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Der Kassenkredit – Vorbote der kommunalen Pleite
unter spezieller Berücksichtigung des Rhein-Sieg-Kreises
Am 18. Juni 2012 veröffentlichte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-
Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt den Stand der Investitions- und der Kassen-
kredite der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2011.
Die Einleitung der Pressemitteilung lautet:
„Die Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Aufrechterhal-
tung der Zahlungsfähigkeit der Kernhaushalte sind 2011 im Laufe des Jahres um
9,9 Prozent gestiegen und haben zum Jahresende mit 22,2 Milliarden Euro (1 245 Euro je
Einwohner) einen neuen Höchststand erreicht. […] sind diese sog. Kassenkredite seit dem
Jahr 2000 (damals: 2,5 Milliarden Euro) kontinuierlich angestiegen.“
Es wird im Folgenden kurz auf die Investitionskredite eingegangen und die Mitteilung endet
mit einer Aufzählung von insgesamt 15 Gemeinden, Städten und Kreisverwaltungen, die zum
Ende 2011 weder über Kassen- noch über Investitionskredite verfügten.
Es hat den Anschein, dass diese Nachricht aufgrund der Eurokrise, bei der inzwischen bekannt-
lich schon über 1 Billion (= 1.000 Milliarden = 1 Million Millionen) Euro gesprochen wird, nicht
den Niederschlag in der Öffentlichkeit gefunden hat, der ihr eigentlich gebührt. Denn neben
der erwähnten Pressemitteilung veröffentlichte IT.NRW auch den Stand der Kassen- und Inves-
titionskredite jeder Stadt, Gemeinde und Kreisverwaltung in NRW von 2000, 2010 und 2011.
Und diese zeichnen insbesondere aufgrund der stetig steigenden Kassenkredite ein sehr
düsteres Bild der aktuellen und vor allem künftigen Entwicklung der kommunalen Finanzlage.
I. Grundlagen
Im Begriff „Kreis“ ist im Folgenden immer die Städteregion Aachen eingeschlossen.
A. Kommunale Struktur
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit seinen mehr als 17,8 Mio. Einwohnern ist verwal-
tungstechnisch in fünf Regierungsbezirke (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster)
unterteilt, die sich wiederum in 31 Kreise und 22 kreisfreie Städte gliedern, wobei durch die
Kreise insgesamt 374 Gemeinden und Städte zusammengefasst werden.
In den kreisfreien Städten wohnten ca. 7,1 Mio. Menschen (von 110 Tsd. in Remscheid bis
1,01 Mio. in Köln) und in den kreisangehörigen Kommunen 10,7 Mio. Menschen (von 4 Tsd. in
Dahlem bis 258 Tsd. in Aachen).
Georg Schell Seite 2 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Für die folgenden Betrachtungen werden die Gemeinden und Städte in 3 Gruppen unterteilt:
Kleinkommunen hierbei werden die 186 Kommunen mit jeweils weniger als 20.000 Einwoh-
nern zusammengefasst, die insgesamt knapp 2,4 Mio. Bürger repräsentie-
ren
Mittelkommunen hierbei werden die 181 Kommunen mit jeweils ab 20.000 und weniger als
100.000 Einwohnern zusammengefasst, die insgesamt knapp 7,4 Mio.
Bürger repräsentieren
Großkommunen hierbei werden die 29 Kommunen mit jeweils 100.000 und mehr Einwoh-
nern zusammengefasst, die insgesamt etwas mehr als 8,1 Mio. Bürger
repräsentieren
B. Kreditformen
1. Grundsätzliches
Gemäß § 77 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen
Gemeinden Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder
wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Ansonsten sind die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel gemäß § 77 Abs. 2 GO
NRW - soweit vertretbar und geboten - aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde
erbrachten Leistungen oder durch Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel
nicht ausreichen.
2. Investitionskredit
Gemäß § 86 Abs. 1 GO NRW dürfen Kredite nur für Investitionen und auch nur unter Voraus-
setzung von § 77 Abs. 3 (s. o.) aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen die daraus
resultierenden Verpflichtungen (also primär die Zinsen und Tilgungen) mit der dauernden
Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Und schließlich müssen laut § 86 Abs. 3
ggf. Restriktionen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der
Wirtschaft berücksichtigt werden.
Sicherheiten für derartige Kreditaufnahmen dürfen laut § 86 Abs. 5 GO NRW seitens der
Gemeinde wenn überhaupt nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde
bestellt werden.
Für die zahlreichen Kommunen in NRW, die sich im genehmigten Haushaltssicherungskonzept
(HSK) oder gar im Nothaushalt (nicht genehmigtes HSK) befinden, gelten für die Kreditauf-
nahme die Regularien der Leitlinie „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“,
Kapitel 4.5 „Aufnahme von Krediten für Investitionen“. Hierin wird insbesondere festgelegt,
dass eine Neuverschuldung für Investitionen grundsätzlich unzulässig ist. Zudem ist der
Kreditaufnahmerahmen auf 2/3 der ordentlichen Tilgungen des Haushaltsjahres begrenzt und
die Investitionen, die mit diesen Krediten getätigt werden sollen, müssen durch die Aufsichts-
behörden einzeln genehmigt werden.
Georg Schell Seite 3 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Diese Kappung der Investitionsmöglichkeiten gemäß Leitfaden in Verbindung mit der hohen
Anzahl an Kommunen mit HSK oder Nothaushalt führt in der Folge zu dem festzustellenden
Rückgang der Gesamtsumme der Investitionskredite von Kommunen in NRW, worauf im
Folgenden noch eingegangen wird.
Da die Investitionen in der Regel langfristig sind – z. B. die Errichtung von Gebäuden – werden
auch die zugehörigen Investitionskredite langfristig abgeschlossen; in der Regel über 10 Jahre.
Aktuell liegen die Zinsen hierfür bei ca. 3% p.a. und damit über denjenigen bei kürzerer Lauf-
zeit. Dafür hat die aufnehmende Kommune aber während der Kreditlaufzeit Planungssicherheit
und ist vor allem währenddessen auch gegen Zinsausschläge nach oben gewappnet.
3. Kassenkredit
Die Definition für den im allgemeinen Sprachgebrauch „Kassenkredit“ genannten Kredit findet
sich in § 89 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:
„Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquidi-
tätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag
aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.“
Diese Kreditform wird aufgrund der Landesvorgaben
„Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die
Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für
ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen
Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die
jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden. Maßgeblich für die
Berechnung dieser Umschuldungsmöglichkeit ist der Bestand an Krediten zur Liquidi-
tätssicherung zum Ablauf des 31.12.2010.“
zu großen Teilen kurzfristig abgeschlossen und danach, da die Kommune in der Regel den
Kredit mindestens in dieser Höhe weiterhin benötigt, neu verhandelt.
Hierin liegt eine große Gefahr für die Gemeinden, da Veränderungen des allgemeinen Zins-
niveaus bei dieser Kreditform aufgrund der tendenziell kurzen Laufzeit sehr schnell haushalts-
wirksam werden. Derzeit ist für Kassenkredite ca. 1% p.a. an Zinsen zu zahlen. Steigt das Zins-
niveau z. B. auf 3% an, verdreifachen sich die derzeitigen Zinsaufwendungen für alle Kassen-
kredite, die den Gesamtbetrag vom 31.12.2010 überschreiten, sowie für die, die nicht mittel-
oder langfristig aufgenommen wurden – mindestens also ein Viertel des Restes – nach
spätestens einem Jahr; auf dieses latente Risiko wird im Folgenden noch eingegangen.
Georg Schell Seite 4 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
C. Eigenkapital
Das Eigenkapital (1. Posten der Passivseite der Bilanz) einer Gemeinde setzt sich nach der
Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aus der Allgemeinen Rücklage,
Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zusammen. Da
mit der Eröffnungsbilanz in NRW bei der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanage-
ment (NKF) automatisch eine Allgemeine sowie in den meisten Fällen eine Ausgleichsrücklage
gebildet wurden und Überschüsse im kommunalen Bereich NRW seltene Ausnahmeerschei-
nungen sind, werden diese beiden Rücklagenarten als maßgebliche Bestandteile des Eigen-
kapitals kurz erläutert.
1. Allgemeine Rücklage
„Die allgemeine Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals dient den Zwecken der Haushalts-
wirtschaft. Ergibt sich ein positiver Saldo aus der Gegenüberstellung von Aktivposten und
Passivposten, erhöht dieser Saldo die bereits in der Bilanz ausgewiesene allgemeine Rücklage
in der Schlussbilanz. Ist der Saldo negativ, so handelt es sich hierbei um den nicht durch Eigen-
kapital gedeckten Fehlbetrag. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage
wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst.“
(Bezirksregierung Arnsberg)
2. Ausgleichsrücklage
„Als besonderer Posten des Eigenkapitals darf gemäß § 75 Gemeindeordnung eine Ausgleichs-
rücklage bis zu einem Drittel des Eigenkapitals der Eröffnungsbilanz, höchstens jedoch bis zu
einem Drittel der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen
Zuweisungen der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehenden Haushaltsjahre angesetzt
werden. Die Ausgleichsrücklage wird einmalig im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung
ermittelt. Der hier ermittelte Wert stellt den Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage dar.
Überschüsse aus der Ergebnisrechnung können die Ausgleichsrücklage bis zum gesetzlichen
Höchstbetrag verändern. Ist die Ausgleichsrücklage durch Defizite aufgebraucht, führen
weitere Defizite aus der Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rück-
lage, was weitere haushaltsrechtliche Konsequenzen auslöst.“ (Bezirksregierung Arnsberg)
3. Anmerkung
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff „Rücklage“ im Zusammenhang mit der Allgemeinen
und der Ausgleichsrücklage für den Laien trügerisch ist; erweckt er doch den Anschein, als
hätte die Kommune etwas „auf die hohe Kante gelegt“, um damit spätere Ausgaben zu tätigen
(gilt nicht für Sonderrücklagen, da dies dann tatsächlich zutreffen kann). Die Ausgleichsrück-
lage ist aber eine rein rechnerische Größe (siehe oben) und die Allgemeine Rücklage, die
grundsätzlich ebenfalls nur eine Rechengröße ist, könnte man mit dem (Teil-)Vermögen einer
Kommune vergleichen – Straßen, Bäume, Gebäude, Parkanlagen etc. Wird letztere reduziert,
hat man im Zusammenhang mit Krediten bzw. deren Zinsen in gewisser Form dieses Vermögen
belastet.
Georg Schell Seite 5 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
D. Konnexität
1. Grundgesetz
Vom Grundsatz her ist die Konnexität im Grundgesetz geregelt, wenn den Ländern und damit
ggf. den Kommunen Ausgaben aufgrund von Bundesgesetzen aufgebürdet werden. Dort heißt
es in Artikel 104a (2):
„Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden
Ausgaben.“
Weitere grundlegende Dinge bezüglich des Finanzwesens zwischen Bund und Ländern sind
ebenfalls in diesem Artikel des Grundgesetzes dargelegt.
2. Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Artikel 78 (3) der Landesverfassung sind die finanziellen Zusammenhänge zwischen Land
und Kommunen grundsätzlich klar geregelt:
„Das Land kann die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder Rechts-
verordnung zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben
verpflichten, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten
getroffen werden. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und
übertragbarer Aufgaben zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen
Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist dafür durch Gesetz oder Rechtsverordnung
aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die
entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Aufwendungen zu schaffen. Der
Aufwendungsersatz soll pauschaliert geleistet werden. Wird nachträglich eine wesent-
liche Abweichung von der Kostenfolgeabschätzung festgestellt, wird der finanzielle
Ausgleich für die Zukunft angepasst. […]“
3. Konnexitätsausführungsgesetz NRW
Das Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens
gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Konnexitätsausführungsgesetz - KonnexAG) regelt insbesondere im Ersten Teil (Grundlagen)
mit den Paragraphen 1 (Anwendung des Konnexitätsprinzips), 2 (Geltungsbereich des strikten
Konnexitätsprinzip), 3 (Kostenfolgeabschätzung) und 4 (Belastungsausgleich) den grundsätz-
lichen Ausgleich finanzieller Natur zwischen Land und Kommunen bei neuen oder veränderten
Gesetzen, sofern sich dadurch eine wesentliche Belastung der betroffenen Gemeinden und
Gemeindeverbände ergibt.
Georg Schell Seite 6 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
E. exponentielles Wachstum
Für die im Weiteren über die veröffentlichten Zahlen hinaus ermittelten Werte reichen in den
meisten Fällen die Grundrechenarten völlig aus. Für die Betrachtung des durchschnittlichen
jährlichen prozentualen Zuwachses in der Zeit von 2000 bis 2011 ist allerdings das Hinzu-
ziehen der Zinseszinsformel notwendig. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich das durch sie
ebenfalls ermittelbare exponentielle Wachstum schon bei einem relativ kurzen Zeitraum von
11 Jahren deutlich bemerkbar machen kann. So werden beispielsweise aus einem jährlichen
Zuwachs der Kassenkredite von nur 2% nach 11 Jahren 24,3%, aus 5% p.a. werden danach
71,0% und aus 10% p.a. werden 185,3%.
II. kurzfristige Entwicklung der kommunalen Kredite (2010 ŁŁŁŁ 2011)
A. NRW Gesamt
Am 31.12.2011 betrugen die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten aller Kommunen in
NRW inkl. denen der Kreisverwaltungen 22,667 Mrd. Euro und lagen damit um 0,385 Mrd. Euro
bzw. 1,7% unter denen Ende 2010.
Zum gleichen Zeitpunkt betrugen die Kassenkredite 22,203 Mrd. Euro, was einem Zuwachs um
9,9% bzw. 1,998 Mrd. Euro entspricht. Die Kassenkredite haben Ende 2011 somit fast die Höhe
der Investitionskredite erreicht.
Die Gesamtverbindlichkeiten aus diesen Krediten betrugen somit 44,870 Mrd. Euro und lagen
damit um 3,7% bzw. 1,613 Mrd. über dem Vorjahreswert. Der Zuwachs bei den Kassenkrediten
betrug dabei mehr als das Fünffache des Rückgangs bei den Investitionskrediten. Pro Einwoh-
ner ergibt sich rechnerisch eine Verschuldung von 2.516 Euro, die sich mit 1.271 Euro auf die
Investitions- und mit 1.245 Euro auf die Kassenkredite verteilt.
B. nach Kommunengröße
1. Kleinkommunen
Die 186 Kleinkommunen mit unter 20.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 1,647 Mrd. Euro
im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,039 Mrd.
Euro bzw. 2,3%. Pro Einwohner beliefen sich die Investitionsschulden (Kommunen inkl. Kreis-
verwaltungsverschuldung) auf 822 Euro, was 35,3% unter dem Landesschnitt liegt. 11 dieser
Kommunen, also knapp 6%, hatten zu diesem Zeitpunkt keine Investitionskredite bilanziert;
dies war sogar eine mehr – Rommerskirchen im Rhein-Kreis Neuss hat 2011 seine Kredit-
verpflichtungen aus Investitionen endgültig getilgt – als noch 2010.
Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenkredite der Kleinkommunen auf 0,825 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs um 0,098 Mrd. Euro bzw. 13,4% entsprach. Pro Einwohner machte
dies inkl. der Kreisverwaltungsverschuldung 372 Euro aus, was fast 70% unter dem Landes-
schnitt liegt. Waren es Ende 2010 noch 92 Kleinkommunen, die ohne Kassenkredite
ausgekommen waren, waren es Ende 2011 nur noch 81 – hierdurch stieg der Anteil der
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DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
betrachteten Kommunen, die zum Jahresende Kassenkredite in Anspruch genommen hatten,
von 50,5% auf 56,5% an.
Saldiert lag die Verschuldung bei 2,473 Mrd. Euro und damit 0,059 Mrd. Euro bzw. 2,4% über
dem Vorjahr, was 1.048 Euro pro Einwohner ergibt; 1.194 Euro, wenn man die Verschuldung
der Kreisverwaltungen hinzuzieht. Wie 2010 waren auch 2011 10 kleine Kommunen ohne
jeglichen Kredit ausgekommen.
2. Mittelkommunen
Die 181 Mittelkommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern waren
Ende 2011 mit 7,505 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach
einem Rückgang um 0,108 Mrd. Euro bzw. 1,4%. Pro Einwohner beliefen sich die Investitions-
schulden (Kommunen inkl. Kreisverwaltungsverschuldung) auf 1.142 Euro, was gut 10% unter
dem Landesschnitt liegt. 5 dieser Kommunen (Dormagen, Erftstadt, Langenfeld, Schmallenberg
und Verl), also knapp 3%, hatten zum Stichtag keine Investitionskredite bilanziert; dies waren
die gleichen fünf wie 2010.
Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenschulden der Mittelkommunen auf 4,756 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs um 0,494 Mrd. Euro bzw. 11,6% entsprach. Pro Einwohner machte
dies inkl. der Kreisverwaltungsverschuldung 667 Euro aus, was fast 46,4% unter dem Landes-
schnitt liegt. Die Anzahl der Mittelkommunen, die Ende 2011 ohne Kassenkredit dastand, blieb
mit 54 zum Vorjahr unverändert. Es waren allerdings nicht die 54 gleichen Kommunen, da
einige bei den Kassenkrediten eine Entschuldung geschafft hatten, während andere 2011
erstmalig zum Jahresende solche Kredite bilanzieren mussten.
