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      Presse-Information
Nr. 947                                                             29. Oktober 2009


Heute mit folgenden Themen:
      – Neue Köpfe im Verkehrsministerium
      – Höchste Zeit für Winterreifen
      – Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung
      – Mitreden beim EU-Aktionsprogramm für Verkehrssicherheit 2011 – 2020
      – Quad-Verbot: Belgien kreiert neues Verkehrszeichen



Neue Köpfe im Verkehrsministerium
Bad Windsheim (ARCD) – Der Regierungswechsel in Berlin sorgt für neue Köpfe im
Ministerium für Bauen, Wohnen, Verkehr, Stadtentwicklung und Aufbau Ost: Chef des
Mammutressorts wird Dr. Peter Ramsauer, der bisherige Leiter der Landesgruppe der CSU im
Deutschen Bundestag. Ramsauer ist in der Vergangenheit als Verkehrsexperte nicht besonders
in Erscheinung getreten. Doch war er als CSU-Landesgruppenchef in die wichtigen
Entscheidungen der großen Koalition eingebunden. Als Parlamentarische Staatssekretäre ste-
hen ihm die Abgeordneten Enak Ferlemann (CDU), Dr. Andreas Scheuer (CSU) und Jan
Mücke (FDP) zur Seite. Sie alle gehörten in der vergangenen Wahlperiode dem
Verkehrsauschuss an. Ramsauer wurde am 10. Februar 1954 geboren, ist verheiratet und
Vater von vier Töchtern. Als Gymnasiast des Landschulheimes Marquartstein besuchte er 1970
als Austauschschüler das englische Elite-College Eton. Nach dem Abitur 1973 erlernte er aus
langer Familientradition das Müllerhandwerk, das er 1977 mit der Gesellen- und 1980 mit der
Meisterprüfung abschloss. Gleichzeitig studierte Ramsauer Betriebswirtschaft, beendete 1978
das Studium als Diplom-Kaufmann und wurde 1985 promoviert. Seine pianistischen
Fähigkeiten führten ihn in jungen Jahren sogar auf Konzertpodien. Sein neues Ressort bietet
laut Ramsauer „eine gewaltige Gestaltungsfülle und hat von allen Bundesministerien den größ-
ten Investitionsetat“. Der Verkehrsexperte Hans-Peter Friedrich soll, wie in Berlin zu hören ist,
Nachfolger Ramsauers im Amt des CSU-Landesgruppenchefs werden. In Berlin wird derzeit
außerdem spekuliert, daß der bisherige verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, neuer Vorsitzender des einflussreichen Verkehrsausschusses
werden könnte. ARCD

Höchste Zeit für Winterreifen
Bad Windsheim (ARCD) – Winterreifen haben sich bei der Mehrheit der deutschen Autofahrer
durchgesetzt. In der letzten Kälteperiode (Stichtag 28. Februar 2009) rollten bereits rund 83
Prozent aller Autofahrer auf Winterpneus, wie die Sachverständigenorganisation KÜS heraus-
fand. Im Jahr zuvor waren es erst 79 Prozent, 1991 lag die Quote nur bei rund 27 Prozent. Die
kontinuierliche Aufklärungsarbeit von Verbänden und Herstellern sowie die Drohung mit gesetz-
lichen Sanktionen scheinen also Wirkung zu zeigen. Aber wegen des sommerlichen
Neuwagenbooms durch die Abwrackprämie kamen in diesem Jahr viele neue Fahrzeuge mit
entsprechendem Nachrüstbedarf auf unsere Straßen. In Deutschland gilt zwar keine generelle
Winterreifenpflicht, doch ist eine „an die Wetterverhältnisse angepasste Fahrzeugausrüstung“


                                                                            Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                            91427 Bad Windsheim
                                                                            Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                            presse@arcd.de
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     Presse-Information
vorgeschrieben. Dazu zählt auch eine geeignete Bereifung für winterliche Straßen. Verstöße
werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Bei Behinderung oder Gefährdung des
Verkehrs sind mindestens 40 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister fällig.
