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Executive MPA des KPM
IT-Beschaffung und
Open Source Software
Samstag, 2. Juli 2016
Dr. Matthias Stürmer
Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit
Institut für Wirtschaftsinformatik
Universität Bern
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
2
Matthias Stürmer
> Seit 2013 Oberassistent an der Universität Bern und
Leiter der Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit
> 2010 bis 2013 bei EY (Ernst & Young) als Senior Consultant/Managermit
Beratung zu Open Source Software, Open Data und Social Media
> 2009 bis 2010 Business Development und Projektleiter beim Liip AG
> 2006 bis 2009 Assistent an der ETH Zürich am Lehrstuhl für Strategisches
Management und Innovation doktoriert über Zusammenarbeit zwischen
Open Source Communities und Technologie-Unternehmen
> 2000 bis 2005 Studium Betriebswirtschaft und Informatik an
Universität Bern, Lizenziatsarbeit zu Open Source Community Building
> Geschäftsleiter Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit
> Präsident tcbe.ch – ICT Cluster Bern, Switzerland
> Vorstandsmitglied Swiss Open Systems User Group /ch/open
> Mitgründer und Vorstandsmitglied Verein Opendata.ch
> Stadtrat von Bern (EVP)
Dr. Matthias Stürmer
Oberassistent,
Leiter Forschungsstelle
Digitale Nachhaltigkeit
Universität Bern
Institut für Wirtschaftsinformatik
Raum 309 (3. Stock)
Engehaldenstrasse 8
CH-3012 Bern
Telefon: +41 31 631 38 09
Mobile: +41 76 368 81 65
Tel: +41 31 631 38 79 (Sekretariat)
Twitter: @maemst
matthias.stuermer@iwi.unibe.ch
www.digitale-nachhaltigkeit.unibe.ch
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
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Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit
Team von 8 Mitarbeitenden und 3 Doktoranden
Forschung, Lehre und Beratung zu
> Open Source Software: Community Governance,
Business Models, Maturitätsmodelle etc.
> Open Data: Open Data Apps, Interaktive
Visualisierung, Open Aid, Linked Open Data etc.
> Open Government: Transparenz und Partizipation,
Impact Models, Participatory Apps etc.
> ICT-Beschaffungen: Agile Software-Entwicklung,
Requirements Engineering, Herstellerabhängigkeiten,
freihändige Vergaben, WTO-Regeln etc.
> Digitale Nachhaltigkeit: Theorie, Kriterien etc.
www.digitale-nachhaltigkeit.unibe.ch
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
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Agenda
1. Einführung öffentliche Beschaffung
2. Freihänder bei IT-Beschaffungen
3. Einführung Open Source Software
4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source
5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
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Beschaffungen bei der öffentlichen Hand
vs. in der Privatwirtschaft
vs.
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
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Ziele des öffentlichen Beschaffungsrechts
1. Wirtschaftlichkeit ist das Hauptziel
jeder Beschaffung.
2. Die Gleichbehandlung der Anbieter
verbietet die Bevorzugung von „Lieb-
lingsanbietern“ oder Ortsansässigen.
3. Um Wirtschaftlichkeit und Gleich-
behandlung zu erreichen, soll in
Beschaffungen der Wettbewerb spielen.
4. Transparenz bedeutet: Die Spielregeln
sind im Voraus bekannt, und jeder
Beschaffungsentscheid ist dokumentiert
und nachvollziehbar. Das Verfahren,
insbesondere die Angebote, sind
vertraulich.
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E-Government in der Schweiz
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Ziele der Beschaffung in der
Privatwirtschaft
1. Wirtschaftlichkeit ist das Hauptziel
jeder Beschaffung.
2. Die Gleichbehandlung der Anbieter
verbietet die Bevorzugung von „Lieb-
lingsanbietern“ oder Ortsansässigen.
3. Um Wirtschaftlichkeit und Gleich-
behandlung zu erreichen, soll in
Beschaffungen der Wettbewerb spielen.
4. Transparenz bedeutet: Die Spielregeln
sind im Voraus bekannt, und jeder
Beschaffungsentscheid ist dokumentiert
und nachvollziehbar. Das Verfahren,
insbesondere die Angebote, sind
vertraulich.
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Rechtsgrundlagen
*BöB = Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen; VöB = Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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E-Government in der Schweiz
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Verfahrensarten
Die Vergabestelle muss eine von vier Verfahrensarten wählen:
1. Das freihändige Verfahren ist nur bei geringen Auftragswerten, bei
fehlendem Wettbewerb oder anderen Ausnahmen möglich. Die Vergabe
erfolgt frei und ohne formelles Verfahren.
2. Das Einladungsverfahren ist nur bei mittleren Auftragswerten möglich.
Mindestens 3 Anbieter werden anhand eines Pflichtenhefts zur
Offertenabgabe eingeladen. Zuschlag erhält das Angebot, das die Kriterien
am besten erfüllt.
3. Das offene Verfahren ist bei jedem Auftragswert möglich. Es verläuft wie
das Einladungsverfahren, aber der Auftrag wird öffentlich ausgeschrieben
und jedermann kann ein Angebot einreichen.
4. Das selektive Verfahren (zweistufiges Verfahren) ist auch bei jedem
Auftragswert möglich. Wie das offene Verfahren, aber Vergabestelle wählt in
einem Zwischenschritt die geeignetsten Anbieter aus und lässt nur diese zur
Angebotsabgabe zu.
Quelle: Skript Thomas Fischer KAIO
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E-Government in der Schweiz
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Kriterien zur Bestimmung der
Verfahrensart
> Zeitbedarf
> Bearbeitungsaufwand intern / extern
> Einschränkbarkeit der Anzahl zu prüfender Angebote
> Beschwerderisiken
> Akzeptanz bei Nichtberücksichtigung
> Kenntnisse des Marktes bzw. der potenziellen Anbietenden
> Aufwand für die Anbietenden
> Planbarkeit, Führbarkeit
Quelle: Leitfaden Beschaffung Kanton Bern
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Schwellenwerte beim Bund
Bau
WTO
WTO
(nur gewisse DL)
WTO
(ohne Militär)
Dienstleistungen Güter
Ausschreibung
/ Rechtsschutz
Einladung
Freihändig
Ausschreibung
8.7 Mio*
2 Mio
230’000** 230’000**
150’000 150’000
50’000
*SBB: 8 Mio **SBB: 640’000
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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E-Government in der Schweiz
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Schwellenwerte im Kanton Bern
> Kanton, kantonale Anstalten, öffentlich-rechtliche Körperschaften mit kantonaler Beteiligung
> Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Telekommunikation +
kantonale Beherrschung und/oder Konzessionierung
> Private, die mit mehr als 50% vom Kanton und/oder Bund subventioniert werden
(Ausnahme: überwiegende kommunale Subventionen)
Quelle: Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern, August 2013
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E-Government in der Schweiz
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Grundauftrag und Option
…. wird grundsätzlich
wie vereinbart bezogen
… wird nur bei Bedarf
bezogen (keine Bezugs-
pflicht!)
Grundauftrag Option
2‘000 Stunden bis Ende 2017 500 Stunden bis Mitte 2018
> Massgebend für den Beschaffungswert sind Grundauftrag + Option.
> Grundauftrag + Option sind in den Ausschreibungsunterlagen
abzubilden.
> Optionen können in inhaltlicher und/oder in zeitlicher Hinsicht
vorgesehen werden.
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Lose und Teilangebote
Los 1
Los 2Los 3
Los 4
Lose Teilangebote
Teil-
angebot
> Die einzelnen Lose und die jeweiligen Vergabebedingungen sind
in der Ausschreibung bekannt zu geben.
> Lose können zum Beispiel nach Art oder Fachgebiet sowie räumlich
oder mengenmässig aufgeteilten Leistungen gebildet werden.
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Beschwerdeverfahren
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Nicht der Billigste gewinnt, sondern das
wirtschaftlich günstigste Angebot
Evaluation erfolgt durch die
> Bewertung der einzelnen Zuschlags-/Qualitätskriterien:
— Punkte für jedes Zuschlags-/Qualitätskriterium
— Gewichtung der einzelnen Kriterien untereinander
> Bewertung der Preiselemente:
— Bewertung der einzelnen Preiselemente oder des Gesamt-
preises (Kauf, Wartung, Dienstleistungen, Optionen, etc.)
> sowie die Gewichtung des Preises im Verhältnis zu den
Zuschlags- / Qualitätskriterien
⇒ Zuschlag erhält das Angebot, das die meisten Punkte (Qualität und
Preis) erreicht = wirtschaftlich günstigstes Angebot
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Eignungs- vs. Zuschlagskriterien
> Eignungskriterien (EK) messen die Eignung des Anbieters, den
Auftrag auszuführen. Beispiele:
— Erfahrung im fraglichen Tätigkeitsbereich, Referenzen
— Verfügbarkeit von genügend ausgebildetem Supportpersonal
— Finanzielle Stabilität (gemäss den Kennzahlen im Geschäftsbericht)
> Technische Spezifikation (TS) sind MUSS-Anforderungen an das
Angebot
> Zuschlagskriterien (ZK)
messen das Mass, in dem
die angebotene Leistung
das Bedürfnis der
Vergabestelle befriedigt.
Quelle: Skript Thomas Fischer KAIO
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E-Government in der Schweiz
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Eigenschaften der Kriterien
EK, TS und ZK müssen…
> sachbezogen sein.
— D.h. in einem rationalen Zusammenhang zum Beschaffungsgegen-
stand stehen: Unsinnige oder sachfremde Kriterien (z. B. „nur
Unternehmen mit weniger als 100 Angestellten“) sind unzulässig.
> die Grundsätze des Beschaffungsrechts nicht verletzen.
— Z.B. diskriminierende Kriterien („nur Schweizer Anbieter“) sind
verboten.
> einigermassen klar und objektiv beurteilbar sein.
— Zu vage Kriterien („Gesamteindruck“, „Qualität“) sind willkürlich.
Akzeptabel sind eher subjektive Kriterien allenfalls bei Leistungen mit
künstlerischem oder ästhetischem Charakter.
Quelle: Skript Thomas Fischer KAIO
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Bewertung des Preises:
Linear-ungekürztes Preismodell
> Der Anbieter mit dem tiefsten Preis erhält die Maximalpunktzahl.
Der Anbieter mit dem höchsten Preis erhält 0 Punkte. Die
Punktevergabe erfolgt linear.
> Beispiel: Maximalpunktezahl 1000 Punkte für den Preis
Preis Anbieter 1: 100’000Fr. -> 667 Punkte
Preis Anbieter 2: 75’000Fr. -> 833 Punkte
Preis Anbieter 3: 50’000Fr. -> 1000 Punkte (tiefster Preis)
Preis Anbieter 4: 200’000Fr. -> 0 Punkte (höchster Preis)
Preis Anbieter 5: 150’000Fr. -> 333 Punkte
> Dieses Bewertungsmodell ist nicht zu empfehlen!