Saldiert lag die Verschuldung bei 12,261 Mrd. Euro und damit 0,386 Mrd. Euro bzw. 3,2% über
dem Vorjahr, was 1.663 Euro pro Einwohner ergibt; 1.809 Euro, wenn man die Verschuldung
der Kreisverwaltungen hinzuzieht. Wie 2010 waren auch 2011 2 mittlere Kommunen ohne
jeglichen Kredit ausgekommen – also nur geringfügig mehr als ein Prozent.
3. Großkommunen
Die 29 Kommunen ab 100.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 11,350 Mrd. Euro im Bereich
der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,234 Mrd. Euro bzw.
2,0%. Pro Einwohner beliefen sich ihre Investitionsschulden auf 1.401 Euro. Wie schon im
Vorjahr gab es keine Stadt in dieser Klasse, die ohne Investitionskredite ausgekommen wäre.
Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenschulden der Großkommunen auf 16,199 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs um 1,294 Mrd. Euro bzw. 8,7% entsprach. Pro Einwohner machte
dies 1.999 Euro aus. Ende 2011 bilanzierte mit Düsseldorf auch die letzte kreisfreie Stadt
Kassenkredite. Im Rahmen der Großkommunen gab es allerdings mit Paderborn eine Stadt, die
auch 2011 weiterhin am Ende des Jahres frei von Kassenkrediten war. Bemerkenswert ist, dass
die Summe der Kassenkredite in dieser Kommunenklasse inzwischen 46% über den Investi-
tionskrediten liegen.
Georg Schell Seite 8 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Saldiert lag die Verschuldung bei 27,549 Mrd. Euro und damit 1,060 Mrd. Euro bzw. 4,0% über
dem Vorjahr, was 3.400 Euro pro Einwohner ergibt. Alle 29 Kommunen hatten sowohl Investi-
tions- als auch Kassenkredite zu bilanzieren. (siehe Grafik 2)
C. Kreise in NRW
Ende 2011 hatten alle Kreisverwaltungen bis auf die des Rheinisch-Bergischen Kreises und des
Rhein-Erft-Kreises Investitionskredite bilanziert und die von Mettmann mit 1,64 Euro je
Einwohner bzw. Euskirchen mit 2,81 Euro je Einwohner lagen äußerst niedrig. Zudem hatten 10
der 31 Kreisverwaltungen Liquiditätskredite in einer Größenordnung von 12,18 bis 132,58 Euro
je Einwohner; die übrigen kamen ohne diese Kreditform aus.
Bei der Betrachtung der Kreisverwaltungen darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass
sie einen Großteil ihrer Aufwendungen mittels der Kreisumlage auf die ihnen zugehörigen
Kommunen umlegen. Diese sind von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich – so liegen z. B. die
aktuellen Umlagesätze im Regierungsbezirk Köln zwischen 36,90% im Rhein-Sieg-Kreis und
48,18% im Kreis Düren. Da die Kreise jeweils eine Gemeinschaft der in ihnen zusammengefass-
ten Kommunen sind, ist es letztendlich fast unerheblich, ob Schulden bei einer Kreisverwaltung
anfallen oder ob diese sie mittels Umlage auf die Kommunen umlegt. Die Höhe der Kreis-
umlage kann von Fall zu Fall aber entscheidend sein, ob eine Kommune ins HSK oder gar in den
Nothaushalt muss oder nicht.
Bei den Krediten je Einwohner gab es für die saldierten Beträge der Kommunen eines Kreises
inkl. der jeweiligen Kreisverwaltungen erhebliche Unterschiede. Bei den Investitionskrediten
waren der Rhein-Sieg-Kreis mit 1.801 Euro, der Oberbergische Kreis mit 1.670 Euro und der
Kreis Wesel mit 1.605 Euro Spitzenreiter, während die Kreise Gütersloh mit 608 Euro, Höxter
mit 496 Euro und Kleve mit 395 Euro das untere Ende darstellten. Bei den Kassenkrediten
belegten der Kreis Recklinghausen mit 2.416 Euro, der Ennepe-Ruhr-Kreis mit 1.734 und der
Kreis Düren mit 1.182 Euro die Höchstwerte, während die Kreise Borken mit 34 Euro,
Paderborn mit 34 Euro und Gütersloh mit 20 Euro um unteren Ende der Beträge lagen.
Während in nur 5 Kreisen die Investitionskredite im Vergleich zum Vorjahr anstiegen, traf dies
bei den Kassenkrediten auf 27 Kreise zu. Spitzenreiter dabei waren die Kreise Paderborn mit
117,0%, Heinsberg mit 124,3% und Höxter mit 124,4% - alle drei allerdings auf einem
niedrigen absoluten Niveau.
Im Vergleich zum Vorjahr ist auffällig, dass die Kommunen im Kreis Olpe die gesamten Kredite
um 13,9% senken konnten, die des Kreises Gütersloh ebenfalls immerhin um 6,2%. Es gab
weitere 10 Kreise, bei denen die Kredite insgesamt rückläufig waren. Andererseits stieg in den
übrigen 19 Kreisen das Kreditvolumen bis hin zu 5,9% im Kreis Recklinghausen, 8,7% im Rhein-
Sieg-Kreis und 10,6% im Kreis Herford. Dabei ist anzumerken, dass die Kreise, bei denen die
Kredite sanken, zumeist ohnehin schon im Vorjahr niedrigere Pro-Kopf-Kredite aufzuweisen
hatten, während bei den Kreisen mit einer Steigerung die große Mehrzahl auch vorher schon
eine höhere Verschuldung hatte.
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DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Betrachtet man beide Kreditformen gemeinsam, ist auffällig, dass die Pro-Kopf-Verschuldung
im Kreis Recklinghausen mit 3.971 Euro 42% über der zweithöchsten im Oberbergischen Kreis
mit 2.795 Euro lag. Am besten schnitt dabei der Kreis Kleve mit 480 Euro ab. (siehe Grafik 22)
Bei all diesen Betrachtungen darf nicht vergessen werden, dass die zum Teil erheblichen
Unterschiede bei den Kredithöhen in den Kreisen z. B. aus räumlichen (eher ländliche oder
städtische Struktur) oder sozialen (z. B. hohe Quote an Hartz-IV-Empfängern) Aspekten
herrühren können und keineswegs zwingend eine Aussage über ein schlechtes Wirtschaften in
den Kommunen darstellen.
1. Rhein-Sieg-Kreis
Bei den Investitionskrediten je Einwohner ist auffällig, dass die Kreisstadt Siegburg mit
4.784 Euro 125% über der am zweithöchsten verschuldeten Kommune Rheinbach mit
2.123 Euro liegt – auf dem dritten Platz liegt Sankt Augustin mit 1.856 Euro. Die Siegburger
Kredite betragen je Einwohner sogar das 11,5fache des „Schlusslichts“ Swisttal mit 416 Euro.
(siehe Grafik 25)
Bei den Kassenkrediten bilden ebenfalls Siegburg mit 1.963 Euro und Rheinbach mit 1.595 Euro
die Spitze, gefolgt von Ruppichteroth (1.220 Euro). Allerdings sind die Differenzen bei den
höher verschuldeten Kommunen nicht so eklatant. Bemerkenswert ist allerdings, dass
Niederkassel zum 31.12.2011 keinerlei Kassenkredite bilanziert hatte und damit sogar noch
besser lag als Swisttal mit 37 bzw. Eitorf mit 60 Euro je Einwohner. (siehe Grafik 27)
Insgesamt ergeben die Investitions- und Kassenkredite Summen je Einwohner von 6.747 Euro
für Siegburg, 3.719 Euro für Rheinbach und 2.674 Euro für Hennef an der Spitze und 857 Euro
für Alfter, 753 Euro für Eitorf und 453 Euro für Swisttal am Ende. (siehe Grafik 29)
Georg Schell Seite 10 von 23 14. September 2012
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III.mittelfristige Entwicklung der kommunalen Kredite (2000 ŁŁŁŁ 2011)
A. NRW Gesamt
Zwischen 31.12.2000 und 31.12.2011 sind die Investitionskredite in NRW um 2,679 Mrd. Euro
zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang um 10,6% bzw. einem jährlichen Rückgang
um 0,9%. Der Verbraucherpreisgesamtindex [Basis 2005 = 100] zu beiden Zeitpunkten betrug
93,8 bzw. 111,9 (Statistisches Bundesamt, 2012), was einer jährlichen Steigerung in diesem
Zeitraum von 1,6% entspricht. Beides zusammen bedeutet, dass die inflationsbereinigte Wert-
haltigkeit der Investitionskredite von 2000 bis 2011 um 25,0% zurückgegangen ist, was jährlich
2,6% entspricht. Dies hat zwar einerseits für die Kommunen den Vorteil, dass ihre Investitions-
kredite real um ein Viertel gesunken sind, bedeutet aber andererseits für die Handwerker und
Baufirmen in den jeweiligen Regionen, dass sie weniger Aufträge von den Kommunen
bekommen haben.
Im gleichen Zeitraum stiegen die Kassenkredite von 2,465 Mrd. Euro um etwas mehr als
800% (!) auf 22,203 Mrd. Euro. Dies entspricht einer jährlichen Steigerung in Höhe von 22,1%
bzw. einem jährlichen Zuwachs um 1,794 Mrd. Euro. Zwar liegt die Steigerung von 2010 auf
2011 mit 9,9% unter dem mittelfristigen Schnitt; dies ist aber auf die niedrige Ausgangsbasis
des Jahres 2000 zurückzuführen, da die absolute Steigerung mit 1,998 Mrd. um 0,204 Mrd.
Euro bzw. 11,4% über dem Schnitt der letzten 11 Jahre lag.
Neben den reinen Beträgen wird die erhebliche Verschlechterung bei den Kassenkrediten
durch folgenden Umstand deutlich: Ende 2000 waren von den 396 NRW-Kommunen noch 308
(77,8%) in diesem Kreditbereich schuldenfrei und von den 88 verschuldeten hatten 86 eine
Verschuldung von unter 1.000 Euro pro Einwohner; die restlichen 2 Kommunen Remscheid und
Oberhausen lagen mit 1.069 bzw. 1.358 Euro je Einwohner nicht wesentlich über 1.000 Euro.
Im Jahr 2011 waren nur noch 136 (34,3%) der Kommunen schuldenfrei – also weit weniger als
die Hälfte des Wertes von 2000 (siehe Grafik 15). Auch die Spitzenwerte haben sich drastisch
erhöht – Wuppertal (4.214 Euro), Remscheid (4.998 Euro), Hagen (5.618 Euro) und Oberhausen
(6.870 Euro) liegen zum Teil sogar drastisch über 4.000 Euro Kassenkredit je Einwohner, wobei
Oberhausen nicht nur die bedauerliche Spitzenposition gehalten hat, sondern den Pro-Kopf-
Wert in den 11 Jahren mehr als verfünffacht hat.
Dass vor allem einwohnerstarke Kommunen verhältnismäßig hohe Kassenkredite pro Kopf
haben, hat sich nicht geändert und zeigt sich daran, dass 2000 60,9% aller Einwohner in
Kommunen ohne Kassenkredite lebten, während es 2011 sogar nur noch 18,3% waren (siehe
Grafik 16). Diese Prozentwerte liegen jeweils um ca. 16 bis 17% unter denen der Anteile der
Kommunen.
Betrachtet man unter Zuhilfenahme der Zahlen aus der Finanzplanung 2011 bis 2015 des
Landes NRW (Drucksache 16/301) die Entwicklung über die Jahre, muss festgestellt werden,
dass in jedem der Jahre 2001 bis 2011 die Kassenkredite um mindestens 1 Mrd. Euro (2001 und
2008) bis zu 3,0 Mrd. Euro (2010) zugenommen haben – im Schnitt jährlich um 1,8 Mrd. Euro.
Ein grober Vergleich mit dem Wachstum des nationalen Bruttoinlandproduktes (BIP)
(Statistisches Bundesamt, 2012) lässt die Vermutung zu, dass eine gewisse zeitlich verzögerte
Georg Schell Seite 11 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Abhängigkeit zwischen der Neuaufnahme von Kassenkrediten und der Entwicklung des BIP
besteht, da häufig im Jahr nach einem hohen BIP-Zuwachs verhältnismäßig wenig zusätzliche
Kassenkredite aufgenommen wurden, während nach schlechten BIP-Jahren die Kassenkredite
oft stiegen. Festzuhalten bleibt allerdings, dass selbst nach Jahren mit einem BIP-Zuwachs von
4% und mehr trotzdem zusätzliche Kassenkredite in Milliardenhöhe von den NRW-Kommunen
aufgenommen werden mussten – ein Sinken der Gesamtkassenkreditsumme der Kommunen
hat es in diesem Jahrhundert bis jetzt noch nie gegeben. (siehe Grafik 1)
B. nach Kommunengröße
1. Kleinkommunen
Von 186 Kleinkommunen mit unter 20.000 Einwohnern waren 182 Ende 2000 mit 1,613 Mrd.
Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies ist mit einer Differenz von 0,034 Mrd.
Euro nur sehr geringfügig weniger als 11 Jahre später. Waren 2000 nur 4 Kommunen in diesem
Bereich schuldenfrei, waren es 2011 sogar 11.
Ende 2000 waren nur 18 dieser Kommunen mit insgesamt 0,043 Mrd. Euro mittels Kassen-
krediten verschuldet. 2011 traf dies zu auf 105 Kommunen mit insgesamt 0,825 Mrd. Euro, was
einer Betragssteigerung um fast das 18fache bzw. einer jährlichen Steigerung von 30,6%
entspricht. Lag der Maximalbetrag der Pro-Kopf-Verschuldung der Kassenkredite bei einer
Kommune 2000 noch bei 499 Euro (Nümbrecht), so lag er 2011 schon bei 2.747 Euro
(Heimbach).
Der Anteil der Kassenkredite an den Gesamtkrediten für diese Kommunenklasse erhöhte sich
von 2,6% Ende 2000 auf 33,4% Ende 2011. Obwohl die Investitionskredite nur leicht stiegen,
erklärt sich dadurch die insgesamt starke Steigerung der Gesamtkredite in diesem Zeitraum
um 49,2% bzw. um jährlich 3,7%.
2. Mittelkommunen
Die 181 Mittelkommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern waren
Ende 2000 mit 7,302 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies waren
noch 0,203 Mrd. Euro und damit 2,7% weniger als später im Jahr 2011. Die Stadt Goch hatte als
einzige der betrachteten Kommunen damals keinerlei Investitionskredite bilanziert und
Erftstadt (0,75 Euro), Delbrück (5,28 Euro), Senden (7,02 Euro) und Verl (7,52 Euro) hatten eine
äußerst niedrige Verschuldung je Einwohner. Mit Rheinbach (2.075 Euro), Hennef (2.091 Euro),
Velbert (2.109 Euro), Stolberg (2.301 Euro) und Euskirchen (2.582 Euro) bildeten 5 Kommunen
mit über 2.000 Euro Pro-Kopf-Verschuldung die Spitze in diesem Bereich. Die heutige Spitze in
dieser Klasse hält mit weitem Vorsprung Siegburg (4.784 Euro) vor Bünde (2.513 Euro) und
Jülich (2.395 Euro).
Ende 2000 waren nur 50 dieser Kommunen mit insgesamt 0,526 Mrd. Euro mittels Kassen-
krediten verschuldet. 2011 traf dies zu auf 127 Kommunen mit insgesamt 4,756 Mrd. Euro, was
einer Betragssteigerung um mehr als das 8fache bzw. einer jährlichen Steigerung von 22,2%
entspricht. Lag der Maximalbetrag der Pro-Kopf-Verschuldung der Kassenkredite bei einer
Kommune 2000 noch bei 763 Euro (Witten), so lag er 2011 schon bei 3.275 Euro (Waltrop).
Georg Schell Seite 12 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Der Anteil der Kassenkredite an den Gesamtkrediten für diese Kommunenklasse erhöhte sich
von 6,7% Ende 2000 auf 38,8% Ende 2011. Obwohl die Investitionskredite nur leicht stiegen,
erklärt sich dadurch die insgesamt starke Steigerung der Gesamtkredite in diesem Zeitraum
um 56,6% bzw. um jährlich 4,2%.
3. Großkommunen
Die 29 Kommunen ab 100.000 Einwohnern waren Ende 2000 mit 14,049 Mrd. Euro im Bereich
der Investitionskredite verschuldet. Bis zum Jahr 2011 sank dieser Betrag um 2,699 Mrd. Euro
und damit um insgesamt 19,2% bzw. 1,9% pro Jahr. Alle Städte hatten Investitionskredite
bilanziert, wobei die Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung von 46 Euro in Solingen und
126 Euro in Wuppertal bis 2.559 Euro in Düsseldorf, 2.569 Euro in Köln und 2.879 Euro in Bonn
ging. 2011 lagen die unteren Werte mit 159 Euro in Bielefeld und 162 Euro in Düsseldorf, die
oberen mit 2.474 Euro in Bochum, 2.563 Euro in Münster und 3.246 Euro in Moers. Den
stärksten prozentualen Rückgang bei den Investitionskrediten in den 11 Jahren wiesen
Düsseldorf mit -93,4% (von 1,455 Mrd. Euro auf 0,096 Mrd. Euro) und Bielefeld mit -93,1%
(von 0,752 Mrd. Euro auf 0,052 Mrd. Euro) auf.
