs mus t ersc hrif t
(21) Anmeldenummer: GM 118/07 (51) Int. Cl.8
:
(22) Anmeldetag: 2007-02-27
(42) Beginn der Schutzdauer: 2008-03-15
B60D 1/36
(45) Ausgabetag: 2008-05-15
(73) Gebrauchsmusterinhaber:
SCHULLER ADOLF
A-4851 GAMPERN, OBERÖSTERREICH
(AT).
(54) ANKUPPLUNGSHILFE FÜR EINE ANHÄNGERKUPPLUNG
AT009908U12008-05-15
(57) Es wird eine Ankupplungshilfe (1) für eine Anhän-
gerkupplung (2) mit einem auf der Anhängerkupp-
lung (2) über eine lösbare Halterung (6) gehaltenen
Befestigungsteil (5) und mit einem mit dem Befesti-
gungsteil (5) verbundenen Leitschild (8) gezeigt, das
eine Kupplungsklaue (3) eines Anhängers zum
Kupplungskopf (4) der Anhängerkupplung (2) leitet.
Um vorteilhafte Konstruktionsverhältnisse zu schaf-
fen, wird vorgeschlagen, dass das Befestigungsteil
(5) auf der Anhängerkupplung (2) über wenigstens
zwei derart angeordnete Halterungen (6, 9) befestigt
ist, daß ein Verschieben des Befestigungsteils (5)
vom Kupplungskopf (4) weg verhindert wird.
Wichtiger Hinweis:
Die in dieser Gebrauchsmusterschrift enthaltenen Ansprüche wurden vom Anmelder erst nach Zustellung des
Recherchenberichtes überreicht (§ 19 Abs.4 GMG) und lagen daher dem Recherchenbericht nicht zugrunde.
In die dem Recherchenbericht zugrundeliegende Fassung der Ansprüche kann beim Österreichischen Patentamt
während der Amtsstunden Einsicht genommen werden.
AT 009 908 U12
Die Erfindung betrifft eine Ankupplungshilfe für eine Anhängerkupplung mit einem auf der An-
hängerkupplung über eine lösbare Halterung gehaltenen Befestigungsteil und mit einem mit
dem Befestigungsteil verbundenen Leitschild, das eine Kupplungsklaue eines Anhängers zum
Kupplungskopf der Anhängerkupplung leitet.
5
Um ein Kuppeln von Kupplungsklaue eines Anhängers mit Kupplungskopf einer Anhängerkupp-
lung erleichtern zu können, ist es aus dem Stand der Technik (DE 200 03 811 U1) bekannt, der
Anhängerkupplung eine Ankupplungshilfe zuzuordnen, mit der mit Hilfe eines aufweisenden
Leitschilds die Kupplungsklaue in Richtung des Kupplungskopfs ausgerichtet wird. Solch ein
Leitschild, was im Bereich des Kupplungskopfs angeordnet ist, wird erheblichen Belastungen10
ausgesetzt, sodass es immer wieder zu Verschiebungen des gegenüber dem Kupplungskopf
positionsgenau ausgerichteten Leitschilds kommt. Bei ständiger Verwendung der Ankupplungs-
hilfe muß daher auf nachteiliger Weise stets mit einem Nachjustieren des Leitschilds gegenüber
dem Kupplungskopf gerechnet werden.
15
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ausgehend von Eingangs geschilderten Stand der Technik
eine Ankupplungshilfe zu schaffen, die unempfindlich gegenüber Belastungen beim Ankuppeln
ist.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass das Befestigungsteil auf der Anhänger-20
kupplung über wenigstens zwei derart angeordnete Halterungen befestigt ist, dass ein Ver-
schieben des Befestigungsteils vom Kupplungskopf weg verhindert wird.
Weist das Befestigungsteil wenigstens zwei Halterungen auf, so kann gegenüber dem Stand
der Technik nicht nur eine erhöhte Haltekraft zwischen Ankupplungshilfe und Anhängerkupp-25
lung gewährleistet werden, sondern es eröffnet sich auch die Möglichkeit, die Halterungen auf
dem Befestigungsteil so anzuordnen, dass das Befestigungsteil auf der Anhängerkupplung
derart befestigt ist, dass ein Verschieben des Befestigungsteiles vom Kupplungskopf weg ver-
hindert wird. Im Gegensatz zum Stand der Technik erfährt so das Leitschild eine verbesserte
Stabilität, was ein Nachjustieren des Leitschilds vermeidet und eine unempfindliche und belast-30
bare Ankupplungshilfe schafft.