Außerdem kann es Schwierigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit geben, wenn Kraftfahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind
und es zu Unfällen kommt. Eine Antwort auf die Frage, welche Pneus empfehlenswert sind,
gibt die Stiftung Warentest mit ihrem alljährlichen Winterreifentest. Dessen Ergebnisse und
gute Tipps für den Umgang mit den Reifen finden sich auf der Internetseite
http://www.test.de/themen/auto-verkehr/test/-Winterreifen. Für Fachleute liegen die Vorteile
einer entsprechenden Bereifung in der kalten Jahreszeit auf der Hand: Schon bei unter plus 7°
Celsius verhärten die Gummimischungen von Sommerreifen, und die Straßenhaftung vermin-
dert sich. Reifen aus einer kältetauglichen Gummimischung und mit Spezialprofil bringen
daher bereits im Spätherbst einen echten Sicherheitsgewinn. Viele Autofahrer wählen als
Kompromiss Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die laut Stiftung Warentest vor allem für
Wenigfahrer und in städtischen Ballungsgebieten in Frage kommen. ARCD

Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung
Bad Windsheim (ARCD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) bezog am 20. Oktober 2009 ein wei-
teres Mal zur Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall Stellung. Dabei ging es
um die Frage, ob ein Geschädigter bei der so genannten fiktiven Abrechnung Werkstattkosten
in Höhe der Stundensätze fordern kann, wie eine Hersteller-Markenwerkstatt sie berechnet.
Der BGH (Az: VI ZR 53/09) beantwortete diese Frage mit einem „klaren Jein“, wie die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Der BGH hielt
zwar an seiner bisher geäußerten Rechtsauffassung fest, daß der Geschädigte seiner
Schadensabrechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markenge-
bundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Das Gericht schränkte aber ein, daß es auf das
Alter des Fahrzeugs, auf die Werkstattgewohnheiten des Geschädigten und auf sonstige
Umstände ankomme. Will der Schädiger den Geschädigten wegen der Schadensminderungs-
pflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, müsse er beweisen, daß die betref-
fende Fachwerkstatt mühelos zu erreichen ist und daß die Reparatur vom Qualitätsstandard
her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Gleichwohl könne, so
der BGH, diese Möglichkeit für den Geschädigten unzumutbar sein. Dies gelte insbesondere
für Fahrzeuge bis zum Alter von drei Jahren und auch dann, wenn der Geschädigte konkret
darlegt, daß er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat war-
ten und reparieren lassen. In dem vorliegenden Fall ging es um Schadensersatz für einen
neuneinhalb Jahre alten Unfall-Golf mit einer Laufleistung von über 190.000 Kilometern. Der
BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall an die Vorinstanz zurück, weil sie zu der
Gleichwertigkeit der aufgezeigten Reparaturmöglichkeiten keine Feststellungen getroffen hatte.
Die Verkehrsanwälte begrüßen, daß der BGH bei der Schadensregulierung als Basis die
Stundensätze von Herstellerwerkstätten zu Grunde legt. Der Auto- und Reiseclub Deutschland
(ARCD) gibt zu bedenken, daß auch mit dieser aktuellen Entscheidung eine
Schadensregulierung wegen der verbliebenen juristischen „Hintertürchen“ für Laien weiterhin
schwer durchschaubar bleibt. ARCD




                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
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      Presse-Information
Mitreden beim EU-Aktionsprogramm für Verkehrssicherheit 2011 - 2020
Bad Windsheim (ARCD) – Der Erstellung eines konkreten Aktionsplans zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der EU im Zeitraum 2011 - 2020 geht eine öffentliche Befragung voraus.
