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Pensionsreformen
im Rückblick
Infotag – Pensionen
Umstieg in das neue Pensionsrecht
ÖGB, 27.September 2012
Pensionsrecht
• Pensionsbeiträge:
• 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte
• 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte
• seit 1988 mit 22,8% stabil
• Seit 1985 wurden leistungseinschränkende
Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der
Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.
Leistungssenkende
Maßnahmen: 1980 - 1990
• Beseitigung des Grundbetrages 1984
(30 % der Bemessungsgrundlage)
• Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
der Pensionsberechnung
– in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre
• Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten
für die Ermittlung der Pensionshöhe
Leistungssenkende
Maßnahmen:
1990 - 1995
• 1992:
Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen
2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben
• 1993:
Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der
Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre
• 1993:
Umstellung der Pensionserhöhung auf die
Nettoanpassung
Leistungsverbesserungen
1990 - 1993
• Berücksichtigung der
Kindererziehungszeiten bei der
Ermittlung der Pensionshöhe
– 4 Jahre pro Kind
– deutliche Anhebung des
Ausgleichszulagenrichtsatzes
Sparpaket 1996
• Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei
vorzeitiger Alterspension
• Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug
einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der
notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5.
• Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei
vorzeitiger Alterspension wegen geminderter
Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre.
• Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97
Pensionsreform 1997
• Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des
„Rürup-Gutachtens“
• Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten
arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher
Schwerpunktsetzungen
• Maßnahmenplanung anfangs ohne
Einbindung der Sozialpartner
• Rücknahme von Vorhaben im Zuge von
Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern
7
Maßnahmen Pensionsreform 1997
(Umsetzung ab 2000 bzw. 2003)
BISLANG:
•Durchrechnungs-
zeitraum 15 Jahre
•Gestaffelte
Steigerungsbeträge
•Keine Abschläge
NEU
•Ausdehnung ab 2003 auf
18 Jahre bis 2020
•Einheitlich 2%
•Bei Antritt vor dem
Regelpensionsalter -2%
vom Steigerungsbetrag
•Max. 15% Abschläge
8
Pensionsreform 1997
• Linearisierung der Steigerungsprozentsätze
– wirksam ab dem Jahr 2000
– Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze
• Steigerungsprozentsätze bis 2000:
– 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr
– ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr
– Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt
vor/nach 56/61 Jahren
• ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von
Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ
auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus
Maßnahmen Pensionsreform 1997
• Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher
nur UV)
Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über
der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In
• Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SV
Versicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,--
bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen
• Höherbewertung von Kindererziehungszeiten
• Bildungskarenz
• Altersteilzeit
• Erleichterung der Gleitpension
• Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und
Gewerbe
10
Pensionsreform 2000
• Keine Einbindung der Sozialpartner
• Maßnahmenfestlegung gegen den
Widerstand von AN-Vertretungen und
Opposition
• Umsetzung noch bevor Maßnahmen der
letzten Pensionsreform greifen konnten
• Abschaffung der vorzeitigen AP wg.
Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund
EuGH-Urteil)
11
Maßnahmen Pensionsreform
2000
• Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen
Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf
56,5 bzw. 61,5 Jahre
(bei langer Versicherungsdauer und
Gleitpension)
• Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro
Jahr des Pensionsantritts vor dem
Regelpensionsalter
• Kürzungen bei BU- und
Invaliditätspensionen
• Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension
12
Arbeitsmarktpolitische
Begleitmaßnahmen
• Befristete Verlängerung der
Bezugsdauer AL-Geld
• Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a.
Wegfall der Verpflichtung zur
Einstellung einer Ersatzarbeitskraft
• Bonus-Malus in der ALV bei
Einstellung/Kündigung Älterer
• Frühwarnsystem bei Kündigung
Älterer
14
Pensionsreform 2003
• Weitgehende Eingriffe ins
Pensionssystem unter dem Eindruck
von „Speed kills“ und Nulldefizit
• Abschaffung aller vorzeitigen
Alterspensionen
• Drastische Leistungskürzungen
• Rücknahme von Härten nach
großflächigen Streikmaßnahmen
15
Maßnahmen der
Pensionsreform 2003
• Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen
Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension
• Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei
langer Versicherungsdauer
• Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von
15 auf 40 Jahre
• Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte
• Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%.
– Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension
• Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr
nach Pensionsantritt
• Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen
16
Abschwächende Maßnahmen
• Härteausgleichsfonds für die Jahre
2004-2006
• Verlustdeckelung: max. 10% Verlust
im Zuge der veränderten
Pensionsberechnung
• Sonderbestimmung für
Langzeitversicherte „Hacklerregelung“
17
18
Pensionsreform 2004
• Langfristige Harmonisierung
unterschiedlicher Systeme
• Inkrafttreten APG
(Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005
• Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals
Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich
das APG
• Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung
(APG, ASVG)
• Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG
19
Pensionsharmonisierung
• Leistungsorientiertes Pensionskonto als
Grundlage
• 1,78% der Bemessungsgrundlage pro
Versicherungsjahr als Leistungsanspruch
• Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe
der über das Erwerbsleben erworbenen,
aufgewerteten BGL
• 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren
und 45 Versicherungsjahren, beträgt die
Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen
Lebenseinkommens
20
Pensionsharmonisierung
• Versicherungszeiten anstatt
Unterscheidung in Ersatz- und
Beitragszeiten
• Höhere Aufwertung zurückliegender
Beitragsgrundlagen
• Höhere Bewertung von KEZ
• Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL
des AL-Geldes (92% davon für
Notstandshilfezeiten)
21
Pensionsharmonisierung
• Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre;
62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen
(anfangs 4,2%)
• Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre,
10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr
• (Weitere Verlängerung der
Ausnahmebestimmungen für
Langzeitversicherte)
22
Pensionsberechnung
(Altrecht)
• Pensionshöhe abhängig von:
– Versicherungsmonate
– Höhe der BGL
– Alter bei Pensionsantritt
• Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von
15 auf 40 Jahre bis 2028
• Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter
(4,2%/Jahr, 0,35%/Monat)
• Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform
2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%)
gedeckelt
23
Parallelrechnung
• Pensionsberechnung jeweils nach ASVG
und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus
dem Verhältnis der erworbenen
Versicherungszeiten
• Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in
Pension gehen (und vor 2005
Versicherungszeiten erworben haben)
• Entfällt, wenn weniger als 5% in einem
der beiden Systeme erworben wurden
24
Parallelrechnung - Beispiel
66,7 % ALT 33,3 % APG
APG - Pension
ALT - Pension
30 Jahre
15 Jahre30 Jahre
15 Jahre
01.01.2005 01.01.202001.01.1975
Quelle: PensionsversicherungsanstaltQuelle: Pensionsversicherungsanstalt
Problemstellungen
• Mehrere sich überlagernde
Pensionsreformen
• Pensionsberechnung individuell nicht
nachvollziehbar
• Fortführung der Parallelrechnung
über Jahrzehnte
26
Es gibt vieles,
für das es sich lohnt,
organisiert zu sein.

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Reformen Rueckblick

  • 1. Pensionsreformen im Rückblick Infotag – Pensionen Umstieg in das neue Pensionsrecht ÖGB, 27.September 2012
  • 2. Pensionsrecht • Pensionsbeiträge: • 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte • 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte • seit 1988 mit 22,8% stabil • Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.
  • 3. Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990 • Beseitigung des Grundbetrages 1984 (30 % der Bemessungsgrundlage) • Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes der Pensionsberechnung – in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre • Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten für die Ermittlung der Pensionshöhe
  • 4. Leistungssenkende Maßnahmen: 1990 - 1995 • 1992: Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen 2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben • 1993: Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre • 1993: Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung
  • 5. Leistungsverbesserungen 1990 - 1993 • Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe – 4 Jahre pro Kind – deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
  • 6. Sparpaket 1996 • Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension • Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5. • Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre. • Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97
  • 7. Pensionsreform 1997 • Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“ • Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen • Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner • Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern 7
  • 8. Maßnahmen Pensionsreform 1997 (Umsetzung ab 2000 bzw. 2003) BISLANG: •Durchrechnungs- zeitraum 15 Jahre •Gestaffelte Steigerungsbeträge •Keine Abschläge NEU •Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020 •Einheitlich 2% •Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag •Max. 15% Abschläge 8
  • 9. Pensionsreform 1997 • Linearisierung der Steigerungsprozentsätze – wirksam ab dem Jahr 2000 – Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze • Steigerungsprozentsätze bis 2000: – 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr – ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr – Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren • ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus
  • 10. Maßnahmen Pensionsreform 1997 • Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV) Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In • Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SV Versicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen • Höherbewertung von Kindererziehungszeiten • Bildungskarenz • Altersteilzeit • Erleichterung der Gleitpension • Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und Gewerbe 10
  • 11. Pensionsreform 2000 • Keine Einbindung der Sozialpartner • Maßnahmenfestlegung gegen den Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition • Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten • Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil) 11
  • 12. Maßnahmen Pensionsreform 2000 • Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension) • Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter • Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen • Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension 12
  • 13. Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen • Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld • Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft • Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer • Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer 14
  • 14. Pensionsreform 2003 • Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit • Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen • Drastische Leistungskürzungen • Rücknahme von Härten nach großflächigen Streikmaßnahmen 15
  • 15. Maßnahmen der Pensionsreform 2003 • Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension • Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer • Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre • Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte • Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%. – Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension • Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt • Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen 16
  • 16. Abschwächende Maßnahmen • Härteausgleichsfonds für die Jahre 2004-2006 • Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung • Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“ 17
  • 17. 18
  • 18. Pensionsreform 2004 • Langfristige Harmonisierung unterschiedlicher Systeme • Inkrafttreten APG (Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005 • Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG • Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG) • Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG 19
  • 19. Pensionsharmonisierung • Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage • 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch • Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL • 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens 20
  • 20. Pensionsharmonisierung • Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten • Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen • Höhere Bewertung von KEZ • Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten) 21
  • 21. Pensionsharmonisierung • Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%) • Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr • (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte) 22
  • 22. Pensionsberechnung (Altrecht) • Pensionshöhe abhängig von: – Versicherungsmonate – Höhe der BGL – Alter bei Pensionsantritt • Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028 • Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat) • Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt 23
  • 23. Parallelrechnung • Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten • Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben) • Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden 24
  • 24. Parallelrechnung - Beispiel 66,7 % ALT 33,3 % APG APG - Pension ALT - Pension 30 Jahre 15 Jahre30 Jahre 15 Jahre 01.01.2005 01.01.202001.01.1975 Quelle: PensionsversicherungsanstaltQuelle: Pensionsversicherungsanstalt
  • 25. Problemstellungen • Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen • Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar • Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte 26
  • 26. Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.