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Problematik
linear-ungekürztes Preismodell
Maximal 5000 Punkte für den Preis
— Lieferant A CHF 500‘000 5000 Punkte
— Lieferant B CHF 510’000 2500 Punkte
— Lieferant C CHF 520‘000 0 Punkte
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Bewertung des Preises:
Linear-gekürztes Preismodell
Bewertung der Kriterien mit Wertebereich:
> Grundsätzlich erhält der jeweils beste Wert pro
Bewertungskriterium aller eingereichten Offerten die höchste
Punktzahl (100%).
> Alle Werte, die in der Brandbreite von z.B. 50% liegen, erhalten
Punkte (lineare Interpolation zwischen 100% und 150%).
> Alle Werte, die den besten Wert um mehr als 50% überschreiten,
erhalten 0 Punkte (keine Minuspunkte für Überschreitung des
Wertes von 50%).
( Pmax – P )
Punkte = M * –––––––––––
( Pmax – Pmin )
M = Maximale Punktezahl
P = Preis des zu bewertenden Angebots
Pmin = Preis des tiefsten zulässigen Angebots
Pmax = Preis, bei welchem die Preiskurve den
Nullpunkt schneidet
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Beispiel linear-gekürztes Preismodell
Maximal 5000 Punkte für den Preis
Schnittpunkt CHF 750‘000
(150% des günstigsten Angebots)
— Lieferant A CHF 500‘000.00 5000 Punkte
— Lieferant B CHF 510’000.00 4800 Punkte
— Lieferant C CHF 520‘000.00 4600 Punkte
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Unterschiedliche
Preis-Bewertungsmodelle
Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
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Agenda
1. Einführung öffentliche Beschaffung
2. Freihänder bei IT-Beschaffungen
3. Einführung Open Source Software
4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source
5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
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Ausschreibungsplattform simap.ch
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E-Government in der Schweiz
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Auswahl der Voraussetzungen für das
freihändige Verfahren (Art 13, Abs 1, VöB)
a) Im offenen oder selektiven Verfahren ging kein Angebot ein
oder niemand erfüllt Eignungskriterien
b) Untereinander abgestimmte Angebote
c) Technische oder künstlerische Besonderheiten des
Auftrages, Schutz des geistigen Eigentums, oder es gibt
keine angemessene Alternative
d) Unvorhersehbare Ereignisse erfordern äusserste Dringlichkeit
e) […]
f) Zusätzliche Leistungen (Ergänzung, Erweiterung)
g) […]
Quelle: VöB http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950538/index.html#a13
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SRF Rundschau zu IT-Beschaffungen
Link: http://www.srf.ch/news/schweiz/it-projekte-milliarden-ohne-ausschreibung
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Quelle: http://www.computerworld.ch/news/it-branche/artikel/das-system-freihaender-viel-optimierungspotenzial-70184/
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www.beschaffungsstatistik.ch
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IT- und CT-Projekte auf simap.ch
Common Procurement Vocabulary (CPV)
Information Technology:
> 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
> 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
> 51600000 Installation von Computern und Büromaschinen
> 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Communication Technology:
> 32000000: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmelde-anlagen und Zubehör
> 35700000: Militärische elektronische Systeme
> 45314000: Installation von Fernmeldeanlagen
> 48219700: Kommunikationsserversoftwarepaket
> 48500000: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
> 50330000: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
> 51300000: Installation von Kommunikationsgeräten
> 64200000: Fernmeldedienste
> 71316000: Beratung in der Fernmeldetechnik
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Anzahl monatliche Zuschläge total
Quelle: Publikationen auf simap.ch
Durchschnitt: 455.75 Zuschläge / Monat seit 2015
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Anzahl monatliche IT-Zuschläge
Durchschnitt: 50.56 IT-Zuschläge pro Monat seit 2015
Quelle: Publikationen auf simap.ch (IT: Filterung nach CPV Codes 48****, 72****, 516***, 302***)
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Anzahl monatliche IT-Freihänder
Quelle: Publikationen auf simap.ch (IT: Filterung nach CPV Codes 48****, 72****, 516***, 302***)
Durchschnitt (seit 2015): 20.19 IT-Freihänder pro Monat
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Anteil monatliche Anzahl Freihänder zu
Zuschläge insgesamt
Quelle: Publikationen auf simap.ch
Durchschnitt (seit 2015): 12.96% aller Zuschläge sind Freihänder
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Anteil Anzahl IT-Freihänder zu
IT-Vergaben
Quelle: Publikationen auf simap.ch (IT: Filterung nach CPV Codes 48****, 72****, 516***, 302***)
Durchschnitt (seit 2015): 40.45% aller IT-Zuschläge sind Freihänder
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E-Government in der Schweiz
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Fazit simap.ch Analyse
1. Steigende Anzahl Zuschläge
2. Anteil von nicht-IT-Freihändern beträgt durchschnittlich 12.96%
3. Anteil der nicht-IT-Freihänder ist tendenziell sinkend
4. 2/5 der IT-Zuschläge erfolgt freihändig (40.45%)
5. Tendenz der IT-Freihänder bei IT-Zuschläge weitgehend konstant
Methodische Hinweise:
> Zur Zeit auf Basis der Zuschläge, eigentlich sollte auf Basis Projekte berechnet werden
> Zahlen umfassen Bundesverwaltung, Kantone, Gemeinden, öffentliche Betriebe etc.
> Zahlen auf simap.ch sind nur die Spitze des Eisbergs
> Wegen Optionen und fehlenden Preisangaben sind Beträge der Zuschläge ungenau
(deshalb ist Transparenz bei Verträgen entscheidend)
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Noch nicht erfasst:
«Offene» Produkte-Ausschreibungen
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E-Government in der Schweiz
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Hersteller- vs. Produkte-Abhängigkeit
Welche Abhängigkeiten gibt es in der Informatik?
1. Rechtliche Abhängigkeiten: Urheberrecht, Verträge,
Lizenzbedingungen
2. Knowhow-Abhängigkeiten: Wissen wie was zusammenhängt
3. Technische Abhängigkeiten: Schnittstellen, Datenformate etc.
4. Organisatorische Abhängigkeiten: Gewohnheiten der
Mitarbeitenden
Von wem/was ist die Behörde tatsächlich abhängig?
> Software-Produkt: Knowhow-Abhängigkeiten,
technische Abhängigkeiten, organisatorische Abhängigkeiten
> Hersteller: rechtliche Abhängigkeiten, psychologische Abhängigkeiten
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E-Government in der Schweiz
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Ein Löungsansatz:
Einsatz von Open Source Software
Open Source Software Proprietäre Software
Kunde
Produkt
Kunde
Produkt
Anbieter
Anbieter Anbieter
Anbieter
Abhängigkeit Abhängigkeit
AbhängigkeitWechsel möglich
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Agenda
1. Einführung öffentliche Beschaffung
2. Freihänder bei IT-Beschaffungen
3. Einführung Open Source Software
4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source
5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
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Historische Entwicklung
> 1983 gründet Richard Stallman das GNU
(GNU’s Not Unix) Projekt: Entwicklung eines
freien, UNIX-ähnlichen Betriebssystem
> 1985 Gründung der gemeinnützigen
Stiftung Free Software Foundation (FSF)
> 1989 die GNU General Public License
(GNU GPL)
> 1991 zweite Version der GNU GPL (GPLv2)
> 1991 GNU Library General Public License
(GNU LGPL)
> 2007 Veröffentlichung GPLv3
Richard Stallman, Gründer der
Free Software Foundation und
Hauptautor der GNU GPL
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Free Software
Definition von Freier Software:
> Freiheit 0: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
> Freiheit 1: Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
> Freiheit 2: Das Programm zu verbreiten.
> Freiheit 3: Das Programm zu verbessern und diese
Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die
Gemeinschaft zu erzeugen.
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E-Government in der Schweiz
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Open Source Software
Was ist Open Source Software?
Ein Software-Produkt wird als Open Source Software
bezeichnet, wenn es unter einer der rund 70 Lizenzen
veröffentlicht ist, welche durch die Open Source
Initiative (OSI, www.opensource.org) abgesegnet sind.
Eine Open Source Lizenz beinhaltet immer folgendes:
1. Die Software darf beliebig eingesetzt werden.
2. Der Quelltext der Software ist zugänglich.
3. Die Software darf beliebig kopiert und verbreitet werden.
4. Die Software darf verändert und der veränderter Form
weitergegeben werden.
Quelle: http://www.opensource.ch/oss-knowhow/details/kbarticle/open-source-software-im-geschaeftskritischen-einsatz/
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E-Government in der Schweiz
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Häufige Missverständnisse
> „Open Source ist gratis.“
Ja im Sinne des Lizenzpreises, Nein beim professionellen Betrieb.
> „Für Open Source Software gibt es keinen Support.“
Falsch, weltweit gibt es tausende von Open Source Dienstleistern und in
der Schweiz listet www.ossdirectory.ch aktuell 159 Firmen.
> „Niemand haftet für Fehler in Open Source Software.“
Falsch, mit Service Level Agreement (SLA) oder Subscription von einem
Open Source Anbieter kann Haftung und Gewährleistung von Open Source
Produkten sichergestellt werden.
> „Meine Entwicklungen muss ich immer allen freigeben.“
Nein, nur bei AGPL, GPL und LGPL Code und auch dann nur an
denjenigen, der das Binary erhält.