Ende 2000 hatten 9 Großkommunen keine Kassenkredite bilanziert – Aachen, Dortmund,
Düsseldorf, Essen, Köln, Leverkusen, Münster, Paderborn und Recklinghausen. Remscheid mit
1.069 Euro und Oberhausen mit 1.357 Euro waren die beiden einzigen Städte, deren Pro-Kopf-
Verschuldung bei den Kassenkrediten über 1.000 Euro lag. Insgesamt beliefen sich die Kassen-
kredite aller Kommunen dieser Klasse auf 1.860 Mrd. Euro. 11 Jahre später war der Gesamt-
betrag auf das 8,7fache (16,199 Mrd. Euro) gestiegen, was einer jährlichen Steigerung um
1,304 Mrd. Euro bzw. 21,7% entspricht. Und waren es 2000 nur zwei Städte mit einer Pro-Kopf-
Verschuldung über 1.000 Euro, waren es 2011 schon 21, für die dies zutraf – zum Teil mit z. B.
Remscheidt (4.998 Euro), Hagen (5.618 Euro) und Oberhausen (6.870 Euro) auch erheblich
darüber.
Der Anteil der Kassenkredite an den Gesamtkrediten für diese Kommunenklasse erhöhte sich
von 11,7% Ende 2000 auf 58,8% Ende 2011 und lag damit deutlich über dem der Investitions-
kredite. Obwohl letztere im Zeitverlauf erheblich gesunken sind, erklärt sich dadurch die
insgesamt starke Steigerung der Gesamtkredite in diesem Zeitraum um 73,2% bzw. um jährlich
5,1%.
Georg Schell Seite 13 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
C. Kreise in NRW
Ende 2000 hatten alle Kreisverwaltungen Investitionskredite in ihren Bilanzen aufgeführt,
wobei die Verwaltungen der Kreise Euskirchen mit 35 Euro, Borken mit 57 Euro und Reckling-
hausen mit 58 Euro am niedrigsten und die des Kreises Gütersloh mit 238 Euro, des Rhein-
Kreises Neuss mit 294 Euro und die des Kreises Olpe mit 346 Euro je Einwohner am höchsten
lagen. Kassenkredite führten mit den Verwaltungen der Kreise Minden Lübbecke (98 Euro je
Einwohner) und Lippe (8 Euro je Einwohner) nur zwei der 31 Kreisverwaltungen in ihrer Bilanz
auf. Die Gesamtsumme der Investitionskredite der Kreisverwaltungen veränderte sich von
2000 (1,347 Mrd. Euro) bis 2011 (1,328 Mrd. Euro) nur äußerst geringfügig.
Bei den Kassenkrediten sah dies mit 0,035 Mrd. Euro im Jahr 2000 und 0,236 Mrd. Euro und
einer damit verbundenen jährlichen Steigerung um 19,1% bedeutend schlechter aus. Dadurch
ergibt sich eine Steigerung des Anteils der Kassenkredite an den Gesamtkrediten von 2,5% in
2000 auf 15,1% in 2011 sowie ein Steigerung der Gesamtkredite in den 11 Jahren um 13,2%.
Bei der Entwicklung der saldierten Kredite der Kommunen eines Kreises inkl. der jeweiligen
Kreisverwaltung gibt es erhebliche Unterschiede. Am besten schneidet der Kreis Höxter mit
einer jährlichen Kreditreduzierung um 5,3% ab, gefolgt von den Kreisen Olpe mit 2,4% und
Gütersloh mit 0,9%. Die höchsten Kreditzuwächse pro Jahr hatten die Kreise Herford mit 8,5%
und Recklinghausen mit 8,7%; Spitzenreiter war die Städteregion Aachen mit 11,2% p.a., was
eine Steigerung in den 11 Jahren von insgesamt 222,6% bedeutet. (siehe Grafik 23)
Besonders negativ wirkten sich bei der prozentualen Entwicklung über die Jahre die Kassen-
kredite im Ennepe-Ruhr-Kreis aus, bei dem die Investitionskredite um 0,4% p.a. sanken, die
Gesamtkredite aber um 6,4% p.a. stiegen (6,8 Punkte Differenz), im Kreis Düren, wo die Inves-
titionskredite um 2,8% sanken, die Gesamtkredite aber um 4,4% p.a. stiegen (7,2 Punkte
Differenz), und vor allem im Kreis Recklinghausen, wo die Investitionskredite um 1,4% p.a.
stiegen, die Gesamtkredite aber um 8,7% p.a. (7,3 Punkte Differenz).
Auch die Feststellung, dass die Investitionskredite in der Zeit von 2000 bis 2011 in 17 Kreisen,
also in mehr als der Hälfte aller Kreise, sanken, während die Gesamtkredite nur in 6 Kreisen
sanken, zeigt die negative Auswirkung der Kassenkredite auf die Gesamtverschuldung.
Auf die Anmerkungen zu den Krediten der Kreisverwaltungen und den Gesamtsummen der
Kreiskommunen unter II.C wird verwiesen.
1. Rhein-Sieg-Kreis
Schon Ende 2000 bilanzierten alle Kommunen des Kreises Investitionskredite, die damals je
Einwohner von 385 Euro in Swisttal, 522 Euro in Windeck und 651 Euro in Neunkirchen-
Seelscheid am unteren Ende bis zu 1.890 Euro in Lohmar, 2.075 Euro in Rheinbach und
2.091 Euro in Hennef am oberen Ende reichten. Kassenkredite hatten mit Hennef (7 Euro pro
Kopf), Wachtberg (18 Euro), Bornheim (30 Euro), Ruppichteroth (133 Euro) und Windeck
(134 Euro) nur 5 der 19 Kommunen und das auf sehr niedrigem Niveau.
11 Jahre später hatte nur Niederkassel weiterhin keine Kassenkredite zum Jahresende in den
Büchern. Im gleichen Zeitraum hatte mit 9 Kommunen knapp die Hälfte ihre Investitions-
Georg Schell Seite 14 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
kredite reduziert – am stärksten Alfter um 34,0%, Meckenheim um 36,2% und vor allem
Wachtberg um 47,9%. Bei den 10 Kommunen, bei denen diese Kreditart bis 2011 einen größe-
ren Umfang angenommen hatte, lagen Bornheim mit einem Zuwachs um 50,4%, Windeck mit
61,2% und insbesondere Siegburg mit 336,2% (von 43,6 Mio. Euro auf 190,3 Mio. Euro) an der
Spitze.
Berücksichtigt man beide Kreditarten zusammen, konnten nur Eitorf (-13,4%) und Mecken-
heim (-19,5%) ihre saldierte Kreditsumme zwischen 2000 und 2011 reduzieren. Im anderen
Extrem stiegen in der gleichen Zeit die Gesamtkredite in Neunkirchen-Seelscheid um 180,4%,
in Windeck um 194,7% und in der Kreisstadt Siegburg um 515,3% (224,8 Mio. Euro, das
entspricht einer jährlichen Steigerung um 18,0% - zum exponentiellen Wachstum siehe auch
I.E– an (siehe Grafik 30).
Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis stiegen die Kredite insgesamt um 84,1% (5,4% p.a.) bzw.
648,6 Mio. Euro an. Siegburg mit seinem Bevölkerungsanteil am Kreis von nur 6,6% steuerte
34,7 Prozentpunkte zu dieser Steigerung bei; ohne Siegburg läge die Steigerung nur bei
423,9 Mio. Euro bzw. 58,2% (4,3% p.a.)
IV.Prognose
A. kurzfristige Entwicklung
Am Ende 2012 wird die Gesamtsumme aller kommunalen Kassenkredite in NRW mit an Sicher-
heit grenzender Wahrscheinlichkeit erstmalig in der Landesgeschichte die der Investitions-
kredite übersteigen – was bei den Großkommunen schon seit mehreren Jahren der Fall ist.
Steigen die Kassenkredite um den Mittelwert der letzten 10 Jahre in Höhe von 1,8 Mrd. Euro,
werden sie 24,0 Mrd. Euro betragen. Selbst, wenn die Investitionskredite unverändert zu 2011
blieben, würden sie mit 22,7 Mrd. Euro dann schon 1,3 Mrd. Euro unter den Kassenkrediten
liegen. Die Investitionskredite werden aber voraussichtlich um ca. 1,5%, also ca. 0,34 Mrd. Euro
sinken, so dass sie dann sogar 1,6 Mrd. Euro unter den Kassenkrediten liegen werden.
Die Gesamtverschuldung der NRW-Kommunen wird in diesem Jahr somit um mehr als 2,1 Mrd.
Euro auf dann ca. 47 Mrd. Euro anwachsen. Je Einwohner – vom Neugeborenen bis zum Greis –
sind das mehr als 2.600 Euro und eine vierköpfige Familie ist neben ihren eventuell vorhande-
nen direkten Verbindlichkeiten rechnerisch durch die Kommunen mit weiteren gut 10.000 Euro
verschuldet.
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DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
B. mittelfristige Entwicklung
1. Abarbeitung von Instandhaltungsrücklagen
In den nächsten Jahren wird neben den bisher schon bestehenden Finanzengpässen der Städte
und Gemeinden ein weiterer Effekt zum Tragen kommen. Viele Kommunen haben in ihrer
Eröffnungsbilanz gemäß § 36 (3) GemHVO NRW Rückstellungen für die Instandhaltung von
Sachanlagen (insbesondere von Gebäuden) gebildet. Diese Instandhaltungsrückstellungen, die
nur angesetzt werden durften, wenn die „Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt
war“, müssen daher in den nächsten Jahren abgearbeitet werden, da sie sonst gegen die ihnen
zugrunde liegende Sachanlage wertmindernd gebucht werden müssen. Werden die Rückstel-
lungen verbraucht, sind die Instandhaltungen für die Ergebnisrechnung der Kommune bis zum
Betrag der Rückstellung neutral; die Liquidität für die Bezahlung der Handwerker etc. muss
allerdings vorhanden sein und daher in den meisten Fällen über weitere Kassenkredite
aufgenommen werden.
Dies ist einer der Hauptgründe dafür, warum z. B. in Sankt Augustin, einer Kommune mit
aktuell 55.442 Einwohnern, die Kassenkredite gemäß des von der Kommunalaufsicht
genehmigtem Haushaltssicherungskonzepts von 8,680 Mio. Euro Ende 2011 auf 68,950 Mio.
Euro Ende 2016 steigen werden. Dies entspricht einem Anstieg um 1.087 Euro pro Kopf. Von
dieser Zahl aus hochgerechnet würde dies für die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis einen
Gesamtzuwachs von 652 Mio. Euro von 341 Mio. Euro Ende 2011 auf 993 Mio. Euro Ende 2016
bedeuten, wobei eventuelle Instandhaltungsrückstellungen der Kreisverwaltung dabei nicht
berücksichtigt sind. Dies wiederum würde einer Steigerung von knapp 24% p.a. für diese fünf
Jahre entsprechen. Auch, wenn dieser Wert hoch erscheinen mag, darf nicht übersehen
werden, dass die Steigerung der Kassenkredite von 2010 zu 2011 für den gesamten Rhein-Sieg-
Kreis sogar 26,7% betragen hat.
Rechnet man die 1.087 Euro auf der Basis der Anzahl der Einwohner der Kommunen, die Ende
2011 Kassenkredite bilanziert hatten, auf das Land NRW hoch, würde dies einen Zuwachs bis
2016 um 15,8 Mrd. Euro von Ende 2011 20,2 Mrd. Euro auf Ende 2016 36,0 Mrd. Euro und
damit 12,3% p.a. bzw. 3,2 Mrd. Euro pro Jahr bedeuten. Zur Erinnerung: Die Steigerung der
Kassenkredite aller Kommunen in NRW belief sich im Jahr 2011 auf 9,9% im Vergleich zum
Vorjahr.
Die im vorigen Kapitel angenommene vierköpfige Familie hat dann rechnerisch in fünf Jahren
ca. 15.000 Euro Schulden alleine durch die Kommunen.
Selbstverständlich kann eine Hochrechnung von einer Stadt auf ein ganzes Bundesland nur
eine sehr grobe Annäherung sein. Durch sie wird aber andererseits die Vermutung gestützt,
dass der jährliche Anstieg der Kassenkredite in den nächsten Jahren über dem Mittelwert der
vergangenen Jahre von 1,8 Mrd. Euro liegen und eher in Richtung 3,0 Mrd. Euro tendieren wird.
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DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
2. Zinsrisiko der Kassenkredite
Aktuell liegt das Zinsniveau für Kassenkredite unter 1% p.a., da sich die Bundesrepublik
aufgrund der internationalen Finanzmarktsituation in einem historischen Zinstief befindet.
Allerdings dürfte die Annahme falsch sein, dass die Zinsen in den nächsten Jahren immer der-
art niedrig bleiben werden. Steigen aber die Zinsen, so hat dies im Bereich der Kassenkredite
sehr schnell gravierende Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt der Kommunen.
Ausgehend von derzeit einem Prozent Zinsen zahlen die Kommunen in NRW ca. 220 Mio. Euro
pro Jahr für die Ende 2011 von ihnen aufgenommenen Kassenkredite in Höhe von 22,0 Mrd.
Euro. Steigt das Zinsniveau um nur einen Prozentpunkt, werden aufgrund der Kurzfristigkeit
der Zinsvereinbarungen für Kassenkredite innerhalb spätestens eines Jahres weitere 220 Mio.
Euro pro Jahr fällig – die Zinsen für diesen Kreditbereich hätten sich dann schon verdoppelt.
Auch ein Zinsniveau von 3% oder 4% für Kassenkredite ist, schaut man einmal in die Vergan-
genheit, nichts Unmögliches. Und jeder zusätzliche Prozentpunkt bedeutet weitere 220 Mio.
Euro Zinsen pro Jahr. Alleine für die vom Betrag her höchstverschuldete NRW-Kommune Essen
bedeutet jeder Prozentpunkt 21,6 Mio. Euro Mehraufwand für Kassenkreditzinsen.
Zwar dürfen Kommunen inzwischen auch Teile ihrer Kassenkredite mittel- oder langfristig
anlegen (siehe I.B.3). Aufgrund des Umstandes, dass hierfür mit dem 31.12.2010 ein Stichtag
als Basis für die nicht kurzfristig anlegbaren Anteile der gesamten Kassenkredite gewählt
wurde, dürfen beispielsweise Düsseldorf und Sankt Augustin gar keine langfristigen Kassen-
kreditverbindlichkeiten aufnehmen, da sie zum 31.12.2010 noch gar keine Kassenkredite
bilanziert hatten. Zudem dürfen daher alle Kommunen für die Kassenkredite, die den Stand
vom 31.12.2010 übersteigen, keine Anteile längerfristig anlegen – bei Essen trifft dies z. B.
derzeit auf 191,7 Mio. Euro zu.
Da die Kommunen ursprünglich schon keine Liquidität besaßen, um ihren originären Aufgaben
nachzukommen, und daher Kassenkredite aufgenommen haben, haben sie natürlich in der
Regel ebenfalls keine Liquidität für die Zinsen der Kassenkredite und müssen dann für die
Begleichung der Zinsen weitere Kassenkredite aufnehmen – die klassische Schuldenspirale.
3. Aufgaben für die Kommunen
a) Grundsicherung im Alter – Beispiel für schon bestehende Aufgaben
In der Vergangenheit wurden seitens Bund und Land immer wieder Aufgaben an die Kommu-
nen übertragen, die dort auch Kosten verursacht haben. Als Beispiel der Vergangenheit sei die
Grundsicherung im Alter genannt, für die die Kommunen bundesweit 2011 3,5 Mrd. Euro
aufgewendet haben. Ab 2014 wird der Bund die Kosten hierfür vollständig übernehmen und
nennt dies eine Entlastung der Kommunen.
Zwar hat der Bund auch bisher schon einen sich prozentual von Jahr zu Jahr verringernden
Anteil gezahlt, da der Ausgleichsbetrag einigermaßen stabil blieb, die Auszahlungen aber
stetig stiegen. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die gesamt Grundsicherung eine
Leistung auf der Basis des SGB XII ist, die 2003 durch die Bundesregierung eingeführt wurde.
Hier hätte also gemäß Art. 104a GG schon viel früher ein finanzieller Ausgleich geschaffen
werden müssen.
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DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
Ebenso darf nicht vergessen werden, dass die Kommunen auf den Krediten, die sie für die
Leistungserbringung bis 2014 aufnehmen mussten, sitzen bleiben – unabhängig davon, ob sie
die Leistungen direkt oder über den Kreis erbracht und im letzteren Fall via Kreisumlage finan-
ziert haben. Die daraus entstehenden jährlichen Zinsen tragen regelmäßig jedes Jahr zur
Verschlechterung der Finanzlage der Kommunen bei.
b) U3-Betreuung – Beispiel für aktuell entstehende Aufgaben
Nachdem bisher jedes Kind ab einem Alter von 3 Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege hatte, wird dieser
Anspruch ab dem 1. August 2013 auf alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ausgewei-
tet. Derzeit sind alle Kommunen mit großen Anstrengungen dabei, die Voraussetzungen für die
Erfüllung dieses Rechtsanspruches zu schaffen.
Auf dem Krippengipfel des Bundes in 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, die
Kosten für den U3-Ausbau untereinander zu dritteln. Ob dies auf der Basis der auch schon
damals angegriffenen kommunalen Finanzlage ein sinnvolles Verhandlungsergebnis der
Kommunalvertreter war, muss zumindest angezweifelt werden. In jedem Fall sind aber aktuelle
Pressemitteilungen der zuständigen NRW-Ministerien schlicht falsch, wenn sie darin schreibt,
dass das Land die Kommunen mit Ausgleichszahlungen „entlastet“. Wenn das Land vereinbarte
und dringend notwendige Leistungen erbringt – und das zudem sehr spät –, sollte es sich nicht
als Wohltäter brüsten. Dass das Land NRW zu diesen Zahlungen verpflichtet ist, hat nicht
zuletzt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom
12.10.2010 festgestellt und damit den Verfassungsbeschwerden von 17 kreisfreien Städten
und zwei Kreisen stattgegeben.