Bis einschließlich 20. November sind Behörden, Organisationen und interessierte Bürger auf-
gerufen, im Internet einen in Englisch gehaltenen Fragebogen unter http://ec.europa.eu/your-
voice/ipm/forms/dispatch?form=rsap2 auszufüllen. Mit der Online-Befragung will sich die EU-
Kommission ein Bild verschaffen, welche Probleme und Strategien im Bereich
Verkehrssicherheit Priorität im künftigen EU-Aktionsprogramm genießen sollten. Dazu zählen
Maßnahmen im Bereich der Führerscheinausbildung ebenso wie die Förderung innovativer
Fahrzeugtechnologien und straßenbauliche Verbesserungen. Nach Ansicht des ARCD ist es
unabdingbar, dass die EU-Kommission auch für den Zeitraum 2011 - 2020 konkrete
Zielvorgaben zur Verminderung der Anzahl von Verkehrstoten und -verletzten in Europa formu-
liert. Die wohl zu erwartende knappe Verfehlung des Ziels einer Halbierung der Verkehrsopfer
für die Jahre 2001-2010 dürfe nicht als Vorwand dienen, um sich in Zukunft mit Empfehlungen
und Kampagnen ohne messbare Erfolge zu begnügen. Als Mitglied des europäischen
Verkehrssicherheitsrates ETSC fordert der ARCD daher, dass sich die EU-Kommission bis
2020 eine EU-weite Verringerung der im Verkehr verunglückten Erwachsenen um 40 % sowie
60 % weniger Kindertodesfälle zum Ziel setzt und zugleich jedes Mitgliedsland in die Pflicht
nimmt, die Anzahl der Schwerverletzten um 40 % zu senken. Außerdem fordert der Club die
EU-Kommission auf, die mit dem lang erwarteten Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags gebotene
Chance der grenzüberschreitenden Verfolgung von schweren Verstößen gegen die
Straßenverkehrsordnung unverzüglich zu nutzen. ARCD


EU-Agentur fordert verstärkte Maßnahmen gegen Drogen am Steuer
Bad Windsheim (ARCD) – Obwohl 10 000 Verkehrstote in der EU jährlich auf Einfluss von
Alkohol zurückzuführen sind, fehlen vergleichbare Daten in Bezug auf die Beeinträchtigung des
Fahrvermögens durch Drogen oder Arzneimittel. Dieser gravierende Mangel führt nach
Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) dazu,
dass bislang kaum ein EU-Land über ausreichende Rechtsvorschriften verfügt, um wirkungsvoll
gegen Drogen am Steuer vorzugehen. Die EBDD erinnert daran, dass insbesondere Cannabis
die Leistungsfähigkeit mindern kann, Benzodiazepine eine allgemein beeinträchtigende
Wirkung haben und Heroin die Fahrtüchtigkeit ganz erheblich verschlechtert. Viele Fahrer
seien sich der Auswirkungen von Drogen und vor allem einer Kombination von Drogen und
Alkohol überhaupt nicht bewusst, kritisiert der Bericht. Ältere Lenker wiederum seien sich häu-
fig nicht über die Auswirkungen psychoaktiver Arzneimittel auf ihre Fahrtauglichkeit im Klaren.
Selbst die Verkehrsaufsichtsorgane tappen im Dunkeln: In fast der Hälfte der EU-Länder wür-
den laut EBDD keine entsprechenden Polizei-Schulungen durchgeführt. Die
Drogenbeobachtungsstelle fordert daher verstärkte Forschungsbemühungen, um eine objekti-
ves Maß bezüglich der Beeinträchtigung durch einzelne Drogen – ähnlich der
Blutalkoholkonzentration – einzuführen, das es den jeweiligen Behörden ermöglicht, eine Über-
schreitung der Grenzwerte zu ahnden. Außerdem schlägt die EBDD vor, systematische
Drogen- und Alkoholtests bei allen Fahrern durchzuführen, die in einen Verkehrsunfall mit
Todesfolge verwickelt sind, um einer statistischen Erfassung des Problems den Weg zu ebnen.