Greift die zweite Halterung an einem zur ersten Halterung geneigten Teil der Anhängerkupplung
an, so kann vorteilhaft die Geometrie der Anhängerkupplung herangezogen werden, um ein
verschiebefestes Befestigungsteil zu schaffen. So kann beispielsweise die eine Halterung auf35
dem im wesentlichen horizontalen Teil und die andere Halterung am vertikalen Teil der Anhän-
gerkupplung angreifen, so daß auf einfache Weise eine Blockade gegenüber einem Verrut-
schen des Befestigungsteils geschaffen wird. In anderen Worten, das Befestigungsteil ist auf
der Anhängerkupplung auf zwei zueinander geneigten Teilen der Anhängerkupplung derart
befestigt, daß ein Verschieben des Befestigungsteils vom Kupplungskopf weg verhindert wird.40
Im Gegensatz zum Stand der Technik kann daher eine Positionsveränderung des Leitschilds
auch bei hohen Belastungen durch die Kupplungsklaue verhindert werden, was eine äußerst
standfeste und positionsgenaue Ankupplungshilfe schafft.
Vorteilhaft kann die zweite Halterung eine auf dem Befestigungsteil schwenkbar gelagerte45
Lasche aufweisen, um so für eine einfache Montage der Ankupplungshilfe zu sorgen. Außer-
dem ist vorstellbar bzw. optional die Länge der Lasche verstellbar auszuführen, so daß damit
auf einfache Weise das Leitschild gegenüber dem Kupplungskopf ausgerichtet werden kann,
was eine flexible Ankupplungshilfe für verschiedenste Anhängerkupplungen schafft.
50
Um im Gegensatz zur DE 200 03 811 U1 eine Bewegungsbeschränkung der Kupplungsklaue
gegenüber dem Kupplungskopf zu vermeiden, kann das Leitschild auf dem Befestigungsteil
abnehmbar gelagert sein. Damit ein Abnehmen des Leitschilds durch das Bedienpersonal nicht
unerkannt bleibt, ist das Leitschild gegenüber dem Kupplungskopf so angeordnet, dass ein
Ankuppeln von Kupplungsklaue und Kupplungskopf ausschließlich bei abgenommenem Leit-55
AT 009 908 U13
schild möglich wird. Gegenüber dem Stand der Technik kann daher trotz Ankupplungshilfe
vermieden werden, dass sich beispielsweise Fahrzeug und Anhänger in Kurvenfahrten gegen-
einander über das Leitschild sperren, so daß trotz Ankupplungshilfe keine Beschränkungen in
Kauf genommen werden müssen. Außerdem erleidet die Ankupplungshilfe keinen Benützungs-
nachteil, wenn das Leitschild gegenüber dem Kupplungskopf so angeordnet ist, daß ein Ankup-5
peln von Kupplungsklaue und Kupplungskopf ausschließlich bei abgenommenen Leitschild
möglich wird. Die meisten Kupplungsklauen sind nämlich in ihrer Längserstreckung sowieso
durch Anlaufbremsen verstellbar, so daß nach Entfernen des Leitschilds diese Verschiebung
der Kupplungsklaue in Richtung des Kupplungskopfes zum Kuppeln verwendet werden kann,
womit kein zusätzlicher Aufwand für das Bedienpersonal beim Ankuppeln entsteht. Für einen10
Fachmann ist es außerdem klar, dass diese Vorteile und Effekte unabhängig vom Befestigungs-
teil sind.
Damit eine konstruktiv einfache Verbindung des Leitschilds mit dem Befestigungsteil erreicht
werden kann, ist das Leitschild in zwei am Befestigungsteil seitlich angebrachten Steckführun-15
gen abnehmbar gelagert.
Um eine vorteilhafte Führung der Kupplungsklaue zum Kupplungskopf der Anhängerkupplung
gewährleisten zu können, weist das Leitschild eine Anlauffläche mit zwei V-förmig der Anlaufflä-
che zulaufenden Seitenflächen auf. Die Anlauffläche kann so dimensioniert werden, dass gän-20
gige Breiten von Kupplungsklauen gegenüber dem Kupplungskopf ausgerichtet werden können.
In den Figuren ist der Erfindungsgegenstand anhand eines Ausführungsbeispieles beispiels-
weise dargestellt. Es zeigen
25
Fig. 1 eine Ankupplungshilfe in einer teilweise aufgerissenen Seitenansicht und
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Ankupplungshilfe nach Fig. 1 ohne Kupplungsklaue.