Ein Problem ergibt sich zudem durch die Frage, ob die vom Deutschen Jugendinstitut vor
einigen Jahren abgegebene Schätzung für den Bedarf an Plätzen in NRW in Höhe von 32% den
heutigen Anforderungen der Eltern gerecht wird. Sehr viele Fachleute gehen nämlich davon
aus, dass der Bedarf – insbesondere im städtischen Raum – um einiges höher liegen wird. Da
für ein Reagieren auf erhöhte Anforderungen in der Regel durch die Kommune und/oder freie
Träger Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen, ist eine kurzfristige Reaktion auf einen
sich herausstellenden größeren Platzmangel in den Kommunen nicht möglich.
Als ein weiteres Problem stellt sich aktuell der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für die
Kindertagesstätten dar. Diesbezüglich kristallisiert sich immer mehr der Eindruck heraus, dass
Bund und Land bei ihren U3-Überlegungen die Frage des notwendigen Personals nicht
ausreichend berücksichtigt haben. Hier hätten in der jüngeren Vergangenheit entsprechende
Anreize für eine qualifizierte Ausbildung geschaffen werden müssen.
Unabhängig davon, ob aufgrund mangelnder Finanzen, planüberschreitenden Anmeldungen
oder mangelndem Personal ab dem 01.08.2013 zu wenig U3-Plätze in einer Kommune vorhan-
den sind – in jedem Fall werden nicht der Bund, der das Gesetz erlassen hat, oder das Land,
welches im Bundesrat zugestimmt hat, verklagt, sondern die Kommune. Es ist somit festzuhal-
ten, dass die finanziellen Aufwendungen zwar verteilt sind, die übrigen Risiken aber einseitig
auf kommunaler Seite liegen. Und ob z. B. Land oder Bund auch kurzfristig weitere Mittel
bereitstellen werden, wenn der Bedarf in einer NRW-Kommune über den prognostizierten 32%
Georg Schell Seite 18 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
liegt, ist unklar und muss hinsichtlich einer kurzfristigen Bereitstellung sehr stark bezweifelt
werden.
c) Inklusion – Beispiel für mögliche künftige Aufgaben
Der Landtag und die Landesregierung arbeiten derzeit an einer Verbesserung des gemein-
samen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. Diese auf einem
Übereinkommen der Vereinten Nationen basierenden Überlegungen sollen in der näheren
Zukunft in Ziele für die Kommunen überführt werden. Insbesondere aus den für die Kommu-
nen schmerzlichen Erfahrungen bei der U3-Betreuung sollte hier auf Bundes- und Landesebene
gelernt werden, damit die Kommunen nicht weitere finanzielle und personelle Probleme
bekommen. Denn je nach Konzept müssen Schulen nicht nur umgebaut und mit zusätzlichen
technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden, sondern es müssen Lehrer ggf. speziell geschult
werden, um auf die individuellen Behinderungen eingehen zu können.
Im Aktionsplan der Landesregierung, der am 3. Juli 2012 veröffentlicht wurde, heißt es auf
Seite 13 unter der Überschrift „Kostenauswirkungen auf die Kommunen“:
„Nach Artikel 78 Abs. 3 Landesverfassung NRW und dem darauf basierenden
Konnexitätsausführungsgesetz NRW muss bei der Übertragung neuer Aufgaben auf die
Gemeinden bzw. bei der Veränderung der Aufgabenerfüllung durch das Land eine
Aussage über die Kostenfolge getroffen und ggf. ein Belastungsausgleich durchgeführt
werden.“
und auf der Folgeseite:
„Die Einhaltung der Menschenrechte, die Gleichbehandlung und das Verbot der Diskri-
minierung sind keine übertragbaren und übertragenen Aufgaben im Sinne des
Konnexitätsausführungsgesetzes.“
„Sie sind Wertentscheidungen, die im deutschen Recht seit langem fest verankert sind.
Aus der Erläuterung bereits bestehender, seit langem anerkannter Menschenrechte
entstehen insofern keine neuen oder veränderten Aufgaben. Die aus der UN-Behinder-
tenrechtskonvention resultierenden Anforderungen sind als solche deshalb auch nicht
konnexitätsrelevant.“
„Die Frage nach den Kostenauswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention kann
deshalb hier weder pauschal noch abschließend beantwortet werden. Voraussetzung ist
das Vorliegen von konkreten Novellierungsvorschlägen für Landesgesetze und
-verordnungen. Erst wenn konkret feststeht, in welcher Weise landesrechtliche Regelun-
gen verändert werden, kann in jedem Einzelfall eine daraus gegebenenfalls resultierende
Kostenfolge für die Kommunen bewertet werden.“
Diese Ausführungen zeigen deutlich, dass aus Sicht der Landesregierung keineswegs sicher ist,
dass bei der Umsetzung von Ergebnissen aus dem Aktionsplan die Kommunen die ihnen als
Schulträger entstehenden Kosten (teilweise) zahlen werden. Im negativen Fall würden dadurch
die Kassenkredite weiter – und zwar erheblich – steigen. Hier sind die Kommunalen Spitzen-
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DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
verbände, mit denen gemäß Seite 207 des Aktionsplans Konsultationen zur Konnexität geführt
werden, gefordert, eine weitere gravierende Verschuldung der Kommunen zu verhindern.
4. Weitere mögliche Kredite
In den kommenden Jahren können im Rahmen der Veröffentlichung der Gesamtabschlüsse der
Kommunen, in denen dann auch Eigenbetriebe und Beteiligungen konsolidiert werden, weitere
umfangreiche Kreditverbindlichkeiten der Kommunen auftauchen. In der Statistik von IT.NRW
sind nämlich nur die direkten Investitions- und Kassenkredite der Kommunen aufgeführt, nicht
aber die der ihnen (anteilig) gehörenden Wasserwerke, Kläranlagen, Energieversorger,
Entwicklungsgesellschaften etc.
Um diese denkbaren Kredite, die die Kommunen zusätzlich belasten würden, darzulegen oder
auszuschließen, ist es notwendig, dass die gemäß § 116 GO NRW vorgeschriebenen Gesamt-
abschlüsse erstellt und möglichst vom Statistischen Landesamt bezüglich ihrer Kreditverbind-
lichkeiten ausgewertet und veröffentlicht werden.
V. Fazit
Kassenkredite sind eine Finanzierungsform, die die Kommunen erst seit dem Jahr 2000 in
größerem Umfang nutzen müssen. Sie sind ein eindeutiger Indikator dafür, dass die Finanzlage
der Kommunen zunehmend schlechter wird. Gestützt wird diese Indikation dadurch, dass die
Ausgleichsrücklagen in vielen Kommunen schon aufgezehrt sind oder dies in Kürze sein
werden und dass auch die Allgemeinen Rücklagen immer weiter angegriffen werden müssen.
Dies hat in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt, dass immer mehr Kommunen ein
Haushaltssicherungskonzept aufstellen mussten bzw. in den Nothaushalt gerieten. Die Landes-
regierung NRW hat als Reaktion nicht die Ursache, sondern nur das Symptom bekämpft, indem
sie den Planungshorizont von fünf auf zehn Jahre erweitert hat. Dies führt unter Einbeziehung
der von ihr vorgegebenen Planzahlen auf Einnahmen- und Ausgabenseite dazu, dass sich
wieder weniger Kommunen im Nothaushalt befinden. Allerdings weiß jeder, der sich ein wenig
mit kommunaler Planung beschäftigt, dass eine Planung über 10 Jahre sowohl der Einnahmen-
als auch der Ausgabenseite praktisch unmöglich ist; dies wurde insbesondere durch die beiden
Wirtschaftskrisen seit 2000 deutlich vor Augen geführt.
Es dürfte jedem klar sein, dass eine alleinige Änderung der Kriterien, wann eine Kommune ein
HSK aufstellen muss oder sich im Nothaushalt befindet, keinesfalls zu einer Verbesserung der
finanziellen Situation an sich führen kann. Eine solche Verbesserung kann nur durch höhere
Einnahmen und/oder niedrigere Ausgaben erzielt werden. In beiden Belangen sind die
Kommunen auf den Bund und das Land angewiesen, da ein Großteil ihrer Einnahmen über
Schlüsselzuweisungen erfolgt und ein Großteil ihrer Ausgaben durch Bundes- und Landes-
gesetze begründet sind.
Wenn Kommunalminister Jäger bei der Vorstellung der Eckpunkte des Gemeindefinanzie-
rungsgesetzes (GFG) 2013 mitteilt, dass die dort vorgesehenen Zuweisungen der Summe nach
neuer Rekord sind, ist das richtig. Richtig ist allerdings auch, dass dies offensichtlich immer
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noch viel zu wenig ist, da die Betragssteigerung in Höhe von 0,3 Mrd. Euro in 2013 nur ein
Sechstel der durchschnittlichen Zunahme an Kassenkrediten der letzten 11 Jahre beträgt.
Somit werden auch in 2013 wieder Kassenkredite in Milliardenhöhe zusätzlich aufgenommen
werden und die Schuldenspirale dreht sich nahezu ungebremst weiter.
Es ist aufgrund der sich durch die immense Kassenkredithöhe der Kommunen aufgezeigte
ständig andauernde Überlastung der kommunalen Finanzen durch die von Bund und Land
übertragenen Aufgaben zu prüfen, ob dies nicht gegen Art. 78 Abs. 3 Satz 4 der Landes-
verfassung
„Wird nachträglich eine wesentliche Abweichung von der Kostenfolgeabschätzung fest-
gestellt, wird der finanzielle Ausgleich für die Zukunft angepasst.“
verstößt, da bei Jährlich durchschnittlich fast 2 Mrd. Euro mit Fug und Recht von einer
„wesentlichen Abweichung“ gesprochen werden kann. Und da die großen Defizite vor
20 Jahren noch nicht in diesem Maße auftraten, die Kommune seitdem aber keine weiteren,
eigenen Aufgaben definiert, sondern seitdem zahllose finanzträchtige Aufgaben von Bund und
Land gesetzlich übertragen bekommen haben, kann die Ursache für die Krise nur in letzteren
liegen.
Es ist äußerst bedauerlich, dass gute Ansätze wie die Kommunalfinanzkommission auf Bundes-
ebene als praktisch ergebnislos angesehen werden müssen. Wichtig ist, dass seitens der über-
geordneten Ebenen strukturell ein größeres Augenmerk auf die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Kommunen gelegt wird. Insbesondere bei den sozialen Aufgaben (siehe z. B. IV.B.3) dürfen
Gesetze nicht mehr ohne eine belastbare Kostenabschätzung und entsprechende Kompensa-
tion im Hinblick auf die Kommunen verabschiedet werden. Zudem muss den Kommunen eine
Möglichkeit gegeben werden, die Kredite, die sie durch vergangene Fehler in diesem Bereich
aufgebaut haben, wieder abzubauen.
Nirgendwo ist das Gemeinwesen so nah am Bürger wie in der Kommune. Es ist daher beson-
ders wichtig, dass die Kommunen kurzfristig wieder in die finanzielle Lage versetzt werden,
ihren Aufgaben gegenüber den Bürgern im Bereich des täglichen Lebens in ausreichendem
Maße nachkommen zu können. Wird die aktuelle Finanzmisere – die sich durch die Kassen-
kredite wie ein Fieberthermometer zeigt – in den Kommunen durch den Bund und insbeson-
dere das Land nicht gestoppt, wird der „Patient Kommune“ immer fiebriger, dann arbeits-
unfähig und letztendlich in 10 bis 20 Jahren kollabieren.
Georg Schell Seite 21 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
VI.Nachsatz
Wer sich länger mit kommunalen Finanzen auf Landesebene beschäftigt, stellt schnell fest,
dass man dort fast nur noch über Milliarden von Euro spricht – wie auch in dieser Ausarbeitung
– und erst recht im Zusammenhang mit Bundesfinanzen oder gar der Eurokrise.
Durch das Zahlwort „Milliarden“ verringert sich die eigentlich erfasste Zahl – aus
22.000.000.000 werden 22 Mrd. und für viele Leser wirkt letzteres gar nicht mehr so groß wie
der gleiche Wert, wenn er ganz ausgeschrieben wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass man die
hohen Beträge nur noch als einfache kleine Zahlen betrachtet und nicht den Umstand, dass das
dadurch dargestellte Geld auf irgendeine Weise auch erwirtschaftet werden muss.
Um 1.000.000.000 Euro Schulden in eine Einkommensrelation zu bringen: Laut Statistischem
Bundesamt betrug im Jahr 2011 das durchschnittliche Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen
abzüglich Steuern und Abgaben) einer vierköpfigen Familie, bei der der Ehemann Alleinverdie-
ner war, 33.144 Euro. Um mit dem Nettoeinkommen 1.000.000.000 Euro Schulden in einem
Jahr abzubezahlen, würde man 30.171 solcher Familien benötigen – und dann hätte noch
niemand gegessen, geheizt, Miete bezahlt etc.
Für die Kassenkredite Ende 2011 der NRW-Kommunen würde man rechnerisch fast 670.000
solcher Familien benötigen – wie gesagt, vierköpfig, so dass 2.680.000 Menschen betroffen
wären und das sind fast so viele, wie in den vier größten Städten von NRW (Köln, Düsseldorf,
Dortmund und Essen) zusammen wohnen.
Laut dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen beträgt das
Netto-Netto-Einkommen – also das Nettoeinkommen abzüglich der lebensnotwendigen
Ausgaben für Nahrungsmittel, Miete, Mobilität, Kinderbetreuung, etc. – knapp 50 % des
Nettoeinkommens. Auf Grundlage obiger Rechnung würde man rechnerisch dann schon ca.
1.340.000 vierköpfige Familien mit 5.360.000 Menschen benötigen – so viel, wie zusammen in
den 12 größten Städten von NRW wohnen. Und immer noch war niemand von ihnen im Kino,
im Museum, im Freibad, hat ein Buch gekauft, Eis gegessen, …
Diese Betrachtung sollte ein weiterer Grund sein, alle notwendigen Anstrengungen zu unter-
nehmen, die strukturellen Ursachen für das ständige Steigen der Kassenkredite endlich zu
beheben.
Georg Schell
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sankt Augustin
Georg Schell Seite 22 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
VII. Literaturverzeichnis
Bezirksregierung Arnsberg. (kein Datum). Kommunale Haushalte: Begriffsbestimmungen (inkl.
Unterseiten). Abgerufen am 27. August 2012 von http://www.bezreg-
arnsberg.nrw.de/themen/k/kommunale_haushalte_begriffsbestimmungen/index.php
Bundesministerium der Justiz. (23. Mai 1949 [Stand 11.7.2012]). Grundgesetz. Abgerufen am 5.
September 2012 von http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
Die Justiz des Landes NRW. (28. Juni 1950 [Stand 25.10.2011]). Verfassung des Landes Nordrhein-
Westfalen, Artikel 78. Abgerufen am 9. September 2012 von
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=167412,83
IT.NRW. (18. Juni 2012). NRW-Gemeinden: Kassenkredite Ende 2011 auf neuem Höchststand. Abgerufen
am 17. August 2012 von http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2012/pres_134_12.html
IT.NRW. (18. Juni 2012). Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände aus Investitions- und
Kassenkrediten jeweils am 31. Dezember (2000/20111/2012). Abgerufen am 17. August 2012 von
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2012/pdf/134_12.pdf
Land NRW. (17. Oktober 1994 [Stand 21.12.2011]). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW). Abgerufen am 23. August 2012 von
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Land NRW. (29. August 2012). Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Rekordsumme vom Land. Abgerufen
am 10. September 2012 von http://www.nrw.de/landesregierung/staedte-gemeinden-und-kreise-
erhalten-rekordsumme-vom-land-13307/
Land NRW. (1. Januar 2005 [Stand 22.12.2009]). Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW). Abgerufen am 23.
August 2012 von
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=6&ugl_nr=630&bes_id=6724&aufgehoben
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Behindertenrechtskommission. "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv". Abgerufen am 11. September
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16/301]. Düsseldorf.
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Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG-JH) [Drucksache 16/128]. Düsseldorf.
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munales/kommunale_finanzen/2012-08-22_Eckpunktepapier.pdf
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (22. Juni 2004 [Stand 21. Mai 2009]).
Konnexitätsausführungsgesetz. Abgerufen am 9. September 2012 von
Georg Schell Seite 23 von 23 14. September 2012
DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=115&bes_id=5686&aufgehoben
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Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (2009). Maßnahmen und Verfahren zur
Haushaltssicherung.
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (9. Oktober 2006). Runderlass "Kredite und
kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)" [inkl. Änderungen bis 6.5.2011]. Abgerufen am 31.