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E-Government in der Schweiz
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Open Source Lizenzen
Drei Kategorien von Open Source Lizenzen
> Starkes Copyleft: Affero GPL, GNU General Public License GPL
> Schwaches Copyleft: GNU Lesser General Public License und
Mozilla Public License MPL
> Permissive Lizenzen: Berkley Software Distribution BSD, MIT
License, Apache Software License
Dual Licensing
> Urheber kann Software beliebig lizenzieren
> Veröffentlichung identischer Software unter zwei unterschiedlichen
Lizenzen, typischerweise GPL und eine proprietäre Lizenz
> Z.B. MySQL, Magnolia, Asterisk, Qt, Berkley DB
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E-Government in der Schweiz
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Copyleft
> Wortspiel: Copyright vs. Copyleft
> Enthalten in: GNU GPL
> Wahrung der Freiheit als grundlegende Idee:
Freie Software bleibt für immer Freie Software
> Vorgabe: Veränderte Software muss unter
gleichen Bedingungen freigegeben werden
> Viraler Effekt: alle abgeleiteten Werke werden
von Copyleft «infiziert»
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Open Source Lizenzen
Quelle: http://www.opensource.ch/oss-knowhow/details/kbarticle/open-source-software-im-geschaeftskritischen-einsatz/
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E-Government in der Schweiz
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Einsatz von Open Source Software
> 1) Einsatz ohne professionellen Support
— OSS gratis aus dem Internet runterladen und installieren
— Vorteile: niedrige Kosten, rasche Umsetzung
— Nachteile: kein garantierter Support, keine Haftungsansprüche
> 2) Einsatz mit internem Support
— Internes Knowhow aufbauen und Ressourcen bestimmen
— Vorteile: hohe Flexibilität, keine Anbieterabhängigkeiten
— Nachteile: hohe Investitionen, interne Fixkosten für Mitarbeitende
> 3) Einsatz durch externen Anbieter
— Subscriptions und Wartungs- und Supportverträge mit Externen
— Vorteile: Verbindlichkeiten, Absicherung „gegen oben“
— Nachteile: externe Kosten, Abhängigkeiten zu Anbietern
Quelle: http://www.opensource.ch/oss-knowhow/details/kbarticle/open-source-software-im-geschaeftskritischen-einsatz/
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E-Government in der Schweiz
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Geschäftsmodelle mit Open Source
1. Software-Entwicklung als Auftrag oder Werkvertrag
2. Verkauf von Service Level Agreement (SLA) oder Subscriptions
für Support, Haftung, Gewährleistung, Hardware-Kompatibilität etc.
(Red Hat, SUSE etc.)
3. Ergänzung zu Software- und Hardware Produkten (IBM etc.)
4. Nutzung im Rahmen von Software as a Service (Cloud)
5. Multiple Licensing: Verkauf von Rechten über die OSS Lizenz
hinaus (z.B. Verzicht auf Copyleft)
6. Verkauf von Werbung (Google, Facebook, Twitter etc.)
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Hohe Modularität
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Weniger Herstellerabhängigkeit
Top 10 Firmen, die vom 02.09.2013 bis 07.12.2014 zur
Linux Kernel Entwicklung beigetragen haben:
Quelle: Linux Foundation, February 2015 „Linux Kernel Development How Fast is it Going, Who is Doing It,
What Are They Doing and Who is Sponsoring the Work“
http://www.linuxfoundation.org/publications/linux-foundation/who-writes-linux-2015
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Nachhaltige Software-Entwicklung
Quelle: Björn Lundella, Brian Lings, Anna Syberfeldt 2011 “Practitioner perceptions of Open Source software in the
embedded systems area” The Journal of Systems and Software 84, p. 1540– 1549
Bild: „Airbus A380“ von Dmitry A. Mottl - Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons
„There are many systems still being
maintained after 30 years. In some
parts of this sector life-cycles are even
longer, with 70 years not being
uncommon for avionics.“
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E-Government in der Schweiz
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Forking von Open Source Projekten
> Versagen der Communitiy Governance
> Abspaltung eines Teils der Community in neuen Entwicklungszweig
> Damoklesschwert des Open Source Entwicklungsmodells
Forking-Beispiele:
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Fork-Beispiel
Apache OpenOffice/LibreOffice
Jonas Gamalielsson, Björn Lundell: Sustainability
of Open Source software communities beyond a
fork: How and why has the LibreOffice project
evolved? Journal of Systems and Software 2014
Figure: Number of committers (number in area) and
commits per committer (color of area) for different
project combinations
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Informationsplattform zu Open Source
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OSS Directory
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OSS Firma
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OSS Referenz
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OSS Produkt
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Open Source Studie Schweiz 2015
> Alle 3 Jahre im Auftrag von swissICT
und CH Open
> Ausgeführt durch Forschungsstelle
Digitale Nachhaltigkeit Universität Bern
> Finanziert durch ISB, educa.ch, Kanton
Bern und OSS Anbieter
> Genau 200 CEOs, CTOs, CIOs etc.
haben alle Fragen beantwortet
> Rund 20 Fachartikel und
Praxisbeispiele enthalten
Quelle: http://www.ch-open.ch/oss2015
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Einsatzgründe für Open Source Software
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E-Government in der Schweiz
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Hinderungsgründe beim Einsatz
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E-Government in der Schweiz
64
OSS-Strategie der Bundesverwaltung
> Publikation: 15.03.2005 durch ISB
> Geplante Massnahmen gemäss Aktionsplan:
— Standardisierung von Open Source Produkten
— OSS-Referenzlösungen für E-Government Projekte
— Erfahrungsaustausch und Kommunikation innerhalb
der Bundesverwaltung (inkl. jährliche Konferenz)
— Überwachung der Umsetzung der OSS-Strategie
— Web-Plattform innerhalb der Bundesverwaltung zum
Informations- und Erfahrungsaustausch
— OSS-Ausbildungsangebote und –Zertifizierungen
— TCO-Modell zur Analyse der Kosten von OSS vs.
proprietäre Software
— OSS-Referenz-Client der Bundesverwaltung
Quelle: http://www.isb.admin.ch/themen/strategien/00745/00750/
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65
Ausländische Beschaffungsleitfäden
zu Open Source Software
Quellen: https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78962/ICT-Advice-Note-Procurement-of-Open-Source.pdf
http://www.finance.gov.au/files/2012/04/AGuidetoOpenSourceSoftware.pdf
https://joinup.ec.europa.eu/sites/default/files/24/ac/83/OSS-procurement-guideline%20-final.pdf
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E-Government in der Schweiz
66
Open Source by default in UK
> “Where appropriate, government will
procure open source solutions.
When used in conjunction with
compulsory open standards, open
source presents significant
opportunities for the design and
delivery of interoperable solutions.”
> “Ensure a level-playing field for open
source software. Demonstrate an
active and fair consideration of
using open source software – taking
account of the total lifetime cost of
ownership of the solution, including
exit and transition costs.”
Quelle: https://www.gov.uk/service-manual/making-software/open-source.html
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E-Government in der Schweiz
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Rahmenverträge mit
Open Source Anbietern in Schweden
> Verwaltung hat einen kompetenten
Ansprechspartner für Vielzahl von
Open Source Produkten
> Verwaltung erhält
Beschaffungssicherheit und
Anleitung für Vorgehen
> Rahmenvertrag deckt Urheberrecht,
Haftung, Gewährleistung etc. ab
> Beschaffungen von Open Source
durch Mini-Tenders werden für
Verwaltung einfach
Quelle: http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/2013/04/oss-rahmenvertraege/
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E-Government in der Schweiz
68
Weitere Informationsquellen zu
Open Source Software
> Schweizer Open Source Plattform: www.opensource.ch
> Verzeichnis von Firmen, Referenzen, Produkten und Kunden:
www.ossdirectory.ch
> Verein zur Förderung von Open Source in der Schweiz:
www.ch-open.ch
> Informationen über Open Source Projekte: www.openhub.net
> Open Source Alternativen: www.alternativeto.net
> Auswahl von OSS Programmen für Windows (in deutsch):
www.opensource-dvd.de
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E-Government in der Schweiz
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Agenda
1. Einführung öffentliche Beschaffung
2. Freihänder bei IT-Beschaffungen
3. Einführung Open Source Software
4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source
5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
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E-Government in der Schweiz
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Total Cost of Ownership (TCO)
Quelle: http://www.business.govt.nz/procurement/pdf-library/agencies/guides-and-tools/guide-total-cost-ownership.pdf
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E-Government in der Schweiz
71
Beispiel einer TCO-Berechnung
Quelle: http://www.business.govt.nz/procurement/pdf-library/agencies/guides-and-tools/guide-total-cost-ownership.pdf
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E-Government in der Schweiz
72
TCO bei Open Source Migrationen
Quelle: http://www.itmagazine.ch/Artikel/55166/Mehr_Geld__im_Portemonnaie__und_weniger__Sorgen_im_Gepaeck.html
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PostgreSQL vs. Oracle
Quelle: http://www.enterprisedb.com/products-services-training/products/postgres-plus-advanced-server/advanced-server-tco
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alternativeTo www.alternativeto.net
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75
LibreOffice www.libreoffice.org
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Fortschritt der Open Source Alternativen
Zeit
Funktionalität
Kundenanforderungen
z.B. für Büroautomation
oder Datenbanken
Heute
Proprietäres Produkt
z.B. Microsoft Office,
Oracle Datenbank
Vor 10 Jahren
Open Source Produkt
z.B. LibreOffice oder
PostgreSQL
Quelle: Diagramm von Clayton M. Christensen „The Innovator's Dilemma“ (1997) angepasst an den Open Source Kontext
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E-Government in der Schweiz
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Italienisches Militär spart 26-29 Mio. EUR
mit LibreOffice Migration
Quelle: https://joinup.ec.europa.eu/community/osor/news/italian-military-save-26-29-million-euro-migrating-libreoffice
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E-Government in der Schweiz
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Nantes migriert zu LibreOffice und zahlt
EUR 200’000 für Weiterentwicklung
Quelle: https://joinup.ec.europa.eu/node/150244
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79
Kleine Features erweitern auf
www.bountysource.com
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E-Government in der Schweiz
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Collective Action Problem lösen
> Übliche Probleme bei OSS:
— Wichtige Features fehlen
— Benutzerfreundlichkeit ungenügend
— Schulungs- und Marketingmaterial nicht professionell
> Alle brauchen das, aber kein Anwender ist bereit, alleine grosse
Investitionen in ein OSS Produkt zu tätigen
> Bündelung der Ressourcen ermöglicht grössere
Programmierungen und andere Arbeiten
> Kritische Masse durch Zusammenschluss von wichtigen
institutionellen Anwendern schaffen
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E-Government in der Schweiz
81
Gemeinsame Weiterentwicklung von
Open Source Software
Varianten:
> Erweiterung einer bestehenden Open Source Lösung
> Gemeinsame Entwicklung einer neuen Open Source Lösung
Vorteile:
> Kosten der Weiterentwicklung können aufgeteilt werden
> Alle haben uneingeschränktes Nutzungsrecht der Software
> Weiterentwicklung kann auf verschiedene Firmen verteilt werden
Herausforderungen:
> Grosser Koordinationsaufwand
> Möglicherweise wenig Firmen die Dienstleistungen dafür anbieten
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E-Government in der Schweiz
82
Beispiel Weiterentwicklung LibreOffice
> Ziel war bessere Interoperabilität von
LibreOffice mit Microsoft Word
> Städte München, Freiburg i.B., Leipzig,
Jena, Bundesgericht, ISB und Kt. Waadt
finanzierten total EUR 140’000 exkl. MWSt.