Gemäß Fig. 1 wird eine Ankupplungshilfe 1 für eine Anhängerkupplung 2 zum einfachen An-
kuppeln einer Kupplungsklaue 3 mit einem Kupplungskopf 4 der Anhängerkupplung 2 gezeigt.30
Die Ankupplungshilfe 1 wird auf der Anhängerkupplung 2 mit einem Befestigungsteil 5 gehalten.
Hiezu weist das Befestigungsteil 5 eine lösbare Halterung 6 auf, die am horizontalen Teil der
Anhängerkupplung 2 angreift. Die Halterung 6 bildet über die Zugschrauben 7 einen Reibschluß
mit der Anhängerkupplung 2 aus. Mit dem Befestigungsteil 5 ist ein Leitschild 8 verbunden,
wobei das Leitschild 8 die Kupplungsklaue 3 eines nicht näher dargestellten Anhängers zum35
Kupplungskopf 4 der Anhängerkupplung 2 leitet. Um trotz hoher Leitbelastungen auf das Leit-
schild 8 eine dagegen unempfindliche Ankupplungshilfe 1 zu schaffen, weist das Befestigungs-
teil 5 eine zweite Halterung 9 auf, die im Gegensatz zur Halterung 6 auf einem dazu geneigten
Teil der Anhängerkupplung 2 angreift. Damit ist das Befestigungsteil 5 auf der Anhängerkupp-
lung 2 derart befestigt, das ein Verschieben des Befestigungsteils 5 vom Kupplungskopf 4 weg40
verhindert wird. Die Halterung 9 wird von einer auf dem Befestigungsteil 5 schwenkbar gelager-
ten Lasche 10 ausgebildet, die den vertikalen Teil die Anhängerkupplung 2 umfaßt, was der
Fig. 2 entnommen werden kann. Dies sorgt für eine einfache Montage der Ankupplungshilfe 1.
Die Lasche 10 kann versetzte Ösen 11 aufweisen, in die ein Splint 12 eingesetzt werden kann,
um so die Montage weiter zu erleichtern. Es ist aber auch vorstellbar eine lösbare Schraubver-45
bindung vorzusehen.
Vorstellbar ist weiter, das Befestigungsteil 5 über eine andere Halterung 13 auf der Anhänger-
kupplung 2 verschiebefest vorzusehen, wobei diese Halterung 13 mit dem Flansch 14 einem
Verschieben des Befestigungsteils 5 vom Kupplungskopf 4 weg verhindert, indem diese Halte-50
rung 13 in einfacher Weise an diesen Flansch 14 ansteht. Der Flansch 14 kann über angedeu-
tete Bohrungen 15 mit dem nicht näher dargestellten Fahrzeug verbunden werden.
Das Schild 8 ist auf dem Befestigungsteil 5 abnehmbar gelagert. Zu diesem Zweck sind auf
dem Befestigungsteil 5 Steckführungen 16 vorgesehen. Das Leitschild 8 ist gegenüber dem55
AT 009 908 U14
Kupplungskopf 4 so angeordnet das ein Ankuppeln von Kupplungsklaue 3 und Kupplungskopf 4
ausschließlich bei abgenommenen Leitschild 8 möglich ist. Dies kann insbesondere der Fig. 1
entnommen werden, indem die strichpunktiert angedeutete Kupplungsklaue 3 einen Über-
schneidungsbereich 19 mit dem Leitschild 8 aufweist. Somit ist klar und eindeutig ersichtlich,
dass das Leitschild 8 vor einem Ankuppeln abgenommen werden muss. Für eine stabile Halte-5
rung des Leitschilds 8 am Befestigungsteil 5 umfaßt das Leitschild 8 das Befestigungsteil 5
seitlich. Das Leitschild 6 weist eine Anlauffläche 17 auf, an die zwei V-förmig zulaufende Seiten-
flächen 18 anschließen, was eine vorteilhafte Leitung der Kupplungsklaue 3 zum Kupplungs-
kopf 4 gewährleistet.
10
Ansprüche:
1. Ankupplungshilfe für eine Anhängerkupplung mit einem auf der Anhängerkupplung über
eine lösbare Halterung gehaltenen Befestigungsteil und mit einem mit dem Befestigungsteil15
verbundenen Leitschild, das eine Kupplungsklaue eines Anhängers zum Kupplungskopf
der Anhängerkupplung leitet, wobei das Befestigungsteil auf der Anhängerkupplung über
wenigstens zwei derart angeordnete Halterungen befestigt ist, daß ein Verschieben des
Befestigungsteils vom Kupplungskopf weg verhindert wird, wobei die zweite Halterung an
einem zur ersten Halterung geneigten Teil der Anhängerkupplung befestigt ist, dadurch ge-20
kennzeichnet, daß die zweite Halterung (9) eine auf dem Befestigungsteil (5) schwenkbar
gelagerte und insbesondere in der Länge verstellbare Lasche (10) aufweist.
2. Ankupplungshilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitschild (8) auf
dem Befestigungsteil (5) abnehmbar gelagert ist und daß das Leitschild (8) gegenüber dem25
Kupplungskopf (4) so angeordnet ist, daß ein Ankuppeln von Kupplungsklaue (3) und
Kupplungskopf (4) ausschließlich bei abgenommenem Leitschild (8) möglich ist.
3. Ankupplungshilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitschild (8) in zwei
am Befestigungsteil (5) seitlich angebrachten Steckführungen (16) abnehmbar gelagert ist.30
4. Ankupplungshilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Leitschild (8) eine Anlauffläche (17) mit zwei V-förmig der Anlauffläche (17) zulaufenden
Seitenflächen (18) aufweist.
35
Hiezu 2 Blatt Zeichnungen
40
45
50
55
AT 009 908 U1 2008-05-15
Blatt: 1 Int. Cl.8
: B60D 1/36
AT 009 908 U1 2008-05-15
Blatt: 2 Int. Cl.8
: B60D 1/36
Recherchenbericht zu GM 118/07
Technische Abteilung 2A
Recherchenbericht – Blatt 1
Klassifikation des Anmeldungsgegenstands gemäß IPC
8
:
B60D 1/36 (2006.01)
AT 009 908 U1
Klassifikation des Anmeldungsgegenstands gemäß ECLA:
Recherchierter Prüfstoff (Klassifikation):
B60D
Konsultierte Online-Datenbank:
EPODOC.WPI
Dieser Recherchenbericht wurde zu den am 27.02.2007 eingereichten Ansprüchen erstellt.
Die in der Gebrauchsmusterschrift veröffentlichten Ansprüche könnten im Verfahren geändert worden sein (§ 19 Abs. 4 GMG), sodass
die Angaben im Recherchenbericht, wie Bezugnahme auf bestimmte Ansprüche, Angabe von Kategorien (X, Y, A), nicht mehr zutreffend
sein müssen. In die dem Recherchenbericht zugrundeliegende Fassung der Ansprüche kann beim Österreichischen Patentamt während
der Amtsstunden Einsicht genommen werden.
Kategorie*)
Bezeichnung der Veröffentlichung:
Ländercode, Veröffentlichungsnummer, Dokumentart (Anmelder), Veröffentlichungs-
datum, Textstelle oder Figur soweit erforderlich
Betreffend Anspruch
X
A
A
DE 93 06 574 U1 (LEIBL)
1. Juli 1993 (01.07.1993)
Seite 4, Zeilen 21 bis 28, Fig. 1 bis 3
WO 1994/020318 A1 (AUSTVENT PTY LTD)
15. September 1994 (15.09.1994)
Fig. 1 und 2
1, 2, 6
3, 4, 5
1 bis 6
*)
Kategorien der angeführten Dokumente:
X Veröffentlichung von besonderer Bedeutung: der Anmeldungs-
gegenstand kann allein aufgrund dieser Druckschrift nicht als neu bzw.
auf erfinderischer Tätigkeit beruhend betrachtet werden.
Y Veröffentlichung von Bedeutung: der Anmeldungsgegenstand kann
nicht als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend betrachtet werden, wenn
die Veröffentlichung mit einer oder mehreren weiteren Veröffentlichungen
dieser Kategorie in Verbindung gebracht wird und diese Verbindung für
einen Fachmann naheliegend ist.
A Veröffentlichung, die den allgemeinen Stand der Technik definiert.
P Dokument, das von Bedeutung ist (Kategorien X oder Y), jedoch nach
dem Prioritätstag der Anmeldung veröffentlicht wurde.
E Dokument, das von besonderer Bedeutung ist (Kategorie X), aus dem
ein älteres Recht hervorgehen könnte (früheres Anmeldedatum, jedoch
nachveröffentlicht, Schutz in Österreich möglich, würde Neuheit in
Frage stellen).
& Veröffentlichung, die Mitglied derselben Patentfamilie ist.
