2. Vorbemerkung
●
Der Verfasser ist kein Jurist.
●
Er verfolgt Rechtsfragen
rundum das eLearning seit
Jahren.
●
Er stellt seinen persönlichen
Kenntnisstand dar.
●
Er leistet keine individuelle
Rechtsberatung.
5. Fernabsatzrecht
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Betrifft online Kaufverträge
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Aufklärungspflicht über
Gebührenpflicht
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Rücktrittsrecht
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Wenn keine Aufklärung über
Rücktrittsrecht erfolgt bleibt
dies dauerhaft.
6. Fernunterrichtsgesetz
●
Betrifft Kurse,
●
die überwiegend über Distanz
angeboten werden
●
wenn sie kostenpflichtig sind
bei berufsbildenden Lehrgängen auch
bei Unentgeltlichkeit
●
wenn der Lernerfolg überwacht wird
●
Ausnahme: Freizeit und Unterhaltung
dienende Kursen
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Es besteht Anmelde- und
Genehmigungspflicht
●
Diese ist kostenpflichtig
7. Fernunterrichtsgesetz
●
Erweitertes Rücktrittsrecht
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Nach sechs Monaten ohne
Begründung,
auch wenn Kurs bereits
abgeschlossen
●
Jeweils nach weiteren drei
Monaten
●
Rückzahlungsanspruch
8. Berufsständische Fortbildung
●
Fortbildungspflicht für
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Mediziner, Juristen z.T. Lehrer
●
Anmeldung von
Veranstaltungen
●
Prüfung der Kammern,
Standesorganisationen
●
Eigene Regeln
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Wettbewerbssituation
10. Grundlage des Datenschutzrechts
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Zweckbestimmung der Daten-
erhebung und -verarbeitung
●
Information der Betroffenen
●
Datensparsamkeit
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Verfahrensdokumentation
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Kein Rechtsanspruch auf
vollständige Datenlöschung
11. Datenschutzrecht
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Klarheit
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Welche Daten sollen erfasst
werden?
●
Wozu werden sie verwandt?
●
Wer erhält Zugriff? Weitergabe
●
Wann werden sie gelöscht?
●
Die Begründung der
Verwendung hat Vorrang
●
Betroffener muss vorab
informiert werden
12. Datenschutzbeauftragte
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Datenschutzbeauftragte sind
weisungsunabhängig.
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Da die Gesetze eLearning nicht
konkret regeln, ist es Aufgabe
der Datenschutzbeauftragten,
es entsprechend auszulegen.
●
Es gibt unterschiedliche
Auslegungen
13. Schule
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Landesrecht unterscheidet sich
●
Zustimmungspflicht der Eltern in
einigen Bundesländern
●
Eigene (Moodle) Anlage zum
Datenschutz in Bayern
●
Vorabgenehmigung in Hessen
erforderlich.
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Die Landesdatenschutzbeauf-
tragten einiger Länder haben
sich bisher nicht mit der Frage
befasst.
15. Urheberrecht
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Werke Dritter sind geschützt; gilt auch
für Schülerarbeiten
●
Eine Nutzung ist mit der Zustimmung
der Urheber möglich
●
Schutz gilt noch 70 Jahre nach dem Tod
●
Übersetzung schafft neues Werk
●
Ein Urheber kann andere (Verlag) mit
Wahrnehmung der Verwertungsrechte
beauftragen.
●
Urheberschaft ist nicht übertragbar (dt.
Recht)
16. Urheberrecht - Sonderrechte
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Zitate sind genehmigungsfrei
erlaubt
●
Bildung und Forschung dürfen
kleine Teile nutzen (§ 52a)
●
Lehrbücher ausgeschlossen
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Kleine Teile umstritten
●
Kopierregelung (Verwertungs-
vertrag Schule) gilt nicht für
Lernplattformen
●
Recht am eigenen Bild
17. Wenn ich selber Urheber bin
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Eigene Werke sind automatisch
geschützt – keine Meldepflicht
●
Tipp: im Werk festlegen, wie
andere nutzen dürfen
●
Creative Commons Lizenz
●
Achtung: non commercial
unterbindet Nutzung wenn
Organisation für Kurs Geld
nimmt (VHS-Hochschule)
18. 'Internet'-Recht
●
Haftung für Inhalte
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Der Betreiber haftet für Inhalte ab dem
Moment in denen er von ihnen Kenntnis
erlangt.
●
Es besteht keine Vorabprüfungspflicht.
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Entfernen ab Kenntnis reicht aus.
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Vorsicht bei Abmahnung
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Beanstandeten Inhalt prüfen, entfernen
●
Ruhe bewahren. Nicht ungeprüft
Erklärungen abgeben/unterzeichnen
→ Gebührenpflicht
19. Medienrecht
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Impressumspflicht
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Betreiber der Seite
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Vollständige ladungsfähige
Anschrift
●
Verantwortliche Personen
(namentlich)
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Erreichbarkeit (Telefon und
E-Mail)
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Steuernummer oder UID
20. Rundfunkrecht: nicht gewollte Schwelle
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Betrifft öffentlich zugängliche
Webinare
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Voraussetzung: vermitteln Inhalte,
sind geplant im Ablauf. Dann sind
sie redaktionelle Angebote. Gilt
besonders wenn sie wiederholt
angeboten werden.
●
Bis 500 Nutzer: Anmeldepflicht
●
Über 500 Nutzer möglich:
Genehmigungspflicht
21. Gesetzesänderungen – ante portas
Urheberrecht – Dauerbaustelle
●
●
UrhG § 52 (Bildungsprivileg)
zeitlich befristet verlängert
bis Ende 2014
●
3. Korb: verwaiste Werke;
Verfahren wenn
Rechteinhaber nicht zu
ermitteln sind
22. Neue Gesetze -
Diese Gesetze können künftig
Auswirkungen haben.
●
Arbeitnehmerdatenschutzrecht
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Betriebliche Speicherung und
Weitergabe von personen-
bezogenen Daten
●
Verlegerleistungsschutzrecht
●
Verwendung von kürzesten
Schnipseln aus Verlagsveröffent-
lichungen (Überschriften)
●
Probleme: Web-Links; RSS-Feeds
23. Kontakt
eLeDia eLearning im Dialog GmbH
Am Treptower Park 75
12435 Berlin
Telefon: 030 - 50 56 10 70
E-Mail: info@eledia.de
Web: http://eledia.de
http://moodle.de