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Presseinformation – München, 14. Dezember 2012




 Stichtag 31.12.2012: Gesetzliche Kassen dürfen keine kostenlose
 private Auslandskranken-Versicherung für weltweite Reisen anbieten

                                   Um finanzielle Schäden bei Behandlungen im Ausland zu
                                   vermeiden, rät die ERV zum Abschluss einer Reisekranken-
                                   Versicherung – Marktführer in Sachen Reiseschutz hilft bei
                                   Notfällen und organisiert medizinischen Rücktransport



                                   Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen
                                   Krankenkasse versichert sind, sollten bis 31. Dezember 2012
                                   ihren Auslandsreisekrankenschutz überprüfen. Laut Angaben des
                                   Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen
                                   ihren Versicherten ab diesem Datum keine kostenlose private
                                   Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr
                                   anbieten. Die gesetzlichen Kassen müssen bestehende
                                   Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum
                                   31. Dezember 2012 beenden. Um auch nach dem Stichtag auf
                                   Reisen vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen
                                   geschützt zu sein und im Notfall in die Heimat zurücktransportiert
                                   zu werden, empfiehlt die ERV, der Reiseversicherer der ERGO,
                                   den Abschluss einer privaten Reisekranken-Versicherung.

                                   Leistungen der gesetzlichen Kassen
                                   Bei Reisen innerhalb der Länder oder in Länder, mit denen ein
                                   Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Urlauber zwar
                                   weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte
                                   abgesichert. Diese erstattet die Kosten für medizinische
                                   Behandlungen allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Satzes.
Kontakt:                           Die Reisekranken-Versicherung der ERV übernimmt hingegen
ERV Pressestelle
                                   die mögliche Differenz bei höheren Sätzen. Bei Reisen außerhalb
Tel. 089/4166-1510                 Europas müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für
Fax 089/4166-2510
presse@erv.de
                                   Behandlungen stets selbst bezahlen, wenn sie keine
www.erv.de                         Reisekranken-Versicherung abgeschlossen haben. Auch den
                                   medizinischen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen
Europäische Reiseversicherung AG
Pressestelle                       Kassen grundsätzlich nicht.
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Presseinformation
Seite 2/3
                    Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, empfiehlt deshalb,
                    rechtzeitig vorzusorgen, denn nicht nur die Kosten können
                    Urlaubern auf Reisen Sorgen bereiten: „Viele unserer Kunden
                    sind froh über unsere Hilfe im Notfall. Unsere Notrufzentrale steht
                    Reisenden jeden Tag 24 Stunden im Ernstfall mit Rat und Tat zur
                    Seite. Die erfahrenen Mitarbeiter organisieren den medizinischen
                    Rücktransport, wissen, wo der nächste deutsch- oder
                    englischsprachige Arzt am Urlaubsort zu finden ist oder stellen
                    eine Kostenübernahmegarantie aus, wenn der Versicherte in
                    einem Krankenhaus behandelt werden muss.“

                    Abgeschlossen werden kann eine Reisekranken-Versicherung,
                    entweder in einer Einmal- oder Jahres-Variante, online auf
                    www.erv.de im Reisebüro, über Makler oder Vertreter des
                    ERGO-Konzerns.

                    Aus dem Leben gegriffen
                    Welche Konsequenzen ein Unfall im Ausland haben kann und
                    wie die ERV in diesem Fall geholfen hat, zeigt dieser Fall:

                    Der Urlaub in den USA wurde für Frau B. binnen Sekunden zu
                    einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem
                    Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn
                    besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf
                    einen Schlag. Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer
                    Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle
                    über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B.
                    erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche. Zwei Monate
                    lag sie in der Klinik in USA. Ohne Reiseversicherung für die USA
                    hätte sie 3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die
                    notwendigen Behandlungen verzichten müssen. Die
                    Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und
                    kümmerte sich um alles.

                    Gleich nachdem der Notruf einging, kontaktierten die Mitarbeiter
                    den behandelnden Arzt vor Ort und faxten eine
                    Kostenübernahmegarantie. So war sichergestellt, dass bei Frau
                    B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. An
                    einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Die
                    Notrufzentrale tauschte sich regelmäßig mit den amerikanischen
                    Ärzten aus. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den
                    Rücktransport stabil genug. Nach Abwägung sämtlicher Risiken
                    organisierte die Notrufzentrale der ERV einen Ambulanzflieger
                    aus Deutschland. Nach 15 Stunden landete dann schließlich der
                    LearJet 35 auf dem Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde
                    Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnorts verlegt.
                    Inzwischen geht es Frau B. wieder besser, wie ihr Ehemann in
                    einem Dankesbrief an die ERV berichtete.
Presseinformation
Seite 3/3
                    ERV Pressestelle
                    Tel. 089/4166-1510