ARCD


                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
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      Presse-Information
Quad-Verbot: Belgien kreiert neues Verkehrszeichen
Bad Windsheim (ARCD) – Dem im Sommer erlassenen Fahrverbot für Quads im gesamten
Stadtgebiet Antwerpens soll nun eine Änderung der belgischen Straßenverkehrsordnung fol-
gen. Verkehrsminister Etienne Schouppe hat dieser Tage die Kreation eines Verkehrsschildes
in Auftrag gegeben, das die Nutzung von Quads in sensiblen Zonen rechtlich einwandfrei
untersagen soll. Das generelle Verbot in Antwerpen hatte juristische Probleme aufgeworfen, da
es einen Eingriff in die nationale Straßenverkehrsordnung darstellt. Auf Drängen der
Stadtverwaltungen von Brüssel und anderen Städten, die dem Beispiel Antwerpens folgen wol-
len, wird nun die belgische Straßenverkehrsordnung um einen entsprechenden Passus erwei-
tert, der die rechtlich einwandfreie Verhängung lokaler Fahrverbote für die vierrädrigen Fun-
Vehikel mittels entsprechender Verkehrsschilder ermöglichen soll. ARCD




                                                                         Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                         91427 Bad Windsheim
                                                                         Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                         presse@arcd.de
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 947 29. Oktober 2009 Heute mit folgenden Themen: – Neue Köpfe im Verkehrsministerium – Höchste Zeit für Winterreifen – Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung – Mitreden beim EU-Aktionsprogramm für Verkehrssicherheit 2011 – 2020 – Quad-Verbot: Belgien kreiert neues Verkehrszeichen Neue Köpfe im Verkehrsministerium Bad Windsheim (ARCD) – Der Regierungswechsel in Berlin sorgt für neue Köpfe im Ministerium für Bauen, Wohnen, Verkehr, Stadtentwicklung und Aufbau Ost: Chef des Mammutressorts wird Dr. Peter Ramsauer, der bisherige Leiter der Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag. Ramsauer ist in der Vergangenheit als Verkehrsexperte nicht besonders in Erscheinung getreten. Doch war er als CSU-Landesgruppenchef in die wichtigen Entscheidungen der großen Koalition eingebunden. Als Parlamentarische Staatssekretäre ste- hen ihm die Abgeordneten Enak Ferlemann (CDU), Dr. Andreas Scheuer (CSU) und Jan Mücke (FDP) zur Seite. Sie alle gehörten in der vergangenen Wahlperiode dem Verkehrsauschuss an. Ramsauer wurde am 10. Februar 1954 geboren, ist verheiratet und Vater von vier Töchtern. Als Gymnasiast des Landschulheimes Marquartstein besuchte er 1970 als Austauschschüler das englische Elite-College Eton. Nach dem Abitur 1973 erlernte er aus langer Familientradition das Müllerhandwerk, das er 1977 mit der Gesellen- und 1980 mit der Meisterprüfung abschloss. Gleichzeitig studierte Ramsauer Betriebswirtschaft, beendete 1978 das Studium als Diplom-Kaufmann und wurde 1985 promoviert. Seine pianistischen Fähigkeiten führten ihn in jungen Jahren sogar auf Konzertpodien. Sein neues Ressort bietet laut Ramsauer „eine gewaltige Gestaltungsfülle und hat von allen Bundesministerien den größ- ten Investitionsetat“. Der Verkehrsexperte Hans-Peter Friedrich soll, wie in Berlin zu hören ist, Nachfolger Ramsauers im Amt des CSU-Landesgruppenchefs werden. In Berlin wird derzeit außerdem spekuliert, daß der bisherige verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, neuer Vorsitzender des einflussreichen Verkehrsausschusses werden könnte. ARCD Höchste Zeit für Winterreifen Bad Windsheim (ARCD) – Winterreifen haben sich bei der Mehrheit der deutschen Autofahrer durchgesetzt. In der letzten Kälteperiode (Stichtag 28. Februar 2009) rollten bereits rund 83 Prozent aller Autofahrer auf Winterpneus, wie die Sachverständigenorganisation KÜS heraus- fand. Im Jahr zuvor waren es erst 79 Prozent, 1991 lag die Quote nur bei rund 27 Prozent. Die kontinuierliche Aufklärungsarbeit von Verbänden und Herstellern sowie die Drohung mit gesetz- lichen Sanktionen scheinen also Wirkung zu zeigen. Aber wegen des sommerlichen Neuwagenbooms durch die Abwrackprämie kamen in diesem Jahr viele neue Fahrzeuge mit entsprechendem Nachrüstbedarf auf