> Dazu 5 Use Cases ausgewählt und
Spezifikation verfasst, publiziert auf
Website und in entsprechenden News-
Kanälen
> 2 Angebote eingegangen (Lanedo und
SUSE), Use Cases auf beide Firmen
verteilt, im Sommer 2013 abgeschlossen
Quelle: Open Source Business Alliance Working Group Office Interoperability
http://www.osb-alliance.de/working-groups/wg-office-interoperability
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E-Government in der Schweiz
83
Finanzierung
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E-Government in der Schweiz
84
OpenLayers 3 Co-Finanzierung
durch swisstopo
Quelle: https://www.ch-open.ch/fileadmin/user_upload/events/sikossforum2014/06-C-Moullet-OpenLayers.pdf
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E-Government in der Schweiz
85
E-Government Lösung CAMAC
> Open Source Baugesuchsverwaltung von 8 Schweizer Kantonen
> www.camac.ch
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86
Institutionalisiertes Crowdfunding
Phase 1: Initialisierung
a) Interesse und Wille von professionellen Open Source Nutzern wecken
b) Anforderungen zusammentragen und mit Entwicklern diskutieren
c) Resultat: Spezifikation zur gemeinsamen Weiterentwicklung verfassen
Phase 2: Finanzierung
a) Spezifikation publizieren als RfP, Firmen für Offerten einladen
b) Evaluieren der Angebote und Auswahl treffen
c) Resultat: Finanzierung des notwendigen Betrags gemeinsam aufteilen
Phase 3: Umsetzung
a) Projektmanagement festlegen, Verträge unterzeichnen, loslegen
b) Tests bei den Nutzern durchführen, Entwicklung abschliessen
c) Resultat: Neuen Source Code publizieren, in OSS Projekt integrieren
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87
Agenda
1. Einführung öffentliche Beschaffung
2. Freihänder bei IT-Beschaffungen
3. Einführung Open Source Software
4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source
5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
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88
BBL Merkblatt
«Software-Ausschreibungen»
«Software-Ausschreibungen: Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs»
Quelle:
https://www.bkb.admin.ch/dam/bkb/de/dokumente/Hilfsmittel/Merkblaetter/13_Merkblatt_Software_Ausschreibungen_inkl_%20IT_ABG_und_Pfli
chtenheftbeilage.pdf.download.pdf/13_Merkblatt_Software_Ausschreibungen_inkl_%20IT_ABG_und_Pflichtenheftbeilage.pdf
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E-Government in der Schweiz
89
BBL Merkblatt
«Software-Ausschreibungen»
Grundsätzliche Vorgaben gemäss BBL Merkblatt:
1. Anbieter von Open-Source und Closed-Source bzw.
proprietärer Software sowie von Mischformen sollen
gleiche Chancen haben, einen öffentlichen Auftrag
zu erhalten
2. Vergabestelle darf Technologien, Produkte und
Hersteller nur dann vorgeben bzw. ausschliessen,
wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen und
schriftlich festgehalten sind
3. Vorgegebenen Schnittstellen und Dateiformate
basieren soweit möglich sowie technisch und
wirtschaftlich sinnvoll auf offenen, frei
zugänglichen Spezifikationen und Standards
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
90
BBL Merkblatt
«Software-Ausschreibungen»
Aussagen zu Open Source Software:
> Die OSS-Lizenz allein kostet die beschaffende
Stelle in der Regel nichts und ist für sich allein daher
auch nicht beschaffungsrelevant.
> Kosten und damit Beschaffungsrelevanz
entstehen erst, wenn bei einem Anbieter
Dienstleistungen (bspw. Beratung, Integration,
Anpassungen, Schulungen, Weiterentwicklung,
Betrieb, Wartung etc.) für bestimmte OSS
eingekauft werden oder OSS zusammen mit andern,
kostenpflichtigen Software- Komponenten und/oder
Dienstleistungen eingekauft wird.
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
91
«SIK Checkliste für
Beschaffung von Open Source»
> Ziel ist die bessere Berücksichtigung
von Open Source Software bei der
Beschaffung von IT
> Erabeitet 2015 durch die Arbeitgruppe
Open Source Software der
Schweizerischen
Informatikkonferenz (SIK)
> Mit Rückmeldungen von
Behördenstellen, Beschaffungsjuristen
und Open Source Experten
Quelle: http://www.ossdirectory.com/oss-knowhow/details/kbarticle/sik-checkliste-fuer-beschaffung-von-open-source-software/
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E-Government in der Schweiz
92
1. Voranalyse/Konzeption
> Ist genügend Verständnis über das Open Source
Entwicklungsmodell vorhanden?
— Unterschiedliche Open Source Lizenzen
— Geschäftsmodelle von Open Source Anbietern
— Leistungen von Service Level Agreements etc.
> Sind bestehende Open Source Lösungen geprüft worden?
— OSS kann ohne Ausschreibung genutzt werden (interne Realisierung)
— OSS Directory: www.ossdirectory.com
— AlternativeTo: www.alternativeto.net
> Welcher Funktionsumfang wird tatsächlich benötigt?
— Tendenz zur Beschaffung von zu hohem Leistungsumfang
— Open Source Alternativen sind meistens Ausreichend
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E-Government in der Schweiz
93
2. Kriterien die verhindern, dass
Open Source ausgeschlossen wird
> Sind die Beschaffungsunterlagen funktional verfasst ohne
Vorgabe von proprietären Produkten?
— Vorgaben von proprietären Produkten (Microsoft Sharepoint, SAP etc.)
schliessen OSS Anbieter aus
— Folge davon sind verstärkte Abhängigkeiten, Förderung von
Monopolstellungen, Einschränkung von Wettbewerb und Innovation
eingeschränkt, langfristig Zunahme der Informatikkosten
— Vorgabe von OSS Lösungen kann sinnvoll sein, denn sie kann von
allen kompetenten Dienstleistern angeboten werden
> Besteht ein Hinweis, dass auch Open Source Software
angeboten werden kann?
— AGBs von Bund und SIK lassen Beschaffung von OSS zu
— Hinweis sinnvoll, dass Lösungen basierend auf OSS zugelassen sind
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E-Government in der Schweiz
94
2. Kriterien die verhindern, dass
Open Source ausgeschlossen wird
> Sind Subunternehmer und Bietergemeinschaften zugelassen?
— Viele der guten OSS Entwickler sind selbständig oder in kleinen Firmen
— Ausschreibungen sollten Subunternehmer oder Konsortium zulassen
> Sind Firmengrösse und Referenzen nicht zu hoch vorgegeben?
— OSS Anbieter sind tendenziell kleiner als proprietäre Hersteller
— OSS Lösungen sind (wegen Abhängigkeiten) meist weniger verbreitet
— Um OSS Anbieter nicht indirekt auszuschliessen sollten bei
Eignungskriterien nicht unnötig hohe Anforderungen an Firmengrösse,
Mitarbeiterzahl, Referenzen, installierte Versionen etc. gestellt werden
— Auch bei Grossunternehmen sind nur wenige Mitarbeitende fürs Projekt
zuständig
— Bei Grossunternehmen ist Mitarbeiterfluktuation meist höher und
Identifikation oft niedriger als bei kleinen Firmen
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E-Government in der Schweiz
95
3. Kriterien, welche die Eigenschaften
von Open Source berücksichtigen
> Wird die Lieferung der Software unter einer Open Source
Lizenz in der technischen Spezifikation vorgegeben bzw.
wird Open Source als Zuschlagskriterium bemessen?
— OSS darf uneingeschränkt und kostenlos verwendet und kopiert werden
— OSS erlaubt vollständigen Zugang zum Quellcode und das Recht
diesen zu verändern  Möglichkeit selber oder im Auftrag an Dritte
Software zu auditieren, korrigieren, anzupassen und weiterzuentwickeln
— Vorgabe als TS oder Bewertung als ZK ist sinnvoll und erlaubt
— Z.B. OSS als ZK bei GEVER-Ausschreibung Kt. Bern:
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E-Government in der Schweiz
96
3. Kriterien, welche die Eigenschaften
von Open Source berücksichtigen
> Werden „Open Source Kompetenzen“ des Anbieter als
Eignungskriterium vorgegeben?
— Wenn OSS beschafft werden soll machen Open Source Kompetenzen
des Anbieters als Eignungskriterium Sinn
> Besteht Zugang zum vollständigen Quellcode der offerierten
Software-Lösung?
— Zugang zum Quellcode aus Sicherheits- und Datenschutzsicht wichtig
um selber oder durch Dritte Sicherheitslücken oder Backdoors zu finden
— Zugang zum Quellcode um Code-Qualität oder Dokumentation zu prüfen
— Bei OSS ist vollständiger Zugang zum Quellcode immer gewährleistet,
bei proprietärer Software normalerweise nicht oder nicht vollständig
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E-Government in der Schweiz
97
3. Kriterien, welche die Eigenschaften
von Open Source berücksichtigen
> Werden die Kosten der IT-Lösung über ihren gesamten
Lebenszyklus bemessen? (TCO)
— OSS in der Einführung oft teurer als Upgrade bisheriger proprietärer
Software wegen technischer und personeller Veränderungen (Migration,
Anpassungen, Umschulungen etc.)
— Jedoch Betriebs- und Wartungskosten wesentlich höher als Beschaffungs-
und Einführungskosten (Betrieb ca. 3x länger als Projekt)
— Ausschreibung sollte gesamte Lebensdauer der IT-Lösung berücksichtigen
> Wird Risiko des Konkurses bei proprietären Lösungen bemessen?
— Geht Hersteller von proprietärer Software in Konkurs, fallen Rechte am
Quellcode in die Konkursmasse
— Bei Open Source Software kann ein anderer Dienstleister mit
Weiterentwicklung des Systems beauftragt werden
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
98
3. Kriterien, welche die Eigenschaften
von Open Source berücksichtigen
> Werden auch Referenzinstallationen von Open Source Lösungen
berücksichtigt, die nicht vom Anbieter selber realisiert wurden?
— Verbreitungsgrad einer OSS Lösung an allen produktiv laufenden
Installationen bemessen macht Sinn (auch interne Realisierung möglich)
> Wird Aktivität einer Open Source Community berücksichtigt?
— Möglichst aktive und heterogene Community wichtig für Nachhaltigkeit
— Aktivität von OSS Projekten auf Open HUB www.openhub.net gezeigt
> Wird Verfügbarkeit von Dienstleistern einer OSS Lösung geprüft?