                    Über die ERV
                    Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als
                    Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100
                    Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in
                    Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern
                    vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor,
                    während und nach einer Reise optimal betreut werden.
                    Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu
                    Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
                    Mehr unter www.erv.de


                    Disclaimer
                    Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen
                    Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERV beruhen. Bekannte und
                    unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die
                    tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte
                    unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen
                    abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten
                    Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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  • 1. Presseinformation – München, 14. Dezember 2012 Stichtag 31.12.2012: Gesetzliche Kassen dürfen keine kostenlose private Auslandskranken-Versicherung für weltweite Reisen anbieten Um finanzielle Schäden bei Behandlungen im Ausland zu vermeiden, rät die ERV zum Abschluss einer Reisekranken- Versicherung – Marktführer in Sachen Reiseschutz hilft bei Notfällen und organisiert medizinischen Rücktransport Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten bis 31. Dezember 2012 ihren Auslandsreisekrankenschutz überprüfen. Laut Angaben des Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ab diesem Datum keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Die gesetzlichen Kassen müssen bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden. Um auch nach dem Stichtag auf Reisen vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen geschützt zu sein und im Notfall in die Heimat zurücktransportiert zu werden, empfiehlt die ERV, der Reiseversicherer der ERGO, den Abschluss einer privaten Reisekranken-Versicherung. Leistungen der gesetzlichen Kassen Bei Reisen innerhalb der Länder oder in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Urlauber zwar weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert. Diese erstattet die Kosten für medizinische Behandlungen allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Satzes. Kontakt: Die Reisekranken-Versicherung der ERV übernimmt hingegen ERV Pressestelle die mögliche Differenz bei höheren Sätzen. Bei Reisen außerhalb Tel. 089/4166-1510 Europas müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für Fax 089/4166-2510 presse@erv.de Behandlungen stets selbst bezahlen, wenn sie keine www.erv.de Reisekranken-Versicherung abgeschlossen haben. Auch den medizinischen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Europäische Reiseversicherung AG Pressestelle Kassen grundsätzlich nicht. Rosenheimer Straße 116 81669 München
  • 2. Presseinformation Seite 2/3 Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, empfiehlt deshalb, rechtzeitig vorzusorgen, denn nicht nur die Kosten können Urlaubern auf Reisen Sorgen bereiten: „Viele unserer Kunden sind froh über unsere Hilfe im Notfall. Unsere Notrufzentrale steht Reisenden jeden Tag 24 Stunden im Ernstfall mit Rat und Tat zur Seite. Die erfahrenen Mitarbeiter organisieren den medizinischen Rücktransport, wissen, wo der nächste deutsch- oder englischsprachige Arzt am Urlaubsort zu finden ist oder stellen eine Kostenübernahmegarantie aus, wenn der Versicherte in einem Krankenhaus behandelt werden muss.“ Abgeschlossen werden kann eine Reisekranken-Versicherung, entweder in einer Einmal- oder Jahres-Variante, online auf www.erv.de im Reisebüro, über Makler oder Vertreter des ERGO-Konzerns. Aus dem Leben gegriffen Welche Konsequenzen ein Unfall im Ausland haben kann und wie die ERV in diesem Fall geholfen hat, zeigt dieser Fall: Der Urlaub in den USA wurde für Frau B. binnen Sekunden zu einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf einen Schlag. Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B. erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche. Zwei Monate lag sie in der Klinik in USA. Ohne Reiseversicherung für die USA hätte sie 3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die notwendigen Behandlungen verzichten müssen. Die Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und kümmerte sich um alles. Gleich nachdem der Notruf einging, kontaktierten die Mitarbeiter den behandelnden Arzt vor Ort und faxten eine Kostenübernahmegarantie. So war sichergestellt, dass bei Frau B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. An einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Die Notrufzentrale tauschte sich regelmäßig mit den amerikanischen Ärzten aus. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den Rücktransport stabil genug. Nach Abwägung sämtlicher Risiken organisierte die Notrufzentrale der ERV einen Ambulanzflieger aus Deutschland. Nach 15 Stunden landete dann schließlich der LearJet 35 auf dem Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnorts verlegt. Inzwischen geht es Frau B. wieder besser, wie ihr Ehemann in einem Dankesbrief an die ERV berichtete.
  • 3. Presseinformation Seite 3/3 ERV Pressestelle Tel. 089/4166-1510 Über die ERV Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden. Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de Disclaimer Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERV beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.