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Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss. (19. Juni 2008). NKF-Gesamtabschluss für Kommunen. Abgerufen
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finanzmanagement.de/html/img/pool/1_Gesamtabschluss_f_r_Kommunen_Herr_Heck.pdf
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Statistisches Bundesamt. (10. August 2012). Verbraucherpreisindizes für Deutschland - Lange Reihen ab
1948 - Juli 2012. Abgerufen am 31. August 2012 von
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Preise/Verbraucherpreise/Verbraucherpreisin
dexLangeReihenXLS_5611103.xls?__blob=publicationFile
Statistisches Bundesamt. (Juli 2012). Verbraucherpreisindizes für Deutschland. Abgerufen am 17. August
2012 von
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Preise/Verbraucherpreise/Verbraucherpreise
MPDF/VerbraucherpreiseM2170700121074.pdf?__blob=publicationFile
Tagesschau. (23. Februar 2011). Der Hartz-IV-Kompromiss. Abgerufen am 10. September 2012 von
http://www.tagesschau.de/inland/hartz272.html
Verfassungsgerichtshof für das Land NRW. (12. Oktober 2010). Pressemitteilung "Kommunale
Verfassungsbeschwerden gegen finanzielle Folgen des Kinderförderungsgesetzes erfolgreich". Abgerufen am
9. September 2012 von http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/2010/101012/index.php

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  • 1. Der Kassenkredit – Vorbote der kommunalen Pleite unter spezieller Berücksichtigung des Rhein-Sieg-Kreises Am 18. Juni 2012 veröffentlichte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein- Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt den Stand der Investitions- und der Kassen- kredite der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2011. Die Einleitung der Pressemitteilung lautet: „Die Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Aufrechterhal- tung der Zahlungsfähigkeit der Kernhaushalte sind 2011 im Laufe des Jahres um 9,9 Prozent gestiegen und haben zum Jahresende mit 22,2 Milliarden Euro (1 245 Euro je Einwohner) einen neuen Höchststand erreicht. […] sind diese sog. Kassenkredite seit dem Jahr 2000 (damals: 2,5 Milliarden Euro) kontinuierlich angestiegen.“ Es wird im Folgenden kurz auf die Investitionskredite eingegangen und die Mitteilung endet mit einer Aufzählung von insgesamt 15 Gemeinden, Städten und Kreisverwaltungen, die zum Ende 2011 weder über Kassen- noch über Investitionskredite verfügten. Es hat den Anschein, dass diese Nachricht aufgrund der Eurokrise, bei der inzwischen bekannt- lich schon über 1 Billion (= 1.000 Milliarden = 1 Million Millionen) Euro gesprochen wird, nicht den Niederschlag in der Öffentlichkeit gefunden hat, der ihr eigentlich gebührt. Denn neben der erwähnten Pressemitteilung veröffentlichte IT.NRW auch den Stand der Kassen- und Inves- titionskredite jeder Stadt, Gemeinde und Kreisverwaltung in NRW von 2000, 2010 und 2011. Und diese zeichnen insbesondere aufgrund der stetig steigenden Kassenkredite ein sehr düsteres Bild der aktuellen und vor allem künftigen Entwicklung der kommunalen Finanzlage. I. Grundlagen Im Begriff „Kreis“ ist im Folgenden immer die Städteregion Aachen eingeschlossen. A. Kommunale Struktur Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit seinen mehr als 17,8 Mio. Einwohnern ist verwal- tungstechnisch in fünf Regierungsbezirke (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) unterteilt, die sich wiederum in 31 Kreise und 22 kreisfreie Städte gliedern, wobei durch die Kreise insgesamt 374 Gemeinden und Städte zusammengefasst werden. In den kreisfreien Städten wohnten ca. 7,1 Mio. Menschen (von 110 Tsd. in Remscheid bis 1,01 Mio. in Köln) und in den kreisangehörigen Kommunen 10,7 Mio. Menschen (von 4 Tsd. in Dahlem bis 258 Tsd. in Aachen).
  • 2. Georg Schell Seite 2 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Für die folgenden Betrachtungen werden die Gemeinden und Städte in 3 Gruppen unterteilt: Kleinkommunen hierbei werden die 186 Kommunen mit jeweils weniger als 20.000 Einwoh- nern zusammengefasst, die insgesamt knapp 2,4 Mio. Bürger repräsentie- ren Mittelkommunen hierbei werden die 181 Kommunen mit jeweils ab 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern zusammengefasst, die insgesamt knapp 7,4 Mio. Bürger repräsentieren Großkommunen hierbei werden die 29 Kommunen mit jeweils 100.000 und mehr Einwoh- nern zusammengefasst, die insgesamt etwas mehr als 8,1 Mio. Bürger repräsentieren B. Kreditformen 1. Grundsätzliches Gemäß § 77 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen Gemeinden Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Ansonsten sind die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW - soweit vertretbar und geboten - aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen oder durch Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. 2. Investitionskredit Gemäß § 86 Abs. 1 GO NRW dürfen Kredite nur für Investitionen und auch nur unter Voraus- setzung von § 77 Abs. 3 (s. o.) aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen die daraus resultierenden Verpflichtungen (also primär die Zinsen und Tilgungen) mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Und schließlich müssen laut § 86 Abs. 3 ggf. Restriktionen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft berücksichtigt werden. Sicherheiten für derartige Kreditaufnahmen dürfen laut § 86 Abs. 5 GO NRW seitens der Gemeinde wenn überhaupt nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde bestellt werden. Für die zahlreichen Kommunen in NRW, die sich im genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) oder gar im Nothaushalt (nicht genehmigtes HSK) befinden, gelten für die Kreditauf- nahme die Regularien der Leitlinie „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“, Kapitel 4.5 „Aufnahme von Krediten für Investitionen“. Hierin wird insbesondere festgelegt, dass eine Neuverschuldung für Investitionen grundsätzlich unzulässig ist. Zudem ist der Kreditaufnahmerahmen auf 2/3 der ordentlichen Tilgungen des Haushaltsjahres begrenzt und die Investitionen, die mit diesen Krediten getätigt werden sollen, müssen durch die Aufsichts- behörden einzeln genehmigt werden.
  • 3. Georg Schell Seite 3 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Diese Kappung der Investitionsmöglichkeiten gemäß Leitfaden in Verbindung mit der hohen Anzahl an Kommunen mit HSK oder Nothaushalt führt in der Folge zu dem festzustellenden Rückgang der Gesamtsumme der Investitionskredite von Kommunen in NRW, worauf im Folgenden noch eingegangen wird. Da die Investitionen in der Regel langfristig sind – z. B. die Errichtung von Gebäuden – werden auch die zugehörigen Investitionskredite langfristig abgeschlossen; in der Regel über 10 Jahre. Aktuell liegen die Zinsen hierfür bei ca. 3% p.a. und damit über denjenigen bei kürzerer Lauf- zeit. Dafür hat die aufnehmende Kommune aber während der Kreditlaufzeit Planungssicherheit und ist vor allem währenddessen auch gegen Zinsausschläge nach oben gewappnet. 3. Kassenkredit Die Definition für den im allgemeinen Sprachgebrauch „Kassenkredit“ genannten Kredit findet sich in § 89 Abs. 2 Satz 1 GO NRW: „Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquidi- tätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.“ Diese Kreditform wird aufgrund der Landesvorgaben „Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden. Maßgeblich für die Berechnung dieser Umschuldungsmöglichkeit ist der Bestand an Krediten zur Liquidi- tätssicherung zum Ablauf des 31.12.2010.“ zu großen Teilen kurzfristig abgeschlossen und danach, da die Kommune in der Regel den Kredit mindestens in dieser Höhe weiterhin benötigt, neu verhandelt. Hierin liegt eine große Gefahr für die Gemeinden, da Veränderungen des allgemeinen Zins- niveaus bei dieser Kreditform aufgrund der tendenziell kurzen Laufzeit sehr schnell haushalts- wirksam werden. Derzeit ist für Kassenkredite ca. 1% p.a. an Zinsen zu zahlen. Steigt das Zins- niveau z. B. auf 3% an, verdreifachen sich die derzeitigen Zinsaufwendungen für alle Kassen- kredite, die den Gesamtbetrag vom 31.12.2010 überschreiten, sowie für die, die nicht mittel- oder langfristig aufgenommen wurden – mindestens also ein Viertel des Restes – nach spätestens einem Jahr; auf dieses latente Risiko wird im Folgenden noch eingegangen.
  • 4. Georg Schell Seite 4 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite C. Eigenkapital Das Eigenkapital (1. Posten der Passivseite der Bilanz) einer Gemeinde setzt sich nach der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aus der Allgemeinen Rücklage, Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zusammen. Da mit der Eröffnungsbilanz in NRW bei der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanage- ment (NKF) automatisch eine Allgemeine sowie in den meisten Fällen eine Ausgleichsrücklage gebildet wurden und Überschüsse im kommunalen Bereich NRW seltene Ausnahmeerschei- nungen sind, werden diese beiden Rücklagenarten als maßgebliche Bestandteile des Eigen- kapitals kurz erläutert. 1. Allgemeine Rücklage „Die allgemeine Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals dient den Zwecken der Haushalts- wirtschaft. Ergibt sich ein positiver Saldo aus der Gegenüberstellung von Aktivposten und Passivposten, erhöht dieser Saldo die bereits in der Bilanz ausgewiesene allgemeine Rücklage in der Schlussbilanz. Ist der Saldo negativ, so handelt es sich hierbei um den nicht durch Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrag. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst.“ (Bezirksregierung Arnsberg) 2. Ausgleichsrücklage „Als besonderer Posten des Eigenkapitals darf gemäß § 75 Gemeindeordnung eine Ausgleichs- rücklage bis zu einem Drittel des Eigenkapitals der Eröffnungsbilanz, höchstens jedoch bis zu einem Drittel der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehenden Haushaltsjahre angesetzt werden. Die Ausgleichsrücklage wird einmalig im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung ermittelt. Der hier ermittelte Wert stellt den Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage dar. Überschüsse aus der Ergebnisrechnung können die Ausgleichsrücklage bis zum gesetzlichen Höchstbetrag verändern. Ist die Ausgleichsrücklage durch Defizite aufgebraucht, führen weitere Defizite aus der Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rück- lage, was weitere haushaltsrechtliche Konsequenzen auslöst.“ (Bezirksregierung Arnsberg) 3. Anmerkung Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff „Rücklage“ im Zusammenhang mit der Allgemeinen und der Ausgleichsrücklage für den Laien trügerisch ist; erweckt er doch den Anschein, als hätte die Kommune etwas „auf die hohe Kante gelegt“, um damit spätere Ausgaben zu tätigen (gilt nicht für Sonderrücklagen, da dies dann tatsächlich zutreffen kann). Die Ausgleichsrück- lage ist aber eine rein rechnerische Größe (siehe oben) und die Allgemeine Rücklage, die grundsätzlich ebenfalls nur eine Rechengröße ist, könnte man mit dem (Teil-)Vermögen einer Kommune vergleichen – Straßen, Bäume, Gebäude, Parkanlagen etc. Wird letztere reduziert, hat man im Zusammenhang mit Krediten bzw. deren Zinsen in gewisser Form dieses Vermögen belastet.
  • 5. Georg Schell Seite 5 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite D. Konnexität 1. Grundgesetz Vom Grundsatz her ist die Konnexität im Grundgesetz geregelt, wenn den Ländern und damit ggf. den Kommunen Ausgaben aufgrund von Bundesgesetzen aufgebürdet werden. Dort heißt es in Artikel 104a (2): „Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“ Weitere grundlegende Dinge bezüglich des Finanzwesens zwischen Bund und Ländern sind ebenfalls in diesem Artikel des Grundgesetzes dargelegt. 2. Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen In Artikel 78 (3) der Landesverfassung sind die finanziellen Zusammenhänge zwischen Land und Kommunen grundsätzlich klar geregelt: „Das Land kann die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder Rechts- verordnung zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichten, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und übertragbarer Aufgaben zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist dafür durch Gesetz oder Rechtsverordnung aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Aufwendungen zu schaffen. Der Aufwendungsersatz soll pauschaliert geleistet werden. Wird nachträglich eine wesent- liche Abweichung von der Kostenfolgeabschätzung festgestellt, wird der finanzielle Ausgleich für die Zukunft angepasst. […]“ 3. Konnexitätsausführungsgesetz NRW Das Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Konnexitätsausführungsgesetz - KonnexAG) regelt insbesondere im Ersten Teil (Grundlagen) mit den Paragraphen 1 (Anwendung des Konnexitätsprinzips), 2 (Geltungsbereich des strikten Konnexitätsprinzip), 3 (Kostenfolgeabschätzung) und 4 (Belastungsausgleich) den grundsätz- lichen Ausgleich finanzieller Natur zwischen Land und Kommunen bei neuen oder veränderten Gesetzen, sofern sich dadurch eine wesentliche Belastung der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände ergibt.
  • 6. Georg Schell Seite 6 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite E. exponentielles Wachstum Für die im Weiteren über die veröffentlichten Zahlen hinaus ermittelten Werte reichen in den meisten Fällen die Grundrechenarten völlig aus. Für die Betrachtung des durchschnittlichen jährlichen prozentualen Zuwachses in der Zeit von 2000 bis 2011 ist allerdings das Hinzu- ziehen der Zinseszinsformel notwendig. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich das durch sie ebenfalls ermittelbare exponentielle Wachstum schon bei einem relativ kurzen Zeitraum von 11 Jahren deutlich bemerkbar machen kann. So werden beispielsweise aus einem jährlichen Zuwachs der Kassenkredite von nur 2% nach 11 Jahren 24,3%, aus 5% p.a. werden danach 71,0% und aus 10% p.a. werden 185,3%. II. kurzfristige Entwicklung der kommunalen Kredite (2010 ŁŁŁŁ 2011) A. NRW Gesamt Am 31.12.2011 betrugen die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten aller Kommunen in NRW inkl. denen der Kreisverwaltungen 22,667 Mrd. Euro und lagen damit um 0,385 Mrd. Euro bzw. 1,7% unter denen Ende 2010. Zum gleichen Zeitpunkt betrugen die Kassenkredite 22,203 Mrd. Euro, was einem Zuwachs um 9,9% bzw. 1,998 Mrd. Euro entspricht. Die Kassenkredite haben Ende 2011 somit fast die Höhe der Investitionskredite erreicht. Die Gesamtverbindlichkeiten aus diesen Krediten betrugen somit 44,870 Mrd. Euro und lagen damit um 3,7% bzw. 1,613 Mrd. über dem Vorjahreswert. Der Zuwachs bei den Kassenkrediten betrug dabei mehr als das Fünffache des Rückgangs bei den Investitionskrediten. Pro Einwoh- ner ergibt sich rechnerisch eine Verschuldung von 2.516 Euro, die sich mit 1.271 Euro auf die Investitions- und mit 1.245 Euro auf die Kassenkredite verteilt. B. nach Kommunengröße 1. Kleinkommunen Die 186 Kleinkommunen mit unter 20.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 1,647 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,039 Mrd. Euro bzw. 2,3%. Pro Einwohner beliefen sich die Investitionsschulden (Kommunen inkl. Kreis- verwaltungsverschuldung) auf 822 Euro, was 35,3% unter dem Landesschnitt liegt. 11 dieser Kommunen, also knapp 6%, hatten zu diesem Zeitpunkt keine Investitionskredite bilanziert; dies war sogar eine mehr – Rommerskirchen im Rhein-Kreis Neuss hat 2011 seine Kredit- verpflichtungen aus Investitionen endgültig getilgt – als noch 2010. Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenkredite der Kleinkommunen auf 0,825 Mrd. Euro, was einem Zuwachs um 0,098 Mrd. Euro bzw. 13,4% entsprach. Pro Einwohner machte dies inkl. der Kreisverwaltungsverschuldung 372 Euro aus, was fast 70% unter dem Landes- schnitt liegt. Waren es Ende 2010 noch 92 Kleinkommunen, die ohne Kassenkredite ausgekommen waren, waren es Ende 2011 nur noch 81 – hierdurch stieg der Anteil der
  • 7. Georg Schell Seite 7 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite betrachteten Kommunen, die zum Jahresende Kassenkredite in Anspruch genommen hatten, von 50,5% auf 56,5% an. Saldiert lag die Verschuldung bei 2,473 Mrd. Euro und damit 0,059 Mrd. Euro bzw. 2,4% über dem Vorjahr, was 1.048 Euro pro Einwohner ergibt; 1.194 Euro, wenn man die Verschuldung der Kreisverwaltungen hinzuzieht. Wie 2010 waren auch 2011 10 kleine Kommunen ohne jeglichen Kredit ausgekommen. 2. Mittelkommunen Die 181 Mittelkommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 7,505 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,108 Mrd. Euro bzw. 1,4%. Pro Einwohner beliefen sich die Investitions- schulden (Kommunen inkl. Kreisverwaltungsverschuldung) auf 1.142 Euro, was gut 10% unter dem Landesschnitt liegt. 5 dieser Kommunen (Dormagen, Erftstadt, Langenfeld, Schmallenberg und Verl), also knapp 3%, hatten zum Stichtag keine Investitionskredite bilanziert; dies waren die gleichen fünf wie 2010. Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenschulden der Mittelkommunen auf 4,756 Mrd. Euro, was einem Zuwachs um 0,494 Mrd. Euro bzw. 11,6% entsprach. Pro Einwohner machte dies inkl. der Kreisverwaltungsverschuldung 667 Euro aus, was fast 46,4% unter dem Landes- schnitt liegt. Die Anzahl der Mittelkommunen, die Ende 2011 ohne Kassenkredit dastand, blieb mit 54 zum Vorjahr unverändert. Es waren allerdings nicht die 54 gleichen Kommunen, da einige bei den Kassenkrediten eine Entschuldung geschafft hatten, während andere 2011 erstmalig zum Jahresende solche Kredite bilanzieren mussten. Saldiert lag die Verschuldung bei 12,261 Mrd. Euro und damit 0,386 Mrd. Euro bzw. 3,2% über dem Vorjahr, was 1.663 Euro pro Einwohner ergibt; 1.809 Euro, wenn man die Verschuldung der Kreisverwaltungen hinzuzieht. Wie 2010 waren auch 2011 2 mittlere Kommunen ohne jeglichen Kredit ausgekommen – also nur geringfügig mehr als ein Prozent. 3. Großkommunen Die 29 Kommunen ab 100.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 11,350 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,234 Mrd. Euro bzw. 2,0%. Pro Einwohner beliefen sich ihre Investitionsschulden auf 1.401 Euro. Wie schon im Vorjahr gab es keine Stadt in dieser Klasse, die ohne Investitionskredite ausgekommen wäre. Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenschulden der Großkommunen auf 16,199 Mrd. Euro, was einem Zuwachs um 1,294 Mrd. Euro bzw. 8,7% entsprach. Pro Einwohner machte dies 1.999 Euro aus. Ende 2011 bilanzierte mit Düsseldorf auch die letzte kreisfreie Stadt Kassenkredite. Im Rahmen der Großkommunen gab es allerdings mit Paderborn eine Stadt, die auch 2011 weiterhin am Ende des Jahres frei von Kassenkrediten war. Bemerkenswert ist, dass die Summe der Kassenkredite in dieser Kommunenklasse inzwischen 46% über den Investi- tionskrediten liegen.
