1. Presseinformation – München, 14. Dezember 2012
Stichtag 31.12.2012: Gesetzliche Kassen dürfen keine kostenlose
private Auslandskranken-Versicherung für weltweite Reisen anbieten
Um finanzielle Schäden bei Behandlungen im Ausland zu
vermeiden, rät die ERV zum Abschluss einer Reisekranken-
Versicherung – Marktführer in Sachen Reiseschutz hilft bei
Notfällen und organisiert medizinischen Rücktransport
Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, sollten bis 31. Dezember 2012
ihren Auslandsreisekrankenschutz überprüfen. Laut Angaben des
Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen
ihren Versicherten ab diesem Datum keine kostenlose private
Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr
anbieten. Die gesetzlichen Kassen müssen bestehende
Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum
31. Dezember 2012 beenden. Um auch nach dem Stichtag auf
Reisen vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen
geschützt zu sein und im Notfall in die Heimat zurücktransportiert
zu werden, empfiehlt die ERV, der Reiseversicherer der ERGO,
den Abschluss einer privaten Reisekranken-Versicherung.
Leistungen der gesetzlichen Kassen
Bei Reisen innerhalb der Länder oder in Länder, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Urlauber zwar
weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte
abgesichert. Diese erstattet die Kosten für medizinische
Behandlungen allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Satzes.
Kontakt: Die Reisekranken-Versicherung der ERV übernimmt hingegen
ERV Pressestelle
die mögliche Differenz bei höheren Sätzen. Bei Reisen außerhalb
Tel. 089/4166-1510 Europas müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für
Fax 089/4166-2510
presse@erv.de
Behandlungen stets selbst bezahlen, wenn sie keine
www.erv.de Reisekranken-Versicherung abgeschlossen haben. Auch den
medizinischen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen
Europäische Reiseversicherung AG
Pressestelle Kassen grundsätzlich nicht.
Rosenheimer Straße 116
81669 München
2. Presseinformation
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Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, empfiehlt deshalb,
rechtzeitig vorzusorgen, denn nicht nur die Kosten können
Urlaubern auf Reisen Sorgen bereiten: „Viele unserer Kunden
sind froh über unsere Hilfe im Notfall. Unsere Notrufzentrale steht
Reisenden jeden Tag 24 Stunden im Ernstfall mit Rat und Tat zur
Seite. Die erfahrenen Mitarbeiter organisieren den medizinischen
Rücktransport, wissen, wo der nächste deutsch- oder
englischsprachige Arzt am Urlaubsort zu finden ist oder stellen
eine Kostenübernahmegarantie aus, wenn der Versicherte in
einem Krankenhaus behandelt werden muss.“
Abgeschlossen werden kann eine Reisekranken-Versicherung,
entweder in einer Einmal- oder Jahres-Variante, online auf
www.erv.de im Reisebüro, über Makler oder Vertreter des
ERGO-Konzerns.
Aus dem Leben gegriffen
Welche Konsequenzen ein Unfall im Ausland haben kann und
wie die ERV in diesem Fall geholfen hat, zeigt dieser Fall:
Der Urlaub in den USA wurde für Frau B. binnen Sekunden zu
einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem
Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn
besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf
einen Schlag. Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer
Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle
über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B.
erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche. Zwei Monate
lag sie in der Klinik in USA. Ohne Reiseversicherung für die USA
hätte sie 3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die
notwendigen Behandlungen verzichten müssen. Die
Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und
kümmerte sich um alles.
Gleich nachdem der Notruf einging, kontaktierten die Mitarbeiter
den behandelnden Arzt vor Ort und faxten eine
Kostenübernahmegarantie. So war sichergestellt, dass bei Frau
B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. An
einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Die
Notrufzentrale tauschte sich regelmäßig mit den amerikanischen
Ärzten aus. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den
Rücktransport stabil genug. Nach Abwägung sämtlicher Risiken
organisierte die Notrufzentrale der ERV einen Ambulanzflieger
aus Deutschland. Nach 15 Stunden landete dann schließlich der
LearJet 35 auf dem Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde
Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnorts verlegt.
Inzwischen geht es Frau B. wieder besser, wie ihr Ehemann in
einem Dankesbrief an die ERV berichtete.
3. Presseinformation
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ERV Pressestelle
Tel. 089/4166-1510
Über die ERV
Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als
Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100
Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in
Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern
vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor,
während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu
Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.erv.de
Disclaimer
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Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERV beruhen. Bekannte und
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