Fracht betitelt in dem wörtlichen Sinngehalt bei weitem nicht den Vorschub seitens Waren, stattdessen besser gesagt das Fixum für deren Transport durch den Ausfuhrhändler. Sie inkludiert bei weitem nicht ausschließlich die Unkosten für die allgemeine Beförderung, statt dessen bei Bedarf selbst für Verladung, Umhüllung wie noch Steuern an der Grenze. Frachtgut wirdin Deutschland im Handelsgesetzbuch veranlasst und wird über den entsprechenden Kontrakt inmitten einem Auftraggeber und dem Ausfuhrhändler, oft sind es in aller Welt agierende Speditionen, genau gegliedert.