— Für langfristige Weiterentwicklung und möglichen Anbieterwechsel ist
breite Dienstleister-Community wichtig
— Als ZK Anzahl kommerzielle Anbieter für OSS Lösung berücksichtigen
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
99
Ausblick
Quelle: http://www.itbeschaffungskonferenz.unibe.ch
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
100
Ausblick
Quelle: http://cas-ictbeschaffungen.unibe.ch
Executive MPA, 2. Juli 2016
E-Government in der Schweiz
101
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
> Für weitere Anliegen rund um E-Government, ICT-Beschaffungen,
Open Source Software, Open Government Data, Linked Data etc.:
Dr. Matthias Stürmer
Oberassistent, Leiter Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit
Universität Bern
Institut für Wirtschaftsinformatik
Raum 309 (3. Stock)
Engehaldenstrasse 8
CH-3012 Bern
Telefon: +41 31 631 38 09
Mobile: +41 76 368 81 65
Tel: +41 31 631 38 79 (Sekretariat)
Twitter: @maemst
matthias.stuermer@iwi.unibe.ch
www.digitale-nachhaltigkeit.unibe.ch

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IT-Beschaffung und Open Source Software

  • 1. Executive MPA des KPM IT-Beschaffung und Open Source Software Samstag, 2. Juli 2016 Dr. Matthias Stürmer Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit Institut für Wirtschaftsinformatik Universität Bern
  • 2. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 2 Matthias Stürmer > Seit 2013 Oberassistent an der Universität Bern und Leiter der Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit > 2010 bis 2013 bei EY (Ernst & Young) als Senior Consultant/Managermit Beratung zu Open Source Software, Open Data und Social Media > 2009 bis 2010 Business Development und Projektleiter beim Liip AG > 2006 bis 2009 Assistent an der ETH Zürich am Lehrstuhl für Strategisches Management und Innovation doktoriert über Zusammenarbeit zwischen Open Source Communities und Technologie-Unternehmen > 2000 bis 2005 Studium Betriebswirtschaft und Informatik an Universität Bern, Lizenziatsarbeit zu Open Source Community Building > Geschäftsleiter Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit > Präsident tcbe.ch – ICT Cluster Bern, Switzerland > Vorstandsmitglied Swiss Open Systems User Group /ch/open > Mitgründer und Vorstandsmitglied Verein Opendata.ch > Stadtrat von Bern (EVP) Dr. Matthias Stürmer Oberassistent, Leiter Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit Universität Bern Institut für Wirtschaftsinformatik Raum 309 (3. Stock) Engehaldenstrasse 8 CH-3012 Bern Telefon: +41 31 631 38 09 Mobile: +41 76 368 81 65 Tel: +41 31 631 38 79 (Sekretariat) Twitter: @maemst matthias.stuermer@iwi.unibe.ch www.digitale-nachhaltigkeit.unibe.ch
  • 3. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 3 Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit Team von 8 Mitarbeitenden und 3 Doktoranden Forschung, Lehre und Beratung zu > Open Source Software: Community Governance, Business Models, Maturitätsmodelle etc. > Open Data: Open Data Apps, Interaktive Visualisierung, Open Aid, Linked Open Data etc. > Open Government: Transparenz und Partizipation, Impact Models, Participatory Apps etc. > ICT-Beschaffungen: Agile Software-Entwicklung, Requirements Engineering, Herstellerabhängigkeiten, freihändige Vergaben, WTO-Regeln etc. > Digitale Nachhaltigkeit: Theorie, Kriterien etc. www.digitale-nachhaltigkeit.unibe.ch
  • 4. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 4 Agenda 1. Einführung öffentliche Beschaffung 2. Freihänder bei IT-Beschaffungen 3. Einführung Open Source Software 4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source 5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
  • 5. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 5 Beschaffungen bei der öffentlichen Hand vs. in der Privatwirtschaft vs.
  • 6. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 6 Ziele des öffentlichen Beschaffungsrechts 1. Wirtschaftlichkeit ist das Hauptziel jeder Beschaffung. 2. Die Gleichbehandlung der Anbieter verbietet die Bevorzugung von „Lieb- lingsanbietern“ oder Ortsansässigen. 3. Um Wirtschaftlichkeit und Gleich- behandlung zu erreichen, soll in Beschaffungen der Wettbewerb spielen. 4. Transparenz bedeutet: Die Spielregeln sind im Voraus bekannt, und jeder Beschaffungsentscheid ist dokumentiert und nachvollziehbar. Das Verfahren, insbesondere die Angebote, sind vertraulich. 1 2 3 4
  • 7. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 7 Ziele der Beschaffung in der Privatwirtschaft 1. Wirtschaftlichkeit ist das Hauptziel jeder Beschaffung. 2. Die Gleichbehandlung der Anbieter verbietet die Bevorzugung von „Lieb- lingsanbietern“ oder Ortsansässigen. 3. Um Wirtschaftlichkeit und Gleich- behandlung zu erreichen, soll in Beschaffungen der Wettbewerb spielen. 4. Transparenz bedeutet: Die Spielregeln sind im Voraus bekannt, und jeder Beschaffungsentscheid ist dokumentiert und nachvollziehbar. Das Verfahren, insbesondere die Angebote, sind vertraulich. 1 2 3 4
  • 8. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 8 Rechtsgrundlagen *BöB = Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen; VöB = Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 9. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 9 Verfahrensarten Die Vergabestelle muss eine von vier Verfahrensarten wählen: 1. Das freihändige Verfahren ist nur bei geringen Auftragswerten, bei fehlendem Wettbewerb oder anderen Ausnahmen möglich. Die Vergabe erfolgt frei und ohne formelles Verfahren. 2. Das Einladungsverfahren ist nur bei mittleren Auftragswerten möglich. Mindestens 3 Anbieter werden anhand eines Pflichtenhefts zur Offertenabgabe eingeladen. Zuschlag erhält das Angebot, das die Kriterien am besten erfüllt. 3. Das offene Verfahren ist bei jedem Auftragswert möglich. Es verläuft wie das Einladungsverfahren, aber der Auftrag wird öffentlich ausgeschrieben und jedermann kann ein Angebot einreichen. 4. Das selektive Verfahren (zweistufiges Verfahren) ist auch bei jedem Auftragswert möglich. Wie das offene Verfahren, aber Vergabestelle wählt in einem Zwischenschritt die geeignetsten Anbieter aus und lässt nur diese zur Angebotsabgabe zu. Quelle: Skript Thomas Fischer KAIO
  • 10. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 10 Kriterien zur Bestimmung der Verfahrensart > Zeitbedarf > Bearbeitungsaufwand intern / extern > Einschränkbarkeit der Anzahl zu prüfender Angebote > Beschwerderisiken > Akzeptanz bei Nichtberücksichtigung > Kenntnisse des Marktes bzw. der potenziellen Anbietenden > Aufwand für die Anbietenden > Planbarkeit, Führbarkeit Quelle: Leitfaden Beschaffung Kanton Bern
  • 11. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 11 Schwellenwerte beim Bund Bau WTO WTO (nur gewisse DL) WTO (ohne Militär) Dienstleistungen Güter Ausschreibung / Rechtsschutz Einladung Freihändig Ausschreibung 8.7 Mio* 2 Mio 230’000** 230’000** 150’000 150’000 50’000 *SBB: 8 Mio **SBB: 640’000 Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 12. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 12 Schwellenwerte im Kanton Bern > Kanton, kantonale Anstalten, öffentlich-rechtliche Körperschaften mit kantonaler Beteiligung > Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Telekommunikation + kantonale Beherrschung und/oder Konzessionierung > Private, die mit mehr als 50% vom Kanton und/oder Bund subventioniert werden (Ausnahme: überwiegende kommunale Subventionen) Quelle: Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern, August 2013
  • 13. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 13 Grundauftrag und Option …. wird grundsätzlich wie vereinbart bezogen … wird nur bei Bedarf bezogen (keine Bezugs- pflicht!) Grundauftrag Option 2‘000 Stunden bis Ende 2017 500 Stunden bis Mitte 2018 > Massgebend für den Beschaffungswert sind Grundauftrag + Option. > Grundauftrag + Option sind in den Ausschreibungsunterlagen abzubilden. > Optionen können in inhaltlicher und/oder in zeitlicher Hinsicht vorgesehen werden. Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 14. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 14 Lose und Teilangebote Los 1 Los 2Los 3 Los 4 Lose Teilangebote Teil- angebot > Die einzelnen Lose und die jeweiligen Vergabebedingungen sind in der Ausschreibung bekannt zu geben. > Lose können zum Beispiel nach Art oder Fachgebiet sowie räumlich oder mengenmässig aufgeteilten Leistungen gebildet werden. Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 15. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 15 Beschwerdeverfahren Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 16. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 16 Nicht der Billigste gewinnt, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot Evaluation erfolgt durch die > Bewertung der einzelnen Zuschlags-/Qualitätskriterien: — Punkte für jedes Zuschlags-/Qualitätskriterium — Gewichtung der einzelnen Kriterien untereinander > Bewertung der Preiselemente: — Bewertung der einzelnen Preiselemente oder des Gesamt- preises (Kauf, Wartung, Dienstleistungen, Optionen, etc.) > sowie die Gewichtung des Preises im Verhältnis zu den Zuschlags- / Qualitätskriterien ⇒ Zuschlag erhält das Angebot, das die meisten Punkte (Qualität und Preis) erreicht = wirtschaftlich günstigstes Angebot Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 17. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 17 Eignungs- vs. Zuschlagskriterien > Eignungskriterien (EK) messen die Eignung des Anbieters, den Auftrag auszuführen. Beispiele: — Erfahrung im fraglichen Tätigkeitsbereich, Referenzen — Verfügbarkeit von genügend ausgebildetem Supportpersonal — Finanzielle Stabilität (gemäss den Kennzahlen im Geschäftsbericht) > Technische Spezifikation (TS) sind MUSS-Anforderungen an das Angebot > Zuschlagskriterien (ZK) messen das Mass, in dem die angebotene Leistung das Bedürfnis der Vergabestelle befriedigt. Quelle: Skript Thomas Fischer KAIO
  • 18. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 18 Eigenschaften der Kriterien EK, TS und ZK müssen… > sachbezogen sein. — D.h. in einem rationalen Zusammenhang zum Beschaffungsgegen- stand stehen: Unsinnige oder sachfremde Kriterien (z. B. „nur Unternehmen mit weniger als 100 Angestellten“) sind unzulässig. > die Grundsätze des Beschaffungsrechts nicht verletzen. — Z.B. diskriminierende Kriterien („nur Schweizer Anbieter“) sind verboten. > einigermassen klar und objektiv beurteilbar sein. — Zu vage Kriterien („Gesamteindruck“, „Qualität“) sind willkürlich. Akzeptabel sind eher subjektive Kriterien allenfalls bei Leistungen mit künstlerischem oder ästhetischem Charakter. Quelle: Skript Thomas Fischer KAIO