Datum der Beendigung der Recherche:
7. September 2007 Fortsetzung siehe Folgeblatt
Prüfer(in):
Dipl.-Ing. WEISZ

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At009908u

  • 1. DVR 0078018 (19) (10) AT 009 908 U1 2008-05-15 (12) G e bra uc hs mus t ersc hrif t (21) Anmeldenummer: GM 118/07 (51) Int. Cl.8 : (22) Anmeldetag: 2007-02-27 (42) Beginn der Schutzdauer: 2008-03-15 B60D 1/36 (45) Ausgabetag: 2008-05-15 (73) Gebrauchsmusterinhaber: SCHULLER ADOLF A-4851 GAMPERN, OBERÖSTERREICH (AT). (54) ANKUPPLUNGSHILFE FÜR EINE ANHÄNGERKUPPLUNG AT009908U12008-05-15 (57) Es wird eine Ankupplungshilfe (1) für eine Anhän- gerkupplung (2) mit einem auf der Anhängerkupp- lung (2) über eine lösbare Halterung (6) gehaltenen Befestigungsteil (5) und mit einem mit dem Befesti- gungsteil (5) verbundenen Leitschild (8) gezeigt, das eine Kupplungsklaue (3) eines Anhängers zum Kupplungskopf (4) der Anhängerkupplung (2) leitet. Um vorteilhafte Konstruktionsverhältnisse zu schaf- fen, wird vorgeschlagen, dass das Befestigungsteil (5) auf der Anhängerkupplung (2) über wenigstens zwei derart angeordnete Halterungen (6, 9) befestigt ist, daß ein Verschieben des Befestigungsteils (5) vom Kupplungskopf (4) weg verhindert wird. Wichtiger Hinweis: Die in dieser Gebrauchsmusterschrift enthaltenen Ansprüche wurden vom Anmelder erst nach Zustellung des Recherchenberichtes überreicht (§ 19 Abs.4 GMG) und lagen daher dem Recherchenbericht nicht zugrunde. In die dem Recherchenbericht zugrundeliegende Fassung der Ansprüche kann beim Österreichischen Patentamt während der Amtsstunden Einsicht genommen werden.
  • 2. AT 009 908 U12 Die Erfindung betrifft eine Ankupplungshilfe für eine Anhängerkupplung mit einem auf der An- hängerkupplung über eine lösbare Halterung gehaltenen Befestigungsteil und mit einem mit dem Befestigungsteil verbundenen Leitschild, das eine Kupplungsklaue eines Anhängers zum Kupplungskopf der Anhängerkupplung leitet. 5 Um ein Kuppeln von Kupplungsklaue eines Anhängers mit Kupplungskopf einer Anhängerkupp- lung erleichtern zu können, ist es aus dem Stand der Technik (DE 200 03 811 U1) bekannt, der Anhängerkupplung eine Ankupplungshilfe zuzuordnen, mit der mit Hilfe eines aufweisenden Leitschilds die Kupplungsklaue in Richtung des Kupplungskopfs ausgerichtet wird. Solch ein Leitschild, was im Bereich des Kupplungskopfs angeordnet ist, wird erheblichen Belastungen10 ausgesetzt, sodass es immer wieder zu Verschiebungen des gegenüber dem Kupplungskopf positionsgenau ausgerichteten Leitschilds kommt. Bei ständiger Verwendung der Ankupplungs- hilfe muß daher auf nachteiliger Weise stets mit einem Nachjustieren des Leitschilds gegenüber dem Kupplungskopf gerechnet werden. 15 Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ausgehend von Eingangs geschilderten Stand der Technik eine Ankupplungshilfe zu schaffen, die unempfindlich gegenüber Belastungen beim Ankuppeln ist. Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass das Befestigungsteil auf der Anhänger-20 kupplung über wenigstens zwei derart angeordnete Halterungen befestigt ist, dass ein Ver- schieben des Befestigungsteils vom Kupplungskopf weg verhindert wird. Weist das Befestigungsteil wenigstens zwei Halterungen auf, so kann gegenüber dem Stand der Technik nicht nur eine erhöhte Haltekraft zwischen Ankupplungshilfe und Anhängerkupp-25 lung gewährleistet werden, sondern es eröffnet sich auch die Möglichkeit, die Halterungen auf dem Befestigungsteil so anzuordnen, dass das Befestigungsteil auf der Anhängerkupplung derart befestigt ist, dass ein Verschieben des Befestigungsteiles vom Kupplungskopf weg ver- hindert wird. Im Gegensatz zum