  • 8. Georg Schell Seite 8 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Saldiert lag die Verschuldung bei 27,549 Mrd. Euro und damit 1,060 Mrd. Euro bzw. 4,0% über dem Vorjahr, was 3.400 Euro pro Einwohner ergibt. Alle 29 Kommunen hatten sowohl Investi- tions- als auch Kassenkredite zu bilanzieren. (siehe Grafik 2) C. Kreise in NRW Ende 2011 hatten alle Kreisverwaltungen bis auf die des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Erft-Kreises Investitionskredite bilanziert und die von Mettmann mit 1,64 Euro je Einwohner bzw. Euskirchen mit 2,81 Euro je Einwohner lagen äußerst niedrig. Zudem hatten 10 der 31 Kreisverwaltungen Liquiditätskredite in einer Größenordnung von 12,18 bis 132,58 Euro je Einwohner; die übrigen kamen ohne diese Kreditform aus. Bei der Betrachtung der Kreisverwaltungen darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass sie einen Großteil ihrer Aufwendungen mittels der Kreisumlage auf die ihnen zugehörigen Kommunen umlegen. Diese sind von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich – so liegen z. B. die aktuellen Umlagesätze im Regierungsbezirk Köln zwischen 36,90% im Rhein-Sieg-Kreis und 48,18% im Kreis Düren. Da die Kreise jeweils eine Gemeinschaft der in ihnen zusammengefass- ten Kommunen sind, ist es letztendlich fast unerheblich, ob Schulden bei einer Kreisverwaltung anfallen oder ob diese sie mittels Umlage auf die Kommunen umlegt. Die Höhe der Kreis- umlage kann von Fall zu Fall aber entscheidend sein, ob eine Kommune ins HSK oder gar in den Nothaushalt muss oder nicht. Bei den Krediten je Einwohner gab es für die saldierten Beträge der Kommunen eines Kreises inkl. der jeweiligen Kreisverwaltungen erhebliche Unterschiede. Bei den Investitionskrediten waren der Rhein-Sieg-Kreis mit 1.801 Euro, der Oberbergische Kreis mit 1.670 Euro und der Kreis Wesel mit 1.605 Euro Spitzenreiter, während die Kreise Gütersloh mit 608 Euro, Höxter mit 496 Euro und Kleve mit 395 Euro das untere Ende darstellten. Bei den Kassenkrediten belegten der Kreis Recklinghausen mit 2.416 Euro, der Ennepe-Ruhr-Kreis mit 1.734 und der Kreis Düren mit 1.182 Euro die Höchstwerte, während die Kreise Borken mit 34 Euro, Paderborn mit 34 Euro und Gütersloh mit 20 Euro um unteren Ende der Beträge lagen. Während in nur 5 Kreisen die Investitionskredite im Vergleich zum Vorjahr anstiegen, traf dies bei den Kassenkrediten auf 27 Kreise zu. Spitzenreiter dabei waren die Kreise Paderborn mit 117,0%, Heinsberg mit 124,3% und Höxter mit 124,4% - alle drei allerdings auf einem niedrigen absoluten Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr ist auffällig, dass die Kommunen im Kreis Olpe die gesamten Kredite um 13,9% senken konnten, die des Kreises Gütersloh ebenfalls immerhin um 6,2%. Es gab weitere 10 Kreise, bei denen die Kredite insgesamt rückläufig waren. Andererseits stieg in den übrigen 19 Kreisen das Kreditvolumen bis hin zu 5,9% im Kreis Recklinghausen, 8,7% im Rhein- Sieg-Kreis und 10,6% im Kreis Herford. Dabei ist anzumerken, dass die Kreise, bei denen die Kredite sanken, zumeist ohnehin schon im Vorjahr niedrigere Pro-Kopf-Kredite aufzuweisen hatten, während bei den Kreisen mit einer Steigerung die große Mehrzahl auch vorher schon eine höhere Verschuldung hatte.
  • 9. Georg Schell Seite 9 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Betrachtet man beide Kreditformen gemeinsam, ist auffällig, dass die Pro-Kopf-Verschuldung im Kreis Recklinghausen mit 3.971 Euro 42% über der zweithöchsten im Oberbergischen Kreis mit 2.795 Euro lag. Am besten schnitt dabei der Kreis Kleve mit 480 Euro ab. (siehe Grafik 22) Bei all diesen Betrachtungen darf nicht vergessen werden, dass die zum Teil erheblichen Unterschiede bei den Kredithöhen in den Kreisen z. B. aus räumlichen (eher ländliche oder städtische Struktur) oder sozialen (z. B. hohe Quote an Hartz-IV-Empfängern) Aspekten herrühren können und keineswegs zwingend eine Aussage über ein schlechtes Wirtschaften in den Kommunen darstellen. 1. Rhein-Sieg-Kreis Bei den Investitionskrediten je Einwohner ist auffällig, dass die Kreisstadt Siegburg mit 4.784 Euro 125% über der am zweithöchsten verschuldeten Kommune Rheinbach mit 2.123 Euro liegt – auf dem dritten Platz liegt Sankt Augustin mit 1.856 Euro. Die Siegburger Kredite betragen je Einwohner sogar das 11,5fache des „Schlusslichts“ Swisttal mit 416 Euro. (siehe Grafik 25) Bei den Kassenkrediten bilden ebenfalls Siegburg mit 1.963 Euro und Rheinbach mit 1.595 Euro die Spitze, gefolgt von Ruppichteroth (1.220 Euro). Allerdings sind die Differenzen bei den höher verschuldeten Kommunen nicht so eklatant. Bemerkenswert ist allerdings, dass Niederkassel zum 31.12.2011 keinerlei Kassenkredite bilanziert hatte und damit sogar noch besser lag als Swisttal mit 37 bzw. Eitorf mit 60 Euro je Einwohner. (siehe Grafik 27) Insgesamt ergeben die Investitions- und Kassenkredite Summen je Einwohner von 6.747 Euro für Siegburg, 3.719 Euro für Rheinbach und 2.674 Euro für Hennef an der Spitze und 857 Euro für Alfter, 753 Euro für Eitorf und 453 Euro für Swisttal am Ende. (siehe Grafik 29)
  • 10. Georg Schell Seite 10 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite III.mittelfristige Entwicklung der kommunalen Kredite (2000 ŁŁŁŁ 2011) A. NRW Gesamt Zwischen 31.12.2000 und 31.12.2011 sind die Investitionskredite in NRW um 2,679 Mrd. Euro zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang um 10,6% bzw. einem jährlichen Rückgang um 0,9%. Der Verbraucherpreisgesamtindex [Basis 2005 = 100] zu beiden Zeitpunkten betrug 93,8 bzw. 111,9 (Statistisches Bundesamt, 2012), was einer jährlichen Steigerung in diesem Zeitraum von 1,6% entspricht. Beides zusammen bedeutet, dass die inflationsbereinigte Wert- haltigkeit der Investitionskredite von 2000 bis 2011 um 25,0% zurückgegangen ist, was jährlich 2,6% entspricht. Dies hat zwar einerseits für die Kommunen den Vorteil, dass ihre Investitions- kredite real um ein Viertel gesunken sind, bedeutet aber andererseits für die Handwerker und Baufirmen in den jeweiligen Regionen, dass sie weniger Aufträge von den Kommunen bekommen haben. Im gleichen Zeitraum stiegen die Kassenkredite von 2,465 Mrd. Euro um etwas mehr als 800% (!) auf 22,203 Mrd. Euro. Dies entspricht einer jährlichen Steigerung in Höhe von 22,1% bzw. einem jährlichen Zuwachs um 1,794 Mrd. Euro. Zwar liegt die Steigerung von 2010 auf 2011 mit 9,9% unter dem mittelfristigen Schnitt; dies ist aber auf die niedrige Ausgangsbasis des Jahres 2000 zurückzuführen, da die absolute Steigerung mit 1,998 Mrd. um 0,204 Mrd. Euro bzw. 11,4% über dem Schnitt der letzten 11 Jahre lag. Neben den reinen Beträgen wird die erhebliche Verschlechterung bei den Kassenkrediten durch folgenden Umstand deutlich: Ende 2000 waren von den 396 NRW-Kommunen noch 308 (77,8%) in diesem Kreditbereich schuldenfrei und von den 88 verschuldeten hatten 86 eine Verschuldung von unter 1.000 Euro pro Einwohner; die restlichen 2 Kommunen Remscheid und Oberhausen lagen mit 1.069 bzw. 1.358 Euro je Einwohner nicht wesentlich über 1.000 Euro. Im Jahr 2011 waren nur noch 136 (34,3%) der Kommunen schuldenfrei – also weit weniger als die Hälfte des Wertes von 2000 (siehe Grafik 15). Auch die Spitzenwerte haben sich drastisch erhöht – Wuppertal (4.214 Euro), Remscheid (4.998 Euro), Hagen (5.618 Euro) und Oberhausen (6.870 Euro) liegen zum Teil sogar drastisch über 4.000 Euro Kassenkredit je Einwohner, wobei Oberhausen nicht nur die bedauerliche Spitzenposition gehalten hat, sondern den Pro-Kopf- Wert in den 11 Jahren mehr als verfünffacht hat. Dass vor allem einwohnerstarke Kommunen verhältnismäßig hohe Kassenkredite pro Kopf haben, hat sich nicht geändert und zeigt sich daran, dass 2000 60,9% aller Einwohner in Kommunen ohne Kassenkredite lebten, während es 2011 sogar nur noch 18,3% waren (siehe Grafik 16). Diese Prozentwerte liegen jeweils um ca. 16 bis 17% unter denen der Anteile der Kommunen. Betrachtet man unter Zuhilfenahme der Zahlen aus der Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes NRW (Drucksache 16/301) die Entwicklung über die Jahre, muss festgestellt werden, dass in jedem der Jahre 2001 bis 2011 die Kassenkredite um mindestens 1 Mrd. Euro (2001 und 2008) bis zu 3,0 Mrd. Euro (2010) zugenommen haben – im Schnitt jährlich um 1,8 Mrd. Euro. Ein grober Vergleich mit dem Wachstum des nationalen Bruttoinlandproduktes (BIP) (Statistisches Bundesamt, 2012) lässt die Vermutung zu, dass eine gewisse zeitlich verzögerte
  • 11. Georg Schell Seite 11 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Abhängigkeit zwischen der Neuaufnahme von Kassenkrediten und der Entwicklung des BIP besteht, da häufig im Jahr nach einem hohen BIP-Zuwachs verhältnismäßig wenig zusätzliche Kassenkredite aufgenommen wurden, während nach schlechten BIP-Jahren die Kassenkredite oft stiegen. Festzuhalten bleibt allerdings, dass selbst nach Jahren mit einem BIP-Zuwachs von 4% und mehr trotzdem zusätzliche Kassenkredite in Milliardenhöhe von den NRW-Kommunen aufgenommen werden mussten – ein Sinken der Gesamtkassenkreditsumme der Kommunen hat es in diesem Jahrhundert bis jetzt noch nie gegeben. (siehe Grafik 1) B. nach Kommunengröße 1. Kleinkommunen Von 186 Kleinkommunen mit unter 20.000 Einwohnern waren 182 Ende 2000 mit 1,613 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies ist mit einer Differenz von 0,034 Mrd. Euro nur sehr geringfügig weniger als 11 Jahre später. Waren 2000 nur 4 Kommunen in diesem Bereich schuldenfrei, waren es 2011 sogar 11. Ende 2000 waren nur 18 dieser Kommunen mit insgesamt 0,043 Mrd. Euro mittels Kassen- krediten verschuldet. 2011 traf dies zu auf 105 Kommunen mit insgesamt 0,825 Mrd. Euro, was einer Betragssteigerung um fast das 18fache bzw. einer jährlichen Steigerung von 30,6% entspricht. Lag der Maximalbetrag der Pro-Kopf-Verschuldung der Kassenkredite bei einer Kommune 2000 noch bei 499 Euro (Nümbrecht), so lag er 2011 schon bei 2.747 Euro (Heimbach). Der Anteil der Kassenkredite an den Gesamtkrediten für diese Kommunenklasse erhöhte sich von 2,6% Ende 2000 auf 33,4% Ende 2011. Obwohl die Investitionskredite nur leicht stiegen, erklärt sich dadurch die insgesamt starke Steigerung der Gesamtkredite in diesem Zeitraum um 49,2% bzw. um jährlich 3,7%. 2. Mittelkommunen Die 181 Mittelkommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern waren Ende 2000 mit 7,302 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies waren noch 0,203 Mrd. Euro und damit 2,7% weniger als später im Jahr 2011. Die Stadt Goch hatte als einzige der betrachteten Kommunen damals keinerlei Investitionskredite bilanziert und Erftstadt (0,75 Euro), Delbrück (5,28 Euro), Senden (7,02 Euro) und Verl (7,52 Euro) hatten eine äußerst niedrige Verschuldung je Einwohner. Mit Rheinbach (2.075 Euro), Hennef (2.091 Euro), Velbert (2.109 Euro), Stolberg (2.301 Euro) und Euskirchen (2.582 Euro) bildeten 5 Kommunen mit über 2.000 Euro Pro-Kopf-Verschuldung die Spitze in diesem Bereich. Die heutige Spitze in dieser Klasse hält mit weitem Vorsprung Siegburg (4.784 Euro) vor Bünde (2.513 Euro) und Jülich (2.395 Euro). Ende 2000 waren nur 50 dieser Kommunen mit insgesamt 0,526 Mrd. Euro mittels Kassen- krediten verschuldet. 2011 traf dies zu auf 127 Kommunen mit insgesamt 4,756 Mrd. Euro, was einer Betragssteigerung um mehr als das 8fache bzw. einer jährlichen Steigerung von 22,2% entspricht. Lag der Maximalbetrag der Pro-Kopf-Verschuldung der Kassenkredite bei einer Kommune 2000 noch bei 763 Euro (Witten), so lag er 2011 schon bei 3.275 Euro (Waltrop).
  • 12. Georg Schell Seite 12 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Der Anteil der Kassenkredite an den Gesamtkrediten für diese Kommunenklasse erhöhte sich von 6,7% Ende 2000 auf 38,8% Ende 2011. Obwohl die Investitionskredite nur leicht stiegen, erklärt sich dadurch die insgesamt starke Steigerung der Gesamtkredite in diesem Zeitraum um 56,6% bzw. um jährlich 4,2%. 3. Großkommunen Die 29 Kommunen ab 100.000 Einwohnern waren Ende 2000 mit 14,049 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Bis zum Jahr 2011 sank dieser Betrag um 2,699 Mrd. Euro und damit um insgesamt 19,2% bzw. 1,9% pro Jahr. Alle Städte hatten Investitionskredite bilanziert, wobei die Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung von 46 Euro in Solingen und 126 Euro in Wuppertal bis 2.559 Euro in Düsseldorf, 2.569 Euro in Köln und 2.879 Euro in Bonn ging. 2011 lagen die unteren Werte mit 159 Euro in Bielefeld und 162 Euro in Düsseldorf, die oberen mit 2.474 Euro in Bochum, 2.563 Euro in Münster und 3.246 Euro in Moers. Den stärksten prozentualen Rückgang bei den Investitionskrediten in den 11 Jahren wiesen Düsseldorf mit -93,4% (von 1,455 Mrd. Euro auf 0,096 Mrd. Euro) und Bielefeld mit -93,1% (von 0,752 Mrd. Euro auf 0,052 Mrd. Euro) auf. Ende 2000 hatten 9 Großkommunen keine Kassenkredite bilanziert – Aachen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Leverkusen, Münster, Paderborn und Recklinghausen. Remscheid mit 1.069 Euro und Oberhausen mit 1.357 Euro waren die beiden einzigen Städte, deren Pro-Kopf- Verschuldung bei den Kassenkrediten über 1.000 Euro lag. Insgesamt beliefen sich die Kassen- kredite aller Kommunen dieser Klasse auf 1.860 Mrd. Euro. 11 Jahre später war der Gesamt- betrag auf das 8,7fache (16,199 Mrd. Euro) gestiegen, was einer jährlichen Steigerung um 1,304 Mrd. Euro bzw. 21,7% entspricht. Und waren es 2000 nur zwei Städte mit einer Pro-Kopf- Verschuldung über 1.000 Euro, waren es 2011 schon 21, für die dies zutraf – zum Teil mit z. B. Remscheidt (4.998 Euro), Hagen (5.618 Euro) und Oberhausen (6.870 Euro) auch erheblich darüber. Der Anteil der Kassenkredite an den Gesamtkrediten für diese Kommunenklasse erhöhte sich von 11,7% Ende 2000 auf 58,8% Ende 2011 und lag damit deutlich über dem der Investitions- kredite. Obwohl letztere im Zeitverlauf erheblich gesunken sind, erklärt sich dadurch die insgesamt starke Steigerung der Gesamtkredite in diesem Zeitraum um 73,2% bzw. um jährlich 5,1%.