  • 19. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 19 Bewertung des Preises: Linear-ungekürztes Preismodell > Der Anbieter mit dem tiefsten Preis erhält die Maximalpunktzahl. Der Anbieter mit dem höchsten Preis erhält 0 Punkte. Die Punktevergabe erfolgt linear. > Beispiel: Maximalpunktezahl 1000 Punkte für den Preis Preis Anbieter 1: 100’000Fr. -> 667 Punkte Preis Anbieter 2: 75’000Fr. -> 833 Punkte Preis Anbieter 3: 50’000Fr. -> 1000 Punkte (tiefster Preis) Preis Anbieter 4: 200’000Fr. -> 0 Punkte (höchster Preis) Preis Anbieter 5: 150’000Fr. -> 333 Punkte > Dieses Bewertungsmodell ist nicht zu empfehlen! Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 20. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 20 Problematik linear-ungekürztes Preismodell Maximal 5000 Punkte für den Preis — Lieferant A CHF 500‘000 5000 Punkte — Lieferant B CHF 510’000 2500 Punkte — Lieferant C CHF 520‘000 0 Punkte Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 21. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 21 Bewertung des Preises: Linear-gekürztes Preismodell Bewertung der Kriterien mit Wertebereich: > Grundsätzlich erhält der jeweils beste Wert pro Bewertungskriterium aller eingereichten Offerten die höchste Punktzahl (100%). > Alle Werte, die in der Brandbreite von z.B. 50% liegen, erhalten Punkte (lineare Interpolation zwischen 100% und 150%). > Alle Werte, die den besten Wert um mehr als 50% überschreiten, erhalten 0 Punkte (keine Minuspunkte für Überschreitung des Wertes von 50%). ( Pmax – P ) Punkte = M * ––––––––––– ( Pmax – Pmin ) M = Maximale Punktezahl P = Preis des zu bewertenden Angebots Pmin = Preis des tiefsten zulässigen Angebots Pmax = Preis, bei welchem die Preiskurve den Nullpunkt schneidet Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 22. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 22 Beispiel linear-gekürztes Preismodell Maximal 5000 Punkte für den Preis Schnittpunkt CHF 750‘000 (150% des günstigsten Angebots) — Lieferant A CHF 500‘000.00 5000 Punkte — Lieferant B CHF 510’000.00 4800 Punkte — Lieferant C CHF 520‘000.00 4600 Punkte Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 23. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 23 Unterschiedliche Preis-Bewertungsmodelle Quelle: Schulungsunterlagen Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
  • 24. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 24 Agenda 1. Einführung öffentliche Beschaffung 2. Freihänder bei IT-Beschaffungen 3. Einführung Open Source Software 4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source 5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
  • 25. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 25 Ausschreibungsplattform simap.ch
  • 26. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 26
  • 27. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 27 Auswahl der Voraussetzungen für das freihändige Verfahren (Art 13, Abs 1, VöB) a) Im offenen oder selektiven Verfahren ging kein Angebot ein oder niemand erfüllt Eignungskriterien b) Untereinander abgestimmte Angebote c) Technische oder künstlerische Besonderheiten des Auftrages, Schutz des geistigen Eigentums, oder es gibt keine angemessene Alternative d) Unvorhersehbare Ereignisse erfordern äusserste Dringlichkeit e) […] f) Zusätzliche Leistungen (Ergänzung, Erweiterung) g) […] Quelle: VöB http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950538/index.html#a13
  • 28. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 28 SRF Rundschau zu IT-Beschaffungen Link: http://www.srf.ch/news/schweiz/it-projekte-milliarden-ohne-ausschreibung
  • 29. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 29 Quelle: http://www.computerworld.ch/news/it-branche/artikel/das-system-freihaender-viel-optimierungspotenzial-70184/
  • 30. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 30 www.beschaffungsstatistik.ch
  • 31. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 31 IT- und CT-Projekte auf simap.ch Common Procurement Vocabulary (CPV) Information Technology: > 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme > 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung > 51600000 Installation von Computern und Büromaschinen > 30200000 Computeranlagen und Zubehör Communication Technology: > 32000000: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmelde-anlagen und Zubehör > 35700000: Militärische elektronische Systeme > 45314000: Installation von Fernmeldeanlagen > 48219700: Kommunikationsserversoftwarepaket > 48500000: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket > 50330000: Wartung von Fernmeldeeinrichtungen > 51300000: Installation von Kommunikationsgeräten > 64200000: Fernmeldedienste > 71316000: Beratung in der Fernmeldetechnik
  • 32. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 32 Anzahl monatliche Zuschläge total Quelle: Publikationen auf simap.ch Durchschnitt: 455.75 Zuschläge / Monat seit 2015
  • 33. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 33 Anzahl monatliche IT-Zuschläge Durchschnitt: 50.56 IT-Zuschläge pro Monat seit 2015 Quelle: Publikationen auf simap.ch (IT: Filterung nach CPV Codes 48****, 72****, 516***, 302***)
  • 34. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 34 Anzahl monatliche IT-Freihänder Quelle: Publikationen auf simap.ch (IT: Filterung nach CPV Codes 48****, 72****, 516***, 302***) Durchschnitt (seit 2015): 20.19 IT-Freihänder pro Monat
  • 35. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 35 Anteil monatliche Anzahl Freihänder zu Zuschläge insgesamt Quelle: Publikationen auf simap.ch Durchschnitt (seit 2015): 12.96% aller Zuschläge sind Freihänder
  • 36. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 36 Anteil Anzahl IT-Freihänder zu IT-Vergaben Quelle: Publikationen auf simap.ch (IT: Filterung nach CPV Codes 48****, 72****, 516***, 302***) Durchschnitt (seit 2015): 40.45% aller IT-Zuschläge sind Freihänder
  • 37. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 37 Fazit simap.ch Analyse 1. Steigende Anzahl Zuschläge 2. Anteil von nicht-IT-Freihändern beträgt durchschnittlich 12.96% 3. Anteil der nicht-IT-Freihänder ist tendenziell sinkend 4. 2/5 der IT-Zuschläge erfolgt freihändig (40.45%) 5. Tendenz der IT-Freihänder bei IT-Zuschläge weitgehend konstant Methodische Hinweise: > Zur Zeit auf Basis der Zuschläge, eigentlich sollte auf Basis Projekte berechnet werden > Zahlen umfassen Bundesverwaltung, Kantone, Gemeinden, öffentliche Betriebe etc. > Zahlen auf simap.ch sind nur die Spitze des Eisbergs > Wegen Optionen und fehlenden Preisangaben sind Beträge der Zuschläge ungenau (deshalb ist Transparenz bei Verträgen entscheidend)
  • 38. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 38 Noch nicht erfasst: «Offene» Produkte-Ausschreibungen
  • 39. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 39 Hersteller- vs. Produkte-Abhängigkeit Welche Abhängigkeiten gibt es in der Informatik? 1. Rechtliche Abhängigkeiten: Urheberrecht, Verträge, Lizenzbedingungen 2. Knowhow-Abhängigkeiten: Wissen wie was zusammenhängt 3. Technische Abhängigkeiten: Schnittstellen, Datenformate etc. 4. Organisatorische Abhängigkeiten: Gewohnheiten der Mitarbeitenden Von wem/was ist die Behörde tatsächlich abhängig? > Software-Produkt: Knowhow-Abhängigkeiten, technische Abhängigkeiten, organisatorische Abhängigkeiten > Hersteller: rechtliche Abhängigkeiten, psychologische Abhängigkeiten
  • 40. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 40 Ein Löungsansatz: Einsatz von Open Source Software Open Source Software Proprietäre Software Kunde Produkt Kunde Produkt Anbieter Anbieter Anbieter Anbieter Abhängigkeit Abhängigkeit AbhängigkeitWechsel möglich
  • 41. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 41 Agenda 1. Einführung öffentliche Beschaffung 2. Freihänder bei IT-Beschaffungen 3. Einführung Open Source Software 4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source 5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
  • 42. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 42 Historische Entwicklung > 1983 gründet Richard Stallman das GNU (GNU’s Not Unix) Projekt: Entwicklung eines freien, UNIX-ähnlichen Betriebssystem > 1985 Gründung der gemeinnützigen Stiftung Free Software Foundation (FSF) > 1989 die GNU General Public License (GNU GPL) > 1991 zweite Version der GNU GPL (GPLv2) > 1991 GNU Library General Public License (GNU LGPL) > 2007 Veröffentlichung GPLv3 Richard Stallman, Gründer der Free Software Foundation und Hauptautor der GNU GPL
  • 43. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 43 Free Software Definition von Freier Software: > Freiheit 0: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen. > Freiheit 1: Das Programm zu untersuchen und zu verändern. > Freiheit 2: Das Programm zu verbreiten. > Freiheit 3: Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
  • 44. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 44 Open Source Software Was ist Open Source Software? Ein Software-Produkt wird als Open Source Software bezeichnet, wenn es unter einer der rund 70 Lizenzen veröffentlicht ist, welche durch die Open Source Initiative (OSI, www.opensource.org) abgesegnet sind. Eine Open Source Lizenz beinhaltet immer folgendes: 1. Die Software darf beliebig eingesetzt werden. 2. Der Quelltext der Software ist zugänglich. 3. Die Software darf beliebig kopiert und verbreitet werden. 4. Die Software darf verändert und der veränderter Form weitergegeben werden. Quelle: http://www.opensource.ch/oss-knowhow/details/kbarticle/open-source-software-im-geschaeftskritischen-einsatz/
  • 45. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 45 Häufige Missverständnisse > „Open Source ist gratis.“ Ja im Sinne des Lizenzpreises, Nein beim professionellen Betrieb. > „Für Open Source Software gibt es keinen Support.“ Falsch, weltweit gibt es tausende von Open Source Dienstleistern und in der Schweiz listet www.ossdirectory.ch aktuell 159 Firmen. > „Niemand haftet für Fehler in Open Source Software.“ Falsch, mit Service Level Agreement (SLA) oder Subscription von einem Open Source Anbieter kann Haftung und Gewährleistung von Open Source Produkten sichergestellt werden. > „Meine Entwicklungen muss ich immer allen freigeben.“ Nein, nur bei AGPL, GPL und LGPL Code und auch dann nur an denjenigen, der das Binary erhält.