Stand der Technik erfährt so das Leitschild eine verbesserte Stabilität, was ein Nachjustieren des Leitschilds vermeidet und eine unempfindliche und belast-30 bare Ankupplungshilfe schafft. Greift die zweite Halterung an einem zur ersten Halterung geneigten Teil der Anhängerkupplung an, so kann vorteilhaft die Geometrie der Anhängerkupplung herangezogen werden, um ein verschiebefestes Befestigungsteil zu schaffen. So kann beispielsweise die eine Halterung auf35 dem im wesentlichen horizontalen Teil und die andere Halterung am vertikalen Teil der Anhän- gerkupplung angreifen, so daß auf einfache Weise eine Blockade gegenüber einem Verrut- schen des Befestigungsteils geschaffen wird. In anderen Worten, das Befestigungsteil ist auf der Anhängerkupplung auf zwei zueinander geneigten Teilen der Anhängerkupplung derart befestigt, daß ein Verschieben des Befestigungsteils vom Kupplungskopf weg verhindert wird.40 Im Gegensatz zum Stand der Technik kann daher eine Positionsveränderung des Leitschilds auch bei hohen Belastungen durch die Kupplungsklaue verhindert werden, was eine äußerst standfeste und positionsgenaue Ankupplungshilfe schafft. Vorteilhaft kann die zweite Halterung eine auf dem Befestigungsteil schwenkbar gelagerte45 Lasche aufweisen, um so für eine einfache Montage der Ankupplungshilfe zu sorgen. Außer- dem ist vorstellbar bzw. optional die Länge der Lasche verstellbar auszuführen, so daß damit auf einfache Weise das Leitschild gegenüber dem Kupplungskopf ausgerichtet werden kann, was eine flexible Ankupplungshilfe für verschiedenste Anhängerkupplungen schafft. 50 Um im Gegensatz zur DE 200 03 811 U1 eine Bewegungsbeschränkung der Kupplungsklaue gegenüber dem Kupplungskopf zu vermeiden, kann das Leitschild auf dem Befestigungsteil abnehmbar gelagert sein. Damit ein Abnehmen des Leitschilds durch das Bedienpersonal nicht unerkannt bleibt, ist das Leitschild gegenüber dem Kupplungskopf so angeordnet, dass ein Ankuppeln von Kupplungsklaue und Kupplungskopf ausschließlich bei abgenommenem Leit-55
  • 3. AT 009 908 U13 schild möglich wird. Gegenüber dem Stand der Technik kann daher trotz Ankupplungshilfe vermieden werden, dass sich beispielsweise Fahrzeug und Anhänger in Kurvenfahrten gegen- einander über das Leitschild sperren, so daß trotz Ankupplungshilfe keine Beschränkungen in Kauf genommen werden müssen. Außerdem erleidet die Ankupplungshilfe keinen Benützungs- nachteil, wenn das Leitschild gegenüber dem Kupplungskopf so angeordnet ist, daß ein Ankup-5 peln von Kupplungsklaue und Kupplungskopf ausschließlich bei abgenommenen Leitschild möglich wird. Die meisten Kupplungsklauen sind nämlich in ihrer Längserstreckung sowieso durch Anlaufbremsen verstellbar, so daß nach Entfernen des Leitschilds diese Verschiebung der Kupplungsklaue in Richtung des Kupplungskopfes zum Kuppeln verwendet werden kann, womit kein zusätzlicher Aufwand für das Bedienpersonal beim Ankuppeln entsteht. Für einen10 Fachmann ist es außerdem klar, dass diese Vorteile und Effekte unabhängig vom Befestigungs- teil sind. Damit eine konstruktiv einfache Verbindung des Leitschilds mit dem Befestigungsteil erreicht werden kann, ist das Leitschild in zwei am Befestigungsteil seitlich angebrachten Steckführun-15 gen abnehmbar gelagert. Um eine vorteilhafte Führung der Kupplungsklaue zum Kupplungskopf der Anhängerkupplung gewährleisten zu können, weist das Leitschild eine Anlauffläche mit zwei V-förmig der Anlaufflä- che zulaufenden Seitenflächen auf. Die Anlauffläche kann so dimensioniert werden, dass gän-20 gige Breiten von Kupplungsklauen gegenüber dem Kupplungskopf ausgerichtet werden können. In den Figuren ist der