  • 13. Georg Schell Seite 13 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite C. Kreise in NRW Ende 2000 hatten alle Kreisverwaltungen Investitionskredite in ihren Bilanzen aufgeführt, wobei die Verwaltungen der Kreise Euskirchen mit 35 Euro, Borken mit 57 Euro und Reckling- hausen mit 58 Euro am niedrigsten und die des Kreises Gütersloh mit 238 Euro, des Rhein- Kreises Neuss mit 294 Euro und die des Kreises Olpe mit 346 Euro je Einwohner am höchsten lagen. Kassenkredite führten mit den Verwaltungen der Kreise Minden Lübbecke (98 Euro je Einwohner) und Lippe (8 Euro je Einwohner) nur zwei der 31 Kreisverwaltungen in ihrer Bilanz auf. Die Gesamtsumme der Investitionskredite der Kreisverwaltungen veränderte sich von 2000 (1,347 Mrd. Euro) bis 2011 (1,328 Mrd. Euro) nur äußerst geringfügig. Bei den Kassenkrediten sah dies mit 0,035 Mrd. Euro im Jahr 2000 und 0,236 Mrd. Euro und einer damit verbundenen jährlichen Steigerung um 19,1% bedeutend schlechter aus. Dadurch ergibt sich eine Steigerung des Anteils der Kassenkredite an den Gesamtkrediten von 2,5% in 2000 auf 15,1% in 2011 sowie ein Steigerung der Gesamtkredite in den 11 Jahren um 13,2%. Bei der Entwicklung der saldierten Kredite der Kommunen eines Kreises inkl. der jeweiligen Kreisverwaltung gibt es erhebliche Unterschiede. Am besten schneidet der Kreis Höxter mit einer jährlichen Kreditreduzierung um 5,3% ab, gefolgt von den Kreisen Olpe mit 2,4% und Gütersloh mit 0,9%. Die höchsten Kreditzuwächse pro Jahr hatten die Kreise Herford mit 8,5% und Recklinghausen mit 8,7%; Spitzenreiter war die Städteregion Aachen mit 11,2% p.a., was eine Steigerung in den 11 Jahren von insgesamt 222,6% bedeutet. (siehe Grafik 23) Besonders negativ wirkten sich bei der prozentualen Entwicklung über die Jahre die Kassen- kredite im Ennepe-Ruhr-Kreis aus, bei dem die Investitionskredite um 0,4% p.a. sanken, die Gesamtkredite aber um 6,4% p.a. stiegen (6,8 Punkte Differenz), im Kreis Düren, wo die Inves- titionskredite um 2,8% sanken, die Gesamtkredite aber um 4,4% p.a. stiegen (7,2 Punkte Differenz), und vor allem im Kreis Recklinghausen, wo die Investitionskredite um 1,4% p.a. stiegen, die Gesamtkredite aber um 8,7% p.a. (7,3 Punkte Differenz). Auch die Feststellung, dass die Investitionskredite in der Zeit von 2000 bis 2011 in 17 Kreisen, also in mehr als der Hälfte aller Kreise, sanken, während die Gesamtkredite nur in 6 Kreisen sanken, zeigt die negative Auswirkung der Kassenkredite auf die Gesamtverschuldung. Auf die Anmerkungen zu den Krediten der Kreisverwaltungen und den Gesamtsummen der Kreiskommunen unter II.C wird verwiesen. 1. Rhein-Sieg-Kreis Schon Ende 2000 bilanzierten alle Kommunen des Kreises Investitionskredite, die damals je Einwohner von 385 Euro in Swisttal, 522 Euro in Windeck und 651 Euro in Neunkirchen- Seelscheid am unteren Ende bis zu 1.890 Euro in Lohmar, 2.075 Euro in Rheinbach und 2.091 Euro in Hennef am oberen Ende reichten. Kassenkredite hatten mit Hennef (7 Euro pro Kopf), Wachtberg (18 Euro), Bornheim (30 Euro), Ruppichteroth (133 Euro) und Windeck (134 Euro) nur 5 der 19 Kommunen und das auf sehr niedrigem Niveau. 11 Jahre später hatte nur Niederkassel weiterhin keine Kassenkredite zum Jahresende in den Büchern. Im gleichen Zeitraum hatte mit 9 Kommunen knapp die Hälfte ihre Investitions-
  • 14. Georg Schell Seite 14 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite kredite reduziert – am stärksten Alfter um 34,0%, Meckenheim um 36,2% und vor allem Wachtberg um 47,9%. Bei den 10 Kommunen, bei denen diese Kreditart bis 2011 einen größe- ren Umfang angenommen hatte, lagen Bornheim mit einem Zuwachs um 50,4%, Windeck mit 61,2% und insbesondere Siegburg mit 336,2% (von 43,6 Mio. Euro auf 190,3 Mio. Euro) an der Spitze. Berücksichtigt man beide Kreditarten zusammen, konnten nur Eitorf (-13,4%) und Mecken- heim (-19,5%) ihre saldierte Kreditsumme zwischen 2000 und 2011 reduzieren. Im anderen Extrem stiegen in der gleichen Zeit die Gesamtkredite in Neunkirchen-Seelscheid um 180,4%, in Windeck um 194,7% und in der Kreisstadt Siegburg um 515,3% (224,8 Mio. Euro, das entspricht einer jährlichen Steigerung um 18,0% - zum exponentiellen Wachstum siehe auch I.E– an (siehe Grafik 30). Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis stiegen die Kredite insgesamt um 84,1% (5,4% p.a.) bzw. 648,6 Mio. Euro an. Siegburg mit seinem Bevölkerungsanteil am Kreis von nur 6,6% steuerte 34,7 Prozentpunkte zu dieser Steigerung bei; ohne Siegburg läge die Steigerung nur bei 423,9 Mio. Euro bzw. 58,2% (4,3% p.a.) IV.Prognose A. kurzfristige Entwicklung Am Ende 2012 wird die Gesamtsumme aller kommunalen Kassenkredite in NRW mit an Sicher- heit grenzender Wahrscheinlichkeit erstmalig in der Landesgeschichte die der Investitions- kredite übersteigen – was bei den Großkommunen schon seit mehreren Jahren der Fall ist. Steigen die Kassenkredite um den Mittelwert der letzten 10 Jahre in Höhe von 1,8 Mrd. Euro, werden sie 24,0 Mrd. Euro betragen. Selbst, wenn die Investitionskredite unverändert zu 2011 blieben, würden sie mit 22,7 Mrd. Euro dann schon 1,3 Mrd. Euro unter den Kassenkrediten liegen. Die Investitionskredite werden aber voraussichtlich um ca. 1,5%, also ca. 0,34 Mrd. Euro sinken, so dass sie dann sogar 1,6 Mrd. Euro unter den Kassenkrediten liegen werden. Die Gesamtverschuldung der NRW-Kommunen wird in diesem Jahr somit um mehr als 2,1 Mrd. Euro auf dann ca. 47 Mrd. Euro anwachsen. Je Einwohner – vom Neugeborenen bis zum Greis – sind das mehr als 2.600 Euro und eine vierköpfige Familie ist neben ihren eventuell vorhande- nen direkten Verbindlichkeiten rechnerisch durch die Kommunen mit weiteren gut 10.000 Euro verschuldet.
  • 15. Georg Schell Seite 15 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite B. mittelfristige Entwicklung 1. Abarbeitung von Instandhaltungsrücklagen In den nächsten Jahren wird neben den bisher schon bestehenden Finanzengpässen der Städte und Gemeinden ein weiterer Effekt zum Tragen kommen. Viele Kommunen haben in ihrer Eröffnungsbilanz gemäß § 36 (3) GemHVO NRW Rückstellungen für die Instandhaltung von Sachanlagen (insbesondere von Gebäuden) gebildet. Diese Instandhaltungsrückstellungen, die nur angesetzt werden durften, wenn die „Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt war“, müssen daher in den nächsten Jahren abgearbeitet werden, da sie sonst gegen die ihnen zugrunde liegende Sachanlage wertmindernd gebucht werden müssen. Werden die Rückstel- lungen verbraucht, sind die Instandhaltungen für die Ergebnisrechnung der Kommune bis zum Betrag der Rückstellung neutral; die Liquidität für die Bezahlung der Handwerker etc. muss allerdings vorhanden sein und daher in den meisten Fällen über weitere Kassenkredite aufgenommen werden. Dies ist einer der Hauptgründe dafür, warum z. B. in Sankt Augustin, einer Kommune mit aktuell 55.442 Einwohnern, die Kassenkredite gemäß des von der Kommunalaufsicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzepts von 8,680 Mio. Euro Ende 2011 auf 68,950 Mio. Euro Ende 2016 steigen werden. Dies entspricht einem Anstieg um 1.087 Euro pro Kopf. Von dieser Zahl aus hochgerechnet würde dies für die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis einen Gesamtzuwachs von 652 Mio. Euro von 341 Mio. Euro Ende 2011 auf 993 Mio. Euro Ende 2016 bedeuten, wobei eventuelle Instandhaltungsrückstellungen der Kreisverwaltung dabei nicht berücksichtigt sind. Dies wiederum würde einer Steigerung von knapp 24% p.a. für diese fünf Jahre entsprechen. Auch, wenn dieser Wert hoch erscheinen mag, darf nicht übersehen werden, dass die Steigerung der Kassenkredite von 2010 zu 2011 für den gesamten Rhein-Sieg- Kreis sogar 26,7% betragen hat. Rechnet man die 1.087 Euro auf der Basis der Anzahl der Einwohner der Kommunen, die Ende 2011 Kassenkredite bilanziert hatten, auf das Land NRW hoch, würde dies einen Zuwachs bis 2016 um 15,8 Mrd. Euro von Ende 2011 20,2 Mrd. Euro auf Ende 2016 36,0 Mrd. Euro und damit 12,3% p.a. bzw. 3,2 Mrd. Euro pro Jahr bedeuten. Zur Erinnerung: Die Steigerung der Kassenkredite aller Kommunen in NRW belief sich im Jahr 2011 auf 9,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die im vorigen Kapitel angenommene vierköpfige Familie hat dann rechnerisch in fünf Jahren ca. 15.000 Euro Schulden alleine durch die Kommunen. Selbstverständlich kann eine Hochrechnung von einer Stadt auf ein ganzes Bundesland nur eine sehr grobe Annäherung sein. Durch sie wird aber andererseits die Vermutung gestützt, dass der jährliche Anstieg der Kassenkredite in den nächsten Jahren über dem Mittelwert der vergangenen Jahre von 1,8 Mrd. Euro liegen und eher in Richtung 3,0 Mrd. Euro tendieren wird.
  • 16. Georg Schell Seite 16 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite 2. Zinsrisiko der Kassenkredite Aktuell liegt das Zinsniveau für Kassenkredite unter 1% p.a., da sich die Bundesrepublik aufgrund der internationalen Finanzmarktsituation in einem historischen Zinstief befindet. Allerdings dürfte die Annahme falsch sein, dass die Zinsen in den nächsten Jahren immer der- art niedrig bleiben werden. Steigen aber die Zinsen, so hat dies im Bereich der Kassenkredite sehr schnell gravierende Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt der Kommunen. Ausgehend von derzeit einem Prozent Zinsen zahlen die Kommunen in NRW ca. 220 Mio. Euro pro Jahr für die Ende 2011 von ihnen aufgenommenen Kassenkredite in Höhe von 22,0 Mrd. Euro. Steigt das Zinsniveau um nur einen Prozentpunkt, werden aufgrund der Kurzfristigkeit der Zinsvereinbarungen für Kassenkredite innerhalb spätestens eines Jahres weitere 220 Mio. Euro pro Jahr fällig – die Zinsen für diesen Kreditbereich hätten sich dann schon verdoppelt. Auch ein Zinsniveau von 3% oder 4% für Kassenkredite ist, schaut man einmal in die Vergan- genheit, nichts Unmögliches. Und jeder zusätzliche Prozentpunkt bedeutet weitere 220 Mio. Euro Zinsen pro Jahr. Alleine für die vom Betrag her höchstverschuldete NRW-Kommune Essen bedeutet jeder Prozentpunkt 21,6 Mio. Euro Mehraufwand für Kassenkreditzinsen. Zwar dürfen Kommunen inzwischen auch Teile ihrer Kassenkredite mittel- oder langfristig anlegen (siehe I.B.3). Aufgrund des Umstandes, dass hierfür mit dem 31.12.2010 ein Stichtag als Basis für die nicht kurzfristig anlegbaren Anteile der gesamten Kassenkredite gewählt wurde, dürfen beispielsweise Düsseldorf und Sankt Augustin gar keine langfristigen Kassen- kreditverbindlichkeiten aufnehmen, da sie zum 31.12.2010 noch gar keine Kassenkredite bilanziert hatten. Zudem dürfen daher alle Kommunen für die Kassenkredite, die den Stand vom 31.12.2010 übersteigen, keine Anteile längerfristig anlegen – bei Essen trifft dies z. B. derzeit auf 191,7 Mio. Euro zu. Da die Kommunen ursprünglich schon keine Liquidität besaßen, um ihren originären Aufgaben nachzukommen, und daher Kassenkredite aufgenommen haben, haben sie natürlich in der Regel ebenfalls keine Liquidität für die Zinsen der Kassenkredite und müssen dann für die Begleichung der Zinsen weitere Kassenkredite aufnehmen – die klassische Schuldenspirale. 3. Aufgaben für die Kommunen a) Grundsicherung im Alter – Beispiel für schon bestehende Aufgaben In der Vergangenheit wurden seitens Bund und Land immer wieder Aufgaben an die Kommu- nen übertragen, die dort auch Kosten verursacht haben. Als Beispiel der Vergangenheit sei die Grundsicherung im Alter genannt, für die die Kommunen bundesweit 2011 3,5 Mrd. Euro aufgewendet haben. Ab 2014 wird der Bund die Kosten hierfür vollständig übernehmen und nennt dies eine Entlastung der Kommunen. Zwar hat der Bund auch bisher schon einen sich prozentual von Jahr zu Jahr verringernden Anteil gezahlt, da der Ausgleichsbetrag einigermaßen stabil blieb, die Auszahlungen aber stetig stiegen. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die gesamt Grundsicherung eine Leistung auf der Basis des SGB XII ist, die 2003 durch die Bundesregierung eingeführt wurde. Hier hätte also gemäß Art. 104a GG schon viel früher ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden müssen.
  • 17. Georg Schell Seite 17 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite Ebenso darf nicht vergessen werden, dass die Kommunen auf den Krediten, die sie für die Leistungserbringung bis 2014 aufnehmen mussten, sitzen bleiben – unabhängig davon, ob sie die Leistungen direkt oder über den Kreis erbracht und im letzteren Fall via Kreisumlage finan- ziert haben. Die daraus entstehenden jährlichen Zinsen tragen regelmäßig jedes Jahr zur Verschlechterung der Finanzlage der Kommunen bei. b) U3-Betreuung – Beispiel für aktuell entstehende Aufgaben Nachdem bisher jedes Kind ab einem Alter von 3 Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege hatte, wird dieser Anspruch ab dem 1. August 2013 auf alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ausgewei- tet. Derzeit sind alle Kommunen mit großen Anstrengungen dabei, die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Rechtsanspruches zu schaffen. Auf dem Krippengipfel des Bundes in 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, die Kosten für den U3-Ausbau untereinander zu dritteln. Ob dies auf der Basis der auch schon damals angegriffenen kommunalen Finanzlage ein sinnvolles Verhandlungsergebnis der Kommunalvertreter war, muss zumindest angezweifelt werden. In jedem Fall sind aber aktuelle Pressemitteilungen der zuständigen NRW-Ministerien schlicht falsch, wenn sie darin schreibt, dass das Land die Kommunen mit Ausgleichszahlungen „entlastet“. Wenn das Land vereinbarte und dringend notwendige Leistungen erbringt – und das zudem sehr spät –, sollte es sich nicht als Wohltäter brüsten. Dass das Land NRW zu diesen Zahlungen verpflichtet ist, hat nicht zuletzt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 12.10.2010 festgestellt und damit den Verfassungsbeschwerden von 17 kreisfreien Städten und zwei Kreisen stattgegeben. Ein Problem ergibt sich zudem durch die Frage, ob die vom Deutschen Jugendinstitut vor einigen Jahren abgegebene Schätzung für den Bedarf an Plätzen in NRW in Höhe von 32% den heutigen Anforderungen der Eltern gerecht wird. Sehr viele Fachleute gehen nämlich davon aus, dass der Bedarf – insbesondere im städtischen Raum – um einiges höher liegen wird. Da für ein Reagieren auf erhöhte Anforderungen in der Regel durch die Kommune und/oder freie Träger Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen, ist eine kurzfristige Reaktion auf einen sich herausstellenden größeren Platzmangel in den Kommunen nicht möglich. Als ein weiteres Problem stellt sich aktuell der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für die Kindertagesstätten dar. Diesbezüglich kristallisiert sich immer mehr der Eindruck heraus, dass Bund und Land bei ihren U3-Überlegungen die Frage des notwendigen Personals nicht ausreichend berücksichtigt haben. Hier hätten in der jüngeren Vergangenheit entsprechende Anreize für eine qualifizierte Ausbildung geschaffen werden müssen. Unabhängig davon, ob aufgrund mangelnder Finanzen, planüberschreitenden Anmeldungen oder mangelndem Personal ab dem 01.08.2013 zu wenig U3-Plätze in einer Kommune vorhan- den sind – in jedem Fall werden nicht der Bund, der das Gesetz erlassen hat, oder das Land, welches im Bundesrat zugestimmt hat, verklagt, sondern die Kommune. Es ist somit festzuhal- ten, dass die finanziellen Aufwendungen zwar verteilt sind, die übrigen Risiken aber einseitig auf kommunaler Seite liegen. Und ob z. B. Land oder Bund auch kurzfristig weitere Mittel bereitstellen werden, wenn der Bedarf in einer NRW-Kommune über den prognostizierten 32%
  • 18. Georg Schell Seite 18 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite liegt, ist unklar und muss hinsichtlich einer kurzfristigen Bereitstellung sehr stark bezweifelt werden. c) Inklusion – Beispiel für mögliche künftige Aufgaben Der Landtag und die Landesregierung arbeiten derzeit an einer Verbesserung des gemein- samen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. Diese auf einem Übereinkommen der Vereinten Nationen basierenden Überlegungen sollen in der näheren Zukunft in Ziele für die Kommunen überführt werden. Insbesondere aus den für die Kommu- nen schmerzlichen Erfahrungen bei der U3-Betreuung sollte hier auf Bundes- und Landesebene gelernt werden, damit die Kommunen nicht weitere finanzielle und personelle Probleme bekommen. Denn je nach Konzept müssen Schulen nicht nur umgebaut und mit zusätzlichen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden, sondern es müssen Lehrer ggf. speziell geschult werden, um auf die individuellen Behinderungen eingehen zu können. Im Aktionsplan der Landesregierung, der am 3. Juli 2012 veröffentlicht wurde, heißt es auf Seite 13 unter der Überschrift „Kostenauswirkungen auf die Kommunen“: „Nach Artikel 78 Abs. 3 Landesverfassung NRW und dem darauf basierenden Konnexitätsausführungsgesetz NRW muss bei der Übertragung neuer Aufgaben auf die Gemeinden bzw. bei der Veränderung der Aufgabenerfüllung durch das Land eine Aussage über die Kostenfolge getroffen und ggf. ein Belastungsausgleich durchgeführt werden.“ und auf der Folgeseite: „Die Einhaltung der Menschenrechte, die Gleichbehandlung und das Verbot der Diskri- minierung sind keine übertragbaren und übertragenen Aufgaben im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes.“ „Sie sind Wertentscheidungen, die im deutschen Recht seit langem fest verankert sind. Aus der Erläuterung bereits bestehender, seit langem anerkannter Menschenrechte entstehen insofern keine neuen oder veränderten Aufgaben. Die aus der UN-Behinder- tenrechtskonvention resultierenden Anforderungen sind als solche deshalb auch nicht konnexitätsrelevant.“ „Die Frage nach den Kostenauswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention kann deshalb hier weder pauschal noch abschließend beantwortet werden. Voraussetzung ist das Vorliegen von konkreten Novellierungsvorschlägen für Landesgesetze und -verordnungen. Erst wenn konkret feststeht, in welcher Weise landesrechtliche Regelun- gen verändert werden, kann in jedem Einzelfall eine daraus gegebenenfalls resultierende Kostenfolge für die Kommunen bewertet werden.“ Diese Ausführungen zeigen deutlich, dass aus Sicht der Landesregierung keineswegs sicher ist, dass bei der Umsetzung von Ergebnissen aus dem Aktionsplan die Kommunen die ihnen als Schulträger entstehenden Kosten (teilweise) zahlen werden. Im negativen Fall würden dadurch die Kassenkredite weiter – und zwar erheblich – steigen. Hier sind die Kommunalen Spitzen-
  • 19. Georg Schell Seite 19 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite verbände, mit denen gemäß Seite 207 des Aktionsplans Konsultationen zur Konnexität geführt werden, gefordert, eine weitere gravierende Verschuldung der Kommunen zu verhindern. 4. Weitere mögliche Kredite In den kommenden Jahren können im Rahmen der Veröffentlichung der Gesamtabschlüsse der Kommunen, in denen dann auch Eigenbetriebe und Beteiligungen konsolidiert werden, weitere umfangreiche Kreditverbindlichkeiten der Kommunen auftauchen. In der Statistik von IT.NRW sind nämlich nur die direkten Investitions- und Kassenkredite der Kommunen aufgeführt, nicht aber die der ihnen (anteilig) gehörenden Wasserwerke, Kläranlagen, Energieversorger, Entwicklungsgesellschaften etc. Um diese denkbaren Kredite, die die Kommunen zusätzlich belasten würden, darzulegen oder auszuschließen, ist es notwendig, dass die gemäß § 116 GO NRW vorgeschriebenen Gesamt- abschlüsse erstellt und möglichst vom Statistischen Landesamt bezüglich ihrer Kreditverbind- lichkeiten ausgewertet und veröffentlicht werden. V. Fazit Kassenkredite sind eine Finanzierungsform, die die Kommunen erst seit dem Jahr 2000 in größerem Umfang nutzen müssen. Sie sind ein eindeutiger Indikator dafür, dass die Finanzlage der Kommunen zunehmend schlechter wird. Gestützt wird diese Indikation dadurch, dass die Ausgleichsrücklagen in vielen Kommunen schon aufgezehrt sind oder dies in Kürze sein werden und dass auch die Allgemeinen Rücklagen immer weiter angegriffen werden müssen. Dies hat in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt, dass immer mehr Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen mussten bzw. in den Nothaushalt gerieten. Die Landes- regierung NRW hat als Reaktion nicht die Ursache, sondern nur das Symptom bekämpft, indem sie den Planungshorizont von fünf auf zehn Jahre erweitert hat. Dies führt unter Einbeziehung der von ihr vorgegebenen Planzahlen auf Einnahmen- und Ausgabenseite dazu, dass sich wieder weniger Kommunen im Nothaushalt befinden. Allerdings weiß jeder, der sich ein wenig mit kommunaler Planung beschäftigt, dass eine Planung über 10 Jahre sowohl der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite praktisch unmöglich ist; dies wurde insbesondere durch die beiden Wirtschaftskrisen seit 2000 deutlich vor Augen geführt. Es dürfte jedem klar sein, dass eine alleinige Änderung der Kriterien, wann eine Kommune ein HSK aufstellen muss oder sich im Nothaushalt befindet, keinesfalls zu einer Verbesserung der finanziellen Situation an sich führen kann. Eine solche Verbesserung kann nur durch höhere Einnahmen und/oder niedrigere Ausgaben erzielt werden. In beiden Belangen sind die Kommunen auf den Bund und das Land angewiesen, da ein Großteil ihrer Einnahmen über Schlüsselzuweisungen erfolgt und ein Großteil ihrer Ausgaben durch Bundes- und Landes- gesetze begründet sind. Wenn Kommunalminister Jäger bei der Vorstellung der Eckpunkte des Gemeindefinanzie- rungsgesetzes (GFG) 2013 mitteilt, dass die dort vorgesehenen Zuweisungen der Summe nach neuer Rekord sind, ist das richtig. Richtig ist allerdings auch, dass dies offensichtlich immer
  • 20. Georg Schell Seite 20 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite noch viel zu wenig ist, da die Betragssteigerung in Höhe von 0,3 Mrd. Euro in 2013 nur ein Sechstel der durchschnittlichen Zunahme an Kassenkrediten der letzten 11 Jahre beträgt. Somit werden auch in 2013 wieder Kassenkredite in Milliardenhöhe zusätzlich aufgenommen werden und die Schuldenspirale dreht sich nahezu ungebremst weiter. Es ist aufgrund der sich durch die immense Kassenkredithöhe der Kommunen aufgezeigte ständig andauernde Überlastung der kommunalen Finanzen durch die von Bund und Land übertragenen Aufgaben zu prüfen, ob dies nicht gegen Art. 78 Abs. 3 Satz 4 der Landes- verfassung „Wird nachträglich eine wesentliche Abweichung von der Kostenfolgeabschätzung fest- gestellt, wird der finanzielle Ausgleich für die Zukunft angepasst.“ verstößt, da bei Jährlich durchschnittlich fast 2 Mrd. Euro mit Fug und Recht von einer „wesentlichen Abweichung“ gesprochen werden kann. Und da die großen Defizite vor 20 Jahren noch nicht in diesem Maße auftraten, die Kommune seitdem aber keine weiteren, eigenen Aufgaben definiert, sondern seitdem zahllose finanzträchtige Aufgaben von Bund und Land gesetzlich übertragen bekommen haben, kann die Ursache für die Krise nur in letzteren liegen. Es ist äußerst bedauerlich, dass gute Ansätze wie die Kommunalfinanzkommission auf Bundes- ebene als praktisch ergebnislos angesehen werden müssen. Wichtig ist, dass seitens der über- geordneten Ebenen strukturell ein größeres Augenmerk auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen gelegt wird. Insbesondere bei den sozialen Aufgaben (siehe z. B. IV.B.3) dürfen Gesetze nicht mehr ohne eine belastbare Kostenabschätzung und entsprechende Kompensa- tion im Hinblick auf die Kommunen verabschiedet werden. Zudem muss den Kommunen eine Möglichkeit gegeben werden, die Kredite, die sie durch vergangene Fehler in diesem Bereich aufgebaut haben, wieder abzubauen. Nirgendwo ist das Gemeinwesen so nah am Bürger wie in der Kommune. Es ist daher beson- ders wichtig, dass die Kommunen kurzfristig wieder in die finanzielle Lage versetzt werden, ihren Aufgaben gegenüber den Bürgern im Bereich des täglichen Lebens in ausreichendem Maße nachkommen zu können. Wird die aktuelle Finanzmisere – die sich durch die Kassen- kredite wie ein Fieberthermometer zeigt – in den Kommunen durch den Bund und insbeson- dere das Land nicht gestoppt, wird der „Patient Kommune“ immer fiebriger, dann arbeits- unfähig und letztendlich in 10 bis 20 Jahren kollabieren.
  • 21. Georg Schell Seite 21 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite VI.Nachsatz Wer sich länger mit kommunalen Finanzen auf Landesebene beschäftigt, stellt schnell fest, dass man dort fast nur noch über Milliarden von Euro spricht – wie auch in dieser Ausarbeitung – und erst recht im Zusammenhang mit Bundesfinanzen oder gar der Eurokrise. Durch das Zahlwort „Milliarden“ verringert sich die eigentlich erfasste Zahl – aus 22.000.000.000 werden 22 Mrd. und für viele Leser wirkt letzteres gar nicht mehr so groß wie der gleiche Wert, wenn er ganz ausgeschrieben wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass man die hohen Beträge nur noch als einfache kleine Zahlen betrachtet und nicht den Umstand, dass das dadurch dargestellte Geld auf irgendeine Weise auch erwirtschaftet werden muss. Um 1.000.000.000 Euro Schulden in eine Einkommensrelation zu bringen: Laut Statistischem Bundesamt betrug im Jahr 2011 das durchschnittliche Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Abgaben) einer vierköpfigen Familie, bei der der Ehemann Alleinverdie- ner war, 33.144 Euro. Um mit dem Nettoeinkommen 1.000.000.000 Euro Schulden in einem Jahr abzubezahlen, würde man 30.171 solcher Familien benötigen – und dann hätte noch niemand gegessen, geheizt, Miete bezahlt etc. Für die Kassenkredite Ende 2011 der NRW-Kommunen würde man rechnerisch fast 670.000 solcher Familien benötigen – wie gesagt, vierköpfig, so dass 2.680.000 Menschen betroffen wären und das sind fast so viele, wie in den vier größten Städten von NRW (Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen) zusammen wohnen. Laut dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen beträgt das Netto-Netto-Einkommen – also das Nettoeinkommen abzüglich der lebensnotwendigen Ausgaben für Nahrungsmittel, Miete, Mobilität, Kinderbetreuung, etc. – knapp 50 % des Nettoeinkommens. Auf Grundlage obiger Rechnung würde man rechnerisch dann schon ca. 1.340.000 vierköpfige Familien mit 5.360.000 Menschen benötigen – so viel, wie zusammen in den 12 größten Städten von NRW wohnen. Und immer noch war niemand von ihnen im Kino, im Museum, im Freibad, hat ein Buch gekauft, Eis gegessen, … Diese Betrachtung sollte ein weiterer Grund sein, alle notwendigen Anstrengungen zu unter- nehmen, die strukturellen Ursachen für das ständige Steigen der Kassenkredite endlich zu beheben. Georg Schell Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sankt Augustin
  • 22. Georg Schell Seite 22 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite VII. Literaturverzeichnis Bezirksregierung Arnsberg. (kein Datum). Kommunale Haushalte: Begriffsbestimmungen (inkl. Unterseiten). Abgerufen am 27. August 2012 von http://www.bezreg- arnsberg.nrw.de/themen/k/kommunale_haushalte_begriffsbestimmungen/index.php Bundesministerium der Justiz. (23. Mai 1949 [Stand 11.7.2012]). Grundgesetz. Abgerufen am 5. September 2012 von http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf Die Justiz des Landes NRW. (28. Juni 1950 [Stand 25.10.2011]). Verfassung des Landes Nordrhein- Westfalen, Artikel 78. Abgerufen am 9. September 2012 von http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=167412,83 IT.NRW. (18. Juni 2012). NRW-Gemeinden: Kassenkredite Ende 2011 auf neuem Höchststand. Abgerufen am 17. August 2012 von http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2012/pres_134_12.html IT.NRW. (18. Juni 2012). Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände aus Investitions- und Kassenkrediten jeweils am 31. Dezember (2000/20111/2012). Abgerufen am 17. August 2012 von http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2012/pdf/134_12.pdf Land NRW. (17. Oktober 1994 [Stand 21.12.2011]). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Abgerufen am 23. August 2012 von https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=6784&aufgehobe n=N&menu=1&sg=0 Land NRW. (29. August 2012). Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Rekordsumme vom Land. Abgerufen am 10. September 2012 von http://www.nrw.de/landesregierung/staedte-gemeinden-und-kreise- erhalten-rekordsumme-vom-land-13307/ Land NRW. (1. Januar 2005 [Stand 22.12.2009]). Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW). Abgerufen am 23. August 2012 von https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=6&ugl_nr=630&bes_id=6724&aufgehoben =N&menu=1&sg= Landesregierung NRW. (3. Juli 2012). Aktionsplan der Landesregierung. Umsetzung der UN- Behindertenrechtskommission. "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv". Abgerufen am 11. September 2012 von http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/120703c_endfassung_nrw-inklusiv.pdf Landtag NRW. (2012). Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen [Drucksache 16/301]. Düsseldorf. Landtag NRW. (2012). Gesetzentwurf zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG-JH) [Drucksache 16/128]. Düsseldorf. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (28. August 2012). Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013. Abgerufen am 30. August 2012 von http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kom munales/kommunale_finanzen/2012-08-22_Eckpunktepapier.pdf Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (22. Juni 2004 [Stand 21. Mai 2009]). Konnexitätsausführungsgesetz. Abgerufen am 9. September 2012 von
  • 23. Georg Schell Seite 23 von 23 14. September 2012 DerKassenkredit–VorbotederkommunalenPleite https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=115&bes_id=5686&aufgehoben =N&menu=1&sg=0 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (2009). Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. (9. Oktober 2006). Runderlass "Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)" [inkl. Änderungen bis 6.5.2011]. Abgerufen am 31. August 2012 von http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kom munales/kommunale_finanzen/Krediterlass.pdf Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. (kein Datum). Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. Abgerufen am 10. September 2012 von http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/ Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss. (19. Juni 2008). NKF-Gesamtabschluss für Kommunen. Abgerufen am 28. August 2012 von http://www.neues-kommunales- finanzmanagement.de/html/img/pool/1_Gesamtabschluss_f_r_Kommunen_Herr_Heck.pdf Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung. (April 2009). Zur Einkommenssituation der privaten Haushalte in Deutschland. Abgerufen am 12. September 2012 von http://www.rwi- essen.de/media/content/pages/publikationen/rwi-projektberichte/PB_Netto-netto-Studie.pdf Stadt Sankt Augustin. (2012). Einwohnerstatistik August 2012. Stadt Sankt Augustin. (2012). Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Sankt Augustin 2012/2013 und Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 bis 2022. Statistisches Bundesamt. (August 2012). Inlandsproduktsberechnung, Lange Reihen ab 1970. Abgerufen am 7. September 2012 von https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/Inlan dsprodukt/InlandsproduktsberechnungLangeReihenPDF_2180150.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt. (10. August 2012). Verbraucherpreisindizes für Deutschland - Lange Reihen ab 1948 - Juli 2012. Abgerufen am 31. August 2012 von https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Preise/Verbraucherpreise/Verbraucherpreisin dexLangeReihenXLS_5611103.xls?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt. (Juli 2012). Verbraucherpreisindizes für Deutschland. Abgerufen am 17. August 2012 von https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Preise/Verbraucherpreise/Verbraucherpreise MPDF/VerbraucherpreiseM2170700121074.pdf?__blob=publicationFile Tagesschau. (23. Februar 2011). Der Hartz-IV-Kompromiss. Abgerufen am 10. September 2012 von http://www.tagesschau.de/inland/hartz272.html Verfassungsgerichtshof für das Land NRW. (12. Oktober 2010). Pressemitteilung "Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen finanzielle Folgen des Kinderförderungsgesetzes erfolgreich". Abgerufen am 9. September 2012 von http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/2010/101012/index.php