  • 46. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 46 Open Source Lizenzen Drei Kategorien von Open Source Lizenzen > Starkes Copyleft: Affero GPL, GNU General Public License GPL > Schwaches Copyleft: GNU Lesser General Public License und Mozilla Public License MPL > Permissive Lizenzen: Berkley Software Distribution BSD, MIT License, Apache Software License Dual Licensing > Urheber kann Software beliebig lizenzieren > Veröffentlichung identischer Software unter zwei unterschiedlichen Lizenzen, typischerweise GPL und eine proprietäre Lizenz > Z.B. MySQL, Magnolia, Asterisk, Qt, Berkley DB
  • 47. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 47 Copyleft > Wortspiel: Copyright vs. Copyleft > Enthalten in: GNU GPL > Wahrung der Freiheit als grundlegende Idee: Freie Software bleibt für immer Freie Software > Vorgabe: Veränderte Software muss unter gleichen Bedingungen freigegeben werden > Viraler Effekt: alle abgeleiteten Werke werden von Copyleft «infiziert»
  • 48. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 48 Open Source Lizenzen Quelle: http://www.opensource.ch/oss-knowhow/details/kbarticle/open-source-software-im-geschaeftskritischen-einsatz/
  • 49. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 49 Einsatz von Open Source Software > 1) Einsatz ohne professionellen Support — OSS gratis aus dem Internet runterladen und installieren — Vorteile: niedrige Kosten, rasche Umsetzung — Nachteile: kein garantierter Support, keine Haftungsansprüche > 2) Einsatz mit internem Support — Internes Knowhow aufbauen und Ressourcen bestimmen — Vorteile: hohe Flexibilität, keine Anbieterabhängigkeiten — Nachteile: hohe Investitionen, interne Fixkosten für Mitarbeitende > 3) Einsatz durch externen Anbieter — Subscriptions und Wartungs- und Supportverträge mit Externen — Vorteile: Verbindlichkeiten, Absicherung „gegen oben“ — Nachteile: externe Kosten, Abhängigkeiten zu Anbietern Quelle: http://www.opensource.ch/oss-knowhow/details/kbarticle/open-source-software-im-geschaeftskritischen-einsatz/
  • 50. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 50 Geschäftsmodelle mit Open Source 1. Software-Entwicklung als Auftrag oder Werkvertrag 2. Verkauf von Service Level Agreement (SLA) oder Subscriptions für Support, Haftung, Gewährleistung, Hardware-Kompatibilität etc. (Red Hat, SUSE etc.) 3. Ergänzung zu Software- und Hardware Produkten (IBM etc.) 4. Nutzung im Rahmen von Software as a Service (Cloud) 5. Multiple Licensing: Verkauf von Rechten über die OSS Lizenz hinaus (z.B. Verzicht auf Copyleft) 6. Verkauf von Werbung (Google, Facebook, Twitter etc.)
  • 51. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 51 Hohe Modularität
  • 52. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 52 Weniger Herstellerabhängigkeit Top 10 Firmen, die vom 02.09.2013 bis 07.12.2014 zur Linux Kernel Entwicklung beigetragen haben: Quelle: Linux Foundation, February 2015 „Linux Kernel Development How Fast is it Going, Who is Doing It, What Are They Doing and Who is Sponsoring the Work“ http://www.linuxfoundation.org/publications/linux-foundation/who-writes-linux-2015
  • 53. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 53 Nachhaltige Software-Entwicklung Quelle: Björn Lundella, Brian Lings, Anna Syberfeldt 2011 “Practitioner perceptions of Open Source software in the embedded systems area” The Journal of Systems and Software 84, p. 1540– 1549 Bild: „Airbus A380“ von Dmitry A. Mottl - Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons „There are many systems still being maintained after 30 years. In some parts of this sector life-cycles are even longer, with 70 years not being uncommon for avionics.“
  • 54. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 54 Forking von Open Source Projekten > Versagen der Communitiy Governance > Abspaltung eines Teils der Community in neuen Entwicklungszweig > Damoklesschwert des Open Source Entwicklungsmodells Forking-Beispiele:
  • 55. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 55 Fork-Beispiel Apache OpenOffice/LibreOffice Jonas Gamalielsson, Björn Lundell: Sustainability of Open Source software communities beyond a fork: How and why has the LibreOffice project evolved? Journal of Systems and Software 2014 Figure: Number of committers (number in area) and commits per committer (color of area) for different project combinations
  • 56. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 56 Informationsplattform zu Open Source
  • 57. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 57 OSS Directory
  • 58. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 58 OSS Firma
  • 59. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 59 OSS Referenz
  • 60. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 60 OSS Produkt
  • 61. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 61 Open Source Studie Schweiz 2015 > Alle 3 Jahre im Auftrag von swissICT und CH Open > Ausgeführt durch Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit Universität Bern > Finanziert durch ISB, educa.ch, Kanton Bern und OSS Anbieter > Genau 200 CEOs, CTOs, CIOs etc. haben alle Fragen beantwortet > Rund 20 Fachartikel und Praxisbeispiele enthalten Quelle: http://www.ch-open.ch/oss2015
  • 62. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 62 Einsatzgründe für Open Source Software
  • 63. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 63 Hinderungsgründe beim Einsatz
  • 64. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 64 OSS-Strategie der Bundesverwaltung > Publikation: 15.03.2005 durch ISB > Geplante Massnahmen gemäss Aktionsplan: — Standardisierung von Open Source Produkten — OSS-Referenzlösungen für E-Government Projekte — Erfahrungsaustausch und Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung (inkl. jährliche Konferenz) — Überwachung der Umsetzung der OSS-Strategie — Web-Plattform innerhalb der Bundesverwaltung zum Informations- und Erfahrungsaustausch — OSS-Ausbildungsangebote und –Zertifizierungen — TCO-Modell zur Analyse der Kosten von OSS vs. proprietäre Software — OSS-Referenz-Client der Bundesverwaltung Quelle: http://www.isb.admin.ch/themen/strategien/00745/00750/
  • 65. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 65 Ausländische Beschaffungsleitfäden zu Open Source Software Quellen: https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78962/ICT-Advice-Note-Procurement-of-Open-Source.pdf http://www.finance.gov.au/files/2012/04/AGuidetoOpenSourceSoftware.pdf https://joinup.ec.europa.eu/sites/default/files/24/ac/83/OSS-procurement-guideline%20-final.pdf
  • 66. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 66 Open Source by default in UK > “Where appropriate, government will procure open source solutions. When used in conjunction with compulsory open standards, open source presents significant opportunities for the design and delivery of interoperable solutions.” > “Ensure a level-playing field for open source software. Demonstrate an active and fair consideration of using open source software – taking account of the total lifetime cost of ownership of the solution, including exit and transition costs.” Quelle: https://www.gov.uk/service-manual/making-software/open-source.html
  • 67. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 67 Rahmenverträge mit Open Source Anbietern in Schweden > Verwaltung hat einen kompetenten Ansprechspartner für Vielzahl von Open Source Produkten > Verwaltung erhält Beschaffungssicherheit und Anleitung für Vorgehen > Rahmenvertrag deckt Urheberrecht, Haftung, Gewährleistung etc. ab > Beschaffungen von Open Source durch Mini-Tenders werden für Verwaltung einfach Quelle: http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/2013/04/oss-rahmenvertraege/
  • 68. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 68 Weitere Informationsquellen zu Open Source Software > Schweizer Open Source Plattform: www.opensource.ch > Verzeichnis von Firmen, Referenzen, Produkten und Kunden: www.ossdirectory.ch > Verein zur Förderung von Open Source in der Schweiz: www.ch-open.ch > Informationen über Open Source Projekte: www.openhub.net > Open Source Alternativen: www.alternativeto.net > Auswahl von OSS Programmen für Windows (in deutsch): www.opensource-dvd.de
  • 69. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 69 Agenda 1. Einführung öffentliche Beschaffung 2. Freihänder bei IT-Beschaffungen 3. Einführung Open Source Software 4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source 5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
  • 70. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 70 Total Cost of Ownership (TCO) Quelle: http://www.business.govt.nz/procurement/pdf-library/agencies/guides-and-tools/guide-total-cost-ownership.pdf
  • 71. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 71 Beispiel einer TCO-Berechnung Quelle: http://www.business.govt.nz/procurement/pdf-library/agencies/guides-and-tools/guide-total-cost-ownership.pdf
  • 72. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 72 TCO bei Open Source Migrationen Quelle: http://www.itmagazine.ch/Artikel/55166/Mehr_Geld__im_Portemonnaie__und_weniger__Sorgen_im_Gepaeck.html
  • 73. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 73 PostgreSQL vs. Oracle Quelle: http://www.enterprisedb.com/products-services-training/products/postgres-plus-advanced-server/advanced-server-tco
  • 74. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 74 alternativeTo www.alternativeto.net
  • 75. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 75 LibreOffice www.libreoffice.org
  • 76. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 76 Fortschritt der Open Source Alternativen Zeit Funktionalität Kundenanforderungen z.B. für Büroautomation oder Datenbanken Heute Proprietäres Produkt z.B. Microsoft Office, Oracle Datenbank Vor 10 Jahren Open Source Produkt z.B. LibreOffice oder PostgreSQL Quelle: Diagramm von Clayton M. Christensen „The Innovator's Dilemma“ (1997) angepasst an den Open Source Kontext
  • 77. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 77 Italienisches Militär spart 26-29 Mio. EUR mit LibreOffice Migration Quelle: https://joinup.ec.europa.eu/community/osor/news/italian-military-save-26-29-million-euro-migrating-libreoffice
  • 78. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 78 Nantes migriert zu LibreOffice und zahlt EUR 200’000 für Weiterentwicklung Quelle: https://joinup.ec.europa.eu/node/150244
  • 79. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 79 Kleine Features erweitern auf www.bountysource.com
  • 80. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 80 Collective Action Problem lösen > Übliche Probleme bei OSS: — Wichtige Features fehlen — Benutzerfreundlichkeit ungenügend — Schulungs- und Marketingmaterial nicht professionell > Alle brauchen das, aber kein Anwender ist bereit, alleine grosse Investitionen in ein OSS Produkt zu tätigen > Bündelung der Ressourcen ermöglicht grössere Programmierungen und andere Arbeiten > Kritische Masse durch Zusammenschluss von wichtigen institutionellen Anwendern schaffen
  • 81. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 81 Gemeinsame Weiterentwicklung von Open Source Software Varianten: > Erweiterung einer bestehenden Open Source Lösung > Gemeinsame Entwicklung einer neuen Open Source Lösung Vorteile: > Kosten der Weiterentwicklung können aufgeteilt werden > Alle haben uneingeschränktes Nutzungsrecht der Software > Weiterentwicklung kann auf verschiedene Firmen verteilt werden Herausforderungen: > Grosser Koordinationsaufwand > Möglicherweise wenig Firmen die Dienstleistungen dafür anbieten
  • 82. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 82 Beispiel Weiterentwicklung LibreOffice > Ziel war bessere Interoperabilität von LibreOffice mit Microsoft Word > Städte München, Freiburg i.B., Leipzig, Jena, Bundesgericht, ISB und Kt. Waadt finanzierten total EUR 140’000 exkl. MWSt. > Dazu 5 Use Cases ausgewählt und Spezifikation verfasst, publiziert auf Website und in entsprechenden News- Kanälen > 2 Angebote eingegangen (Lanedo und SUSE), Use Cases auf beide Firmen verteilt, im Sommer 2013 abgeschlossen Quelle: Open Source Business Alliance Working Group Office Interoperability http://www.osb-alliance.de/working-groups/wg-office-interoperability
  • 83. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 83 Finanzierung
  • 84. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 84 OpenLayers 3 Co-Finanzierung durch swisstopo Quelle: https://www.ch-open.ch/fileadmin/user_upload/events/sikossforum2014/06-C-Moullet-OpenLayers.pdf
  • 85. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 85 E-Government Lösung CAMAC > Open Source Baugesuchsverwaltung von 8 Schweizer Kantonen > www.camac.ch
  • 86. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 86 Institutionalisiertes Crowdfunding Phase 1: Initialisierung a) Interesse und Wille von professionellen Open Source Nutzern wecken b) Anforderungen zusammentragen und mit Entwicklern diskutieren c) Resultat: Spezifikation zur gemeinsamen Weiterentwicklung verfassen Phase 2: Finanzierung a) Spezifikation publizieren als RfP, Firmen für Offerten einladen b) Evaluieren der Angebote und Auswahl treffen c) Resultat: Finanzierung des notwendigen Betrags gemeinsam aufteilen Phase 3: Umsetzung a) Projektmanagement festlegen, Verträge unterzeichnen, loslegen b) Tests bei den Nutzern durchführen, Entwicklung abschliessen c) Resultat: Neuen Source Code publizieren, in OSS Projekt integrieren
  • 87. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 87 Agenda 1. Einführung öffentliche Beschaffung 2. Freihänder bei IT-Beschaffungen 3. Einführung Open Source Software 4. Nachhaltig IT-Kosten sparen mit Open Source 5. BBL-Merkblatt und SIK Checkliste
  • 88. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 88 BBL Merkblatt «Software-Ausschreibungen» «Software-Ausschreibungen: Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs» Quelle: https://www.bkb.admin.ch/dam/bkb/de/dokumente/Hilfsmittel/Merkblaetter/13_Merkblatt_Software_Ausschreibungen_inkl_%20IT_ABG_und_Pfli chtenheftbeilage.pdf.download.pdf/13_Merkblatt_Software_Ausschreibungen_inkl_%20IT_ABG_und_Pflichtenheftbeilage.pdf
  • 89. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 89 BBL Merkblatt «Software-Ausschreibungen» Grundsätzliche Vorgaben gemäss BBL Merkblatt: 1. Anbieter von Open-Source und Closed-Source bzw. proprietärer Software sowie von Mischformen sollen gleiche Chancen haben, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten 2. Vergabestelle darf Technologien, Produkte und Hersteller nur dann vorgeben bzw. ausschliessen, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen und schriftlich festgehalten sind 3. Vorgegebenen Schnittstellen und Dateiformate basieren soweit möglich sowie technisch und wirtschaftlich sinnvoll auf offenen, frei zugänglichen Spezifikationen und Standards
  • 90. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 90 BBL Merkblatt «Software-Ausschreibungen» Aussagen zu Open Source Software: > Die OSS-Lizenz allein kostet die beschaffende Stelle in der Regel nichts und ist für sich allein daher auch nicht beschaffungsrelevant. > Kosten und damit Beschaffungsrelevanz entstehen erst, wenn bei einem Anbieter Dienstleistungen (bspw. Beratung, Integration, Anpassungen, Schulungen, Weiterentwicklung, Betrieb, Wartung etc.) für bestimmte OSS eingekauft werden oder OSS zusammen mit andern, kostenpflichtigen Software- Komponenten und/oder Dienstleistungen eingekauft wird.
  • 91. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 91 «SIK Checkliste für Beschaffung von Open Source» > Ziel ist die bessere Berücksichtigung von Open Source Software bei der Beschaffung von IT > Erabeitet 2015 durch die Arbeitgruppe Open Source Software der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) > Mit Rückmeldungen von Behördenstellen, Beschaffungsjuristen und Open Source Experten Quelle: http://www.ossdirectory.com/oss-knowhow/details/kbarticle/sik-checkliste-fuer-beschaffung-von-open-source-software/
  • 92. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 92 1. Voranalyse/Konzeption > Ist genügend Verständnis über das Open Source Entwicklungsmodell vorhanden? — Unterschiedliche Open Source Lizenzen — Geschäftsmodelle von Open Source Anbietern — Leistungen von Service Level Agreements etc. > Sind bestehende Open Source Lösungen geprüft worden? — OSS kann ohne Ausschreibung genutzt werden (interne Realisierung) — OSS Directory: www.ossdirectory.com — AlternativeTo: www.alternativeto.net > Welcher Funktionsumfang wird tatsächlich benötigt? — Tendenz zur Beschaffung von zu hohem Leistungsumfang — Open Source Alternativen sind meistens Ausreichend
  • 93. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 93 2. Kriterien die verhindern, dass Open Source ausgeschlossen wird > Sind die Beschaffungsunterlagen funktional verfasst ohne Vorgabe von proprietären Produkten? — Vorgaben von proprietären Produkten (Microsoft Sharepoint, SAP etc.) schliessen OSS Anbieter aus — Folge davon sind verstärkte Abhängigkeiten, Förderung von Monopolstellungen, Einschränkung von Wettbewerb und Innovation eingeschränkt, langfristig Zunahme der Informatikkosten — Vorgabe von OSS Lösungen kann sinnvoll sein, denn sie kann von allen kompetenten Dienstleistern angeboten werden > Besteht ein Hinweis, dass auch Open Source Software angeboten werden kann? — AGBs von Bund und SIK lassen Beschaffung von OSS zu — Hinweis sinnvoll, dass Lösungen basierend auf OSS zugelassen sind
  • 94. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 94 2. Kriterien die verhindern, dass Open Source ausgeschlossen wird > Sind Subunternehmer und Bietergemeinschaften zugelassen? — Viele der guten OSS Entwickler sind selbständig oder in kleinen Firmen — Ausschreibungen sollten Subunternehmer oder Konsortium zulassen > Sind Firmengrösse und Referenzen nicht zu hoch vorgegeben? — OSS Anbieter sind tendenziell kleiner als proprietäre Hersteller — OSS Lösungen sind (wegen Abhängigkeiten) meist weniger verbreitet — Um OSS Anbieter nicht indirekt auszuschliessen sollten bei Eignungskriterien nicht unnötig hohe Anforderungen an Firmengrösse, Mitarbeiterzahl, Referenzen, installierte Versionen etc. gestellt werden — Auch bei Grossunternehmen sind nur wenige Mitarbeitende fürs Projekt zuständig — Bei Grossunternehmen ist Mitarbeiterfluktuation meist höher und Identifikation oft niedriger als bei kleinen Firmen
  • 95. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 95 3. Kriterien, welche die Eigenschaften von Open Source berücksichtigen > Wird die Lieferung der Software unter einer Open Source Lizenz in der technischen Spezifikation vorgegeben bzw. wird Open Source als Zuschlagskriterium bemessen? — OSS darf uneingeschränkt und kostenlos verwendet und kopiert werden — OSS erlaubt vollständigen Zugang zum Quellcode und das Recht diesen zu verändern  Möglichkeit selber oder im Auftrag an Dritte Software zu auditieren, korrigieren, anzupassen und weiterzuentwickeln — Vorgabe als TS oder Bewertung als ZK ist sinnvoll und erlaubt — Z.B. OSS als ZK bei GEVER-Ausschreibung Kt. Bern:
  • 96. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 96 3. Kriterien, welche die Eigenschaften von Open Source berücksichtigen > Werden „Open Source Kompetenzen“ des Anbieter als Eignungskriterium vorgegeben? — Wenn OSS beschafft werden soll machen Open Source Kompetenzen des Anbieters als Eignungskriterium Sinn > Besteht Zugang zum vollständigen Quellcode der offerierten Software-Lösung? — Zugang zum Quellcode aus Sicherheits- und Datenschutzsicht wichtig um selber oder durch Dritte Sicherheitslücken oder Backdoors zu finden — Zugang zum Quellcode um Code-Qualität oder Dokumentation zu prüfen — Bei OSS ist vollständiger Zugang zum Quellcode immer gewährleistet, bei proprietärer Software normalerweise nicht oder nicht vollständig
  • 97. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 97 3. Kriterien, welche die Eigenschaften von Open Source berücksichtigen > Werden die Kosten der IT-Lösung über ihren gesamten Lebenszyklus bemessen? (TCO) — OSS in der Einführung oft teurer als Upgrade bisheriger proprietärer Software wegen technischer und personeller Veränderungen (Migration, Anpassungen, Umschulungen etc.) — Jedoch Betriebs- und Wartungskosten wesentlich höher als Beschaffungs- und Einführungskosten (Betrieb ca. 3x länger als Projekt) — Ausschreibung sollte gesamte Lebensdauer der IT-Lösung berücksichtigen > Wird Risiko des Konkurses bei proprietären Lösungen bemessen? — Geht Hersteller von proprietärer Software in Konkurs, fallen Rechte am Quellcode in die Konkursmasse — Bei Open Source Software kann ein anderer Dienstleister mit Weiterentwicklung des Systems beauftragt werden
  • 98. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 98 3. Kriterien, welche die Eigenschaften von Open Source berücksichtigen > Werden auch Referenzinstallationen von Open Source Lösungen berücksichtigt, die nicht vom Anbieter selber realisiert wurden? — Verbreitungsgrad einer OSS Lösung an allen produktiv laufenden Installationen bemessen macht Sinn (auch interne Realisierung möglich) > Wird Aktivität einer Open Source Community berücksichtigt? — Möglichst aktive und heterogene Community wichtig für Nachhaltigkeit — Aktivität von OSS Projekten auf Open HUB www.openhub.net gezeigt > Wird Verfügbarkeit von Dienstleistern einer OSS Lösung geprüft? — Für langfristige Weiterentwicklung und möglichen Anbieterwechsel ist breite Dienstleister-Community wichtig — Als ZK Anzahl kommerzielle Anbieter für OSS Lösung berücksichtigen
  • 99. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 99 Ausblick Quelle: http://www.itbeschaffungskonferenz.unibe.ch
  • 100. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 100 Ausblick Quelle: http://cas-ictbeschaffungen.unibe.ch
  • 101. Executive MPA, 2. Juli 2016 E-Government in der Schweiz 101 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! > Für weitere Anliegen rund um E-Government, ICT-Beschaffungen, Open Source Software, Open Government Data, Linked Data etc.: Dr. Matthias Stürmer Oberassistent, Leiter Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit Universität Bern Institut für Wirtschaftsinformatik Raum 309 (3. Stock) Engehaldenstrasse 8 CH-3012 Bern Telefon: +41 31 631 38 09 Mobile: +41 76 368 81 65 Tel: +41 31 631 38 79 (Sekretariat) Twitter: @maemst matthias.stuermer@iwi.unibe.ch www.digitale-nachhaltigkeit.unibe.ch