1. Ansprechpartner: Telefon: Presse-Information
Claws Tohsche +49 711 17-5 20 68
Nada Filipovic +49 711 17 5 10 91 Datum:
05. September 2012
Tagfahrlicht ab November 2012 auch für neue
Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen
• Tagfahrlicht ab November 2012 für neu typengenehmigte
Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Pflicht
• Neue Mercedes-Modelltypen bereits serienmäßig ausgerüstet
• Keine Nachrüstpflicht bei älteren Kraftfahrzeugen, bei
Mercedes-Modellen jedoch als Sonderausstattung möglich
• Bei Pkw schon seit Februar 2011 Ausrüstungspflicht
Stuttgart - Ab dem 1. November 2012 besteht eine neue Regelung
für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Laut der Verordnung 661/2009
des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fahrzeug-
typen und erstmalig in Verkehr kommende Fahrzeuge, die nach
diesem Datum typengenehmigt werden, serienmäßig mit Tagfahr-
leuchten ausgerüstet sein. Ab dem 1. November 2014 gilt diese
Regelung dann generell auch für alle neu zugelassenen Modelle
innerhalb der Europäischen Union. Laut dem Unfallverhütungs-
bericht Straßenverkehr (UVB) der Bundesregierung belegen
Studien, dass durch das Fahren mit Licht am Tage die Wahr-
nehmung der Verkehrsteilnehmer steigt.
Daimler Communications, 70546 Stuttgart/Germany
Mercedes-Benz – Eine Marke der Daimler AG
2. Diverse Mercedes-Modelltypen schon jetzt serienmäßig Seite 2
ausgerüstet
Verschiedene Mercedes-Typen sind bereits serienmäßig mit
Tagfahrleuchten ausgestattet: die Modelltypen „Citaro Euro VI“
und die neue „ComfortClass 500“ im Bussegment und der neue
City-Van „Citan“ entsprechen schon jetzt der Richtlinie. Obwohl
allgemein keine Nachrüstpflicht bei älteren Typen besteht, bietet
Daimler jedoch auch hier die Möglichkeit der Nachrüstung als
Sonderausstattung an. Beim neuen Actros und beim Antos, der
erstmalig auf der Nutzfahrzeug-IAA im September vorgestellt wird,
sind beispielsweise Tagfahrleuchten als Sonderaussattung
erhältlich.
Betrieben werden dürfen Tagfahrleuchten - gemäß den Vorgaben
der EU - nur alleine und nicht zusammen mit dem Abblendlicht.
Die Anbringung am Fahrzeug muss mindestens 25 Zentimeter und
maximal 150 Zentimeter über dem Boden erfolgen.
Möglich ist jedoch auch eine Kombination aus Tagfahr- und
Positionslicht. Die Mindestbauhöhe beträgt dann 35 Zentimeter,
maximal sind 210 Zentimeter erlaubt; der Abstand zum
Außenrand darf 40 Zentimeter nicht überschreiten.
Überdies sind die Anzahl der verbauten Leuchten begrenzt. Es
dürfen zwei zusätzliche Positionsleuchten angebracht sein.
Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann zulässig, wenn
zwei davon in den Hauptscheinwerfern intergriert sind. Zusätzlich
dürfen vier Umrissleuchten in Betrieb sein. Ein Nichtbeachten
dieser Vorschriften hat zur Folge, dass bei der Hauptuntersuchung
keine Plakette erteilt wird. Eine nicht genehmigte Nachrüstung
mit Tagfahrlicht könnte auch im Falle eines Unfalls
möglicherweise Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der
Situation haben.
Daimler Communications, 70546 Stuttgart/Germany
Mercedes-Benz – Eine Marke der Daimler AG
3. Weitere Informationen von Mercedes-Benz sind im Internet Seite 3
verfügbar:
www.media.daimler.com und www.mercedes-benz.com
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