Erfindungsgegenstand anhand eines Ausführungsbeispieles beispiels- weise dargestellt. Es zeigen 25 Fig. 1 eine Ankupplungshilfe in einer teilweise aufgerissenen Seitenansicht und Fig. 2 eine Draufsicht auf den Ankupplungshilfe nach Fig. 1 ohne Kupplungsklaue. Gemäß Fig. 1 wird eine Ankupplungshilfe 1 für eine Anhängerkupplung 2 zum einfachen An- kuppeln einer Kupplungsklaue 3 mit einem Kupplungskopf 4 der Anhängerkupplung 2 gezeigt.30 Die Ankupplungshilfe 1 wird auf der Anhängerkupplung 2 mit einem Befestigungsteil 5 gehalten. Hiezu weist das Befestigungsteil 5 eine lösbare Halterung 6 auf, die am horizontalen Teil der Anhängerkupplung 2 angreift. Die Halterung 6 bildet über die Zugschrauben 7 einen Reibschluß mit der Anhängerkupplung 2 aus. Mit dem Befestigungsteil 5 ist ein Leitschild 8 verbunden, wobei das Leitschild 8 die Kupplungsklaue 3 eines nicht näher dargestellten Anhängers zum35 Kupplungskopf 4 der Anhängerkupplung 2 leitet. Um trotz hoher Leitbelastungen auf das Leit- schild 8 eine dagegen unempfindliche Ankupplungshilfe 1 zu schaffen, weist das Befestigungs- teil 5 eine zweite Halterung 9 auf, die im Gegensatz zur Halterung 6 auf einem dazu geneigten Teil der Anhängerkupplung 2 angreift. Damit ist das Befestigungsteil 5 auf der Anhängerkupp- lung 2 derart befestigt, das ein Verschieben des Befestigungsteils 5 vom Kupplungskopf 4 weg40 verhindert wird. Die Halterung 9 wird von einer auf dem Befestigungsteil 5 schwenkbar gelager- ten Lasche 10 ausgebildet, die den vertikalen Teil die Anhängerkupplung 2 umfaßt, was der Fig. 2 entnommen werden kann. Dies sorgt für eine einfache Montage der Ankupplungshilfe 1. Die Lasche 10 kann versetzte Ösen 11 aufweisen, in die ein Splint 12 eingesetzt werden kann, um so die Montage weiter zu erleichtern. Es ist aber auch vorstellbar eine lösbare Schraubver-45 bindung vorzusehen. Vorstellbar ist weiter, das Befestigungsteil 5 über eine andere Halterung 13 auf der Anhänger- kupplung 2 verschiebefest vorzusehen, wobei diese Halterung 13 mit dem Flansch 14 einem Verschieben des Befestigungsteils 5 vom Kupplungskopf 4 weg verhindert, indem diese Halte-50 rung 13 in einfacher Weise an diesen Flansch 14 ansteht. Der Flansch 14 kann über angedeu- tete Bohrungen 15 mit dem nicht näher dargestellten Fahrzeug verbunden werden. Das Schild 8 ist auf dem Befestigungsteil 5 abnehmbar gelagert. Zu diesem Zweck sind auf dem Befestigungsteil 5 Steckführungen 16 vorgesehen. Das Leitschild 8 ist gegenüber dem55
  • 4. AT 009 908 U14 Kupplungskopf 4 so angeordnet das ein Ankuppeln von Kupplungsklaue 3 und Kupplungskopf 4 ausschließlich bei abgenommenen Leitschild 8 möglich ist. Dies kann insbesondere der Fig. 1 entnommen werden, indem die strichpunktiert angedeutete Kupplungsklaue 3 einen Über- schneidungsbereich 19 mit dem Leitschild 8 aufweist. Somit ist klar und eindeutig ersichtlich, dass das Leitschild 8 vor einem Ankuppeln abgenommen werden muss. Für eine stabile Halte-5 rung des Leitschilds 8 am Befestigungsteil 5 umfaßt das Leitschild 8 das Befestigungsteil 5 seitlich. Das Leitschild 6 weist eine Anlauffläche 17 auf, an die zwei V-förmig zulaufende Seiten- flächen 18 anschließen, was eine vorteilhafte Leitung der Kupplungsklaue 3 zum Kupplungs- kopf 4 gewährleistet. 10 Ansprüche: 1. Ankupplungshilfe für eine Anhängerkupplung mit einem auf der Anhängerkupplung über eine lösbare Halterung gehaltenen Befestigungsteil und mit einem mit dem Befestigungsteil15 verbundenen Leitschild, das eine Kupplungsklaue eines Anhängers zum Kupplungskopf der Anhängerkupplung leitet, wobei das Befestigungsteil auf der Anhängerkupplung über wenigstens zwei derart angeordnete Halterungen befestigt ist, daß ein Verschieben des Befestigungsteils vom Kupplungskopf weg verhindert wird, wobei die zweite Halterung an einem zur ersten Halterung geneigten Teil der Anhängerkupplung befestigt ist, dadurch ge-20 kennzeichnet, daß die zweite Halterung (9) eine auf dem Befestigungsteil (5) schwenkbar gelagerte und insbesondere in der Länge verstellbare Lasche (10) aufweist. 2. Ankupplungshilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitschild (8) auf dem Befestigungsteil (5) abnehmbar gelagert ist und daß das Leitschild (8) gegenüber dem25 Kupplungskopf (4) so angeordnet ist, daß ein Ankuppeln von Kupplungsklaue (3) und Kupplungskopf (4) ausschließlich bei abgenommenem Leitschild (8) möglich ist. 3. Ankupplungshilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitschild (8) in zwei am Befestigungsteil (5) seitlich angebrachten Steckführungen (16) abnehmbar gelagert ist.30 4. Ankupplungshilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitschild (8) eine Anlauffläche (17) mit zwei V-förmig der Anlauffläche (17) zulaufenden Seitenflächen (18) aufweist. 35 Hiezu 2 Blatt Zeichnungen 40 45 50 55
  • 5. AT 009 908 U1 2008-05-15 Blatt: 1 Int. Cl.8 : B60D 1/36
  • 6. AT 009 908 U1 2008-05-15 Blatt: 2 Int. Cl.8 : B60D 1/36
  • 7. Recherchenbericht zu GM 118/07 Technische Abteilung 2A Recherchenbericht – Blatt 1 Klassifikation des Anmeldungsgegenstands gemäß IPC 8 : B60D 1/36 (2006.01) AT 009 908 U1 Klassifikation des Anmeldungsgegenstands gemäß ECLA: Recherchierter Prüfstoff (Klassifikation): B60D Konsultierte Online-Datenbank: EPODOC.WPI Dieser Recherchenbericht wurde zu den am 27.02.2007 eingereichten Ansprüchen erstellt. Die in der Gebrauchsmusterschrift veröffentlichten Ansprüche könnten im Verfahren geändert worden sein (§ 19 Abs. 4 GMG), sodass die Angaben im Recherchenbericht, wie Bezugnahme auf bestimmte Ansprüche, Angabe von Kategorien (X, Y, A), nicht mehr zutreffend sein müssen. In die dem Recherchenbericht zugrundeliegende Fassung der Ansprüche kann beim Österreichischen Patentamt während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Kategorie*) Bezeichnung der Veröffentlichung: Ländercode, Veröffentlichungsnummer, Dokumentart (Anmelder), Veröffentlichungs- datum, Textstelle oder Figur soweit erforderlich Betreffend Anspruch X A A DE 93 06 574 U1 (LEIBL) 1. Juli 1993 (01.07.1993) Seite 4, Zeilen 21 bis 28, Fig. 1 bis 3 WO 1994/020318 A1 (AUSTVENT PTY LTD) 15. September 1994 (15.09.1994) Fig. 1 und 2 1, 2, 6 3, 4, 5 1 bis 6 *) Kategorien der angeführten Dokumente: X Veröffentlichung von besonderer Bedeutung: der Anmeldungs- gegenstand kann allein aufgrund dieser Druckschrift nicht als neu bzw. auf erfinderischer Tätigkeit beruhend betrachtet werden. Y Veröffentlichung von Bedeutung: der Anmeldungsgegenstand kann nicht als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend betrachtet werden, wenn die Veröffentlichung mit einer oder mehreren weiteren Veröffentlichungen dieser Kategorie in Verbindung gebracht wird und diese Verbindung für einen Fachmann naheliegend ist. A Veröffentlichung, die den allgemeinen Stand der Technik definiert. P Dokument, das von Bedeutung ist (Kategorien X oder Y), jedoch nach dem Prioritätstag der Anmeldung veröffentlicht wurde. E Dokument, das von besonderer Bedeutung ist (Kategorie X), aus dem ein älteres Recht hervorgehen könnte (früheres Anmeldedatum, jedoch nachveröffentlicht, Schutz in Österreich möglich, würde Neuheit in Frage stellen). & Veröffentlichung, die Mitglied derselben Patentfamilie ist. Datum der Beendigung der Recherche: 7. September 2007 Fortsetzung siehe Folgeblatt Prüfer(in): Dipl.-Ing. WEISZ