unsere Straßen. In Deutschland gilt zwar keine generelle Winterreifenpflicht, doch ist eine „an die Wetterverhältnisse angepasste Fahrzeugausrüstung“ Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information vorgeschrieben. Dazu zählt auch eine geeignete Bereifung für winterliche Straßen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Bei Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs sind mindestens 40 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister fällig. Außerdem kann es Schwierigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben, wenn Kraftfahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind und es zu Unfällen kommt. Eine Antwort auf die Frage, welche Pneus empfehlenswert sind, gibt die Stiftung Warentest mit ihrem alljährlichen Winterreifentest. Dessen Ergebnisse und gute Tipps für den Umgang mit den Reifen finden sich auf der Internetseite http://www.test.de/themen/auto-verkehr/test/-Winterreifen. Für Fachleute liegen die Vorteile einer entsprechenden Bereifung in der kalten Jahreszeit auf der Hand: Schon bei unter plus 7° Celsius verhärten die Gummimischungen von Sommerreifen, und die Straßenhaftung vermin- dert sich. Reifen aus einer kältetauglichen Gummimischung und mit Spezialprofil bringen daher bereits im Spätherbst einen echten Sicherheitsgewinn. Viele Autofahrer wählen als Kompromiss Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die laut Stiftung Warentest vor allem für Wenigfahrer und in städtischen Ballungsgebieten in Frage kommen. ARCD Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung Bad Windsheim (ARCD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) bezog am 20. Oktober 2009 ein wei- teres Mal zur Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall Stellung. Dabei ging es um die Frage, ob ein Geschädigter bei der so genannten fiktiven Abrechnung Werkstattkosten in Höhe der Stundensätze fordern kann, wie eine Hersteller-Markenwerkstatt sie berechnet. Der BGH (Az: VI ZR 53/09) beantwortete diese Frage mit einem „klaren Jein“, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Der BGH hielt zwar an seiner bisher geäußerten Rechtsauffassung fest, daß der Geschädigte seiner Schadensabrechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markenge- bundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Das Gericht schränkte aber ein, daß es auf das Alter des Fahrzeugs, auf die Werkstattgewohnheiten des Geschädigten und auf sonstige Umstände ankomme. Will der Schädiger den Geschädigten wegen der Schadensminderungs- pflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, müsse er beweisen, daß die betref- fende Fachwerkstatt mühelos zu erreichen ist und daß die Reparatur vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Gleichwohl könne, so der BGH, diese Möglichkeit für den Geschädigten unzumutbar sein. Dies gelte insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von drei Jahren und auch dann, wenn der Geschädigte konkret darlegt, daß er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat war- ten und reparieren lassen. In dem vorliegenden Fall ging es um Schadensersatz für einen neuneinhalb Jahre alten Unfall-Golf mit einer Laufleistung von über 190.000 Kilometern. Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall an die Vorinstanz zurück, weil sie zu der Gleichwertigkeit der aufgezeigten Reparaturmöglichkeiten keine Feststellungen getroffen hatte. Die Verkehrsanwälte begrüßen, daß der BGH bei der Schadensregulierung als Basis die Stundensätze von Herstellerwerkstätten zu Grunde legt. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) gibt zu bedenken, daß auch mit dieser aktuellen Entscheidung eine Schadensregulierung wegen der verbliebenen juristischen „Hintertürchen“ für Laien weiterhin schwer durchschaubar bleibt. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information Mitreden beim EU-Aktionsprogramm für Verkehrssicherheit 2011 - 2020 Bad Windsheim (ARCD) – Der Erstellung eines konkreten Aktionsplans zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der EU im Zeitraum 2011 - 2020 geht eine öffentliche Befragung voraus. Bis einschließlich 20. November sind Behörden, Organisationen und interessierte Bürger auf- gerufen, im Internet einen in Englisch gehaltenen Fragebogen unter http://ec.europa.eu/your- voice/ipm/forms/dispatch?form=rsap2 auszufüllen. Mit der Online-Befragung will sich die EU- Kommission ein Bild verschaffen, welche Probleme und Strategien im Bereich Verkehrssicherheit Priorität im künftigen EU-Aktionsprogramm genießen sollten. Dazu zählen Maßnahmen im Bereich der Führerscheinausbildung ebenso wie die Förderung innovativer Fahrzeugtechnologien und straßenbauliche Verbesserungen. Nach Ansicht des ARCD ist es unabdingbar, dass die EU-Kommission auch für den Zeitraum 2011 - 2020 konkrete Zielvorgaben zur Verminderung der Anzahl von Verkehrstoten und -verletzten in Europa formu- liert. Die wohl zu erwartende knappe Verfehlung des Ziels einer Halbierung der Verkehrsopfer für die Jahre 2001-2010 dürfe nicht als Vorwand dienen, um sich in Zukunft mit Empfehlungen und Kampagnen ohne messbare Erfolge zu begnügen. Als Mitglied des europäischen Verkehrssicherheitsrates ETSC fordert der ARCD daher, dass sich die EU-Kommission bis 2020 eine EU-weite Verringerung der im Verkehr verunglückten Erwachsenen um 40 % sowie 60 % weniger Kindertodesfälle zum Ziel setzt und zugleich jedes Mitgliedsland in die Pflicht nimmt, die Anzahl der Schwerverletzten um 40 % zu senken. Außerdem fordert der Club die EU-Kommission auf, die mit dem lang erwarteten Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags gebotene Chance der grenzüberschreitenden Verfolgung von schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung unverzüglich zu nutzen. ARCD EU-Agentur fordert verstärkte Maßnahmen gegen Drogen am Steuer Bad Windsheim (ARCD) – Obwohl 10 000 Verkehrstote in der EU jährlich auf Einfluss von Alkohol zurückzuführen sind, fehlen vergleichbare Daten in Bezug auf die Beeinträchtigung des Fahrvermögens durch Drogen oder Arzneimittel. Dieser gravierende Mangel führt nach Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) dazu, dass bislang kaum ein EU-Land über ausreichende Rechtsvorschriften verfügt, um wirkungsvoll gegen Drogen am Steuer vorzugehen. Die EBDD erinnert daran, dass insbesondere Cannabis die Leistungsfähigkeit mindern kann, Benzodiazepine eine allgemein beeinträchtigende Wirkung haben und Heroin die Fahrtüchtigkeit ganz erheblich verschlechtert. Viele Fahrer seien sich der Auswirkungen von Drogen und vor allem einer Kombination von Drogen und Alkohol überhaupt nicht bewusst, kritisiert der Bericht. Ältere Lenker wiederum seien sich häu- fig nicht über die Auswirkungen psychoaktiver Arzneimittel auf ihre Fahrtauglichkeit im Klaren. Selbst die Verkehrsaufsichtsorgane tappen im Dunkeln: In fast der Hälfte der EU-Länder wür- den laut EBDD keine entsprechenden Polizei-Schulungen durchgeführt. Die Drogenbeobachtungsstelle fordert daher verstärkte Forschungsbemühungen, um eine objekti- ves Maß bezüglich der Beeinträchtigung durch einzelne Drogen – ähnlich der Blutalkoholkonzentration – einzuführen, das es den jeweiligen Behörden ermöglicht, eine Über- schreitung der Grenzwerte zu ahnden. Außerdem schlägt die EBDD vor, systematische Drogen- und Alkoholtests bei allen Fahrern durchzuführen, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, um einer statistischen Erfassung des Problems den Weg zu ebnen. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information Quad-Verbot: Belgien kreiert neues Verkehrszeichen Bad Windsheim (ARCD) – Dem im Sommer erlassenen Fahrverbot für Quads im gesamten Stadtgebiet Antwerpens soll nun eine Änderung der belgischen Straßenverkehrsordnung fol- gen. Verkehrsminister Etienne Schouppe hat dieser Tage die Kreation eines Verkehrsschildes in Auftrag gegeben, das die Nutzung von Quads in sensiblen Zonen rechtlich einwandfrei untersagen soll. Das generelle Verbot in Antwerpen hatte juristische Probleme aufgeworfen, da es einen Eingriff in die nationale Straßenverkehrsordnung darstellt. Auf Drängen der Stadtverwaltungen von Brüssel und anderen Städten, die dem Beispiel Antwerpens folgen wol- len, wird nun die belgische Straßenverkehrsordnung um einen entsprechenden Passus erwei- tert, der die rechtlich einwandfreie Verhängung lokaler Fahrverbote für die vierrädrigen Fun- Vehikel mittels entsprechender Verkehrsschilder ermöglichen soll. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse